Teufels - Saat
Transcription
Teufels - Saat
Solarbrief 1/05 Teufels - Saat Arbeitsplätze Irrwege 100 Prozent Energiesteuer schafft Arbeitsplätze - Provozierende Thesen mit neuen Argumenten - Neue Kohlekraftwerke in der Planung - RECS, Kampfhund der Stromwirtschaft Was noch zu tun bleibt: Netzertüchtigung, Lastmanagement und Ausbau der Speicherkapazitäten Seite 14 Seiten 3, 6 bis 13, 36 Seite 22-28 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 1 SFV-Infostellen Amberg / Amberg Sulzbach Krefeld Hans-Jürgen Frey, Manfred Klemm Reichstr. 11, 92224 Amberg Tel.: 09621-320057 (Mo 18 - 19 Uhr) Fax.: 09621-33193 http://www.solarverein-amberg.de e-mail: [email protected] e-mail: [email protected] Dr. Hans-Christian Mittag, NABU Richard-Strauss-Str. 53, 47800 Krefeld, Tel.: 02151-587540, Fax: 02151-595211 [email protected] Düsseldorf Peter Köhling Sebastiansweg 32 40231 Düsseldorf Tel.: 0211-227095 Fax: 0211-227076 e-mail: [email protected] Nordbayern Hermann Bähr, Reinhard Ebert Hechlinger Str.23, 91719 Heidenheim Tel.: 09833-989255 Fax.: 09833-989257 e-Mail: [email protected] Feste Bürozeit: Montags 17-19.00 Uhr Rheine Michael Reiske Schorlemer Str. 29, 48429 Rheine Tel.: 05971-84988,Fax.: 05971-805919 e-mail: [email protected] Würzburg Jürgen Grahl, Manfred Dürr Friedrich-List-Str. 4 97218 Gerbrunn, Tel 0931-4677652 [email protected] Treffen jeden 2. Donnerstag im Monat 20 Uhr in Gaststätte „Brückenbäck”, Zellerstr.2 in Würzburg. Wenn ein Vereinsmitglied zusätzlich einer der o.g. Info-Stellen zugeordnet sein möchte, so fließen seine Spenden und ein Drittel seines Beitrages dieser InfoStelle direkt zu. Die Bundesgeschäftsstelle bleibt zentraler Ansprechpartner. Impressum Lokale Initiativen Oldenburg Werner Altnickel Wilhelm-Kempin-Straße 55 26133 Oldenburg Tel.: 0441-46703 oder 0170-3604673 Fax: 0441-4860378 Ostrhauderfehn Sonnen-Energie-Zentrum Ilona Schulte Friesenstraße 28 26842 Ostrhauderfehn Tel.: 04952-61391 [email protected] http://www.Sonnen-Energie-Zentrum.de Treffen: Jeden 2. Dienstag 19.30 Uhr im SEZ Ulm Manfred Bächler Haselnussweg 20, 89250 Senden Tel.: 07307-24330, Fax.: 07307-961046 e-mail: [email protected] Die aufgeführten Kontaktpersonen geben nur Informationen zu lokalen Initiativen. Sie sind keine Infostellen des SFV. Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) Bundesgeschäftsstelle Herzogstraße 6 52070 Aachen Tel.: 0241 / 51 16 16 Fax: 0241 / 53 57 86 E-mail: [email protected] Internet: http://www.sfv.de Abopreis: 6 Euro/pro Solarbrief max. 4 Solarbriefe im Jahr Für Mitglieder ist der Bezugspreis des Solarbriefes im Mitgliedsbeitrag enthalten. SFV-Mitgliedschaft: Jahresbeitrag: 61,36 Euro ermäßigter Beitrag: 23,01 Euro (Unsere Mitgliedsbeiträge sind steuerabzugsfähig.) Beitrittserklärung auf Seite 21 Bankverbindung: Pax-Bank Aachen BLZ 370 601 93 KtoNr.: 100 541 50 19 Beiträge von: Christina Bönning Gunter Brandt Gertrud v. Ciriacy Georg Engelhard Wolf von Fabeck (vF) Dietrich Gärtner Alf Hänle Friedhelm Hillienhoff Petra Hörstmann-Jungemann (PHJ) Susanne Jung (SJ) Herbert Kuhn Carl-Josef Kutzbach Burkhard Petersen Hermann Scheer Wacker Chemie GmbH Günter Wind Verantwortlich: Wolf von Fabeck Layout: Susanne Jung Auflage: 4500 Richtigstellung zum Editorial 4/04 Aufmerksame Leser des Solarbriefs machten mich auf eine Ungenauigkeit im letzten Editorial zum Solarbrief 4/04 aufmerksam (Spalte 1, vorletzter Absatz): Arbeitsproduktivität ist NICHT Wertschöpfung dividiert durch die Zahl der Arbeitskräfte, SONDERN: Wertschöpfung dividiert durch die Zahl der Arbeitsstunden. Erscheinungsdatum: April 2005 Druckerei: Zypresse Aachen ISSN 0946-8684 Titelbild: Petra Hörstmann-Jungemann Wolf von Fabeck 2 Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Editorial Ökonomischer Wahnsinn Der Solarenergie-Förderverein Deutschland lehnt den Emissionshandel strikt ab. Dies haben wir bereits mehrfach ausführlich begründet; zuletzt im Solarbrief 2/04. „Emissionshandel - das sind erste kleine Schritte in die richtige Richtung“, heißt es dann oft begütigend. Doch auch eine „Bewegung in die richtige Richtung“ kann falsch sein, wenn sie in die Sackgasse führt: Derzeit ist die Stromwirtschaft dabei - unter dem Deckmantel des Wolf v. Fabeck am Steuer seines Pflanzenölautos Emissionshandels - Fakten in ihrem Sinne zu schaffen. Zwei Drittel ihrer überalterten fossilen Kraftwerke sollen durch neue FOSSILE(!) Kraftwerke ersetzt werden. Neue fossile Kraftwerke hätten einen besseren Wirkungsgrad und somit einen geringeren spezifischen CO2-Ausstoß, heißt es. Der Ersatzbau verstieße somit nicht gegen die festgelegten Minderungsziele. Trotzdem blockiert er eine grundsätzliche Lösung! Für 30 weitere Jahre - etwa die Lebensdauer der neuen Kohlekraftwerke - wäre eine weitere Senkung der CO2-Emissionen in der Stromwirtschaft dann nur noch durch vorzeitige Stilllegung eben dieser Neubauten zu erreichen. Die volle Tragik dieser Entwicklung wird deutlich, wenn man bedenkt, dass es eine grundsätzliche Lösung gibt, die finanzierbar und realistisch ist: Eine von EUROSOLAR veröffentlichte Studie (siehe Seite 7) besagt, dass der Kraftwerks-Ersatzbedarf durch beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien gedeckt werden kann. Stattdessen Milliarden in neue Kohlekraftwerke zu investieren, ist ökonomischer Wahnsinn! Eine gewaltige Fehlallokation von Kapital in die falsche Technik! Nur ein grundsätzliches Umsteuern kann hier Abhilfe schaffen. Die Politik ist gefordert: 1. Rücknahme aller Privilegien im Genehmigungsverfahren für den Neubau fossiler Kraftwerke was einem Verbot für den Neubau nahe käme. 2. Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien - hierzu hat der Solarenergie-Förderverein Deutschland bereits mehrfach Vorschläge veröffentlicht. - Verpflichtung der Netzbetreiber zur Zahlung einer Bereitstellungsgebühr für fertiggestellte, aber noch nicht anschließbare Anlagen. - Ausbau der Stromnetze in schwach besiedelten Gebieten mit bundesweiter Umlage auf alle Stromkunden. - Mindestvergütungen für Windenergie auch an windschwächeren Standorten. - Ein Energiespeichergesetz. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 3 Inhaltsverzeichnis Irrwege 3 ...... Editorial: Ökonomischer Wahnsinn Von Wolf von Fabeck 6 ...... Offener Brief an den BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) Gegen den Neubau von fossilen Kraftwerken: Der Vorstand des SFV 8 ...... Tragikomödie um den Emissionshandel Emissionshandels-Vorwürfe der Umweltverbände gegen Trittin treffen nicht das Wesentliche Wolf von Fabeck 10 .... RECS gefährdet das EEG Europarechtliche Konsequenzen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz: Wolf von Fabeck 12 .... Kommerzieller Kurzschluss Kommentar zur Debatte um RECS und Öko-Institut: Hermann Scheer 13 .... Kann RECS bereits gewährte EEG-Vergütungen gefährden? Zum Bestandsschutz von EE-Anlagen: Wolf von Fabeck 36 .... Ab wann wird Klimawandel gefährlich? Kommentar zum Pekinger Klimawandel-Symposium: Susanne Jung Arbeitsplätze 14 .... Arbeitsplätze und Soziale Gerechtigkeit - Aber wie? Wolf von Fabeck 20 .... Vortrag: Energiesteuer gegen Arbeitslosigkeit Nähere Informationen beim SFV 21 .... Energiesteuer oder Ressourcen-Verbrauchssteuer? Von Wolf von Fabeck 100 % Erneuerbare Energien 7 ...... Neue Kohle- und Gaskraftwerke überflüssig Pressemitteilung zur EUROSOLAR-Studie 22 .... Sicherheit der Stromversorgung Was noch getan werden muss: Wolf von Fabeck 22 .... Netzertüchtigung als nationale Aufgabe - Vorschlag des SFV 24 .... Lastmanagement und Ausbau dezentraler Speicherkapazitäten - Vorschlag des SFV 25 .... Gefährliche Fehlinterprätation Unangemessene Degression der Vergütung würde Solarwachstum stoppen: Wolf von Fabeck 26 .... Kontra muss Pro folgen Initiativen gegen Freiflächen müssen gute Beispiele folgen: Susanne Jung 26 .... Solarmodule knapp Keine Notwendigkeit für den Bau von Freiflächen-Solaranlagen: Wolf von Fabeck 27 .... Engpass Silizium Neues Verfahren zur Siliziumproduktion: Wacker-Chemie GmbH 4 Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Inhaltsverzeichnis Verbraucherinformationen 29 .... Fernwärmeabrechnung Bei wärmegedämmten Gebäuden ist ein niedrigerer Grundpreis angemessen: Wolf von Fabeck 30 .... Einspeisevertrag zumeist nachteilig SFV empfiehlt Einspeisung ohne Vertrag: Wolf von Fabeck 30 .... Verlustabschläge nicht hinnehmen 31 .... Welche Leistung ist maßgeblich? Wechselrichter- oder Solarmodul-Leistung? Susanne Jung 32 .... Anfertigen eines Mahnbescheides Hilfestellung von Dr. Christina Bönning 34 .... Leser fragen - SFV antwortet Weitere Beiträge aus unserem Internetangebot „Leserfragen“ Kinderseite 37 .... ein Lesetipp für Kinder Tagungsbericht und Rezension 38 .... Der Land- und Forstwirt als Energiewirt Kommentar zur EUROSOLAR-Konferenz: Petra Hörstmann-Jungemann 39 .... Geothermie in NRW Zu einer CD des Geologischen Dienstes NRW: Petra Hörstmann-Jungemann Nachrichten und Kommentare ab 40... z.B. zur Einspeisevergütung der Stadtwerke Walldorf, zum Chinesischen EEG, zur dena-Studie, zur „Entsorgung“ von Windstrom, zu Solaranlagen auf Asbestdächern Leserbriefe ab 44... z.B. zu Abrechnungsgebühren, zur Mitgliederentwicklung, zu Freiflächenanlagen Internes 21 .... Das entscheidende Formblatt... 47 .... Mitgliederversammlung 2005 47 .... Solarbrief im Internet Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 5 Irrwege Offener Brief an den BUND Gegen den Neubau von fossilen Kraftwerken Liebe Mitstreiter für eine intakte Umwelt, sehr geehrte Damen und Herren des BUND, in diesem offenen Brief geht es um die „Leitlinien des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Friends of the Earth Germany) für eine nachhaltig wirksame Energiepolitik in der Legislaturperiode bis 2006“. Unmittelbarer Anlass ist ein Interview, welches Umweltminister Jürgen Trittin am 24.03.05 dem SPIEGEL gegeben hat. SPIEGEL: Herr Trittin, die SPD setzt sich im NRW-Wahlkampf von den Grünen ab. Ministerpräsident Steinbrück hat Ihnen gerade eine schädliche Distanz zu Wirtschaft und Technologie vorgeworfen. Was ist Ihre Antwort? Trittin: Mir muss keiner was von neuen Techniken oder von Wachstum und Beschäftigung erzählen. Wir, SPD und Grüne, haben Regeln durchgesetzt, die den Betrieb von Uraltkraftwerken unrentabel machen. Das Ergebnis ist eine Investitionsoffensive, wie sie Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich noch nie gesehen hat. Die Industrie dort hat gerade angekündigt, fünf Milliarden in neue Kraftwerke zu investieren. [...] (Quelle 1) Zu dieser unglücklichen Aussage zunächst zwei kritische Anmerkungen: Erstens: Der Betrieb von Uraltkraftwerken wurde nicht unrentabel, weil SPD und Grüne irgendwelche Regeln (gemeint ist der Emissionshandel) durchgesetzt haben, sondern im Wesentlichen, weil nach Ablauf der Auslegungslebensdauer die Kosten der Instandhaltung ansteigen, weil neue Kraftwerke weniger Bedienungspersonal brauchen und weil moderne Kraftwerkstechnik mit weniger Brennstoff auskommt. Der Ersatz überalterter Kraftwerke ist deshalb eine Routineangelegenheit. 6 Hätte Minister Trittin als Erfolgs-Beispiel den Bau von fast 200.000 Solarstromanlagen in den letzten Jahren genannt, so wäre ihm hingegen voll zuzustimmen. Der Boom insbesondere der Solarenergie, der Bau neuer Solarfabriken und der Aufschwung des Solarinstallationsgewerbes gehen eindeutig auf die Verbesserungen der Einspeisebedingungen im Erneuerbare-EnergienGesetz zurück. Dieses wurde von RotGrün gegen die Stimmen der schwarz/ gelben Opposition verabschiedet. Zweitens: Den Ersatz alter fossiler Technik durch moderne fossile Technik als Ergebnis ambitionierter Umweltpolitik zu bezeichnen, ist fragwürdig. Eine ambitionierte Umweltpolitik müsste im Gegenteil alles daran setzen, den Bau neuer fossiler Kraftwerke durch forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien überflüssig zu machen. Unser Verein hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass dies möglich ist. Eine neue Studie, die von EUROSOLAR veröffentlicht wurde (Quelle 2), bestätigt dies jetzt mit genaueren Zahlenwerten. Der gesamte Erneuerungsbedarf an Kraftwerken kann somit durch Anlagen zur Nutzung der Erneuerbaren Energien ersetzt werden. Dies wäre ein grandioses Investitions- und Arbeitsbeschaffungsprogramm, welches Deutschland weltweit an die Spitze des wirtschaftlichen Fortschritts katapultieren würde. Sowohl Grünen-Abgeordnete, z.B. Hans-Josef Fell, als auch SPD-Abgeordnete, z.B. Dr. Hermann Scheer, stehen hinter dieser Aussage. Notwendig wäre dazu nach unserer Auffassung eine konsequente weitere Verbesserung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und die Rücknahme aller Privilegien für den Neubau von fossilen Kraftwerken, was faktisch einem Neubauverbot nahe käme. Kraftwerke hingegen wird eine grundsätzliche Lösung des CO2-Problems auf etwa 30 weitere Jahre - Lebensdauer der neuen Kraftwerke - blockiert und eine gewaltige Fehlallokation von Kapital in Gang gesetzt. Nun zum Zusammenhang mit den eingangs erwähnten „Leitlinien“ des BUND: In diesen Leitlinien findet sich - im Anschluss an eine Würdigung der Kraftwerksmodernisierung in Ostdeutschland - folgende Passage: „(...)Im rheinischen Braunkohlerevier ist der Kraftwerkspark dagegen überaltert und sehr ineffizient; dort sollten alte Braunkohlekraftwerke noch durch moderne, umwelt- und ressourcenschonendere ersetzt werden. (... )“ (Quelle 3) Der BUND setzt sich in dieser Leitlinie vom Dezember 2002 also nicht etwa für eine Ablösung alter fossiler Kraftwerke durch Anlagen der Erneuerbaren Energien ein, sondern er FORDERT sogar - was RWE ohnehin plant - Neubau als Ersatz für überalterte Kraftwerke. Bei den traditionell sehr guten Beziehungen zwischen den Umweltverbänden und dem Umweltministerium ist es nicht verwunderlich, dass Minister Trittin diese Forderung gerne aufgegriffen hat. Bitte betrachten Sie dies nicht als Vorwurf gegen den BUND, sondern als dringenden Appell, Ihren Kurs in dieser wichtigen Frage zu überdenken und beim Umweltministerium auf Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse zu drängen. Mit freundlichen Grüßen Georg Engelhard und Wolf von Fabeck für den Vorstand des SFV Durch den Bau moderner fossiler Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Irrwege Quelle 1: BMU-Pressemitteilung 073/05 vom 24.03.2005: www.bmu.pressemitteilungen/pressemitteilungen_ab_01_11_2004/pm/35261.php Quelle 2: Neue Kohle- und Gaskraftwerke überflüssig Pressemitteilung zur EUROSOLAR-Studie Zur heute vorgelegten Studie „Erneuerbare Energien und Energiesparen für den Ersatz überalterter Kraftwerke in Deutschland“ erklären Hans-Josef Fell, Vorsitzender EUROSOLAR Deutschland, und Hermann Scheer, Präsident von EUROSOLAR: „Die alten Atom-, Kohle- und Gaskraftwerke lassen sich vollständig durch Erneuerbare Energien ersetzen so das Ergebnis der Studie des Institute for Sustainable Solutions and Innovations (ISUSI), die im Auftrag von EUROSOLAR erstellt wurde. In dieser Studie wird die Entwicklung bei den Erneuerbaren Energien auf die nächsten 15 Jahre hochgerechnet. Diese neuen Stromerzeugungskapazitäten wurden mit den wegfallenden alten Kraftwerksblöcken verglichen. Ergebnis: Wind-, Sonnen- und Bioenergie sowie Erdwärme können sämtliche Atom-, Kohle- und Gaskraftwerke ersetzen, die bis 2020 wegfallen. Bis zum Jahre 2020 müssen etwa 40 GW Kraftwerkskapazitäten in Folge des Atomausstieges und aus Alterungsgründen ersetzt werden. Bis 2020 können etwa 62 GW Erzeugungsleistung neu aus Erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. Dabei handelt es sich um eine „Minimalrechnung“ allein auf der Basis der Weiterentwicklung. Selbstverständlich wurde in der Studie berücksichtigt, dass Wind- und Sonnenenergie nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Energiesparen eröffnet sogar zusätzlich die Möglichkeit, über die absehbar wegfallenden Kraftwerke hinaus weitere zu ersetzen oder für den Export Ökostrom zu produzieren und so aktiv zusätzlich zum Klimaschutz beizutragen. Der unnötige Neubau von Gas- und vor allem Kohlekraftwerken würde hingegen über Jahrzehnte hinweg den Ausstoß von Klimagasen fortschreiben und den Zubau von Erneuerbaren Energien blockieren. EUROSOLAR fordert die Energiewirtschaft dazu auf, auf den Neubau von Gas- und Kohlekraftwerken zu verzichten und ihre eigenen Investitionen auf den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien und Einsparinvestitionen zu konzentrieren.“ Die Studie steht zum Download bereit: http://www.hans-josef-fell.de/download.php?id=374&filename=studie.pdf V.i.S.d.P. Irm Pontenagel EUROSOLAR e.V., Bonn“ Quelle 3: Der Energiereferent des BUND sandte uns am 21. März 2005 als kurze Antwort auf unsere Frage, ob der BUND ein Neubau-Verbot für fossile Kraftwerke unterstützen würde, die Energie-Leitlinien des BUND zu. Sie sind nachzulesen unter: http://www.bund.net/lab/reddot2/energiepolitik_2786.htm: Auszug: „(...)Angesichts der in der mittelfristigen Zukunft weiterhin noch dominierenden Rolle der fossilen Energieträger kommt der Steigerung der Energieeffizienz höchste Bedeutung zu. Daneben ist auch die Substitution von Kohle durch Erdgas für den Klimaschutz unausweichlich. Sie ist trotz der begrenzten Erdgasressourcen gerechtfertigt, wenn der gesamte Verbrauch an fossilen Energieträgern trotz des Atomausstiegs infolge Steigerung von Energieeffizienz und Ausbau der Erneuerbaren zunächst nicht steigt und später kontinuierlich sinkt. (...)“ Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 7 Irrwege Tragikomödie um den Emissionshandel Emissionshandels-Vorwürfe der Umweltverbände gegen Trittin treffen nicht das Wesentliche Von Wolf von Fabeck In einem gemeinsamen offenen Brief an Bundesumweltminister Jürgen Trittin kritisieren mehrere Deutsche Umweltverbände in scharfer Form die ihrer Auffassung nach unzureichenden Anstrengungen seines Ministeriums zum Klimaschutz (siehe Seite 9). Den Umweltverbänden ist zu danken, dass sie öffentlichkeitswirksam auf die dramatische Gefährdung durch den steigenden Kohlendioxid-Ausstoß hinweisen und viele praktische Maßnahmen nennen, mit denen Deutschland den Ausstoß vermindern könnte. Der an erster Stelle ihrer Vorschläge geforderte „anspruchsvollere“ Emissionshandel ist allerdings prinzipiell ein völlig ungeeignetes Instrument zur Verminderung des CO2-Ausstoßes. Es gehört zur Tragik einiger Verbände, dass sie sich nicht von ihrer Fixierung auf die wirklichkeitsferne Idee des Emissionshandels lösen können. Dass die Verbände dann auch noch ausgerechnet dem Bundesumweltministerium in dieser Hinsicht zu geringe Anstrengungen vorwerfen, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Minister Trittin ist einer der eifrigsten und ehrlichsten Befürworter des Emissionshandels. Gerade ihm zu geringe Anstrengungen vorzuwerfen, wirkt etwa so, als würden die Angehörigen einer Regentanz-Sekte ihren obersten Vortänzer beschuldigen, dass er noch nicht inbrünstig genug um Regen tanze. Die verlegene Antwort aus dem Hause Trittin (siehe Seite 9) besagt, nicht die jetzige Regierung, sondern bereits die Regierung Kohl habe schon im Jahr 1997 die CO2-Minderungsverpflichtung faktisch zurückgefahren. Die deutschen Ziele seien aber dennoch weltweit die ambitioniertesten Ziele. Dabei schreibt Trittin sich indirekt auch die Ergebnisse von Entwicklungen gut, für die sein Ministerium keine Verantwortung trägt, so zum Beispiel den Niedergang der 8 emissionsstarken DDR-Industrie nach der Wiedervereinigung. Den bisherigen positiven Trend gälte es fortzuschreiben, betont Trittin. Kein Wort jedoch verliert der Minister darüber, wie völlig unzureichend die bisherigen Erfolge sind und dass angesichts der bedrohlichen Gesamtsituation ein grundsätzliches Umsteuern notwendig wird. Daran hindert ihn möglicherweise die Kabinettsdisziplin. Der SFV weist in diesem Zusammenhang ergänzend auf folgenden Gesichtspunkt hin: Die Gegner einer wirksamen CO2-Minderung sitzen nicht im Bundesumweltministerium, sondern im Bundeswirtschaftsministerium - teilweise auch im Verkehrs- und im Bauministerium. Angesichts der Dramatik der Klimaentwicklung geht es nicht um einige Prozente mehr oder weniger CO2-Reduktionsverpflichtungen, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind. Es geht vielmehr um eine Grundsatzfrage, nämlich ob Deutschland aus der fossilen Energieerzeugung aussteigen und in die Erneuerbaren Energien einsteigen soll. Solche Grundsatzfragen sind aber nicht Angelegenheit des Bundesumweltministers, sondern Angelegenheit von Bundeskanzler Schröder und viel mehr noch eine Angelegenheit des deutschen Parlaments. Noch einige erläuternde Hinweise zum Emissionshandel. Dieser ist aus folgenden prinzipiellen Gründen ein ungeeignetes Instrument: Emissionshandel • begreift Klimaschutz als eine Last und erkennt nicht die wirtschaftliche Chance zum Einstieg in innovative Technologien. • orientiert sich international jeweils an der geringsten Minderungsbereitschaft und kommt deshalb zu völlig unzureichenden Reduktionszielen. • ist nicht ausreichend international kontrollierbar, da die Entdeckung von Verstößen den kontrollierenden Institutionen und Staaten selber zum Nachteil gereichen würde. • ist nicht fehlertolerant (bereits geringe Fehler können seine Wirkung zunichte machen). • ist nicht nachhaltig. Verstöße können international nicht wirksam geahndet, die weitere Teilnahme nicht kooperativer Staaten kann nicht erzwungen werden. • blockiert, erschwert und konterkariert andere Anstrengungen zur CO2-Minderung. • mit seinem planwirtschaftlichen Ansatz wird der möglichen Dynamik einer Innovationsoffensive nicht gerecht. • entspricht nicht dem Willen der Mehrheit, die sich eine nationale Vorreiterrolle wünscht (Emnid-Umfrage Sept. 02). • verursacht einen ungeheuren Verwaltungsaufwand. Fasziniert vom nahezu unübersehbaren Umfang des Regelwerks und von seiner Kompliziertheit vergessen viele Menschen, dass nur solche Verfahren Erfolg haben, die einfach zu durchschauen, einfach zu handhaben und einfach zu kontrollieren sind. Insbesondere können sie sich nicht vorstellen, dass mit so viel Aufwand so viel Geld hin und her geschoben wird, ohne dass dadurch die notwendige Kohlendioxidverminderung zustande kommt. Eine detaillierte Kritik am Emissionshandel haben wir im Solarbrief 3/ 02 und 2/04 sowie im Internet unter www.sfv.de/lokal/mails/0emissha.htm veröffentlicht. Im Internet gibt es auch eine Unterschriftenliste gegen den Emissionshandel, in die Sie sich gern eintragen können. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Irrwege Offener Brief der Umweltverbände an das Bundesumweltministerium Sehr geehrter Herr Bundesminister, kurz vor dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls blickt die Öffentlichkeit verstärkt auf die erreichten Fortschritte in der deutschen Klimapolitik. Deutschland hat lange Erfolge in der Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase zu vermelden. Seit geraumer Zeit hat sich das Blatt aber gewendet. Insgesamt stagnieren die Kohlendioxidemissionen seit 1999 mit leichten jährlichen Schwankungen. Die Erfolge beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Verringerung des Kraftstoffverbrauchs werden durch die Entwicklungen im Stromsektor konterkariert. Hier steigen die Emissionen kontinuierlich durch den wachsenden Stromverbrauch und die zunehmende Kohleverstromung. Eine Strategie, wie diese Entwicklung aufgehalten und umgekehrt werden könnte, gibt es weder von der Bundesregierung, noch wird eine solche von Ihrem Hause vorgelegt. Angesicht der verstärkten Warnungen aus der Wissenschaft vor einer dramatischen Verschärfung des Klimawandels ist dieser Stillstand in Deutschland alarmierend. In Ihrer Zeit als Umweltminister wird das nationale Klimaschutzziel zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen um 25 Prozent bis 2005 nicht erreicht werden. Sie haben sich auf das schwächere Kyoto-Ziel zurückgezogen. Aber selbst dieses Ziel wird ohne die Festschreibung von zusätzlichen Maßnahmen im neuen Klimaschutzprogramm um 20 Millionen Tonnen CO2 verfehlt werden. Sie haben einen Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der weitgehend substanzlos ist. Dies wird der von Deutschland beanspruchten Vorreiterrolle in der internationalen Klimaschutzpolitik in keiner Weise gerecht. Die Umweltverbände haben mehrfach und frühzeitig die Erwartungen an die Fortschreibung des Klimaschutzprogramms formuliert: Es sollte auf eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 ausgerichtet sein und verbindliche Maßnahmen festlegen, um dieses Ziel zu erreichen. Auch hier enttäuscht der vorgelegte Entwurf. Mit der Ausrichtung des Programms auf das KyotoZiel verschieben Sie einen Großteil der notwendigen Emissionsminderungen auf den knappen Zeitraum zwischen 2012 und 2020. Mit jeder Verschiebung steigen aber die Anpassungskosten und daher auch die dann zu erwartenden politischen Widerstände zur Durchsetzung der Maßnahmen. Seit vielen Jahren schlagen die Umweltverbände eine Fülle praktikabler Maßnahmen vor, die den Klimaschutz kostengünstig voranbringen würden: Einen anspruchsvolleren Emissionshandel, Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, höhere Fördermittel für die Gebäudesanierung, Verschärfung der Standards für die Altbausanierung, Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform und Abbau klimaschädlicher Subventionen, Markteinführungsprogramm für effiziente Stromnutzung bzw. Energieeffizienz-Fonds, Reform der KFZ-Steuer mit CO2 als Bemessungsgrundlage und klimapolitische Instrumente im Flugverkehr (Emissionsabgabe bzw. Emissionshandel und Kerosinsteuer) - um nur einige exemplarisch zu nennen. Wir teilen Ihre Einschätzung, dass das Klimaschutzprogramm eine Angelegenheit der gesamten Bundesregierung ist und sich auch der Bundeskanzler und die anderen zuständigen Ressorts - insbesondere Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe und Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement - zu den notwendigen Maßnahmen bekennen müssen. Das entlässt das federführende Ministerium aber nicht aus der Verantwortung, solche Maßnahmen in die Ressortabstimmung einzubringen und sie dann auch durchzusetzen. Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir möchten Sie dringend bitten, dem Klimaschutz in Ihrer Politik wieder einen höheren Stellenwert zu geben und weitere Maßnahmen in das Klimaschutzprogramm aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Olaf Tschimpke, Hubert Weinzierl, Dr. Angelika Zahrnt, Jürgen Maier, Klaus Milke, Peter Prokosch, Jürgen Sattari Naturschutzbund Deutschland e.V., Deutscher Naturschutzring, Bund für Umwelt und Naturschutz, Forum Umwelt und Entwicklung, Germanwatch e.V., WWF Deutschland, Robin Wood Quelle: http/www.bund.net/lab/reddot2/pdf/ trittin_brief.pdf Trittin: Umweltverbände kritisieren den Falschen Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Kritik der Umweltverbände an der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung zurückgewiesen. „Deutschland ist weltweit Vorreiter im Klimaschutz. Wir haben im Hinblick auf Klimagase das höchste Reduktionsziel aller Industriestaaten und sind auf dem besten Wege, dies auch zu erreichen“, sagte Trittin. Es gebe für die Kritik der Umweltverbände in Europa und im Rest der Welt wesentlich passendere Adressaten als ausgerechnet die deutsche Regierung, so der Bundesumweltminister. Die wichtigste Grundlage für die Fortschreibung des nationalen Klimaschutzprogramms ist mit der Einführung des Emissionshandel gelegt. Deutschland hat in Europa den ambitioniertesten Plan für den Handel mit Treibhausgasen vorgelegt. Denn wir sehen als einzige Reduktionen bereits in der ersten Handelsperiode vor“, sagte Trittin. Deutschland muss bis 2012 17 Millionen Tonnen CO2 einsparen, um das Kyoto-Ziel zu erreichen. Mehr als die Hälfte davon, rund 10 Millionen Tonnen, werden Industrie und Energiewirtschaft durch den Emissionshandel beitragen. Die Sektoren Dienstleistungen, private Haushalte und Verkehr müssen also noch eine Reduktion um 7 Millionen Tonnen erbringen. „Ich bin mehr als zuversichtlich, dass wir das erreichen“, sagte der Bundesumweltminister. So sind beispielsweise die jahrelang steigenden Klimagasemissionen des Verkehrs mittlerweile als Folge der Ökosteuer rückläufig. Auch der ungebrochene Trend zum Diesel wird weiter zur Senkung der Durchschnittsverbräuche und damit der Klimabelastung beitragen. „Wir werden diesen positiven Trend im Nationalen Klimaschutzprogramm fortschreiben. Mit dem Bauministerium sind wir uns einig, dass im Gebäudebestand mehr gemacht werden muss“, betonte Trittin. Zur CO2-Reduzierung im Gebäudebestand stehen derzeit mit Hilfe der Ökosteuer 360 Millionen Euro zur Verfügung. Den erneut vorgetragenen Vorwurf, das sogenannte „Nationale Klimaschutzziel“ der Regierung Kohl, eine Verminderung der Kohlendioxidemissioinen um 25 Prozent bis zum Jahr 2005 gegenüber dem Basisjahr 1990 zu verfehlen, wies der Bundesumweltminister zurück: „Das Ziel hat bereits die Regierung Kohl im Jahr 1997 in Kyoto de facto aufgegeben. Denn dort wurden weniger ambitionierte Ziele vereinbart und diese für einen späteren Zeitpunkt. Aber schon das deutsche Kyoto-Ziel ist mit 21 Prozent Verminderung der Treibhausgase das ambitionierteste unter allen Industriestaaten“, sagte Trittin. Quelle: BMU-Pressemitteilung Nr. 27/05 vom 09.02.2005 Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 9 Irrwege RECS gefährdet das EEG Europarechtliche Konsequenzen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von Wolf von Fabeck Was verbirgt sich hinter der Abkürzung RECS? RECS ist die Abkürzung für Renewable Energy Certificate System. Es handelt sich um ein Instrument zur Organisation des Handels mit Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Strom). Gehandelt wird nicht der physikalische Strom, sondern nur der Umweltnutzen. Der Erzeuger von EE-Strom soll also den Strom und den grünen Mehrwert getrennt von einander verkaufen. Den Strom verkauft er an einen Stromhändler oder einen Endverbraucher zum üblichen Strompreis. Den grünen Mehrwert bietet er über das Handelssystem RECS an, in der Hoffnung, auf diese Weise seine höheren Aufwendungen refinanzieren zu können. Der grüne Mehrwert wird durch Zertifikate nachgewiesen, die nach den Regeln des freien Marktes - z. B. an einer Internetbörse - gehandelt werden. Die RECS-Zertifikate dürfen nicht verwechselt werden mit den im Emissionshandel verwendeten Zertifikaten: • Zertifikate im Emissionshandel erlauben ihrem Inhaber, dass er eine bestimmte Menge CO2 emittieren darf. • RECS-Zertifikate sind der Beleg dafür, dass eine bestimmte Menge umweltfreundlicher Strom erzeugt wurde. Der Nutzen der RECS-Zertifikate besteht für den Käufer darin, dass er mit ihnen sein Engagement für eine umweltfreundliche Energieversorgung belegen kann. Gedacht ist insbesondere an Regierungsorganisationen, Kommunen, Umweltorganisationen oder Firmen, die Wert auf ein umweltfreundliches Image legen. Eigentlich müssten private Käufer den Kaufpreis für RECS-Zertifikate wie eine Spende zugunsten des Umweltschutzes von ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzen können. Dies ist 10 allerdings nicht vorgesehen, weil die RECS-Initiatoren großen Wert darauf legen, dass der gesamte Vorgang alle Bedingungen eines reellen Handelsgeschäfts erfüllt (den Grund dafür werden wir weiter unten erkennen). Mitglieder der RECS-Initiative sind u. a.: Vattenfall, RWE Energie, Electricité de France (EDF), E.ON, EnBW, BP und Shell. Die Initiatoren versuchen, mit Unterstützung der Europäischen Kommission das Handelssystem RECS zum verbindlichen Handelssystem für EE-Strom zu machen. Mehr Informationen zu RECS finden Sie im Anhang 1. Warum der SFV RECS ablehnt Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. sieht europarechtliche Gefahren für den Bestand des EEG und lehnt insbesondere auch aus diesem Grund den Handel mit RECS-Zertifikaten ab. Da die Gefährlichkeit des Systems aber vom Ökoinstitut Freiburg und von Greenpeace Deutschland - sowie sicherlich auch noch von anderen Umweltfreunden - nicht gesehen wird, möchten wir hier unsere Ablehnung begründen. Wir werden uns mit Rücksicht auf die Komplexität des Themas auf solche Gesichtspunkte beschränken, die zu einer Gefährdung des EEG führen. Dabei setzen wir voraus, dass sowohl das Ökoinstitut und Greenpeace als auch die Leser mit uns das EEG für das bei weitem effektivste Instrument zur Markteinführung der Erneuerbaren Energien halten. Befürworter verfolgen unterschiedliche Ziele Hinter dem Vorschlag zur Einführung des RECS-Handelssystems verbergen sich unterschiedliche Motive. Einerseits findet sich die Absicht, den Siegeszug der Erneuerbaren Energien unter dem EEG zu stoppen. Andererseits findet sich auch bei Befürwortern der Erneuerbaren Energien die Vorstellung, dass ein weiteres Instrument als Ergänzung zum EEG nichts schaden könne. Eine gleichzeitige Zahlung der EEGMindestvergütung und RECS-Verkauf für dieselbe EE-Anlage ist zwar nicht zulässig, sie denken aber an Anwendungen dort, wo das EEG keine Mindestvergütung vorsieht, z. B. bei großen Wasserkraftanlagen oder im Europäischen Ausland. Andere denken an RECS als eine spätere Fortsetzung des EEG. Die Einen wollen das EEG mit Hilfe von RECS zu Fall bringen, die Anderen - an die wir uns heute wenden gehen von der Möglichkeit einer friedlichen Koexistenz aus. Koexistenz von EEG und RECS europarechtlich kaum möglich Bis heute zahlen einige Netzbetreiber die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nur unter dem Vorbehalt der europarechtlichen Bestandskraft des EEG. Hinter dieser Formel verbirgt sich ihre Hoffnung, dass in einem zukünftigen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof das EEG zu einem unzulässigen Hemmnis für den freien Warenverkehr erklärt wird. Diese Hoffnung stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. März 2001. Das Gericht verneinte zwar damals einen Verstoß gegen den freien Warenverkehr unter anderem mit der Begründung, dass es zur damaligen Zeit noch keinen funktionierenden Handel mit Strom aus EE gegeben habe. Das Gericht verwies aber auch auf die Pläne der Kommission, einen Handel mit Strom aus EE mit Hilfe von Herkunftszertifikaten doch noch zu ermöglichen (Randnummer 79 und 80 des Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Irrwege Urteils) (Das gesamte Urteil finden Sie unter www.sfv.de/lokal/mails/rundmail/ p0103130.htm). In diesem Fall müsse erneut untersucht werden, ob die Abnahmeverpflichtung für Strom aus EEAnlagen eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellt. Den Gegnern des EEG geht es offensichtlich genau um diesen Punkt. Das ist auch der oben erwähnte Grund, warum es keine Anerkennung als gemeinnützige Spende gibt. Verkehrung der moralischen und rechtlichen Verpflichtungen Wer andere schädigt, ist zur Unterlassung und zum Schadenersatz verpflichtet. Dieser moralische und rechtliche Grundsatz wird durch den RECSHandel in sein Gegenteil verkehrt: Nicht alle Schädiger der Umwelt - Erzeuger und Verbraucher von konventionell erzeugtem Strom - sollen zahlen, sondern nur diejenigen, die die Schädigung nicht mehr hinnehmen wollen. Die Beschädigung des Klimas und Vergeudung der Ressourcen wird als selbstverständliches Recht der Energiekonzerne vorausgesetzt. Freiwillige Zahlungen, damit die Emissionen umweltschädlicher Gase und der Verbrauch der Ressourcen vermindert werden, sind schon für sich genommen eine Zumutung. Die Tatsache aber, dass gerade die Stromkonzerne - d. h. die Schädiger selbst(!) - ein solches moralisch und rechtlich verkehrtes System fordern, erinnert fatal an das System der berechtigten Schutzgeldzahlungen. Zusammenfassung Der RECS-Handel mit dem sogenannten „Mehrwert von Strom aus Erneuerbaren Energien“ postuliert eine Zahlungspflicht derjenigen, die sich für eine saubere Umwelt einsetzen. Er stellt damit die rechtlichen und moralischen Verpflichtungen auf den Kopf. Außerdem gefährdet ein Handel mit dem „Mehrwert von Strom aus Erneuerbaren Energien“ in europarechtlicher Hinsicht die Existenz des EEG. Anhang 1: Informationen zu RECS Dieser Anhang stellt nicht die Meinung des SFV dar. Quelle: http//www.erneuerbar.ch/download/flyer_recs_d.pdf (gekürzt) Strom aus erneuerbaren Energien ist mehr Wert. Für diesen Mehrwert gibt es einen Markt. Und für den Nachweis gibt es ein glaubwürdiges Instrument: das RECS -Zertifikat. RECS - das Renewable Energy Certificate System: • für Produzenten und Zwischenhändler • für Energieversorgungsunternehmen • für Grossverbraucher • für Politik, Verwaltung, Verbände und NGOS. (...) Das Renewable Energy Certificate System ist interessant... Der Handel mit Strom ist an Netze gebunden. Der Mehrwert von Strom aus erneuerbaren Energien jedoch kann ohne Barrieren frei angeboten und gekauft werden. Das RECS -Zertifikat machts möglich. Dahinter steht ein ausgereiftes und EU-weit anerkanntes Nachweissystem, welches genutzt werden kann für - den Handel des erneuerbaren Mehrwerts, den grenzüberschreitenden Nachweis im Rahmen der Stromkennzeichnung, den Export von Strom aus erneuerbaren Energien im Zusammenhang mit dem EU-weiten Herkunftsnachweis. Dafür steht das RECS-Zertifikat - belegt die Erzeugung von 1 MWh Strom aus erneuerbaren Energien. - repräsentiert den Mehrwert im Vgl. zu Strom aus nicht erneuerbaren Energien. - ist ein eindeutig nummeriertes Dokument mit folgenden Standardinformationen: Energieproduzent, Bezeichnung der Produktionsanlage, Energieträger, installierte Leistung, Ausstelldatum. Wenn vorhanden: Angaben zu weitergehenden Qualitätsstandards (naturemade star, naturemade basic,TÜV EE02). - ist registiert in einer Datenbank mit allen Detailinformationen. - ist sicher, denn das durchdachte System verhindert Missbrauch. - ist handelbar und übertragbar. Ein neuer Markt entsteht: Strom aus erneuerbaren Energien kann in zwei Produkte aufgeteilt werden: Erneuerbarer Mehrwert und physische Elektrizität. - Weiterhin: Netzabhängiger Markt für den effektiven Transport von Strom. - Neu: Netzunabhängiger Markt für den erneuerbaren Mehrwert im Strom. - Marktzutritt auch ohne Liberalisierung. - Zutritt zum gesamten europaweiten Strommarkt. - Erweiterung des Marktgebiets ohne Transportkosten. - Einfache Erweiterung des Produkteportfolios. - Rascher Ausgleich von Angebot und Nachfrage. - Basis für die Bereiche Kennzeichnung und Herkunftsnachweis. - Basis für weitergehende Qualitätsstandards (z.B. naturemade star). - Mehr Anreiz für Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. So läufts konkret Der Anlagenbesitzer beantragt die Registrierung der Produktionsanlage bei der nationalen RECS-Stelle. Die RECS-Registrierung der Produktionsanlagen wird durch RECS-Auditoren vorgenommen. Der Produzent beantragt die Ausstellung von RECS-Zertifikaten mittels Zählermeldung. Die nummerierten RECS-Zertifikate werden in der zentralen Datenbank von RECS Schweiz gespeichert. Jetzt ist der erneuerbare Mehrwert national und international handelbar. Interessierte Käufer vergleichen die Angebote. Kommt ein Handel zustande, wechseln die RECSZertifikate den Besitzer. Der Endkunde „verbraucht“ den durch das Zertifikat repräsentierten Mehrwert von Strom aus erneuerbaren Energien. Das entsprechende Zertifikat wird in der Datenbank gelöscht. Ein nochmaliger Verkauf ist nicht möglich. Weitere Informationen RECS Schweiz c/o Verein für umweltgerechte Elektrizität (VUE) Oetenbachgasse 1; CH-8001 Zürich Tel. +41 (0)1 213 10 22; Fax +41 (0)1 213 10 25 E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.recs.org Der SFV lehnt den Handel mit RECS-Zertifikaten ab. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 11 Irrwege Kommerzieller Kurzschluss Kommentar zur Debatte um RECS und Öko-Institut von Hermann Scheer (MdB) (Artikel erstmals erschienen in der TAZ vom 13.12.2004) Das deutsche Einspeisegesetz ist entscheidend für den Erfolg erneuerbarer Energien. Die Stromkonzerne wollen es zu Fall bringen. Das Öko-Institut steht ihnen dabei zur Seite. Weltweit hat kein Gesetz die Einführung erneuerbarer Energien so dynamisiert wie das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) in der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb werden die Stromkonzerne nicht müde, auf seine Abschaffung hinzuarbeiten. Gut honoriert beteiligen sich daran energiewirtschaftliche Institute und neuerdings auch einige Umweltinstitute. Sie alle vermeiden bei ihrer Kampagne eine generelle Absage an erneuerbare Energien - denn das würde nur noch Kopfschütteln hervorrufen. Stattdessen wird das EEG als Verstoß gegen das Marktprinzip gebrandmarkt und der Handel mit Zertifikaten für erneuerbare Energien als „marktkonformere“ und „effektivere“ Alternative gepriesen. Dabei ist längst und eindeutig bewiesen, dass allein ein mit garantierten Einspeisetarifen arbeitendes Konzept wie das EEG eine schnelle und breite Einführung erneuerbarer Energien ermöglicht, ihre Technologieentwicklung besser profiliert und die Kostensenkung zügiger vorantreibt. So hat etwa die Bundesrepublik Deutschland zwanzigmal mehr installierte Windkraftanlagen mit Durchschnittskosten von 7 Cent pro Kilowattstunde als Großbritannien mit dessen quotiertem Zertifikationshandel. Und obwohl auf der britischen Insel bessere Windbedingungen herrschen, sind dort die Durchschnittspreise 3 Cent höher als hierzulande. Die Bewertung der beiden Konzepte lässt sich deshalb so zusammenfassen: Zwar sind nicht unbedingt alle, die sich für den Zertifikatshandel aussprechen, gegen erneuerbare Energien - aber alle, die die Einführung erneuerbarer Ener12 gien bremsen oder verhindern wollen, sind für einen Zertifikatshandel. Die EU-Kommission versuchte 2001, diesen für die gesamte Europäische Gemeinschaft verbindlich zu machen. Das konnte mit Hilfe des Europaparlaments und der deutschen Regierung verhindert werden: Jedes Land sollte weiter selbst bestimmen können, wie es erneuerbare Energien fördert. Eine europaweite „Harmonisierung“ der Förderung erneuerbarer Energien sollte erst nach 2005 erfolgen - auf der Grundlage eines Erfahrungsberichts, in dem gemäß der EU-Richtlinie das wichtigste Bewertungskriterium die jeweiligen tatsächlichen Einführungserfolge sein sollen - und nicht etwa das der Erfüllung eines Marktdogmas. Gemessen daran müsste eigentlich das EEG-Konzept eingeführt werden. Doch nichtsdestotrotz zielen nicht nur die europäischen Stromkonzerne, vereint in der „Union of the Electricity Industry“, Eurelectric, sondern auch die Generaldirektion Energie der EU-Kommission darauf, dieses Erfolgsmodell zu beerdigen. Dafür haben sie nun einen zusätzlichen Lautsprecher in Gestalt des „Renewable Energy Certificate System“ (RECS) gefunden. RECS wurde vom Freiburger Öko-Institut initiiert und wird von dort aus gelenkt. Unter der Überschrift „Eurelectric und RECS teilen gemeinsame Sichtweise“ haben sich beide prinzipiell gegen „regulierte Einspeisetarife“, also das EEG, ausgesprochen - mit ausdrücklichem Bezug auf die anstehende Revision der EU-Richtlinie, „deren Ergebnis unserer Meinung nach von allergrößter Wichtigkeit ist“. Auch Steuerbefreiungen für erneuerbare Energien werden unisono abgelehnt. Konzepte wie diese würden „die Funktionsweise des Strommarktes verzerren“ und nicht „die besten Anreize für kosteneffiziente Entscheidungen bieten“. Stattdessen soll „so schnell wie möglich“ ein „vollkommen harmonisiertes europaweites System“ des Zertifikatshandels eingeführt werden. Als RECS-Partner sind unter anderem die Firmen EdF, Eon und RWE namentlich aufgeführt. Eurelectric und RECS „begrüßen“ in ihrer Erklärung „das Ergebnis der Auswertung“, das offiziell noch nicht vorliegt. Sie scheinen schon zu wissen, dass darin die EU-Kommission das EEG zum Auslaufmodell verdammen wird. Beide neuen Partner favorisieren „strongly“ die so genannte „marktorientierte Lösung zur Förderung erneuerbarer Energien“. Schon hat das die EU-Kommission aufgegriffen, wie nach dem Muster einer konzertierten Aktion: Auf ihrer Homepage, in der sie über die noch geltende EU-Richtlinie informiert, gibt es einen einzigen Querverweis: auf eben diese Stellungnahme von Eurelectric und RECS. Wie weit deren „gemeinsame Sichtweise“ geht, zeigt auch die Verwerfung von Steuerbefreiungen erneuerbarer Energien zugunsten eines Zertifikatshandels: Das ist nichts weniger als Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Irrwege eine Absage an ökologische Steuerrezepte, deren Kern die steuerliche Differenzierung von Produkten nach ihrer jeweiligen Umweltqualität ist. Was aber treibt das Öko-Institut dahin, sich mit denjenigen gemein zu machen, die erneuerbare Energien ausbremsen wollen, insbesondere dem weltweit größten Atomstromkonzern EdF, der gerade europaweit die Renaissance der Atomenergie anführt? Kann das Öko-Institut politisch so naiv sein anzunehmen, dass es diesen Konzernen nur um ein marktkonformeres Konzept für erneuerbare Energien geht, um diese „effektiver“ als bisher zu fördern - dieselben Unternehmen, die stets immer nur dann das Marktprinzip hochhalten, wenn es ihren Interessen entspricht? Und wo bleibt die wissenschaftliche Seriosität, einen Zertifikatshandel als „kosteneffektiver“ zu preisen, obwohl es dafür keinerlei empiri- schen Beleg gibt? Zwar nahm der Koordinator der Energiekampagnen, Sven Teske, das ÖkoInstitut in Schutz (taz vom 10. Dezember), weil es wissenschaftlich „frei denken müsse“. Aber ist auch noch eine gemeinsame Stellungnahme mit Eurelectric ein wissenschaftlicher Arbeitsvorgang? Der Konflikt zwischen den Konzepten findet nicht in einem luftleeren Raum statt, in den sich Wissenschaftler beliebig zurückziehen können. Das Öko-Institut wurde in den Siebziger Jahren aus der Antiatombewegung heraus gegründet. Es wurde und wird getragen von einem Verein tausender ökologisch engagierter Mitglieder. Mit dem von ihm betriebenen RECS zielt das Öko-Institut nun offenbar darauf ab, die Zertifizierung von Anlagen zur Institutsaufgabe zu machen. Wer seine Anlagen zertifizieren muss, muss dafür auch bezahlen. Das Einspeisekonzept kommt hingegen ohne Zertifikate und ohne Zertifizierungsinstitut aus. Der Geschäftsführer des Ökostromanbieters „Greenpeace Energy“, Robert Werner, meint, das Öko-Institut verspreche sich vom RECS-Handel einen enormen Geschäftsbereich. Den Kampf der am RECS beteiligten Stromkonzerne gegen das EEG und vergleichbare Gesetze in Spanien oder Österreich dürfe man, so Christof Timpe vom Öko-Institut, nicht mit dem System des RECS gleichsetzen. Aber genau das tut Eurelectric - und das ist in der Tat ein Vorgang „von größter Wichtigkeit“: Die Ersetzung des EEG durch einen Zertifikatshandel wäre der größte denkbare Rückschlag für erneuerbare Energien, weit über Deutschland hinaus. Was werden die Mitglieder des Öko-Instituts e.V. dazu sagen? Kann RECS bereits gewährte EEG-Vergütung gefährden? Die Sorge, dass Anlagenbetreiber ihre bereits gewährte EEG-Einspeisevergütung durch RECS verlieren, ist unbegründet. Anlagen, die während der Gültigkeit des EEG angeschlossen wurden, würden bei einer Aufhebung des EEG Bestandsschutz genießen. Bestandschutz ist ein allgemeiner europäischer und deutscher Rechtsgrundsatz. Unser Beitrag: „RECS gefährdet das EEG“ auf Seite 10 soll dafür sensibilisieren, dass der „Handel“ mit Strom aus Erneuerbaren Energien in europarechtlicher Hinsicht zu Problemen für den Fortbestand des EEG führen wird. Abgesehen von dem katastrophalen Rückschlag für die Energiewende wären in persönlicher Hinsicht nur solche Interessenten betroffen, die sich NACH Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. einer eventuellen zukünftigen negativen Entscheidung des Europäischenn Gerichtshofes (EuGH) zum Bau einer Anlage entschließen würden. Eine solche EuGH-Entscheidung steht derzeit noch nicht an. Voraussetzung für eine Entscheidung des EuGH wäre zunächst ein Rechtsstreit, in dem die Behauptung aufgestellt würde, dass die Abnahmepflicht für Strom aus EE-Anlagen den freien Warenverkehr beeinträchtige. Ein solcher Rechtsstreit wird nach unserer Einschätzung mit großer Sicherheit durch die Strohmänner der Stromwirtschaft initiiert werden. Da der EuGH in einem ähnlichen Rechtsstreit im März 2001 bereits zu dem Schluss gekommen war, es läge KEIN Handelshemmnis vor, weil es gar keinen funktionierenden freien Handel mit Erneuerbaren Energien gäbe, könnte er bei einem zukünftigen Rechtsstreit feststellen, dass nunmehr - wegen der Zunahme des freien „Handels“ mit RECS - das EEG ein Handelshindernis darstelle. Eine RÜCKWIRKENDE Ungültigkeitserklärung für das EEG lässt sich daraus nicht herleiten. Eine Ungültigkeitserklärung könnte dann nur die weitere Zukunft betreffen. Für Betreiber von EE-Anlagen, die VOR einer solchen EuGH-Entscheidung erbaut wurden, würde dies kein Problem bedeuten; für sie besteht sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Rechtsverständnis ein Bestandsschutz. Für die Fortsetzung der Energiewende wäre eine solche EuGH-Entscheidung allerdings ein katastrophale Rückschlag. 