11.12.2006 - Regierung von Oberbayern
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11.12.2006 - Regierung von Oberbayern
Medieninformation Nr. 478 vom 12. Dezember 2006 Grünes Licht für neues Fachmarktzentrum in Erding-Aufhausen Nach einem vereinfachten Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Fachmarktzentrums mit insgesamt 5.500 Quadratmetern Verkaufsfläche im Gewerbegebiet in Aufhausen im Süden Erdings gibt die Regierung von Oberbayern aus landesplanerischer Sicht grünes Licht für das Projekt, sofern es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Das war möglich, weil es sich nicht um die Neuansiedelung von Fachmärkten, sondern um die Erweiterung bzw. Reduzierung am Standort bereits vorhandener Nutzungen handelt und das planerische Gesamtkonzept der Stadt Erding diesen Standort befürwortet. Die Regierung verlangt, dass bei einer Erweiterung des Elektrofachmarktes über die Mindestbetriebsgröße von 1.200 Quadratmetern hinaus die geplanten Elektrofachmärkte in Erding-West in der Summenwirkung mit einbezogen werden. Um das Verfahren zu beschleunigen, hat die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens parallel zum im August 2006 eingeleiteten Bauleitplanverfahren die abgegebenen Stellungnahmen der 32 beteiligten Träger öffentlicher Belange (Behörden, Institutionen und Kommunen) geprüft und abgewogen. Dazu gingen keine Einwendungen ein. Die Stadt Erding beabsichtigt, in Aufhausen ein Fachmarktzentrum mit drei Einkaufsmärkten an der Berghamer Straßen im Süden Erdings zu errichten. Geplant sind ein Bau- und Gartenmarkt (3.500 m²), ein Elektrofachmarkt (1.500 m²) und ein Getränkemarkt (500 m²). Alle drei Nutzungen sind auf dem Areal bereits mit befristeter Genehmigung oder per Baurecht vorhanden: Die Verkaufsfläche des bestehenden Elektrofachmarktes soll um 860 m² erweitert und die des bestehenden Getränkemarktes um 500 m² reduziert werden; beide werden in einem Gebäude untergebracht. Da in Erding gleichzeitig mehrere Elektrofachmärkte geplant sind, muss bei der nun geplanten Erweiterung des Expert-Marktes, die über die betriebswirtschaftliche Mindestgröße von 1.200 m² hinausgeht, die sogenannte Summenwirkung beachtet werden: Um die innerörtliche Einzelhandelsstruktur in der Stadt Erding und den benachbarten Gemeinden nicht zu gefährden, waren in der landesplanerischen Beurteilung bei der Erweiterung des Elektrofachmarktes die Verkaufsflächen der beiden bereits in Erding-West geplanten Elektrofachmärkte insgesamt, also nicht jeder einzeln für sich, zu berücksichtigen. Außerdem soll ein neuer Bau- und Gartenmarkt mit landwirtschaftlicher Ausrichtung gebaut und dabei um ca. 540 m² im Vergleich zum vorhandenen Baurecht erweitert werden. So beträgt die Erweiterung auf insgesamt 5.500 m² gegenüber den genehmigten Nutzungen (4.600 m²) ca. 900 m². Die landesplanerische Überprüfung hat ergeben, dass die geplanten Verkaufsflächen von Baumarkt und Getränkemarkt als raumverträglich beurteilt werden können. Es sind keine negativen Auswirkungen auf die innerstädtische Einzelhandelsstruktur und die verbrauchernahe Versorgung in der Stadt Erding zu erwarten, wenn die geplanten Erweiterungsflächen für den Elektrofachmarkt, die über die Mindestbetriebsgröße hinausgehen, in die Summenwirkung mit den in Erding-West geplanten Elektrofachmärkten einbezogen werden. Der Standort ist über die Berghamer und Pretzener Straße an den Verkehr angeschlossen und zu Fuß von der S-Bahnhaltestelle Aufhausen erreichbar. Damit ist das Projekt ausreichend verkehrlich angebunden. Das geplante Fachmarktzentrum entspricht bei Berücksichtigung der Summenwirkung bezüglich der Erweiterung des Elektrofachmarktes über die Mindestbetriebsgröße hinaus sowie der Belange des Denkmalschutzes den Erfordernissen der Raumordnung. Verfahren Die Regierung von Oberbayern prüft im vereinfachten Raumordnungsverfahren wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu wertet die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen der Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstigen betroffenen Organisationen aus, die im Rahmen der Bauleitplanung bei der Gemeinde eingingen. Für das Vorhaben legen die betroffenen Kommunen den Bebauungsplan mit den Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich aus. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das vereinfachte Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“. Geplanter Neubau eines Fachmarktzentrums in Erding - Aufhausen ERDING geplantes Fachmarktzentrum Maßstab 1 : 25 000 Kartengrundlage: Geobasisdaten des Bayerischen Landesvermessungsamtes http://www.geodaten.bayern.de Nutzungserlaubnis vom 6.12.2000, Az.: VM 3860 B - 4562 Herausgeber: Regierung von Oberbayern, 11/2006 Medieninformation Nr. 495 vom 05.12.2006 Lotterierecht 30 Verbände und Organisationen erhalten Allgemeine Erlaubnis für Lotterien Im kommenden Jahr können 30 Verbände und Organisationen in Oberbayern ein Jahr lang Lotterien und Ausspielungen bis zu einem Spielkapital von 40.000 Euro durchführen, ohne dass sie jeweils eine bis 2005 notwendige Einzelerlaubnis beantragen müssten. Das ermöglicht ihnen die Regierung von Oberbayern mittels einer „Allgemeinen Erlaubnis“ für Lotterien und Ausspielungen mit Wirkung ab 1. Januar 2007. Regierungspräsident Christoph Hillenbrand verweist auf die guten Rückmeldungen zu einer vergleichbaren Vorläuferregelung im laufenden Jahr: „Die Kommunen, in denen heuer solche Lotterien und Sammlungen stattgefunden haben, machten mit dieser Verfahrensweise ausschließlich positive Erfahrungen. Deshalb gehen wir 2007 diesen unbürokratischen Weg erneut. Zugleich erweitern wir den Kreis der Aufgenommenen. Die Regierung berücksichtigt nun zusätzlich zu den bislang 28 begünstigten Hilfsorganisationen, Kirchen und staatlich anerkannten Vereinen oder Verbänden den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. und die Verbände des Beirats Freiwillige Reservistenarbeit beim Verband der Deutschen Bundeswehr e.V. erstmals in der Allgemeinen Erlaubnis. Alle Verbände und Organisationen bieten einschließlich ihrer in die Allgemeine Erlaubnis einbezogenen Untergliederungen grundsätzlich die Gewähr, dass sie die Veranstaltung ordnungsgemäß durchführen und den Reinertrag entsprechend verwenden. Bei Lotterien geht es um die Verlosung von Geldgewinnen, bei sogenannten Ausspielungen dagegen um die Verlosung von Warengewinnen. Veranstalter und Behörden beurteilen die 2006 praktizierte Verfahrensweise positiv. Auch die vermehrten Abrechnungsüberprüfungen haben nicht zu Beanstandungen geführt. Damit können sich die Gemeinden künftig darauf beschränken, Abrechnungen nur noch stichpunktartig in Einzelfällen zu prüfen, was eine weitere Erleichterung für die Beteiligten darstellt. Die Regierung von Oberbayern hat die Erlaubnis wieder auf ein Jahr befristet, um schnell auf positive wie kritische Hinweise der Städte, Märkte und Gemeinden zu diesen sensiblen Gewinnspielen reagieren zu können. Die „Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Oberbayern“ ist in Kürze im Internet kostenlos herunterladbar unter www.regierung.oberbayern.bayern.de unter dem Stichwort „Lotterierecht“. Medieninformation Nr. 497 vom 01.12.2006 Grünes Licht für Neubau der Hochbrücke Freimann Künftig sicherer und flüssigerer Verkehr von und zur Autobahn München-Nürnberg Die alte, geschädigte und derzeit noch mit einer Hilfskonstruktion gesicherte Hochbrücke Freimann wird voraussichtlich ab Mai 2007 durch einen leistungsfähigen 580 Meter langen Brückenneubau ersetzt. Der ebenfalls vorgesehene Anbau eines Einfahrstreifens am Föhringer Ring auf die A 9 mit Nothaltestreifen bedeutet künftig weniger Staus und höhere Sicherheit. Dafür hat die Regierung von Oberbayern jetzt grünes Licht gegeben. Während der -laut Autobahndirektion- dreijährigen Bauzeit steht der Anschluss Frankfurter Ring je nach Baustufe halbseitig nicht zur Verfügung. Der Verkehr kann und muss über das städtische Straßennetz bis zur Anschlussstelle München-Freimann umgeleitet werden. Die dazu notwendigen baulichen Folgemaßnahmen und deren Rückbau regelt der Planfeststellungsbeschluss ebenfalls. Sowohl die Autobahndirektion Südbayern als auch die Regierung von Oberbayern haben die Stellungnahmen von 20 Behörden, anerkannten Vereinen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die über 100 privaten Einwendungen soweit wie möglich berücksichtigt. Das erfolgte über Planänderungen und Auflagen im Planfeststellungsbeschluss insbesondere zum Natur- und Landschaftsschutz, Lärmschutz für Anwohner und Schutz der Anlagen und des Betriebs der UBahn und Eisenbahn. Die nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit einer rund 0,117 Hektar großen Fläche ausgeglichen. Das Vorhaben umfasst den Abbruch und Neubau der Hochbrücke Freimann an der Anschlussstelle München-Frankfurter Ring der Bundesautobahn A 9 einschließlich der Aus- und Einfahrrampen und der Anpassung an den nördlich anschließenden sechsstreifigen Ausbau der A 9 MünchenNürnberg. Ferner ist davon der Umbau der Ostrampe der Anschlussstelle München-Freimann, hierbei insbesondere die Umgestaltung des Anschlusses der Rampe an die Heidemannstraße enthalten. Außerdem wird der Lärmschutz auf der Hochbrücke Freimann als Folge des sechsstreifigen Ausbaus der A 9 zur Lärmvorsorge vervollständigt. Hinweise: Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt bzw. enthält alle für dieses Vorhaben erforderlichen Erlaubnisse, Planfeststellungen, Ausnahmen und Befreiungen. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung am 1. Dezember vom 7. Dezember bis 20. Dezember 2006 in der Landeshauptstadt München aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist hier abrufbar. Hochbrücke Freimann Freisinger Landstr. U-Bahn U6 Fußgängerunterführ ung Hofreiter Weg DB AG Nordring Situlistr. Zubringer Föhringer Ring Max-Valier-Str. Auffahrt Ost Abfahrt West Frankfurter Ring Geh- und Radweg Föhringer Ring Parkplatzzubringer zur Haltestelle U6 Medieninformation Nr. 504 vom 01.12.2006 Zuschuss für Straßenbau im Landkreis Landsberg am Lech Der Landkreis Landsberg am Lech hat aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens eine Verstärkung des Oberbaus an der Kreisstraße LL 1 zwischen Greifenberg und der Landkreisgrenze durchgeführt. Die Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern dem Landkreis Landsberg am Lech eine Zuwendung in Höhe von insgesamt rund 175.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer ersten Rate rund 100.000 Euro nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bewilligt. Die Gesamtkosten sind mit 325.000 Euro veranschlagt. Medieninformation Nr. 510 vom 13. Dezember 2006 Überprüfung der Standfestigkeit von Hallen dringlich Arbeitstagung der Regierung für oberbayerische Stadt- und Kreisbaumeister Nach dem tragischen Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall und den darauf folgenden Untersuchungen weist die Regierung von Oberbayern nochmals eindringlich auf die Bedeutung einer eingehenden Überprüfung von Gebäuden mit problematischen Baukonstruktionen hin. Das war wichtiges Thema der Arbeitstagung der Stadt- und Kreisbaumeister am 13. Dezember 2006 in München. Regierungspräsident Christoph Hillenbrand: „Uns ist es wichtig auch die Stadt- und Kreisbaumeister als baufachliche Vertreter der unteren Bauaufsichtsbehörden über aktuelle Fragen zur Standsicherheit von Hallen zu informieren.