Jucy Rentals Australia Bedingungen 01.04.15 bis 31.03.16, Stand
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Jucy Rentals Australia Bedingungen 01.04.15 bis 31.03.16, Stand
Jucy Rentals Australia Bedingungen 01.04.15 bis 31.03.16, Stand 20.01.16 1. Leistungen 1.1. Im Standard-Paket eingeschlossen Fahrzeugmiete wie gebucht unbegrenzte Freikilometer Basisversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 3.000,- pro Schadensfall Küchen-Campingausstattung Persönliche Campingausrüstung (Bettwäsche) Details siehe Punkt Fahrzeugausstattung 24-Std.-Servicenummer vor Ort 1.2. Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket zusätzlich eingeschlossen Versicherung ohne Selbstbeteiligung (Versicherungsausschlüsse unter 3.1. Versicherungen beachten) Kosten für Zusatzfahrer 1.3. Mehrfachmieten Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch in den Genuss einer günstigeren Langzeitermäßigung zu kommen. Gültig für Wohnmobil-Mieten von Jucy Australien und Jucy Neuseeland. Bedingung: alle Anmietungen müssen innerhalb von 3 Monaten erfolgen und am selben Tag gebucht werden. 1.4. Preisberechnung Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben. Bei Buchung zur Flex-Rate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Der Preis am Tag der Fahrzeugübernahme ist ausschlaggebend für die ersten 30 Miettage. Bei längeren Anmietungen wird für alle zusätzlichen Tage ab dem 31. Tag die neue Flexrate berechnet, die bei Anmietung an diesem Tag gültig wäre. Sobald Sie gebucht haben, ist die Rate für Sie fixiert, d.h. Ihr Preis ändert sich nicht mehr, auch wenn die Flex-Rate sich später ändern sollte. Welche Flex-Rate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird vom Vermieter wöchentlich neu festgelegt. WICHTIG bei Flex-Raten: Umbuchungen werden als Storno und Neubuchung betrachtet, es wird die tagesaktuelle Flex-Rate zum Zeitpunkt der Umbuchung berechnet. Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet: - Datumsänderung der Fahrzeugübernahme - Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe - Wechsel des Anmietungsorts - Wechsel des Abgabeorts - Wechsel des Fahrzeugtyps - Namensänderung 1.5. Stornierungen Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen von FTI. 2. Zusatzkosten 2.1. Nicht eingeschlossen Benzin oder Diesel Transfers zu den Jucy - Depots (Eigenregie) Einweggebühr AUD 150,- (ab 21 Miettagen kostenfrei) Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen Stand 20.01.2016 Seite 1 von 6 2.2. Einwegmieten Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen/Depots möglich und kosten AUD 150,- (ab 21 Miettagen kostenfrei). Mindestmietdauer bei Einwegmieten 10 Tage. Bei mehreren Anmietungen gilt zwar eine günstigere Langzeitermäßigung, die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen. 2.3. Kindersitze Baby- bzw. Kindersitze sind in Australien für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis zu 7 Jahren (14-26kg) eine Sitzerhöhung (Booster). Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. Sitzerhöhung möglich ist. Kosten vor Ort AUD 40,- pro Miete (zahlbar vor Ort) – Verfügbar für Anmietungen ab 01.10.2015! Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen. 2.4. Propangas Zu Beginn der Miete sind alle Fahrzeuge mit einer vollen Gasflasche ausgestattet. Jucy berechnet eine Gebühr, wenn die Gasflasche bei der Fahrzeugrückgabe nicht aufgefüllt wurde. 2.5. Reinigungsgebühr Sollte das Fahrzeug mit verschmutzen Innenraum zurückgegeben werden, können Reinigungsgebühren bis zu AUD 250,- anfallen. Abwassertanks und Toilette (wo vorhanden) müssen bei Rückgabe entleert werden, sonst berechnet Jucy zusätzlich eine Gebühr in Höhe von AUD 500,-. 2.6. Steuern & Gebühren Die örtlichen Steuern auf alle in Euro bezahlten Leistungen sind in den Preisen inklusive. Für alle hier genannten und vor Ort in AUD zu bezahlenden Beträge sind die örtlichen Steuern ebenfalls inklusive. Änderungen durch den Vermieter sowie der Länder hinsichtlich Steuererhöhungen bzw. zusätzlich vor Ort zu zahlender Gebühren vorbehalten. 