BEBAUUNGSPLAN „In den Almen
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BEBAUUNGSPLAN „In den Almen
BEBAUUNGSPLAN Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz „In den AlmenÄnderungsplanung I“ Stadt Bad Dürkheim Stand 3.12.2015 Bearbeitung: LF ∇ PLAN Im Heidefeld 3 67688 Rodenbach Tel: 06374 / 9299019 mail: [email protected] www.lf-plan.de Maßnahmenträger: Stadt Bad Dürkheim Mannheimer Str. 24 67098 Bad Dürkheim INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG.................................................................................................................. 1 1.1 Allgemeines ..............................................................................................................1 1.2 Inhalte und wichtige Ziele des Bebauungsplanes .....................................................2 1.3 Festsetzungen des Bebauungsplanes ......................................................................2 2. BESCHREIBUNG DES PROJEKTES ............................................................................ 3 2.1 Angaben über den Standort ......................................................................................3 2.2 Art und Umfang des Vorhabens...............................................................................3 2.3 Bedarf an Grund und Boden .....................................................................................3 3. ZIELE IN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN......................................................... 4 3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung ...............................................................4 3.1.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) ......................................................................... 4 3.1.2 Regionaler Raumordnungsplan ..................................................................................... 4 2 3.2 Ziele in den Fachplänen............................................................................................5 3.2.1 Flächennutzungsplan der Stadt Bad Dürkheim............................................................... 5 3.2.2 Bebauungsplan „In den Almen“ ....................................................................................... 5 3.2.3 Planung vernetzter Biotopsysteme.................................................................................. 6 3.3 Schutzwürdige Biotope / Flächen nach §30 BNatSchG.............................................7 3.4 Schutzgebiete...........................................................................................................7 3.5 Umweltbezogene Zielvorstellungen unabhängig von der geplanten Nutzungsänderungen ...............................................................................................7 4. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES UMWELTZUSTANDES ..........................10 4.1 Geländegestalt / Boden / Geologie .........................................................................10 4.2 Wasser ...................................................................................................................10 4.3 Klima und Luft.........................................................................................................11 4.4 Flora und Fauna .....................................................................................................11 4.4.1 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV)......................................................... 11 4.4.2 Biotoptypen und Vegetation .......................................................................................... 11 4.4.3 Fauna............................................................................................................................. 