“ Eine Zwischenbilanz zur Prüfung hat gezeigt, dass in Oberbayern alle 21 Eislaufhallen untersucht wurden. An einer Reihe von Hallen wurden bereits Nachrüstungsmaßnahmen durchgefürht. Bei 13 Hallen waren aber noch Rückfragen bei den unteren Bauaufsichtsbehörden erforderlich, wie etwa nach einer genauen Untersuchung des verwendeten Leims oder zum Nachweis der besonderen Qualifikation des Prüfers. Für die Überprüfung der Hallenkonstruktionen und zur Schneelastproblematik hat das Bayerische Innenministerium zwei Merkblätter herausgegeben, die auch für private Eigentümer Hinweise zur Überprüfung ihrer Gebäude enthalten. Sie sind im Internet unter www.bauen.bayern.de abrufbar. Weiteres Thema war unter anderem die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Bau von Wohnungen oder die bauordnungsrechtliche Behandlung von Rettungswegen: Die Bevölkerungsentwicklung bestimmt intensiv auch den Städtebau und hat Folgen für Infrastruktur, Arbeitsmarkt und Wohnbedürfnisse. Die Teilnehmer der Veranstaltung haben Auswirkungen dieser Entwicklung und Lösungsansätze, etwa zu einer flächen- und wegesparenden städtebaulichen Entwicklung, der Auslastung der kommunalen Infrastruktur, der notwendigen Aufrechterhaltung einer Nahversorgung oder zur seniorengerechten Ausstattung von Wohnungen diskutiert. Weitere Themen waren die bauordnungsrechtliche Behandlung von Rettungswegen und das Rauminformationssystem „RIS“ der Regierungen und dessen Nutzungsmöglichkeiten für die Kommunen. Medieninformation Nr. 515 vom 4. Dezember 2006 Zuschuss für Straßenbau in Karlsfeld, Landkreis Dachau Die Gemeinde Karlsfeld beabsichtigt in mehreren Teilabschnitten den Aus- und Neubau einer Gemeindeverbindungsstraße mit Anlage eines Geh- und Radweges zwischen dem nördlichen Karlsfelder Gemeindeteil und der Bundesstraße 304 zu verwirklichen. Dazu muss die Trasse die Eisenbahnstrecke München-Ingolstadt kreuzen. In einem ersten Bauabschnitt ist der Bau einer Eisenbahnbrücke über die künftige Gemeindeverbindungsstraße und im weiteren Verlauf ein Straßenneubau bis zur Bundesstraße 304 vorgesehen. Zu den unmittelbaren Folgemaßnahmen gehören die Errichtung von zwei Straßenbrücken über die Würm und den Wehrstaudenbach, der Geh- und Radwegbau sowie der Bau eines Kreisverkehrsplatzes zur Anbindung von Verbraucherund Fachmärkten. Das Eisenbahnüberführungsbauwerk wurde bereits Anfang November 2006 baulich fertig gestellt. Die anschließende Straßenverbindung ist noch im Bau. Im Hinblick auf die Anbindung der Verbraucher- und Fachmärkte ist der erste Bauabschnitt bereits zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern der Gemeinde Karlsfeld eine Zuwendung in Höhe von 3,25 Millionen Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer ersten Rate 2,6 Millionen Euro bewilligt. Die Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt sind mit 6,687 Millionen Euro veranschlagt. Medieninformation Nr. 516 vom 04.12.2006 Lagerung von Silvesterfeuerwerk in Verkaufsräumen vereinfacht Geschäfte oder Händler, die Silvesterfeuerwerk verkaufen, können jetzt mit 200 Kilogramm doppelt so viel Ware wie bisher im Verkaufsraum lagern, ohne hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragen zu müssen. Die Regierung von Oberbayern hat dies jetzt für die Zeit vom 1. bis 31. Dezember 2006 allgemein erlaubt. „Damit vermeiden wir zusätzlichen bürokratischen Aufwand in Gestalt vieler einzelner Ausnahmegenehmigungen“ betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Grund hierfür sind die immer beliebter gewordenen so genannten Batterie- oder Systemfeuerwerke: Hier ist der Anteil der Verpackung am Gesamtgewicht im Verhältnis zu den explosionsgefährlichen Stoffen gestiegen. Aus der Sicht der Sachverständigen der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung ist damit die doppelte Aufbewahrungsmenge von Silvesterfeuerwerk in Verkaufsräumen sicherheitstechnisch vertretbar. Diese Veränderung der Gewichtsanteile von Verpackung und explosionsfähigen Stoffen soll nach Auffassung von Bund und Ländern künftig im Sprengstoffrecht berücksichtigt werden. Mit einer entsprechenden Rechtsänderung ist in diesem Jahr freilich nicht mehr zu rechnen. Damit der Handel bereits jetzt mehr Silvesterartikel in Verkaufsräumen lagern kann, hat die Regierung von Oberbayern dies mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung generell gestattet. Diese ist im Internet unter www.gaa-m-s.bayern.de unter Aktuelles abrufbar. Für Fachfragen steht Herr Blasse vom Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern, Telefon-Nummer: 089/2176-3402 zur Verfügung. Medieninformation Nr. 517 vom 01.12.2006 Neue Stiftung in München Paula Kubitscheck-Vogel-Stiftung staatlich anerkannt Die Paula Kubitscheck-Vogel-Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 13. November 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist: Förderung von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens durch andere steuer begünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die ihrerseits die nachfolgenden satzungsgemäßen Zwecke erfüllen: • Finanzielle Unterstützung der in Bayern tätigen stationären Hospize, ambulanten Hospizdienste und Hospizgemeinschaften • Finanzielle Unterstützung der Forschung der Palliativmedizin und deren Anwendung • Unterstützung hilfsbedürftiger und kranker Menschen und mit deren Pflege befasster Angehöriger, soweit Kosten der Hospizbetreuung nicht durch Versicherungen oder aus eigenen Mitteln gedeckt sind. Errichtet hat die Stiftung Paula Kubitscheck-Vogel. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt: Herr Johannes Stegmaier, In Münster Stegmaier Rombach Family Office GmbH, Biberacher Str. 75, 88339 Bad Waldsee, Telefonnummer 07524/9785-0. Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von O-berbayern unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder hier. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 518 vom 06.12.2006 Neue Stiftung in München „K&K pro Karpatia Stipendium“ Stiftung staatlich anerkannt Die „K&K pro Karpatia Stipendium“ Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 30. November 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist: die individuelle Ausbildungsförderung vor allem die Verwirklichung des Erwerbs eines Abiturs oder eines Diploms im In- oder Ausland nach Bedürftigkeit und Leistung von Jugendlichen der ungarischen Minderheit aus dem Wirkungskreis des ungarischen Bischofs des Bistums Munkacs/Kukaceve, Karpato-Ukraine, insbesondere derer die vom Lande kommen. Die Förderung erfolgt durch Bezuschussung bzw. Stipendien für Lebensunterhalt (Miete, Kost und Logis), oder für Internat-Kosten sowie für sonstige schulische Kosten (Schulbedarf, Schulbus, Studiengebühr). Errichtet hat die Stiftung Herr László Köhalmy. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt: Herr Arpad Mekker, c/o Ungarischsprachige Katholische Mission, Oberföhringer Str. 40, 81925 München, Telefonnummer 089/982637. Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder hier. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 519 vom 4. Dezember 2006 Förderung des Handwerks Regierung von Oberbayern bewilligt der Handwerkskammer für München und Oberbayern über 468.000 Euro für Berufsbildungszentren Die Regierung von Oberbayern hat der Handwerkskammer für München und Oberbayern für Ausstattungsinvestitionen in ihre beruflichen Schulungsstätten einen Zuschuss von über 468.000 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nach Beschluss des Bayerischen Landtags bereitgestellt. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern unterhält in Traunstein, Ingolstadt, Rosenheim, Weilheim und Mühldorf/Altötting Berufsbildungszentren zur Aus- und Weiterbildung im Handwerksbereich. Zur Erweiterung und Modernisierung der Ausstattung investiert die Handwerkskammer rund 1,6 Millionen Euro. Medieninformation Nr. 520 vom 5. Dezember 2006 Förderung des Handwerks Regierung von Oberbayern bewilligt der Innung für Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik über 22.000 Euro für Berufsbildungszentrum Die Regierung von Oberbayern hat der Innung für Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik einen Zuschuss von über 22.000 Euro für Investitionen in ihre berufliche Schulungsstätte in München bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nach Beschluss des Bayerischen Landtags bereitgestellt. Die Innung für Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik betreibt in München ein sehr gut ausgelastetes Berufsbildungszentrum für Spengler sowie für Sanitär- und Heizungstechniker. In dieser Einrichtung werden Kurse zur Lehrlings- und Meisterausbildung durchgeführt. Zur Aufrechterhaltung des anerkannt hohen Niveaus ist eine ständige Modernisierung der Ausstattung für den Unterricht erforderlich. Medieninformation Nr. 521 vom 6. Dezember 2006 Förderung der beruflichen Bildung Regierung von Oberbayern bewilligt der Deutschen Angestellten-Akademie über 48.000 Euro für Schulungsstätte Die Regierung von Oberbayern hat der Deutschen Angestellten-Akademie (DAA) einen Zuschuss von über 48.000 Euro für ihre Schulungsstätte in München bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nach Beschluss des Bayerischen Landtags bereitgestellt. Die DAA führt Lehrgänge zur beruflichen Umschulung sowie zur beruflichen Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung durch. Um den Unterricht, insbesondere im Bereich der neuen Büro- und Kommunikationstechnologien (Netzwerke, neue Programme), auf dem erforderlichen hohen Niveau durchführen zu können, ist die Anschaffung von 140 Multimedia-PCs notwendig. Die Investition beläuft sich insgesamt auf über 120.000 Euro. Medieninformation Nr. 522 vom 6. Dezember 2006 Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Bayern-Österreich Regierung von Oberbayern bewilligt der Euregio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein über 61.000 Euro INTERREG III A – Mittel Die Regierung von Oberbayern hat der Euregio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein über 61.000 Euro aus Mitteln der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bewilligt. Die Mittel hat der gemeinsame bayerischösterreichische Lenkungsausschuss bereitgestellt. Die Mittel sind zur Mitfinanzierung der Personalund Sachkosten 2007 der Euregio-Geschäftsstelle in Freilassing bestimmt. Die im Jahr 1995 gegründete Euregio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein ist ein Zusammenschluss der beiden Trägervereine Regio Salzburg und Regio Berchtesgadener LandTraunstein. Sie hat unter anderem die Aufgabe, die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit ihrer Mitglieder zu fördern, zu unterstützen und zu koordinieren. Die Euregio wird im Rahmen des grenzüberschreitenden Förderprogramms INTERREG III A Österreich-Deutschland/Bayern von der Europäischen Union gefördert. Medieninformation Nr. 523 vom 5. Dezember 2006 Tourismusförderung Regierung von Oberbayern bewilligt Zuschuss von über 51.000 Euro für Steg in Tegernsee Die Regierung von Oberbayern hat der Stadt Tegernsee für die Errichtung eines Stegs entlang des Seeufers eine Zuwendung von über 51.000 Euro bewilligt. Die Mittel wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. Die Stadt Tegernsee errichtet entlang des Seeufers einen Verbindungssteg zwischen der Länd und dem Rathaus als öffentlichen Kurweg. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund 155.000 Euro. Mit dieser Maßnahme will der heilklimatische Kurort seine touristische Infrastruktur weiter verbessern. Medieninformation Nr. 524 vom 8. Dezember 2006 Oberbayern eine der wirtschaftlich erfolgreichsten Regionen in Europa „Oberbayern ist eine der wirtschaftlich erfolgreichsten der 254 Regionen Europas. Dies belegen die Aussagen des Statistischen Jahrbuchs 2006 der Europäischen Union zur Entwicklung in den Jahren 2000 bis 2004: Bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie beim Tourismus gehört Oberbayern zu den wichtigsten Regionen in der Europäischen Union. Neben einem hohen Bruttoinlandsprodukt pro Kopf bringt Oberbayern auch nach vorn die im Vergleich niedrige Arbeitslosenquote nicht zuletzt bei Frauen und Jugendlichen. Dazu passen die aktuellen Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit, die im November für Oberbayern die bayernweit niedrigste Arbeitslosenquote von 5 Prozent ausweisen. Außerdem zeichnet den Regierungsbezirk Oberbayern eine überdurchschnittlich hohe Arbeitsproduktivität aus. Gemessen in Arbeitsstunden liegt der Regierungsbezirk unter den ersten zehn Regionen der EU auf Platz 8. Mehr als 14 Prozent der Beschäftigten sind hier im High-Tech-Bereich tätig. Das Land zwischen Lech und Salzach gehört damit zu den Regionen mit einer hohen Investitionsquote in Hochtechnologiebranchen. Bei den im Wirtschaftszweig Forschung und Entwicklung am meisten spezialisierten Regionen belegt Oberbayern Platz 2. Diesen Erfolg verdankt Oberbayern vor allem den sich im globalen Wettbewerb behauptenden Firmen und Unternehmen sowie den außergewöhnlich erfolgreichen Forschungseinrichtungen. Ausschlaggebend sind hierfür aber auch über lange Jahre geschaffene Standortfaktoren wie eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, ferner ein reiches Kulturangebot, lebenswerte Traditionen, vielfältige Freizeitmöglichkeiten oder die vielerorts intakte Natur. „Dass diese positive Entwicklung sich weiter fortsetzt, hängt mehr denn je auch von einer leistungsfähigen Verwaltung ab. Wirtschaftlicher Erfolg basiert ja nicht zuletzt auf der Dauer von Genehmigungsverfahren und der zielgenauen Förderung zukunftsweisender Projekte. Die Regierung von Oberbayern ist in diesem Zusammenhang als modernes Dienstleistungszentrum gefordert“, stellt Regierungspräsident Christoph Hillenbrand fest und macht deutlich: „Oberbayern wird von außen gern als einheitliche Boomregion gesehen. Tatsächlich ist es aber als flächengrößter deutscher Regierungsbezirk sehr unterschiedlich strukturiert. Deswegen muss die Bezirksregierung höchst unterschiedliche Ausgangslagen und Besonderheiten der jeweiligen Räume berücksichtigen, um den verschiedensten Interessen gerecht zu werden. Als Bündelungsbehörde und einheitliche Anlaufstelle bieten wir aber auch – besser als eine Vielzahl einzelner Behörden mit spezialisierten Fachzuständigkeiten auf der Mittelstufe sicherstellen könnte - Entscheidungen aus einer Hand und damit einen umfassenden Service für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Kommunen.“ Medieninformation Nr. 525 vom 05.12.2006 Förderung des Handwerks 70.500 Euro für Ausstattungsinvestitionen im Berufsbildungszentrum Mühldorf Die Regierung von Oberbayern hat der Handwerkskammer für München und Oberbayern für Ausstattungsinvestitionen im Berufsbildungszentrum Mühldorf einen Zuschuss in Höhe von 70.500 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nach Beschluss des Bayerischen Landtags bereitgestellt. Wegen der hohen Lehrlingszahlen in der Kfz-Ausbildung ist die Handwerkskammer für München und Oberbayern in ihrem Bildungszentrum Mühldorf gezwungen, mit Doppelkursen zu arbeiten. Zur Erweiterung und Modernisierung der Ausstattung müssen 141.000 Euro investiert werden. Die Regierung von Oberbayern fördert diese notwenigen Investitionen mit 70.500 Euro aus Mitteln des Europäischen Regionalfonds. Medieninformation Nr. 526 vom 11. Dezember 2006 Zuschuss für Straßenbau im Landkreis Landsberg am Lech Die Gemeinde Geltendorf hat aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens eine Verstärkung des Oberbaus an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Geltendorf und Türkenfeld durchgeführt. Die Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern der Gemeinde Geltendorf eine Zuwendung in Höhe von insgesamt rund 255.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer ersten Rate rund 155.000 Euro bewilligt. Die Gesamtkosten sind mit 443.000 Euro veranschlagt. Medieninformation Nr. 527 vom 06.12.2006 Neuordnung der Bauverwaltung in Oberbayern Neue Bauämter zum 1. Januar 2007 - zweite Stufe der Reform Regierungspräsident Christoph Hillenbrand begrüßt Leiter und Stellvertreter der neuen staatlichen Bauämter in Freising, Rosenheim und Weilheim Die künftigen Leiter und Stellvertreter der zum 1. Januar 2007 neu gebildeten Staatlichen Bauämter in Freising, Rosenheim und Weilheim begrüßte heute Regierungspräsident Christoph Hillenbrand und händigte ihnen die Bestellungsschreiben aus: „Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung einer modernen und schlagkräftigen Bauverwaltung im Rahmen des von der Staatsregierung ins Leben gerufenen Projekts „Verwaltung 21" getan." Bereits zum 1. Januar 2006 wurden im ersten Schritt dieser Reform in Oberbayern sechs Hochbauämter und zwei Straßenbauämter zu vier Staatlichen Bauämtern zusammengefasst. Nun werden zum 1. Januar 2007 die verbliebenen vier Hochbauämter und drei Straßenbauämter zu drei Staatlichen Bauämtern zusammengelegt. Nach Abschluss des Reformprozesses in der Bauverwaltung wird es in Oberbayern also sieben Staatliche Bauämter geben, die vor Ort wichtige Partner der Bauwirtschaft sind. „In Oberbayern investieren die Staatlichen Bauämter, Staatlichen Hochbauämter und Straßenbauämter in diesem Jahr rund ½ Milliarde Euro in Bauleistungen. Damit leistet die Bauverwaltung einen wichtigen Beitrag, um die Arbeitsplätze in unserem Land zu sichern", betonte Hillenbrand. Drei neue Bauämter zum 1. Januar 2007 - zweite Stufe der Reform • • • Staatliches Bauamt Freising, wird gebildet aus dem Hochbauamt Freising und Teilen des Hochbauamts Landsberg am Lech und dem Straßenbauamt München Staatliches Bauamt Rosenheim, wird gebildet aus dem Hochbauamt Rosenheim und dem Straßenbauamt Rosenheim Staatliches Bauamt Weilheim, wird gebildet aus dem Hochbauamt Weilheim, Teilen des Hochbauamts Landsberg am Lech und dem Straßenbauamt Weilheim. Die Staatlichen Bauämter führen gebündelt die Aufgaben der vorher bestehenden Ämter fort, betreuen also alle staatlichen Gebäude, Liegenschaften sowie Straßen von Bund und Land. Dabei handelt es sich um Gebäude von Ministerien, Finanzämtern und Justizvollzugsanstalten, Kirchen, Schlösser und Museen, ferner um Militärflugplätze, Hochschulen und natürlich die eigenen Bürogebäude. Dazu gehören aber auch Bundes- und Staatsstraßen, Brücken und Tunnels. Außerdem vergibt die Staatliche Bauverwaltung Zuschüsse zum Beispiel für den kommunalen Straßenbau. In der ersten Stufe der Reform wurden zum 1. Januar 2006 bereits die Staatlichen Bauämter München 1, München 2, Ingolstadt und Traunstein gebildet (siehe Pressemitteilung der Regierung Nr. 570 vom 27.12.2005 im Internet unter „Aktuelles") Foto . von links nach rechts Regierungspräsident Christoph Hillenbrand, Baudirektor Klaus Rehm (Stellvertreter von Leitendem Baudirektor Matthias Ferwagner) und Leitender Baudirektor Matthias Ferwagner vom künftigen Staatlichen Bauamt Rosenheim, Leitender Baudirektor Bernhard Wagner (Stellvertreter von Leitendem Baudirektor Ernst Baumann) und Leitender Baudirektor Ernst Baumann vom künftigen Staatlichen Bauamt Freising, Leitender Baudirektor Günther Grafwallner und sein Stellvertreter Leitender Baudirektor Thomas Bühlmeyer vom künftigen Staatlichen Bauamt Weilheim, Leiter Bereich Planung und Bau Leitender Baudirektor Hans Bock von der Regierung von Oberbayern. Medieninformation Nr. 528 vom 08.12.2006 Natura 2000 - Gebietsmanagement im Landkreis Starnberg Zustand des FFH Gebietes „Schluifelder Moos und Bulachmoos“ erhalten Die Regierung von Oberbayern veranstaltet zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Starnberg eine Auftaktveranstaltung zum Managementplan Natura 2000 für das „Schluifelder Moos und Bulachmoos“ am Dienstag, 12. Dezember 2006, um 19.00 Uhr 82237 Wörthsee, Rathaus, Sitzungssaal, Seestr. 20 Bild-Berichterstatter sind dazu herzlich eingeladen. Bei der Umsetzung von Natura 2000 ist für das Gebietsmanagement des Schluifelder- und Bulachmooses die Regierung von Oberbayern als Höhere Naturschutzbehörde zuständig. Im Rahmen der Managementplanung wird dazu ein Gesprächsforum eingerichtet, in dem alle Belange - naturschutzfachliche, soziale, forstwirtschaftliche und ökonomische - eingebracht werden können. Unabhängig davon, ob es um Interessen direkt betroffener Grundeigentümer oder Nutzer, ob es um die Aufgaben von Behörden- oder Verbandsvertretern geht - nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich der Zustand des FFH-Gebiets und damit die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns erhalten. Vertreter der Regierung von Oberbayern und der Unteren Naturschutzbehörde informieren deshalb die eingeladenen Teilnehmer sowie die interessierte Öffentlichkeit über die Erarbeitung des Managementplans zum Schluifelder- und Bulachmoos mit seinen Besonderheiten. Anregungen und Wünsche sollen am Runden Tisch diskutiert und anschließend soweit möglich in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog im Managementplan ist dann später Richtschnur für den Erhalt des guten Zustandes des FFH-Gebiets. Was ist Natura 2000? In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die biologische Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-FloraHabitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL). Warum ein Managementplan? Die EU fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter, er ist nicht rechtsverbindlich. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zum Zeitpunkt der Meldung als FFH-Gebiet darf sich nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll gegebenenfalls gegen Entgelt erfolgen. Ziel: den Zustand des Schluifelder Mooses und des Bulachmooses erhalten Das insgesamt 74 Hektar große Gebiet mit seinen zwei Teilflächen liegt im Landkreis Starnberg zwischen Wörthsee und der Lindauer Autobahn. Seit 1986 ist das Schluifelder Moos NSG, beide Moore liegen im LSG „Westlicher Teil des Landkreises Starnberg“. Die beiden Moore liegen in einem großflächigen Toteisbecken am Nordrand des ehem. Ammerseegletschers. Mit der Meldung im europaweiten Netz Natura 2000 wurden ökologische Qualität und Bedeutung über die Landesgrenze hinaus offensichtlich. Für die Meldung als FFH-Gebiet waren vor allem Übergangsund Schwingrasenmoore, kalkreiche Sümpfe mit Schneidried, Pfeifengraswiesen und Moorwälder als besonders seltene Lebensraumtypen ausschlaggebend. Eiszeitrelikte wie zierliches Wollgras oder Torfsegge (beide vom Aussterben bedroht) unterstreichen die Wertigkeit des Gebiets. Das Moorreitgras hat hier neben drei anderen Orten im Landkreis seinen letzten Wuchsort in Bayern. Entscheidende Bedeutung kommt daher der Stabilisierung des Wasserhaushalts im Schluifelder Moos zu. Bei der Auftaktveranstaltung und am Runden Tisch im nächsten Jahr sollen nun die zukünftig nötigen Maßnahmen diskutiert werden. Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 finden Sie im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz unter www.natur.bayern.de. Ansprechpartner bei der Regierung von Oberbayern ist Herr Elmar Wenisch, Tel. 089/2176-2599, [email protected], beim Landratsamt Starnberg Herr Peter Drefahl, Tel. 08151/148-464, [email protected]. Medieninformation Nr. 529 vom 06.12.2006 Regierung fordert von München Bericht zur Lebensmittelüberwachung Die Regierung von Oberbayern fordert die Landeshauptstadt München zu einer umgehenden Stellungnahme zu Medienberichten über Personalmangel und Kontrolllücken bei der Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferates auf. „Die Landeshauptstadt München muss für eine ausreichende personelle Ausstattung der Lebensmittelüberwachung Sorge tragen; personalbedingte Kontrolllücken darf es hier nicht geben," erklärt Regierungspräsident Christoph Hillenbrand zu Presseanfragen. Ob Kontrolllücken der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt zu nichttierischen Lebensmitteln auch im Fall Bruner sowie bei dem unbekannten Kühlraum im Schlachthof München vorliegen, ist dabei ebenfalls von Interesse. Die Landeshauptstadt München hatte auf Anfrage der Regierung von Oberbayern in bisherigen Stellungnahmen weder den nach Medienberichten vom Kreisverwaltungsreferat benannten Personalmangel von zwanzig Planstellen noch personalbedingte Kontrolllücken offenbart. „Sollten die Angaben über Kontrollquoten von lediglich 68 % im Jahre 2005 und 48, 5 % in diesem Jahr zutreffen, wären dies Defizite, die nicht akzeptiert werden könnten" betont Hillenbrand. Nach dem Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz nimmt die Landeshauptstadt München die Aufgaben und Befugnisse als untere Behörde für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz als Lebensmittelüberwachungsbehörde in eigener Verantwortung wahr. Sie ist für die Einstellung von Kontrolleuren im Bereich der Lebensmittelüberwachung zuständig. Nach dem Finanzausgleichsgesetz erhält sie jährlich 0,26 € je Einwohner für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Lebensmittelüberwachung. Medieninformation Nr. 530 vom 11.12.2006 Zuschuss für Straßenbau im Landkreis Traunstein Der Landkreis Traunstein führt den Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße TS 54 zwischen Erlstätt und Vachendorf durch. Der Bauabschnitt 02 Mühlen - Vachendorf wurde bereits im Jahr 2005 errichtet. Zudem soll auch die in diesem Bauabschnitt liegende Kreuzung der TS 54/GVS Einham – Wörglham als Versatz ausgebildet werden um einen Unfallhäufungspunkt zu verbessern. Die Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern dem Landkreis Traunstein eine Zuwendung in Höhe von 215.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer 1. Rate 100.000 Euro bewilligt. Die Gesamtkosten sind mit 464.000 Euro veranschlagt. Medieninformation Nr. 531 vom 07.12.2006 Hubschraubersonderlandeplatz EADS-Ottobrunn Regierung schafft bei geändertem Flugbetrieb Interessensausgleich „Die EADS kann von dem auf ihrem Firmengelände gelegenen Hubschraubersonderlandeplatz zwar mehr Flüge anderer Unternehmen abwickeln, muss dafür aber Einschränkungen des Flugbetriebes an Wochenenden hinnehmen. Die Regierung von Oberbayern schafft mit dieser Verknüpfung einen Ausgleich der Interessen von EADS, Gemeinden und Anwohnern“, begründet Regierungspräsident Christoph Hillenbrand die gerade erlassene Genehmigung. Danach sind nun insgesamt nur noch maximal zwei Starts und zwei Landungen von Hubschraubern an einem Wochenende zulässig. Zudem hat die Regierung von Oberbayern das Anliegen der Gemeinden weitgehend berücksichtigt, dass An- und Abflüge von Hubschraubern vorwiegend von und nach Westen und dabei entlang der Autobahn A 8 erfolgen sollen. Die Genehmigung für die Änderung des auf Taufkirchener Flur gelegenen Hubschraubersonderlandeplatzes EADS-Ottobrunn hat die Regierung von Oberbayern jetzt den Gemeinden Taufkirchen, Ottobrunn und Brunnthal zugestellt. Vor allem die Anwohner aus Ottobrunn hatten gegen die Änderung protestiert. So lagen der Regierung von Oberbayern insgesamt 1.126 Einwendungen vor, die im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen waren. Der Bescheid der Regierung liegt in der Zeit vom 9. Januar 2007 bis 22. Januar 2007 in den Gemeinden Taufkirchen, Ottobrunn und Brunnthal öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Klagen gegen die Änderungsgenehmigung müssten bis 22. Februar 2007 beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden. Medieninformation Nr. 533 vom 14.12.2006 Zuschuss für Straßenbau im Landkreis Landsberg am Lech Die Gemeinde Geltendorf baut die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Geltendorf und Hausen frostsicher aus. Die Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern der Gemeinde Geltendorf eine Zuwendung in Höhe von insgesamt rund 285.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer 1. Rate rd. 120.000 Euro nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bewilligt. Die Gesamtkosten sind mit rd. 530.000 Euro veranschlagt. Medieninformation Nr. 534 vom 11.12.2006 Zuschuss für Straßenbau im Landkreis Traunstein Der Landkreis Traunstein baut die Kreisstraße TS 2 zwischen Traunstein und Wolkersdorf auf einer Länge von ca. 1,23 Kilometern aus und errichtet einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg. Zusätzlich dazu wird an der Straßenkreuzung mit der Gemeindestraße (Kreuzstraße) ein Kreisverkehr errichtet. Durch die Maßnahme wird der Straßenzug dem gestiegenen Verkehrsaufkommen angepasst. Die Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern dem Landkreis Traunstein eine Zuwendung in Höhe von 585.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer 1. Rate 460.000 Euro bewilligt. Die Gesamtkosten sind mit 1.250.000 Euro veranschlagt. Medieninformation Nr. 535 vom 08.12.2006 Geplante Betriebserweiterung im Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Fast 8.200 Äußerungen von Bürgern im Anhörungsverfahren eingegangen Bis zum Ablauf der Anhörungsfrist am 17. November 2006 erreichten die Regierung von Oberbayern fast 8.200 schriftliche Äußerungen von Bürgern, knapp über 3.000 davon sind weitgehend übereinstimmende, vorgefertigte Äußerungen, so genannte Musteräußerungen. Außerdem haben insgesamt 14 Kommunen und 11 Fachbehörden/interne Fachdienststellen Stellungnahmen abgegeben. Das Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern hat als luftrechtliche Genehmigungsbehörde das Anhörungsverfahren zum Antrag der EDMO-Flugbetrieb GmbH auf Erweiterung des genehmigten Flugbetriebs abgeschlossen. Bauliche Veränderungen sind nicht beantragt. Die vorliegenden Stellungnahmen und Äußerungen konzentrieren sich thematisch auf Befürchtungen, der Flughafen werde in einen Verkehrsflughafen umgewandelt, das Vorhaben führe zu unzumutbaren Lärmbelastungen und beeinträchtige das Fünf-Seen-Land als Naherholungsgebiet. Daneben wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger gegen eine Erweiterung der Betriebszeiten an den Wochenenden. Die Regierung von Oberbayern wird nun die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen auswerten. Dazu prüft sie die vorgetragenen Argumente im Hinblick auf ihre Stichhaltigkeit und rechtliche Relevanz. Parallel dazu erhält die EDMO-Flugbetrieb GmbH als Antragstellerin Gelegenheit, sich zu fachlichen Fragen und zu den vorgetragenen Bedenken zu äußern. Eine belastbare zeitliche Prognose zum voraussichtlichen Abschluss des Verfahrens ist noch nicht möglich. Medieninformation Nr. 536 vom 11.12.2006 Sprengkörper bei Kontrollen am Flughafen München sichergestellt Mitarbeiter der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München, die im Auftrag der Regierung von Oberbayern die Fluggastkontrollen durchführen, haben am Samstag, den 09. Dezember, bei der Handgepäckkontrolle im Terminal 2 des Flughafens München eine mit Schwarzpulver gefüllte und mit einer Zündschnur versehene CO²- Gaskartusche im Handgepäck eines deutschen, männlichen Passagiers nach Hurghada, Ägypten, aufgefunden und sichergestellt. „Die aufwändigen Fluggastkontrollen am Flughafen München dienen der Sicherheit der Passagiere. Die Nachtteile, die sich dadurch manchmal für Fluggäste ergeben, insbesondere was den Zeitbedarf anbelangt, halten wir durch flexiblen Personaleinsatz so gering wie möglich“, betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Bei den weiteren Ermittlungen der Polizeidirektion am Flughafen München gab der Passagier an, die manipulierte Gaskartusche als Sylvesterböller nutzen zu wollen. Ein Spezialistenteam kam im Rahmen ihrer Untersuchung allerdings zu dem Ergebnis, dass es sich bei dieser Gaskartusche um einen funktionsfähigen Sprengkörper handelte. Der Passagier wurde wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt; er hat die Flugreise nicht mehr angetreten. Außerdem hat die Polizeidirektion am Flughafen München weitere Ermittlungen eingeleitet. Medieninformation Nr. 537 vom 11.12.2006 Lernort Regierung von Oberbayern 2006 Erasmus-Grasser-Gymnasium München beim Regierungspräsidenten zu Gast Am 8. Dezember 2006 informierten sich 29 Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse des Erasmus-Grasser-Gymnasiums München über die Aufgaben der Regierung von Oberbayern. „Unser Ziel ist es, die Regierung von Oberbayern sowie ihre Bedeutung für eine funktionierende Verwaltung bereits den Jugendlichen anschaulich zu machen“, erläutert Regierungspräsident Christoph Hillenbrand das Ziel dieser Informationsveranstaltung. So wird die Bezirksregierung als staatliche „Mittelbehörde“ und kompetentes Verwaltungszentrum für Oberbayern transparent, ebenso ihre Aufgaben, ihr Aufbau und die Arbeit der hier für Oberbayern tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Regierung von Oberbayern bietet das Projekt „Lernort Regierung“ für Schulklassen aller Schularten an. Bisher haben schon 470 Schülerinnen und Schüler aus 22 Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien die Regierung im Rahmen des Projekts besucht. Neben einer allgemeinen Einführung standen dieses Mal die Themen „Bürgerbeteiligung“ und „Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen“ auf dem Programm. Zum Abschluss empfing Regierungspräsident Christoph Hillenbrand die Schülerinnen und Schüler persönlich in seinem Dienstzimmer. Aufgrund des anhaltend großen Interesses an dem Projekt „Lernort Regierung“ wird die Veranstaltungsreihe auch 2007 fortgesetzt. Teilnehmen können grundsätzlich alle oberbayerischen Schulen ab der siebten Jahrgangsstufe. Bei Interesse können sich die Schulen