11.12.2006 - Regierung von Oberbayern

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11.12.2006 - Regierung von Oberbayern
Medieninformation
Nr. 478 vom 12. Dezember 2006
Grünes Licht für neues Fachmarktzentrum in Erding-Aufhausen
Nach einem vereinfachten Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines
Fachmarktzentrums mit insgesamt 5.500 Quadratmetern Verkaufsfläche im Gewerbegebiet
in Aufhausen im Süden Erdings gibt die Regierung von Oberbayern aus landesplanerischer
Sicht grünes Licht für das Projekt, sofern es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Das war
möglich, weil es sich nicht um die Neuansiedelung von Fachmärkten, sondern um die
Erweiterung bzw. Reduzierung am Standort bereits vorhandener Nutzungen handelt und das
planerische Gesamtkonzept der Stadt Erding diesen Standort befürwortet. Die Regierung
verlangt, dass bei einer Erweiterung des Elektrofachmarktes über die Mindestbetriebsgröße
von 1.200 Quadratmetern hinaus die geplanten Elektrofachmärkte in Erding-West in der
Summenwirkung mit einbezogen werden. Um das Verfahren zu beschleunigen, hat die
Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen eines
vereinfachten Raumordnungsverfahrens parallel zum im August 2006 eingeleiteten
Bauleitplanverfahren die abgegebenen Stellungnahmen der 32 beteiligten Träger öffentlicher
Belange (Behörden, Institutionen und Kommunen) geprüft und abgewogen. Dazu gingen
keine Einwendungen ein.
Die Stadt Erding beabsichtigt, in Aufhausen ein Fachmarktzentrum mit drei Einkaufsmärkten an der
Berghamer Straßen im Süden Erdings zu errichten. Geplant sind ein Bau- und Gartenmarkt (3.500
m²), ein Elektrofachmarkt (1.500 m²) und ein Getränkemarkt (500 m²). Alle drei Nutzungen sind
auf dem Areal bereits mit befristeter Genehmigung oder per Baurecht vorhanden: Die
Verkaufsfläche des bestehenden Elektrofachmarktes soll um 860 m² erweitert und die des
bestehenden Getränkemarktes um 500 m² reduziert werden; beide werden in einem Gebäude
untergebracht. Da in Erding gleichzeitig mehrere Elektrofachmärkte geplant sind, muss bei der nun
geplanten Erweiterung des Expert-Marktes, die über die betriebswirtschaftliche Mindestgröße von
1.200 m² hinausgeht, die sogenannte Summenwirkung beachtet werden: Um die innerörtliche
Einzelhandelsstruktur in der Stadt Erding und den benachbarten Gemeinden nicht zu gefährden,
waren in der landesplanerischen Beurteilung bei der Erweiterung des Elektrofachmarktes die
Verkaufsflächen der beiden bereits in Erding-West geplanten Elektrofachmärkte insgesamt, also
nicht jeder einzeln für sich, zu berücksichtigen. Außerdem soll ein neuer Bau- und Gartenmarkt mit
landwirtschaftlicher Ausrichtung gebaut und dabei um ca. 540 m² im Vergleich zum vorhandenen
Baurecht erweitert werden. So beträgt die Erweiterung auf insgesamt 5.500 m² gegenüber den
genehmigten Nutzungen (4.600 m²) ca. 900 m².
Die landesplanerische Überprüfung hat ergeben, dass die geplanten Verkaufsflächen von Baumarkt
und Getränkemarkt als raumverträglich beurteilt werden können. Es sind keine negativen
Auswirkungen auf die innerstädtische Einzelhandelsstruktur und die verbrauchernahe Versorgung
in der Stadt Erding zu erwarten, wenn die geplanten Erweiterungsflächen für den Elektrofachmarkt,
die über die Mindestbetriebsgröße hinausgehen, in die Summenwirkung mit den in Erding-West
geplanten Elektrofachmärkten einbezogen werden. Der Standort ist über die Berghamer und
Pretzener Straße an den Verkehr angeschlossen und zu Fuß von der S-Bahnhaltestelle Aufhausen
erreichbar. Damit ist das Projekt ausreichend verkehrlich angebunden. Das geplante
Fachmarktzentrum entspricht bei Berücksichtigung der Summenwirkung bezüglich der Erweiterung
des Elektrofachmarktes über die Mindestbetriebsgröße hinaus sowie der Belange des
Denkmalschutzes den Erfordernissen der Raumordnung.
Verfahren
Die Regierung von Oberbayern prüft im vereinfachten Raumordnungsverfahren wie sich das
geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und
Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu
wertet die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen der Fachbehörden,
Kommunen, Verbände und sonstigen betroffenen Organisationen aus, die im Rahmen der
Bauleitplanung bei der Gemeinde eingingen. Für das Vorhaben legen die betroffenen Kommunen
den Bebauungsplan mit den Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst
auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich aus. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft
die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der
Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger
abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt
das vereinfachte Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“.
Geplanter Neubau eines Fachmarktzentrums
in Erding - Aufhausen
ERDING
geplantes Fachmarktzentrum
Maßstab 1 : 25 000
Kartengrundlage: Geobasisdaten des Bayerischen Landesvermessungsamtes
http://www.geodaten.bayern.de
Nutzungserlaubnis vom 6.12.2000, Az.: VM 3860 B - 4562
Herausgeber:
Regierung von Oberbayern, 11/2006
Medieninformation
Nr. 495 vom
05.12.2006
Lotterierecht
30 Verbände und Organisationen erhalten Allgemeine Erlaubnis für Lotterien
Im kommenden Jahr können 30 Verbände und Organisationen in Oberbayern ein Jahr lang
Lotterien und Ausspielungen bis zu einem Spielkapital von 40.000 Euro durchführen, ohne
dass sie jeweils eine bis 2005 notwendige Einzelerlaubnis beantragen müssten. Das ermöglicht
ihnen die Regierung von Oberbayern mittels einer „Allgemeinen Erlaubnis“ für Lotterien
und Ausspielungen mit Wirkung ab 1. Januar 2007. Regierungspräsident Christoph
Hillenbrand verweist auf die guten Rückmeldungen zu einer vergleichbaren
Vorläuferregelung im laufenden Jahr: „Die Kommunen, in denen heuer solche Lotterien und
Sammlungen stattgefunden haben, machten mit dieser Verfahrensweise ausschließlich
positive Erfahrungen. Deshalb gehen wir 2007 diesen unbürokratischen Weg erneut. Zugleich
erweitern wir den Kreis der Aufgenommenen.
Die Regierung berücksichtigt nun zusätzlich zu den bislang 28 begünstigten Hilfsorganisationen,
Kirchen und staatlich anerkannten Vereinen oder Verbänden den Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V. und die Verbände des Beirats Freiwillige Reservistenarbeit beim
Verband der Deutschen Bundeswehr e.V. erstmals in der Allgemeinen Erlaubnis. Alle Verbände
und Organisationen bieten einschließlich ihrer in die Allgemeine Erlaubnis einbezogenen
Untergliederungen grundsätzlich die Gewähr, dass sie die Veranstaltung ordnungsgemäß
durchführen und den Reinertrag entsprechend verwenden. Bei Lotterien geht es um die Verlosung
von Geldgewinnen, bei sogenannten Ausspielungen dagegen um die Verlosung von
Warengewinnen.
Veranstalter und Behörden beurteilen die 2006 praktizierte Verfahrensweise positiv. Auch die
vermehrten Abrechnungsüberprüfungen haben nicht zu Beanstandungen geführt. Damit können sich
die Gemeinden künftig darauf beschränken, Abrechnungen nur noch stichpunktartig in Einzelfällen
zu prüfen, was eine weitere Erleichterung für die Beteiligten darstellt. Die Regierung von
Oberbayern hat die Erlaubnis wieder auf ein Jahr befristet, um schnell auf positive wie kritische
Hinweise der Städte, Märkte und Gemeinden zu diesen sensiblen Gewinnspielen reagieren zu
können.
Die „Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im
Regierungsbezirk Oberbayern“ ist in Kürze im Internet kostenlos herunterladbar unter
www.regierung.oberbayern.bayern.de unter dem Stichwort „Lotterierecht“.
Medieninformation
Nr. 497
vom
01.12.2006
Grünes Licht für Neubau der Hochbrücke Freimann
Künftig sicherer und flüssigerer Verkehr von und zur Autobahn München-Nürnberg
Die alte, geschädigte und derzeit noch mit einer Hilfskonstruktion gesicherte Hochbrücke
Freimann wird voraussichtlich ab Mai 2007 durch einen leistungsfähigen 580 Meter langen
Brückenneubau ersetzt. Der ebenfalls vorgesehene Anbau eines Einfahrstreifens am
Föhringer Ring auf die A 9 mit Nothaltestreifen bedeutet künftig weniger Staus und höhere
Sicherheit. Dafür hat die Regierung von Oberbayern jetzt grünes Licht gegeben. Während
der -laut Autobahndirektion- dreijährigen Bauzeit steht der Anschluss Frankfurter Ring je
nach Baustufe halbseitig nicht zur Verfügung. Der Verkehr kann und muss über das
städtische Straßennetz bis zur Anschlussstelle München-Freimann umgeleitet werden. Die
dazu notwendigen baulichen Folgemaßnahmen und deren Rückbau regelt der
Planfeststellungsbeschluss ebenfalls.
Sowohl die Autobahndirektion Südbayern als auch die Regierung von Oberbayern haben die
Stellungnahmen von 20 Behörden, anerkannten Vereinen und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange und die über 100 privaten Einwendungen soweit wie möglich berücksichtigt. Das erfolgte
über Planänderungen und Auflagen im Planfeststellungsbeschluss insbesondere zum Natur- und
Landschaftsschutz, Lärmschutz für Anwohner und Schutz der Anlagen und des Betriebs der UBahn und Eisenbahn. Die nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit einer
rund 0,117 Hektar großen Fläche ausgeglichen.
Das Vorhaben umfasst den Abbruch und Neubau der Hochbrücke Freimann an der Anschlussstelle
München-Frankfurter Ring der Bundesautobahn A 9 einschließlich der Aus- und Einfahrrampen
und der Anpassung an den nördlich anschließenden sechsstreifigen Ausbau der A 9 MünchenNürnberg. Ferner ist davon der Umbau der Ostrampe der Anschlussstelle München-Freimann,
hierbei insbesondere die Umgestaltung des Anschlusses der Rampe an die Heidemannstraße
enthalten. Außerdem wird der Lärmschutz auf der Hochbrücke Freimann als Folge des
sechsstreifigen Ausbaus der A 9 zur Lärmvorsorge vervollständigt.
Hinweise:
Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt bzw. enthält alle für dieses Vorhaben erforderlichen
Erlaubnisse, Planfeststellungen, Ausnahmen und Befreiungen. Er liegt mit den festgestellten
Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung am 1. Dezember vom 7. Dezember
bis 20. Dezember 2006 in der Landeshauptstadt München aus. Der Planfeststellungsbeschluss
ist hier abrufbar.
Hochbrücke
Freimann
Freisinger
Landstr.
U-Bahn U6
Fußgängerunterführ
ung Hofreiter Weg
DB AG Nordring
Situlistr.
Zubringer
Föhringer Ring
Max-Valier-Str.
Auffahrt Ost
Abfahrt West
Frankfurter
Ring
Geh- und
Radweg
Föhringer
Ring
Parkplatzzubringer
zur Haltestelle U6
Medieninformation
Nr. 504
vom
01.12.2006
Zuschuss für Straßenbau im Landkreis Landsberg am Lech
Der Landkreis Landsberg am Lech hat aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens eine
Verstärkung des Oberbaus an der Kreisstraße LL 1 zwischen Greifenberg und der Landkreisgrenze
durchgeführt. Die Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern
dem Landkreis Landsberg am Lech eine Zuwendung in Höhe von insgesamt rund 175.000 Euro in
Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern
fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt
entsprechend dem Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer ersten Rate rund 100.000 Euro
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bewilligt. Die Gesamtkosten sind mit 325.000
Euro veranschlagt.