13 4.5 Landschaftsbild und Erholung.................................................................................14 4.6 Kultur- und sonstige Sachgüter...............................................................................15 4.7 Mensch...................................................................................................................15 4.8 Zusammenfassende Bewertung unter Berücksichtigung bestehender Wechselwirkungen..................................................................................................15 5. ENTWICKLUNGSPROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG .........16 6. PLANUNGSVARIANTEN..............................................................................................16 INHALTSVERZEICHNIS 7. PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (KONFLIKTANALYSE).......................................17 7.1 Auswirkung auf das Schutzgut Boden.....................................................................17 7.2 Auswirkung auf das Schutzgut Wasser...................................................................18 7.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft ....................................................18 7.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Flora und Fauna .................................................18 7.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild ..................................................25 7.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ..........................25 7.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ..............................................................25 7.8 Beschreibung der zu erwartenden Wechselwirkungen............................................25 8. BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN MIT DENEN NACHTEILIGE UMWELTAUSWIRKUNGEN VERMIEDEN, VERMINDERT ODER –SOWEIT MÖGLICH – AUSGEGLICHEN WERDEN ......................................................................................26 8.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen ................................26 8.2 Schutzmaßnahmen.................................................................................................26 8.3 Ausgleichsmaßnahmen ..........................................................................................27 8.4 Tabelle 3: Vergleichende Gegenüberstellung .........................................................28 9. VORSCHLÄGE ZU UMWELTRELEVANTEN TEXTLICHEN FESTSETZUNGEN IM BEBAUUNGSPLAN......................................................................................................33 10. ÜBERSICHT DER WICHTIGSTEN PLANUNGSVARIANTEN ......................................35 11. ÜBERWACHUNG / MONITORING ...............................................................................36 12. TECHNISCHE VERFAHREN / SCHWERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER UNTERLAGEN .....................................................................................................36 13. ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................36 14. LITERATURVERZEICHNIS ..........................................................................................38 15. GEHÖLZLISTE .............................................................................................................39 ANHANG: Gehölzliste ANLAGE 1: Plan-Nr. 1 – Bestands- und Konfliktplan, M 1 : 1.000 Plan-Nr. 2 – Maßnahmenplan, M 1 : 1.000 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 1. EINLEITUNG 1.1 Allgemeines Ursprüngliches Ziel des Bebauungsplans „In den Almen“ war es, die Schaffung von Ersatzflächen für die Aussiedlung von landwirtschaftlichen Betrieben zu ermöglichen, da geeignete Flächen im Rahmen der Ausweisung des Bebauungsplans „Trift“ entfallen sind. Der ursprüngliche Bebauungsplan war zudem die Grundlage für die Errichtung der baulichen Anlagen des Segelflugplatzes (z. B. Rollfeld, Start- und Landebahn, Flugturm usw.) des Flugsportvereins e. V. Bad Dürkheim. Der Flughafen ist nicht Bestandteil der Änderungsplanung. Derzeit befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs der Änderungsplanung sechs landwirtschaftliche Betriebe sowie angegliederte Wohnungen bzw. Wohngebäude für Personal und Betriebsinhaber. Zusätzlich sind noch mit dem landwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar verbundene Nutzungen wie z. B. Rebschulen, Straußwirtschaften, Ferienwohnungen und Gästehäuser im Gebiet vorhanden. Weitere Nutzungen wie z.B. Wohnen oder sonstige gewerbliche Nutzungen, die nicht in Verbindung mit dem landwirtschaftlichen Gewerbe stehen, sind