Jucy Rentals Australia Bedingungen 01.04.15 bis 31.03.16, Stand

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Jucy Rentals Australia Bedingungen 01.04.15 bis 31.03.16, Stand
Jucy Rentals Australia
Bedingungen 01.04.15 bis 31.03.16, Stand 20.01.16
1. Leistungen
1.1. Im Standard-Paket eingeschlossen
Fahrzeugmiete wie gebucht
unbegrenzte Freikilometer
Basisversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 3.000,- pro Schadensfall
Küchen-Campingausstattung
Persönliche Campingausrüstung (Bettwäsche)
Details siehe Punkt
Fahrzeugausstattung
24-Std.-Servicenummer vor Ort
1.2. Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket zusätzlich eingeschlossen
Versicherung ohne Selbstbeteiligung (Versicherungsausschlüsse unter 3.1. Versicherungen beachten)
Kosten für Zusatzfahrer
1.3. Mehrfachmieten
Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch in den Genuss einer günstigeren
Langzeitermäßigung zu kommen. Gültig für Wohnmobil-Mieten von Jucy Australien und Jucy
Neuseeland. Bedingung: alle Anmietungen müssen innerhalb von 3 Monaten erfolgen und am selben
Tag gebucht werden.
1.4. Preisberechnung
Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug
übernehmen oder zurückgeben.
Bei Buchung zur Flex-Rate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex Rate zum
Buchungszeitpunkt gilt. Der Preis am Tag der Fahrzeugübernahme ist ausschlaggebend für die ersten
30 Miettage. Bei längeren Anmietungen wird für alle zusätzlichen Tage ab dem 31. Tag die neue
Flexrate berechnet, die bei Anmietung an diesem Tag gültig wäre. Sobald Sie gebucht haben, ist die
Rate für Sie fixiert, d.h. Ihr Preis ändert sich nicht mehr, auch wenn die Flex-Rate sich später ändern
sollte.
Welche Flex-Rate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine
Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und
Nachfrage und wird vom Vermieter wöchentlich neu festgelegt.
WICHTIG bei Flex-Raten:
Umbuchungen werden als Storno und Neubuchung betrachtet, es wird die tagesaktuelle Flex-Rate zum
Zeitpunkt der Umbuchung berechnet.
Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
- Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
- Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
- Wechsel des Anmietungsorts
- Wechsel des Abgabeorts
- Wechsel des Fahrzeugtyps
- Namensänderung
1.5. Stornierungen
Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen von FTI.
2. Zusatzkosten
2.1. Nicht eingeschlossen
Benzin oder Diesel
Transfers zu den Jucy - Depots (Eigenregie)
Einweggebühr AUD 150,- (ab 21 Miettagen kostenfrei)
Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
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2.2. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen
Stationen/Depots möglich und kosten AUD 150,- (ab 21 Miettagen kostenfrei).
Mindestmietdauer bei Einwegmieten 10 Tage.
Bei mehreren Anmietungen gilt zwar eine günstigere Langzeitermäßigung, die Einweggebühr ist jedoch
für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
2.3. Kindersitze
Baby- bzw. Kindersitze sind in Australien für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt,
deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende
Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis
zu 7 Jahren (14-26kg) eine Sitzerhöhung (Booster). Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die
Befestigung eines Kindersitzes bzw. Sitzerhöhung möglich ist. Kosten vor Ort AUD 40,- pro Miete
(zahlbar vor Ort) – Verfügbar für Anmietungen ab 01.10.2015!
Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und
Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.
2.4. Propangas
Zu Beginn der Miete sind alle Fahrzeuge mit einer vollen Gasflasche ausgestattet. Jucy berechnet eine
Gebühr, wenn die Gasflasche bei der Fahrzeugrückgabe nicht aufgefüllt wurde.
2.5. Reinigungsgebühr
Sollte das Fahrzeug mit verschmutzen Innenraum zurückgegeben werden, können Reinigungsgebühren
bis zu AUD 250,- anfallen. Abwassertanks und Toilette (wo vorhanden) müssen bei Rückgabe entleert
werden, sonst berechnet Jucy zusätzlich eine Gebühr in Höhe von AUD 500,-.
2.6. Steuern & Gebühren
Die örtlichen Steuern auf alle in Euro bezahlten Leistungen sind in den Preisen inklusive.
Für alle hier genannten und vor Ort in AUD zu bezahlenden Beträge sind die örtlichen Steuern ebenfalls
inklusive.
Änderungen durch den Vermieter sowie der Länder hinsichtlich Steuererhöhungen bzw. zusätzlich vor
Ort zu zahlender Gebühren vorbehalten.