Medieninformation
Nr. 510 vom
13. Dezember 2006
Überprüfung der Standfestigkeit von Hallen dringlich
Arbeitstagung der Regierung für oberbayerische Stadt- und Kreisbaumeister
Nach dem tragischen Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall und den darauf folgenden
Untersuchungen weist die Regierung von Oberbayern nochmals eindringlich auf die
Bedeutung einer eingehenden Überprüfung von Gebäuden mit problematischen
Baukonstruktionen hin. Das war wichtiges Thema der Arbeitstagung der Stadt- und
Kreisbaumeister am 13. Dezember 2006 in München. Regierungspräsident Christoph
Hillenbrand: „Uns ist es wichtig auch die Stadt- und Kreisbaumeister als baufachliche
Vertreter der unteren Bauaufsichtsbehörden über aktuelle Fragen zur Standsicherheit von
Hallen zu informieren.“ Eine Zwischenbilanz zur Prüfung hat gezeigt, dass in Oberbayern
alle 21 Eislaufhallen untersucht wurden. An einer Reihe von Hallen wurden bereits
Nachrüstungsmaßnahmen durchgefürht. Bei 13 Hallen waren aber noch Rückfragen bei den
unteren Bauaufsichtsbehörden erforderlich, wie etwa nach einer genauen Untersuchung des
verwendeten Leims oder zum Nachweis der besonderen Qualifikation des Prüfers. Für die
Überprüfung der Hallenkonstruktionen und zur Schneelastproblematik hat das Bayerische
Innenministerium zwei Merkblätter herausgegeben, die auch für private Eigentümer
Hinweise zur Überprüfung ihrer Gebäude enthalten. Sie sind im Internet unter
www.bauen.bayern.de abrufbar.
Weiteres Thema war unter anderem die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den
Bau von Wohnungen oder die bauordnungsrechtliche Behandlung von Rettungswegen: Die
Bevölkerungsentwicklung bestimmt intensiv auch den Städtebau und hat Folgen für Infrastruktur,
Arbeitsmarkt und Wohnbedürfnisse. Die Teilnehmer der Veranstaltung haben Auswirkungen dieser
Entwicklung und Lösungsansätze, etwa zu einer flächen- und wegesparenden städtebaulichen
Entwicklung, der Auslastung der kommunalen Infrastruktur, der notwendigen Aufrechterhaltung
einer Nahversorgung oder zur seniorengerechten Ausstattung von Wohnungen diskutiert. Weitere
Themen waren die bauordnungsrechtliche Behandlung von Rettungswegen und das
Rauminformationssystem „RIS“ der Regierungen und dessen Nutzungsmöglichkeiten für die
Kommunen.
Medieninformation
Nr. 515 vom 4. Dezember 2006
Zuschuss für Straßenbau in Karlsfeld, Landkreis Dachau
Die Gemeinde Karlsfeld beabsichtigt in mehreren Teilabschnitten den Aus- und Neubau einer
Gemeindeverbindungsstraße mit Anlage eines Geh- und Radweges zwischen dem nördlichen
Karlsfelder Gemeindeteil und der Bundesstraße 304 zu verwirklichen. Dazu muss die Trasse die
Eisenbahnstrecke München-Ingolstadt kreuzen. In einem ersten Bauabschnitt ist der Bau einer
Eisenbahnbrücke über die künftige Gemeindeverbindungsstraße und im weiteren Verlauf ein
Straßenneubau bis zur Bundesstraße 304 vorgesehen. Zu den unmittelbaren Folgemaßnahmen
gehören die Errichtung von zwei Straßenbrücken über die Würm und den Wehrstaudenbach, der
Geh- und Radwegbau sowie der Bau eines Kreisverkehrsplatzes zur Anbindung von Verbraucherund Fachmärkten. Das Eisenbahnüberführungsbauwerk wurde bereits Anfang November 2006
baulich fertig gestellt. Die anschließende Straßenverbindung ist noch im Bau. Im Hinblick auf die
Anbindung der Verbraucher- und Fachmärkte ist der erste Bauabschnitt bereits zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern der
Gemeinde Karlsfeld eine Zuwendung in Höhe von 3,25 Millionen Euro in Aussicht gestellt, die das
Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem
Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer ersten Rate 2,6 Millionen Euro bewilligt. Die
Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt sind mit 6,687 Millionen Euro veranschlagt.
Medieninformation
Nr. 516 vom
04.12.2006
Lagerung von Silvesterfeuerwerk in Verkaufsräumen vereinfacht
Geschäfte oder Händler, die Silvesterfeuerwerk verkaufen, können jetzt mit 200 Kilogramm
doppelt so viel Ware wie bisher im Verkaufsraum lagern, ohne hierfür eine
Ausnahmegenehmigung beantragen zu müssen. Die Regierung von Oberbayern hat dies jetzt
für die Zeit vom 1. bis 31. Dezember 2006 allgemein erlaubt. „Damit vermeiden wir
zusätzlichen bürokratischen Aufwand in Gestalt vieler einzelner Ausnahmegenehmigungen“
betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Grund hierfür sind die immer beliebter
gewordenen so genannten Batterie- oder Systemfeuerwerke: Hier ist der Anteil der
Verpackung am Gesamtgewicht im Verhältnis zu den explosionsgefährlichen Stoffen
gestiegen. Aus der Sicht der Sachverständigen der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung ist damit die doppelte Aufbewahrungsmenge von Silvesterfeuerwerk in
Verkaufsräumen sicherheitstechnisch vertretbar.
Diese Veränderung der Gewichtsanteile von Verpackung und explosionsfähigen Stoffen soll nach
Auffassung von Bund und Ländern künftig im Sprengstoffrecht berücksichtigt werden. Mit einer
entsprechenden Rechtsänderung ist in diesem Jahr freilich nicht mehr zu rechnen. Damit der Handel
bereits jetzt mehr Silvesterartikel in Verkaufsräumen lagern kann, hat die Regierung von
Oberbayern dies mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung generell gestattet. Diese ist im
Internet unter www.gaa-m-s.bayern.de unter Aktuelles abrufbar.
Für Fachfragen steht Herr Blasse vom Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern,
Telefon-Nummer: 089/2176-3402 zur Verfügung.
Medieninformation
Nr. 517 vom
01.12.2006
Neue Stiftung in München
Paula Kubitscheck-Vogel-Stiftung staatlich anerkannt
Die Paula Kubitscheck-Vogel-Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph
Hillenbrand am 13. November 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist: Förderung von Wissenschaft und Forschung, des
öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens durch andere steuer begünstigte
Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die ihrerseits die nachfolgenden
satzungsgemäßen Zwecke erfüllen:
• Finanzielle Unterstützung der in Bayern tätigen stationären Hospize, ambulanten Hospizdienste
und Hospizgemeinschaften
• Finanzielle Unterstützung der Forschung der Palliativmedizin und deren Anwendung
• Unterstützung hilfsbedürftiger und kranker Menschen und mit deren Pflege befasster Angehöriger,
soweit Kosten der Hospizbetreuung nicht durch Versicherungen oder aus eigenen Mitteln gedeckt
sind.
Errichtet hat die Stiftung Paula Kubitscheck-Vogel. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt: Herr
Johannes Stegmaier, In Münster Stegmaier Rombach Family Office GmbH, Biberacher Str. 75,
88339 Bad Waldsee, Telefonnummer 07524/9785-0.
Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das
ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern
derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern
registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit
bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann,
sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument,
mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht
erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber
mindestens 50.000 Euro betragen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von O-berbayern
unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder hier. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur
Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen
Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter
www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Medieninformation
Nr. 518
vom
06.12.2006
Neue Stiftung in München
„K&K pro Karpatia Stipendium“ Stiftung staatlich anerkannt
Die „K&K pro Karpatia Stipendium“ Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident
Christoph Hillenbrand am 30. November 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen
Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist: die individuelle Ausbildungsförderung vor allem
die Verwirklichung des Erwerbs eines Abiturs oder eines Diploms im In- oder Ausland nach
Bedürftigkeit und Leistung von Jugendlichen der ungarischen Minderheit aus dem Wirkungskreis
des ungarischen Bischofs des Bistums Munkacs/Kukaceve, Karpato-Ukraine, insbesondere derer
die vom Lande kommen. Die Förderung erfolgt durch Bezuschussung bzw. Stipendien für
Lebensunterhalt (Miete, Kost und Logis), oder für Internat-Kosten sowie für sonstige schulische
Kosten (Schulbedarf, Schulbus, Studiengebühr). Errichtet hat die Stiftung Herr László Köhalmy.
Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt: Herr Arpad Mekker, c/o Ungarischsprachige Katholische
Mission, Oberföhringer Str. 40, 81925 München, Telefonnummer 089/982637.
Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das
ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern
derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern
registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit
bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann,
sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument,
mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht
erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber
mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen
bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder hier. Dort finden Sie
auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische
Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in
Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Medieninformation
Nr. 519
vom 4. Dezember 2006
Förderung des Handwerks
Regierung von Oberbayern bewilligt der Handwerkskammer für München und Oberbayern
über 468.000 Euro für Berufsbildungszentren
Die Regierung von Oberbayern hat der Handwerkskammer für München und Oberbayern für
Ausstattungsinvestitionen in ihre beruflichen Schulungsstätten einen Zuschuss von über 468.000
Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie nach Beschluss des Bayerischen Landtags bereitgestellt.
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern unterhält in Traunstein, Ingolstadt,
Rosenheim, Weilheim und Mühldorf/Altötting Berufsbildungszentren zur Aus- und Weiterbildung
im Handwerksbereich. Zur Erweiterung und Modernisierung der Ausstattung investiert die
Handwerkskammer rund 1,6 Millionen Euro.
Medieninformation
Nr. 520
vom 5. Dezember 2006
Förderung des Handwerks
Regierung von Oberbayern bewilligt der Innung für Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik
über 22.000 Euro für Berufsbildungszentrum
Die Regierung von Oberbayern hat der Innung für Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik einen
Zuschuss von über 22.000 Euro für Investitionen in ihre berufliche Schulungsstätte in München
bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr
und Technologie nach Beschluss des Bayerischen Landtags bereitgestellt.
Die Innung für Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik betreibt in München ein sehr gut
ausgelastetes Berufsbildungszentrum für Spengler sowie für Sanitär- und Heizungstechniker. In
dieser Einrichtung werden Kurse zur Lehrlings- und Meisterausbildung durchgeführt. Zur
Aufrechterhaltung des anerkannt hohen Niveaus ist eine ständige Modernisierung der Ausstattung
für den Unterricht erforderlich.
Medieninformation
Nr. 521
vom 6. Dezember 2006
Förderung der beruflichen Bildung
Regierung von Oberbayern bewilligt der Deutschen Angestellten-Akademie über 48.000 Euro
für Schulungsstätte
Die Regierung von Oberbayern hat der Deutschen Angestellten-Akademie (DAA) einen Zuschuss
von über 48.000 Euro für ihre Schulungsstätte in München bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische
Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nach Beschluss des
Bayerischen Landtags bereitgestellt.
Die DAA führt Lehrgänge zur beruflichen Umschulung sowie zur beruflichen Anpassungs- und
Aufstiegsfortbildung durch. Um den Unterricht, insbesondere im Bereich der neuen Büro- und
Kommunikationstechnologien (Netzwerke, neue Programme), auf dem erforderlichen hohen Niveau
durchführen zu können, ist die Anschaffung von 140 Multimedia-PCs notwendig. Die Investition
beläuft sich insgesamt auf über 120.000 Euro.
Medieninformation
Nr. 522
vom 6. Dezember 2006
Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Bayern-Österreich
Regierung von Oberbayern bewilligt der Euregio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein
über 61.000 Euro INTERREG III A – Mittel
Die Regierung von Oberbayern hat der Euregio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein über
61.000 Euro aus Mitteln der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A zur Förderung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bewilligt. Die Mittel hat der gemeinsame bayerischösterreichische Lenkungsausschuss bereitgestellt. Die Mittel sind zur Mitfinanzierung der Personalund Sachkosten 2007 der Euregio-Geschäftsstelle in Freilassing bestimmt.
Die im Jahr 1995 gegründete Euregio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein ist ein
Zusammenschluss der beiden Trägervereine Regio Salzburg und Regio Berchtesgadener LandTraunstein. Sie hat unter anderem die Aufgabe, die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit
ihrer Mitglieder zu fördern, zu unterstützen und zu koordinieren. Die Euregio wird im Rahmen des
grenzüberschreitenden Förderprogramms INTERREG III A Österreich-Deutschland/Bayern von der
Europäischen Union gefördert.
Medieninformation
Nr. 523
vom 5. Dezember 2006
Tourismusförderung
Regierung von Oberbayern bewilligt Zuschuss von über 51.000 Euro für Steg in Tegernsee
Die Regierung von Oberbayern hat der Stadt Tegernsee für die Errichtung eines Stegs entlang des
Seeufers eine Zuwendung von über 51.000 Euro bewilligt. Die Mittel wurden vom Bayerischen
Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nach Bewilligung durch
den Bayerischen Landtag bereitgestellt.