nicht im Plangebiet vorhanden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen sowie die aktuellen Interessen der Grundstückseigentümer zu berücksichtigen, erfolgt daher eine Änderung des südlichen Teils des Bebauungsplans „In den Almen“. Die Änderungsplanung sieht eine Unterteilung des Dorfgebietes in zwei Abschnitte vor. In dem der Straße zugewandten Abschnitt (Bereich A) soll künftig Wohnen uneingeschränkt möglich sein. Im hinteren Teil des Planungsgebietes (Bereich B) hingegen wird Wohnnutzung unzulässig sein. Dies hat zum Ziel, eine übermäßige (landwirtschaftsunabhängige) Wohnbebauung zu unterbinden. Des Weiteren erfolgt eine Aktualisierung der zulässigen Nutzungen. Das Baugebiet "In den Almen" liegt nördlich der B 37 im nordöstlichen Außenbereich der Stadt Bad Dürkheim. Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes umfasst ca. 5,26 ha. Das Baufenster wird im Vergleich zum alten Bebauungsplan einige Meter nach Norden erweitert. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung des Bebauungsplans (§ 2a BauGB): Er dokumentiert das umweltrelevante Abwägungsmaterial gemäß dem aktuellen Planungsstand und soll die Auswirkung der durch den Bebauungsplan geplanten Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermitteln, beschreiben und bewerten. Er umfasst hierbei die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf o Menschen, Tiere und Pflanzen o Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft o Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie o Die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern In den Umweltbericht werden gleichzeitig die Grundlagen und Festsetzungen der im Planungsgebiet erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) integriert. Dabei wird auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 14 und 17 BNatSchG behandelt. Seite 1 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 1.2 Inhalte und wichtige Ziele des Bebauungsplanes Laut § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bebauungspläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung ermöglichen, die soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen miteinander in Einklang bringen und dabei auch die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen berücksichtigen. Insbesondere sollen sie dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Weitere wichtige Aspekte stellen auch die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild dar, die zu erhalten und zu entwickeln sind. 1.3 Festsetzungen des Bebauungsplanes Der Änderungsplan sieht für ca. 4,8 ha des Plangebietes die Ausweisung als Dorfgebiet vor und dient hauptsächlich der Sicherung des aktuellen Bestandes (landwirtschaftliche Betriebe), wobei eine zukünftige (landwirtschaftsunabhängige) Wohnbebauung in bestimmten Bereichen zulässig sein wird. Auch der Versorgung des Gebietes dienende Läden und nicht störende gewerbliche Nutzungsstrukturen sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind zulässig. Die im Norden befindlichen Flächen des Flughafens sind kein Bestandteil der Änderungsplanung. Das Maß der baulichen Nutzung für die Bereiche A und B wird mit der Festlegung einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,7 bestimmt. Des Weiteren sieht der Bebauungsplan vor, dass nur im Bereich A eine landwirtschaftsunabhängige Wohnbebauung zulässig ist. Für das gesamte Plangebiet gilt eine max. Vollgeschoßzahl von 2. Um die typische Baustruktur (Anwesen mit offenen Hofstrukturen) zu erhalten, werden ca. 20 % der Straßenfrontlänge der Grundstücke in einem jeweils zentralen Bereich der Grundstücksbreite zusammenhängend nicht mit Gebäuden bebaut. Für das als MD 1 gekennzeichnete Gebietsteil werden die Festsetzungen aus dem Ursprungsplan übernommen. Hierdurch sind in offener Bauweise nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Die im Gebietsteil MD 2 festgesetzte abweichende Bauweise berücksichtigt die vorhandene Bebauung mit vom Bauordnungsrecht abweichendem Maß der Tiefe der Abstandsflächen. Zur Versorgung des Wohngebietes mit Strom und Trinkwasser werden die bereits im Plangebiet vorhandenen Versorgungsleitungen herangezogen. Die verkehrsmäßige Erschließung des Gebietes erfolgt