Entgelte für grenzüberschreitende Überweisungen gemäß

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Entgelte für grenzüberschreitende Überweisungen gemäß
(gültig ab 01. April 2011)
Entgelte für grenzüberschreitende Überweisungen
gemäß Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG)
Das Zahlungsdienstegesetz bezieht sich auf grenzüberschreitende Überweisungen in Euro oder
Währungen der Vertragsstaaten des EWR-Abkommens bis EURO 50.000,00 oder Gegenwert
in/aus EWR-Länder(n).
EU-Standard-Überweisungen:
Inländische Gebühren und Spesen:
-
Privatkonten
-
Überweisungsbetrag bis max. EUR 50.000,00
Überweisung innerhalb der EU und EWR
(inkl. Norwegen, Island und Liechtenstein)
Angabe des BIC der Bank des Empfängers
notwendig
Angabe der IBAN des Zahlungsempfängers
notwendig
Spesenteilung zwischen Auftraggeber und
Begünstigtem; d.h. jeder der beiden zahlt die
bei seinem Institut anfallenden Spesen (SHA)
beleghafte Überweisungen
€
automatische Überweisungen €
0,55
0,18
Firmenkonten
beleghafte Überweisungen
€
automatische Überweisungen €
0,55
0,18
Grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen (Zahlungsausgänge und eingänge)
- unter EUR 50.000,--
beleghafte Überweisungen
€
automatische Überweisungen €
0,55
0,18
- über EUR 50.000,--
Gebühren und Spesen analog Standardüberweisung
SEPA betragsunabhängig in die Schweiz *
Gebühren und Spesen analog Standardüberweisung
* EU-Gebührenverordnung gilt nur für EU/EWR-Länder - die Schweiz gehört nicht dazu!
Standardüberweisungen
a) Entgeltbeauftragung "Spesenteilung" (SHA)
Auftraggeber übernimmt nur Gebühren und Spesen der Auftraggeberbank.
-
Ausgänge zu Lasten Eurokonto
in Euro
1 ‰ Kommission v. Überweisungsbetrag
min. € 10,00 max. € 70,00
Eingänge zu Gunsten Eurokonto
in Euro
€ 7,00
-
Ausgänge und Eingänge in
Fremdwährung zu Lasten/Gunsten
Eurokonto
2,75 ‰ Kommission v. Überweisungsbetrag
(min. € 4,00 / FW-Gegenwert)
+ € 6,00 Überweisungsspesen
-
Ausgänge zu Lasten Fremdwährungskonto
2,5 ‰ Kommission v. Überweisungsbetrag
(min. € 4,00 / FW-Gegenwert)
+ € 6,00 / FW-Ggw. Überweisungsspesen
-
Eingänge zu Gunsten Fremdwährungskonto
€ 6,00 / FW-Ggw. Überweisungsspesen
20110401 EWR.doc
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b) Entgeltbeauftragung "Alle Spesen zu Lasten Auftraggeber" (OUR)
zusätzlich zu den unter Punkt a) angeführten Gebühren und Spesen werden dem Auftraggeber
folgende Auslandsspesen (OUR-Gebühren) in Rechnung gestellt:
-
bis € 10.000,00 / Ggw.
€ 10,00 / FW-Ggw.
-
von € 10.001,00 / Ggw.
bis € 50.000,00 / Ggw.
€ 15,00 / FW-Ggw.
über € 50.000,00 / Ggw.
€ 50,00 / FW-Ggw.
-
Im Falle von beträchtlich höheren Spesen der Auslandsbank behalten wir uns vor, den Auftraggeber mit
der Spesendifferenz nachzubelasten!
c) Entgeltbeauftragung "Alle Spesen zu Lasten Begünstigter" (BEN)
Keine Verrechnung von Gebühren und Spesen an den Auftraggeber. Der Begünstigte übernimmt
sämtliche Gebühren und Spesen.
ACHTUNG: Diese Spesenvariante ist für Überweisungen innerhalb der EU/EWR-Staaten
gem. ZaDiG nicht erlaubt und kann nur für Zahlungen in "Drittländer" beauftragt werden!
d) Sonstige Gebühren zusätzlich
Kosten für dringende Überweisungen
EU-Standard-Überweisungen
€ 10,00
Standardüberweisungen
"HPP" (Raiffeisen SEPA Eilüberweisung)
€ 10,00 Zuschlag
€ 20,00 Zuschlag
FW-Standardüberweisung mit Sondervaluta
€ 10,00 + Vorlageprovision 0,2 – 0,8 ‰ pro Tag
(entsprechend den Sollzinsen je FW)
USD-Clearingspesen
ausgehende USD-Überweisungen
€ 10,00 / FW-Ggw.
ausgehende USD-Schecksendungen
€ 7,00 / FW-Ggw.
eingehende USD-Überweisungen
€ 5,00 / FW-Ggw.
Valutenan- und verkauf
Valutenan- und verkauf
2,000 % Kommission (Minimum € 2,50)
Auslandsscheckgebühren
Diese Gebühren werden zusätzlich zu den jeweiligen Gebühren und Spesen für Standardüberweisungen in Rechnung gestellt.
Scheckgebühren für ausgehende und eingehende Auslandsschecks:
Scheckbetrag
bis € 150,00
€ 5,00
von € 150,00 bis € 3.000,00
€ 10,00
über € 3.000,00
€ 15,00
Rückleitungen:
€ 15,00
20110401 EWR.doc
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Umrechnungskurse:
Für GBP, CHF, DKK, ISK, NOK, SEK und andere Fremdwährungen gilt der jeweilige
Devisenhandelsgeld-/-briefkurs des Durchführungstages gemäß Schalteraushang bzw. laut
Internetseite: http://www.raiffeisen.at/rlbstmk
Fremde Gebühren/Spesen:
Bei allen Transaktionen werden eventuell angefallene Gebühren und/oder Spesen in- oder
ausländischer Banken (Durchführungsgebühren, Clearinggebühren, Inkassogebühren, Eilzuschläge,
Nachforschungsgebühren, Telefon- und Telefaxspesen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt.
Ausführungsfristen:
Gem. Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) müssen Aufträge, bei denen das Zielland ein EU/EWRMitgliedsstaat ist, innerhalb von 1 Bankarbeitstag bei der Bank des Begünstigten eintreffen (D+1).
(Bei ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Kunden und Bank laut AGB kann diese Frist bis 1.1.2012
auf 3 Bankarbeitstage ausgedehnt werden.)
Diese Ausführungsfrist verlängert sich um einen weiteren Bankarbeitstag, falls der Auftrag brieflich
bzw. beleghaft angeliefert wird (D+2).
Für Aufträge, die nicht auf Euro lauten, sondern in der Währung eines EU/EWR-Vertragsstaates
beauftragt werden, gilt generell eine Ausführungsfrist von 4 Bankarbeitstagen.
Beschwerdestelle:
Wenn Sie als Auftraggeber die vollständigen und richtigen Angaben gemacht haben und die
Überweisung bei der Bank des Begünstigten dennoch nicht oder nicht innerhalb der vorgesehenen
Fristen eintreffen sollte, steht Ihnen Ihre Raiffeisenbank gerne zur Klärung zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich an:
Raiffeisenbank Graz-Mariatrost eGen
Herrn Georg Planko
Tel. Nr. 0316 / 39 13 61 / DW 11
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Kundenberater/innen zur Verfügung
Ihre
eGen (mbH)
8044 Graz, Mariatroster Straße 255
20110401 EWR.doc
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