2.7. Kreditkarten Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte bezahlt werden, fällt eine Gebühr in Höhe von 2,0% bei Visa und Mastercard bzw. 4,0% bei American Express an. 3. Versicherungen, Kaution 3.1. Versicherungen Im Standard-Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 3.000,- pro Schadensfall eingeschlossen, die Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) sowie bei Diebstahl versichert. Nicht versichert sind Schäden an den Fenstern und Spiegeln, den Rädern und Felgen sowie Motor- und Getriebeschäden. Durch Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden. Stress Free- Versicherung: AUD 30,-/Tag Reduziert die Selbstbeteiligung auf AUD 0,- pro Schadensfall und versichert zusätzlich Schäden an den Fenstern und Spiegeln, den Rädern und Felgen sowie Motor- und Getriebeschäden. Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen („Stress Free“). Sie versichert Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) sowie bei Diebstahl. Zusätzlich sind Schäden an den Fenstern und Spiegeln, den Rädern und Felgen sowie Motor- und Getriebeschäden versichert. Stand 20.01.2016 Seite 2 von 6 Jucy berechnet für jeden Schadensfall eine Bearbeitungsgebühr von AUD 75,-. In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: - Schäden durch unsachgemäße Behandlung - wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde - Schäden an der Inneneinrichtung und dem Schiebedach - Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind - Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen. - Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind. - Schäden am Dach und Unterboden. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind - Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen), - Schäden durch Überschlagen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung durch ein anderes Fahrzeug, - grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen), - Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und - durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten sowie - durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie - Schäden durch Überladen des Fahrzeugs - Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen - mutwillig herbeigeführte Schäden, etwa durch Sitzen oder Stehen auf der Motorhaube oder dem Dach, - Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen Für Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekrankenund Reisegepäckversicherung ist empfehlenswert. 3.2. Kaution Für jede Fahrzeugmiete muss eine Kaution bei der Übernahme des Fahrzeugs hinterlegt werden. Die Kaution kann nur mit der Kreditkarte des Mieters hinterlegt werden. Der Betrag wird nicht abgebucht, es erfolgt lediglich eine Autorisierung vom Kreditkartenkonto. Die Höhe der Kaution ist von der gewählten Versicherung abhängig. - Standardpaket ohne Zusatzversicherung: AUD 3.000,- Super-Inklusiv-PLUS-Paket bzw. bei Abschluss der Stress Free- Versicherung: Sicherheitskopie der Kreditkarte. 3.3. Wichtig Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Jucy Australia nichtig! 3.4. Weitere Hinweise Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in australischen Dollar. Bedingt durch Kursschwankungen zwischen dem Tag der Abbuchung und Gutschrift der Kaution kann sich eine Betragsdifferenz ergeben, die weder vom Vermieter noch von FTI zurückerstattet wird. Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte bezahlt werden, fällt eine Gebühr zwischen 2,0% und 4,0% an. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von AUD 60,- nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten. Die angebotenen Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung bei eventuellen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Stand 20.01.2016 Seite 3 von 6 Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen. 4. Bestimmungen 4.1. Führerschein Nationaler Führerschein (Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B) in Verbindung mit einem internationalem Führerschein ist erforderlich. 4.2. Mindestalter Das Mindestalter der eingetragenen Fahrer beträgt 18 Jahre. 4.3. Zusatzfahrer Zusatzfahrer können vor Ort gegen eine Gebühr von AUD 1,-/Tag angemeldet werden (im Super Inklusiv PLUS Paket inklusive). Alle Personen, die das Wohnmobil fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden. 4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Pass sowie den Voucher von FTI. 4.5. Fahrzeugbelegung Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte. 4.6. Mindestmietdauer Die Mindestmiete beträgt 5 Tage. Einwegmieten: 10 Tage weitere Ausnahmen lt. System 4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. 