Die Stadt Tegernsee errichtet entlang des Seeufers einen Verbindungssteg zwischen der Länd und
dem Rathaus als öffentlichen Kurweg. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund
155.000 Euro. Mit dieser Maßnahme will der heilklimatische Kurort seine touristische Infrastruktur
weiter verbessern.
Medieninformation
Nr. 524 vom 8. Dezember 2006
Oberbayern eine der wirtschaftlich erfolgreichsten Regionen in Europa
„Oberbayern ist eine der wirtschaftlich erfolgreichsten der 254 Regionen Europas. Dies belegen die
Aussagen des Statistischen Jahrbuchs 2006 der Europäischen Union zur Entwicklung in den Jahren
2000 bis 2004: Bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie beim Tourismus gehört
Oberbayern zu den wichtigsten Regionen in der Europäischen Union. Neben einem hohen
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf bringt Oberbayern auch nach vorn die im Vergleich niedrige
Arbeitslosenquote nicht zuletzt bei Frauen und Jugendlichen. Dazu passen die aktuellen
Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit, die im November für Oberbayern die bayernweit
niedrigste Arbeitslosenquote von 5 Prozent ausweisen. Außerdem zeichnet den Regierungsbezirk
Oberbayern eine überdurchschnittlich hohe Arbeitsproduktivität aus. Gemessen in Arbeitsstunden
liegt der Regierungsbezirk unter den ersten zehn Regionen der EU auf Platz 8. Mehr als 14 Prozent
der Beschäftigten sind hier im High-Tech-Bereich tätig. Das Land zwischen Lech und Salzach
gehört damit zu den Regionen mit einer hohen Investitionsquote in Hochtechnologiebranchen. Bei
den im Wirtschaftszweig Forschung und Entwicklung am meisten spezialisierten Regionen belegt
Oberbayern Platz 2.
Diesen Erfolg verdankt Oberbayern vor allem den sich im globalen Wettbewerb behauptenden
Firmen und Unternehmen sowie den außergewöhnlich erfolgreichen Forschungseinrichtungen.
Ausschlaggebend sind hierfür aber auch über lange Jahre geschaffene Standortfaktoren wie eine
leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, ferner ein reiches Kulturangebot, lebenswerte Traditionen,
vielfältige Freizeitmöglichkeiten oder die vielerorts intakte Natur. „Dass diese positive Entwicklung
sich weiter fortsetzt, hängt mehr denn je auch von einer leistungsfähigen Verwaltung ab.
Wirtschaftlicher Erfolg basiert ja nicht zuletzt auf der Dauer von Genehmigungsverfahren und der
zielgenauen Förderung zukunftsweisender Projekte. Die Regierung von Oberbayern ist in diesem
Zusammenhang als modernes Dienstleistungszentrum gefordert“, stellt Regierungspräsident
Christoph Hillenbrand fest und macht deutlich: „Oberbayern wird von außen gern als einheitliche
Boomregion gesehen. Tatsächlich ist es aber als flächengrößter deutscher Regierungsbezirk sehr
unterschiedlich strukturiert. Deswegen muss die Bezirksregierung höchst unterschiedliche
Ausgangslagen und Besonderheiten der jeweiligen Räume berücksichtigen, um den verschiedensten
Interessen gerecht zu werden. Als Bündelungsbehörde und einheitliche Anlaufstelle bieten wir aber
auch – besser als eine Vielzahl einzelner Behörden mit spezialisierten Fachzuständigkeiten auf der
Mittelstufe sicherstellen könnte - Entscheidungen aus einer Hand und damit einen umfassenden
Service für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Kommunen.“
Medieninformation
Nr. 525
vom
05.12.2006
Förderung des Handwerks
70.500 Euro für Ausstattungsinvestitionen im Berufsbildungszentrum Mühldorf
Die Regierung von Oberbayern hat der Handwerkskammer für München und Oberbayern für
Ausstattungsinvestitionen im Berufsbildungszentrum Mühldorf einen Zuschuss in Höhe von 70.500
Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie nach Beschluss des Bayerischen Landtags bereitgestellt.
Wegen der hohen Lehrlingszahlen in der Kfz-Ausbildung ist die Handwerkskammer für München
und Oberbayern in ihrem Bildungszentrum Mühldorf gezwungen, mit Doppelkursen zu arbeiten.
Zur Erweiterung und Modernisierung der Ausstattung müssen 141.000 Euro investiert werden. Die
Regierung von Oberbayern fördert diese notwenigen Investitionen mit 70.500 Euro aus Mitteln des
Europäischen Regionalfonds.
Medieninformation
Nr. 526
vom 11. Dezember 2006
Zuschuss für Straßenbau im Landkreis Landsberg am Lech
Die Gemeinde Geltendorf hat aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens eine Verstärkung des
Oberbaus an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Geltendorf und Türkenfeld durchgeführt.
Die Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern der Gemeinde
Geltendorf eine Zuwendung in Höhe von insgesamt rund 255.000 Euro in Aussicht gestellt, die das
Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem
Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer ersten Rate rund 155.000 Euro bewilligt. Die
Gesamtkosten sind mit 443.000 Euro veranschlagt.
Medieninformation
Nr. 527 vom 06.12.2006
Neuordnung der Bauverwaltung in Oberbayern
Neue Bauämter zum 1. Januar 2007 - zweite Stufe der Reform
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand begrüßt Leiter und Stellvertreter der neuen
staatlichen Bauämter in Freising, Rosenheim und Weilheim
Die künftigen Leiter und Stellvertreter der zum 1. Januar 2007 neu gebildeten Staatlichen
Bauämter in Freising, Rosenheim und Weilheim begrüßte heute Regierungspräsident
Christoph Hillenbrand und händigte ihnen die Bestellungsschreiben aus: „Damit ist ein
weiterer Schritt in Richtung einer modernen und schlagkräftigen Bauverwaltung im Rahmen
des von der Staatsregierung ins Leben gerufenen Projekts „Verwaltung 21" getan." Bereits
zum 1. Januar 2006 wurden im ersten Schritt dieser Reform in Oberbayern sechs
Hochbauämter und zwei Straßenbauämter zu vier Staatlichen Bauämtern zusammengefasst.
Nun werden zum 1. Januar 2007 die verbliebenen vier Hochbauämter und drei
Straßenbauämter zu drei Staatlichen Bauämtern zusammengelegt. Nach Abschluss des
Reformprozesses in der Bauverwaltung wird es in Oberbayern also sieben Staatliche
Bauämter geben, die vor Ort wichtige Partner der Bauwirtschaft sind. „In Oberbayern
investieren die Staatlichen Bauämter, Staatlichen Hochbauämter und Straßenbauämter in
diesem Jahr rund ½ Milliarde Euro in Bauleistungen. Damit leistet die Bauverwaltung einen
wichtigen Beitrag, um die Arbeitsplätze in unserem Land zu sichern", betonte Hillenbrand.
Drei neue Bauämter zum 1. Januar 2007 - zweite Stufe der Reform
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Staatliches Bauamt Freising, wird gebildet aus dem Hochbauamt Freising und Teilen des
Hochbauamts Landsberg am Lech und dem Straßenbauamt München
Staatliches Bauamt Rosenheim, wird gebildet aus dem Hochbauamt Rosenheim und dem
Straßenbauamt Rosenheim
Staatliches Bauamt Weilheim, wird gebildet aus dem Hochbauamt Weilheim, Teilen des
Hochbauamts Landsberg am Lech und dem Straßenbauamt Weilheim.
Die Staatlichen Bauämter führen gebündelt die Aufgaben der vorher bestehenden Ämter fort,
betreuen also alle staatlichen Gebäude, Liegenschaften sowie Straßen von Bund und Land. Dabei
handelt es sich um Gebäude von Ministerien, Finanzämtern und Justizvollzugsanstalten, Kirchen,
Schlösser und Museen, ferner um Militärflugplätze, Hochschulen und natürlich die eigenen
Bürogebäude. Dazu gehören aber auch Bundes- und Staatsstraßen, Brücken und Tunnels.
Außerdem vergibt die Staatliche Bauverwaltung Zuschüsse zum Beispiel für den kommunalen
Straßenbau.
In der ersten Stufe der Reform wurden zum 1. Januar 2006 bereits die Staatlichen Bauämter
München 1, München 2, Ingolstadt und Traunstein gebildet (siehe Pressemitteilung der Regierung
Nr. 570 vom 27.12.2005 im Internet unter „Aktuelles")
Foto
.
von links nach rechts
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand, Baudirektor Klaus Rehm (Stellvertreter von Leitendem
Baudirektor Matthias Ferwagner) und Leitender Baudirektor Matthias Ferwagner vom künftigen
Staatlichen Bauamt Rosenheim, Leitender Baudirektor Bernhard Wagner (Stellvertreter von
Leitendem Baudirektor Ernst Baumann) und Leitender Baudirektor Ernst Baumann vom künftigen
Staatlichen Bauamt Freising, Leitender Baudirektor Günther Grafwallner und sein Stellvertreter
Leitender Baudirektor Thomas Bühlmeyer vom künftigen Staatlichen Bauamt Weilheim, Leiter
Bereich Planung und Bau Leitender Baudirektor Hans Bock von der Regierung von Oberbayern.
Medieninformation
Nr. 528
vom
08.12.2006
Natura 2000 - Gebietsmanagement im Landkreis Starnberg
Zustand des FFH Gebietes „Schluifelder Moos und Bulachmoos“ erhalten
Die Regierung von Oberbayern veranstaltet zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde
des Landkreises Starnberg eine Auftaktveranstaltung zum Managementplan Natura 2000 für
das „Schluifelder Moos und Bulachmoos“
am Dienstag, 12. Dezember 2006, um 19.00 Uhr
82237 Wörthsee, Rathaus, Sitzungssaal, Seestr. 20
Bild-Berichterstatter sind dazu herzlich eingeladen.
Bei der Umsetzung von Natura 2000 ist für das Gebietsmanagement des Schluifelder- und
Bulachmooses die Regierung von Oberbayern als Höhere Naturschutzbehörde zuständig. Im
Rahmen der Managementplanung wird dazu ein Gesprächsforum eingerichtet, in dem alle
Belange - naturschutzfachliche, soziale, forstwirtschaftliche und ökonomische - eingebracht
werden können. Unabhängig davon, ob es um Interessen direkt betroffener Grundeigentümer
oder Nutzer, ob es um die Aufgaben von Behörden- oder Verbandsvertretern geht - nur
durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich der Zustand des FFH-Gebiets und
damit die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns erhalten. Vertreter der Regierung von
Oberbayern und der Unteren Naturschutzbehörde informieren deshalb die eingeladenen
Teilnehmer sowie die interessierte Öffentlichkeit über die Erarbeitung des Managementplans
zum Schluifelder- und Bulachmoos mit seinen Besonderheiten. Anregungen und Wünsche
sollen am Runden Tisch diskutiert und anschließend soweit möglich in den Managementplan
einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog im Managementplan ist dann später
Richtschnur für den Erhalt des guten Zustandes des FFH-Gebiets.
Was ist Natura 2000?
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die biologische Vielfalt der natürlichen Lebensräume
sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau
des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-FloraHabitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).
Warum ein Managementplan?
Die EU fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und
Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und
Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für
Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter, er ist nicht
rechtsverbindlich. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zum Zeitpunkt der
Meldung als FFH-Gebiet darf sich nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die
Durchführung bestimmter Maßnahmen ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll
gegebenenfalls gegen Entgelt erfolgen.
Ziel: den Zustand des Schluifelder Mooses und des Bulachmooses erhalten
Das insgesamt 74 Hektar große Gebiet mit seinen zwei Teilflächen liegt im Landkreis
Starnberg zwischen Wörthsee und der Lindauer Autobahn. Seit 1986 ist das Schluifelder Moos
NSG, beide Moore liegen im LSG „Westlicher Teil des Landkreises Starnberg“. Die beiden Moore
liegen in einem großflächigen Toteisbecken am Nordrand des ehem. Ammerseegletschers. Mit der
Meldung im europaweiten Netz Natura 2000 wurden ökologische Qualität und Bedeutung über die
Landesgrenze hinaus offensichtlich. Für die Meldung als FFH-Gebiet waren vor allem Übergangsund Schwingrasenmoore, kalkreiche Sümpfe mit Schneidried, Pfeifengraswiesen und Moorwälder
als besonders seltene Lebensraumtypen ausschlaggebend. Eiszeitrelikte wie zierliches Wollgras
oder Torfsegge (beide vom Aussterben bedroht) unterstreichen die Wertigkeit des Gebiets. Das
Moorreitgras hat hier neben drei anderen Orten im Landkreis seinen letzten Wuchsort in Bayern.
