Entgelte für grenzüberschreitende Überweisungen gemäß
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Entgelte für grenzüberschreitende Überweisungen gemäß
(gültig ab 01. April 2011) Entgelte für grenzüberschreitende Überweisungen gemäß Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) Das Zahlungsdienstegesetz bezieht sich auf grenzüberschreitende Überweisungen in Euro oder Währungen der Vertragsstaaten des EWR-Abkommens bis EURO 50.000,00 oder Gegenwert in/aus EWR-Länder(n). EU-Standard-Überweisungen: Inländische Gebühren und Spesen: - Privatkonten - Überweisungsbetrag bis max. EUR 50.000,00 Überweisung innerhalb der EU und EWR (inkl. Norwegen, Island und Liechtenstein) Angabe des BIC der Bank des Empfängers notwendig Angabe der IBAN des Zahlungsempfängers notwendig Spesenteilung zwischen Auftraggeber und Begünstigtem; d.h. jeder der beiden zahlt die bei seinem Institut anfallenden Spesen (SHA) beleghafte Überweisungen € automatische Überweisungen € 0,55 0,18 Firmenkonten beleghafte Überweisungen € automatische Überweisungen € 0,55 0,18 Grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen (Zahlungsausgänge und eingänge) - unter EUR 50.000,-- beleghafte Überweisungen € automatische Überweisungen € 0,55 0,18 - über EUR 50.000,-- Gebühren und Spesen analog Standardüberweisung SEPA betragsunabhängig in die Schweiz * Gebühren und Spesen analog Standardüberweisung * EU-Gebührenverordnung gilt nur für EU/EWR-Länder - die Schweiz gehört nicht dazu! Standardüberweisungen a) Entgeltbeauftragung "Spesenteilung" (SHA) Auftraggeber übernimmt nur Gebühren und Spesen der Auftraggeberbank. - Ausgänge zu Lasten Eurokonto in Euro 1 ‰ Kommission v. Überweisungsbetrag min. € 10,00 max. € 70,00 Eingänge zu Gunsten Eurokonto in Euro € 7,00 - Ausgänge und Eingänge in Fremdwährung zu Lasten/Gunsten Eurokonto 2,75 ‰ Kommission v. Überweisungsbetrag (min. € 4,00 / FW-Gegenwert) + € 6,00 Überweisungsspesen - Ausgänge zu Lasten Fremdwährungskonto 2,5 ‰ Kommission v. Überweisungsbetrag (min. € 4,00 / FW-Gegenwert) + € 6,00 / FW-Ggw. Überweisungsspesen - Eingänge zu Gunsten Fremdwährungskonto € 6,00 / FW-Ggw. Überweisungsspesen 20110401 EWR.doc 1 b) Entgeltbeauftragung "Alle Spesen zu Lasten Auftraggeber" (OUR) zusätzlich zu den unter Punkt a) angeführten Gebühren und Spesen werden dem Auftraggeber folgende Auslandsspesen (OUR-Gebühren) in Rechnung gestellt: - bis € 10.000,00 / Ggw. € 10,00 / FW-Ggw. - von € 10.001,00 / Ggw. bis € 50.000,00 / Ggw. € 15,00 / FW-Ggw. über € 50.000,00 / Ggw. € 50,00 / FW-Ggw. - Im Falle von beträchtlich höheren Spesen der Auslandsbank behalten wir uns vor, den Auftraggeber mit der Spesendifferenz nachzubelasten! c) Entgeltbeauftragung "Alle Spesen zu Lasten Begünstigter" (BEN) Keine Verrechnung von Gebühren und Spesen an den Auftraggeber. Der Begünstigte übernimmt sämtliche Gebühren und Spesen. ACHTUNG: Diese Spesenvariante ist für Überweisungen innerhalb der EU/EWR-Staaten gem. ZaDiG nicht erlaubt und kann nur für Zahlungen in "Drittländer" beauftragt werden! d) Sonstige Gebühren zusätzlich Kosten für dringende Überweisungen EU-Standard-Überweisungen € 10,00 Standardüberweisungen "HPP" (Raiffeisen SEPA Eilüberweisung) € 10,00 Zuschlag € 20,00 Zuschlag FW-Standardüberweisung mit Sondervaluta € 10,00 + Vorlageprovision 0,2 – 0,8 ‰ pro Tag (entsprechend den Sollzinsen je FW) USD-Clearingspesen ausgehende USD-Überweisungen € 10,00 / FW-Ggw. ausgehende USD-Schecksendungen € 7,00 / FW-Ggw. eingehende USD-Überweisungen € 5,00 / FW-Ggw. Valutenan- und verkauf Valutenan- und verkauf 2,000 % Kommission (Minimum € 2,50) Auslandsscheckgebühren Diese Gebühren werden zusätzlich zu den jeweiligen Gebühren und Spesen für Standardüberweisungen in Rechnung gestellt. Scheckgebühren für ausgehende und eingehende Auslandsschecks: Scheckbetrag bis € 150,00 € 5,00 von € 150,00 bis € 3.000,00 € 10,00 über € 3.000,00 € 15,00 Rückleitungen: € 15,00 20110401 EWR.doc 2 Umrechnungskurse: Für GBP, CHF, DKK, ISK, NOK, SEK und andere Fremdwährungen gilt der jeweilige Devisenhandelsgeld-/-briefkurs des Durchführungstages gemäß Schalteraushang bzw. laut Internetseite: http://www.raiffeisen.at/rlbstmk Fremde Gebühren/Spesen: Bei allen Transaktionen werden eventuell angefallene Gebühren und/oder Spesen in- oder ausländischer Banken (Durchführungsgebühren, Clearinggebühren, Inkassogebühren, Eilzuschläge, Nachforschungsgebühren, Telefon- und Telefaxspesen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt. Ausführungsfristen: Gem. Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) müssen Aufträge, bei denen das Zielland ein EU/EWRMitgliedsstaat ist, innerhalb von 1 Bankarbeitstag bei der Bank des Begünstigten eintreffen (D+1). (Bei ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Kunden und Bank laut AGB kann diese Frist bis 1.1.2012 auf 3 Bankarbeitstage ausgedehnt werden.) Diese Ausführungsfrist verlängert sich um einen weiteren Bankarbeitstag, falls der Auftrag brieflich bzw. beleghaft angeliefert wird (D+2). Für Aufträge, die nicht auf Euro lauten, sondern in der Währung eines EU/EWR-Vertragsstaates beauftragt werden, gilt generell eine Ausführungsfrist von 4 Bankarbeitstagen. Beschwerdestelle: Wenn Sie als Auftraggeber die vollständigen und richtigen Angaben gemacht haben und die Überweisung bei der Bank des Begünstigten dennoch nicht oder nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen eintreffen sollte, steht Ihnen Ihre Raiffeisenbank gerne zur Klärung zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an: Raiffeisenbank Graz-Mariatrost eGen Herrn Georg Planko Tel. Nr. 0316 / 39 13 61 / DW 11 Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Kundenberater/innen zur Verfügung Ihre eGen (mbH) 8044 Graz, Mariatroster Straße 255 20110401 EWR.doc 3