Es geschah am helllichten Tag

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Es geschah am helllichten Tag
64 Schauplatz Ostschweiz
Samstag, 1. März 2014
TZ 1.3.14, S. 64
Es geschah am helllichten Tag
LEUTE
Eltern in Kreuzlingen sind verunsichert. Ein Mann soll beim Wehrli-Schulhaus einen Buben
angesprochen haben und wollte ihn ins Auto locken. Der Knabe ging nicht darauf ein.
Per WhatsApp und auch per
Facebook seien eben Gerüchte
weit gestreut worden. «Ich habe
auch einige Anrufe von besorgten Eltern erhalten.»
NICOLE D’ORAZIO
Ruedi Roth aus Hemberg ist ein
talentierter Musiker. Er jodelt,
komponiert und dirigiert. Nun
hat ein Zäuerli von ihm und seinem Bruder den Weg in den
US-Kinofilm «The Grand Budapest Hotel» gefunden. «Das
Zäuerli, das mein Bruder Werner und ich komponiert haben,
wird in den kommenden Monaten weltweit von Millionen Kinogängern gehört», sagt Roth
nicht ohne Stolz. (gjd)
Ausserrhoder
Consultant des
Betrugs angeklagt
TROGEN. Gegen einen 76jährigen
Consultant aus Teufen läuft eine
Strafuntersuchung der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft wegen Betrugs. Im gleichen Fall
trafen sich dieser Berater und
ein deutscher Investor in einem
Zivilprozess vor dem Kantonsgericht. Die Forderung lautet auf
125 600 Franken. Nach der Verhandlung am Montag wurde
kein Urteil gefällt. Das Gericht
will neue Beweise erhebe.
Die Staatsanwaltschaft stellte
das Strafverfahren vor einem
Jahr ein. Begründung: Der Investor habe sich leichtsinnig verhalten. Das Obergericht hiess die
Beschwerde des Investors teilweise gut und wies den Fall an
die Staatsanwaltschaft zurück.
Zwei Betrugsvorwürfe sah es wegen Arglist als begründet an.
Deshalb trafen sich die Kontrahenten zuerst im Zivilprozess.
Der Finanzfachmann aus Teufen war von 1980 bis 1992 Direktor einer Ostschweizer Kantonalbank gewesen, die 1996 an die
UBS verkauft wurde. Der Kläger
tätigte mit dem Consultant Geschäfte. Ein Darlehen von 70 000
Franken für Investitionen im
Kosmetikbereich endete mit Totalverlust. An dieser Firma war
der Berater mit einer seiner Firmen mit 20 Prozent beteiligt.
KREUZLINGEN. Es war um die Mittagszeit: Ein Mann sprach einen
Knaben an, der vom Schulhaus
Wehrli auf dem Weg nach Hause
war. Der Mann wollte ihn mit
dem Auto mitnehmen. Der Bub
weigerte sich, konnte sich losreissen und wegrennen. Der
Mann beschimpfte ihn und verschwand. So soll sich am letzten
Montag ein Vorfall abgespielt
haben. Der Mann wird als 1,70
Meter gross, mit kurzem Haarschnitt und fester Statur beschrieben. Er ist mittleren Alters
und hat eine Jacke mit der Aufschrift «Superheld» getragen.
Der Kreuzlinger Schulpräsident Jürg Schenkel hat in der
Folge ein Informationsblatt an
alle Eltern der Wehrli-Schüler
verteilen lassen. «Es waren verschiedene Gerüchte im Umlauf
und nach Bekanntwerden des
Vorfalls ging sozusagen die Post
ab», sagt er.
Keine weiteren Vorfälle
Die Schule Kreuzlingen nehme solche Vorfälle nicht auf die
leichte Schulter, betont Schenkel. Die Polizei sei sofort informiert worden. In der Vergangenheit hätten sich solche Vorfälle
als Flops, aber auch schon als
Tatsache herausgestellt. «In diesem Fall sind aber keine weiteren
Vorkommnisse gemeldet worden. Nicht mit dieser Personenbeschreibung und auch keine
anderen.» Sollten in diesem Zusammenhang Beobachtungen
von Kindern oder Erwachsenen
gemacht werden, sollen sich diese doch bei der Polizei melden,
sagt Schenkel.
Fälle werden ernst genommen
Alle auf gleichen Stand bringen
Der Schulleiter des «Wehrli»
hatte die Lehrerschaft nach dem
Vorfall informiert. Diese hätten
dann die Kinder sensibilisiert,
keine «Geschenke» von Fremden
anzunehmen und auf keinen Fall
mit diesen mitzugehen. «Das haben die Kinder natürlich zu Hause erzählt.» Allerdings wurden
Bild: pd
Die Schule Kreuzlingen hat nach dem Vorfall ein Informationsschreiben verfasst. Es machte auch auf Facebook die Runde.
die Informationen von den Kleinen an die Eltern unterschiedlich weitergegeben. «Das hat bei
einigen selbstverständlich zu einer Verunsicherung geführt»,
sagt Schenkel. Um allen Spekula-
tionen Einhalt zu bieten, keine
Hysterie aufkommen zu lassen
und alle Eltern auf den gleichen
Wissensstand zu bringen, habe
er sich entschieden, das Informationsschreiben zu verteilen.