5. Ausstattung 5.1. Fahrzeugausstattung Persönliche Campingausstattung (inklusive): 1 Schlafdecke, 1 Kissen, 1 Kissenbezug, 1 Bettlaken, 1 Handtuch pro Person Küchen-Campingausstattung (inklusive): Besteck und Geschirr, Flaschen- und Dosenöffner, Kochutensilien, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, Schüssel, Geschirrtuch, Eimer und Reinigungsutensilien 5.2. Kindersitze Baby- bzw. Kindersitze sind in Australien für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis zu 7 Jahren (14-26kg) eine Sitzerhöhung (Booster).Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. Sitzerhöhung möglich ist. Kosten vor Ort AUD 40,- pro Miete (zahlbar vor Ort) – Verfügbar für Anmietungen ab 01.10.2015! Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Stand 20.01.2016 Seite 4 von 6 Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen. 5.3. Extras Vor Ort können Sie folgende Extras anmieten: Campingtisch jeweils für AUD 25,- pro Miete Navigationssystem (GPS) AUD 8,- pro Tag, max. AUD 160,- pro Miete Reservierung vorab ist empfehlenswert, Bezahlung erfolgt vor Ort. 6. Fahrtgebiet, Einwegmieten 6.1. Fahrtgebiet Es sind nur Fahrten auf geteerten Straßen sowie auf gut befestigten Zufahrtswegen zu Campingplätzen erlaubt. Fahrten auf nicht geteerten Straßen bzw. in nicht erlaubte Gegenden sind verboten, Zuwiderhandlungen erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Jucy behält sich zudem das Recht vor, Fahrten in bestimmte Regionen aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse oder Straßenverhältnisse kurzfristig zu untersagen. 6.2. Einwegmieten Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen innerhalb Australiens und mit allen Modellen möglich, teilweise auf Anfrage. Anfallende Gebühren sieht Oberpunkt Zusatzkosten 7. Anmietung 7.1. Anmietstationen Cairns, Sydney, Brisbane und Melbourne 7.2. Öffnungszeiten Die Stationen sind das ganze Jahr Mo-Fr von 10:00-16:00 Uhr und Sa & So von 10:00-14:00 Uhr geöffnet. Am 25. Dezember bleiben alle Stationen geschlossen. Wichtig: Die Abgabe muss bis 14:00 Uhr (Sa & So bis 13:30 Uhr) erfolgen. 7.3. Fahrzeugübernahme Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens bis 30 Minuten vor Schließung der Station. 7.4. Fahrzeugrückgabe Diese erfolgt an der gebuchten Station bis spätestens 14:00 Uhr (Sa & So bis 13:30 Uhr). Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich. Verlängerungen der Mieten nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters auf Basis der vor Ort gültigen Tagespreise möglich. Diese Preise müssen nicht der gebuchten Flexrate entsprechen, die Bezahlung ist sofort vor Ort per Kreditkarte erforderlich. Bei nicht genehmigten Mietzeitverlängerungen kann neben den zusätzlichen Miettagen (Preisberechnung anhand der vor Ort aktuell gültigen Raten) eine Gebühr von AUD 500,- anfallen. Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich. Dafür können Gebühren bis zu AUD 500,- anfallen. Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand, wie bei Übernahme, zurückgegeben werden. Bei Stand 20.01.2016 Seite 5 von 6 Abgabe des Fahrzeugs mit einem leeren Tank wird das fehlenden Benzin mit AUD 3,- pro Liter zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von AUD 30,- berechnet. 7.5. Transfers Die Kosten für die Transfers sind nicht im Preis enthalten (in Eigenregie). 7.6. Modellgarantie Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden. nach oben 8. Sonstiges 8.1. Endreinigung Endreinigung bei verschmutztem Innenraum bis zu AUD 250/ Miete. Bei Nichtleerung des Abwasserund Toilettentanks bis zu AUD 500,-. Das Rauchen ist in und an den Fahrzeugen verboten. Bei Zuwiderhandlung kann eine Reinigungsgebühr erhoben werden. 8.2. Pannenhilfe, Reparaturen Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden am Fahrzeug auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. 8.3. Mautgebühren Für einige Highways und Straßen in Australien werden Mautgebühren erhoben. Diese Mautstraßen befinden sich in den drei großen Ballungsräumen Sydney, Brisbane und Melbourne. Große hellblaue Schilder mit gelber Schrift weisen auf kommende “Toll Roads“ hin. Die Bezahlung der Gebühren liegt in der Verantwortung des Mieters. Dies kann in einigen Fällen bar (entsprechend Kleingeld bereithalten) oder per Kreditkare an Kassen vor Ort bezahlt werden. Die Gebühren für bestimmte Straßen können nur auf elektronischem Wege bezahlt werden. 8.4. Haustiere (Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt, ausgenommen Blindenhunde. 8.5. Wichtiger Hinweis Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen. Stand 20.01.2016 Seite 6 von 6