an folgende Ansprechpartnerin wenden: Regierungsschulrätin Karin Reichelmeier, Sachgebiet 40.2-2, TelefonNummer: 089/2176-2967. Das Bild zeigt die Klassen des Erasmus-Grasser-Gymnasiums München beim Empfang durch Regierungspräsident Christoph Hillenbrand (Mitte) im Beisein des Klassenlehrers Oberstudienrat Reiner Grondei. Medieninformation Nr. 538 vom 11.12.2006 „Die Maximilianstraße und ihr Architekt Friedrich Bürklein“ Ausstellung in der Regierung von Oberbayern - noch bis 29. Dezember 2006 „Vor 150 Jahren, am 28. November 1856 hat König Max II den Grundstein für das Regierungsgebäude in der Münchner Maximilianstraße gelegt. Dieser Jahrestag war für die Regierung von Oberbayern guter Grund, eine Ausstellung über die Maximilianstraße und ihren Architekten Friedrich Bürklein zu gestalten“ erläutert Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Die Ausstellung im Haupttreppenhaus der Regierung ist noch bis zum 29. Dezember, Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr kostenlos zu besuchen. Die Ausstellung umfasst 55 Bildtafeln und verschiedene Exponate. Dazu zählen etwa historische Stiche von Musterfassaden, die König Maximilian II. für die „Neue Straße“ anfertigen ließ; ferner ein Modell des Maximilianeums, die Urkunde der Grundsteinlegung des Regierungsgebäudes sowie Materialien zur derzeit laufenden Fassadensanierung. Darüber hinaus gibt die Ausstellung einen Einblick in das sonstige Werk Bürkleins, zu dem unter anderem der alte Münchner Hauptbahnhof oder die ehemalige Frauengebäranstalt in der Sonnenstraße (das spätere Postscheckamt) gehören. Die Ausstellung stellt die Entstehung und die geschichtliche Entwicklung der Maximilianstraße als Münchner Nobelboulevard dar. Der bayerische Monarch König Maximilian II. hatte die Straße Mitte des 19. Jahrhunderts als dritte Königsachse nach der Brienner Straße und der Ludwigstraße anlegen lassen. Dafür ließ er seinen Baumeister Friedrich Bürklein einen neuen nationalbayerischen Stil entwickeln, der als so genannter „Maximilianstil“ in die Architekturgeschichte eingehen sollte. Er verleiht der Straße bis heute ihre unverwechselbare Identität und formale Geschlossenheit. Die Ausstellung wirft auch Schlaglichter auf die verschiedenen „Anwohner“ der Maximilianstraße, von der Geschäftswelt über die Kammerspiele bis hin zum Maximilianeum. Die Regierung von Oberbayern bezog bereits 1864 ihr Gebäude am „Forum“ und hat seither dort ihren Sitz. Das Regierungsgebäude gilt als eines der Hauptwerke Friedrich Bürkleins und Paradebeispiel des Maximilianstils. Derzeit wird die wertvolle Terrakottafassade mit einem Aufwand von 15 Millionen Euro saniert. Anlage: - Foto Regierungsgebäude (Bildarchiv Foto Marburg) - Foto mit dem Inhalt des Grundsteins des Regierungsgebäudes: Zinkrollen mit Urkunde und Plänen, Münzen und ein Portrait von König Maximilian II (Stadtarchiv München) Medieninformation Nr. 539 vom 18. Dezember 2006 Zuschuss für Straßenbau in Buchbach, Landkreis Mühldorf a.Inn Der Markt Buchbach und das Straßenbauamt Rosenheim bauen gemeinsam die Ortsdurchfahrt von Buchbach im Zuge der Staatsstraße 2086 aus. Der Markt erneuert dabei die Gehwege auf beiden Straßenseiten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern dem Markt Buchbach eine Zuwendung in Höhe von 48.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Gesamtkosten sind mit 238.000 Euro veranschlagt. Medieninformation Nr. 540 vom 18. Dezember 2006 Förderung der beruflichen Bildung Regierung von Oberbayern fördert Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft mit 38.000 Euro Im Rahmen der Förderung der beruflichen Bildung hat die Regierung von Oberbayern den beruflichen Fortbildungszentren (bfz) der Bayerischen Wirtschaft einen Zuschuss in Höhe von 38.000 Euro für die beruflichen Schulungsstätten in Ingolstadt, Kronach, Landshut, Lichtenfels, Marktredwitz und Traunstein bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nach Beschluss des Bayerischen Landtags bereitgestellt. Die bfz gGmbH ist ein führendes Bildungsunternehmen mit Sitz in München, das an 180 Orten in Bayern Lehrgänge und Seminare zur beruflichen Bildung anbietet. Weitergebildet und qualifiziert werden insbesondere Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Mit dem Zuschuss wird die Erneuerung der PC-Ausstattungen in den Schulungsstätten gefördert. Medieninformation Nr. 541 vom 19.12.2006 Leiter des Staatlichen Veterinäramtes München wieder eingesetzt Anfang September 2006 hat die Regierung von Oberbayern im Zuge einer umfassenden Aufklärung der Geschehnisse im Fall Kühlhaus Fa. Bruner den damaligen Leiter des Staatlichen Veterinäramtes für das Gebiet der Landeshauptstadt München von seiner Funktion entbunden und vorübergehend einen kommissarischen Leiter bestellt. Die Ermittlungen sind mittlerweile abgeschlossen, das Verhalten des von seiner Funktion entbundenen Leiters wurde beamtenrechtlich gewürdigt. Mit Wirkung vom 01.01.2007 wird der Beamte wieder mit seinem Leitungsamt betraut. Im Rahmen der bayernweit vorgesehenen Rotation des mit Kontrollaufgaben im Lebensmittelbereich befassten Personals wird er neben der Leitung des Staatlichen Veterinäramtes fachlich schwerpunktmäßig statt des bisherigen Bereichs „Fleischhygiene“ den Bereich „Tierseuchenbekämpfung, tierische Nebenprodukte“ betreuen. Die organisatorischen Vorkehrungen, dass der bisher für die fleischhygienerechtlichen Kontrollen zuständige Amtstierarzt des Staatlichen Veterinäramts für das Gebiet der Landeshauptstadt München von seinen Aufgaben entbunden und mit anderen Pflichten im Rahmen einer neu gebildeten Gruppe betraut wird, bleiben dagegen aufrechterhalten. In diesem Fall sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Medieninformation Nr. 542 vom 18. Dezember 2006 Grünes Licht für die Erweiterung des Hotels „Steinbacher Hof“ in Reit im Winkl Nach einem vereinfachten Raumordnungsverfahren gibt die Regierung von Oberbayern aus landesplanerischer Sicht grünes Licht für die Erweiterung des Hotels „Steinbacher Hof“ in der Gemeinde Reit im Winkl mit neuem Wohnraum für Betreiber und Personal, sofern die Wasserversorgung sichergestellt ist. Dagegen ist die Errichtung eines zusätzlichen Hotelneubaus und einer Seniorenresidenz in Blindau landesplanerisch nicht vertretbar. Die Verwirklichung dieser Vorhaben würde nach Auffassung der Regierung von Oberbayern zu einem Neubaugebiet in abgesetzter, landschaftlich wertvoller Lage und damit zu einer Zersiedelung der Landschaft führen: Eine Anbindung an bestehende Siedlungseinheiten ist nicht gegeben. Die geplanten Vorhaben liegen auf einem Hochplateau in der Blindau als Teil des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes „Chiemgauer Alpen zwischen Grassau und Inzell“ und würden das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen. Die Regierung von Oberbayern musste deshalb dem Schutz von Natur und Landschaft und dem Erhalt der Siedlungsstruktur den Vorrang einräumen. Um das Verfahren zu beschleunigen, hatte die Regierung von Oberbayern parallel zum im September 2006 eingeleiteten Bauleitplanverfahren die abgegeben Stellungnahmen der 26 beteiligten Träger öffentlicher Belange (Behörden, Institutionen und Kommunen) geprüft und abgewogen. Die Gemeinde Reit im Winkl plante südlich des Hauptorts auf einem Hochplateau die Ausweisung eines Sondergebiets „Hotel“ und eines Allgemeinen Wohngebietes. Dabei waren auf insgesamt knapp 27 Hektar im Sondergebiet die Erweiterung des bestehenden Hotels „Steinbacher Hof“ (von 103 auf 143 Betten), der Neubau eines Wellness-Hotels mit ca. 200 Betten sowie ein Wohngebäude für Personal und Betriebsleiter vorgesehen. Im Allgemeinen Wohngebiet waren ein Pflegeheim mit 70 Plätzen und eine Seniorenresidenz für betreutes Wohnen mit etwa 90 Wohneinheiten beabsichtigt. Das ganze Projekt wird landesplanerisch als ein Vorhaben betrachtet. Die Verwirklichung der Gesamtmaßnahme würde in abgesetzter Lage ohne Anbindung an eine geeignete Siedlungseinheit einen massiven Eingriff in eine sensible Landschaft bedeuten, zur Zersiedelung beitragen und wäre mit einer geordneten Siedlungsentwicklung nicht vereinbar. Die Errichtung neuer Bauten ohne Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Entfernungen nach Reit im Winkl betragen rd. 2 km, zum Ortsteil Blindau ca. 1,4 km und zum kleinen Weiler Gasteig ca. 500 m. Zusätzlich bestehen Konflikte mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen in den Bereichen Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie Natur und Landschaft. Außerdem ist die geordnete Wasserversorgung für die umfangreichen Bauvorhaben nicht gewährleistet. Der Bau des geplanten Wellness-Hotels und der Seniorenresidenz steht deshalb aus Sicht der Raumordnung nicht mit den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsplanes und des Regionalplanes Südost Oberbayern in Einklang. Eine verkleinerte Ausweisung des Sondergebietes für die Erweiterung des bestehenden Hotels „Steinbacher Hof“ und der Neubau für Wohnen stehen den landesplanerischen Zielen aber nicht entgegen, sofern eine ausreichende Wasserversorgung gewährleistet ist und der Wohnbereich von der sensiblen Situation an der Hangkante oberhalb der Lofer näher an das bestehende Hotel herangerückt wird. Verfahren Die Regierung von Oberbayern prüft im vereinfachten Raumordnungsverfahren wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu wertet die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen der Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstigen betroffenen Organisationen aus, die im Rahmen der Bauleitplanung bei der Gemeinde eingingen. Für das Vorhaben legen die betroffenen Kommunen den Bebauungsplan mit den Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich aus. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das vereinfachte Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“. Vereinfachtes Raumordnungsverfahren (ROV) "Steinbacher Hof" Übersichtskarte 1:25 000 Flächennutzungsplan 1:5 000 Medieninformation Nr. 543 vom 18. Dezember 2006 Zuschuss für Straßenbau im Landkreis Landsberg am Lech Die Stadt Landsberg am Lech hat die von-Kühlmann-Straße in Landsberg am Lech frostsicher ausgebaut. Dabei wurden auch auf beiden Straßenseiten Gehwege angelegt beziehungsweise erneuert. Die Gesamtmaßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern der Stadt Landsberg am Lech eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 225.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Die Gesamtkosten sind mit 826.000 Euro veranschlagt. Medieninformation Nr. 544 vom 18. Dezember 2006 Zuschuss für Straßenbau in den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a.d.Ilm Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen beabsichtigt zusammen mit dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, entlang der Kreisstraße ND 10 beziehungsweise PAF 2 einen Geh- und Radweg von Waidhofen bis nach Wolfshof anzulegen. Darüber hinaus plant der Landkreis NeuburgSchrobenhausen die Kreisstraße ND 10 zwischen der Bundesstraße 300 und der Landkreisgrenze aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens auszubauen. Die Gesamtmaßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern dem federführenden Landkreis NeuburgSchrobenhausen eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 125.