2.7. Kreditkarten
Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte bezahlt werden, fällt eine Gebühr in Höhe
von 2,0% bei Visa und Mastercard bzw. 4,0% bei American Express an.
3. Versicherungen, Kaution
3.1. Versicherungen
Im Standard-Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer
Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 3.000,- pro Schadensfall eingeschlossen, die Schäden am eigenen
Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) sowie bei Diebstahl
versichert. Nicht versichert sind Schäden an den Fenstern und Spiegeln, den Rädern und Felgen sowie
Motor- und Getriebeschäden.
Durch Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden.
Stress Free- Versicherung: AUD 30,-/Tag
Reduziert die Selbstbeteiligung auf AUD 0,- pro Schadensfall und versichert zusätzlich Schäden an den
Fenstern und Spiegeln, den Rädern und Felgen sowie Motor- und Getriebeschäden.
Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne
Selbstbeteiligung eingeschlossen („Stress Free“). Sie versichert Schäden am eigenen Fahrzeug und bei
Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) sowie bei Diebstahl. Zusätzlich sind
Schäden an den Fenstern und Spiegeln, den Rädern und Felgen sowie Motor- und Getriebeschäden
versichert.
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Jucy berechnet für jeden Schadensfall eine Bearbeitungsgebühr von AUD 75,-.
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
- wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- Schäden an der Inneneinrichtung und dem Schiebedach
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder
abhanden gekommen sind
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen.
- Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.
- Schäden am Dach und Unterboden.
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind
- Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen),
- Schäden durch Überschlagen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung durch ein anderes Fahrzeug,
- grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen),
- Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und
- durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten sowie
- durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie
- Schäden durch Überladen des Fahrzeugs
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
- mutwillig herbeigeführte Schäden, etwa durch Sitzen oder Stehen auf der Motorhaube oder dem Dach,
- Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch
Medikamente oder Drogen
Für Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekrankenund Reisegepäckversicherung ist empfehlenswert.
3.2. Kaution
Für jede Fahrzeugmiete muss eine Kaution bei der Übernahme des Fahrzeugs hinterlegt werden. Die
Kaution kann nur mit der Kreditkarte des Mieters hinterlegt werden. Der Betrag wird nicht abgebucht, es
erfolgt lediglich eine Autorisierung vom Kreditkartenkonto.
Die Höhe der Kaution ist von der gewählten Versicherung abhängig.
- Standardpaket ohne Zusatzversicherung: AUD 3.000,- Super-Inklusiv-PLUS-Paket bzw. bei Abschluss der Stress Free- Versicherung: Sicherheitskopie der
Kreditkarte.
3.3. Wichtig
Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Jucy
Australia nichtig!
3.4. Weitere Hinweise
Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in australischen Dollar. Bedingt durch Kursschwankungen
zwischen dem Tag der Abbuchung und Gutschrift der Kaution kann sich eine Betragsdifferenz ergeben,
die weder vom Vermieter noch von FTI zurückerstattet wird.
Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte bezahlt werden, fällt eine Gebühr zwischen
2,0% und 4,0% an.
Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht
bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht
vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von AUD 60,- nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre
Kreditkarte zu belasten.
Die angebotenen Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine
Versicherung bei eventuellen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-,
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Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.
4. Bestimmungen
4.1. Führerschein
Nationaler Führerschein (Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B) in Verbindung mit einem
internationalem Führerschein ist erforderlich.
4.2. Mindestalter
Das Mindestalter der eingetragenen Fahrer beträgt 18 Jahre.
4.3. Zusatzfahrer
Zusatzfahrer können vor Ort gegen eine Gebühr von AUD 1,-/Tag angemeldet werden (im Super Inklusiv
PLUS Paket inklusive).
Alle Personen, die das Wohnmobil fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und
Ihren Pass sowie den Voucher von FTI.
4.5. Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den
Details der Fahrzeugflotte.
4.6. Mindestmietdauer
Die Mindestmiete beträgt 5 Tage.
Einwegmieten: 10 Tage
weitere Ausnahmen lt. System
4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung
Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer
bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei
Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise
zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.
5. Ausstattung
5.1. Fahrzeugausstattung
Persönliche Campingausstattung (inklusive): 1 Schlafdecke, 1 Kissen, 1 Kissenbezug, 1 Bettlaken, 1
Handtuch pro Person
Küchen-Campingausstattung (inklusive): Besteck und Geschirr, Flaschen- und Dosenöffner,
Kochutensilien, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, Schüssel, Geschirrtuch, Eimer und
Reinigungsutensilien
5.2. Kindersitze
Baby- bzw. Kindersitze sind in Australien für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt,
deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende
Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis
zu 7 Jahren (14-26kg) eine Sitzerhöhung (Booster).Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die
Befestigung eines Kindersitzes bzw. Sitzerhöhung möglich ist.