13 Arbeitsplätze Arbeitsplätze und Soziale Gerechtigkeit - Aber wie? von Wolf von Fabeck Auch im vergangenen Jahr ist das Bruttoinlandsprodukt weiter gestiegen. Repräsentativ für Deutschland ist somit - trotz mancher Firmenpleiten - weiterhin das erfolgreiche Unternehmen. Sprechen wir also von erfolgreichen Unternehmen und von der Kehrseite der Medaille, von der Arbeitslosigkeit: Unternehmer entlassen Personal trotz hoher Unternehmensgewinne. Die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen lassen ihnen keine Wahl, wenn sie im Wettbewerb bestehen wollen. Beschäftigung von Personal kostet zu viel. Die Lohn- und Lohnnebenkosten sind zu hoch; also ist die Entlassung von Mitarbeitern die nüchterne Konsequenz. Jeder Unternehmensberater empfiehlt dieses Vorgehen. Doch womit erzielen eigentlich die Unternehmen ihre enormen Gewinne, nachdem sie einen großen Teil ihres Personals entlassen haben? Da scheint es seit einigen Jahrzehnten einen geheimnisvollen „Personalersatz“ mit ungeheurer Wertschöpfungskraft zu geben, der fast nichts kostet. Dieser verdrängt Arbeitnehmer aus ihren Stellen. In der Begrifflichkeit der Volkswirtschaftslehre könnte man von einem neuen „Produktionsfaktor X“ sprechen, der den Produktionsfaktor Arbeit weitgehend ersetzt. (Anm.: Wir verwenden hier und im Folgenden den Begriff „Arbeit“ nicht im physikalischen Sinne, sondern - wie es in der Volkswirtschaft üblich ist - zur Zusammenfassung der von Arbeitnehmern ausgeübten produktiven Tätigkeit in einem „Produktionsfaktor“.) Man kann also sagen: Der Produktionsfaktor Arbeit wird durch den Produktionsfaktor X „substituiert“, d. h. ersetzt. 14 Der Finanzminister, ständig auf der berechtigten Suche nach leistungsfähigen Geldquellen, scheint den Produktionsfaktor X noch nicht zu kennen, sonst würde er ihn umgehend entsprechend seiner Leistungsfähigkeit besteuern. In dieser Hinsicht würden wir als besorgte Bürger den Finanzminister gerne unterstützen: • Die Kosten für den Produktionsfaktor Arbeit müssen drastisch verringert werden, damit die Entlassungswelle gestoppt wird. • Der Produktionsfaktor X hingegen muss entsprechend seiner Leistungsfähigkeit besteuert werden, damit der Staat wieder zu Geld kommt und endlich wieder seinen Verpflichtungen gerecht wird, die er unter dem neoliberalen Schlagwort vom „schlanken Staat“ sträflich vernachlässigt. Er muss mehr Lehrer einstellen, die sozialen Sicherungssysteme auf eine gesunde Grundlage stellen, den öffentlichen Nahverkehr ausbauen und dergleichen mehr. Unser Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu ändern, dass Unternehmen nicht mehr mit der Entlassung, sondern mit der Neueinstellung von Personal Gewinne machen! Die Substitution des Produktionsfaktors Arbeit durch den Produktionsfaktor X würde dann wieder rückgängig gemacht werden. Bereits zu Beginn der Industrialisierung hat man nach dem geheimnisvollen Produktionsfaktor X gesucht, der anstelle des entlassenen Personals für die Unternehmer die Arbeit erledigt. Einige Sozialkritiker glaubten, ihn in den Maschinen und Automaten gefunden zu haben, die den Menschen die Arbeit abnehmen. Sie haben mehrfach vorgeschlagen, diese Maschinen mit einer Maschinensteuer zu belegen, doch daraus ist nie etwas geworden; glücklicherweise! Wenn der Staat Maschinen, Automaten und Computer mit dem Ziel besteuern würde, dass Unternehmer schwere oder monotone Arbeit wieder durch Personal erledigen lassen, dann müsste er eine extrem hohe Steuer auferlegen. Welcher Bauunternehmer würde sonst seine Arbeiter wieder die Steine und den Beton als Traglasten in die oberen Stockwerke eines Neubaus schleppen lassen, oder welcher Bankdirektor würde sonst seine Angestellten die Kontoauszüge wieder handschriftlich berechnen und ausschreiben lassen? Eine solche technikfeindliche Besteuerung fand schon damals und fände auch heute keine Akzeptanz; nicht einmal bei den Betroffenen selbst. Damit scheint unsere Gesellschaft in der Zwickmühle zu stecken. Einerseits wünschen wir uns sehnlichst die Entlastung und Befreiung von körperlich anstrengender oder monotoner Arbeit. Andererseits aber scheint die Erfüllung dieses Wunsches schließlich in die Massenarbeitslosigkeit zu führen. Der Wachstumswahn Anfangs konnte man die Auswirkungen des technischen Fortschritts noch durch Verkürzung der Wochenarbeitszeit auffangen - wer schneller produziert, darf eher aufhören. Jetzt aber lassen sich keine weiteren Arbeitszeitverkürzungen mehr durchsetzen. Stattdessen hat sich die Wahnsinnsidee durchgesetzt, das „Problem“ des Technischen Fortschritts durch Steigerung der Nachfrage zu lösen. Dies soll wie folgt funktionieren: Wenn die Arbeiter und Angestellten immer mehr produzieren können, dann muss die Bevölkerung - und möglichst auch das Ausland - die steigende Menge dieser Produkte kaufen. Andernfalls werden Entlassungen unvermeidlich. Da die arbeitende Bevölkerung weitgeSolarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Arbeitsplätze hend mit der konsumierenden Bevölkerung identisch ist, wird sie also nun damit beschäftigt, das zu erzeugen, was sie dann gleich selber wieder verbrauchen, verschrotten oder exportieren muss. rung erheblich geändert hat. Der technische Fortschritt, genauer gesagt, die Erleichterung schwerer körperlicher oder monotoner Arbeit, ist heute vergleichsweise nur noch selten Ursache für Arbeitsplatzverluste. Diese Wachstumshektik wird aus zwei Gründen immer unerträglicher. Erstens zeigt sich immer deutlicher ihre Erfolglosigkeit. Trotz (fast) ununterbrochenen Wachstums seit dem Beginn des Wiederaufbaus nach dem Krieg nimmt die Zahl der Arbeitsplätze seit Jahren ab. Zweitens verbreitet sich langsam die Einsicht, dass ständiges Wachstum - also jedes Jahr noch mehr Verbrauchen als im Jahr zuvor - zur noch rascheren Erschöpfung der Ressourcen und zur Überlastung der Biosphäre mit CO2 und anderen Abfällen führen muss. Die Hauptursache für wachsende Arbeitslosigkeit liegt heute woanders: Personalintensive Wirtschaftszweige sterben aus, material- oder energieintensive Wirtschaftszweige nehmen zu. Wer Wirtschaftswachstum zur Verminderung der Arbeitslosigkeit fordert, hat also offenbar noch keine befriedigende Antwort auf die Frage gefunden, wie die Gesellschaft mit dem technischen Fortschritt umgehen soll. Heute wird der technische Fortschritt fast ausnahmslos zur immer schnelleren Produktion von immer mehr Konsumgütern genutzt. Es geht dabei vorwiegend um Steigerung und Befriedigung kurzfristiger materieller Bedürfnisse. Langfristige Bedürfnisse der Bevölkerung wie Schulbildung, soziale Betreuung, Forschung und Wissenschaft, Kultur sowie der wichtige Bereich der Zukunftsvorsorge werden hingegen zunehmend vernachlässigt. Wäre es nicht sinnvoller, diese Aufgaben mit Hilfe des technischen Fortschritts anzugehen? Arbeitskräfte sind genügend vorhanden, aber sie sind dafür nicht ausgebildet und es fehlen die Stellen sowie die notwendige Infrastruktur. Dies liegt an einer grundsätzlichen Fehlsteuerung im Wirtschaftssystem, deren Ursachen es zu erkennen und zu beseitigen gilt. Diagnose Werfen wir also einen genaueren Blick auf die Vorgänge, die zur Entlassung von Beschäftigten führen. Wir werden feststellen, dass sich die Situation seit dem Beginn der IndustrialisieSolarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Es ist wichtig, dass wir den Unterschied der Geschehnisse zwischen damals und heute verstehen und im Gedächtnis behalten. 1. Die direkte Substitution des Produktionsfaktors Arbeit durch den Produktionsfaktor X Die zu lösende Aufgabe wird weiter erfüllt, aber Arbeitnehmer werden durch Maschinen (oder Computer) entlastet und teilweise ersetzt - Rationalisierung im ursprünglichen Sinne. Beispiele: • Der Bauunternehmer schafft Betonmischmaschinen und Baukräne an und kommt seitdem mit der Hälfte des Personals auf der Baustelle aus. • Die Deutsche Bahn stellt Fahrkartencomputer auf und spart Schalterpersonal ein. • Die Herstellung von Bolzen erfolgt in Automaten. 2. Die indirekte Substitution des Produktionsfaktors Arbeit durch den Produktionsfaktor X Aufgaben, die nur mit hohem Personaleinsatz durchgeführt werden können, werden nicht mehr oder nicht mehr ausreichend bearbeitet. Betriebe mit geringem Personaleinsatz werden eröffnet, übernehmen aber die vernachlässigten Aufgaben nicht, sondern wenden sich anderen Aufgaben zu. Die gesamte Struktur des Wirtschaftslebens und des sozialen Lebens verändert sich. Forschung, Bildung, soziale Dienstleistungen gehen zurück; der Konsum von Massenverbrauchsgütern nimmt zu. Beispiele: • Die Deutsche Bahn schließt ihre Instandsetzungswerke und setzt auf das Prinzip Neuanschaffung statt Reparatur. • Die Post baut Briefkästen ab, die nur wenig benutzt werden, aber dennoch regelmäßig geleert werden müssen. • Der Staat als Arbeitgeber sorgt nicht mehr für den notwendigen Personalstand in Schulen und Universitäten, bei den sozialen Einrichtungen, in der Verwaltung, bei der Polizei, bei den Gerichten. • Suchtberatungszentren werden geschlossen, obwohl die Zahl der Süchtigen weiter zunimmt. • Immer mehr Verbrauchsgüter werden als reparaturunfreundliche Wegwerfartikel in automatisierter Massenproduktion hergestellt. Die direkte Substitution des Produktionsfaktors Arbeit durch den Produktionsfaktor X nach Punkt 1 ist im Sinne des technischen Fortschritts zu begrüßen. Die indirekte Substitution nach Punkt 2 hingegen erweist sich zunehmend als gesellschaftliches Unglück, weil die wegfallenden Arbeitsgebiete vorwiegend in den Bereich der Zukunftsvorsorge fallen. Es fallen ja leider nicht die zu lösenden Aufgaben weg, sondern es wird nur ihre Lösung unterlassen! Die Strukturänderungen erweisen sich als materialverschwendend, als bildungsverachtend, ja sogar als umweltund zukunftsgefährdend. Wenn also ein Mittel gefunden wird, welches die Strukturänderungen nach Punkt 2 stoppt, die Entlastung der arbeitenden Bevölkerung durch den technischen Fortschritt nach Punkt 1 jedoch nicht behindert, lässt sich das Gesamtproblem nun doch ohne schädliche Nebenwirkungen lösen. Wir brauchen dann nicht mehr mit wachsendem Konsum auf den technischen Fortschritt zu reagieren, sondern können uns - zunehmend entlastet durch den technischen Fortschritt - stärker auf die gesellschaftlichen Aufgaben konzentrieren. 15 Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Aber wie? Solchermaßen ermutigt setzen wir nun unsere Suche nach dem geheimnisvollen Produktionsfaktor X fort, der den Produktionsfaktor Arbeit substituiert. Energie als Produktionsfaktor Die konventionelle Volkswirtschaftslehre kannte die drei Produktionsfaktoren Kapital, Arbeit und Boden. • Zum Produktionsfaktor Kapital gehören z. B. die Fabrikhallen und die Maschinen. • Zum Produktionsfaktor Arbeit gehören die Beschäftigten. • Der Produktionsfaktor Boden spielt im Wesentlichen seine Rolle in der Landwirtschaft und hat inzwischen viel an Bedeutung verloren. Nur mit einer Kombination von Produktionsfaktoren kann Wertschöpfung erzielt werden. Dabei kommt es dann auf das optimale Mischungsverhältnis an. Aus physikalischer Sicht ist es evident, dass auch Energie ein „Produktionsfaktor“ sein muss, denn ohne Energie kommt nichts in Bewegung. Physiker verweisen dazu gerne auf den ersten und zweiten Hauptsatz der Thermodynamik. Ausführliche ökonometrische Untersuchungen (Quelle: Kümmel/Eichhorn et al.; Ayres/Warr) haben darüber hinaus die überlegene Wertschöpfungskraft oder Produktionsmächtigkeit des Produktionsfaktors Energie gegenüber dem Produktionsfaktor Arbeit nachgewiesen. Die Produktionsmächtigkeit ist eine Zahl zwischen Null und 100 Prozent, welche die Leistungsfähigkeit der Produktionsfaktoren Kapital, Arbeit, Boden oder Energie bei der Erwirtschaftung des Bruttoinlandsproduktes (BIP) angibt. Alle Produktionsmächtigkeiten zusammen ergeben 100 Prozent. Der Produktionsfaktor Energie hat z. B. eine Produktionsmächtigkeit von 44 Prozent, der Produktionsfaktor Arbeit nur eine von 9 Prozent. (Mittelwerte im Untersuchungszeitraum 1960 bis 1989 - Erläuterungen im Anhang, Seite 16 20). Gegenmaßnahmen Der große Unterschied zwischen den Produktionsmächtigkeiten der Produktionsfaktoren Energie und Arbeit wäre nicht weiter schlimm, wenn der leistungsfähigere Produktionsfaktor auch der Teurere wäre. Der zukünftige Unternehmer könnte dann immer noch frei wählen, ob er sich schwerpunktmäßig auf den leistungsfähigen, aber teuren Produktionsfaktor stützt, oder ob er sich für den billigen, aber leistungsschwachen Produktionsfaktor entscheidet. Der Diagnose soll ein Therapievorschlag folgen. Wir haben ihn oben bereits angedeutet. Doch leider verhält es sich bei den Kosten genau umgekehrt wie bei den Produktionsmächtigkeiten: Nicht der leistungsfähige Produktionsfaktor Energie ist teuer, sondern der leistungsschwache Produktionsfaktor Arbeit. Die Kosten sind sogar extrem unterschiedlich. Die Faktorkosten des Produktionsfaktors Arbeit betragen etwa 65 Prozent, die des Produktionsfaktors Energie aber nur 5 (Mittelwerte ebenfalls im Untersuchungszeitraums 1960 bis 1989 - Erläuterungen im Anhang, Seite 20). Der Finanzminister sollte bei der Festlegung der Steuer- und Abgabenlast nach dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit der Produktionsfaktoren vorgehen. Unsere Forderung lautet deshalb: Zügige Verlagerung der Abgabenlast vom Produktionsfaktor Arbeit auf den Produktionsfaktor Energie! Lassen wir diese Zahlen noch einmal auf uns wirken: Um die Wirkung dieser Maßnahme verständlich zu machen, und zu zeigen, dass dadurch keinesfalls die arbeitsentlastende Rolle der Energie beeinträchtigt wird, teilen wir die Betriebe einer Volkswirtschaft gedanklich in zwei Gruppen ein. In der ersten Gruppe überwiegt der Produtionsfaktor Arbeit, in der zweiten Gruppe überwiegt der Produktionsfaktor Energie. Der Übergang von einer Gruppe in die andere ist natürlich gleitend. • Der Produktionsfaktor Energie ist rund fünf mal so leistungsfähig wie der Produktionsfaktor menschliche Arbeit. • Der Produktionsfaktor Energie kostet aber nur ein Dreizehntel so viel wie der Produktionsfaktor menschliche Arbeit. • Gruppe 1: Arbeitsintensive Betriebe (viel Personal - wenig Energieverbrauch) • Gruppe 2: Energieintensive Betriebe (wenig Personal - viel Energieverbrauch) Natürlich wird jeder Unternehmer den Produktionsfaktor Energie bevorzugen, der erstens viel produktionsmächtiger und zweitens viel billiger ist. DESHALB werden überall im Land personalintensive Betriebe geschlossen und energieintensive Betriebe eröffnet. Dies ist die Ursache für den ständigen Anstieg der Arbeitslosigkeit! Beide Gruppen verbrauchen Energie; auch die erste Gruppe. Wenn ausschließlich der Produktionsfaktor Energie verteuert würde - z. B. infolge der Ölkrise - würde sich die Gewinnsituation BEIDER Gruppen verschlechtern, auch die der ersten Gruppe, die sich ohnehin schon in einer wirtschaftlich schwachen Position befindet. (Nähere Erläuterungen zu den Begriffen Produktionsmächtigkeit und Faktorkosten sowie zu ihrer Ermittlung aus den Wirtschaftsstatistiken finden mathematisch Interessierte im Anhang und unter www.sfv.de/lokal/mails/wvf/umsteue2.htm) Entscheidend bei UNSEREM Vorschlag ist aber gerade, dass nicht nur die Energiekosten erhöht, sondern dass im Gegenzug mit Hilfe der eingenommenen Energiesteuern gleichzeitig die Kosten des Produktionsfaktors Arbeit verbilligt werden. Damit gibt es nicht nur Verlierer, sondern auch Gewinner unter den Unternehmen. Gerade die ar- Die Volkswirtschaftslehre verwendet übrigens statt Produktionsmächtigkeit den Fachbegriff Produktionselastizität. Wir bleiben wegen der besseren Anschaulichkeit aber bei „Produktionsmächtigkeit“. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Aber wie? beitsintensiven Betriebe hätten einen Vorteil, werden vergrößert oder neu gegründet. Da diese Unternehmen sich dann im Aufschwung befinden, besteht kein Anlass, dort auf arbeitsentlastende Maschinen zu verzichten. Die Gewinnsituation der zweiten Gruppe hingegen verschlechtert sich. Diese Art von Betrieben muss sich entweder auf energiesparende Verfahren umstellen oder wird verkleinert, geschlossen oder wandert ins Ausland ab. Ersatz von Maschinen durch Personal kommt jedoch dort schon wegen der Art der Betriebe nicht in Frage. Im Transportgewerbe wird man nicht die LKW oder gar die Flugzeuge durch Personal schieben lassen. In der Grundstoffindustrie kann man nicht die Schmelzöfen durch menschliche Wärme erhitzen. Eine Verteuerung der Energie wird somit beim gegenwärtigen Stand der Technik nicht mehr dazu führen, dass körperlich anstrengende Arbeit gewerblich wieder durch Personal verrichtet werden würde. Wir werden dies weiter unten an einem konkreten Beispiel demonstrieren. Bei der vorgeschlagenen Strukturänderung wird es unter den Unternehmen - wie schon gesagt - Gewinner und Verlierer geben. Entscheidend ist, dass die Eröffnung oder Erweiterung arbeitsintensiver Unternehmen mehr neue Stellen schafft, als bei den schließenden oder abwandernden Betrieben verloren gehen. Im Saldo wird die Zahl der Arbeitsplätze also zunehmen. Für die Allgemeinheit ist außerdem von besonderer Bedeutung, dass solche (personalintensive) Unternehmen bessere Chancen erhalten, die sich mit Aufgaben der Zukunftsvorsorge befassen: Schulbildung, Forschung und Wissenschaft, soziale Betreuung, Kultur. Die „Soziale Verpflichtung des Eigentums“ wird nicht mehr strukturell behindert, siondern kann wieder in die Tat umegesetzt werden. • Grundgesetz, Artikel 14 (2) „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Die Rolle der Grundstoffe Ein Einwand gegen erhöhte Energiesteuern soll hier sogleich ausgeräumt werden: Die in der produzierenden Wirtschaft verwendeten Grundstoffe wie Stahl, Kupfer, Aluminium, Zement, Kunststoffgranulat und viele mehr werden unter hohem Energieeinsatz hergestellt. Zwei Drittel der in der Produktion verwendeten Energie fließt in die Grundstofferzeugung. Eisenerz wird im Hochofen zu Stahl umgewandelt, Kalksteine im Zementwerk zu Zement. Aus Bauxit wird unter ungeheurem Energieeinsatz Aluminium erzeugt. Personal wird in der Grundstoffindustrie nur in geringem Umfang eingesetzt. Die Preise der Grundstoffe sind deshalb eng an die Energiepreise gekoppelt. Eine Erhöhung der Energiesteuer würde voll auf die Grundstoffe durchschlagen. Da billige Grundstoffe die Voraussetzung für die Massenproduktion darstellen, wird vielfach befürchtet, dass eine Verteuerung der Grundstoffe zu Konjunktureinbrüchen führen würde. Unsere Antwort: Grundstoffe MÜSSEN sogar deutlich teurer werden! Niedrige Grundstoffpreise verleiten zur Materialverschwendung. Sie steigern zwar den Konsum, die Konjunktur und damit das „Wachstum“ der Wirtschaft, aber sie führen NICHT zur Einstellung von Personal. Billige Grundstoffe und billige Energie sind gerade die Voraussetzung für eine AUTOMATISIERTE Fertigung mit WENIG Personal. Die billigen Artikel des Massenkonsums werden schon bei kleinen Defekten verschrottet und durch neue Produkte ersetzt, denn Reparaturen „lohnen sich nicht mehr“. So führten die billigen Grundstoffe in der Vergangenheit zum bedauerlichen Aussterben der Instandsetzungsbetriebe und zur Arbeitslosigkeit der dort beschäftigten Handwerker und Facharbeiter. Die Vorstellung, dass teurere Grundstoffe zur Verteuerung der Lebenshaltungskosten führen, ist falsch. Da nur die energieintensiven Unternehmen finanziell stärker belastet, arbeitsintensive Unternehmen hingegen entlastet werden, können die Preise für alle Produkte und Dienstleistungen aus arbeits- intensiven Unternehmen gesenkt werden. Haarpflege wird billiger, ärztliche Behandlungen, alle Arten von Reparaturen, Gärtnereiprodukte, Produkte aus ökologischem Anbau, kulturelle Angebote, Bildungsangebote, Beratungen, Gerichtskosten, TÜV-Untersuchungen. Grundsatzfragen Detailfragen Wichtig ist zunächst, dass der Grundgedanke verstanden wurde. Zur Ausgestaltung und politischen Durchsetzung bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, die sich in ihrer Vermittelbarkeit und ihrer Akzeptanz unterscheiden, die aber auf das gleiche Endergebnis hinauslaufen. Erfahrungsgemäß führen solche Detailfragen zu heißen Diskussionen. Wir sollten darauf achten, dass dabei der Grundgedanke nicht verloren geht: Umschichtung der Steuer- und Abgabenlast vom Produktionsfaktor Arbeit auf den Produktionsfaktor Energie schafft Arbeitsplätze! Konkrete Zahlen: Wer sich überlegt, wie die praktische Umsetzung aussehen soll, muss eine Vorstellung von den Größenordnungen haben. Wenige Zahlen genügen. Der Staat und die Sozialversicherungen brauchen Geld. Bisher erhalten sie es auf folgende Weise: • 150 Mrd Lohn- u. Einkommensteuer • 140 Mrd Umsatz- u. Einfuhrumsatzsteuer • 167 Mrd sonstige Steuern und Zölle • 389 Mrd Sozialbeiträge (davon 195 Mrd Arbeitgeberanteil) Die Sozialbeiträge stellen bei weitem den größten Posten dar. Die eine Hälfte, 195 Mrd Euro müssen von den Arbeitgebern bezahlt werden. Um diese Hälfte durch eine zusätzliche Besteuerung der Energie zu finanzieren, muss jede Kilowattstunde Endenergie 17 Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Aber wie? mit einer zusätzlichen Energiesteuer von knapp 8 Cent belegt werden. • (195 Mrd Euro Sozialbeiträge/2500 Mrd kWh Endenergie = 7,8 Cent/kWh) Die Ansprüche der Arbeitnehmer an die Sozialversicherung bleiben im vollen Umfang erhalten. Der Staat kümmert sich jedoch selbst um die Einzahlungen in Höhe des bisherigen Arbeitgeberanteils. Die notwendigen Beträge holt er sich mit Hilfe der Energiesteuer im Wesentlichen bei den energieintensiven Unternehmen. Lenkungswirkung des Arbeitgeber-Anteils der Sozialversicherung Lenkungswirkung bedeutet, dass gewünschtes Verhalten „belohnt“ und unerwünschtes Verhalten „bestraft“ wird. Betrachten wir unter diesem Gesichtspunkt den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung, so stellen wir fest, dass es dort leider genau umgekehrt ist: Unternehmer, die Personal einstellen, müssen auch noch Zahlungen an die Krankenkassen, die Rentenkassen und die Arbeitslosenversicherungen leisten. Sie werden also nicht „belohnt“, sondern „bestraft“. Unternehmer, die Personal entlassen oder nur wenig Personal beschäftigen, werden dagegen „belohnt“, denn für den vermehrten Einsatz von Energie müssen sie keine „Sozialabgaben“ bezahlen. Bedenkt man, dass der ArbeitgeberAnteil vom Finanzvolumen erheblich größer ist als die gesamten Steuereinnahmen aus der Mehrwertsteuer oder aus der Lohn- und Einkommensteuer, dann wird deutlich, wie massiv in unserem Staat der Anreiz für sozial falsches Verhalten der Unternehmer ist. Eigentlich müsste es umgekehrt geregelt sein. Eigentlich müssten Unternehmer, wenn sie schon kein Personal einstellen, stattdessen wenigstens eine Art von „Sozialbeitrag“ leisten, um ihrer sozialen Verpflichtung gerecht zu werden. Die erwünschte Verlagerung des Arbeitgeberanteils von personalintensiven Unternehmen auf Unternehmen, die wenig Personal beschäftigen, ist mit Hilfe der Energiesteuer mög18 lich. Die Finanzierung der Sozialversicherung zu gleichen Teilen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde mühsam erkämpft. Sie sollte den Arbeitnehmern zusätzliche Sicherheit bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter gewähren. Sich von dieser Regelung zu trennen, dürfte deshalb den Gewerkschaften besonders schwer fallen. Doch nüchterne Überlegung sagt, dass nicht das Instrument abgeschafft wird, sondern nur die Finanzierung verlagert wird und zwar auf Unternehmen, die wenig Arbeitnehmer beschäftigen, vergleichsweise aber viel Energie nutzen. Der Arbeitgeberanteil der Sozialbeiträge würde dann hauptsächlich von Arbeitgebern finanziert, die wenig Personal aber vergleichsweise viel Energie - einsetzen. Die derzeitige negative Lenkungswirkung würde damit ins Positive umgewandelt. Energiegeld als Ausgleich für den Anstieg der Energiesteuer Knapp ein Drittel des derzeitigen Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die privaten Haushalte. Bei einer Erhöhung der Energiesteuern würden somit auch die persönlichen Energiekosten erhöht. Dafür ist ein finanzieller Ausgleich notwendig. Dies ist nicht nur eine Frage der Akzeptanz, sondern auch der sozialen Gerechtigkeit. Man könnte zum Beispiel ein „Energiegeld“ aus der Energiesteuer abzweigen. Dieses Energiegeld erhält jeder, vom Säugling bis zum Greis, von der Bettlerin bis zur Millionärsgattin, der mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist. Die Höhe des Energiegelds ist für alle gleich und entspricht den Durchschnitts-Mehrkosten. Wer sparsamer mit Energie umgeht als der Durchschnitt, hat somit einen finanziellen Vorteil, wer mehr Energie verbraucht, hat den Nachteil. Auch das ergibt eine Lenkungswirkung, diesmal zum Energiesparen im persönlichen Bereich. Die Höhe des Energiegeldes lässt sich überschlägig wie folgt bestimmen: • Die privaten Haushalte verbrauchen ca. ein Drittel der Energie in Deutschland. Auf sie entfällt somit ein Drittel der Energiesteuer. Zwei Drittel der Energiesteuer sind für den Ersatz des Arbeitgeberanteils in Höhe der oben erwähnten 195 Mrd Euro