weiterhin über die Straße „In den Almen“. Des Weiteren werden grünplanerische Festsetzungen getroffen: o Umfang und Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit u.a. Gehölzanpflanzungen o Terrassierungselemente Seite 2 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 2. BESCHREIBUNG DES PROJEKTES 2.1 Angaben über den Standort Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Rand der Stadt Bad Dürkheim. Südlich verläuft entlang des Geltungsbereichs die Straße "In den Almen". Nördlich an das Plangebiet grenzt das Gelände des Segelflugplatzes an. Nördlich des Flugplatzes liegt der Almensee mit einem Campingplatz. Im Umland dominieren Flächen für Weinanbau, wobei sich südwestlich der B 271 ein Gewerbegebiet befindet. Parallel zur B 271 verläuft die Bahnstrecke in Richtung Erpolzheim und Freinsheim. 2.2 Art und Umfang des Vorhabens Das gesamte Gebiet des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 5,26ha und beansprucht die folgenden Parzellen: 3684/9, 3684/10, 368/11, 3684/13, 3684/14, 3684/15, 3684/19, 3684/21, 3684/22. Von den 5,26 ha werden ca. 48.320 m² als Dorfgebiet und etwa 145 m² als Versorgungsfläche festgesetzt. Die Verkehrsflächen beanspruchen etwa 4.105 m² des Plangebietes. Die Erschließung des Baugebietes erfolgt weiterhin über die Straße „In den Almen“. 2.3 Bedarf an Grund und Boden Der Bedarf an Grund und Boden ergibt sich aus den in dem vorliegenden Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsabgrenzungen. Tabelle 1: Flächenermittlung B-Plan „In den Almen - Änderungsplan I“ Dorfgebiet Flächengröße (ca.) 48.320 m² überbaubare Grundstücksfläche 28.992 m² nicht überbaubare Grundstücksfläche 19.328 m² Verkehrsfläche 4.105 m² Straßenverkehrsfläche Versorgungsfläche Geltungsbereich Bebauungsplan 4.105 m² 145 m² 52.570 m² Seite 3 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 3. ZIELE IN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN Die dem Umweltbericht zugrunde liegenden Umweltziele basieren auf gesetzlich festgelegten Zielsetzungen wie dem Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz, Landeswassergesetz, Landesdenkmalschutzgesetzt und dem Naturschutzgesetz. 3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne der Kommunen den Zielen der Raumordnung anzupassen. 3.1.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)1 Das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) weist für das Plangebiet keine Ziele und Grundsätze auf. 3.1.2 Regionaler Raumordnungsplan22 Gemäß den Darstellungen im einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wird das Plangebiet als bestehende 'Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe' deklariert (siehe nachfolgende Abbildung). Die Flächen westlich des Flughafens werden als Grünzäsur und als Vorranggebiete für den Grundwasserschutz sowie für den vorbeugenden Hochwasserschutz dargestellt. Für weitere unmittelbar an das Plangebiet angrenzende Flächen sind keine Aussagen getroffen worden. Abb.: Darstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 1 www.regionale-raumordnungsplaene.rlp.de (Stand April 2015) 2 Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar unter: https://www.m-r-n.com/start/regionalplanung-undentwicklung/regionalplanung/rechtsverbindliche-regionalplaene/einheitlicher-regionalplan-rhein-neckar.html (Stand August 2015) Seite 4 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 3.2 3.2.1 Ziele in den Fachplänen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Dürkheim3 In dem Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bad Dürkheim ist die vorhandene Bebauung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Winzerdorf ausgewiesen. Die Weinanbauflächen, welche südlich und westlich an den Geltungsbereich grenzen, sind als geplante Sondergebiete mit ebenfalls der Zweckbestimmung Winzerdorf dargestellt und wurden mit der Intention, Erweiterungsflächen für das Sondergebiet zu schaffen, angelegt. Die nördlich angrenzende Fläche des Flugplatzes ist der Nutzung entsprechend als Fläche für Luftverkehr/Landeplatz verzeichnet. Der vorliegende Bebauungsplan wird demnach aus dem Flächenutzungsplan entwickelt. Abb.: Ausschnitt aus dem FNP der Stadt Bad Dürkheim mit Geltungsbereich des