Die Kantonspolizei Thurgau
bestätigt den Vorfall. Die Abklärungen seien am Laufen und
man sei im Kontakt mit der
Schule, heisst es. Ein weiterer
Vorfall ist nicht bekannt. Die
Kantonspolizei würde solche
Fälle immer sehr ernst nehmen.
Tips zur Prävention:
www.kapo.tg.ch; Prävention; Schulwegsicherheit
www.tagblatt.ch/ostschweiz
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ARBON. Der Bullterrier «Bully»
darf – aufgrund einer Weisung
der Gemeinde Arbon – künftig
nur noch kurz angeleint und mit
einem Maulkorb bestückt Gassi
gehen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor.
Der heute bald neunjährige
Bullterrier eines Ehepaares hat
schon einiges auf dem Kerbholz.
Im Oktober 2009 meldete eine
Person, die den Hund während
der Abwesenheit des Halterehepaares beaufsichtigt hatte, der
Hund habe ihre Katze mit mehreren Bissen getötet. Die zuständigen Behörden entzogen dem
Ehepaar daraufhin umgehend
die Bewilligung zur Haltung
eines potenziell gefährlichen
Hundes.
Leinenzwang nicht eingehalten
Nach Vorliegen des verfügten
Wesenstests erhielt das Ehepaar
erneut die Bewilligung zum
Halten potenziell gefährlicher
Hunde, wurde aber verpflichtet,
«Bully» im öffentlichen Raum
an der Leine zu halten. In den
Folgejahren gingen mehrere
Meldungen bei der Gemeinde
Arbon ein, der Bullterrier werde
ohne Leine ausgeführt. Im März
2013 meldete eine Tierärztin der
Behörde, dass das Tier einem
fünf Monate alten Hund massive
Bissverletzungen zugefügt habe.
Daraufhin ordnete die Gemeinde Arbon an, die Leinenlänge
dürfe maximal 1,5 Meter aufweisen. Zudem wurden die Halter verpflichtet, dem Hund im
öffentlich zugänglichen Raum
einen Maulkorb anzulegen.
Nicht darauf eingetreten
Dagegen erhoben die Halter
Rekurs beim Departement für
Inneres und Volkswirtschaft des
Kantons Thurgau, blitzten dort
aber ebenso ab wie beim Verwaltungsgericht. Letzteres befand,
dass die getroffenen Massnahmen verhältnismässig seien.
Das Bundesgericht ist auf eine
gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde des Ehepaares gar nicht eingetreten, weil
die Eingabe «keine hinreichende
Begründung» enthält. Das Ehepaar muss die Gerichtskosten
von 500 Franken bezahlen. (upi)
Urteil 2CŸ167/2014 (vom 15.2.2014)
Beteiligung in Sulgen
Über seine Consulting-Firma
war der Teufner Finanzberater
an einer Handelsgesellschaft in
Sulgen beteiligt. Der Kläger gewährte ein Darlehen von 70 000
Franken. 25 000 Franken waren
für die Finanzierung des Verkaufs der neuen Generation der
Kreditkartenterminals
und
Schulungsräume
vorgesehen.
Der Consultant habe einen
Strohmann als Darlehensnehmer vorgeschoben, sagte der Anwalt des Klägers.
Die Kreditkartenfirma wusste
von nichts. Die Schulungsräume
entpuppten sich laut Klägeranwalt als verfallener Stall; im Haus
war ein Bordell. Das Strafverfahren habe ergeben: Der Consultant habe das Geld für sich, eine
seiner Firmen und Unbekannte
verwendet. (sda)
Kurze Leine
und Maulkorb
für «Bully»
Drei Autos
sind schrottreif
Blickfang
Nach Unfall
Haus instabil
In der Nacht zum Freitag prallte
ein 22jähriger Autolenker in
Märwil in eine Hauswand und
verletzte sich schwer. Er wurde
von der Rega ins Spital geflogen,
wie die Kantonspolizei Thurgau
mitteilte. Weil ein Teil der Hauswand einstürzte, wurde ein Statiker aufgeboten. Dieser ordnete
vorsorglich Sicherungsmassnahmen an. (red.)
 WEINFELDEN 48
Bild: Kapo TG
MÖRSCHWIL. Keine Verletzten,
aber drei schrottreife Autos: Das
ist die Bilanz eines Unfalls, der
sich in der Nacht auf Freitag auf
der Autobahn A1 bei Mörschwil
ereignet hat. Ursache der Karambolage war ein Manöver, bei dem
ein Lieferwagen das Auto eines
27-Jährigen touchierte.
Laut Kantonspolizei St. Gallen
wurde das Auto durch die Berührung mit dem Lieferwagen über
alle drei Fahrspuren gegen die
Mittelleitplanke gelenkt. Zwei
Autos dahinter konnten nicht
rechtzeitig abbremsen und stiessen mit dem Unfallauto zusammen. Der genaue Unfallhergang
ist noch unklar, teilte die Polizei
gestern mit. (sda)