Festgeldanlage festverzinst 1 Jahr

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Festgeldanlage festverzinst 1 Jahr
INFORMATIONSBLATT
Festgeldanlage
Festgeldanlage mit festem Zinssatz Laufzeit 1 Jahr
ANGABEN ZUR BANK
Raiffeisenkasse Toblach Gen.
Graf-Künigl-Straße 1 - 39034 - Toblach
Tel. +39 0474 972 102 Fax +39 0474 972 573
E-Mail: [email protected] / PEC: [email protected] / Webseite: www.raiffeisen.it/toblach
Nummer der Eintragung im Bankenverzeichnis 3847 10.
dem Einlagensicherungsfonds der Genossenschaftsbanken und dem Nationalen Garantiefonds laut Art. 62 GvD
Nr. 415/96 angeschlossen.
WAS IST EINE FESTGELDANLAGE
Die Festgeldanlage ist eine Bankeinlage, die bis zu der zwischen den Parteien vereinbarten Fälligkeit gesperrt ist
und zu einem vereinbarten Zinssatz verzinst wird.
Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr, die Höchstdauer 1 Jahr.
Der Kunde kann grundsätzlich nicht vorzeitig vom Vertrag zurücktreten. Die Möglichkeit des vorzeitigen Rücktritts
kann allerdings zwischen den Parteien vereinbart werden. In diesem Fall muss der Kunde allerdings damit
rechnen, dass ihm der vorzeitige Ausstieg etwas kostet (z.B. Strafgebühr).
Die Festgeldanlage ist ein sicheres Produkt. Zu den wichtigsten Risiken zählt das Gegenparteirisiko, d.h. die
Möglichkeit, dass die Bank in einer Krisensituation nicht in der Lage sein könnte, den zustehenden Betrag zur
Gänze oder teilweise zurückzuerstatten. Dieses Risiko ist durch den Anschluss an die o.a.
Einlagensicherungseinrichtung minimiert: es ist eine Absicherung der Guthaben für jeden Einleger bis zu einem
Höchstbetrag von 100.000,00 Euro vorgesehen.
Die über den Betrag von 100.000,00 Euro hinausgehenden Einlagen von natürlichen Personen und Klein- und
Mittelunternehmen können in Anwendung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD – Bank Recovery and Resolution
Directive) zur Vorbeugung und den Umgang mit Krisen von Banken und Wertpapierfirmen ab 01.01.2016 dem sog.
„Bail-in“ unterworfen werden. Entsprechend würden die genannten Einlagen im Falle der Abwicklung der Bank in
der Rangordnung nach i) Aktien und anderen Kapital verkörpernden Instrumenten, ii) nachrangigen Anleihen und
iii) nicht nachrangigen Anleihen, Zwischenbankeneinlagen und jenen von Großunternehmen, zur Abdeckung der
Verluste der Bank herangezogen werden.
Detaillierte Informationen erfährt der Kunde im Blatt „Neue europäische Regelung zum Umgang mit Bankenkrisen“,
das in allen Filialen der Bank zur Verfügung steht und auf der Internetseite der Bank
(WWW.RAIFFEISEN.IT/DE/TOBLACH) konsultiert werden kann.
WIRTSCHAFTLICHEN BEDINGUNGEN
ZINSSÄTZE UND
MINDESTANLAGE
BETRAG
POSTEN
Jährlicher Mindestnominalzinssatz (vor Abzug des
Steuerrückbehalts):
Laufzeit:
Mindestanlagebetrag:
KOSTEN
0,10 Prozent
1 Jahr
10.000,00 Euro
Weitere Stückelung mindestens 5.000,00 Euro
Aktualisiert am 26.05.2016
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Kapitalisierung der Zinsen:
Bei Fälligkeit
STEUERN
GEBÜHREN UND SPESEN
Für die Zinsrechnung wird vom Kalenderjahr ausgegangen.
Bearbeitungsgebühr bei Eröffnung:
Euro 10,00
Spesen im Falle eines zu vereinbarenden vorzeitigen
Rücktritts:
Euro 10,00
Strafgebühr im Falle eines zu vereinbarenden Rücktritts:
Maximal 60% der angereiften Zinsen
Spesenrückvergütung für vorvertragliche
Informationen(Vertragsentwurf):
Spesen pro Transparenzmitteilung auf Papier:
Spesen pro Transparenzmitteilung mittels E-Mail/IB:
Spesen pro Transparenzmitteilung am KAD:
Spesen pro Transparenzmitteilung laut Art.118 BWG Nr.