Bebauungsplans „In den Almen-Änderungsplan I“ (gelbe Umgrenzung) 3.2.2 Bebauungsplan „In den Almen“ Wesentliche Änderungen zum aktuell gültigen Bebauungsplan sind nicht vorhanden. In der vorliegenden Änderungsplanung wird das Flughafengelände jedoch ausgeklammert und ist nicht Bestandteil der Änderungsplanung. Die Festsetzungen für Art (Dorfgebiet) und Maß (GRZ 0,4 und GFZ 0,7, max. Zahl der Vollgeschosse II) der baulichen Nutzung bleiben erhalten. Die Änderungsplanung I wird jedoch den Katalog der zulässigen Nutzungen innerhalb des Dorfgebietes den heutigen Bedürfnissen und Anforderungen sowohl der Stadt als auch der Anwohner anpassen. Dafür erfolgt eine Trennung des Plangebietes in zwei Bereichen (A und B), wobei nur im Bereich A Wohnbebauung zulässig sein soll. Zudem erfolgt eine Begrenzung der Grundfläche von Nebenanlagen gem. § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung (NVO) auf die Hälfte der zulässigen Grundfläche (GRZ 0,4 / 2 = 0,2). 3 FNP der Stadt Bad Dürkheim – 1. Fortschreibung (1997) unter http://www.badduerkheim.de/fl%C3%A4chennutzungsplan (Stand August 2015) Seite 5 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Aufgrund der vorhandenen Baustruktur werden keine weiteren Vorgaben zu Dachneigung und –Form getätigt. Des Weiteren sieht die Änderungsplanung vor, dass ca. 20 % der Straßenfrontlänge der Grundstücke in einem jeweils zentralen Bereich der Grundstücksbreite zusammenhängend nicht mit Gebäuden bebaut werden. Dies soll dafür sorgen, dass die typische Baustruktur (Anwesen mit offenen Hofstrukturen) erhalten bleibt. Eine weitere Änderung betrifft die Teilung des Plangebietes in zwei Bereiche (MD 1 und MD 2). Während für den Bereich MD 1 die Festsetzungen aus dem Ursprungsplan übernommen werden und nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, gilt für den Gebietsteilbereich MD 2 eine abweichende Bauweise. Hierdurch wird die vorhandene Bebauung mit vom Bauordnungsrecht abweichendem Maß der Tiefe der Abstandsflächen erhalten. Abb.: Ausschnitt aus dem gültigen Bebauungsplan „In den Almen“ von 1971 3.2.3 Planung vernetzter Biotopsysteme4 Die „Planung vernetzter Biotopsysteme“ des LUWG Rheinland-Pfalz von 1997, Landkreis Bad Dürkheim, beschreibt für das Plangebiet keine Entwicklungsziele. 4 Planung vernetzter Biotopsysteme, Landkreis Bad Dürkheim (luwg.rlp.de) Seite 6 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 3.3 Schutzwürdige Biotope / Flächen nach §30 BNatSchG Im Rahmen der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz (Stand 2008) wurden innerhalb des Plangebietes keine Flächen erfasst. In etwa 260 m Entfernung östlich des Plangebietes befindet sich das schutzwürdige Biotop "Feuchtwiesen, Wiesen mittlerer Standorte und Gräben im Dürkheimer Bruch östlich von Bad Dürkheim" (BT-6515-0164-2006), welches zudem unter gesetzlichem Schutz gem. § 30 des BNatSchG unterliegt. Das Biotop ist ca. 1,2 ha groß. Es handelt sich hierbei um ein Mosaik aus Feuchtwiesen und Wiesen mittlerer Standorte und Gräben, wobei vereinzelt Baumhecken, Baumreihen und kleinflächige Auenwälder die Biotopstruktur bereichern. Abb.: Lage des schutzwürdigen Biotopes Nr. 0164 östlich von Bad Dürkheim 3.4 Schutzgebiete Das Vogelschutzgebiet "Haardtrand" (VSG-6514-401) besteht aus mehreren Teilgebieten, welche um das Stadtgebiet von Bad Dürkheim verteilt sind. Der nächstgelegene Teilbereich des VSG liegt südlich etwa 320 Meter vom Plangebiet entfernt. Das Plangebiet liegt in der Zone III des Trinkwasserschutzgebietes "Bad Dürkheim, Im Bruch". Laut Rechtsverordnung sind in Zone III vor allem chemische Beeinträchtigungen zu verhindern. Weitere Schutzgebiete sind im näheren Umfeld des Baugebietes nicht vorhanden. 3.5 Umweltbezogene Zielvorstellungen unabhängig von der geplanten Nutzungsänderungen Für den Untersuchungsraum sind landespflegerische Zielvorstellungen über den anzustrebenden Zustand von Natur und Landschaft sowie die notwendigen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ohne und mit dem Planungsvorhaben darzulegen. Diese Zielkonzepte entstehen auf der Grundlage der Bestandsaufnahme und der Bewertung sowie der übergeordneten Planungen. Seite 7 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Die allgemeinen Zielvorstellungen sollen verdeutlichen, welche Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bei der Verwirklichung des Bauvorhabens eintreten und welche Maßnahmen zu deren Kompensation notwendig werden (vgl. Kap. 5 und 6). Bodenschutz ⇒ der Erhalt und die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Mittler für Energie- und Stoffkreisläufe und als Produktionsfläche. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Wasserhaushalt ⇒ die Sicherung und Wiederherstellung intakter, funktionsfähiger Wasserkreisläufe sowie einer unbelasteten Wasserqualität des Grund- und Oberflächenwassers als Lebensgrundlage für Tiere, Pflanzen und Menschen von wesentlicher Bedeutung. Klima und Luft ⇒ die Sicherung und Wiederherstellung unbelasteter Luftqualität als Lebensgrundlage für Tiere, Pflanzen und Menschen. Hierzu sind auch die bioklimatischen Ausgleichsfunktionen des Mikroklimas zu erhalten und zu fördern. Arten- und Biotopschutz ⇒ die langfristige Sicherung von natürlichen Entwicklungsbedingungen in Biotopsystemen durch Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung naturnaher Lebensräume in ausreichendem Umfang mit vielfältigen Vernetzungen als wesentliches Leitziel Landschaftsbild und Erholung ⇒ die Erhaltung und Entwicklung natur- und kulturbedingter Strukturen und Elemente, welche zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft beitragen und die Erholungsfunktion sichern. In diesem Zusammenhang werden folgende Zielvorstellungen als Entwicklungsziele für den Planungsraum formuliert: Boden: • Reduzierung der durch Bauvorhaben entstehenden Neuversiegelung auf das notwendige Mindestmaß • Verwendung wasserdurchlässiger Bodenbeläge • Weitestgehende Anpassung der Bebauung an das Gelände, um die Veränderung der Bodengestalt so gering wie möglich zu halten • Sachgerechter Abtrag, Lagerung und Wiederverwendung von zu beseitigendem Oberboden • Vermeidung von Schad- und Nährstoffeinträgen Wasserhaushalt: • Verwendung wasserdurchlässiger Beläge auf privaten und öffentlichen Flächen • weitestgehende Rückhaltung des Niederschlagswassers mit der Möglichkeit zur freien Versickerung im Gebiet • Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen Seite 8 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Luft und Klima: • Erhalt von Vegetationsflächen zur Kaltluftproduktion • Vermeidung von Schadstoffanreicherung Arten- und Biotopschutz: • Sicherung und Erhalt ökologisch bedeutsamer Gehölzstrukturen durch Schutzmaßnahmen • Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. §44BNatSchG • Verwendung von standortheimischen und gebietseigenen Gehölzen sowie Saatgut zur Bepflanzung von privaten Grundstücken und öffentlichen Grünflächen. • Verbesserung der Biotopvernetzung • Extensivierung von öffentlichen Grünflächen Landschaftsbild und Erholung: • Freihalten interessanter und landschaftlich reizvoller Sichtbeziehungen • Eingrünung der Grundstücke zur gestalterischen Einbindung in die Landschaft Seite 9 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 4. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES UMWELTZUSTANDES Die Bestandssituation ist in dem beigefügten Bestands- und Konfliktplan (Plan 1) grafisch dargestellt. 4.1 Geländegestalt / Boden / Geologie Topographie5 Das Gelände des Plangebietes liegt auf ca. 108 m ü.NN und weist kein nennenswertes Gefälle auf. Geologie6 Der geologische Untergrund des Planungsraumes besteht aus Sedimenten des Urrheins und seiner Nebenflüsse, die von Sand mit kiesigen und tonigen Einschaltungen gebildet werden. Boden Das Plangebiet befindet sich in der Bodengroßlandschaft der Hochflutlehm- Terrassensand- und Flussschottergebiete; hier dominieren Pseudogleye aus Flugsand über Hochflutlehm. Angaben zur Bodenart im Plangebiet fehlen. Bedingt durch die landwirtschaftliche Nutzung und die starke Bebauung im Plangebiet sind die Bodeneigenschaften stark anthropogen beeinflusst. Im Bereich der Siedlungsflächen herrschen deutlich veränderte Bodenverhältnisse mit einem hohen Versiegelungsanteil vor. Im Bereich der Rebkulturen sind die Bodenfunktionen bzw. -verhältnisse infolge der landwirtschaftlichen Nutzung mit evtl. Düngerund Pestizideintrag als beeinträchtigt