vorgesehen. Das letzte Drittel kann also für das Energiegeld verwendet werden (etwas weniger als 195 Mrd / 2 = 88 Mrd). Aufgeteilt auf knapp 80 Mio Einwohner sind dies über 1100 Euro jährlich bzw. knapp 100 Euro pro Monat und Person. Die weiter oben errechneten 8 Cent/kWh Energiesteuer für den Arbeitgeberanteil sind für das Energiegeld noch einmal um die Hälfte, d. h. um 4 Cent/kWh, aufzustocken. Die gesamte Energiesteuer beträgt dann 12 Cent/kWh. Steuererhöhungen bei verschiedenen Energieträgern 8 Cent/kWh Energiesteuer zum Ersatz des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherung plus 4 Cent zur Finanzierung des Energiegeldes ergeben einen steuerbedingten Anstieg der Energiepreise von 12 Cent/kWh. Umgerechnet auf die Hauptenergieträger bedeutet das einen Anstieg von etwa • 12 Cent/kWh bei Elektrizität • 100 Cent/Liter bei Diesel, Benzin und Heizöl • 120 Cent/Kubikmeter bei Erdgas. Dem steht - wie gesagt - als finanzieller Ausgleich ein zusätzliches Energiegeld von 100 Euro pro Person und Monat gegenüber! Langsame Umstellung oder rasche Umstellung Ob die vorgeschlagene Umschichtung der Steuer- bzw. Abgabenlast langsam aber zügig, oder rasch durchgeführt würde, ist eine politische Entscheidung. Bei einer raschen Umstellung würden sich viele vorher getätigte Investitionsentscheidungen als nachteilig erweisen und zu volkswirtschaftlichen Verlusten führen. Bei einer langsamen Umstellung wird jedoch die Volkswirtschaft weiter durch den ständigen Aderlass der ansteigenden Arbeitslosigkeit geschwächt. Zu lange sollte man desSolarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Aber wie? halb die Umstellung nicht hinziehen; auch damit bald konkrete Ergebnisse sichtbar werden. Ist die Energiesteuer nicht schon jetzt zu hoch? Wer von Erhöhung der Energiesteuer spricht, hört häufig den Einwand, schon jetzt sei Energie viel zu teuer. Sie würde schon jetzt ungebührlich besteuert. Das ist Unfug! Vergleichen wir einmal die Besteuerung von körperlicher Arbeit mit der Besteuerung von Dieselkraftstoff. Wir wählen dazu ein Beispiel, welches bereits einmal im Solarbrief 1/04 auf Zustimmung gestoßen ist. Jeder von uns kann es ohne physikalische Kenntnis auf Plausibilität und zutreffende Größenordnungen überprüfen (siehe Bild 1, Seite 19): Ein Autohändler will einem Kunden in 100 Kilometer Entfernung einen Mittelklassewagen ausliefern. Zur Wahl stehen zwei Möglichkeiten. Das Auto wird mit Motorkraft gefahren oder das Auto wird durch Hilfsarbeiter geschoben. Energiesteuer würden die 10 Liter Diesel mit je einem zusätzlichen Euro belastet. Die Steuerlast für 100 km AutoFahren würde sich um 10 Euro auf 15 Euro erhöhen. Die Steuerlast für das Auto-Schieben würde sich dagegen wegen Wegfalls des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung von 500 Euro auf etwa 330 Euro verringern. Auch unter diesen Bedingungen würde kein Autohändler das Auto zum Kunden schieben lassen. Wir haben also die richtige „Dosierung“ gefunden. Die Umschichtung der Abgabenlast vom Produktionsfaktor Arbeit auf die Energie - genauer gesagt von den arbeitsintensiven Unternehmen auf die energieintensiven Unternehmen - kann ihre volle Lenkungswirkung entfalten. Der Einsatz arbeitserleichternder Maschinen wird aber nicht behindert. Nationale Vorreiterrolle? Häufig wird eingewendet, dass eine Erhöhung der Energiesteuer nur im weltweiten - zumindest aber im euro- Mit Motorkraft benötigt man eine Fahrstunde, 10 Liter Diesel und zahlt dafür eine Mineralölsteuer von 5 Euro. Wenn drei Personen schieben und eine Person lenkt, benötigt man 5 Tage und die Bezahlung für vier Personen. Lohnsteuer und Sozialabgaben (4 Personen x 5 Tage = 20 Arbeitstage) betragen ca. 500 Euro. • Geringere Personalkosten erlauben die Einstellung von qualifizierten Ingenieuren für eine bessere Qualitätskontrolle. Dadurch wird die Zuverlässigkeit der Produkte erhöht und damit die Exportchancen im internationalen Wettbewerb. • In wenigen Jahren ist eine Explosion der Energiepreise aus Knappheitsgrün- Mineralölsteuer 5 Euro 100 km Dieser leicht surreal anmutende Vergleich zeigt deutlich das Missverhältnis zwischen der überhöhten Steuerund Abgabenbelastung von Personal und der völlig unzureichenden Besteuerung von Energie. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. • Höhere Energiepreise führen zu höheren Grundstoffpreisen, diese führen dazu, dass Produkte teurer werden. Teure Produkte verschrottet man nicht wegen kleiner Defekte. Dies führt zu soliderer und reparaturfreundlicherer Konstruktion und zum Aufbau von Reparaturwerkstätten. Im Export haben reparaturfreundliche Qualitätsprodukte aus Deutschland bessere Chancen als billige Massenware. 1 Stunde 10 Liter Diesel 5 Euro oder 500 Euro! Fazit: Das Auto-Schieben durch Arbeitskräfte ist 100 mal höher mit Steuern und Abgaben belastet als das Auto-Fahren mit Dieselkraftstoff. Er zeigt aber auch, welcher Spielraum für eine Anhebung der Energiesteuer zur Verfügung steht, bevor ein Unternehmen sich dazu entschließen würde, auf den Einsatz von Energie zur Arbeitsentlastung zu verzichten. Bei der von uns vorgeschlagenen Erhöhung der päischen - Konsens möglich sei. Die Argumente müssen hier nicht wiederholt werden, da sie sich quasi von selbst anbieten. Weniger bekannt sind Argumente für eine nationale Vorreiterrolle. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollen hier vier genannt werden. 5 Tage 4 Personen Lohnsteuer und Sozialabgaben 500 Euro 100 km Bild 1: Auszug aus Solarbrief 1/04 19 Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Aber wie? den zu erwarten. Eine Volkswirtschaft, die sich vorher auf teure Energie umgestellt hat, beispielsweise durch Wärmedämmung von Häusern, kraftstoffsparende Autos, Sonnenkollektoren auf den Dächern usw. ist für den Anstieg der Energiepreise besser gerüstet. Eine Erhöhung der Energiesteuer wirkt dann wie eine „Schutzimpfung“, die rechtzeitig die körpereigenen Abwehrkräfte mobilisiert. • Ein Land, dessen Energiepreise höher sind, bringt energiesparende Techniken zur Serienreife, die ihm spätestens bei einem allgemeinen Anstieg der Energiepreise einen Exportvorteil verschaffen. Anhang Erläuterung der Produktionsmächtigkeit Die Produktionsmächtigkeit eines Produktionsfaktors ist eine dimensionslose Zahl, die angibt, wie sensibel die Wertschöpfung einer Volkswirtschaft auf eine kleine Steigerung oder Minderung des Produktionsfaktors reagiert, wenn die anderen Produktionsfaktoren gleich bleiben. Hierzu zwei vereinfachende Beispiele, in welchen die eingesetzte Menge nur eines einzigen Produktionsfaktors variiert wird: • Beispiel 1: Die Statistik besagt, dass im Vergleich zum Vorjahr das BIP eines Landes um 0,44 Prozent angestiegen ist, nachdem der Energieeinsatz um 1 Prozent erhöht wurde. Hieraus ergibt sich eine Produktionsmächtigkeit der Energie von 44 Prozent. mächtigkeit der Energie verhält sich zur Produktionsmächtigkeit des Produktionsfaktors Arbeit wie 44 zu 9. Die Zahlen 44 % und 9 % sind übrigens die tatsächlich bestimmten Produktionsmächtigkeiten für Deutschland aus den Jahren 1960 bis 1989. • Beispiel 4: Die Statistik besagt, dass im Vergleich zum Vorjahr die Produktionskosten um 1,3 Prozent gesunken sind, nachdem der Personaleinsatz um 2 Prozent vermindert wurde. Hieraus ergibt sich ein Faktorkostenanteil des Produktionsfaktors Arbeit von 65 % Prozent (1,3 sind 65 % von 2). Erläuterung der Faktorkosten (Energie 5% - Arbeit 65%) Man erkennt aus den beiden Beispielen 3 und 4, dass der Energieeinsatz nur einen geringen Einfluss auf die Produktionskosten hat, während der Einsatz menschlicher Arbeitskraft die Produktionskosten der Volkswirtschaft erheblich belastet. Die Zahlen 5 % und 65 % sind übrigens die tatsächlich bestimmten Produktionskostenanteile für Deutschland aus den Jahren 1960 bis 1989. Der Faktorkostenanteil eines Produktionsfaktors ist eine dimensionslose Zahl, die den Anteil der Faktorkostenänderung an der Änderung der gesamten Produktionskosten angibt, wenn die anderen Produktionsfaktoren gleich bleiben. Auch hierzu zwei vereinfachende Beispiele, in welchen die eingesetzte Menge nur eines einzigen Produktionsfaktors variiert wird: • Beispiel 3: Die Statistik besagt, dass im Vergleich zum Vorjahr die Produktionskosten eines Landes um 0,05 Prozent angestiegen sind, nachdem der Energieeinsatz um 1 Prozent erhöht wurde. Hieraus ergibt sich ein Faktorkostenanteil der Energie von nur 5 Prozent. Tatsächlich ändern sich die Mengen der einzelnen Produktionsfaktoren gleichzeitig. Um bei den gewählten Beispielwerten zu bleiben, gehen wir davon aus, dass die Zahl der Beschäftigten um 2 % abnimmt und gleichzeitig der Einsatz der Energie um 1 % steigt. Eine Kombination der Ergebnisse zu den Beispielen 1 bis 4 zeigt dann, • dass das BIP um 0,44 % - 0,18% = 0,26% gestiegen ist. Energiesteuer gegen Arbeitslosigkeit • Beispiel 2: Die Statistik eines Landes besagt, dass im Vergleich zum Vorjahr das BIP nur um 0,18 Prozent gesunken ist, obwohl der Personaleinsatz um 2 Prozent vermindert wurde. Hieraus ergibt sich eine Produktionsmächtigkeit der Arbeit von 9 Prozent (0,18 sind 9% von 2). Man erkennt aus diesen beiden Beispielen, dass der Energieeinsatz einen viel höheren Einfluss auf die Wertschöpfung hat als der Einsatz menschlicher Arbeitskraft. Die Produktions20 Vortrag von Wolf von Fabeck Nähere Informationen beim Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) Solarbrief 1/05 Die Wirtschaft wächst! Deutschland Solarenergie-Förderverein e.V. Arbeitsplätze Energiesteuer oder Ressourcen-Verbrauchssteuer? Eine der Reaktionen auf unseren Vorschlag einer Energiesteuer besagt sinngemäß: Die Ressourcen-Verbrauchssteuer sei die gerechteste Steuer, denn auf die natürlichen Ressourcen hätten alle Menschen dasselbe Anrecht, auch die zukünftig lebenden. Ihr Verbrauch dürfe deshalb nicht mehr frei sein. Ziel sei die Bewahrung des ökologischen Gleichgewichts, der Erhalt einer natürlichen Umwelt, die „Bewahrung der Schöpfung“. Diesem Gedanken ist im Prinzip uneingeschränkt zuzustimmen. Zur Bemessung und zur Benennung einer solchen Steuer sind allerdings noch einige Überlegungen notwendig: Ressourcen werden „verbraucht“, indem sie - an andere Orte verbracht und/ oder - in andere Zustände und Stoffe umgewandelt werden. änderung der natürlichen Umwelt. Je weiter sie von ihrem Fundort entfernt werden und je mehr sie chemisch oder physikalisch umgewandelt werden, desto größer ist die Veränderung der ursprünglichen, der natürlichen Umwelt. Je größer die Veränderung, desto höher müsste die Besteuerung sein. Man müsste die Veränderung besteuern. Das Wort „Ressourcen-Verbrauchssteuer“ schließt allerdings den gesellschaftspolitischen Zweck (Schaffung von Arbeitsplätzen) und den sozialpolitischen Zweck (Finanzierung der Sozialversicherung sowie anderer Aufgaben der Zukunftssicherung) aus. Beides, das Verbringen an andere Orte und das Umwandeln in andere Stoffe, benötigt Energie. Der Energieaufwand ist somit ein Maß für die Ver- Wenn man die Energie besteuert, so hat man automatisch eine „RessourcenVerbrauchssteuer“. Zur Benennung ist deshalb die Bezeichnung „Energiesteuer“ vorzuziehen, auch weil dieses Wort eine genauere Vorstellung von dem Erhebungsverfahren vermittelt. So wird ja auch die Tabaksteuer nicht mit der Bezeichnung „Lungenkrebs-Verhütungssteuer“ belegt. (vF) Unsere Arbeit wird ausschließlich von Mitgliedern und Spendern finanziert. Werden auch Sie Mitglied im Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.! Beitrittserklärung Ich möchte stimmberechtigtes, persönliches Mitglied werden. Mein Mitgliedsbeitrag beträgt 61,36 Euro/Jahr. Ich möchte stimmberechtigtes, persönliches Mitglied werden und beantrage eine Beitragsermäßigung auf 23,01 Euro/Jahr. (Grund: Ausbildung, Rente, Arbeitslosigkeit, Mitgliedschaft in mehreren Vereinen) Name: Straße: PLZ/Ort: .................................................... .................................................... ................................................ Telefon/Fax: E-Mail: ............................................ ............................................. Buchen Sie bitte jährlich Euro ........................ Bankleitzahl: .................................................. von meinem Konto ab. Kontonummer: ............................................. Datum: Unterschrift: .................................................... Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. ............................................. 21 100% Erneuerbare Energien Versorgungssicherheit mit Erneuerbaren Energien Was noch getan werden muss Von Wolf von Fabeck Seit Jahrzehnten versucht die Stromwirtschaft, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bremsen, indem sie Zweifel an deren Zuverlässigkeit äußert. Doch genau dies ist ein Thema, bei dem wir Vertreter der Erneuerbaren zum „Gegenangriff“ antreten sollten. Die Sicherheit der fossilen Brennstoffversorgung, die Sicherheit der atomaren Kraftwerke gegen Terroranschlä- ge und die sichere Entsorgung der Emissionen und Abfälle ist - schon seit langem absehbar - nicht mehr gegeben. Die deutsche Politik hat - eher als die Politik der meisten anderen Länder erkannt, dass gerade aus Gründen der langfristigen Versorgungssicherheit die Stromversorgung auf die heimischen Erneuerbaren Energien umgestellt werden muss. Diese Umstellung verlangt aber mehr als nur den Ersatz von konventionellen Kraftwerken durch Anlagen der Erneuerbaren Energien. Die Wetterabhängigkeit des Angebots an Sonne und Wind, ihr Flächenbedarf und ihr dezentraler Charakter verlangen strukturelle Umstellungen. Welcher Art diese Umstellungen sein müssen, wie weit der Gesetzgeber bereits das Erforderliche vorbereitet hat oder wo noch mehr tun sollte und könnte, dies wollen wir in den folgenden drei Beiträgen genauer betrachten. 1. Genügend Anlagen zur Nutzung der Erneuerbaren Energien Im zurückliegenden Jahr erreichte die aus Erneuerbaren Energien gewonnene Strommenge knapp die 10-Prozentmarke. Damit liegt Deutschland weltweit in der Spitzengruppe. Dies ist ausschließlich das Verdienst des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Hier gibt es nur wenig zu verbessern. Technisch gesehen könnte das Tempo der Umstellung noch weiter gesteigert werden, wenn auch Windanlagen in windschwächeren Gebieten eine Vergütung nach EEG erhalten. So könnte das Windenergiepotenzial ganz Süddeutsch- lands erschlossen und die Entwicklung von Windanlagen für Schwachwindgebiete weiter vorangetrieben werden. Das in der Präambel genannte Zwischenziel des Erneuerbare-EnergienGesetzes - Ausbau auf mindestens 20 Prozent der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 - muss allerdings erheblich weiter gesteckt werden. 10 Prozent haben wir bereits erreicht. Vor dem Hintergrund, dass die Stromwirtschaft ihren atomaren Kraftwerkbestand (30 % des gesamten Kraftwerkbestandes) und ihre veralteten konventionellen Kraftwerke (weitere 30 % des Kraftwerkbe- standes) - insgesamt also 60 % - durch neue konventionelle Kraftwerke ersetzen will, zeichnet sich eine volkswirtschaftliche Fehlinvestition historischen Ausmaßes ab. Gelder, die in den Neubau von fossilen Kraftwerken investiert werden, sind für den Ausbau der Erneuerbaren Energien verloren. Nicht ein Ausbau um weitere 10 Prozent bis auf 20 Prozent, sondern um die zu ersetzenden 60 Prozent auf insgesamt 70 Prozent bis 2020 wäre deshalb angemessen. Und das im EEG enthaltene Wort „mindestens“ darf dabei nicht vergessen werden. 2. Netzertüchtigung als nationale Aufgabe Zunehmend gibt es Probleme bei der Umsetzung des EEG, die sich aus der Konzeption des deutschen Stromnetzes ergeben. Das deutsche Stromnetz ist konzipiert als ein Netz zum Verkauf von Strom aus zentralen Kraftwerken an eine Vielzahl von Kunden, die insbesondere in den Ballungsgebieten 22 wohnen oder ihre Betriebe haben. Strom aus Windenergie und Biomasse wird im Gegensatz dazu im Wesentlichen auf freien Landflächen gewonnen. Dort ist - wegen der geringen Bevölkerungsdichte - das Netz nur schwach entwickelt. Schon heute ergeben sich gerade in den dünnbesiedelten Gebieten hohe Anschluss- und Netzverstärkungskosten für Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Diese werden weiter zunehmen. Noch wirkt es grotesk und ist offenbar eine Schutzbehauptung, wenn der Netzbetreiber E.DIS den Anschluss weiterer Erneuerbarer-Energien-AnlaSolarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 100% Erneuerbare Energien gen (EE-Anlagen) an sein Netz mit der Begründung verweigert, das Hochspannungsnetz sei überlastet und eine Abfuhr von noch mehr Windstrom aus dem Netzgebiet sei nicht mehr möglich. Doch auf längere Sicht werden sich solche Situationen tatsächlich ergeben. Wir müssen uns schon jetzt darauf einstellen, dass die Umsetzung des EEG mit dem derzeitigen Stromnetz in dünnbesiedelten Gebieten bald an ihre netztechnische Grenze stößt. Ein Netz zur Versorgung einer Industrienation mit Strom aus Erneuerbaren Energien muss die Aufgabe des dezentralen Energie-Einsammelns genauso gut bewältigen können wie die Aufgabe des Energie-Verteilens. Hier sind noch technische Aufgaben zu lösen, die dem Aufbau des Versorgungsnetzes im vergangenen Jahrhundert entsprechen - eine hochwillkommene Arbeitsbeschaffungsmaßnahme großen Ausmaßes. Die Durchführung dieser Aufgabe ist aus sachlichen und organisatorischen Gründen eine Aufgabe der Netzbetreiber. Ihre Finanzierung darf aber weder den Anlagenbetreibern noch den örtlichen Netzbetreibern in den dünnbesiedelten Regionen überlassen werden, sondern ist als nationale Aufgabe zu begreifen. Die Kosten, gleichgültig ob Netzanschlusskosten (bislang vom Anlagenbetreiber zu bezahlen) oder Netzverstärkungskosten (bislang vom Netzbetreiber zu bezahlen), sollten über eine bundesweite Ausgleichsregelung erbracht werden. Hierzu der folgende Detailvorschlag: gunsten der EE. Die Verteilerkenngröße Natürlich kommt ein Ausgleich aller Kosten nicht in Frage, da die Stromnetze auch aus anderen Gründen als zugunsten der Erneuerbaren Energien ausgebaut oder erneuert werden. Der Netzausbaufonds wird vielmehr entsprechend einer dimensionslosen Verteilerkenngröße V verteilt, die dem speziellen Aufwand zugunsten der Erneuerbaren Energien entspricht. Die Verteilerkenngröße V beträgt: V=E/N E... kW divideutN... Jahdurch Netz- Zuwachs (Differenz) der installierten Leistung aller EE-Anla gen im vergangenen Jahr in im jeweiligen Netzgebiet, diert durch die Fläche des schen Verbundnetzes. die im jeweiligen Netz jährlich übertragene (konventionelle und erneuerbare) Energiemenge in kWh, dividiert durch 8760 resstunden und dividiert die Fläche des jeweiligen gebietes. Diese Verteilerkenngröße berücksichtigt: • den unterschiedlichen Ausbau der EE • den unterschiedlichen Ausbauzustand der Netze. Ihre Wirkungsweise soll in 3 Beispielen anschaulich gemacht werden: Der Netzausbaufonds 1. Beispiel Alle Stromhändler müssen beim Verkauf (beliebigen Stroms) an Endkunden in Deutschland einen EE-Netzausbauzuschlag in Rechnung stellen. Die Höhe des Zuschlages sollte sich an den geschätzten jährlichen EE-Netzausbauund EE-Anschlusskosten grob ausrichten. Dieser Zuschlag ist in einen bundesweiten Netzausbaufonds einzuzahlen. Die Mittel aus dem Netzausbaufonds werden jährlich einmal vollständig unter allen Netzbetreibern als EENetzausbauzuschuss aufgeteilt. Sie berücksichtigen pauschal den unterschiedlichen Aufwand für den Netzausbau zu- Netzbetreiber A, der im vergangenen Jahr keine Anlagen der EE angeschlossen hat, erhält (wegen E=0) überhaupt keinen EE-Ausbauzuschuss. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 2. Beispiel Netzbetreiber B hat ein großes Versorgungsgebiet und ein schwach ausgebautes Netz. Hier konnten wegen der großen - schwach besiedelten Fläche viele EE-Anlagen angeschlossen werden. Die Ausgaben für den EE-Anlagenbedingten Ausbau des Netzes waren erheblich. Es mussten große Ent- fernungen überbrückt und viele Leitungen verstärkt werden. Hier ist ein besonders hoher EE-Netzausbauzuschuss gerechtfertigt. Die Verteilerkenngröße berücksichtigt dies in zweifacher Weise: - Das E im Zähler ist wegen der großen Energieerzeugung der im Vorjahr angeschlossenen EE-Anlagen ein großer Wert. - Zudem ist die Größe N im Nenner nur klein. Ein großer Zähler und ein kleiner Nenner führen dazu, dass der Wert des Bruchs, also der Verteilerkenngröße, und damit der zustehende Anteil aus dem Fonds (wie beabsichtigt) sehr groß ist. 3. Beispiel Netzbetreiber C hat ein großes Versorgungsgebiet und ein gut ausgebautes Netz. Im vergangenen Jahr wurden gleich viel EE-Anlagen angeschlossen wie im Beispiel 2. Das E im Zähler ist hier gleich groß wie im Beispiel 2. Da im gut ausgebauten Netz aber eine höhere Energiemenge N übertragen wurde als im Beispiel 2, erhält Netzbetreiber C eine kleinere Verteilerkenngröße und damit einen kleineren EE-Netzausbauzuschuss als Netzbetreiber B im Beispiel 2. Dies ist beabsichtigt, weil er bereits über ein gut ausgebautes Netz verfügt und weil deshalb die Kosten zum Anschluss der EE-Anlagen und zur Netzverstärkung geringer sind. Sonne Wasser Wind Biomasse Geothermie Gemeinsam sind wir stark! 23 100% Erneuerbare Energien 3. Lastmanagement und Ausbau dezentraler Speicherkapazitäten Auch wenn bei ausreichender Anlagenzahl die jährlich bereitgestellte Energiemenge in der Summe bereits ausreichen wird, gilt es, die technischen Probleme zu lösen, die sich aus der Wetterabhängigkeit der meisten Erneuerbaren Energien ergeben. Die bisher angesprochene Lösung, mit Strom aus in Bereitschaft gehaltenen BiomasseSpitzenlastkraftwerken alle Versorgungslücken zu decken, wird nicht ausreichen, da Biomasse nicht in unbegrenzter Menge zur Verfügung steht. Hier müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, die bereits in geringem Umfang auch bei der bisherigen Organisation der Stromwirtschaft Verwendung finden. Finanzielle Anreize zur Verbesserung des Lastmanagements Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Strom zu allen Tageszeiten und bei jeder Wetterlage den gleichen Preis haben muss. Das wirkungsvollste Instrument zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage - der freie Markt - kann und darf nicht auf Dauer aus dem Bereich der Stromwirtschaft heraus gehalten werden. Die heutige Datenübertragungs- und Regelungstechnik erlaubt es, den Stromhandel bis in den Bereich der Haushaltskunden hinein nach Art eine automatisch funktionierenden Strombörse effektiver zu organisieren. Hierzu gilt es, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Ausbau der Stromspeicherkapazitäten durch Dezentralisierung Die wenigen Pumpspeicherkraftwerke der Stromwirtschaft reichen nicht aus, den notwendigen jahreszeitlichen Ausgleich zwischen Überangebot und Mangel zu bewerkstellen. In diesem Zusammenhang sei an den Vorschlag des SFV vom 3.Juli 2004 erinnert, durch ein „Stromspeichergesetz“ jedem Teilnehmer am Strommarkt einen Anreiz zu geben, in seinem Bereich Stromspeicher einzurichten (siehe Solarbrief 2/04, Seite 32). Wenn dies nach den Regeln des freien Marktes erfolgt, werden die wirtschaftlichsten Speichertechniken einen erheblichen Aufschwung nehmen. Dezentrale Speicherung erhöht außerdem die Ausfallsicherheit der Stromversorgung bei Unwetter- oder anderen Katastrophen. SFV-Vorschlag: Stromspeichergesetz Ausführliche Informationen finden Sie • im Solarbrief 2/04, Seite 32 oder • unter www.sfv.de/lokal/mails/wvf/stromspe.htm Zusammenfassung Die hier dargestellten drei Notwendigkeiten für eine Versorgungssicherheit mit Erneuerbaren Energien sind: • Verbesserung des Ausbauziels im EEG auf mindestens 70 %. Weitergehender Ausbau der Windenergie im Binnenland 24 • Finanzierung sämtlicher Netzanschluss und -Verstärkungsmaßnahmen durch den aufnahmepflichtigen Netzbetreiber mit der Möglichkeit einer bundesweiten Umlage im EEG • Einführung eines Stromspeicherge- setzes und eines angebots- und nachfrageorientierten Strompreises für alle Verbraucher. Diese Vorhaben sollten möglichst rasch in Gesetzesform gegossen werden. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 100% Erneuerbare Energien Gefährliche Fehlinterprätation Unangemessene Degression der Vergütung würde Solarwachstum stoppen Von Wolf von Fabeck Immer wieder einmal wird - auch durch gewöhnlich gut informierte Politiker - die Behauptung aufgestellt, durch eine Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom würde Druck auf die Hersteller ausgeübt, die Preise für Solaranlagen zu senken. Diese Aussage führt zu falschen Schlussfolgerungen. Wer ungeduldig auf Preissenkungen wartet, könnte eine schnellere Degression der Vergütung fordern - mit katastrophalen Auswirkungen. Deshalb soll hier vorsorglich die Wirkungskette einer unangemessenen Absenkung schrittweise skizziert werden: • Eine Absenkung der Einspeisevergütung führt zu einer verringerten Nachfrage nach Solarstromanlagen. • Verringerte Nachfrage bei gleichbleibendem Angebot führt zu sinkenden Preisen. Wer der Ursachen-Wirkungskette nur bis hierher nachgeht, fühlt die oben genannte Behauptung bestätigt, doch die Wirkungskette geht weiter: • Sinkende Preise verringern die Gewinnaussichten. • Sinkende Gewinnaussichten vermindern den Anreiz zur Erweiterung von Produktionsanlagen oder zur Errichtung neuer Produktionsanlagen. Damit wird das Ausbautempo für Solaranlagen „eingefroren“. • Sinkende Gewinnaussichten leiten die Kapitalströme in andere Projekte mit höheren Gewinnaussichten. Wir wollen aber doch die Kapitalströme gerade in den Ausbau der Erneuerbaren Energien lenken, nicht in den Bau von fossilen Nachfolgern für alternde Kohlekraftwerke! Eine Degression der Einsspeisevergütung darf deshalb nicht als Mittel zur Preissenkung eingesetzt werden, sondern ausschließlich als Reaktion auf tatsächlich sinkende Anlagenpreise. Im vergangenen Jahr sind die Anlagenpreise aufgrund des zu geringen Angebots deutlich gestiegen. Dass trotzdem gleichzeitig die Einspeisevergütung gesenkt wurde, war ein Fehler. Der Druck auf die Hersteller zur Senkung der Preise erfolgt auch ohne jede Degression der Vergütung, weil die Käufer der Solaranlagen immer den preiswertesten Anbieter wählen. Das funktioniert ja genau so auch in dem nur durch Angebot und Nachfrage geregelten nicht regenerativen sonstigen Marktgeschehen. Dort müssen die Preise ja auch nicht durch eine Degression der Einkommen gebremst werden. EEG, § 11 Absatz 5 Die Mindestvergütungen [...] werden beginnend mit dem 1. Januar 2005 jährlich jeweils für nach diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um jeweils fünf Prozent des für die im Vorjahr neu in Betrieb genommenen Anlagen maßgeblichen Wertes gesenkt und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.[...] Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Den vollständiger Gesetzestext mit aktuellen Kommentierungen des SFV finden Sie unter: www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 25 100% Erneuerbare Energien KONTRA muss PRO folgen Der Ablehnung von Freiflächen-Solaranlagen müssen Aktionen folgen, Solartechnik auf Dächern, an Fassaden und Lärmschutzwänden zu installieren. Von Susanne Jung Kontra In jüngster Zeit wurden zwei Projekte zum Bau großer Freiflächenanlagen ad acta gelegt: • In Schweigern (bei Heilbronn) sollte ein 30 Hektar großer Solarpark entlang der Bundestraße B 293 entstehen. Die Landesregierung Baden-Württemberg widersprach diesem Projekt. Sie kündigte an, auch künftig den Bau von PV-Anlagen auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen zu verhindern. Schon im Sommer 2004 forderten die Landes-Naturschutzverbände Baden-Württembergs, Solaranlagen nicht auf Freiflächen sondern auf Dächern zu installieren (siehe Solarbrief 3/04, Seite 42). • In Kleinblittersdorf (Saarland) wollte die Shell Solar AG bis Mitte 2006 auf einer Fläche von 40 Hektar eine 8,5 MW-Solaranlage entstehen lassen. Die Gemeindevertreter der SPD und GRÜNEN sowie der BUND-Saarland sprachen sich gegen die Installation des Solarparks aus. Im Gemeinderat wurde gegen den Bau abgestimmt. Pro Wir begrüßen die Entscheidungen gegen Freiflächenanlagen ausdrücklich. Initiativen gegen Freiflächenanlagen geraten jedoch leicht in den Verdacht, dass sie Solarenergie verhindern wol- len. Gute Beispiele sind deshalb gefordert! Kommunale Entscheidungsträger könnten beschließen, dass - bei jedem Neubau eines Hauses die Installation einer Solaranlage vorgeschrieben ist. Diese Möglichkeit geht aus der Änderung des Baugesetzbuches im September 2004 hervor, über die wir bereits im Solarbrief 3/04, Seite 20 berichteten. - Dächer öffentlicher Einrichtungen für den Bau von privaten Solaranlagen freigegeben werden. Solaranlage in Sulingen Foto: W. Becker - in Werbekampagnen zur Installation von Solartechnik auf großen Dächern z. B. von Industriebetrieben und Supermarkt-Ketten aufgerufen wird. Positivkampagnen „PRO SOLARTECHNIK“ können größere Investitionen lenken. Solarmodule knapp! Keine Notwendigkeit für den Bau von Freiflächen-Solaranlagen Solarmodule sind immer noch - auch zu Jahresbeginn 2005 - nur schwer und nach langen Lieferzeiten zu erhalten. Ursache ist die anhaltende Knappheit des Rohmaterials Solarsilizium. Eine Entspannung dieses Engpasses ist erst Anfang 2007 in Sicht. Dann soll die geplante Solarsiliziumfabrik der Wakker-Chemie ihre Produktion auf dem Markt anbieten (siehe Artikel Seite 27). Dies vorab zur Erläuterung der Hintergründe. In Zeiten, in denen Errichter privater Solarstromdachanlagen monatelang auf Solarmodule warten müssen, verliert der Bau von Freiflächensolaranlagen 26 jeden ökologischen und industriepolitischen Sinn. Erinnern wir uns! In der zurückliegenden Debatte über Sinn oder Unsinn von Freiflächensolaranlagen waren sich die Befürworter und Gegner darin weitgehend einig, dass „eigentlich“ Solarstromanlagen nur an und auf Gebäuden und Lärmschutzwänden errichtet werden sollten. Es gab nur ein einziges halbwegs tragfähiges industriepolitisches Argument für Freiflächenanlagen: Der Bau von Freiflächensolaranlagen sollte eine stabile Nachfrage nach Solarmodulen garantieren. Freiflächenanlagen als „Notlösung“! Von Wolf von Fabeck Inzwischen zeigt sich allerdings nicht nur, dass auch durch Dachflächen-Solaranlagen genügend Nachfrage zustande kommt, zumindest derzeit. Es tritt sogar der bedauerliche Effekt auf, dass die Freiflächenanlagen den Dachanlagen die Solarmodule „wegnehmen“. Unter diesen Umständen bedeutet der weitere Bau von Freiflächensolaranlagen nur noch eine sinnlose Vergeudung knapper Landflächen. Der SFV appelliert deshalb an alle Umweltfreunde, den Bau und die Genehmigung von Freiflächenanlagen in der gegenwärtigen Situation knapper Solarmodule zurückzustellen. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 100% Erneuerbare Energien Engpass Silizium? Neues Verfahren zur Siliziumproduktion Zusammenfassung aus Pressemitteilungen der Firma Wacker-Chemie GmbH und der Daily Times Kaum eine Branche meldet trotz schwieriger Wirtschaftslage so hohe Zuwachsraten wie die Solarindustrie: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz und andere, weltweit angekurbelte Fördermaßnahmen führten in den letzten Jahren zu einer mehrfachen Verdopplung der bestehenden Produktion. So erfreulich diese Entwicklung für die Solarbranche und den Umweltschutz auch sein mag, so gibt es doch ein schwerwiegendes Problem: Obwohl Quarz als Rohstoff für die Herstellung von Silizium-Solarzellen in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, könnte es möglicherweise schon bald zum SiliziumEngpass kommen. Was sind die Ursachen? Die Solarindustrie bezieht ihr Silizium hauptsächlich aus der Halbleiterindustrie. Die Silizium-Produktionsstätten der Halbleiterindustrie produzieren pro Jahr knapp 20.000 Tonnen polykristallines Silizium, damit daraus Silizium-Einkristalle gefertigt werden, aus denen man wiederum die Scheiben (Wafer) für die Mikrochips sägt. Der einzige wesentliche Unterschied zwischen den Ausgangsmaterialien für die Solar- und für die Halbleiterindustrie ist, dass das Silizium für die Mikrochips noch hundertmal reiner sein muss als für eine Solarzelle. So darf es im Wafer unter 100 Milliarden Siliziumatomen höchstens ein einziges Metallatom geben - in einer Solarzelle reicht ein Wert von einer Milliarde zu Eins. Doch der grundsätzliche Fertigungsprozess für das polykristalline Silizium war bislang sowohl für die Elektronik- wie für die Solarindustrie fast identisch; er basiert auf dem so genannten SiemensVerfahren, das vor 50 Jahren erfunden wurde. Für das derzeit produzierte Solar-Polysilizium wurde dieser Prozess zwar soweit modifiziert, dass er den Kostenanforderungen der PhotovoltaikIndustrie entgegenkam. Die bestehenSolarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. den Produktionsstätten reichen jedoch bei weitem nicht aus, den stetigen Anforderungen der Solarbranche zu entsprechen. Betrachtet man ferner, dass die Gesamtkosten einer Photovoltaikanlage bis zu 40 % von den Kosten des Rohstoffs Silizium bestimmt werden, so wird klar, dass es dringend erforderlich ist, die Kosten für die Herstellung von Silizium zu senken, um konkurrenzfähigeren Solarstrom zu erzeugen. (siehe „Weitere Hintergrundinformationen“, Seite 28) Seit 50 Jahren fertigt WACKER am Standort Burghausen Polysilicon für die Halbleiterindustrie. Darüber hinaus wird seit drei Jahren Solarsilizium gezielt für die Photovoltaikbranche hergestellt. Die Firma Wacker-Chemie GmbH meldete in einer Pressemitteilung vom März letzten Jahres, dass sie Foto: Wacker-Chemie GmbH ein neuartiges Verfahren entwickelt habe, mit dessen Hilfe granulares polykristallines Silizium - allein für die sorgfältig in kleinere Brocken gebroSolarindustrie - hergestellt werden chen werden, die von der Solarindukönnte. Wacker fertigt seit 50 Jahren strie weiterverarbeitet werden. Das neue hochreines polykristallines Silizium als Wirbelschichtverfahren von WACKER Ausgangsmaterial für die ElektronikinPOLYSILICON setzt dagegen auf eidustrie und seit drei Jahren auch vernen kontinuierlichen Prozess, der polystärkt für die Solarindustrie. Am 1. Jakristallines Silizium in kleinen Kügelnuar 2004 wurde nun die neue Gechen von 0,3 bis 0,7 Millimeter Durchschäftseinheit WACKER POLYSILImesser liefert. Auch in diesem neuen CON in Burghausen gegründet, um im Verfahren scheidet sich in einem Resog. Wirbelschichtverfahren solares aktor aus dem Trichlorsilan Silizium Polysilizium wirtschaftlicher als herab, allerdings an kleinsten Siliziumkömmliche Methoden zu erzeugen. Körnchen, die eine spezifisch größere Oberfläche als der Silizium-Stab des Siemens-Verfahrens aufweisen. Das Zum neuen Verfahren: Granulat aus Poly-Silizium kann kontiDas bisher genutzte Siemens-Verfahnuierlich aus dem Reaktor „geerntet“ ren verwendet dünne Siliziumstäbe, die werden. Das Wirbelschichtverfahren ist in einer Gasatmosphäre aus Trichlordamit aus mehreren Gründen für solasilan und Wasserstoff geheizt werden. res Poly-Silizium wirtschaftlicher als Aus dem Trichlorsilan lagert sich dann die herkömmliche Methode: Erstens nach und nach Silizium an den Stäben scheidet sich in derselben Zeit mehr ab, die auf diese Weise zu dickeren Silizium ab als im Siemens-Prozess, Säulen aus Poly-Silizium wachsen (im zweitens ist die elektrische Heizleistung polykristallinen Silizium gibt es - angeringer, drittens muss der Reaktor zur ders als im Einkristall - keine perfekte Entnahme nicht abgekühlt und geöffkristalline Ordnung, sondern es grennet werden, viertens entfällt das aufzen viele kleine Kristalle aneinander). wendige Brechen der Stäbe und fünfAnschließend muss der Reaktor abtens eignet sich das Granulat auch besgeschaltet und der Stab abgekühlt und ser für eine Weiterverarbeitung. 27 100% Erneuerbare Energien Bislang mussten die Solarfirmen nämlich die faustgroßen Brocken aus Poly-Silizium in Quarztiegeln einschmelzen, um daraus dann die monooder multikristallinen Stäbe für ihre Scheiben zu gewinnen. Diese Tiegel sind in der Regel nur einmal zu verwenden. Wenn die Solarfirmen von Wacker hingegen ein rieselfähiges Granulat erhalten, dann lohnt es sich für sie, einen kontinuierlichen - und damit effizienteren - Prozess zur Fertigung der Solarzellen aufzubauen. Alles in allem soll das von Wacker entwickelte Wirbelschichtverfahren der Solarindustrie die Möglichkeit bieten, ein auf ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes polykristallines Silizium zu bekommen und damit ihre Herstellungsprozesse zu optimieren. In der Pressemitteilung vom September 2004 kündigt WACKER POLYSILICON an, seine Polysilizium-Produktion am Standort Burghausen weiter auszubauen. Die Kapazitätserweiterung soll in zwei Schritten erfolgen: Ab 2006 wird die Jahresproduktion um 500 Tonnen, ab 2007 um weitere 1.000 Tonnen erhöht. Nach Abschluss der Ausbauarbeiten sollen am Standort Burghausen bis zu 6.500 Tonnen Polysilizium pro Jahr produziert werden. Seit Ende 2004 stellt WACKER am Standort Burghausen im Pilotbetrieb aus Trichlorsilan Polysilizium-Granulat nach dem Wirbelschichtverfahren her. Foto: Wacker-Chemie GmbH Die Firma WackerChemie GmbH ist nicht der einzige Hersteller, der an einem geeigneten Fertigungsverfahren arbeitet: Auch Joint Solar Silicon (Degussa und Deutsche Solar), SolarWorld, Hemlock (Shin-Etsu, Mitsubishi und Dow Corning) sowie Elkem in Norwegen wollen billigeres Silizium produzieren. Kontakt: Wacker-Chemie GmbH Unternehmenskommunikation Christof Bachmair Telefon: 089-6279-1830 Fax: 089-6279-1239 [email protected] Weitere Hintergrundinformationen Auszug aus „Der richtige Stoff für die Sonne - Siliziumkörnchen für die Solarindustrie“ - Pressemitteilung von WackerChemie GmbH vom 02.03.04 Ausgangsmaterial für Solarmodule aus Silizium sind die weltweit reichlich vorhandenen Quarzvorkommen (chemische Formel von Quarzsand ist Si02). Durch Reduktion mit Kohlenstoff entstehen Silizium und das Gas Kohlendioxid. Um den Reinheitsgrad zu erhöhen und polykristallines Silizium zu erzeugen, wird das Silizium zunächst in gasförmiges Trichlorsilan (HSiC13) überführt. Im konventionellen SiemensVerfahren wird dann das Trichlorsilan zusammen mit Wasserstoff in einen Reaktor geleitet, in dem sich dünne Siliziumstäbe befinden, die elektrisch auf hohe Temperaturen (um 1000 Grad Celsius) geheizt werden. In einer chemischen Zersetzungsreaktion lagert sich Silizium aus dem Trichlorsilan an den Stäben an und bildet große Blöcke von Polysilizium, die anschließend - ohne sie zu verunreinigen - wieder gebrochen werden müssen. Diese kleineren Brocken werden dann von den Firmen der Solarindustrie in Quarztiegeln ge28 schmolzen und je nach Bedarf zu monooder multikristallinen Blöcken umgeformt. Daraus werden die etwa 0,3 Millimeter dicken Scheiben für die Solarmodule geschnitten - monokristalline Solarzellen haben gegenüber den multikristallinen einen höheren Wirkungsgrad für die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom (etwa 16 18 % gegenüber ca. 14 - 15 %), sind aber auch teurer. Um eine Solarzelle zu bilden, müssen die Scheiben an bestimmten Stellen noch gezielt mit Stoffen versetzt (dotiert) werden, die den Aufbau eines elektrischen Spannungsgefälles in der Siliziumscheibe ermöglichen. Auch müssen sie eine Versiegelung und elektrische Kontakte erhalten. Die Alternative zum Siemens-Verfahren ist das von Wacker entwickelte Wirbelschichtverfahren (fluidized bed deposition). Dabei werden das Trichlorsilan und der Wasserstoff in einen Reaktor geleitet, in dem sich kleine Si- lizium-Körnchen befinden. Auch hier lagert sich das Silizium an den Körnchen an, doch das Ergebnis sind keine Blöcke von Polysilizium, sondern ein Polysilizium-Granulat. Der Vorteil: Die Ablagerung geht - wegen der größeren Oberfläche der Teilchen - schneller vonstatten, die benötigte Heizenergie ist geringer, und es ist ein kontinuierlicher Prozess, der weder eine Unterbrechung erfordert, um das Polysilizium zu „ernten“, noch das aufwendige Brechen von Polysiliziumblöcken notwendig macht. Insgesamt rechnet man derzeit mit einem Mengenbedarf von etwa 14 - 15 Kilogramm Silizium pro Kilowatt Leistung des Solarmoduls und Kosten von 30 US-Dollar pro Kilogramm Poly-Silizium. Durch die Steigerung des Wirkungsgrades und die Fertigung dünnerer Scheiben (von der Physik her würden auch 0,1 Millimeter dünne Scheiben genügen) wird der Mengenbedarf künftig weiter abnehmen: Bis 2007 rechnen die Fachleute mit knapp Solarbriefüber 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 12 kg Si/kW. Verbraucherinformation Fernwärme-Abrechnung Nach Wärmedämmung des Gebäudes ist ein niedrigerer Grundpreis angemessen Von Wolf von Fabeck Problemstellung Ein großer Teil deutscher Wohnungen wird mit Wärme aus Heizwerken versorgt. Die Vergütung ist zumeist aufgespalten in einen Grundpreis, der sich nach der beheizten Wohnfläche richtet, und einen Arbeitspreis, der sich aus der abgenommenen Wärmemenge in Kilowattstunden errechnet. Durch eine Wärmedämmung einzelner Wohnungen vermindert sich die für diese Wohnungen bereitzuhaltende Heizleistung. Damit ändert sich auch die Voraussetzung für die Berechnung des Grundpreises. Vertragsanpassung verlangen Änderung der Berechnungsgrundlagen eine Vertragsanpassung verlangen. In einem Fall, in dem der Wärmelieferant die Anpassung nicht vornehmen wollte, hat sich ein Wärmeabnehmer wie folgt geholfen. Dazu ein Auszug aus seinem Leserbrief (Name und Adresse sind der Redaktion bekannt): Die Wärmeabnehmer können wegen Leserbrief an SFV „Ich habe nach einer Wärmedämmung meiner Eigentumswohnung den Wärmelieferanten um Verminderung des Grundpreises gebeten. Da der Wärmelieferant dieser Bitte nicht nachkam, habe ich bei den folgenden Zahlungen jeweils etwa 25 % des Grundpreises einbehalten. Die regelmäßigen Aufforderungen, die noch offen stehenden Restbeträge zu bezahlen, beantwortete ich ebenso regelmäßig mit dem Hinweis, dass ich selbstverständlich am weiteren Bezug von Wärme interessiert sei, diese auch immer pünktlich bezahle und bezahlen würde, dass ich jedoch nicht bereit sei, den im Hinblick auf die erfolgte Wärmedämmung völlig überhöhten Grundpreis zu bezahlen. Nach vielen Jahren erhielt ich schließlich einen rechtsanwaltlichen Brief, in dem mir ein gerichtliches Mahnverfahren angedroht wurde. Diesen habe ich wie folgt beantwortet: „...Sie fordern mich im Auftrag Ihrer Mandantin auf, die aus den Heizkostenabrechnungen der Jahre 2000 und 2001 noch offenen Fehlbeträge auszugleichen. Andernfalls würden Sie Ihrer Mandantin raten, den Gesamtbetrag gerichtlich geltend zu machen. Ich begrüße Ihre Absicht, eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen zu wollen. Allerdings widerspreche ich Ihrer verkürzten Darstellung des Sachverhalts. Im Jahr 1986 habe ich zur Verminderung des Heizwärmebedarfs eine aufwändige Außendämmung durchführen lassen. Dadurch hat sich der Heizwärmebedarf meiner Wohnung nachweisbar deutlich verringert. Der Grundpreis, dessen Berechnung seitdem zwischen Ihrer Mandantin und mir strittig ist, stellt ein Entgelt für die von Ihrer Mandantin maximal für meine Wohnung bereitzustellende Heizleistung dar, unabhängig davon, ob ich sie tatsächlich abrufe oder nicht. Durch die Wärmedämmung vermindert sich jedoch die für meine Wohnung bereitzustellende maximale Heizleistung. Dementsprechend muss sich auch das Entgelt dafür, nämlich der Grundpreis, vermindern. Die von Ihnen verwendete Berechnungsformel für den Grundpreis - alleine nach der Größe der beheizten Wohnfläche - geht von der historisch nicht mehr zutreffenden Annahme aus, dass alle Wohnungen gleich gut bzw. gleich schlecht wärmegedämmt seien. Trotzdem ließe sich mit dieser - an und für sich nicht mehr zutreffenden - Formel ein gerechtes Ergebnis erzielen, wenn bei Nachweis einer Außendämmung eine fiktiv um 25 % verminderte Grundfläche angenommen würde, wodurch sich der Grundpreis im Ergebnis um 25 % vermindern würde.“ Auf diesen - nun schon ein halbes Jahr zurückliegenden - Brief vom Juli 2004 hin gab es keine weitere Nachforderung des zurückbehaltenen Grundpreises mehr.Vermutlich haben der Wärmelieferant und sein Anwaltsbüro eingesehen, dass für eine wärmegedämmte Wohnung nur eine geringere Grundgebühr verlangt werden darf.“ Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 29 EEG-Rechtsinformationen Einspeisevertrag zumeist nachteilig SFV empfiehlt Einspeisung ohne Vertrag Einige Netzbetreiber haben die Neufassung des EEG zum Anlass genommen, den in ihrem Gebiet einspeisenden Photovoltaik-Anlagenbetreibern einen neuen Vertragsentwurf zuzusenden. Gerade die Neufassung des EEG vom 21.07.04 besagt jedoch in § 12 Absatz 1, dass „Netzbetreiber ... die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den §§ 4 und 5 nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen“ dürfen. Der Anlagenbetreiber kann somit die Vorteile und die Nachteile des vorgelegten Vertrages in aller Ruhe gegeneinander abwägen. In Stromeinspeiseverträgen können andere Bedingungen vereinbart werden als im Gesetz enthalten sind. Im Streitfall gelten dann die vertraglichen Vereinbarungen. In der Regel überwiegen die Nachteile eines Vertrages. Der SFV rät des- halb grundsätzlich vom Abschluss eines Einspeisevertrages ab. Wenige Ausnahmen Eine Ausnahme bilden Einspeiseverträge, die dem Einspeiser eine höhere Einspeisevergütung anbieten (z.B. Stadtwerke Walldorf siehe S. 44) oder eine Haftungsbegrenzung oder einen anderen Vorteil, der im EEG nicht vorgesehen ist, z. B. Stadtwerke Schleswig (nicht verwechseln mit Schleswag!). Solche Einspeiseverträge zu Gunsten des Anlagenbetreibers sind allerdings äußerst selten! Wenn Sie einen Vertrag mit einer postiven Regelung vorgelegt bekommen, so teilen Sie uns bitte wörtlich diese Bestimmung mit. Bitte nur die betreffende Passage abschreiben und per E-Mail ([email protected]) zusenden bzw. ggf. telefonisch vortragen. Bitte keinen ganzen Vertrag, kein Fax und keine Pa- pierkopie zusenden. Falls uns die Passage neu und interessant erscheint, werden wir uns melden und um den gesamten Vertrag bitten. Was tun, wenn das Finanzamt einen Einspeisevertrag verlangt? Bei der Anmeldung der Solarstromanlage für eine Vorsteuerabzugsberechtigung verlangen einige Finanzämter die Vorlage eines Einspeisevertrages, weil sie sich davon überzeugen wollen, dass der Solarstrom nicht im eigenen Haushalt verbraucht wird, sondern dass der Betreiber „nachhaltige Einnahmen erzielt“. Hier gibt es eine bessere Lösung: Anstatt durch einen Einspeisevertrag kann der Finanzbeamte auch durch eine Bescheinigung des Installateurs überzeugt werden, dass „...die PV-Anlage so angeschlossen wurde, dass der erzeugte Strom ausschließlich ins öffentliche Netz eingespeist wird“.(vF) Verlustabschläge nicht hinnehmen Empfehlung von Wolf von Fabeck Einige Solar-Anlagenbetreiber sind Eigentümer einer Stichleitung, die ihr Anwesen mit dem Netz für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität verbindet. Manche Netzbetreiber ziehen in solchen Fällen von der EEG-Einspeisevergütung einen Verlustabschlag in Höhe eines oder mehrerer Prozente ab, mit der Begründung, es würden Verluste auftreten, die nicht im Netz für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität entstehen. Einige Netzbetreiber haben sogar mit dieser Zielrichtung verlangt, dass die Anlagenbetreiber die Stichleitung ins Eigentum übernehmen. 30 Hier werden vom Netzbetreiber Eigentumsverhältnisse und Verantwortungsbereich verwechselt. Dazu eine Mitteilung der BGH-Pressestelle vom 10.11.04 in Auszügen (Nr. 132/2004): In der Stichleitung fließt - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen Solarstrom zur allgemeinen Versorgung mit Elektrizität. Somit gehört diese Leitung zum Verantwortungsbereich des aufnahmepflichtigen Versorgungsnetzbetreibers. Dies ergibt sich zumindest sinngemäß aus der Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 10.11.2004, Az.VIII ZR 391/03 (siehe nebenstehenden Kasten). Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (alte Fassung): Nehmen Sie solche Verlustabschläge nicht hin und verweisen Sie dabei auf das o. a. BGH-Urteil. „Der (...) VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Versorgungsleitung eines Energieversorgungsunternehmens, die nur das Anwesen eines einzelnen Anschlussnehmers mit der nächstgelegenen Umspannstation verbindet und mit elektrischer Energie aus einem der allgemeinen Versorgung dienenden Netz versorgt, als Teil dieses Netzes anzusehen ist. Wird die Stichleitung verstärkt, damit der Abnehmer als Rücklieferer den Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. EEG-Rechtsinformationen von ihm aus einer Photovoltaikanlage gewonnenen Strom in das Netz des Energieversorgungsunternehmens einspeisen kann, so wird nicht ein Netzanschluss nach § 10 Abs. 1 EEG a. F. hergestellt, sondern das bestehende Netz ausgebaut. Die Kosten dafür trägt nach § 10 Abs. 2 Satz 1 EEG a. F. der Netzbetreiber. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahre 2002 auf seinem Stallgebäude eine Photovoltaikanlage errichtet. Den damit erzeugten Strom liefert er in das Netz der Beklagten, (...). Die bestehende Niederspannungs-Freileitung der Beklagten von der Umspannstation bis zum Dachständeranschluss auf dem Hof des Klägers war jedoch zu schwach ausgelegt, um diesen Strom aufnehmen zu können. Die Beklagte brachte daher auf den vorhandenen Masten ein zusätzliches Kabel an.