385/1993 auf Papier:
Spesen pro Transparenzmitteilung laut Art.118 BWG Nr.
385/1993 mittels E-Mail/IB:
Spesen pro Transparenzmitteilung laut Art.118 BWG Nr.
385/1993 am KAD:
Versandspesen:
Spesen für die Erstellung und Aushändigung von Kopien
archivierter Dokumente pro Unterlage:
Spesen für Nachforschungen im Archiv im Auftrag des
Kunden:
Euro 0,00
Euro 0,00
Euro 0,00
Euro 0,00
Euro 0,00
Euro 0,00
Euro 0,00
Euro 0,85
Euro 10,00
Euro 50,00 pro Stunde
Steuerrückbehalt
im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß
Stempelsteuer
im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß
ANDERE WIRTSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN
Versicherung
Als Zusatzdienstleistung bietet die Bank dem Kunden bei Abschluss des Vertrages den Abschluss einer
Kontounfallversicherung an. Diese Versicherung wird bei entsprechendem Auftrag des Kunden von der Bank mit
der Versicherungsgesellschaft Assimoco SpA abgeschlossen. Die Prämie dafür beträgt derzeit Euro 9,80
Versichert sind Unfälle, die den Tod oder die dauernde Invalidität und die dadurch bedingte Erwerbsunfähigkeit von
mindestens 50% zur Folge haben. Die Versicherungsleistung richtet sich nach dem Kontostand. Die Auszahlung
aufgrund eines Unfalles erfolgt durch das Schadenbüro der Versicherungsgesellschaft Assimoco, De-Lai-Str. 16 39100 Bozen, Tel. 0471-307500, E-Mail [email protected]. Detaillierte Informationen zu dieser Versicherung
erfährt der Kunde im Blatt „Assimoco-Unfallversicherung für Raiffeisen-Kunden“, das in allen Filialen der Bank zur
Verfügung steht.
Andere Spesen
Für die Wertstellung und die Nebenkosten wie z.B. die Spesen für die Kontoführung und den Kontoabschluss, die
Postgebühren u.ä. gelten die Bedingungen des Kontokorrentvertrags.
RÜCKTRITT, HÖCHTSFRISTEN FÜR DIE BEENDIGUNG DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG
UND BESCHWERDEN
Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde kann grundsätzlich nicht vorzeitig vom Vertrag zurücktreten. Die Möglichkeit des vorzeitigen Rücktritts
kann allerdings zwischen den Parteien vereinbart werden. In diesem Fall muss der Kunde allerdings damit
rechnen, dass ihm der vorzeitige Ausstieg etwas kostet (z.B. Strafgebühr).
Höchstfristen für die Beendigung der Geschäftsbeziehung
Aktualisiert am 26.05.2016
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Die Geschäftsbeziehung endet unmittelbar mit Fälligkeit der Festgeldanlage und die Bank nimmt die Rückzahlung
der geschuldeten Beträge am Schalter der Bank oder mittels Gutschrift auf das im Vertrag angeführte Kontokorrent
vor.
Beschwerden
Die Beschwerden werden der Bank ( Raiffeisenkasse Toblach Gen. – Graf-Künigl-Strasse 1 – 39034 Toblach – EMail: [email protected] - PEC: [email protected] - Fax 0474 972573 )übermittelt, welche
innerhalb von 30 Tagen eine Antwort geben muss.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder erhält er keine Antwort innerhalb von 30 Tagen, kann er
Rekurs einreichen:
•
Beim Schiedsgericht "Arbitro Bancario Finanziario" (ABF). Informationen darüber, wie man sich an diese
Stelle wendet, liefert die Homepage www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia und die
Bank.
•
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungsverfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen
unabhängigen Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu finden. Für diesen Dienst kann
sich der Kunde an die Bankenschlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz in Rom
wenden. Homepage www.conciliatorebancario.it.
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergerichtlichen Streitbeilegung (Mediation bei einer
beliebigen dazu ermächtigten Stelle, Mediation bei einer dazu ermächtigten und im Vertrag vereinbarten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Operationen-ABF) ist im
Sinne des Art. 5 Abs. 1-bis des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der Kunde beabsichtigen, für
einen über die Auslegung und Anwendung des Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht
anzurufen; dies bei sonstiger Unverfolgbarkeit der Klage. Das Mediationsverfahren wickelt sich vor der örtlich
zuständigen Mediationsstelle und mit dem Beistand eines Rechtsanwaltes ab.