Kosten vor Ort AUD 40,- pro Miete (zahlbar vor Ort) – Verfügbar für Anmietungen ab 01.10.2015!
Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und
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Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.
5.3. Extras
Vor Ort können Sie folgende Extras anmieten:
Campingtisch jeweils für AUD 25,- pro Miete
Navigationssystem (GPS) AUD 8,- pro Tag, max. AUD 160,- pro Miete
Reservierung vorab ist empfehlenswert, Bezahlung erfolgt vor Ort.
6. Fahrtgebiet, Einwegmieten
6.1. Fahrtgebiet
Es sind nur Fahrten auf geteerten Straßen sowie auf gut befestigten Zufahrtswegen zu Campingplätzen
erlaubt.
Fahrten auf nicht geteerten Straßen bzw. in nicht erlaubte Gegenden sind verboten, Zuwiderhandlungen
erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des
Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine
Versicherung gedeckt.
Jucy behält sich zudem das Recht vor, Fahrten in bestimmte Regionen aufgrund der vorherrschenden
Witterungsverhältnisse oder Straßenverhältnisse kurzfristig zu untersagen.
6.2. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen
Stationen innerhalb Australiens und mit allen Modellen möglich, teilweise auf Anfrage.
Anfallende Gebühren sieht Oberpunkt
Zusatzkosten
7. Anmietung
7.1. Anmietstationen
Cairns, Sydney, Brisbane und Melbourne
7.2. Öffnungszeiten
Die Stationen sind das ganze Jahr Mo-Fr von 10:00-16:00 Uhr und Sa & So von 10:00-14:00 Uhr
geöffnet.
Am 25. Dezember bleiben alle Stationen geschlossen.
Wichtig: Die Abgabe muss bis 14:00 Uhr (Sa & So bis 13:30 Uhr) erfolgen.
7.3. Fahrzeugübernahme
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens bis 30 Minuten vor
Schließung der Station.
7.4. Fahrzeugrückgabe
Diese erfolgt an der gebuchten Station bis spätestens 14:00 Uhr (Sa & So bis 13:30 Uhr).
Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich.
Verlängerungen der Mieten nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters auf
Basis der vor Ort gültigen Tagespreise möglich. Diese Preise müssen nicht der gebuchten Flexrate
entsprechen, die Bezahlung ist sofort vor Ort per Kreditkarte erforderlich.
Bei nicht genehmigten Mietzeitverlängerungen kann neben den zusätzlichen Miettagen
(Preisberechnung anhand der vor Ort aktuell gültigen Raten) eine Gebühr von AUD 500,- anfallen.
Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters
möglich. Dafür können Gebühren bis zu AUD 500,- anfallen.
Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand, wie bei Übernahme, zurückgegeben werden. Bei
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Abgabe des Fahrzeugs mit einem leeren Tank wird das fehlenden Benzin mit AUD 3,- pro Liter zzgl.
einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von AUD 30,- berechnet.
7.5. Transfers
Die Kosten für die Transfers sind nicht im Preis enthalten (in Eigenregie).
7.6. Modellgarantie
Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen,
behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne
Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist.
Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies
berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte
Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen
auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die
Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.
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8. Sonstiges
8.1. Endreinigung
Endreinigung bei verschmutztem Innenraum bis zu AUD 250/ Miete. Bei Nichtleerung des Abwasserund Toilettentanks bis zu AUD 500,-.
Das Rauchen ist in und an den Fahrzeugen verboten. Bei Zuwiderhandlung kann eine Reinigungsgebühr
erhoben werden.
8.2. Pannenhilfe, Reparaturen
Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden am Fahrzeug auftreten und Reparaturen
erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei
Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen.
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu
schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
8.3. Mautgebühren
Für einige Highways und Straßen in Australien werden Mautgebühren erhoben. Diese Mautstraßen
befinden sich in den drei großen Ballungsräumen Sydney, Brisbane und Melbourne. Große hellblaue
Schilder mit gelber Schrift weisen auf kommende “Toll Roads“ hin.
Die Bezahlung der Gebühren liegt in der Verantwortung des Mieters. Dies kann in einigen Fällen bar
(entsprechend Kleingeld bereithalten) oder per Kreditkare an Kassen vor Ort bezahlt werden. Die
Gebühren für bestimmte Straßen können nur auf elektronischem Wege bezahlt werden.
8.4. Haustiere
(Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt, ausgenommen Blindenhunde.
8.5. Wichtiger Hinweis
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information
zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters.
Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie
erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der
Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters
von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
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