Entscheidende Bedeutung kommt daher der Stabilisierung des Wasserhaushalts im Schluifelder
Moos zu. Bei der Auftaktveranstaltung und am Runden Tisch im nächsten Jahr sollen nun die
zukünftig nötigen Maßnahmen diskutiert werden.
Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 finden Sie im Internetauftritt
des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz unter
www.natur.bayern.de. Ansprechpartner bei der Regierung von Oberbayern ist Herr Elmar Wenisch,
Tel. 089/2176-2599, [email protected], beim Landratsamt Starnberg Herr Peter
Drefahl, Tel. 08151/148-464, [email protected].
Medieninformation
Nr. 529
vom 06.12.2006
Regierung fordert von München Bericht zur Lebensmittelüberwachung
Die Regierung von Oberbayern fordert die Landeshauptstadt München zu einer umgehenden
Stellungnahme zu Medienberichten über Personalmangel und Kontrolllücken bei der
Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferates auf. „Die Landeshauptstadt
München muss für eine ausreichende personelle Ausstattung der Lebensmittelüberwachung
Sorge tragen; personalbedingte Kontrolllücken darf es hier nicht geben," erklärt
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand zu Presseanfragen. Ob Kontrolllücken der
Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt zu nichttierischen Lebensmitteln auch im
Fall Bruner sowie bei dem unbekannten Kühlraum im Schlachthof München vorliegen, ist
dabei ebenfalls von Interesse.
Die Landeshauptstadt München hatte auf Anfrage der Regierung von Oberbayern in bisherigen
Stellungnahmen weder den nach Medienberichten vom Kreisverwaltungsreferat benannten
Personalmangel von zwanzig Planstellen noch personalbedingte Kontrolllücken offenbart. „Sollten
die Angaben über Kontrollquoten von lediglich 68 % im Jahre 2005 und 48, 5 % in diesem Jahr
zutreffen, wären dies Defizite, die nicht akzeptiert werden könnten" betont Hillenbrand.
Nach dem Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz nimmt die Landeshauptstadt München
die Aufgaben und Befugnisse als untere Behörde für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und
Verbraucherschutz als Lebensmittelüberwachungsbehörde in eigener Verantwortung wahr. Sie ist
für die Einstellung von Kontrolleuren im Bereich der Lebensmittelüberwachung zuständig. Nach
dem Finanzausgleichsgesetz erhält sie jährlich 0,26 € je Einwohner für die Wahrnehmung der
Aufgaben in der Lebensmittelüberwachung.
Medieninformation
Nr. 530
vom
11.12.2006
Zuschuss für Straßenbau im Landkreis Traunstein
Der Landkreis Traunstein führt den Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße TS
54 zwischen Erlstätt und Vachendorf durch. Der Bauabschnitt 02 Mühlen - Vachendorf wurde
bereits im Jahr 2005 errichtet. Zudem soll auch die in diesem Bauabschnitt liegende Kreuzung der
TS 54/GVS Einham – Wörglham als Versatz ausgebildet werden um einen Unfallhäufungspunkt zu
verbessern.
Die Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern dem Landkreis
Traunstein eine Zuwendung in Höhe von 215.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische
Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.
Für das Jahr 2006 wurden in einer 1. Rate 100.000 Euro bewilligt. Die Gesamtkosten sind mit
464.000 Euro veranschlagt.
Medieninformation
Nr. 531
vom
07.12.2006
Hubschraubersonderlandeplatz EADS-Ottobrunn
Regierung schafft bei geändertem Flugbetrieb Interessensausgleich
„Die EADS kann von dem auf ihrem Firmengelände gelegenen Hubschraubersonderlandeplatz zwar
mehr Flüge anderer Unternehmen abwickeln, muss dafür aber Einschränkungen des Flugbetriebes
an Wochenenden hinnehmen. Die Regierung von Oberbayern schafft mit dieser Verknüpfung einen
Ausgleich der Interessen von EADS, Gemeinden und Anwohnern“, begründet Regierungspräsident
Christoph Hillenbrand die gerade erlassene Genehmigung. Danach sind nun insgesamt nur noch
maximal zwei Starts und zwei Landungen von Hubschraubern an einem Wochenende zulässig.
Zudem hat die Regierung von Oberbayern das Anliegen der Gemeinden weitgehend berücksichtigt,
dass An- und Abflüge von Hubschraubern vorwiegend von und nach Westen und dabei entlang der
Autobahn A 8 erfolgen sollen.
Die Genehmigung für die Änderung des auf Taufkirchener Flur gelegenen
Hubschraubersonderlandeplatzes EADS-Ottobrunn hat die Regierung von Oberbayern jetzt den
Gemeinden Taufkirchen, Ottobrunn und Brunnthal zugestellt. Vor allem die Anwohner aus
Ottobrunn hatten gegen die Änderung protestiert. So lagen der Regierung von Oberbayern
insgesamt 1.126 Einwendungen vor, die im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen waren.
Der Bescheid der Regierung liegt in der Zeit vom 9. Januar 2007 bis 22. Januar 2007 in den
Gemeinden Taufkirchen, Ottobrunn und Brunnthal öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Klagen gegen die Änderungsgenehmigung müssten bis 22. Februar 2007 beim Bayerischen
Verwaltungsgericht München erhoben werden.
Medieninformation
Nr. 533 vom 14.12.2006
Zuschuss für Straßenbau im Landkreis Landsberg am Lech
Die Gemeinde Geltendorf baut die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Geltendorf und Hausen
frostsicher aus. Die Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern
der Gemeinde Geltendorf eine Zuwendung in Höhe von insgesamt rund 285.000 Euro in Aussicht
gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert
die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt
entsprechend dem Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer 1. Rate rd. 120.000 Euro nach
dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bewilligt. Die Gesamtkosten sind mit rd. 530.000 Euro
veranschlagt.
Medieninformation
Nr. 534 vom
11.12.2006
Zuschuss für Straßenbau im Landkreis Traunstein
Der Landkreis Traunstein baut die Kreisstraße TS 2 zwischen Traunstein und Wolkersdorf auf einer
Länge von ca. 1,23 Kilometern aus und errichtet einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg.
Zusätzlich dazu wird an der Straßenkreuzung mit der Gemeindestraße (Kreuzstraße) ein
Kreisverkehr errichtet.
Durch die Maßnahme wird der Straßenzug dem gestiegenen Verkehrsaufkommen angepasst. Die
Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern dem Landkreis
Traunstein eine Zuwendung in Höhe von 585.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische
Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.
Für das Jahr 2006 wurden in einer 1. Rate 460.000 Euro bewilligt. Die Gesamtkosten sind mit
1.250.000 Euro veranschlagt.
Medieninformation
Nr. 535
vom
08.12.2006
Geplante Betriebserweiterung im Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
Fast 8.200 Äußerungen von Bürgern im Anhörungsverfahren eingegangen
Bis zum Ablauf der Anhörungsfrist am 17. November 2006 erreichten die Regierung von
Oberbayern fast 8.200 schriftliche Äußerungen von Bürgern, knapp über 3.000 davon sind
weitgehend übereinstimmende, vorgefertigte Äußerungen, so genannte Musteräußerungen.
Außerdem haben insgesamt 14 Kommunen und 11 Fachbehörden/interne Fachdienststellen
Stellungnahmen abgegeben.
Das Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern hat als luftrechtliche Genehmigungsbehörde
das Anhörungsverfahren zum Antrag der EDMO-Flugbetrieb GmbH auf Erweiterung des
genehmigten Flugbetriebs abgeschlossen. Bauliche Veränderungen sind nicht beantragt. Die
vorliegenden Stellungnahmen und Äußerungen konzentrieren sich thematisch auf Befürchtungen,
der Flughafen werde in einen Verkehrsflughafen umgewandelt, das Vorhaben führe zu
unzumutbaren Lärmbelastungen und beeinträchtige das Fünf-Seen-Land als Naherholungsgebiet.
Daneben wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger gegen eine Erweiterung der Betriebszeiten an
den Wochenenden.
Die Regierung von Oberbayern wird nun die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
auswerten. Dazu prüft sie die vorgetragenen Argumente im Hinblick auf ihre Stichhaltigkeit und
rechtliche Relevanz. Parallel dazu erhält die EDMO-Flugbetrieb GmbH als Antragstellerin
Gelegenheit, sich zu fachlichen Fragen und zu den vorgetragenen Bedenken zu äußern.
Eine belastbare zeitliche Prognose zum voraussichtlichen Abschluss des Verfahrens ist noch nicht
möglich.
Medieninformation
Nr. 536 vom
11.12.2006
Sprengkörper bei Kontrollen am Flughafen München sichergestellt
Mitarbeiter der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München, die im Auftrag der
Regierung von Oberbayern die Fluggastkontrollen durchführen, haben am Samstag, den 09.
Dezember, bei der Handgepäckkontrolle im Terminal 2 des Flughafens München eine mit
Schwarzpulver gefüllte und mit einer Zündschnur versehene CO²- Gaskartusche im
Handgepäck eines deutschen, männlichen Passagiers nach Hurghada, Ägypten, aufgefunden
und sichergestellt. „Die aufwändigen Fluggastkontrollen am Flughafen München dienen der
Sicherheit der Passagiere. Die Nachtteile, die sich dadurch manchmal für Fluggäste ergeben,
insbesondere was den Zeitbedarf anbelangt, halten wir durch flexiblen Personaleinsatz so
gering wie möglich“, betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand.
Bei den weiteren Ermittlungen der Polizeidirektion am Flughafen München gab der Passagier an,
die manipulierte Gaskartusche als Sylvesterböller nutzen zu wollen. Ein Spezialistenteam kam im
Rahmen ihrer Untersuchung allerdings zu dem Ergebnis, dass es sich bei dieser Gaskartusche um
einen funktionsfähigen Sprengkörper handelte.
Der Passagier wurde wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt; er hat die Flugreise
nicht mehr angetreten. Außerdem hat die Polizeidirektion am Flughafen München weitere
Ermittlungen eingeleitet.
Medieninformation
Nr. 537
vom
11.12.2006
Lernort Regierung von Oberbayern 2006
Erasmus-Grasser-Gymnasium München beim Regierungspräsidenten zu Gast
Am 8. Dezember 2006 informierten sich 29 Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse des
Erasmus-Grasser-Gymnasiums München über die Aufgaben der Regierung von Oberbayern.
„Unser Ziel ist es, die Regierung von Oberbayern sowie ihre Bedeutung für eine
funktionierende Verwaltung bereits den Jugendlichen anschaulich zu machen“, erläutert
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand das Ziel dieser Informationsveranstaltung. So
wird die Bezirksregierung als staatliche „Mittelbehörde“ und kompetentes
Verwaltungszentrum für Oberbayern transparent, ebenso ihre Aufgaben, ihr Aufbau und die
Arbeit der hier für Oberbayern tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Regierung von Oberbayern bietet das Projekt „Lernort Regierung“ für Schulklassen aller
Schularten an. Bisher haben schon 470 Schülerinnen und Schüler aus 22 Grund-, Haupt-,
Realschulen und Gymnasien die Regierung im Rahmen des Projekts besucht. Neben einer
allgemeinen Einführung standen dieses Mal die Themen „Bürgerbeteiligung“ und „Beschäftigung
von Kindern und Jugendlichen“ auf dem Programm. Zum Abschluss empfing Regierungspräsident
Christoph Hillenbrand die Schülerinnen und Schüler persönlich in seinem Dienstzimmer.
Aufgrund des anhaltend großen Interesses an dem Projekt „Lernort Regierung“ wird die
Veranstaltungsreihe auch 2007 fortgesetzt. Teilnehmen können grundsätzlich alle oberbayerischen
Schulen ab der siebten Jahrgangsstufe. Bei Interesse können sich die Schulen an folgende
Ansprechpartnerin wenden: Regierungsschulrätin Karin Reichelmeier, Sachgebiet 40.2-2, TelefonNummer: 089/2176-2967.
Das Bild zeigt die Klassen des Erasmus-Grasser-Gymnasiums München beim Empfang durch
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand (Mitte) im Beisein des Klassenlehrers Oberstudienrat
Reiner Grondei.
Medieninformation
Nr. 538 vom
11.12.2006
„Die Maximilianstraße und ihr Architekt Friedrich Bürklein“
Ausstellung in der Regierung von Oberbayern - noch bis 29. Dezember 2006
„Vor 150 Jahren, am 28. November 1856 hat König Max II den Grundstein für das
Regierungsgebäude in der Münchner Maximilianstraße gelegt. Dieser Jahrestag war für die
Regierung von Oberbayern guter Grund, eine Ausstellung über die Maximilianstraße und
ihren Architekten Friedrich Bürklein zu gestalten“ erläutert Regierungspräsident Christoph
Hillenbrand.