BEGRIFFSERKLÄRUNG
Parameter der Indexierung (für variabel Marktparameter oder geldpolitische Größe als
verzinste Festgeldanlagen) / Bezugsparameter Bezugsgröße für die Bestimmung des Zinssatzes
(für festverzinsliche Festgeldanlagen)
Aufschlag
auf
den
Bezugsoder
Spread/Aufschlag
Indexierungsparameter.
Ein in Prozent ausgedrücktes Verhältnis zwischen
Jährlicher Nominalzinssatz
dem
Zins
(als
Entgelt
für
das
hinterlegte/eingelegte
Kapital)
und
dem
hinterlegten/eingelegten Kapital.
Behebung der Einlage vor Fälligkeit der
Vorzeitiger Rücktritt
Festgeldanlage
INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER
Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen
1
Einlagen bei der Raiffeisenkasse Toblach Gen. Fondo di Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo ( )
sind geschützt durch:
2
Sicherungsobergrenze:
100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut ( ).
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben
Kreditinstitut haben:
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“,
und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von
2
100.000 EUR ( ).
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder Die Obergrenze von 100.000 EUR gilt für jeden einzelnen
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mehreren anderen Personen haben:
Einleger ( ).
4
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: Derzeit 20 Arbeitstage ( ).
Währung der Erstattung:
Euro
Kontaktdaten:
Via Lucrezia Romana, 41-47
00178 Rom
Tel. 06 720 79001
Fax 06 720 79020 - 06 720 79030
[email protected]
PEC: [email protected]
Weitere Informationen:
www.fgd.bcc.it
Empfangsbestätigung durch den Einleger:
Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte)
Aktualisiert am 26.05.2016
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1
( ) Für die Sicherung Ihrer Einlage zuständiges Einlagensicherungssystem
Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen
Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem
Fall bis zu 100.000 EUR erstattet.
2
( ) Allgemeine Sicherungsobergrenze
Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht
nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende
Deckungssumme beträgt maximal 100.000 EUR. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei
demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000 EUR auf
einem Sparkonto und 20.000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 EUR erstattet.
3
( ) Sicherungsobergrenze für Gemeinschaftskonten
Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 EUR für jeden Einleger.
4
( ) Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist der Fondo di Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo, via
Lucrezia Romana, 41-47, 00178 Rom, Tel. 06 720 79001, Fax 06 720 79020 - 06 720 79030, E-Mail:
[email protected], PEC: [email protected], Website: www.fgd.bcc.it. Die Frist, innerhalb welcher das
Sicherungssystem Ihre Einlagen (bis zu 100.000 EUR) erstatten wird, ist Folgende:
a) 20 Arbeitstage ab Datum der Wirksamkeit der Zwangsauflösung gemäß Art. 83 Abs. 1 des Bank- und
Kreditwesengesetzes bis zum 31. Dezember 2018;
b) 15 Arbeitstage nach dem unter dem Buchstaben a angeführten Datum vom 1. Januar 2019 bis zum 31.
Dezember 2020;
c) 10 Arbeitstage nach dem unter dem Buchstaben a angeführten Datum vom 1. Januar 2021 bis zum 31.
Dezember 2023;
d) 7 Arbeitstage nach dem unter dem Buchstaben a angeführten Datum ab dem 1. Januar 2024.
Die derzeitige Frist von 20 Arbeitstagen kann bei Bestehen von außerordentlichen Umständen von der Banca
d’Italia um höchstens 10 Arbeitstage verlängert werden.
Sollte bis zum 31. Dezember 2023 das Einlagensicherungssystem nicht imstande sein, die Rückzahlungen
innerhalb von sieben Arbeitstagen vorzunehmen, gewährleistet es einem jeden Inhaber einer gesicherten Einlage
auf Anfrage innerhalb von fünf Arbeitstagen den Erhalt eines Betrags zur Deckung der laufenden Spesen, der vom
zu erstattenden Betrag abgezogen wird. Der Betrag wird aufgrund der in der Satzung des
Einlagensicherungssystems festgelegten Kriterien festgelegt.
Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem
Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen
sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www.fgd.bcc.it.
Weitere wichtige Informationen
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für
bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems
mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind
oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.
Aktualisiert am 26.05.2016
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