anzusehen. Altlasten Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt. 4.2 Wasser7 Grundwasser Das Planungsgebiet befindet sich in der Grundwasserlandschaft der Tertiären Kalksteine mit einem Kluft-/Porengrundwasserleiter aus süddeutschem Buntsandstein. Die Grundwasserneubildung beträgt ca. 44 mm pro Jahr; die Grundwasserüberdeckung ist als ungünstig eingestuft. Stillgewässer Im Plangebiet sind keine nennenswerten Stillgewässer vorhanden. Auf der Parzelle 3684/14 wurde jedoch ein kleiner Zierteich angelegt. Der Almensee liegt etwa 105 Meter nördlich des Geltungsbereiches und hat eine Wasserfläche von ca. 4 ha. Der Almensee wird aufgrund des Campingplatzes und vieler Freizeitangebote (Tipicamp, Erlebniscamp) stark touristisch genutzt. Fließgewässer Aus einem Regenrückhaltebecken südlich des Plangebietes entspringt der Seegraben und fließt nördlich des Gewerbegebiets in Richtung Nordosten. Er ist ein Gewässer 3. Ordnung 5 Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung (naturschutz.rlp.de) Bodenkarten des Landesamtes für Geologie und Bergbau (lgb-rlp.de) 7 Gewässerkarten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (geoportalwasser.rlp.de) 6 Seite 10 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht mit einer stark bis vollständig veränderten Struktur und verläuft in etwa 200 m Entfernung zum Plangebiet. Östlich des Plangebietes verläuft parallel zu dem angrenzenden Schotterweg ein etwa 2,0 m breiter Graben (Almengraben). Gemäß den Angaben einer Anwohnerin verläuft dieser im Bereich des Plangebietes unterirdisch. Die Entfernung zwischen dem Plangebiet und dem Graben beträgt etwa 6,50 m. Die Uferbereiche des Grabens werden von einer Gräser- und Hochstaudenflur frischer Standorte mit u. a. Schilf und Brennnessel bestanden. Nähere Angaben zum Graben sind nicht verfügbar. 4.3 Klima und Luft8 Die Planungseinheit Böhler Lössplatte und Vorderpfälzer Riedel ist eine sehr wärmebegünstigte Region. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 9 - 10 °C. Der jährliche Niederschlag beläuft sich auf 450 bis 600 mm. Die Vegetationsperiode, mit einer mittleren Temperatur von 16 - 17 °C, beginnt früh im Jahr und dauert lange (20. bis 30. April). 4.4 4.4.1 Flora und Fauna Heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV)9 Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV) bezeichnet die Vegetation, die sich als Schlussgesellschaft nach den derzeitigen Klima- und Standortfaktoren, ohne den Einfluss des Menschen etablieren würde. Im Bereich des Bebauungsplans würde sich eine basenarme Ausprägung des StieleichenHainbuchenwaldes entwickeln. 4.4.2 Biotoptypen und Vegetation Bei der realen Vegetation im Plangebiet handelt es sich ausschließlich um anthropogen bedingte Biotope. Gehölzstrukturen Ausgeprägte Gehölzbestände sind hauptsächlich in Form von Strauchhecken vorhanden, die das Gelände der Weingüter zur Straße hin abgrenzen und den Straßenraum landschaftsgestalterisch aufwerten. Die Artenzusammensetzung der Strauchhecken wird aus Flieder, Hasel, Hartriegel, Hainbuche, Robinie, Rotbuche, Kiefer, Birke, Thuja sowie aus einzelnen Zierformen der genannten Gehölze gebildet. Die Gehölzstrukturen im Straßenraum werden durch einige Überhälter komplimentiert, die einen Stammdurchmesser von ca. 30 bis 50 cm aufwei- Abb.: Blick auf die Strauchstrukturen entlang der Straße sen und dem Straßenraum eine gewisse vertikale "In den Almen“ Strukturierung verleihen. Darunter befinden sich einige Hängebirken und Kiefern mit einem Kronendurchmesser von bis zu 10 Metern. Eine der Birken weist Astungshöhlen auf; an den Kiefern auf der Parzelle 3684/15 sind Vogelnistkästen befestigt. Entlang der östlichen Gel- 8 9 Planung vernetzter Biotopsysteme, Landkreis Bad Dürkheim (luwg.rlp.de) Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung (naturschutz.rlp.de) Seite 11 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht tungsbereichsgrenze sind Baumhecken aus Thuja sowie einzelne Mandelbäume angelegt worden. Weitere Heckenformationen befinden sich zwischen den einzelnen Grundstücken und dienen der Einfriedung der selbigen. Der Gehölzbestand im Plangebiet wird durch mehrere Einzelgehölze auf den Grundstücken ergänzt, die sich zum Teil