Die Ausstellung im Haupttreppenhaus der Regierung ist noch bis zum 29. Dezember, Montag
bis Freitag von 7 bis 19 Uhr kostenlos zu besuchen.
Die Ausstellung umfasst 55 Bildtafeln und verschiedene Exponate. Dazu zählen etwa historische
Stiche von Musterfassaden, die König Maximilian II. für die „Neue Straße“ anfertigen ließ; ferner
ein Modell des Maximilianeums, die Urkunde der Grundsteinlegung des Regierungsgebäudes sowie
Materialien zur derzeit laufenden Fassadensanierung. Darüber hinaus gibt die Ausstellung einen
Einblick in das sonstige Werk Bürkleins, zu dem unter anderem der alte Münchner Hauptbahnhof
oder die ehemalige Frauengebäranstalt in der Sonnenstraße (das spätere Postscheckamt) gehören.
Die Ausstellung stellt die Entstehung und die geschichtliche Entwicklung der Maximilianstraße als
Münchner Nobelboulevard dar. Der bayerische Monarch König Maximilian II. hatte die Straße
Mitte des 19. Jahrhunderts als dritte Königsachse nach der Brienner Straße und der Ludwigstraße
anlegen lassen. Dafür ließ er seinen Baumeister Friedrich Bürklein einen neuen nationalbayerischen Stil entwickeln, der als so genannter „Maximilianstil“ in die Architekturgeschichte
eingehen sollte. Er verleiht der Straße bis heute ihre unverwechselbare Identität und formale
Geschlossenheit. Die Ausstellung wirft auch Schlaglichter auf die verschiedenen „Anwohner“ der
Maximilianstraße, von der Geschäftswelt über die Kammerspiele bis hin zum Maximilianeum. Die
Regierung von Oberbayern bezog bereits 1864 ihr Gebäude am „Forum“ und hat seither dort ihren
Sitz. Das Regierungsgebäude gilt als eines der Hauptwerke Friedrich Bürkleins und Paradebeispiel
des Maximilianstils. Derzeit wird die wertvolle Terrakottafassade mit einem Aufwand von 15
Millionen Euro saniert.
Anlage:
- Foto Regierungsgebäude (Bildarchiv Foto Marburg)
- Foto mit dem Inhalt des Grundsteins des Regierungsgebäudes: Zinkrollen mit Urkunde und
Plänen, Münzen und ein Portrait von König Maximilian II (Stadtarchiv München)
Medieninformation
Nr. 539
vom 18. Dezember 2006
Zuschuss für Straßenbau in Buchbach, Landkreis Mühldorf a.Inn
Der Markt Buchbach und das Straßenbauamt Rosenheim bauen gemeinsam die Ortsdurchfahrt von
Buchbach im Zuge der Staatsstraße 2086 aus. Der Markt erneuert dabei die Gehwege auf beiden
Straßenseiten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern dem Markt Buchbach eine Zuwendung in
Höhe von 48.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern
bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Gesamtkosten sind mit 238.000 Euro veranschlagt.
Medieninformation
Nr. 540
vom 18. Dezember 2006
Förderung der beruflichen Bildung
Regierung von Oberbayern fördert Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft
mit 38.000 Euro
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Bildung hat die Regierung von Oberbayern den
beruflichen Fortbildungszentren (bfz) der Bayerischen Wirtschaft einen Zuschuss in Höhe von
38.000 Euro für die beruflichen Schulungsstätten in Ingolstadt, Kronach, Landshut, Lichtenfels,
Marktredwitz und Traunstein bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nach Beschluss des Bayerischen Landtags
bereitgestellt.
Die bfz gGmbH ist ein führendes Bildungsunternehmen mit Sitz in München, das an 180 Orten in
Bayern Lehrgänge und Seminare zur beruflichen Bildung anbietet. Weitergebildet und qualifiziert
werden insbesondere Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Mit dem Zuschuss wird die
Erneuerung der PC-Ausstattungen in den Schulungsstätten gefördert.
Medieninformation
Nr. 541 vom 19.12.2006
Leiter des Staatlichen Veterinäramtes München wieder eingesetzt
Anfang September 2006 hat die Regierung von Oberbayern im Zuge einer umfassenden Aufklärung
der Geschehnisse im Fall Kühlhaus Fa. Bruner den damaligen Leiter des Staatlichen Veterinäramtes
für das Gebiet der Landeshauptstadt München von seiner Funktion entbunden und vorübergehend
einen kommissarischen Leiter bestellt. Die Ermittlungen sind mittlerweile abgeschlossen, das
Verhalten des von seiner Funktion entbundenen Leiters wurde beamtenrechtlich gewürdigt. Mit
Wirkung vom 01.01.2007 wird der Beamte wieder mit seinem Leitungsamt betraut. Im Rahmen der
bayernweit vorgesehenen Rotation des mit Kontrollaufgaben im Lebensmittelbereich befassten
Personals wird er neben der Leitung des Staatlichen Veterinäramtes fachlich schwerpunktmäßig
statt des bisherigen Bereichs „Fleischhygiene“ den Bereich „Tierseuchenbekämpfung, tierische
Nebenprodukte“ betreuen.
Die organisatorischen Vorkehrungen, dass der bisher für die fleischhygienerechtlichen Kontrollen
zuständige Amtstierarzt des Staatlichen Veterinäramts für das Gebiet der Landeshauptstadt
München von seinen Aufgaben entbunden und mit anderen Pflichten im Rahmen einer neu
gebildeten Gruppe betraut wird, bleiben dagegen aufrechterhalten. In diesem Fall sind die
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.
Medieninformation
Nr. 542 vom 18. Dezember 2006
Grünes Licht für die Erweiterung des Hotels „Steinbacher Hof“ in Reit im Winkl
Nach einem vereinfachten Raumordnungsverfahren gibt die Regierung von Oberbayern aus
landesplanerischer Sicht grünes Licht für die Erweiterung des Hotels „Steinbacher Hof“ in
der Gemeinde Reit im Winkl mit neuem Wohnraum für Betreiber und Personal, sofern die
Wasserversorgung sichergestellt ist. Dagegen ist die Errichtung eines zusätzlichen
Hotelneubaus und einer Seniorenresidenz in Blindau landesplanerisch nicht vertretbar. Die
Verwirklichung dieser Vorhaben würde nach Auffassung der Regierung von Oberbayern zu
einem Neubaugebiet in abgesetzter, landschaftlich wertvoller Lage und damit zu einer
Zersiedelung der Landschaft führen: Eine Anbindung an bestehende Siedlungseinheiten ist
nicht gegeben. Die geplanten Vorhaben liegen auf einem Hochplateau in der Blindau als Teil
des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes „Chiemgauer Alpen zwischen Grassau und Inzell“
und würden das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen. Die Regierung von Oberbayern
musste deshalb dem Schutz von Natur und Landschaft und dem Erhalt der Siedlungsstruktur
den Vorrang einräumen. Um das Verfahren zu beschleunigen, hatte die Regierung von
Oberbayern parallel zum im September 2006 eingeleiteten Bauleitplanverfahren die
abgegeben Stellungnahmen der 26 beteiligten Träger öffentlicher Belange (Behörden,
Institutionen und Kommunen) geprüft und abgewogen.
Die Gemeinde Reit im Winkl plante südlich des Hauptorts auf einem Hochplateau die Ausweisung
eines Sondergebiets „Hotel“ und eines Allgemeinen Wohngebietes. Dabei waren auf insgesamt
knapp 27 Hektar im Sondergebiet die Erweiterung des bestehenden Hotels „Steinbacher Hof“ (von
103 auf 143 Betten), der Neubau eines Wellness-Hotels mit ca. 200 Betten sowie ein Wohngebäude
für Personal und Betriebsleiter vorgesehen. Im Allgemeinen Wohngebiet waren ein Pflegeheim mit
70 Plätzen und eine Seniorenresidenz für betreutes Wohnen mit etwa 90 Wohneinheiten
beabsichtigt. Das ganze Projekt wird landesplanerisch als ein Vorhaben betrachtet.
Die Verwirklichung der Gesamtmaßnahme würde in abgesetzter Lage ohne Anbindung an eine
geeignete Siedlungseinheit einen massiven Eingriff in eine sensible Landschaft bedeuten, zur
Zersiedelung beitragen und wäre mit einer geordneten Siedlungsentwicklung nicht vereinbar. Die
Errichtung neuer Bauten ohne Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten bedeutet eine erhebliche
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Entfernungen nach Reit im Winkl betragen rd. 2 km,
zum Ortsteil Blindau ca. 1,4 km und zum kleinen Weiler Gasteig ca. 500 m. Zusätzlich bestehen
Konflikte mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen in den Bereichen Forstwirtschaft,
Wasserwirtschaft sowie Natur und Landschaft. Außerdem ist die geordnete Wasserversorgung für
die umfangreichen Bauvorhaben nicht gewährleistet. Der Bau des geplanten Wellness-Hotels und
der Seniorenresidenz steht deshalb aus Sicht der Raumordnung nicht mit den Zielen und
Grundsätzen des Landesentwicklungsplanes und des Regionalplanes Südost Oberbayern in
Einklang. Eine verkleinerte Ausweisung des Sondergebietes für die Erweiterung des bestehenden
Hotels „Steinbacher Hof“ und der Neubau für Wohnen stehen den landesplanerischen Zielen aber
nicht entgegen, sofern eine ausreichende Wasserversorgung gewährleistet ist und der Wohnbereich
von der sensiblen Situation an der Hangkante oberhalb der Lofer näher an das bestehende Hotel
herangerückt wird.
Verfahren
Die Regierung von Oberbayern prüft im vereinfachten Raumordnungsverfahren wie sich das
geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und
Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu
wertet die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen der Fachbehörden,
Kommunen, Verbände und sonstigen betroffenen Organisationen aus, die im Rahmen der
Bauleitplanung bei der Gemeinde eingingen. Für das Vorhaben legen die betroffenen Kommunen
den Bebauungsplan mit den Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst
auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich aus. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft
die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der
Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger
abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt
das vereinfachte Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“.
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren (ROV)
"Steinbacher Hof"
Übersichtskarte 1:25 000
Flächennutzungsplan 1:5 000
Medieninformation
Nr. 543
vom 18. Dezember 2006
Zuschuss für Straßenbau im Landkreis Landsberg am Lech
Die Stadt Landsberg am Lech hat die von-Kühlmann-Straße in Landsberg am Lech frostsicher
ausgebaut. Dabei wurden auch auf beiden Straßenseiten Gehwege angelegt beziehungsweise
erneuert. Die Gesamtmaßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern
der Stadt Landsberg am Lech eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 225.000 Euro in Aussicht
gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert
die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt
entsprechend dem Baufortschritt. Die Gesamtkosten sind mit 826.000 Euro veranschlagt.
Medieninformation
Nr. 544
vom 18. Dezember 2006
Zuschuss für Straßenbau in den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen
a.d.Ilm
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen beabsichtigt zusammen mit dem Landkreis Pfaffenhofen
a.d.Ilm, entlang der Kreisstraße ND 10 beziehungsweise PAF 2 einen Geh- und Radweg von
Waidhofen bis nach Wolfshof anzulegen. Darüber hinaus plant der Landkreis NeuburgSchrobenhausen die Kreisstraße ND 10 zwischen der Bundesstraße 300 und der Landkreisgrenze
aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens auszubauen. Die Gesamtmaßnahme ist dringend
erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern dem federführenden Landkreis NeuburgSchrobenhausen eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 125.000 Euro in Aussicht gestellt, die das
Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem
Baufortschritt. Die Gesamtkosten sind mit 212.000 Euro veranschlagt.
Medieninformation
Nr. 545 vom 19. Dezember 2006
Neue Stiftung in München:
Manfred Saynisch Stiftung für Projektmanagement (MSPM-Stiftung) staatlich anerkannt
Die Manfred Saynisch Stiftung für Projektmanagement (MSPM-Stiftung) mit Sitz in München hat
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 11. Dezember 2006 als rechtsfähige öffentliche
Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der
Wissenschaft und Forschung zur Weiterentwicklung von Projektmanagement (PM),
Konfigurationsmanagement (KM) und Systems-Engineering-Management (SEM) und deren
integratives Zusammenwirken. Errichtet hat die Stiftung Herr Manfred Saynisch. Nähere Auskünfte
zur Stiftung erteilt Herr Saynisch, Telefonnummer 089/93 93 09 51.
Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das
ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern
derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern
registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit
bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann,
sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument,
mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht
erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber
mindestens 50.000 Euro betragen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern
unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder hier. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur
Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen
Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter
www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Medieninformation
Nr. 546
vom 19. Dezember 2006
337.000 Euro Förderung für 12 Frauenhäuser und 10 Notrufgruppen
Zwölf Frauenhäuser und zehn Notrufgruppen für misshandelte Frauen und Mädchen hat die
Regierung von Oberbayern heuer mit über 337.000 Euro aus Mitteln des Bayerischen
Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen unterstützt. Die
staatlichen Zuwendungen sollen den Aufbau eines flächendeckenden Angebots zur Beratung
und Hilfe für misshandelte Frauen und deren Kinder erleichtern. Frauenhäuser bieten
misshandelten oder von Misshandlung bedrohten Frauen und ihren Kindern eine
vorübergehende, schützende und sichere Unterkunft und beratende Hilfe. Notrufgruppen
stellen für misshandelte Frauen und Mädchen ein Beratungsangebot dar, das die erlebte
Gewaltsituation auffängt und umfassende Hilfe gewährt.
Gefördert wurden mit rund 255.000 Euro bei Frauenhäusern die Personalkosten für die notwendigen Fachkräfte zur Beratung und Betreuung bei den Trägern der Frauenhäuser, den
Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege bzw. Mitgliedern eines Spitzenverbandes. Die
weiteren rund 82.000 Euro flossen für die Förderung von Personalkosten für die notwendigen
Fachkräfte bzw. die Kosten für Fortbildung, Supervision und Öffentlichkeitsarbeit von
Notrufgruppen. Träger der Notrufgruppen sind die Spitzenverbände der freien
Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen.
Träger
Frauenhaus
Zuschuss €
Frauen helfen Frauen e.V.
Marktlerstr. 29
84489 Burghausen
Lkr. Altötting
AWO Kreisverband Dachau
Friedenstr. 17
85221 Dachau
Lkr. Dachau
Frauennotruf Fürstenfeldbruck
Frauen helfen Frauen e.V.
Am Sulzbogen 56
82256 Fürstenfeldbruck
Lkr. Fürstenfeldbruck
Sozialdienst Kath. Frauen e.V.
Marsstr. 5
80335 München
Lkr. Erding
Arbeitskreis für Fraueninteressen e.V.
Postfach 1338
85313 Freising
Lkr. Freising
Caritas-Kreisstelle Ingolstadt
Jesuitenstraße 4
Burghausen
14.320
Dachau
17.900
Fürstenfeldbruck
17.900
Dorfen
14.320
Freising
14.320
Ingolstadt
28.640
85049 Ingolstadt
Frauenhaus München gGmbH
Düsseldorfer Str. 22
80804 München
Frauen Helfen Frauen e.V.
Postfach 900446
81504 München
Sozialdienst Kath. Frauen e.V.
Parkstr. 9
82467 Garmisch-Partenkirchen
Lkr. Garmisch-Partenkirchen
Sozialdienst Kath. Frauen e.V.
Schulstr. 8
83209 Prien
Lkr. Rosenheim
Frauen helfen Frauen e.V.
Bahnhofstr. 13
82515 Wolfratshausen
IN VIA KOFIZIA
Goethestr. 9/VI
80336 München
Personalkostenförderung
Frauen helfen Frauen e.V.
Marktler Str. 29
84489 Burghausen
Lkr. Altötting
Frauennotruf
Frauen helfen Frauen e.V.
Am Sulzbogen 56
82256 Fürstenfeldbruck
Lkr. Fürstenfeldbruck
Wirbelwind e.V
Am Stein 5
85049 Ingolstadt
Frauen helfen Frauen
Starnberg e.V.
Postfach 1275
82209 Herrsching
Lkr. Starnberg
Sachkostenförderung
Frauen helfen Frauen im
Landkreis Ebersberg e.V.
Heinrich-Vogl-Str. 8
85560 Ebersberg
Lkr. Ebersberg
München
53.700
München
21.480
Garmisch-Partenkirchen
17.900
Rosenheim
21.480
Wolfratshausen
17.900
München
15.340
Burghausen
17.390
Fürstenfeldbruck
17.390
Ingolstadt
17.390
Herrsching
17.390
Ebersberg
2.050
Arbeitskreis für Fraueninteressen e.V.
Major-Braun-Weg 12
85354 Freising
Lkr. Freising
Initiative zur Förderung
des Frauennotrufs München
Fürstenrieder Straße 84
80686 München
Frauen- und Mädchennotruf
Rosenheim e.V.
Aisingerstr. 81
83026 Rosenheim
Lkr. Rosenheim
Frauen helfen Frauen e.V
Postfach 1708
84470 Waldkraiburg
Lkr. Mühldorf a.Inn
Frauen helfen Frauen e.V.
Bahnhofstr.13
82515 Wolfratshausen
Freising
2.050
München
2.050
Rosenheim
2.050
Waldkraiburg
2.050
Wolfratshausen
2.050
Medieninformation
Nr. 547
vom 29. Dezember 2006
Erkennbar positive Bilanz der „Vorkurse Deutsch“ –
Migrantenkinder lernen schon im Kindergarten Deutsch
Derzeit lernen 5320 Kindergartenkinder in 600 Vorkursgruppen im Regierungsbezirk
Oberbayern Deutsch. Das sind doppelt soviel wie im vergangenen Schuljahr, als es noch 2300
Kinder in 253 Vorkursgruppen waren. Regierungspräsident Christoph Hillenbrand hält die
immer intensivere Verbesserung der Sprachkenntnisse bei Kindern mit
Migrationshintergrund für einen entscheidenden Fortschritt: „Wenn von Anfang an gezielt
und nachhaltig gefördert wird, haben Kinder nichtdeutscher Muttersprache, die sich auf
Deutsch nicht altersgerecht ausdrücken können, eindeutig wesentlich bessere Chancen, dass
ihre gesamte Schullaufbahn erfolgreich verläuft.“
Kinder im letzten Kindergartenjahr erwerben bei den wöchentlich etwa vier Stunden des Vorkurses
Deutsch das notwendige sprachliche Rüstzeug für einen Einstieg in den Schulalltag. Die Kinder, die
die Vorkurse besuchen, machen große Fortschritte hinsichtlich ihrer Sprachkompetenz und ihrer
Sozialkompetenz. In insgesamt 160 Stunden sollen die Kinder im gesamten letzten
Kindergartenjahr so gezielt in Deutsch gefördert werden, dass sie am Unterricht in der Grundschule
von Anfang an mit Erfolg teilnehmen können. Der Vorkurs Deutsch verbessert die konkrete
Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule. Die Sprachförderung erbringen je zur Hälfte
die Lehrkräfte der Grundschule und das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung. Die
Kursinhalte, die Schule und Kindergarten gemeinsam zum Vorkurs Deutsch erarbeitet haben, lassen
sich gut in die tägliche Kindergartenarbeit integrieren. Mit Fingerspielen, Reimen, Liedern,
Bilderbüchern, Spiel- und Gesprächssituationen wird die deutsche Sprache für die Kinder mit
Migrationshintergrund erfahrbar und lebendig.
Medieninformation
Nr. 548 vom 21. Dezember 2006
Neue Stiftung in München:
Jesuiten-Stiftung staatlich anerkannt
Die Jesuiten-Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 13.
Dezember 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Deutschen Provinz der Jesuiten, Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Errichtet hat die Stiftung die Deutsche Provinz der Jesuiten, Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt: Jesuiten-Stiftung, Seestr. 14, 80802
München, Telefonnummer 089/38185-247.
Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das
ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern
derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weierhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann,
sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument,
mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht
erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber
mindestens 50.000 Euro betragen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern
unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de
in der Rubrik „Wir über uns“, Sachgebiet 12.1. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur
Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen
Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter
www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Medieninformation
Nr. 549 vom 21. Dezember 2006
Neue Stiftung in München:
HORIZONT - Jutta Speidel-Stiftung staatlich anerkannt
Die HORIZONT - Jutta Speidel-Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph
Hillenbrand am 13. Dezember 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung von unschuldig in Not geratenen Kindern
und deren Müttern. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt HORIZONT e.V., Frau Mayer-Lorenz,
Sarasatestr. 43, 81247 München, Telefonnummer 089/89398474.
Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das
ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern
derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern
registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit
bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann,
sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument,
mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht
erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber
mindestens 50.000 Euro betragen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern
unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de
in der Rubrik „Wir über uns“, Sachgebiet 12.1. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur
Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen
Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter
www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Medieninformation
Nr. 550 vom 21. Dezember 2006
Neue Stiftung in München:
Meynen-Stiftung staatlich anerkannt
Die Meynen-Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 14.
Dezember 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der
Alzheimer-Krankheit und anderer altersbedingter Krankheiten. Errichtet haben die Stiftung Frau
Marianne Meynen und Frau Elisabeth Meynen. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Prof. Dr.
Alexander Kurz, TU München, Psychiatrische Klinik, Möhlstr. 26, 81675 München,
Telefonnummer 089/4140-0.
Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das
ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern
derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern
registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit
bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann,
sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument,
mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht
erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber
mindestens 50.000 Euro betragen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern
unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de
in der Rubrik „Wir über uns“, Sachgebiet 12.1. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur
Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen
Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter
www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Medieninformation
Nr. 551
vom 22. Dezember 2006
Neue Stiftung in Ainring:
St. Leonhards Stiftung staatlich anerkannt
Die St. Leonhards Stiftung mit Sitz in Ainring hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am
13. Dezember 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich
anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung und die
Förderung mildtätiger Zwecke. Errichtet haben die Stiftung Frau Maria Anna Abfalter und Herr
Johann Abfalter. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Frau Roswitha und Herr Martin Abfalter,
Telefonnummer 08031/70408.
Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das
ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern
derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern
registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit
bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann,
sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument,
mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht
erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber
mindestens 50.000 Euro betragen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern
unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder hier Medieninformation
Nr. 552 vom 21. Dezember 2006
Lernort Regierung von Oberbayern 2006
Gymnasium Pullach beim Regierungspräsidenten zu Gast
Am 19. Dezember 2006 informierten sich 24 Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse des
Gymnasiums Pullach über die Aufgaben der Regierung von Oberbayern. „Unser Ziel ist es, die
Regierung von Oberbayern sowie ihre Bedeutung für eine funktionierende Verwaltung bereits den
Jugendlichen anschaulich zu machen“, erläutert Regierungspräsident Christoph Hillenbrand das
Ziel dieser Informationsveranstaltung. So wird die Bezirksregierung als staatliche „Mittelbehörde“
und kompetentes Verwaltungszentrum für Oberbayern transparent, ebenso ihre Aufgaben, ihr
Aufbau und die Arbeit der hier für Oberbayern tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Regierung von Oberbayern bietet das Projekt „Lernort Regierung“ für Schulklassen aller
Schularten an. Bisher haben schon 494 Schülerinnen und Schüler aus 23 Grund-, Haupt-,
Realschulen und Gymnasien die Regierung im Rahmen des Projekts besucht. Neben einer
allgemeinen Einführung standen dieses Mal die Themen „Suchtprävention“ und „Gentechnik“ auf
dem Programm. Zum Abschluss empfing Regierungspräsident Christoph Hillenbrand die
Schülerinnen und Schüler persönlich in seinem Dienstzimmer.
Aufgrund des anhaltend großen Interesses an dem Projekt „Lernort Regierung“ wird die
Veranstaltungsreihe auch 2007 fortgesetzt. Teilnehmen können grundsätzlich alle oberbayerischen
Schulen ab der siebten Jahrgangsstufe. Bei Interesse können sich die Schulen an folgende
Ansprechpartnerin wenden: Regierungsschulrätin Karin Reichelmeier, Sachgebiet 40.2-2, TelefonNummer: 089/2176-2967.
Das Bild zeigt die 10. Klasse des Gymnasiums Pullach beim Empfang durch Regierungspräsident Christoph
Hillenbrand (Mitte) im Beisein der begleitenden Lehrkräfte Monika Harms und Sabine Simon.. Dort finden
Sie
auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische
Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in
Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Medieninformation
Nr. 553 vom 21. Dezember 2006
Wichtiger Hinweis für Flugpassagiere
Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen - Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck
Zu Beginn der Weihnachtsferien und des damit verbundenen erhöhten Reiseaufkommens erinnert
die Regierung von Oberbayern an die aktuellen, verschärften Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen.
„Die aufwändigen Fluggastkontrollen am Flughafen München dienen der Sicherheit der Passagiere.