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Die Gesamtkosten sind mit 212.000 Euro veranschlagt. Medieninformation Nr. 545 vom 19. Dezember 2006 Neue Stiftung in München: Manfred Saynisch Stiftung für Projektmanagement (MSPM-Stiftung) staatlich anerkannt Die Manfred Saynisch Stiftung für Projektmanagement (MSPM-Stiftung) mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 11. Dezember 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung zur Weiterentwicklung von Projektmanagement (PM), Konfigurationsmanagement (KM) und Systems-Engineering-Management (SEM) und deren integratives Zusammenwirken. Errichtet hat die Stiftung Herr Manfred Saynisch. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Saynisch, Telefonnummer 089/93 93 09 51. Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder hier. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 546 vom 19. Dezember 2006 337.000 Euro Förderung für 12 Frauenhäuser und 10 Notrufgruppen Zwölf Frauenhäuser und zehn Notrufgruppen für misshandelte Frauen und Mädchen hat die Regierung von Oberbayern heuer mit über 337.000 Euro aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen unterstützt. Die staatlichen Zuwendungen sollen den Aufbau eines flächendeckenden Angebots zur Beratung und Hilfe für misshandelte Frauen und deren Kinder erleichtern. Frauenhäuser bieten misshandelten oder von Misshandlung bedrohten Frauen und ihren Kindern eine vorübergehende, schützende und sichere Unterkunft und beratende Hilfe. Notrufgruppen stellen für misshandelte Frauen und Mädchen ein Beratungsangebot dar, das die erlebte Gewaltsituation auffängt und umfassende Hilfe gewährt. Gefördert wurden mit rund 255.000 Euro bei Frauenhäusern die Personalkosten für die notwendigen Fachkräfte zur Beratung und Betreuung bei den Trägern der Frauenhäuser, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege bzw. Mitgliedern eines Spitzenverbandes. Die weiteren rund 82.000 Euro flossen für die Förderung von Personalkosten für die notwendigen Fachkräfte bzw. die Kosten für Fortbildung, Supervision und Öffentlichkeitsarbeit von Notrufgruppen. Träger der Notrufgruppen sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen. Träger Frauenhaus Zuschuss € Frauen helfen Frauen e.V. Marktlerstr. 29 84489 Burghausen Lkr. Altötting AWO Kreisverband Dachau Friedenstr. 17 85221 Dachau Lkr. Dachau Frauennotruf Fürstenfeldbruck Frauen helfen Frauen e.V. Am Sulzbogen 56 82256 Fürstenfeldbruck Lkr. Fürstenfeldbruck Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Marsstr. 5 80335 München Lkr. Erding Arbeitskreis für Fraueninteressen e.V. Postfach 1338 85313 Freising Lkr. Freising Caritas-Kreisstelle Ingolstadt Jesuitenstraße 4 Burghausen 14.320 Dachau 17.900 Fürstenfeldbruck 17.900 Dorfen 14.320 Freising 14.320 Ingolstadt 28.640 85049 Ingolstadt Frauenhaus München gGmbH Düsseldorfer Str. 22 80804 München Frauen Helfen Frauen e.V. Postfach 900446 81504 München Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Parkstr. 9 82467 Garmisch-Partenkirchen Lkr. Garmisch-Partenkirchen Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Schulstr. 8 83209 Prien Lkr. Rosenheim Frauen helfen Frauen e.V. Bahnhofstr. 13 82515 Wolfratshausen IN VIA KOFIZIA Goethestr. 9/VI 80336 München Personalkostenförderung Frauen helfen Frauen e.V. Marktler Str. 29 84489 Burghausen Lkr. Altötting Frauennotruf Frauen helfen Frauen e.V. Am Sulzbogen 56 82256 Fürstenfeldbruck Lkr. Fürstenfeldbruck Wirbelwind e.V Am Stein 5 85049 Ingolstadt Frauen helfen Frauen Starnberg e.V. Postfach 1275 82209 Herrsching Lkr. Starnberg Sachkostenförderung Frauen helfen Frauen im Landkreis Ebersberg e.V. Heinrich-Vogl-Str. 8 85560 Ebersberg Lkr. Ebersberg München 53.700 München 21.480 Garmisch-Partenkirchen 17.900 Rosenheim 21.480 Wolfratshausen 17.900 München 15.340 Burghausen 17.390 Fürstenfeldbruck 17.390 Ingolstadt 17.390 Herrsching 17.390 Ebersberg 2.050 Arbeitskreis für Fraueninteressen e.V. Major-Braun-Weg 12 85354 Freising Lkr. Freising Initiative zur Förderung des Frauennotrufs München Fürstenrieder Straße 84 80686 München Frauen- und Mädchennotruf Rosenheim e.V. Aisingerstr. 81 83026 Rosenheim Lkr. Rosenheim Frauen helfen Frauen e.V Postfach 1708 84470 Waldkraiburg Lkr. Mühldorf a.Inn Frauen helfen Frauen e.V. Bahnhofstr.13 82515 Wolfratshausen Freising 2.050 München 2.050 Rosenheim 2.050 Waldkraiburg 2.050 Wolfratshausen 2.050 Medieninformation Nr. 547 vom 29. Dezember 2006 Erkennbar positive Bilanz der „Vorkurse Deutsch“ – Migrantenkinder lernen schon im Kindergarten Deutsch Derzeit lernen 5320 Kindergartenkinder in 600 Vorkursgruppen im Regierungsbezirk Oberbayern Deutsch. Das sind doppelt soviel wie im vergangenen Schuljahr, als es noch 2300 Kinder in 253 Vorkursgruppen waren. Regierungspräsident Christoph Hillenbrand hält die immer intensivere Verbesserung der Sprachkenntnisse bei Kindern mit Migrationshintergrund für einen entscheidenden Fortschritt: „Wenn von Anfang an gezielt und nachhaltig gefördert wird, haben Kinder nichtdeutscher Muttersprache, die sich auf Deutsch nicht altersgerecht ausdrücken können, eindeutig wesentlich bessere Chancen, dass ihre gesamte Schullaufbahn erfolgreich verläuft.“ Kinder im letzten Kindergartenjahr erwerben bei den wöchentlich etwa vier Stunden des Vorkurses Deutsch das notwendige sprachliche Rüstzeug für einen Einstieg in den Schulalltag. Die Kinder, die die Vorkurse besuchen, machen große Fortschritte hinsichtlich ihrer Sprachkompetenz und ihrer Sozialkompetenz. In insgesamt 160 Stunden sollen die Kinder im gesamten letzten Kindergartenjahr so gezielt in Deutsch gefördert werden, dass sie am Unterricht in der Grundschule von Anfang an mit Erfolg teilnehmen können. Der Vorkurs Deutsch verbessert die konkrete Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule. Die Sprachförderung erbringen je zur Hälfte die Lehrkräfte der Grundschule und das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung. Die Kursinhalte, die Schule und Kindergarten gemeinsam zum Vorkurs Deutsch erarbeitet haben, lassen sich gut in die tägliche Kindergartenarbeit integrieren. Mit Fingerspielen, Reimen, Liedern, Bilderbüchern, Spiel- und Gesprächssituationen wird die deutsche Sprache für die Kinder mit Migrationshintergrund erfahrbar und lebendig. Medieninformation Nr. 548 vom 21. Dezember 2006 Neue Stiftung in München: Jesuiten-Stiftung staatlich anerkannt Die Jesuiten-Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 13. Dezember 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Deutschen Provinz der Jesuiten, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Errichtet hat die Stiftung die Deutsche Provinz der Jesuiten, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt: Jesuiten-Stiftung, Seestr. 14, 80802 München, Telefonnummer 089/38185-247. Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weierhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de in der Rubrik „Wir über uns“, Sachgebiet 12.1. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 549 vom 21. Dezember 2006 Neue Stiftung in München: HORIZONT - Jutta Speidel-Stiftung staatlich anerkannt Die HORIZONT - Jutta Speidel-Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 13. Dezember 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung von unschuldig in Not geratenen Kindern und deren Müttern. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt HORIZONT e.V., Frau Mayer-Lorenz, Sarasatestr. 43, 81247 München, Telefonnummer 089/89398474. Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de in der Rubrik „Wir über uns“, Sachgebiet 12.1. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 550 vom 21. Dezember 2006 Neue Stiftung in München: Meynen-Stiftung staatlich anerkannt Die Meynen-Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 14. Dezember 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Alzheimer-Krankheit und anderer altersbedingter Krankheiten. Errichtet haben die Stiftung Frau Marianne Meynen und Frau Elisabeth Meynen. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Prof. Dr. Alexander Kurz, TU München, Psychiatrische Klinik, Möhlstr. 26, 81675 München, Telefonnummer 089/4140-0. Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de in der Rubrik „Wir über uns“, Sachgebiet 12.1. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 551 vom 22. Dezember 2006 Neue Stiftung in Ainring: St. Leonhards Stiftung staatlich anerkannt Die St. Leonhards Stiftung mit Sitz in Ainring hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 13. Dezember 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung und die Förderung mildtätiger Zwecke. Errichtet haben die Stiftung Frau Maria Anna Abfalter und Herr Johann Abfalter. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Frau Roswitha und Herr Martin Abfalter, Telefonnummer 08031/70408. Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder hier Medieninformation Nr. 552 vom 21. Dezember 2006 Lernort Regierung von Oberbayern 2006 Gymnasium Pullach beim Regierungspräsidenten zu Gast Am 19. Dezember 2006 informierten sich 24 Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse des Gymnasiums Pullach über die Aufgaben der Regierung von Oberbayern. „Unser Ziel ist es, die Regierung von Oberbayern sowie ihre Bedeutung für eine funktionierende Verwaltung bereits den Jugendlichen anschaulich zu machen“, erläutert Regierungspräsident Christoph Hillenbrand das Ziel dieser Informationsveranstaltung. So wird die Bezirksregierung als staatliche „Mittelbehörde“ und kompetentes Verwaltungszentrum für Oberbayern transparent, ebenso ihre Aufgaben, ihr Aufbau und die Arbeit der hier für Oberbayern tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Regierung von Oberbayern bietet das Projekt „Lernort Regierung“ für Schulklassen aller Schularten an. Bisher haben schon 494 Schülerinnen und Schüler aus 23 Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien die Regierung im Rahmen des Projekts besucht. Neben einer allgemeinen Einführung standen dieses Mal die Themen „Suchtprävention“ und „Gentechnik“ auf dem Programm. Zum Abschluss empfing Regierungspräsident Christoph Hillenbrand die Schülerinnen und Schüler persönlich in seinem Dienstzimmer. Aufgrund des anhaltend großen Interesses an dem Projekt „Lernort Regierung“ wird die Veranstaltungsreihe auch 2007 fortgesetzt. Teilnehmen können grundsätzlich alle oberbayerischen Schulen ab der siebten Jahrgangsstufe. Bei Interesse können sich die Schulen an folgende Ansprechpartnerin wenden: Regierungsschulrätin Karin Reichelmeier, Sachgebiet 40.2-2, TelefonNummer: 089/2176-2967. Das Bild zeigt die 10. Klasse des Gymnasiums Pullach beim Empfang durch Regierungspräsident Christoph Hillenbrand (Mitte) im Beisein der begleitenden Lehrkräfte Monika Harms und Sabine Simon.. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 553 vom 21. Dezember 2006 Wichtiger Hinweis für Flugpassagiere Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen - Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck Zu Beginn der Weihnachtsferien und des damit verbundenen erhöhten Reiseaufkommens erinnert die Regierung von Oberbayern an die aktuellen, verschärften Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen. „Die aufwändigen Fluggastkontrollen am Flughafen München dienen der Sicherheit der Passagiere. Die Nachtteile, die sich dadurch manchmal für Fluggäste ergeben, insbesondere was den Zeitbedarf anbelangt, halten wir durch flexiblen Personaleinsatz so gering wie möglich“, betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Seit 6. November 2006 gelten an den europäischen Flughäfen die neuen EU-Sicherheitsbestimmungen bei der Passagier- und Handgepäckkontrolle. Damit alle Fluggäste genau wissen, welche Flüssigkeiten sie im Handgepäck mitnehmen dürfen, informiert das Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern, zuständig für die Personen- und Handgepäckkontrollen, erneut über die verschärften Luftsicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck: Luftsicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck: • Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ist derzeit nur noch erlaubt, wenn sich die Flüssigkeiten in Behältern befinden, die einzeln nicht mehr als 100 Milliliter fassen und diese einzelnen Behälter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Gesamtfassungsvermögen von nicht mehr als einem Liter verstaut sind. Die Volumenangabe von einem Liter bezieht sich dabei auf den Beutel und nicht auf die Gesamtmenge der Einzelprodukte (d.h. Sie dürfen nicht einzelne Produkte, die insgesamt eine Menge von 1 Liter ergeben, z.B. 10x100 Milliliter, in einen größeren Beutel packen). Die Gesamtmenge der einzelnen Produkte liegt dabei naturgemäß weit unter 1 Liter. • Pro Fluggast ist nur ein Beutel gestattet. • Zu den Flüssigkeiten zählen auch ähnliche Produkte wie Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern also zum Beispiel Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole. • Der wieder verschließbare Plastikbeutel muss komplett geschlossen werden können und es darf nichts herausragen. Es muss ein integrierter Verschluss vorhanden sein, also z.B. ein Reiss-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss, damit das Kontrollpersonal den Beutel bei Bedarf leicht öffnen und wieder verschließen kann. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mittels Hilfsmittel (z.B. Gummiband) oder Knoten ist nicht gestattet. Außerdem muss der Plastikbeutel so beschaffen sein, dass der Inhalt gut erkennbar ist. • Bei der Ankunft an der Kontrollstelle muss der Fluggast den verschlossenen Beutel noch vor der Röntgenkontrolle aus dem Handgepäck nehmen. Der Beutel wird gesondert geröntgt. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Beutel bereits beim Packen leicht zugänglich zu verstauen. Ausnahmen: Von der genannten Mengenbeschränkung ausgenommen sind: • Flüssige Medikamente und Spezialnahrung, die während der Reise aus medizinischen Gründen unbedingt benötigt wird. Dazu zählen auch Babynahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder. Diese Produkte darf der Passagier zusätzlich zu dem genannten 1 Liter fassenden Plastikbeutel mitführen. Der Fluggast muss sie aber dem Kontrollpersonal zeigen, damit sie geröntgt werden können. Die Notwendigkeit der Flüssigkeiten muss der Passagier glaubhaft versichern und nach-weisen, z.B. bei den Medikamenten durch ein ärztliches Attest. • Wie bisher ist es weiterhin möglich, Flüssigkeiten im Reisegepäck zu verstauen, sofern es sich dabei nicht um Gefahrgut handelt, dessen Mitnahme ohnehin verboten ist. Unter verbotenes Gefahrgut fallen z.B. alkoholische Getränke über 70 Prozent Vol. Alkohol. • Unter bestimmten Voraussetzungen ist es außerdem weiterhin möglich, Flüssigkeiten im DutyFree-Laden zu kaufen. Genauere Informationen erteilt der jeweilige Flughafenbetreiber. Wir bitten jedoch dringend darauf zu achten, dass flüssige Duty-Free-Waren aus den meisten außereuropäischen Ländern grundsätzlich nicht mehr bei innereuropäischen Flügen (z.B. nach einem Transfer- oder Transitaufenthalt an einem europäischen Flughafen) im Handgepäck erlaubt sind und daher gegebenenfalls vor dem Weiterflug entsorgt werden müssen. Um unnötige Eigentumsverluste wegen des Verbots zu vermeiden, sollten Sie daher entweder die gekauften Waren gleich am Ursprungsflughafen einchecken oder aber gänzlich auf den Kauf von flüssigen Duty Free-Waren auf außereuropäischen Flughäfen verzichten. Weitere Informationen zum Handgepäck sind auf der Internetseite www.luftamt-suedbayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 554 vom 20. Dezember 2006 An Weihnachten sicher auf oberbayerischen Straßen Weihnachtszeit ist für den Straßenverkehr auch Stauzeit. Wer sich in den Weihnachtsverkehr stürzt, sollte sich deshalb vor Reiseantritt über besonders staugefährdete Strecken informieren und diese möglichst meiden. Aktuelle Verkehrinformationen und Verkehrsprognosen sind im Internet unter www.bayerninfo.de erhältlich. Ab diesem Winter hat der Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Ohne Winterreifen sollte in dieser Jahreszeit also niemand unterwegs sein. Zusätzlich ist für Fahrten ins Gebirge die Mitnahme von Schneeketten erforderlich; dies gilt insbesondere für die Lastkraftwagen der Fuhrunternehmer. Trotz des intensiven Räum- und Streudienstes sind gerade auf stark befahrenen Autobahnen zur Hauptreisezeit Staus nicht auszuschließen. Bei der jährlichen Winterdienstbesprechung haben deshalb die Regierung von Oberbayern zusammen mit der Autobahndirektion Südbayern, dem Polizeipräsidium Oberbayern und den Kreisverwaltungen ihre Katastrophenschutzpläne für Autobahnen überarbeitet und aktualisiert. Bei Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Staulagen auf den Autobahnen treten die „Koordinierungsgruppen Autobahn“ auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammen und ergreifen Maßnahmen, um lang andauernde Verkehrsstaus zu vermeiden oder abzubauen. Die Autobahndirektion und die Polizei können wenn nötig Fahrstreifen für LKW oder Autobahnabschnitte vollständig sperren, Überholverbote oder Kettenpflicht anordnen. Falls dennoch Verkehrsteilnehmer über Stunden im Stau stecken bleiben sollten, haben die Hilfsorganisationen geplant, sie mit warmen Getränken, Decken und Treibstoff zu versorgen. Die Kreisverwaltungsbehörde als Katastrophenschutzbehörde koordiniert in solchen Fällen den Einsatz. Sie stimmt das weitere Vorgehen sämtlicher Fachstellen wie Polizei, Autobahnmeistereien, Straßenmeistereien, Katastrophenschutzbehörden, Feuerwehr und Rettungsorganisationen aufeinander ab. Um auch für längere Staus im Reiseverkehr vorbereitet zu sein, sollten alle Autofahrer warme Kleidung und Decken sowie warme Getränke im Auto mitführen. Und an genügend Treibstoff im Tank denken, damit das Auto auch längere Zeit beheizt werden kann. Medieninformation Nr. 555 vom 21. Dezember 2006 Wechsel in der Leitung der Pressestelle der Regierung von Oberbayern Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum 15. Januar 2007 wird Heinrich Schuster neuer Leiter der Pressestelle der Regierung von Oberbayern. Nach Stationen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Bayerischen Staatsministerium des Innern und am Landratsamt Starnberg leitet Schuster derzeit die Abteilung Recht, Verwaltung und Liegenschaften in der Autobahndirektion Südbayern. Das Team der Pressestelle, Frau Michaela Krem (Tel: 089 2176-2824) und Frau Ines Schantz (Tel.: 089 2176-2555), sowie der stellvertretende Pressesprecher, Herr Martin Schelter (Tel.: 089 21762533), stehen Ihnen wie bislang gerne für Informationen Verfügung. Ich werde zum 1. Januar 2007 in der Bayerischen Staatskanzlei die Leitung des Referates „Angelegenheiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern“ übernehmen. Für Ihr Interesse an der Arbeit der Regierung von Oberbayern und besonders die offene, faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit möchte ich mich recht herzlich bedanken. Gleichzeitig bitte ich Sie, der Pressestelle weiterhin mit dem gleichen Vertrauen und der gleichen Offenheit zu begegnen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Thomas Huber Pressesprecher Medieninformation Nr. 556 vom 22. Dezember 2006 Feuerwerk an Silvester ohne böse Überraschungen Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern hat in den vergangenen Wochen die sichere Lagerung von Feuerwerksartikeln im Handel überprüft und wird ab dem 28. Dezember auch den Verkauf überwachen. Damit sich an Silvester alle am traditionellen Feuerwerk freuen können, gibt die Gewerbeaufsicht der Regierung von Oberbayern noch zusätzlich einige Informationen und Tipps: • Der Verkauf von Feuerwerksartikeln der Klasse II - das sind die meisten der im Handel erhältlichen Artikel wie „Knaller“, „Frösche“, „Schwärmer“, „Vulkane“, „Fontänen“, „Sonnen“ und Raketen - ist in diesem Jahr ab dem 28. Dezember erlaubt. • Kinder oder Jugendliche dürfen keine Feuerwerksartikel der Klasse II kaufen und sollten sie selbst dann nicht verwenden, wenn Familie oder andere Erwachsene dabei sind. • Die Feuerwerksartikel müssen das Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung tragen, das immer mit den Buchstaben BAM-PII-… beginnt. Andere Artikel ohne dieses Zeichen bitte nicht verwenden. • Unbedingt die Gebrauchsanweisung lesen und die Artikel nur wie angegeben verwenden, sonst kann es zu schweren Verletzungen und Schäden kommen. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern, Telefon-Nummer: 089/2176-0. Wegen unsachgemäßen Gebrauchs von Feuerwerksartikeln kommt es alljährlich zu teilweise schweren Verletzungen und erheblichen Sachschäden. Zum besonders gefährdeten Personenkreis zählen Kinder, Jugendliche und alkoholisierte Erwachsene. Es ist kein Kavaliersdelikt und schon gar keine „Gefälligkeit“, Kindern und Jugendlichen pyrotechnische Artikel zu überlassen. Ebenso ist es gefährlich und sogar strafbar, illegal eingeführte, nicht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden. Medieninformation Nr. 557 vom 27. Dezember 2006 Über 287.000 € für Jugendsozialarbeit an 26 oberbayerischen Schulen in 2006 Im Jahr 2006 hat die Regierung von Oberbayern die Jugendsozialarbeit an 26 oberbayerischen Schulen mit über 287.000 Euro unterstützt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. Dazu der Präsident der Regierung von Oberbayern, Christoph Hillenbrand: „Ziel der Jugendsozialarbeit ist es, junge Menschen mit schweren sozialen und erzieherischen Problemen helfend und unterstützend zu begleiten, damit sie sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können. Die Schule ist dafür ein geeigneter Ort. Lehrkräfte können dort nämlich gemeinsam mit Sozialpädagogen zielorientiert, situations- und personenbezogen nachhaltig auf die jungen Menschen einwirken und zugleich engen Kontakt mit den Eltern und/oder anderen unterstützenden Institutionen halten“. Jugendsozialarbeit wirkt durch den Einsatz von Sozialpädagogen/innen an Schulen unterstützend am Erziehungsauftrag der Schulen mit. Sie richtet sich an junge Menschen, die durch ihr Verhalten, insbesondere durch erheblich erzieherische, psychosoziale oder familiäre Probleme, Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen. Ferner an solche, deren soziale und berufliche Integration aufgrund von individuellen und/oder sozialen Schwierigkeiten oder aufgrund eines Migrationshintergrundes erschwert sind. Jugendhilfe steht dabei in enger Verbindung mit den Sozialen Diensten des Jugendamtes, den Erziehungsberatungsstellen, den schulischen Beratungsdiensten, den Suchtberatungsstellen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dem Arbeitsamt sowie Kindertageseinrichtungen und der offenen und verbandlichen Jugendarbeit. Zuwendungsempfänger sind Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie angegliederte rechtsfähige, gemeinnützige Vereine. Gefördert werden maximal 40 Prozent der Fachpersonalkosten. Bewilligungen 2006 Träger Schule Evangelische Jugend München Hauptschule am Winthirplatz in München Johann-Comenius-Förderzentrum in 8.180 Euro Grafing Grund- und Hauptschule in Kirchseeon 8.180 Euro Volksschule in Poing 8.180 Euro Bgm.