Kaufvertrag über den privaten Verkauf eines gebrauchten

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Kaufvertrag über den privaten Verkauf eines gebrauchten
Kaufvertrag über den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs
Verkäufer
Käufer
Name, Vorname
Name, Vorname
Straße und Hausnummer
Straße und Hausnummer
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Personalausweisnummer
ausstellende Behörde
geb. am
Personalausweisnummer
Telefon
ausstellende Behörde
geb. am
Telefon
Fahrzeugdaten
Hersteller
Typ
amtl. Kennzeichen
Fahrzeug-Ident.-Nr.
Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Erstzulassung
derzeitiger km-Stand
nächste Hauptuntersuchung
km
Das Fahrzeug weist folgende Zusatzausstattung bzw. folgendes Zubehör auf:
Das Fahrzeug ist ausgerüstet mit einem
Originalmotor
Austauschmotor
gebrauchten Ersatzmotor
Anzahl und Art von Unfallschäden/Reparaturkosten (Anzahl: ____________ )
Preis
(Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.)
Euro
in Worten
Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht. Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss
gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus der Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
Sonstige Vereinbarungen
(z. B. Zahlungsweise, Mängelbeseitigung, etc.)
Versicherung
Das Fahrzeug ist bei der DEVK Kfz-versichert. Als Käufer des Fahrzeugs treten Sie in das Vertragsverhältnis ein, falls Sie von Ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.
Erklärung des Käufers:
Der Käufer übernimmt die Versicherung und bittet um Zusendung der notwendigen Unterlagen zur Ummeldung des Fahrzeugs und Umschreibung des Vertrags auf seinen Namen.
Der Käufer übernimmt den Vertrag nicht und kündigt diesen zum
(Beginn des anderweitigen Vertrags).
Wichtiger Hinweis für den Verkäufer:
Zeigen Sie die Fahrzeugveräußerung umgehend Ihrer DEVK-Regionaldirektion und der Zulassungsbehörde an. Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, besteht andernfalls die Gefahr, dass Sie weiterhin für den Versicherungsbeitrag und die Kfz-Steuer haften.
Reparaturkosten-Versicherung
Das Fahrzeug ist mit
gegen Reparaturkosten abgesichert.
Ansonsten kann dieser Schutz einfach abgeschlossen werden (siehe Hinweise auf der Rückseite).
Ort, Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe
42005/2014/03
Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist und Der Käufer erhielt folgende Unterlagen:
keine Rechte dritter Personen darauf lasten.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Der Verkäufer bestätigt den Erhalt des o. a. Kaufpreises.
Bescheinigung über Hauptuntersuchung
Schlüssel (Anzahl
)
Kennzeichenschilder
Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug umgehend bei der Zulassungsbehörde umzumelden und auf seinen Namen zu versichern.
Datum, Unterschrift des Verkäufers
2014-03-28
Datum, Unterschrift des Käufers
2014-03-28
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Acht Regeln für den Fahrzeugverkauf
1
Nehmen Sie den Fahrzeugverkauf mit einem schriftlichen Kaufvertrag vor. Ein
Muster ist umseitig abgedruckt.
2
Ihr Vertragspartner muss voll geschäftsfähig sein, also mindestens 18 Jahre.
3
Möchte der Käufer eine Probefahrt machen, lassen Sie sich unbedingt vorher
seinen Führerschein zeigen. Nehmen Sie an der Probefahrt teil.
4
Beantworten Sie Fragen nach etwaigen Mängeln oder Unfallschäden wahrheitsgemäß, sonst machen Sie sich ggf. schadenersatzpflichtig.
5
Händigen Sie dem Käufer erst nach voller Zahlung des Kaufpreises die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aus. Andernfalls können Sie Ihr
Eigentum am Fahrzeug verlieren, obwohl Sie den Kaufpreis noch nicht erhalten
haben.
6
Die Ummeldung sollte möglichst am Tage der Fahrzeugübergabe erfolgen. Der
Kaufvertrag sieht eine entsprechende Verpflichtung des Käufers vor.
7
Die für die Ummeldung notwendige Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) händigen Sie dem Käufer bei Übergabe des Fahrzeugs aus.
8
Informieren Sie sowohl Ihre zuständige DEVK-Regionaldirektion als auch die
Zulassungsbehörde über den Fahrzeugverkauf.
Wenn Sie wissen möchten, wie günstig Sie mit Ihrem neuen Fahrzeug
bei der DEVK fahren, rufen Sie uns an:
Service Telefon 0800 4-757-757*
* gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz
Sie finden uns auch im Internet unter
www.devk.de
www.facebook.com/devk
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