(...) Dass die bestehende Stichleitung Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung ist, hat der Bundesgerichtshof aus Auszug aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Stichleitung VIII ZR 391/03 Verkündet am 10.11.04 „Eine Stichleitung, die nur einen Anschlussnehmer mit elektrischer Energie aus einem der allgemeinen Versorgung dienenden Netz versorgt, ist Teil dieses Netzes im Sinne des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29. März 2000. Kosten der für den Anschluss einer stromerzeugenden Anlage erforderlichen Verstärkung einer solchen Stichleitung sind Netzausbaukosten im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 1 EEG a.F. Der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt für den Anschluss von stromerzeugenden Anlagen an das Netz gemäß § 10 Abs. 1 Satz1 EEG a.F. ist im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise unter Gegenüberstellung und Abwägung erforderlicher Netzausbaukosten einerseits und entstehender Anschlusskosten andererseits zu ermitteln.“ Das vollständige Urteil finden Sie unter www.sfv.de -> Aktuelles -> 21.12.2004 dem Wortlaut und aus Sinn und Zweck des EEG abgeleitet, welches eine umweltverträgliche Energieversorgung unter Privilegierung kleiner und mittlerer Energieerzeugungsanlagen und unter Vermeidung volkswirtschaftlich unsinniger Kosten fördern soll. Die notwendigen Kosten eines Netzausbaus, der infolge neu anzuschließender An- lagen erforderlich wird, trägt nach § 10 Abs. 2 Satz 1 EEG in der bis zum 31. Juli 2004 geltenden Fassung (a. F.) der Netzbetreiber. Der Anlagenbetreiber hat nach § 10 Abs. 1 Satz 1 EEG a. F. nur die notwendigen Kosten des Anschlusses seiner Anlage an den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des Netzes zu tragen.(...) Welche Leistung ist maßgeblich? Wechselrichter- oder Solarmodul-Leistung? Häufig werden wir mit der Frage konfrontiert, ob die 30-kW-Grenze zur Bestimmung des Verknüpfungspunkt zum Netz nach § 13 Absatz 1 EEG nach der Modulleistung oder nach der Wechselrichter-Ausgangsleistung bemessen wird. Diese Frage ist von entscheidender Bedeutung, denn für eine oder mehrere Anlagen mit einer Leistung von insgesamt bis zu 30 Kilowatt gilt ein bestehender Netzanschluss am Grundstück als technisch geeignet. Für den Fall, dass Anlagenbetreibern ein anderer Verknüpfungspunkt zugewiesen wird, müssen Netzbetreiber laut EEG die daraus resultierenden Mehrkosten tragen. In der Regel sind Wechselrichter geSolarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Von Susanne Jung genüber der Modulleistung geringer dimensioniert. Die Leistungsdifferenz zwischen beiden Komponenten kann für einige Anlagenbetreiber das „Zünglein an der Waage“ bedeuten, ob ein bestehender Gebäudeanschluss prinzipiell als technisch geeignet gilt oder nicht. Netzbetreiber können laut EEG die Modulleistung in Ansatz bringen. Sie wenden die folgenden Regelungen aus § 3 EEG „Begriffsbestimmungen“ an: § 3 Abs. 2 Satz 2 definiert eine Anlage als selbstständige, technische Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Wechselrichter gelten als nicht technisch erforderlich und werden ausdrücklich ausgenom- men. In § 3 Abs. 5 wiederum findet sich die Definition der Leistung, die eindeutig auf diesen Anlagenbegriff verweist. Es lässt sich schlussfolgern, dass die Leistung einer Anlage durch die Modulleistung definiert wird. Eine solche Auslegung ist nach unserer Auffassung für PV-Anlagen aus technischer Sicht nicht zutreffend: Die tatsächliche Leistung einer Solaranlage wird durch die Dimensionierung des Wechselrichters bestimmt. Da der Gebäude-Verknüpfungspunkt laut § 13 Abs. 1 EEG für den Anschluss einer 30-kW-Anlage als technisch geeignet gilt, wäre es schlüssig, dass Netzbetreiber sich an der Wechselrichter-Ausgangsleistung orientieren. Besonders 31 EEG-Rechtsinformationen deutlich wird diese Problematik bei Solaranlagen, deren tatsächliche Leistung bei nicht optimaler Ausrichtung, Verschattung oder Fassadeninstallation große Abweichungen von der technisch möglichen Modulleistung aufweisen. Wenn hier allein die Modulleistung bei gleichzeitiger wesentlich geringerer Dimensionierung des Wechselrichters in Ansatz gebracht würde, gäbe es eine gewichtige Benachteiligung dieser Anlagenbetreiber. Wir empfehlen zukünftigen Anlagenbetreibern deshalb, dem Netzbetreiber die laut § 13 Abs. 1 prinzipiell technisch mögliche Einspeisung einer 30kW-Anlage am bestehenden Gebäudeverknüpfungspunkt darzustellen und die Anwendung der Wechselrichter-Ausgangsleistung zu verlangen. Einen Rechsanspruch gibt es leider nicht. Sollte der Netzbetreiber unserer Argumentation folgen, so bitten wir um kurze Rückmeldung. Wichtig: Bei der Festlegung der Einspeisevergütung nach § 11 Abs. 2 für Anlagen >30 kW (bzw. >100 kW) kann diese Argumentation nicht angewendet werden, da die dort definierten Leistungsgrenzen nicht auf Grundlage von technischen Anschlussbedingungen aufgestellt wurden. EEG - Auszüge §3 Begriffsbestimmungen Absatz 2: Anlage ist jede selbständige technische Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas. (...); nicht für den Betrieb technisch erforderlich sind insbesondere Wechselrichter, Wege, Netzanschlüsse, Mess-, Verwaltungs- und Überwachungseinrichtungen. Absatz 5: Leistung einer Anlage ist die elektrische Wirkleistung, die die Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ungeachtet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen ohne zeitliche Einschränkung technisch erbringen kann. § 13 Netzkosten Absatz 1: Die notwendigen Kosten des Anschlusses von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas an den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des Netzes sowie der notwendigen Messeinrichtungen zur Erfassung der gelieferten und der bezogenen elektrischen Arbeit trägt der Anlagenbetreiber. Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer Leistung von insgesamt bis zu 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Netz als günstigster Verknüpfungspunkt; weist der Netzbetreiber den Anlagen einen anderen Verknüpfungspunkt zu, ist er verpflichtet, die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen. Anfertigen eines Mahnbescheides Hilfestellungen von Dr. Christina Bönning, Rechtsanwältin Verjährung von Ansprüchen Verjährungsfrist hemmen Nach der Schuldrechtsmodernisierung verjähren die meisten Ansprüche innerhalb von drei Jahren (§ 195 BGB), wobei die Vejährungsfrist von drei Jahren mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Um einem oft auftretenden Missverständnis vorzubeugen, sei erwähnt, dass es nicht darauf ankommt zu wissen, dass man rechtlich einen Anspruch hat. Es kommt darauf an, dass man die anspruchsbegründenden tatsächlichen Umstände kennt. Eine rechtlich richtige Wertung muss man nicht vornehmen, damit die Verjährungsfrist beginnt. Das Gesetz sieht mehrere Möglichkeiten vor, den Ablauf der Verjährungsfrist zu hemmen. Schweben z. B. zwischen den Parteien Verhandlungen über den Anspruch, verjährt der Anspruch erst einmal nicht. Hierbei ist zwar der Begriff der Verhandlung weit auszulegen, allerdings müssen schon von beiden Seiten Erklärungen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, man lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs ein. Wer nur an den Netzbetreiber schreibt und dieser teilt im nächsten Jahr mit, er wolle sich über die Angelegenheit nicht auslassen oder er teilt vorher mit, er vertrete eine andere Auffassung und man könne seinen Anspruch doch gerichtlich geltend machen, hat das Nachsehen. In solchen Fällen wird der Ablauf der Verjährung 32 nicht gehemmt. Daneben gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, durch eine Rechtsverfolgung die Verjährung zu hemmen. Selbstverständlich kann man eine Klage einreichen. Diese muss aber dann bis zum 31.12. bei Gericht eingehen, möglichst zügig dann auch der Gegenseite zugestellt werden. Da man in diesen Fällen auch die Gerichtskosten in dreifacher Höhe vorstrecken muss, ein gerichtliches Verfahren stets mit der Übernahme eines erheblichen Prozessrisikos einhergeht, bietet es sich oft an, die Zustellung eines Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren zu beantragen. Auch hier muss die Antragstellung bis zum Jahresende dem zuständigen Mahngericht zugegangen sein und der Mahnbescheid muss der Gegenseite spätestens kurz nach Eintritt des neuen Jahres zugestellt werden. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. EEG-Rechtsinformationen Anfertigen eines Mahnbescheids Wichtig ist hierbei, dass man den Antrag ordnungsgemäß ausfüllt. Wenn man den Antrag nicht ordnungsgemäß ausgefüllt hat, das Mahngericht nachfragen stellt und deshalb erst z. B. in der dritten oder vierten Januarwoche der Mahnbescheid zugestellt werden kann, dann hat man mit dem Einreichen des Mahnbescheides bis zum 31.12. die Frist nicht gewahrt. Wichtig ist auch, die vom Mahngericht geforderten Gerichtskosten zu überweisen. Unabhängig von dem Gegenstandswert ist es möglich, den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids ohne Rechtsanwalt zu stellen. Wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt, werden die Kosten des Rechtsanwaltes gleich im Mahnbescheid mit tituliert. Wenn sich der Mahnbescheid als berechtigt herausstellt, muss die Gegenseite auch die Kosten für das Mahngericht und für den Rechtsanwalt tragen. Wer sich zutraut, selber den Antrag zu stellen, der sollte folgendes bitte beachten: In den meisten Bundesländern muss mittlerweile zwingend ein Antragsformular maschinell ausgefüllt werden. Es empfiehlt sich, beim zuständigen Mahngericht nachzufragen. Die Nichtbeachtung des Formularzwanges oder die Wahl eines falschen Formulars machen den Antrag unzulässig. Ein per Telefax übermittelter Mahnantrag ist ebenfalls unzulässig. Folgende Hinweise orientieren sich an dem zumeist verwendeten maschinellen Mahnverfahren. Es handelt sich hierbei um ein zweiseitiges Formular mit einer Durchschrift, die beim Antragsteller verbleibt. Auf der Rückseite befinden sich oft Ausfüllhinweise, die unbedingt zu beachten sind. Da die ausgefüllten Vordrucke maschinell gelesen werden, ist es notwendig, die vorgegebenen Zeilen einzuhalten und deutlich zu schreiben, am besten mit Maschinenschrift. Andernfalls besteht die Gefahr des Datenverlustes, der Rückfrage und damit auch der Verjährung. Auf der ersten Seite muss im Wesentlichen der Antragsteller und der Antragsgegner richtig vermerkt werden. Hierbei unterscheidet das Formular zwischen natürlichen und juristischen Personen. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Bei juristischen Personen ist darauf zu achten, dass der Vertretungsberechtigte richtig aufgeführt ist. Das gleiche gilt natürlich auch beim Antragsgegner. Auf der zweiten Seite muss erst einmal der Anspruch bezeichnet werden. Hier ist sehr wichtig, dass der Anspruch ausreichend individualisiert ist. Man muss zunächst einmal eine Katalognummer eintragen. Bei der Rückforderung von zu Unrecht geforderten Netzausbaukosten handelt es sich bei der Rückforderung um einen bereicherungsrechtlichen Anspruch. Am besten bezieht man sich dann auf ein Schreiben, das man selber mit Datum angibt, und man nennt den Betrag. Die laufenden Zinsen sind anzugeben. Da der Anlagenbetreiber einer PV-Anlage nach diesseitiger Auffassung kein Verbraucher ist und die Netzbetreiber auch keine Verbraucher sind, besteht ein Anspruch auf Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz. Dies ist zu vermerken. Es ist darauf hinzuweisen, dass dies jährlich erfolgt. Es ist dann auch der Betrag anzugeben und der Zeitraum, ab wann die Zinsen geltend gemacht werden. Fehler in diesem Zusammenhang führen zwar dazu, dass der Anspruch nach dem Mahnbescheid nicht besteht. Wer aber z. B. ein paar Zinsen zuviel fordert, der wahrt dennoch die Verjährungsfrist. Wenn weitere Kosten entstanden sind, wie z. B. Nebenforderungen, wird das aufgeführt. Dann ist noch weiter aufzuführen, wo das strittige Verfahren durchzuführen wäre. Hierbei ist zu beachten, dass abhängig vom Streitwert entweder das Amts- oder Landgericht zuständig wäre (Grenze 5.000 Euro). Es ist auch das zuständige Amts- bzw. Landgericht zu erwähnen. Es empfiehlt sich nicht, bereits ein Kreuzchen in der entsprechen- den Zeile des Mahnbescheides zu vermerken. Auf den Widerspruch der Gegenseite hin würde dann automatisch das streitige gerichtliche Verfahren durchgeführt. Wenn man das Kreuzchen nicht macht, kann man immer noch in das streitige gerichtliche Verfahren übergehen, hat aber dann die Möglichkeit, auf jeden Fall vorher einen Anwalt zu konsultieren. Sollte ein Anwalt den Antrag für den Antragsteller ausfüllen, vermerkt er die entsprechenden Angaben in der Zeile: Prozessbevollmächtigter des Antragstellers und ff. Man sollte dann noch daran denken, dass man in der Zeile zu „Aufnahme der Kosten des Verfahrens“ ankreuzt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt bzw. abhängt, diese aber bereits erbracht ist. Die Kosten des Prozessbevollmächtigen sind nicht einzutragen, dies geschieht automatisch durch das Mahngericht. Sie brauchen auch die Zinsen nicht auszurechnen. Wichtig ist, dass der Antragsteller noch unterschreibt, und zwar handschriftlich. Bei Antragstellung durch einen Prozessbevollmächtigen unterschreibt dieser selbstverständlich. Noch ein Hinweis zum weiteren Verfahren: Der Mahnbescheid wird dann dem Netzbetreiber zugestellt und dieser kann prüfen, ob er dem Folge leistet oder Widerspruch einlegt. In manchen Fällen wird Widerspruch eingelegt, es wird dennoch gezahlt. Hier muss man dann überlegen, ob man wegen der entstandenen Gerichts- und gegebenenfalls auch Anwaltskosten seinen Anspruch weiter durchsetzt. Wichtig ist noch, den Mahnbescheid natürlich auch bei dem richtigen Gericht einzureichen. Dieses ist z. B. in Nordrhein-Westfalen das Amtsgericht Euskirchen oder das Amtsgericht Hinweis des SFV • Wenn der Mahnbescheid ohne rechtsanwaltliche Hilfe angefertigt werden soll, ist unbedingt darauf zu achten, dass das aktuelle Formular des jeweiligen Bundeslandes genutzt wird. • Wer sichergehen will, dass beim Mahnbescheidverfahren kein Formfehler begangen wird, der zur Ungültigkeit und damit möglicherweise zur Verjährung der Forderung führt, sollte sich rechtsanwaltliche Hilfe holen. Die Kosten dafür können dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Hamm entsprechend der Zuständigkeit 33 EEG - Rechtsinformationen Leser fragen - SFV antwortet Weitere Beiträge aus unserem Internetangebot „Leserfragen“ Im täglichen Büroalltag werden wir per E-Mail und telefonisch mit den vielfältigsten technischen und rechtlichen Fragen konfrontiert. Da sich in vielen Fällen die Fragestellungen wiederholen, haben wir im Frühjahr 2004 eine neue Internetrubrik „Leserfragen“ eingeführt, die sich seitdem wachsender Beliebtheit erfreut. Schauen auch Sie mal vorbei. Sie finden „Leserfragen“ auf der Startseite unserer Homepage www.sfv.de. Mit der Standard-Suchfunktion des Browsers können Sie einfach feststellen, ob bereits ein Briefwechsel zu einem bestimmten Problem vorliegt. Manch einer stöbert auch mal gern und wird eventuell motiviert, auch seine Frage zu stellen. Zu beachten ist jedoch, dass unsere Antworten immer nur eine grundlegende Hilfestellung leisten können. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Juristen. Wir möchten hier eine Auswahl einiger interessanter, aktueller Fragen vorstellen: Leserfrage: „Eine PV-Anlage mit einer Größe von 150 x 250 m soll 30 m westlich neben einem ca. 15 m hohen Wohnhaus erbaut werden. Durch die Abendsonne werden am Wohnhaus Blendwirkungen befürchtet. Ist das reflektierte Sonnenlicht als Immission im Sinne des BImSchG zu bewerten? Wer kann ermitteln, ob das reflektierte Sonnenlicht blendet?“ SFV-Antwort: „Sehr geehrter Herr X, ähnliche Probleme wie das von Ihnen geschilderte Problem sind uns bereits einige Male von verschiedenen Seiten vorgetragen worden, doch sind wir in der rechtlichen Beurteilung noch nicht weitergekommen. 34 Während die Blendwirkung von verglasten Treibhäusern oder von großen Fensterfronten oder Straßenlaternen oder Gewässern zumeist widerspruchslos hingenommen wird, entzündet sich an der Blendwirkung von Solaranlagen eher Streit; vermutlich wohl auch deshalb, weil einige Menschen keinen Nutzen in der Solarstromgewinnung sehen und deshalb keine Bereitschaft aufbringen, geringe Beeinträchtigungen hinzunehmen. Im Übrigen ist die Frage, ob zusätzliches (reflektiertes) Sonnenlicht als Belästigung anzusehen ist, durchaus ungeklärt. Unser Büro ist z. B. in einer Straßenschlucht gelegen und erhält am Nachmittag durch Spiegelung der Sonne in den gegenüberliegenden Fenstern zusätzliches Licht, für das wir dankbar sind, weil wir elektrische Beleuchtung sparen können. Zwar gibt es gegen eine Blendwirkung eine rechtliche Handhabe, jedoch gegen die Verschattung von Solaranlagen unseres Wissens nicht. Letztlich wird man, falls es zum Streit kommt, die Angelegenheit wohl unter dem Gesichtspunkt der nachbarlichen Rücksichtnahme beurteilen müssen, wobei die damit verbundenen Abwägungen zwischen dem Nutzen und Schaden natürlich auch wieder schwierig sind. Ihre Frage, ob es überhaupt zu einer Blendwirkung kommt, kann ich aufgrund Ihrer Darstellung nicht eindeutig beantworten. Diejenigen Fenster des Hauses, von denen aus man auf die VORDERSEITE der Solarmodule blicken kann, werden voraussichtlich irgendwann je nach Jahreszeit reflektiertes Licht abbekommen. Möglicherweise kann der Investor die Solaranlage so weit aus der Südrichtung nach Westen verdrehen, dass man auch aus dem südlichsten Fenster des obersten Stockwerkes nicht mehr auf die Vorderseite der Solarmodule bli- cken kann. Das hätte für den Investor sogar den Vorteil, dass er die Abendsonne besser ausnutzt. Die Morgensonne kann er ohnehin nicht nutzen, weil sie ihm durch das erwähnte Wohnhaus abgedeckt wird. Für die Bewohner des Hauses ergäbe sich bei einer solchen Verdrehung der Solaranlage allerdings der Nachteil, dass sie dann auf die weniger schöne Rückseite der Solarmodule blicken müssen. Ich bin gespannt auf die endgültige Lösung „Ihres“ Problems. (vF) Leserfrage: „Nachdem ich meinem Netzbetreiber EnBW mitgeteilt habe, dass ich den Einspeisevertrag nicht unterschreiben werde, bekam ich daraufhin folgende Antwort: „Wir weisen Sie hiermit ausdrücklich daraufhin, dass wir dem zwischen ihnen und uns gemäß EEG bestehenden Rechtsverhältnis im Wege unseres einseitigen Leistungsbestimmungsrechts nach § 315 ff. BGB die Regelungen des Stromeinspeisungsvertrages zugrunde legen werden. Da wir uns absichern müssen, dass sie ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien in unser Netz einspeisen, bitten wir sie, die beigelegte Erklärung zu unterschreiben ... Erklärung: Die von mir erstellte/betriebene Photovoltaikanlage in ... mit einer installierten Leistung von ... kWp ist eine Stromerzeugungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien gemäß EEG vom 21.07.2004. Unterschrift ..." Muss ich eine solche Erklärung unterschreiben? Wie ist das Anschreiben zu werten?“ SFV-Antwort: „Sehr geehrte Frau X, die Überprüfung vielzähliger Einspeiseverträge ergab nicht nur, dass Anlagenbetreiber durch den Abschluss eines Vertrages meist schlechter gestellt Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. EEG - Rechtsinformationen wurden als ohne Vertrag. (Im neuen EEG § 12 Absatz 1 legte der Gesetzgeber deshalb fest, dass die Abnahmeund Vergütungsverpflichtungen nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig gemacht werden dürfen.) Ebenso dokumentierte sie vielfältige Versuche der Netzbetreiber, Zweifel an der Rechtmäßigkeit des EEG zu säen und die Anlagenbetreiber zu verunsichern. Das aktuelle Anschreiben der EnBW werten wir als einen weiteren Versuch, auch ohne Abschluss eines Vertrages zur Verunsicherung der Anlagenbetreiber beizutragen: 1. EnBW verweist auf das BGB § 315 für den Fall der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. In BGB § 315 Absatz 1 heißt es: "Soll die Leistung durch einen der Vertragsabschließenden bestimmt werden, so ist IM ZWEIFEL anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist." (Hervorhebung durch SFV). Dieser BGB-Rechtsbezug ist nicht gegeben, da es überhaupt keinen Zweifel über die vom Netzbetreiber zu erbringende Leistung gibt. Nach EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Anschluss der Anlage, die Abnahme des Stroms und die Vergütung der eingespeisten Energie vorzunehmen. Die EnBW-Vertragsregeln werden damit auch im Fall der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen keine Anwendung finden. 2. Sollte das EEG aufgehoben werden, so gilt der allgemeine europäische und deutsche Rechtsgrundsatz des Bestandsschutzes: Anlagen, die während der Gültigkeit des EEG angeschlossen werden, sind davon nicht betroffen. 3. Es ist u. E. nicht notwendig, eine Erklärung zu unterschreiben, in der Anlagenbetreiber bestätigen, nur Strom aus Erneuerbaren Energien gemäß EEG in das Netz einzuspeisen. (SJ) Leserfrage: „Wie wird die kaufmännisch-bilanzierte Durchleitung für Solarstrom vorgenommen, wenn eine Schule einen Tarif mit Leistungspreis und Arbeitspreis zahlt?“ Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. SFV-Antwort: „Sehr geehrter Herr X, aus der EEG-Gesetzesbegründung zu § 4 Absatz 5 ergibt sich: „Für die Ermittlung des eingespeisten Stroms aus der Anlage ist in aller Regel - soweit nicht § 5 Abs. 1 Satz 2 eingreift - eine Messung der eingespeisten elektrischen Arbeit ausreichend.“ Es braucht also im Regelfall bei der Hausnetzdurchleitung KEINE elektrische Leistung erfasst werden. Nur bei Anlagen über 500 kW ist nach EEG, § 5 Abs. 1 Satz 2 eine registrierende Leistungsmessung vorgeschrieben. Wenn kleinere Anlagen einspeisen und aus vertraglichen Gründen (weil dies der Vertrag zwischen Stromnetzbetreiber und Hausnetzbetreiber so vorsieht) eine Leistungserfassung zwingend erforderlich ist, sollte die Abrechnung grundsätzlich auf der Basis von Schätzungen oder von Norm-Lieferprofilen erfolgen. Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung. Norm-Lieferprofile für Solarenergie liegen meines Wissens nach nicht vor. Der Netzbetreiber muss sich also auf Schätzungen einlassen. Wenn er das nicht will und auf eine registrierende Leistungsmessung besteht, muss er sie selbst bezahlen. Eine solche Schätzung der Einspeiseleistung könnte z. B. durch Vergleich mit einer Solarstromanlage des Netzbetreibers erfolgen. Da es bei der vereinbarten Leistungsmessung nur auf den Maximalwert der Stromentnahme ankommt, empfehle ich Ihnen aber, zunächst einmal festzustellen, zu welchen Tageszeiten in der Vergangenheit diese Maximalwerte des Stromverbrauchs vorkamen. Ich vermute mal, dass dies jeweils in den dunklen Morgenstunden war. Da zu diesem Zeitpunkt die Solarstromanlage ohnehin keinen oder nur einen sehr kleinen Stromertrag bringt, würde ich den zu berücksichtigenden Beitrag der Solarenergie, der auf die gemessene Leistung der Schule aufzuschlagen ist, mit nahezu Null schätzen. (vF) Leserfrage: „Im Februar 2004 wurde ein Antrag auf Einspeisung einer 6,5 kWp-PVAnlage durch EnBW mit der Begründung der Netzverhältnisse abgelehnt. Im Februar 2005 wurde ein neuer Antrag auf Einspeisung gestellt ...dieser wurde genehmigt. Nachdem die Bestellung der PV-Anlage dem Netzbetreiber EnBW vorgelegt wurde, teilte dieser mit, erst in der zweiten Jahreshälfte 2005 mit dem Netzausbau zu beginnen. Ist dies - wie im Gesetz gefordert - unverzüglicher Netzausbau?“ SFV-Antwort: „Sehr geehrter Herr X, Sie können unverzüglichen Anschluss (d. h. innerhalb weniger Tage) an das Netz beanspruchen. Eine 6,5 kWp-Anlage ist nun wirklich keine Sache, für die ein neuer Trafo oder eine neue Ortsverkabelung notwendig wird. Im ungünstigsten Fall, falls bei hellem Sonnenschein keiner Ihrer Nachbarn Strom verbraucht, könnte die Spannung in Ihrem Abschnitt des Niederspannungsnetzes durch die PV-Anlage etwas ansteigen. Machen Sie den Netzbetreiber darauf aufmerksam, dass Ihr Wechselrichter mit einer Abschalteinrichtung bei Überspannung ausgestattet ist, so dass keine gefährlichen Überspannungen auftreten können. Machen Sie außerdem darauf aufmerksam, dass Sie in der Zwischenzeit bis zum Abschluss der Netzverstärkungsarbeiten eine zeitweilige Abschaltung wegen netzbedingter Überspannung hinnehmen würden. Machen Sie schließlich darauf aufmerksam, dass Sie ggf. den Netzbetreiber, wenn er Sie nicht sofort anschließt, für die dadurch in den nächsten Monaten entstehenden Einnahmeausfälle schadensersatzpflichtig machen könnten. Außerdem können Sie eine einstweilige Verfügung auf sofortigen Anschluss verlangen. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, empfehle ich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes. (vF) 35 Klimawandel Ab wann wird Klimawandel gefährlich? Kommentar zum Pekinger Klimawandel-Symposium Von Susanne Jung Im Oktober letzten Jahres fand in Peking ein internationales Symposium statt, in dem sich Experten der Frage stellten, ab wann der Klimawandel für Menschen als gefährlich eingestuft werden kann. Eine solche Einstufung fordert das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vom 21.03.1994, Artikel 2 (siehe Kasten). Von deutscher Seite begleitet und unterstützt wurde dieses Symposium u. a. von der Münchener Rückversicherung, dem Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und dem Bundesumweltministerium. Kritische Bemerkung Klimawandel ist ein langfristiges Problem, das - egal in welcher Größenordnung - irreversible Auswirkungen auf zukünftige Generationen, auf Flora und Fauna haben wird. Diskussionen darüber, ab wann Klimawandel als gefährlich angesehen werden soll, könnten aus ethischer Sicht mit Recht als höchst fragwürdig angesehen werden. Darüber hinaus beherbergen Einigungen in Klimaschutzfragen enorme Interessenkonflikte. Zwar betonten die Teilnehmer des Pekinger Symposiums, dass eine tiefgründige Analyse nur dann stattfinden kann, wenn Wissenschaftler, Politik und Gesellschaft eng zusammenarbeiten. Die Abstimmungen zum Kyoto-Klimaschutzabkommen zeigten jedoch schon einmal, dass internationale Vereinbarungen zwangsläufig auf eine Einigung nach dem Prin- zip des kleinsten gemeinsamen Nenners hinauslaufen - in Hinblick auf die enormen Gefahren des Klimawandels ein fataler Fehler! Worauf einigte man sich? In Peking einigten sich die Teilnehmer nun darauf, dass das Klimasystem sehr wahrscheinlich bei einer globalen Erhöhung der Mitteltemperatur von 23° C über dem vorindustriellen Niveau an Grenzen stößt, die als gefährlicher Klimawandel bezeichnet werden können. Jedoch sei es sehr wahrscheinlich, dass ein langfristiger Anstieg des Meeresspiegels und ein vermehrtes Auftreten sowie eine größere Intensität von extremen Wetterereignissen auf sensible Regionen und Ökosysteme bereits bei einer Erwärmung von unter 2° C negative Auswirkungen haben werden. Für ausgesuchte, nach dem heutigen Wissenstand als exemplarisch geltende Regionen (u. a. China, Sahara Afrika, Nord-Afrika, Süd-Afrika, Asien, Europa, USA, Amazonas, Russland, Arktis, Pazifik und Karibik) wurden mit erschütternder Deutlichkeit Effekte des Klimawandels vorhergesagt. Neue wissenschaftliche Analysen erlauben globale Vorhersagen zur Entwicklung der Gesundheit, der Landwirtschaft, der Veränderung von Ökosystemen, dem Abschmelzen von Eis und dem damit verbundenen Anstieg des Meereswasserspiegels. Die Präsentationen wurden durch Erfahrungsberichte von Betroffenen begleitet. Dieses Symposium bestätigte damit, dass Klimaexperten schon seit längerer Zeit nicht mehr über das „Ob“ sondern nur noch über das „Wie“ des Klima- Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC)* vom 21. März 1994 Artikel 2 Ziel: Das Endziel dieses Übereinkommens und aller damit zusammenhängenden Rechtsinstrumente, welche die Konferenz der Vertragspartner beschließt, ist es, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche antropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraumes erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann. * 189 Regierungen beteiligt wandels diskutieren. Unfassbar bleibt deshalb, dass effektive Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen auf nationaler und internationaler Ebene auch weiterhin ausgebremst werden. Dass nur ein umfassender Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Lage ist, der Treibhausgefahren die Stirn zu bieten, wird von vielen politisch Verantwortlichen weder verstanden ist noch gewollt. Erneuerbare Energien kosten nicht die Welt! 36 Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Kinderseite Liebe Kinder, einige von euch werden sich vielleicht fragen, wann die auf der letzten Sonnino-Seite versprochenen Erläuterungen zur Solarzelle kommen. Könnt ihr noch etwas Geduld haben? Denn - Kerstin Watzke, die Autorin eurer Kinderseite, wird in der nächsten Zeit leider nicht so viel Zeit bleiben, den Text für eure Sonnino-Seite zu schreiben. Der Grund dafür: Kerstin schreibt nicht nur gern für Kinder, sie freut sich auch sehr über eigene Kinder. Ende März hat sie ihr zweites Kind - Sonja - bekommen. Wir freuen uns alle sehr über das „Sonnenkind“ und gratulieren ihr - sicher auch in eurem Namen - herzlich. Versprochen bleibt jedoch versprochen! Vielleicht schon in der nächsten Ausgabe werdet ihr mehr zur Solarzelle erfahren. Das ist Sonja! Lesetipp für Kinder „Puh, ist es heute wieder heiß draußen, ich schwitze so“, stöhnte der kleine Martin. „Kann die Sonne ihre Wärme nicht an andere abgeben?“ Klar kann sie das, aber ob dir dann kühler wird, ist so eine Sache. Mia und Jakob können dir zeigen, was man alles mit der Sonnenwärme machen kann: heizen, Wasser erwärmen....... Mia und Jakob, so heißen die beiden Kinder in dem Pixibuch „Ein Sonnenhaus für Mia und Jakob“. Wenn du mehr über die Sonnengeschichte wissen willst, bestelle dir schnell ein kostenloses Exemplar bei der Energieagentur NRW unter der Telefonnummer 0202-245520 oder 0202-2455299 oder per eMail [email protected] Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 37 Tagungsbericht Der Land- und Forstwirt als Energiewirt Kritischer Kommentar zur 7. EUROSOLAR-Konferenz im Februar 2005 Von Petra Hörstmann-Jungemann Es ging um Konzepte zur Nutzung von Biomasse und deren gesetzliche Rahmenbedingungen. Viele Referenten berichteten über die vielseitige Verwendbarkeit der Biomasse im Energiesektor: als Biotreibstoffe im Verkehrssektor (Pflanzenöl, Bioethanol, Biodiesel, Biomethan oder synthetische Biokraftstoffe), zur Prozess- und Raumwärmeerzeugung (Biogas, Holz, auch in Stück- und Pelletform ...) oder zur Stromproduktion (Biogas, Holzhackschnitzel, Pflanzenöl...) Besonders hervorgehoben wurde, dass die Biomasse regional aufbereitet und auch genutzt werden kann. So forderten einige Referenten (Bärbel Höhn Umweltministerin NRW, Dr. Heinz Kopetz, u.a.), dass die Land- und Forstwirte die Chance der regionalen Aufbereitung nutzen und entsprechende dezentrale Energiestrukturen z. B. mit Hilfe von kommunalen Energieversorgern aufbauen sollten. Dabei sollten die Landwirte nicht nur den Rohstoff Biomasse produzieren, sondern auch zum Anbieter von Energie werden. Dies stärke die örtliche Wirtschaft und schaffe Arbeitsplätze. Hierzu ein Kommentar Es gab eine Fülle interessanter Detailinformationen zum Einsatz von Biomasse im Energiesektor. Die Diskussion der grundsätzlichen Fragen kam zu kurz: Welche Aufgaben kann die Bioenergie mit Rücksicht auf ihr begrenztes Potential in einer auf Erneuerbare Energien umgestellten Energiewirtschaft nachhaltig wahrnehmen? Mit welchem Potenzial ist zu rechnen? Ist die Ertragsfähigkeit der Böden auch langfristig gesichert? Biomasse, eine unerschöpfliche Energiequelle? Nach den Vorgaben der Europäi38 schen Union (EU) sollen bis 2010 neun Prozent der Energie aus Biomasse gedeckt werden. Dies entspricht immerhin einem Flächenbedarf von 12,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Europas (EU15). Derzeit gibt es in der EU noch eine Überproduktion an landwirtschaftlichen Produkten. Diese, so einige Referenten, sollte in den Energiesektor umgelenkt werden und zusätzliche Flächen von ca. 7 % aus der Flächenstilllegung könnten aktiviert werden. Die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln würde dadurch nicht gefährdet. Darüber hinaus lieferten die Wälder noch ungenutzes Holz, welches ebenfalls zur Energieerzeugung herangezogen werden könne. Was kommt jedoch nach Erreichung des EU-Ziels, dass ja nur eine Etappe auf dem Weg zu einer regenerativen Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien darstellt? Land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen sind begrenzt und nicht beliebig vermehrbar. Die naheliegende Frage wie in einem zukünftigen Interessenkonflikt zwischen den drei konkurrierenden Nachfragegruppen Lebensmittel, Rohstoffe und Energie entschieden werden wird, wurde nicht ausreichend thematisiert. Energiepflanzenanbau gÖkologisch vertretbar? Die verstärkte Nutzung der Biomasse zur Energieerzeugung sollte nach Überzeugung von Dr. Harry Lehmann (Umweltbundesamt) auf jeden Fall nachhaltig angelegt sein, um die angestrebten wirtschaftlichen und politischen Ziele zu erreichen. Es solle keinen Ausbau der Biomasse um jeden Preis geben. Eine Betrachtung und Einbeziehung vieler Aspekte wie z. B. Ressourcenverbrauch, Gesundheit, Flächeninanspruchnahme, Wirtschaftskreisläufe, Arbeitsplätze u. a. über die gesamte Nutzungskette von Biomasse Petra HörstmannJungemann ist Diplom-Agraringenieurin und seit 3 Jahren Mitarbeiterin der SFV-Bundesgeschäftsstelle. zur Energieerzeugung sei wichtig. Ein Aspekt der nachhaltigen Nutzung der Biomasse ist m. E. auch die Gewährleistung geschlossener Nährstoffkreisläufe. In den Vorträgen der Referenten fand dieser Punkt eine zu geringe Beachtung. Wird etwa Bioenergie (synthetischer Biokraftstoff (Sunfuel), Strom, u. a.) nach dem Carbo-V-Verfahren der Firma Choren (siehe Anlage 1) aus Biomasse hergestellt (Dr. Bodo Wolf, Choren Industries), so verbleibt ein Teil der mineralischen Bestandteile der Pflanze letztlich im Schlackengranulat, wo sie wasserunlösbar gebunden werden. Sie fehlen dann im Nährstoffkreislauf. In diesem Zusammenhang muss auch die Entnahme von Restholz (Wipfel, Äste) aus den Wäldern m. E. als problematisch angesehen werden, obwohl diese von einigen Referenten befürwortet wird (z. B. Dr. Thomas Griese, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW; Dr. Heinz Kopetz, Direktor der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark, Österreich u. a.). Nutzt man das Restholz, Stroh oder auch die ganze Pflanze zur Energieproduktion, so wird auch den heterogenen Organismen ein Teil ihrer Nahrungsgrundlage entzogen, entsprechend können sie sich nicht so gut entwickeln. Es muss bei der Entnahme auf das empfindliche Ökosystem des Waldes und Feldes Rücksicht genommen werden, Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Tagungsbericht / Rezension um eine Gefährdung der Bodenfruchtbarkeit und somit auch der Ertragsfähigkeit der Böden zu vermeiden, sonst ist die Grundlage der zukünftigen Energiegewinnung bereits im Ansatz gefährdet. Ein sparsamer Umgang mit dem Rohstoff Biomasse ist also notwendig. Dieser Aspekt sollte m. E. bei dem Konzept von Prof. Konrad Scheffer (siehe Artikel im Solarbrief 3/02), Universität Kassel, stärker einbezogen werden. In dem genannten Konzept wird der Anbau von speziellen Energiepflanzen zur Nutzung der ganzen Pflanze mit möglichst hohen Erträgen favorisiert. Im Vergleich zum herkömmlichen Anbau, z.B. Raps zur Pflanzenölproduktion, können zwar höchstmögliche Nettoenergieerträge pro Flächeneinheit erzielen werden. Ob die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit langfristig gesichert ist, wurde nicht thematisiert. tische Biokraftstoffe wie Sunfuel (s. Anlage 1) bereits ein hoher Energieeinsatz für dessen Herstellung eingeplant. Ist es nicht sinnvoller, Biokraftstoffe mit möglichst geringem Energieeinsatz bei der Herstellung einzusetzen, weil die land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche, aber auch die Böden in ihrer Ertragsfähigkeit begrenzt sind? Dies bedeutet aber auch, mehr energiesparende Verbrauchskonzepte von Bioenergie einzusetzen. Man denke nur an den Einsatz energiesparender Kraftfahrzeugtechnik (Unter-1-Liter-Auto). Leider wurden andere Nutzungskonzepte, die auf der gleichen Fläche Nahrungsmittel oder Rohstoffe UND Energie erzeugen (z. B. Leindotter als Ölpflanze im Mischfruchtanbau mit einer Herstellung von synthetischen Biokraftstoffen (BtL) nach dem Carbo-V-Verfahren der Firma Choren: Biomasse wird über verschiedene Verfahrensschritte in Synthesegas zerlegt, welches dann z. B. zur Herstellung von flüssigen Kraftstoffen über das Fischer-Tropsch-Verfahren zur Verfügung steht. Es sind viele Reinigungsschritte erforderlich, bis man ein sauberes Endprodukt, zum Beispiel „Sunfuel“ erhält. Neben Abgasen erhält man als Rückstand ein Schlackegranulat, in dem die mineralischen Bestandteile der Pflanzen wasserunlöslich (und damit nicht wiederverwendbar) eingebunden sind. Dieses soll als Baustoff eingesetzt werden. Weitere Informationen unter www.choren.de. Zusätzlich wird in seinem Konzept zur Biomassebereitstellung für synthe- Geothermie in NRW Informationen zu einer CD-ROM des Geologischen Dienstes NRW und der Landesinitiative Zukunftsenergien NRW Von Petra Hörstmann-Jungemann Der Geologische Dienst NRW hat eine CD-ROM „Geothermie - Daten zur Nutzung des oberflächennahen geothermischen Potenzials (Basisversion)“herausgegeben. Die Energie aus dem Erdinneren, auch Geothermie genannt, wird zu den Erneuerbaren Energien gezählt, da sie nach menschlichem Ermessen unerschöpflich ist. Mit der heute zur Verfügung stehenden Technik (Erdwärmesonde) ist es möglich, die relativ niedrigen Temperaturen in den oberen Erdschichten zur Beheizung von Gebäuden zu nutzen. Vor dem geplanten Einsatz dieser Technik sind aber umfassende Kenntnisse über den geologischen Untergrund und über das oberflächennahe geothermische Potenzial Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. notwendig. CD-ROM - Basisversion „Geothermie - Daten zur Nutzung des oberflächennahen geothermischen Potenzials“, 2. überarbeitet Auflage, 2004, 10 Euro, ISBN 386029-706-6 CD-ROM - Professional für Planungsbüros ISBN 3-86029-707-4, 348,00 Euro Geoshop-Vertrieb des Geologischen Dienstes NRW De-Greiff-Str. 195, 47803 Krefeld Tel.: 02151-897-210, Fax: 02151-897-428, email: [email protected] http://www.gd.nrw.de/g_cdgt1.htm Entsprechende Daten stehen dem Interessierten auf der CD-ROM zur Verfügung. Mit Hilfe dieser Daten ist es möglich, an jedem Standort in NRW die Nutzung von Geothermie zu beurteilen: Auf einer Karte mit topographischem Hintergrund besteht für den Nutzer die Möglichkeit, die geothermische Ergiebigkeit des Untergrundes in einer Tiefe bis zu 100 Meter unter seinem Gebäude anzeigen zu lassen. Das Kartenwerk gibt zusätz1ich Hinweise zu dem Untergrundaufbau und zu einigen örtlichen Besonderheiten wie z. B. Wasserschutzgebiete, Mineralwasserquellen, Methanaustrittsgebiete, zur Genau- igkeit der Daten usw., die zu einer mögNahrungsmittelpflanze), den Refelichen Einschränkung dervon Nutzung der renten nicht aufgegriffen. Geothermie führen können. In der auf der CD befindlichen Fachinformation erhält der Nutzer auch ein Basiswissen über die Geothermie, aber auch Informationen zu erforderlichen Genehmigungverfahren und anderen Bestimmungen wie z. B. aus dem Wasser- und Bergbaurecht. Die Arbeit mit dem Kartenmaterial ist für einen Laien ungewohnt, deshalb wäre es sinnvoll, wenn bereits beim Start der CD ein kurzer Leitfaden zur Handhabung angezeigt würde. 39 Nachrichten / Kommentare Stadtwerke Walldorf zahlen höhere Einspeisevergütung Wer in Walldorf (südl. von Frankfurt) Solarstrom erzeugt, erhält eine wesentliche höhere Einspeisevergütung als im EEG festgeschrieben. Ein Förderprogramm der Stadtwerke Walldorf möchte die Installation von dezentralen Solarstromanlagen bis zu einer Größe von 3 kWp ankurbeln: Anlagen, die in Walldorf bis zum 31.03.05 angeschlossen werden, erhielten 90 Ct/kWh, ab 01.04.05 werden 85 Ct/kWh gewährt, ab dem 01.07.05 80 Ct/kWh. Die Vergütungen sind für 20 Jahre zzgl. der Monate des Inbetriebnahmejahres festgeschrieben. Die ersten 3 kWp einer Anlage werden mit der erhöhten Einspeisevergütung gefördert, für alle weiteren kWp gelten die EEG-Vergütungssätze. Über die Vergütungssätze für 2006 entscheidet der Aufsichtsrat der Stadtwerke Walldorf im September 2005. Die Fördermaßnahmen sind an Bedingungen geknüpft, die in einem Einspeisevertrag festgehalten werden. z. B.: - Es wird nur eine Anlage pro Walldorfer Bürger und pro Dach gefördert. - Firmen sind nicht förderberechtigt. - Der Betreiber muss über die gesamte Förderlaufzeit den Strombedarf bei den Stadtwerken Walldorf decken. - Weitere Förderprogramme dürfen nicht genutzt werden. - Die Messeinrichtung muss von den Stadtwerken gestellt und abgelesen werden. Wenn ein Einspeisevertrag ausnahmsweise positive Elemente enthält, muss der Anlagenbetreiber selber abwägen, ob er ihn ausnahmsweise unterschreiben will. Bei den meisten anderen Netzbetreibern enthalten Einspeiseverträge Klauseln, die den Einspeiser schlechter stellen als es der Gesetzgeber im EEG festlegt. Wir empfehlen dort, auf dem im EEG § 12 Absatz 1 festgeschriebenen Recht zu bestehen, keinen Vertrag abzuschließen. (SJ) Quelle Stadtwerke Walldorf GmbH, Tel.: 06227-8288-0, [email protected], www.stadtwerkewalldorf.de Sonnen-Lehrpfad Rolf Welker, Stadtrat und engagierter Förderer Erneuerbarer Energien aus Rheinstetten, entwarf im Jahr 2001 zwölf Schautafeln, die - in Städten und größeren Gemeinden aufgestellt - als Sonnen-Lehrpfad dienen sollten. Im Solarbrief 2/01 berichteten wir über den Beginn dieser Initiative. Seit dieser Zeit wurde der SonnenLehrpfad nicht nur dankbar angenommen: Nach der Erst-Installation in Rheinstetten im April 2001 folgten Installation in z. B. Stuttgart, Freiburg, Hanau, Karlsruhe, Insel Mainau. Der Sonnen-Lehrpfad wurde weiterentwickelt und im Internet unter www.via-sol.de sehr anschaulich und detailliert präsentiert. Aus Altersgründen möchte Herr Welker dieses Projekt jetzt in jüngere Hände legen. Wer Interesse hat, wendet sich bitte an die Kontaktadresse. (SJ) Fotos: Via-Sol Kontakt Rolf Welker, St.-Ulrichstr. 14, 76287 Rheinstetten Tel.: 07242-953402, [email protected] EEG in China verabschiedet Wir berichteten bereits im Solarbrief 3/04 über die Einbringung eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien in den chinesichen Gesetzgebungsprozess. Nach einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) hat am Montag, den 28. Februar 2005, der Na- 40 tionale Volkskongress in Peking dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien zugestimmt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Die Einspeisetarife werden nach Informatio- nen der GTZ über Verordungen bestimmt, bei deren Ausgestaltung sie die chinesische Regierung im Auftrag des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ) beraten werden. (PHJ) Quelle Deutsche Gesellschaft f. Techn. Zusammenarbeit (GTZ), Pressemitteilung vom 04.März 2005 http://www.gtz.de/de/aktuell/news/6070.htm Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Nachrichten / Kommentare BMU-Jugendwettbewerb 2005 Nach dem großen Erfolg im letzten Jahr wurde vom Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Februar die zweite Runde des Wettbewerbs „Jugend mit unendlicher Energie - schützt das Klima“ eröffnet. Gemeinsam mit Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbarer Energien sollen in einer bundesweiten Aktion Jugendliche an Schulen Projekte zu Sonne, Wasser, Wind, Biomasse und Geothermie entwickeln. Unterstützt wird diese Jugendaktion auch in diesem Jahr wieder vom Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE). 2004 hatten sich über 4000 SchülerInnen mit rund 600 Projekten beteiligt. Über die neue Staffel der Jugendaktion kann man sich im Internet unter www.unendliche-energie.de informieren. Dort stehen rund 350 Unterneh- men und Einrichtungen als Projektpartner für gemeinsame Initiativen zur Verfügung. Unterrichtsmaterialien, die Wissenwertes über die Erneuerbaren Energien vermitteln sollen, sind abrufbar. Die besten Projekte werden im Oktober vorgestellt und mit einem Pokal und Sachpreisen prämiert. (SJ) Informationen www.unendliche-energie.de REN-Förderung 2005 Seit dem 31. Januar gelten die neuen Richtlinien des REN-Programmes 2005 des Landes NRW. Auch in diesem Jahr können wieder Fördermittel für Photovoltaik-Projekte an Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, kirchlichen und karitativen Einrichtungen, für dach- und fassadenintegrierte Solarsysteme sowie für Gemeinschaftsanlagen beantragt wer- den. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln bleibt weiterhin möglich. Antragsformular und Richtlinien kann man beim Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen Dortmund (s. u.) oder im Internet unter w w w . r e n breitenfoerderung.nrw.de erhalten. (SJ) Antragsstelle Inst. f. Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen NRW Dortmund, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund, Tel.: 01803-100110, Fax: 0231-2868302, [email protected], www.ren-breitenförderung.nrw.de Zur Veröffentlichung der dena-Netzstudie Am 24. Februar wurde die Endfassung der Studie „Energiewirtschaftliche Planung für Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr 2020“ von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Schon im Vorfeld der Veröffentlichung führten vielfältige (Fehl-)informationen der eventuellen Studienergebnisse zu umfangreichen Diskussionen in Politik und Presse. Der Grund dafür liegt auf der Hand: dena packt mit ihrer Studie ein wirklich „heißes Eisen“ der Stromwirtschaft an. Schon seit vielen Jahren wird dort gebetsmühlenhaft argumentiert, dass die Netzintegration der Windenergie zu wirtschaftlich unzumutbaren Kosten führen würde. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Die Ergebnisse der Studie sind durchaus erfreulich: Unter der Annahme, dass ca. 20 % der Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien gedeckt wird, kann die Versorgungssicherheit auf dem heutigen hohen Niveau gewährleistet werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Netz ausgebaut wird (5 % auf der Höchstspannungsebene) und begleitende Maßnahmen eingeleitet werden. Die Mehrkosten für dieses Gesamtpaket „Ausbau der Windenergie“ sind akzeptabel: Laut Berechnungen der dena betragen die windbedingten Kostenstei- gerungen für einen Privathaushalt im Zeitraum 2003 bis 2015 nur etwa 0,4 - 0,5 Ct/kWh. Neben der Einsparung von Brennstoffkosten fließen in die Berechnungen ebenso Reduzierungen der Kapitalkosten im Bereich der konventionellen Kraftwerke sowie die Mehrkosten der Einspeisevergütungen ein. Der Ausbau der Windenergie ist also in Bezug auf die Haltbarkeit der Versorgungssicherheit und die Finanzierbarkeit absolut tragbar. (SJ) Internet- Download Die gesamte Studie steht im Internet unter www.deutsche-energie-agentur.de in der Rubrik „Pressemeldungen“ zum Downloaden zur Verfügung. 41 Nachrichten / Kommentare Windstrom „entsorgen“? Würde man die „Unverschämtheit des Jahres“ küren, so hätte E.DIS große Chancen, auf einen der ersten Plätze zu gelangen. Im aktuellen E.DIS-Magazin 1/05 nämlich finden sich in einem Bericht über den Ausbau der Windenergie folgende spektakuläre Formulierungen: „ ... Inzwischen ist die Strom-“Entsorgung“ in erheblichen Teilen des E.DIS-Gebietes in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zu einer anspruchsvollen Aufgabe geworden. Um es genauer zu sagen: der Abtransport von regenerativ erzeugtem Strom aus Regionen, in denen wegen der erheblichen Höhe der Einspeisungen nicht mehr verbraucht wird...“ Wir sind empört! Dieser Hetzkampagne gegen Erneuerbare Energien muss Einhalt geboten werden! Der Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom wird im ErneuerbarenEnergien-Gesetz aus umweltpolitischer Sicht zu Recht ein unbedingter Vorrang erteilt. Die Stromerzeugung in fossilen Kraftwerken muss zugunsten Erneuerbarer Energien gedrosselt werden. Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) aufgenommen werden kann. Aus Gründen der Versorgungssicherheit müssen umfassende Investitionen getätigt werden, um die dezentrale Aufgabe des Energie-Einsammelns genau so gut bewältigen zu können wie die Aufgabe des Energie-Verteilens. Sollte zeitweilig ein Überangebot an regenerativem Strom entstehen, so könnten Stromspeicher zur AnNetzbetreiber sind zudem gesetzlich wendung kommen. (siehe Artikel (und moralisch) verpflichtet, das Netz „Standortfaktor: Sicherheit der so zu ertüchtigen, dass der erzeugte Stromversorgung“ Seite 22. Ein Stromspeichergesetz (Solarbrief 2/ 04) könnte die rechtliche Grundlage Quelle für ein solches Vorhaben liefern. (SJ) E.DIS Kundenzeitschrift 01/05 Seite 7: „Mehr als 2000 Megawatt Windenergie im E.DIS-Netz, Download unter www.e-dis.de/html/0138_kundenzeitschrift.html Wirtschaftsminister Clement verbreitet Pessimismus zu Erneuerbaren Energien Man fühlt sich an den tiefgründigen Scherz erinnert, wonach ein Optimist das Glas halb voll, ein Pessimist hingegen das selbe Glas als halb leer ansieht: Nach den Worten von Wirtschaftsminister Clement wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich teurer als geplant. Allein die Kosten für die Einspeisung von Ökostrom würden von heute 1,4 Milliarden auf 5,4 Milliarden Euro im Jahr 2015 steigen. Warum so pessimistisch? Natürlich werden die Kosten für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Strom steigen - aus dem einfachen Grund, weil immer mehr Strom aus Erneuerbaren Energien eingespeist wird. Auf der anderen Seite - und das ist wohl der eigentliche Grund für die Verdrossenheit von Kohlefreund Wolfgang Clement - auf der anderen Seite also wird die Erzeugung von Strom aus Kohle und Atom im gleichem Maße zurückgehen!!! Sogar die Zahl der konventionellen Kraftwerke wird sich verringern! Wie sagt der Volksmund so treffend: „Dem Einen sin Uhl ist dem Anderen sin Nachtigall!“ Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. begrüßt ausdrücklich diesen Er- Größte Windkraftanlage der Welt Anfang Februar wurde in Brunsbüttel eine 5-MW-Windkraftanlage der Firma REpower AG in Betrieb genommen. Sie ist die derzeit größte und leistungsstärkste Windkraftanlage der Welt. Die Brunsbütteler Anlage kann jährlich ca. 17 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren. Diese Strommenge reicht aus, um 4500 Privathaushalte jährlich mit Strom zu versorgen. Sie spart ca. 10.000 Tonnen klimaschädliches CO2 pro Jahr ein. Als Prototyp für Offshore-Anlagen (Anlagen auf hoher See) soll sie künftig Erfahrungen im 5-Megawatt-Bereich liefern. Sie ist eine von drei Windkraftanlagen der 5-MW-Klasse in Deutschland, die seit Ende 2004 von jeweils verschiedenen deutschen Anla- folg des Erneuerbare-Energiengenherstellern in Betrieb genommen Gesetzes.(vF) worden ist. (SJ) Quelle REpower Systems AG, www.repower5m.de 42 Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Nachrichten / Kommentare (Fast) jede 10. Kilowattstunde aus Erneuerbaren Energien Nach einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums ist der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch im Jahr 2004 um fast ein Fünftel auf 9,3 % gegenüber 7,9 % im Vorjahr angewachsen. Diese Entwicklung ist vor allem auf den deutlichen Zuwachs der Windenergie zurückzuführen. Die Windkraft hat im Jahr 2004 erstmals die Wasserkraft überholt. Sie trägt mittlerweile mit 44% zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bei, die Stromerzeugung aus Wasserkraft hat sich bei rund 38 % stabilisiert. Jedoch auch in anderen Bereichen sind enorme Zuwachsraten zu verzeichnen. Eine besonders dynamische Entwicklung gab es bei Solarstromanlagen, die mit einem Zubau von 300 Megawatt in 2004 die in Deutschland gesamt installierte Leistung auf mittlerweile 700 Megawatt anwachsen ließ. Ebenso stabilisiert habe sich der ther- Anteil am Endenergieverbrauch 2004 in % Strom 2004 2003 Wasserkraft 3,5 3,5 Windenergie 4,2 3,2 Biomasse 1,6 1,2 Photovoltaik 0,1 0,1 Gesamt < 0,1 9,3 2004 2003 3,9 3,8 0,2 0,2 0,0 0,11 0,11 7,9 4,2 4,1 Solarthermie Geothermie Wärme Kraftstoff 2004 2003 1,6 0,9 1,6 0,9 Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik (AGEE-Stat), Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Arbeitsgruppe Energiebilanzen (AGEB): erste vorläufige Abschätzungen, Stand Februar 2005 mische Solarmarkt, der mit einer bisher installierten Kollektorfläche von mehr als sechs Millionen Quadratmetern zu Buche schlägt. Auch die Stromerzeugung aus fester Biomasse und aus Biogas konnte mit rund 50 % einen starken Anstieg verzeichnen. Das gleiche gilt für den Absatz von Biokraftstoffen, der von 650.000 auf nunmehr rund eine Million Tonnen ebenfalls um etwa 50 % zunahm. (SJ) Quelle BMU-Pressemitteilung 039/05 vom 22.02.2005 Steigende Strompreise - eine Chance für Strom aus Erneuerbaren Energien. Nach einem Bericht auf den Internetseiten von www.oekonews.at sind die Strompreise an den europäischen Märkten im Februar dieses Jahres stark gestiegen. Über mehrere Tage lagen die Großhandelsnotierungen am Spotmarkt der Strombörse in Leipzig bei ca. sechs Cent je Kilowattstunde. Dieser Wert ist fast doppelt so hoch wie im Mittel des Jahres 2004. Neben den gestiegenen Energiepreisen für Öl und Gas spielte aber auch die verstärkte Nach- frage aus Frankreich eine bedeutende Rolle. Bedingt durch die kühle Witterung im Februar musste mehr geheizt werden; in Frankreich geschieht dies in vielen Landesteilen mit Strom. So musste Deutschland in der Kälteperiode Strom an Frankreich liefern, entsprechend kam es auch auf dem deutschen Markt zu einer Verknappung Interessant ist, dass Strom aus Windkraft bei diesen Preisen bereits günsti- ger ist als Strom aus Kohle oder Atom: denn nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz wird Strom aus Windkraftanlagen an guten Standorten nach fünf Jahren mit ca. 5,4 Cent je Kilowattstunde vergütet (siehe EEG, § 10). Da davon auszugehen ist, dass Strom in den nächsten Jahren teurer wird, wird regenerativ erzeugter Strom, vor allem aus Windkraft immer konkurrenzfähiger werden. (PHJ) Solaranlagen auf Asbestdächern In der am 01.01.05 in Kraft getretenen neuen Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) ist in § 18 ein Asbestverarbeitungsverbot festgeschrieben. Die Installation von Solaranlagen auf Asbest-Zementdächern muss deshalb im Einzel-Genehmigungsverfahren bei Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. den zuständigen Baubehörden beantragt werden. Die Genehmigung erfolgt nach GefStoffV, auf dessen Grundlage nur solche emissionsarme Verfahren bei der Anbringung der Solaranlage möglich sein können, die behördlich und berufsgenossenschaftlich anerkannt sind (z. B. Einsatz einer Spezialbohrmaschine mit Absaugung, festgeschriebene Anzahl von Bohrlöchern). Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Höchststrafe: 5 Jahre Gefängnis. (SJ) 43 Leserbriefe Zu „Psychologie der Wirtschaftsreformen“ E-Mail von Carl-Josef Kutzbach Es gibt noch ein weiteres Argument gegen „billige Energie“: Je billiger die Energie, desto billiger werden weite Transporte, desto mehr Arbeitsplätze können an Orten produziert und veredelt werden, die niedrigere Löhne haben. Das bedeutet aber gleichzeitig Arbeitsplatzverluste hier, sowie zunehmende Belastung der Bürger und der Umwelt durch Verkehr. Arbeitsplatzverluste bedeuten aber, dass die Binnenkonjunktur lahmt, denn wer nichts verdient, kann weniger einkaufen. Billige Energie verschärft also die gegenwärtige Krise. Abrechnungsgebühren Leserbrief von Friedhelm Hillienhoff Meine jahrelange Auseinandersetzung mit dem E-Werk „Wesertal“ - jetzt E.ON Westfalen-Weser - hat jetzt durch Ihre Infos zu einer Einigung geführt, die ich Ihnen gern zugänglich machen möchte: Im Jahr 2001 hatte ich dem EWerk mitgeteilt, dass ich wegen des hohen Verrechnungspreises (54,- DM pro Jahr) einen eigenen Zähler einbauen lassen und die Rechnung selbst aufstellen wollte. Die Antwort von „Wesertal“: Wir stehen auf dem Standpunkt, dass uns durch die Pflicht der Abnahme des eingespeisten Stromes und der Vergütung neben den reinen Zählerkosten auch Kosten der Abrechnung und der internen Verwaltung dieser Anlagen entstehen. Diese Kosten ... entfallen nicht, wenn der Einspeiser einen eigenen Zähler einbaut.“ Weiterer Schriftverkehr brachte keinerlei Bewegung, bis ich Anfang 2005 Ihren Artikel „Abrechnungsgebühren“ von Susanne Jung (Solarbrief 4/2004) zur Begründung meines Anliegens an E.ON schickte. Die (verblüffende) Antwort: „ ... aus dem uns freundlich von Ihnen überlassenem Artikel geht eindeutig hervor, dass wir berechtigt sind, von Ihnen Mess- und Verrechnungskosten zu verlangen, wenn wir entsprechende Dienstleistungen erbringen. Da wir diese unbestreitbar erbracht haben, sehen wir keine Veranlassung...“ Stromkabel jemand anderer verantwortlich ist? Das klingt besorgniserregend. Nach meinem Widerspruch und klärenden Telefonaten mit E.ON kamen heute die entscheidenden Sätze: „ ... werden wir zustimmen ... Damit entfallen ab dem Zeitpunkt des Zählertausches unsere Ihnen in Rechnung gestellten Mess- und Verrechnungskosten.“ Mitgliederzahlen im Rechenschaftsbericht Für Ihren Anteil an diesem Ergebnis möchte ich Ihnen meinen Dank sagen und grüße Sie freundlich. Reaktion auf den EVUKommentar zur Strombezug-Endabrechnung Von Gertrud von Ciriacy „Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung hängen Sie eine „Zusatzinformation zur Rechnung“ an. Bitte lassen Sie mich wissen, was ich damit anfangen soll. Ich habe im Jahr 2004 einen Gesamtbetrag von 728,10 Euro an Sie zu zahlen. Sie informieren mich, dass dieser Betrag 401,19 Euro beinhaltet: für Netznutzung/Messung/KWK-Gesetz/ Konzessionsabgabe/EEG. Es verbleiben Ihnen also 326,91 Euro. Ich nehme an, dass Sie mein Mitleid erregen wollen, weil Ihnen von mir angeblich nur eine so geringe Summe übrig bleibt. Aber was gehen mich Ihre Kosten an? Wenn ich beim Bäcker kaufe, wird er mir auch nicht auf dem Kassenzettel ausdrucken, was ihn das Mehl oder die Hefe kostet? Sind Sie Kaufleute, oder was sind Sie? Was geht den Kunden Ihre Kalkulation an? Was interessiert es mich, wem und wofür Sie Konzessionen zahlen? Oder Netznutzung? Wem gehört denn Ihr Netz? Ich hätte gedacht, es gehört Ihrem Unternehmen. Heißt das stattdessen, dass für Ihre Mit freundlichen Grüßen“ E-Mail von Dietrich Gärtner Im Rechenschaftsbericht heißt es: „Zu den Haupt-Austrittsgründen gehören finanzielle Probleme. Austritte aus Protest gegen die Vereinslinie sind extrem selten.“ Darf ich hinzufügen, dass ich i erheblichem Maße gegen die Vereinslinie unseres SFV bin und dass ich beabsichtige, aber nicht als Protestler auszutreten. Der SFV bietet ohne jede Linie eine Fülle von Informationen; Informationen sind kein Schulterklopfen als Bestätigung, dass man ja selbst schon immer alles richtig wußte. Schließlich kann man nur als Mitglied feststellen, ob man überhaupt eine Linie hat. Ich bin im Verein, weil ich die Solarenergie schlicht und einfach fördern möchte, und das, weil ich sie für die Zukunft in hohem Maße für sinnvoll halte. Gewiss kann ich mich irren. Darum wünsche ich mir, dass es im Verein auch immer offene und erklärende Worte gibt. Man kann sie als einfacher Mensch aber nicht erzwingen. Darüber hinaus habe ich von unserem Vorstand und den Stellvertretern den Eindruck, dass sie durchaus etwas aufbauen; dann aber wieder dagegen arbeiten und das Geschaffene auch wieder zerstören. So wird „Sein (Herrn W. v. Fabeck) unermüdliches ganztägiges Engagement für die Einführung Erneuerbarer Energien“ gelobt. Auch für mich ist seine Arbeit unbestritten. Aber im Solarbrief sehen wir „Wolf v. Fabeck am Steuer seines Pflanzenölautos“. Auch ich halte das für sinnreicher als die Autos, die unsere anderen SFV-Vorstände und Stellvertreter vermutlich fahren. Doch hat ein Pflanzenölauto wohl auch nichts mit der Solarenergieförderung zu tun. „Ein Elektroauto, das Ökostrom Leserbriefe geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. 44 Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Leserbriefe tankt, ist an Energieeffizienz nicht zu übertreffen - auch nicht vom Brennstoffzellenantrieb. Es verursacht weder Schadstoffemissionen noch Treibhausgase, macht kaum Lärm und beschert ein angenehmes Fahrgefühl.“ „Mit einer Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen sieht die Welt anders aus: Kein Antriebskonzept benötigt hier so wenig Primärenergie wie das Elektroauto mit Akku.“ So halte ich es mehr mit der Photovoltaik und stimme so nicht mit der Vereinslinie überein. Wie könnte die Photovoltaik boomen, wenn sie zur Luftreinhaltung durch den Verkehr und damit gleichzeitig zur Schonung der Reste der fossilen Energieressourcen verwendet würde. Für mich eine wunderbare Symbiose, die Photovoltaik und die Windenergie mit dem Elektroauto. Und wie hieß es schon 1998: „Nach einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums könnten heute 10 Millionen PKW in Deutschland elektrisch fahren, ohne dass nennenswerte Einschränkungen der Mobilität in Kauf genommen werden müssten.“ Anmerkungen des SFV: Unser in der Satzung festgelegtes Vereinsziel ist es, „Umweltschutz durch Förderung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, insbesondere der Sonnenenergie, sowie durch umweltschonende Nutzung und Einsparung von Energie“ zu betreiben. Wir wollen eine vollständige Umstrukturierung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien durchsetzen. Dass unsere Bemühungen um die Einführung der Pflanzenöltechnik im Fahrzeugbau diesem Vereinsziel widersprechen, können wir nicht erkennen. Es gibt vielfältige Wege, „nach Rom zu gelangen.“ Ob nun die Nutzung von Pflanzenöl oder die Nutzung von elektrischer (regenerativer) Energie im Verkehr günstiger ist, können wir nur beurteilen, wenn wir möglichst viel Informationen sammeln. Freiflächenanlagen Von Gunter Brandt, GUT e.V. Nach mir vorliegenden Zahlen sind mehr als 5 % der Landfläche Deutschlands technisch überbaut durch Wohngebäude, Gewerbebauten, Fabriken und Fabrikanlagen, Parkplätze und Verkehrswege oder dergleichen. Unterstellen wir eine mittlere Einstrahlung von 1.000 kWh/m² und Jahr und einen mittleren Erntewirkungsgrad heutiger PV-Anlagen von 10 % (in Zukunft kontinuierlich ansteigend bis zum dann technisch-ökonomischen Optimum welches innerhalb der nächsten 3 Jahrzehnte = 1 Generation asymptotisch bei 20% ankommen dürfte), dann lassen sich heute jährlich 100 kWh und innerhalb einer weiteren Generation voraussichtlich 200 kWh/m² ernten. Die bereits der Umwelt abgerungenen technischen Flächen betragen in Deutschland also in erster Näherung >15.000 km², das sind 15 Milliarden m². Werden als PV-würdig gegenwärtig auch nur 10 % dieser Flächen angenommen (Tendenz steigend), so ergibt sich ein PV-Flächen-Potenzial auf bereits nichtbiologisch genutzten Flächen von 1,5 Milliarden m². Mit PV-Generatoren heutiger Fertigung besteht dort ein Nutzungspotenzial von 150 Milliarden Watt = 150180 Gigawatt bzw. von ca. 150 Milliarden kWh/a. Das sind ca. 1/3 des heutigen deutschen Stromverbrauchs. Gegenwärtig sind in Deutschland aber kaum 1 Gigawatt installiert. Solange also auf technischen Flächen ein vielfaches Potenzial gegenüber dem jetzt genutzten besteht, sollte es verwehrt werden, Freiflächen für PV-Anwendungen in Beschlag zu nehmen und damit die natürlichen Ressourcen weiter zu belasten. Es ist daher meiner Ansicht nach eines der großen Webfehler des EEGGesetzes, dass Freiflächenanlagen nicht von der Förderung ausgenommen wurden. Damit wurde ein wesentliches Steuerungsinstrument vertan, mit dem vornehmlich die Nutzung bereits „denaturierter“ Flächen und damit die Verbesserung ihrer ökologische Bilanz hätte vorangetrieben werden können. So gibt es beispielsweise eine Vielzahl unbeschatteter Groß-Parkplatzflächen, die städtebaulich äußerst unbefriedigend genutzt und für PV-Anwendungen prädestiniert sind. Durch aufgeständerte PV-Generatoren ergäbe sich sogar ein Doppelnutzen: Energiegewinnung und Schutzfunktion der geparkten Fahrzeuge und Nutzer vor der Witterung (Eis, Schnee, Regen, Sonne). Freiflächen-PV-Anlagen haben nach meiner Uberzeugung nur in Wüstengebieten eine Berechtigung, wo z. B. im Schatten aufgeständerter PV-Anlagen Landbebauung oder Weidewirtschaft ermöglicht werden kann. Bewässerung würde ermöglicht mit Wasser aus Entsalzungsanlagen, die durch hybride Solaranlagen (Photothermisch-photovoltaisch) betrieben werden könnten. Stattdessen werden heute z. B. in arabischen Ländern fossile Brennstoffe für die Wasseraufbereitung ver(sch)wendet. Freiflächenanlagen E-Mail von Günter Wind Für die Argumente betreffend Freiflächenanlagen erhalten Sie von mir einen 5 min dauernden Applaus! Fernwärme-Grundpreis E-Mail zum Artikel Seite 29 von Alf Hänle Zu Recht haben Sie auf den besagten Umstand hingewiesen, der aber natürlich auch auf „Grundpreise“/ Anschlusswertberechnungen in Gaslieferverträgen sinngemäss Verwendung finden kann. Weiterhin, wenn Sie schreiben: „Vermutlich haben der Wärmelieferant und sein Anwaltsbüro eingesehen, dass für eine wärmegedämmte Leserbriefe geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 45 Leserbriefe Wohnung nur eine geringere Grundgebühr verlangt werden darf.“ so muss man sagen: Von Einsicht keine Spur! Aber wir wissen, dass die Fernwärme-Lieferer grundsätzlich die Grundkosten zu hoch ansetzen, nämlich mittels der vertraglichen Vereinbarung des Wärmebedarfs nach DIN; dieser führt nämlich grundsätzlich zu einem etwa 60 % zu hohen Leistungsanteil. Das haben entsprechende Untersuchungen einschlägiger Universitätsinstitute schon vor langer Zeit bewiesen. Deshalb akzeptieren z. B. aber die hiesigen Stadtwerke Stuttgart klaglos eine Kürzung der Grundpreise durch den Kunden allein auf Grund des Hinweises auf diesen Fakt, wenn mit einem Gutachten (z. B dem Heizspiegel Leute/Hengstenberg, Berlin) gedroht wird. Und ähnlich läuft es ja auch beim Strom. Die Stadt Stuttgart hat deshalb jetzt alle Fernwärmeverträge gekündigt und macht auf Block-Heizkraftwerke. Dadurch bleiben leider alle Leitungskosten des Fernwärmenetzes in Zukunft an den übrigen Privatverbrauchern hängen. Kommentar zum Artikel „Emissionshandel...“, Seite 8 E-Mail von Burkhard Petersen Der SFV ist einer der nützlichsten Vereine zur Verbreitung regenerativer Energien, deswegen ist es schade, wenn er in dieser Sache m. E. daneben liegt. Also einfach mal entlang Ihrer Spiegelstriche: (Anm. d. Red.:SFV-Text: kursiv): Emissionshandel - begreift Klimaschutz als eine Last und erkennt nicht die wirtschaftliche Chance zum Einstieg in innovative Technologien. Ja, endlich begreift das die „Weltgemeinschaft“ und die wirtschaftliche Chance liegt doch darin, eine tatsäch- lich absehbare Verknappung so früh wie möglich zu monetarisieren, zum Zweck der Förderung von Alternativen - in erster Linie die Alternative des Effizienzfortschritts. - orientiert sich international jeweils an der geringsten Minderungsbereitschaft und kommt deshalb zu völlig unzureichenden Reduktionszielen. Ok., aber zum Preis, das erstmals überhaupt ein internationaler Vertrag abgeschlossen wurde; und jeder hat sein Ziel so gesetzt, wie er es konnte und wollte und - getrieben von seinen Umweltbewegungen - musste. Was verspricht mehr Erfolg, ein Erfolg der ersten Phase bis 2012 und damit ein Erfolg des Instruments, oder die Definition eines Ziels, über dessen „hinreichenden“ Inhalt auch wir keine Gewissheit beanspruchen dürfen. - ist nicht ausreichend international kontrollierbar, da die Entdeckung von Verstößen den kontrollierenden Institutionen und Staaten selber zum Nachteil gereichen würde. So wie ich die Diskussion mitbekommen habe, gibt es zu keinem anderen Instrument so große Anstrengungen des Monitoring wie zum Emissionshandel. Jeder Staat hat ein Mindestinteresse an objektiver Statistik, selbst damit ist ein Mindestmaß an Transparenz gegeben. - ist nicht fehlertolerant (bereits geringe Fehler können seine Wirkung zunichte machen). Da fehlt mir erstens der Nachweis und zweitens der Vergleich. - ist nicht nachhaltig. Verstöße können international nicht wirksam geahndet, die weitere Teilnahme nicht kooperativer Staaten kann nicht erzwungen werden. Damit wirbt der Emissionshandel doch nun ausdrücklich, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt Sanktionen verhängt werden (auf so was hat man sich in Kyoto geeinigt, das ist doch großartig!). Und bitte Vorsicht mit Erzwingungen. - blockiert, erschwert und konterkariert andere Anstrengungen zur CO2Minderung. Warum? Mir sind keine Aussagen bekannt, dass nun mit dem Emissionshandel die Ökosteuer oder das EEG abgeschafft werden soll. Im Gegenteil - mit den begleitenden Instrumenten kann es doch bald so sein, dass ein Emittend zu uns kommt, um sich mit x Euro/MW an der PV-Anlage zu beteiligen, um so der Strafzahlung wegen überschrittener Emissionskontingente zu entgehen. - mit seinem planwirtschaftlichen Ansatz wird er der möglichen Dynamik einer Innovationsoffensive nicht gerecht. Das ärgert mich immer etwas, wenn die Argumente gegen ein (neues) Instrument aus jeder beliebigen Ecke geholt werden. Mit dem Emissionshandel versucht die Internationale Gemeinschaft eine Perspektive mit gewisser Planungssicherheit (Planwirtschaft - positiv besetzt) auszustatten, wieder falsch. Und wenn man in Deutschland bei den regenerativen Energien (in Ansätzen) von einer Innovationsoffensive sprechen will, wie anders ist sie denn zustande gekommen, als durch ein „planwirtschaftliches“ Instrument, nämlich konventionelle Energieträger zu verteuern? - entspricht nicht dem Willen der Mehrheit, die sich eine nationale Vorreiterrolle wünscht (Emnid-Umfrage Sept. 02). Vergessen Sie Umfragen! - verursacht einen ungeheuren Verwaltungsaufwand. Wer spricht heute noch vom Verwaltungsaufwand der Stromsteuer, der Verrechnung mit Sozialabgaben in der großen Industrie, etc.? Vielleicht ist es doch nicht verkehrt, der Verwaltung der erdnahen Atmosphäre und der Stabilisierung ihres CO2-Gehalts einen „geheuren“ Aufwand beizumessen. Leserbriefe geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. 46 Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Leserbriefe Zum Artikel: Stromspeichergesetz E-Mail von Herbert Kuhn Im Solarbrief 2/04 ist ein Artikel abgedruckt, der leider nicht das ansonsten übliche hohe Niveau des Solarbriefs erreicht. Es handelt sich um den Artikel Stromspeichergesetz zur Bereitstellung von „Wetterausgleichsenergie“. Für solch ein Gesetz fehlen die technischen Voraussetzungen und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit. Zum besseren Verständnis möchte ich kurz auf die derzeitigen Verhältnisse eingehen: Extrem kurze Schwankungen im Leistungsbedarf werden über die Schwungmasse der Turbinen und Generatoren in den Kraftwerken abgepuffert. Dann wird der Regelanteil der Wasserkraft herangezogen. Dann wer- den laufende Kraftwerke hochgefahren und oder schnellanlaufende Kraftwerke in Betrieb genommen. Da dies sehr gut funktioniert, stellt sich die Frage, warum dies in Zukunft geändert werden soll. Geothermiekraftwerke und Windräder haben eine Schwungmasse, auf Wasserkraft setzen wir sowieso und den Rest übernimmt die Biomasse. Dies ist erheblich besser und wirtschaftlicher, als wenn viele kleine „Stromspeicheranlagen“ entstehen. Dies könnten derzeit sowieso nur Schwungräder und Batterieanlagen sein, beide haben keine guten Nutzungsgrade und erheblichen Materialbedarf und sind somit auch aus ökologischen Gründen abzulehnen. Selbstverständlich ist es gut, wenn die Reserveleistung von vielen kleinen dezentralen Anbietern bereitgestellt wird, aber eine Stromspeicherung ist an sich schon fast nicht möglich und dezentral eigentlich Unsinn. Es kann sein, dass es bei einer weitgehenden Umstellung auf regenerative Stromerzeugung und gleichzeitigem Einsparen von Energie zu Zeiten mit Stromüberschuss kommt. Auch dies ist kein Problem. Dieser Strom kann dann entweder über die Grenzen verkauft (oft wohl zu Spitzenlastzeiten) oder in Wasserstoff umgewandelt werden. Anmerkung des SFV: Lesen Sie zu diesem Thema bitte den Artikel „Versorgungssicherheit mit Erneuerbaren Energien - Was noch getan werden muss“ auf Seite 22 des Solarbriefes. Mitgliederversammlung des SFV 2005 Termin: Ort: 12. November 2005 19.00 Uhr Bischöfliche Akademie des Bistums Aachen, Leonhardstr. 18-20, 52064 Aachen Aktuelle Solarbriefe können im Internet unter www.sfv.de als pdf-Datei kostenlos heruntergeladen werden. Wenn Sie künftig den Solarbrief nur noch als Computerversion lesen möchten, so können Sie den Papierbrief abbestellen. Senden Sie uns hierzu eine E-Mail an [email protected] Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Das SFV-Team 47 G 8058 Postvertriebsstück Entgelt bezahlt Absender: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) Bundesgeschäftsstelle Herzogstraße 6 52070 Aachen Die Energiewende ist möglich! Die y-Achse zeigt den Primärenergieverbrauch Europas bezogen auf den Verbrauch im Jahr 1990 (100 %). Bis zum Jahr 2050 kann der Primärenergieverbrauch durch Energieeinsparung (Ökologische Steuerreform), Wirkungsgradverbesserung und Solararchitektur auf ca 45 % verringert werden. Das Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) kann bewirken, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien bis auf 100 Prozent des verbleibenden Rests zunehmen. In Anlehnung an die Studie „Long-Term integration of renewable energies into the European energy system.“ Beteiligte Forschungsinstitute: Centre de Recherche sur l’environment et le Dévelopement (CIRED) Paris, Faculte Polytechnique de Mons (Belgien), Roskilde University (Dänemark), Wuppertal-Institut, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (Mannheim). Erschienen im: Physica Verlag Heidelberg, 1997, 268 Seiten, ca. 45 Euro, ISDN 3-7908-1104-1. 48 Solarbrief 1/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.