-Prandl-Schule in Penzberg 11.898 Euro Verein „JoCom“-Verein für Schulsozialarbeit Markt Kirchseeon Gemeinde Poing Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Oberbayern Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Oberbayern Pro Arbeit Rosenheim e.V. Pro Arbeit Rosenheim e.V. Weiß-Ferdl-Schule in Altötting Grund- und Hauptschule Fürstätt in Rosenheim Hauptschule Mitte in Rosenheim Förderung 2006 8.000 Euro 16.360 Euro 8.180 Euro 13.598 Euro Hauptschulverband Wartenberg Landkreis Freising Landkreis Freising Landkreis Freising Caritas-Kreisstelle Ingolstadt Sozialdienst katholischer Frauen Stadt Ingolstadt Diakonisches Werk Rosenheim Kinderschutz und Mutterschutz e.V. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dachau Landkreis Traunstein Kreisjugendring München-Stadt Diakonisches Werk Rosenheim Flexible Jugendhilfe Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Fürstenfeldbruck Familien- und Jugendhilfe Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. IG-Feuerwache München Caritas München-Freising e.V. Caritas München-Freising e.V. Volksschule Wartenberg Grund- und Hauptschule Neustift in Freising Volksschule Eching Berufsschule Freising Hauptschule Herschelstraße in Ingolstadt Leo-von-Klenze-Schule in Ingolstadt Hauptschule Stollstraße in Ingolstadt Justus-von-Liebig-Volksschule Heufeld Förderschule an der Dachauerstraße in München Hauptschule Dachau Ost Hauptschule Traunreut Hauptschule Wiesentfelser Straße 53 in München Förderzentrum Ost Eugen-Pabst-Schule in Germering Förderzentrum West in Fürstenfeldbruck 8.180 Euro 8.180 Euro 16.360 Euro 16.360 Euro 16.360 Euro 16.360 Euro 16.360 Euro 16.360 Euro 8.180 Euro 16.360 Euro 13.580 Euro 14.607 Euro 8.180 Euro 8.180 Euro Hauptschule in Peißenberg 7.498 Euro Hauptschule Schrobenhausener Str. 15 Franz-Liszt-Hauptschule Waldkraiburg Hauptschule an der Implerstraße, München 8.180 Euro 2.727 Euro 2.727 Euro Medieninformation Nr. 558 vom 28. Dezember 2006 Über 22.000 Euro für Erziehungshilfe gegen Straffälligkeit und Gewalt im Jahr 2006 Mit über 22.000 Euro hat die Regierung von Oberbayern Maßnahmen der Erziehungshilfe gegen Straffälligkeit und Gewalt im Jahr 2006 gefördert. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. Der Freistaat Bayern will mit diesem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte mit dem Ziel unterstützen, ein ausreichendes Angebot sozialpädagogischer Hilfen für gewaltgeneigte, von Straffälligkeit bedrohte oder bereits straffällig gewordene Kinder und Jugendliche zu schaffen. Träger der Maßnahmen sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, wenn sie einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe angegliedert sind. Gefördert werden die Personalkosten für das hauptamtliche Fachpersonal des Maßnahmeträgers. Zuwendung kann der Träger beantragen für: • ambulante Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe, zum Beispiel Trainingskurse für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, Täter-Opfer-Ausgleich, intensive und beratende Begleitung der jugendlichen Straftäter vor und nach dem Jugendgerichtsverfahren, erzieherisch und jugendgemäß ausgestaltete Arbeitsleistungen, Sonderprojekte für bestimmte Zielgruppen • sozialpädagogische Hilfen für strafunmündige Kinder • sozialpädagogische Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Bewilligungen 2006 Träger Projekt Adresse Förderung in Euro Diakonisches Werk Täter-Opfer-Ausgleich 7.627 Stadt Ingolstadt Jugendamt Brücke München e.V. Anti-Gewalt-Programm Crailsheimstraße 8a Traunstein Adolf-Kolping-Str. 10 Ingolstadt Einsteinstr. 92 München Graffiti München 8.790 5.987 Medieninformation Nr. 559 vom 22. Dezember 2006 167.000 Euro für Betreuung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien in 2006 Die Integration von Ausländern und Aussiedlern ist der Regierung von Oberbayern ein wichtiges Thema, schon weil sie für die Förderung von Hilfsprojekten, die Schulaufsicht oder die Unterbringung von Spätaussiedlern in den Übergangswohnheimen zuständig ist: Allein 2006 hat sie bei elf Projekten die Betreuung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen mit fast 167.000 Euro gefördert. Außerdem führte sie auch 2006 im Rahmen der landesweiten Aktion „Integration im Dialog - Migranten in Bayern“ der Bayerischen Staatsregierung das Oberbayerische Integrationsforum diesmal in München, Weilheim, Rosenheim und Mühldorf a.Inn durch. Die vier Integrationsforen zeigten gelungene Beispiele erfolgreicher Integrationsmaßnahmen. Die Zuwendungen erhielten im laufenden Jahr Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie rechtsfähige, gemeinnützige Vereine, die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme bieten. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. Die vier Integrationsforen präsentierten heuer erfolgreiche Projekte im schulischen Bereich und im beruflichen und wirtschaftlichen Umfeld, lokale Projekte zur Integration von Aussiedlern sowie gelungene Integrationsprojekte auf kulturellem Gebiet aus den Bereichen Musik und Tanztheater. Mit diesen regionalen Veranstaltungen soll auf Ebene der Regierungsbezirke die Notwendigkeit der Integration von Ausländern und Aussiedlern hervorgehoben und ein positives Bewusstsein aller örtlichen Akteure und der Bevölkerung für Integrationsthemen entwickelt werden. Die Fördermaßnahmen sollen dazu beitragen, die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien in unsere Gesellschaft einzugliedern. Das sind insbesondere: • Sozialisationshilfen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für Kinder ausländischer Arbeitnehmer (zum Beispiel: Veranstaltungen, Ausflüge). Ziel: Handlungs- und Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache verbessern. • Seminare für ausländische Eltern, Kinder und Jugendliche. Ziel: Lösungsmöglichkeiten für Fragestellungen der weiteren Lebensplanung entwickeln. • Sozialpädagogische Maßnahmen. Ziel: Eingliederungsmöglichkeiten für Personen mit spezifischen Integrationsanforderungen verbessern, zum Beispiel Frauen und Mädchen. Das Haushaltsjahr 2006 war das letzte Jahr der Förderung der Betreuung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien im bisherigen Umfang. Mit der Neuregelung der Integrationsförderung wird die mit dem Zuwanderungsgesetz eingeleitete Zusammenführung der Integrationsförderung für Ausländer und Spätaussiedler nun auch in Bayern vollzogen. An die Stelle der bisherigen Förderrichtlinie tritt demnach ab Januar 2007 die Hausaufgabenhilfe-Richtlinie vom 09.01.2006. Die Abwicklung der Förderung übernimmt dann die Landesaufnahmestelle des Freistaats Bayern in Nürnberg. Nähere Informationen der neuen Hausaufgaben-Richtlinie erhalten Sie im Internet unter www.stmas.bayern.de/migration/hausaufgaben. Bewilligungen 2006 Träger Projekt Adresse Nachbarschaftshilfe Taufkirchen Integrationshilfe Gilching Spanischsprachige kath Mission Kreisjugendring München Land Initiativgruppe Hausaufgaben-Betreuung Ahornring 119,Taufkirchen Ressweg 10, Gilching 1.597 Caritas Caritas Ausländerhilfe Ebersberg AKA München AKA Gauting Projektladen Deutschkenntnisse, Integration, Hausaufgabenhilfe Hausaufgabenhilfe spanischspr. Kinder Projekt Junge Ausländer Kinderbetreuung Kunterbunt Hausaufgabenhilfe italienischer Kinder Hausaufgaben- und Sozialisationshilfen Ausländersozialarbeit Hausaufgaben- und sonstige Hilfen Betreuungsmaßn. ausländische Frauen und Mädchen Förderung in Euro 969 Ridlerstr. 88, München 240 Burgweg 10, Pullach 30.000 Hermann-Lingg-Str. 63.400 13, München Hirtenstr. 4, München 4.433 Hirtenstr. 4, München 1.366 Sieghartstr. 19, 9.000 Ebersberg Rosenheimer Str. 123, 21.838 München Schulstr. 5, Gauting 11.200 Metzstr. 37, München 22.880 Medieninformation Nr. 560 vom 21. Dezember 2006 Über 213.000 Euro für ehrenamtliches Engagement bei Erziehungshilfe in 2006 Im Jahr 2006 hat die Regierung von Oberbayern ehrenamtliches Engagement in der Erziehungshilfe mit über 213.000 Euro unterstützt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. Die Mittel kommen professioneller fachlicher Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter, insbesondere bei der Erziehungshilfe in der Familie, bei der Kinderbetreuung und bei den Hilfen für Familien in Not- und Krisensituationen zugute. Dazu der Präsident der Regierung von Oberbayern, Christoph Hillenbrand: „Aktive und engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger tragen in besonderer Weise dazu bei, zwischenmenschliche Beziehungen und solidarisches Handeln in der Gemeinschaft zu stärken. Der Freistaat unterstreicht mit seiner Förderung die Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Jugendhilfe, die wirklich unverzichtbar ist. Fachkundige Beratungskräfte und die in diesen Bereichen tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe unterstützen sie dabei.“ Die Jugendämter sind verpflichtet, mit der freien Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenzuarbeiten sowie die Zusammenschlüsse ehrenamtlich Tätiger zu unterstützen und zu beraten. Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, wenn sie einem anerkannten Träger der Jugendhilfe angegliedert sind. Bewilligungen 2006 Träger Projekt Adresse Förderung in Euro Sozialdienst kath. Frauen, Landesstelle Bayern Stärkung des ehrenamtlichen Engagements Bavariaring 48, München 43.368 Deutscher Kinderschutzbund Familienhilfe Arabellastr. 1, München 14.867 Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Bayern Begleiteter Umgang Arabellastr. 1, München 14.316 Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Bayern Kinder- und Jugendtelefon Arabellastr. 1, München 11.860 Die Mitarbeit in Bayern e.V. Fachberatung für ehrenamtliche MitarbeiterInnen Einsteinstr. 111, München 36.905 Haus der Familie, Kath Mutterschule Stärkung des ehrenamtlichen Engagements Schraudolphstr. 1, München 13.367 Pfad für Kinder, Landesverband Bayern Offene Erziehungshilfe Steubstr. 6, Aichach 18.669 Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Würzburg Betreuungshilfen für Franziskanerplatz 3, Kinder und Familien in Würzburg Notsituationen 17.000 Sozialdienst kath. Frauen Amberg Stärkung des ehrenamtlichen Engagements Studentenplatz 2, Amberg 16.478 IN VIA, Landesverband Bayern Fachberatung ehrenamtlich tätiger Migrantinnen Lessingstr. 3, München 26.933