Die Nachtteile, die sich dadurch manchmal für Fluggäste ergeben, insbesondere was den Zeitbedarf
anbelangt, halten wir durch flexiblen Personaleinsatz so gering wie möglich“, betont
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Seit 6. November 2006 gelten an den europäischen
Flughäfen die neuen EU-Sicherheitsbestimmungen bei der Passagier- und Handgepäckkontrolle.
Damit alle Fluggäste genau wissen, welche Flüssigkeiten sie im Handgepäck mitnehmen dürfen,
informiert das Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern, zuständig für die Personen- und
Handgepäckkontrollen, erneut über die verschärften Luftsicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die
Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:
Luftsicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:
• Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ist derzeit nur noch erlaubt, wenn sich die
Flüssigkeiten in Behältern befinden, die einzeln nicht mehr als 100 Milliliter fassen und
diese einzelnen Behälter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit
einem Gesamtfassungsvermögen von nicht mehr als einem Liter verstaut sind. Die
Volumenangabe von einem Liter bezieht sich dabei auf den Beutel und nicht auf die
Gesamtmenge der Einzelprodukte (d.h. Sie dürfen nicht einzelne Produkte, die insgesamt eine
Menge von 1 Liter ergeben, z.B. 10x100 Milliliter, in einen größeren Beutel packen). Die
Gesamtmenge der einzelnen Produkte liegt dabei naturgemäß weit unter 1 Liter.
• Pro Fluggast ist nur ein Beutel gestattet.
• Zu den Flüssigkeiten zählen auch ähnliche Produkte wie Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von
Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern also zum Beispiel Zahnpasta,
Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole.
• Der wieder verschließbare Plastikbeutel muss komplett geschlossen werden können und es darf
nichts herausragen. Es muss ein integrierter Verschluss vorhanden sein, also z.B. ein Reiss-,
Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss, damit das Kontrollpersonal den Beutel bei Bedarf
leicht öffnen und wieder verschließen kann. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mittels
Hilfsmittel (z.B. Gummiband) oder Knoten ist nicht gestattet. Außerdem muss der Plastikbeutel
so beschaffen sein, dass der Inhalt gut erkennbar ist.
• Bei der Ankunft an der Kontrollstelle muss der Fluggast den verschlossenen Beutel noch vor der
Röntgenkontrolle aus dem Handgepäck nehmen. Der Beutel wird gesondert geröntgt. Um
Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Beutel bereits beim Packen leicht
zugänglich zu verstauen.
Ausnahmen:
Von der genannten Mengenbeschränkung ausgenommen sind:
• Flüssige Medikamente und Spezialnahrung, die während der Reise aus medizinischen Gründen
unbedingt benötigt wird. Dazu zählen auch Babynahrung für mitreisende Babys oder
Kleinkinder. Diese Produkte darf der Passagier zusätzlich zu dem genannten 1 Liter fassenden
Plastikbeutel mitführen. Der Fluggast muss sie aber dem Kontrollpersonal zeigen, damit sie
geröntgt werden können. Die Notwendigkeit der Flüssigkeiten muss der Passagier glaubhaft
versichern und nach-weisen, z.B. bei den Medikamenten durch ein ärztliches Attest.
• Wie bisher ist es weiterhin möglich, Flüssigkeiten im Reisegepäck zu verstauen, sofern es sich
dabei nicht um Gefahrgut handelt, dessen Mitnahme ohnehin verboten ist. Unter verbotenes
Gefahrgut fallen z.B. alkoholische Getränke über 70 Prozent Vol. Alkohol.
• Unter bestimmten Voraussetzungen ist es außerdem weiterhin möglich, Flüssigkeiten im DutyFree-Laden zu kaufen. Genauere Informationen erteilt der jeweilige Flughafenbetreiber. Wir
bitten jedoch dringend darauf zu achten, dass flüssige Duty-Free-Waren aus den meisten
außereuropäischen Ländern grundsätzlich nicht mehr bei innereuropäischen Flügen (z.B. nach
einem Transfer- oder Transitaufenthalt an einem europäischen Flughafen) im Handgepäck
erlaubt sind und daher gegebenenfalls vor dem Weiterflug entsorgt werden müssen. Um unnötige
Eigentumsverluste wegen des Verbots zu vermeiden, sollten Sie daher entweder die gekauften
Waren gleich am Ursprungsflughafen einchecken oder aber gänzlich auf den Kauf von flüssigen
Duty Free-Waren auf außereuropäischen Flughäfen verzichten.
Weitere Informationen zum Handgepäck sind auf der Internetseite www.luftamt-suedbayern.de
abrufbar.
Medieninformation
Nr. 554 vom 20. Dezember 2006
An Weihnachten sicher auf oberbayerischen Straßen
Weihnachtszeit ist für den Straßenverkehr auch Stauzeit. Wer sich in den Weihnachtsverkehr
stürzt, sollte sich deshalb vor Reiseantritt über besonders staugefährdete Strecken
informieren und diese möglichst meiden. Aktuelle Verkehrinformationen und
Verkehrsprognosen sind im Internet unter www.bayerninfo.de erhältlich. Ab diesem Winter
hat der Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung
an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete
Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Ohne Winterreifen sollte in
dieser Jahreszeit also niemand unterwegs sein. Zusätzlich ist für Fahrten ins Gebirge die
Mitnahme von Schneeketten erforderlich; dies gilt insbesondere für die Lastkraftwagen der
Fuhrunternehmer.
Trotz des intensiven Räum- und Streudienstes sind gerade auf stark befahrenen Autobahnen zur
Hauptreisezeit Staus nicht auszuschließen. Bei der jährlichen Winterdienstbesprechung haben
deshalb die Regierung von Oberbayern zusammen mit der Autobahndirektion Südbayern, dem
Polizeipräsidium Oberbayern und den Kreisverwaltungen ihre Katastrophenschutzpläne für
Autobahnen überarbeitet und aktualisiert. Bei Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes
und Staulagen auf den Autobahnen treten die „Koordinierungsgruppen Autobahn“ auf örtlicher und
überörtlicher Ebene zusammen und ergreifen Maßnahmen, um lang andauernde Verkehrsstaus zu
vermeiden oder abzubauen. Die Autobahndirektion und die Polizei können wenn nötig Fahrstreifen
für LKW oder Autobahnabschnitte vollständig sperren, Überholverbote oder Kettenpflicht
anordnen. Falls dennoch Verkehrsteilnehmer über Stunden im Stau stecken bleiben sollten, haben
die Hilfsorganisationen geplant, sie mit warmen Getränken, Decken und Treibstoff zu versorgen.
Die Kreisverwaltungsbehörde als Katastrophenschutzbehörde koordiniert in solchen Fällen den
Einsatz. Sie stimmt das weitere Vorgehen sämtlicher Fachstellen wie Polizei, Autobahnmeistereien,
Straßenmeistereien, Katastrophenschutzbehörden, Feuerwehr und Rettungsorganisationen
aufeinander ab. Um auch für längere Staus im Reiseverkehr vorbereitet zu sein, sollten alle
Autofahrer warme Kleidung und Decken sowie warme Getränke im Auto mitführen. Und an
genügend Treibstoff im Tank denken, damit das Auto auch längere Zeit beheizt werden kann.
Medieninformation
Nr. 555 vom
21. Dezember 2006
Wechsel in der Leitung der Pressestelle der Regierung von Oberbayern
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum 15. Januar 2007 wird Heinrich Schuster neuer Leiter der Pressestelle der Regierung von
Oberbayern. Nach Stationen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Bayerischen Staatsministerium
des Innern und am Landratsamt Starnberg leitet Schuster derzeit die Abteilung Recht, Verwaltung
und Liegenschaften in der Autobahndirektion Südbayern.
Das Team der Pressestelle, Frau Michaela Krem (Tel: 089 2176-2824) und Frau Ines Schantz (Tel.:
089 2176-2555), sowie der stellvertretende Pressesprecher, Herr Martin Schelter (Tel.: 089 21762533), stehen Ihnen wie bislang gerne für Informationen Verfügung.
Ich werde zum 1. Januar 2007 in der Bayerischen Staatskanzlei die Leitung des Referates
„Angelegenheiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern“ übernehmen. Für Ihr Interesse
an der Arbeit der Regierung von Oberbayern und besonders die offene, faire und vertrauensvolle
Zusammenarbeit möchte ich mich recht herzlich bedanken. Gleichzeitig bitte ich Sie, der
Pressestelle weiterhin mit dem gleichen Vertrauen und der gleichen Offenheit zu begegnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Huber
Pressesprecher
Medieninformation
Nr. 556 vom
22. Dezember 2006
Feuerwerk an Silvester ohne böse Überraschungen
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern hat in den vergangenen Wochen die
sichere Lagerung von Feuerwerksartikeln im Handel überprüft und wird ab dem 28. Dezember auch
den Verkauf überwachen. Damit sich an Silvester alle am traditionellen Feuerwerk freuen können,
gibt die Gewerbeaufsicht der Regierung von Oberbayern noch zusätzlich einige Informationen und
Tipps:
• Der Verkauf von Feuerwerksartikeln der Klasse II - das sind die meisten der im Handel
erhältlichen Artikel wie „Knaller“, „Frösche“, „Schwärmer“, „Vulkane“, „Fontänen“, „Sonnen“
und Raketen - ist in diesem Jahr ab dem 28. Dezember erlaubt.
• Kinder oder Jugendliche dürfen keine Feuerwerksartikel der Klasse II kaufen und sollten sie
selbst dann nicht verwenden, wenn Familie oder andere Erwachsene dabei sind.
• Die Feuerwerksartikel müssen das Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung tragen, das
immer mit den Buchstaben BAM-PII-… beginnt. Andere Artikel ohne dieses Zeichen bitte nicht
verwenden.
• Unbedingt die Gebrauchsanweisung lesen und die Artikel nur wie angegeben verwenden, sonst
kann es zu schweren Verletzungen und Schäden kommen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern,
Telefon-Nummer: 089/2176-0.
Wegen unsachgemäßen Gebrauchs von Feuerwerksartikeln kommt es alljährlich zu teilweise
schweren Verletzungen und erheblichen Sachschäden. Zum besonders gefährdeten Personenkreis
zählen Kinder, Jugendliche und alkoholisierte Erwachsene. Es ist kein Kavaliersdelikt und schon
gar keine „Gefälligkeit“, Kindern und Jugendlichen pyrotechnische Artikel zu überlassen. Ebenso
ist es gefährlich und sogar strafbar, illegal eingeführte, nicht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper zu verwenden.
Medieninformation
Nr. 557
vom 27. Dezember 2006
Über 287.000 € für Jugendsozialarbeit an 26 oberbayerischen Schulen in 2006
Im Jahr 2006 hat die Regierung von Oberbayern die Jugendsozialarbeit an 26
oberbayerischen Schulen mit über 287.000 Euro unterstützt. Die Mittel hat das Bayerische
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nach Bewilligung
durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. Dazu der Präsident der Regierung von
Oberbayern, Christoph Hillenbrand: „Ziel der Jugendsozialarbeit ist es, junge Menschen mit
schweren sozialen und erzieherischen Problemen helfend und unterstützend zu begleiten,
damit sie sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
entwickeln können. Die Schule ist dafür ein geeigneter Ort. Lehrkräfte können dort nämlich
gemeinsam mit Sozialpädagogen zielorientiert, situations- und personenbezogen nachhaltig
auf die jungen Menschen einwirken und zugleich engen Kontakt mit den Eltern und/oder
anderen unterstützenden Institutionen halten“.
Jugendsozialarbeit wirkt durch den Einsatz von Sozialpädagogen/innen an Schulen unterstützend
am Erziehungsauftrag der Schulen mit. Sie richtet sich an junge Menschen, die durch ihr Verhalten,
insbesondere durch erheblich erzieherische, psychosoziale oder familiäre Probleme,
Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen. Ferner an solche, deren
soziale und berufliche Integration aufgrund von individuellen und/oder sozialen Schwierigkeiten
oder aufgrund eines Migrationshintergrundes erschwert sind. Jugendhilfe steht dabei in enger
Verbindung mit den Sozialen Diensten des Jugendamtes, den Erziehungsberatungsstellen, den
schulischen Beratungsdiensten, den Suchtberatungsstellen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dem
Arbeitsamt sowie Kindertageseinrichtungen und der offenen und verbandlichen Jugendarbeit.
Zuwendungsempfänger sind Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden,
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie angegliederte rechtsfähige, gemeinnützige
Vereine. Gefördert werden maximal 40 Prozent der Fachpersonalkosten.
Bewilligungen 2006
Träger
Schule
Evangelische Jugend München
Hauptschule am Winthirplatz in
München
Johann-Comenius-Förderzentrum in
8.180 Euro
Grafing
Grund- und Hauptschule in Kirchseeon 8.180 Euro
Volksschule in Poing
8.180 Euro
Bgm.-Prandl-Schule in Penzberg
11.898 Euro
Verein „JoCom“-Verein für
Schulsozialarbeit
Markt Kirchseeon
Gemeinde Poing
Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband Oberbayern
Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband Oberbayern
Pro Arbeit Rosenheim e.V.
Pro Arbeit Rosenheim e.V.
Weiß-Ferdl-Schule in Altötting
Grund- und Hauptschule Fürstätt in
Rosenheim
Hauptschule Mitte in Rosenheim
Förderung
2006
8.000 Euro
16.360 Euro
8.180 Euro
13.598 Euro
Hauptschulverband Wartenberg
Landkreis Freising
Landkreis Freising
Landkreis Freising
Caritas-Kreisstelle Ingolstadt
Sozialdienst katholischer Frauen
Stadt Ingolstadt
Diakonisches Werk Rosenheim
Kinderschutz und Mutterschutz e.V.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dachau
Landkreis Traunstein
Kreisjugendring München-Stadt
Diakonisches Werk Rosenheim
Flexible Jugendhilfe
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Fürstenfeldbruck
Familien- und Jugendhilfe
Katholische Jugendfürsorge der Diözese
Augsburg e.V.
IG-Feuerwache München
Caritas München-Freising e.V.
Caritas München-Freising e.V.
Volksschule Wartenberg
Grund- und Hauptschule Neustift in
Freising
Volksschule Eching
Berufsschule Freising
Hauptschule Herschelstraße in
Ingolstadt
Leo-von-Klenze-Schule in Ingolstadt
Hauptschule Stollstraße in Ingolstadt
Justus-von-Liebig-Volksschule Heufeld
Förderschule an der Dachauerstraße in
München
Hauptschule Dachau Ost
Hauptschule Traunreut
Hauptschule Wiesentfelser Straße 53 in
München
Förderzentrum Ost Eugen-Pabst-Schule
in Germering
Förderzentrum West
in Fürstenfeldbruck
8.180 Euro
8.180 Euro
16.360 Euro
16.360 Euro
16.360 Euro
16.360 Euro
16.360 Euro
16.360 Euro
8.180 Euro
16.360 Euro
13.580 Euro
14.607 Euro
8.180 Euro
8.180 Euro
Hauptschule in Peißenberg
7.498 Euro
Hauptschule Schrobenhausener Str. 15
Franz-Liszt-Hauptschule Waldkraiburg
Hauptschule an der
Implerstraße, München
8.180 Euro
2.727 Euro
2.727 Euro
Medieninformation
Nr. 558
vom
28. Dezember 2006
Über 22.000 Euro für Erziehungshilfe gegen Straffälligkeit und Gewalt im Jahr 2006
Mit über 22.000 Euro hat die Regierung von Oberbayern Maßnahmen der Erziehungshilfe gegen
Straffälligkeit und Gewalt im Jahr 2006 gefördert. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nach Bewilligung durch den Bayerischen
Landtag bereitgestellt. Der Freistaat Bayern will mit diesem Förderprogramm die Landkreise und
kreisfreien Städte mit dem Ziel unterstützen, ein ausreichendes Angebot sozialpädagogischer Hilfen
für gewaltgeneigte, von Straffälligkeit bedrohte oder bereits straffällig gewordene Kinder und
Jugendliche zu schaffen. Träger der Maßnahmen sind die Spitzenverbände der freien
Wohlfahrtspflege, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie rechtsfähige und
gemeinnützige Vereine, wenn sie einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe angegliedert
sind. Gefördert werden die Personalkosten für das hauptamtliche Fachpersonal des
Maßnahmeträgers.
Zuwendung kann der Träger beantragen für:
• ambulante Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe, zum Beispiel Trainingskurse für straffällig
gewordene Jugendliche und Heranwachsende, Täter-Opfer-Ausgleich, intensive und beratende
Begleitung der jugendlichen Straftäter vor und nach dem Jugendgerichtsverfahren, erzieherisch
und jugendgemäß ausgestaltete Arbeitsleistungen, Sonderprojekte für bestimmte Zielgruppen
• sozialpädagogische Hilfen für strafunmündige Kinder
• sozialpädagogische Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Bewilligungen 2006
Träger
Projekt
Adresse
Förderung in Euro
Diakonisches Werk
Täter-Opfer-Ausgleich
7.627
Stadt Ingolstadt
Jugendamt
Brücke München e.V.
Anti-Gewalt-Programm
Crailsheimstraße 8a
Traunstein
Adolf-Kolping-Str. 10
Ingolstadt
Einsteinstr. 92
München
Graffiti München
8.790
5.987
Medieninformation
Nr. 559 vom 22. Dezember 2006
167.000 Euro für Betreuung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien in 2006
Die Integration von Ausländern und Aussiedlern ist der Regierung von Oberbayern ein wichtiges Thema, schon weil sie für die Förderung von Hilfsprojekten, die Schulaufsicht oder die
Unterbringung von Spätaussiedlern in den Übergangswohnheimen zuständig ist: Allein 2006
hat sie bei elf Projekten die Betreuung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer
Familienangehörigen mit fast 167.000 Euro gefördert. Außerdem führte sie auch 2006 im
Rahmen der landesweiten Aktion „Integration im Dialog - Migranten in Bayern“ der
Bayerischen Staatsregierung das Oberbayerische Integrationsforum diesmal in München,
Weilheim, Rosenheim und Mühldorf a.Inn durch. Die vier Integrationsforen zeigten
gelungene Beispiele erfolgreicher Integrationsmaßnahmen.
Die Zuwendungen erhielten im laufenden Jahr Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege
sowie rechtsfähige, gemeinnützige Vereine, die Gewähr für eine ordnungsgemäße
Durchführung der Maßnahme bieten. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nach Bewilligung durch den Bayerischen
Landtag bereitgestellt.
Die vier Integrationsforen präsentierten heuer erfolgreiche Projekte im schulischen Bereich
und im beruflichen und wirtschaftlichen Umfeld, lokale Projekte zur Integration von
Aussiedlern sowie gelungene Integrationsprojekte auf kulturellem Gebiet aus den Bereichen
Musik und Tanztheater. Mit diesen regionalen Veranstaltungen soll auf Ebene der
Regierungsbezirke die Notwendigkeit der Integration von Ausländern und Aussiedlern
hervorgehoben und ein positives Bewusstsein aller örtlichen Akteure und der Bevölkerung für
Integrationsthemen entwickelt werden.
Die Fördermaßnahmen sollen dazu beitragen, die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien in
unsere Gesellschaft einzugliedern. Das sind insbesondere:
• Sozialisationshilfen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für Kinder ausländischer Arbeitnehmer
(zum Beispiel: Veranstaltungen, Ausflüge). Ziel: Handlungs- und Ausdrucksfähigkeit in der
deutschen Sprache verbessern.
• Seminare für ausländische Eltern, Kinder und Jugendliche. Ziel: Lösungsmöglichkeiten für
Fragestellungen der weiteren Lebensplanung entwickeln.
• Sozialpädagogische Maßnahmen. Ziel: Eingliederungsmöglichkeiten für Personen mit
spezifischen Integrationsanforderungen verbessern, zum Beispiel Frauen und Mädchen.
Das Haushaltsjahr 2006 war das letzte Jahr der Förderung der Betreuung ausländischer
Arbeitnehmer und ihrer Familien im bisherigen Umfang. Mit der Neuregelung der
Integrationsförderung wird die mit dem Zuwanderungsgesetz eingeleitete Zusammenführung der
Integrationsförderung für Ausländer und Spätaussiedler nun auch in Bayern vollzogen. An die
Stelle der bisherigen Förderrichtlinie tritt demnach ab Januar 2007 die Hausaufgabenhilfe-Richtlinie
vom 09.01.2006. Die Abwicklung der Förderung übernimmt dann die Landesaufnahmestelle des
Freistaats Bayern in Nürnberg. Nähere Informationen der neuen Hausaufgaben-Richtlinie erhalten
Sie im Internet unter www.stmas.bayern.de/migration/hausaufgaben.
Bewilligungen 2006
Träger
Projekt
Adresse
Nachbarschaftshilfe
Taufkirchen
Integrationshilfe
Gilching
Spanischsprachige kath
Mission
Kreisjugendring
München Land
Initiativgruppe
Hausaufgaben-Betreuung
Ahornring
119,Taufkirchen
Ressweg 10, Gilching 1.597
Caritas
Caritas
Ausländerhilfe
Ebersberg
AKA München
AKA Gauting
Projektladen
Deutschkenntnisse, Integration,
Hausaufgabenhilfe
Hausaufgabenhilfe spanischspr.
Kinder
Projekt Junge Ausländer
Kinderbetreuung
Kunterbunt
Hausaufgabenhilfe italienischer
Kinder
Hausaufgaben- und
Sozialisationshilfen
Ausländersozialarbeit
Hausaufgaben- und sonstige
Hilfen
Betreuungsmaßn. ausländische
Frauen und Mädchen
Förderung in
Euro
969
Ridlerstr. 88, München 240
Burgweg 10, Pullach
30.000
Hermann-Lingg-Str.
63.400
13, München
Hirtenstr. 4, München 4.433
Hirtenstr. 4, München 1.366
Sieghartstr. 19,
9.000
Ebersberg
Rosenheimer Str. 123, 21.838
München
Schulstr. 5, Gauting
11.200
Metzstr. 37, München 22.880
Medieninformation
Nr. 560 vom 21. Dezember 2006
Über 213.000 Euro für ehrenamtliches Engagement bei Erziehungshilfe in 2006
Im Jahr 2006 hat die Regierung von Oberbayern ehrenamtliches Engagement in der Erziehungshilfe
mit über 213.000 Euro unterstützt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt.
Die Mittel kommen professioneller fachlicher Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen
Mitarbeiter, insbesondere bei der Erziehungshilfe in der Familie, bei der Kinderbetreuung und bei
den Hilfen für Familien in Not- und Krisensituationen zugute. Dazu der Präsident der Regierung
von Oberbayern, Christoph Hillenbrand: „Aktive und engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger
tragen in besonderer Weise dazu bei, zwischenmenschliche Beziehungen und solidarisches Handeln
in der Gemeinschaft zu stärken. Der Freistaat unterstreicht mit seiner Förderung die Bedeutung der
ehrenamtlichen Tätigkeit in der Jugendhilfe, die wirklich unverzichtbar ist. Fachkundige
Beratungskräfte und die in diesen Bereichen tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
unterstützen sie dabei.“ Die Jugendämter sind verpflichtet, mit der freien Jugendhilfe
partnerschaftlich zusammenzuarbeiten sowie die Zusammenschlüsse ehrenamtlich Tätiger zu
unterstützen und zu beraten. Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien
Wohlfahrtspflege, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie rechtsfähige und
gemeinnützige Vereine, wenn sie einem anerkannten Träger der Jugendhilfe angegliedert sind.
Bewilligungen 2006
Träger
Projekt
Adresse
Förderung in Euro
Sozialdienst kath.
Frauen, Landesstelle
Bayern
Stärkung des
ehrenamtlichen
Engagements
Bavariaring 48,
München
43.368
Deutscher
Kinderschutzbund
Familienhilfe
Arabellastr. 1,
München
14.867
Deutscher
Kinderschutzbund,
Landesverband
Bayern
Begleiteter Umgang
Arabellastr. 1,
München
14.316
Deutscher
Kinderschutzbund
Landesverband
Bayern
Kinder- und
Jugendtelefon
Arabellastr. 1,
München
11.860
Die Mitarbeit in
Bayern e.V.
Fachberatung für
ehrenamtliche
MitarbeiterInnen
Einsteinstr. 111,
München
36.905
Haus der Familie,
Kath Mutterschule
Stärkung des
ehrenamtlichen
Engagements
Schraudolphstr. 1,
München
13.367
Pfad für Kinder,
Landesverband
Bayern
Offene
Erziehungshilfe
Steubstr. 6,
Aichach
18.669
Deutscher
Kinderschutzbund,
Kreisverband
Würzburg
Betreuungshilfen für
Franziskanerplatz 3,
Kinder und Familien in Würzburg
Notsituationen
17.000
Sozialdienst kath.
Frauen Amberg
Stärkung des
ehrenamtlichen
Engagements
Studentenplatz 2,
Amberg
16.478
IN VIA,
Landesverband
Bayern
Fachberatung
ehrenamtlich tätiger
Migrantinnen
Lessingstr. 3,
München
26.933