auf den Gartenflächen befinden oder entlang der Straße angepflanzt wurden. Besonders bezeichnend ist ein Silber-Ahorn auf der Parzelle 3684/15. Dieser weist einen Kronendurchmesser von ca. 17m auf und ist zweistämmig, wobei die Stämme einen Durchmesser von je ca. 60 cm besitzen. Aufgrund seiner Größe übernimmt der Silber-Ahorn eindeutig eine das Landschaftsbild gestaltende Funktion ein. Darüber hinaus sind Astabbruchstellen vorhanden, die eine spätere Nutzung als Baumhöhlen erfahren können. Südlich des Plangebietes befindet sich ein weiteres privates Grundstück mit einem Wohnhaus und angrenzendem Freizeitgrundstück, die von einer breiten und dichten Strauchhecke aus u. a. Obstbäumen, Knallerbse, Berberitze, Liguster, Eibe eingegrenzt werden. Abb.: Sicht auf den Silber-Ahorn auf der Parzelle 3684/15 Offenlandflächen Die Freiflächen innerhalb der Grundstücke werden von Gartenflächen (Ziergärten und zum Teil auch Nutzgärten) gebildet, die von Rasenflächen und Beeten eingenommen werden. Weitere Pflanzenbeete sind entlang des Straßenraumes, den Wohnhäusern zur Straße vorgelagert, zu finden. Diese sind mit Zierpflanzen und Ziersträuchern bepflanzt. Die Hofflächen sind häufig mit sehr vielen großen Topfpflanzen (Oleander, Rhododendron und Palmen) gestaltet. Im östlichen Teil des Plangebietes ist zudem noch eine Wiesenfläche zu finden. Sie stellt sich eher rasenartig dar und wird mäßig intensiv genutzt. Abb.: Rasenartige Wieseenfläche innerhalb des Plangebietes Seite 12 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Im Norden grenzt die Wiese des Flugplatzgeländes an das Plangebiet. Diese zeichnet sich durch eine relativ hohe Anzahl an Kräutern wie z. B. Ampfer, Margerite oder Schafgarbe aus und stellt eine mäßig intensiv bewirtschaftete Fettwiese dar. Weiterhin sind im Bereich der Rebflächen wiesenartige Graswege vorhanden. Rebkulturflächen Abgesehen von den großflächigen Abb.: Rebflächen und nördlich an das Plangebiet anWeinanbauflächen im Umland sind auch grenzende Wiese des Flugplatzes. Der Zaun stellt die Rebflächen innerhalb des Plangebietes Plangebietsgrenze dar. vorhanden, die sich nördlich der Bebauung bis zum Flugplatzgelände hin erstrecken und unterschiedliche Flächengrößen aufweisen. Eine weitere kleinflächige Rebkultur befindet sich im Südwesten des Plangebietes. Gewässer Im Plangebiet selbst sind keine umfangreichen Gewässerstrukturen zu finden. Einzig auf der Parzelle 3684/14 ist ein Zierteich angelegt worden mit etwa 40 m² Fläche. Östlich des Plangebietes in etwa 6,50 m Entfernung verläuft der Almengraben. Dieser ist als ein ca. 2,0 m breiter, begradigter, mit Schilf und Brennnesseln stark verkrauteter Entwässerungsgraben anzusprechen und verläuft im Bereich des Plangebietes unterirdisch. Die Uferböschungen werden von Gräserfluren eingenommen. Die Böschungsoberkante des östlichen Ufers ist jedoch mit unterschiedlichen Sträuchern (u. a. Rose, Brombeere) bestanden. 4.4.3 Fauna Eine faunistische Untersuchung wurde nicht durchgeführt, sodass das faunistische Potenzial anhand der vorliegenden Biotoptypen im und um das Planungsgebiet abgeschätzt wird. Bei dem Plangebiet handelt es sich um stark anthropogen geprägte Biotope. Für die Fauna relevante Strukturen sind vordergründig Strauch- und Gehölzhecken, Ziergärten und die Rebflächen anzusprechen. Anhand der vorhandenen Biotoptypen lässt sich das Vorkommen folgender Tiergruppen ableiten: Gartenflächen, Gehölzbestände, Grünland: Vögel, Kleinsäuger, Insekten, Amphibien Rebflächen: Vögel, Kleinsäuger, Insekten, Fledermäuse, Amphibien Gebäude: Vögel, Fledermäuse Die Strauchhecken und die Gehölzbestände weisen eine relativ hohe Strukturvielfalt auf und stellen dadurch insbesondere für die Avifauna einen interessanten Lebensraum dar. Die vorhandenen Hallen und sonstigen Gebäuden können als Brutstätten für Vögel bzw. als Quartier oder Stuben für Fledermausarten genutzt werden. An der nordwestlichen Dachseite der Halle auf der Parzelle 3684/14 konnte während der Bestandsaufnahme ein Starenbrutpaar beobachtet werden. Seite 13 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht In der Säuleneiche auf dem Grundstück des Schönfelder Hofes ist laut Aussagen des Anwohners ein besetztes Elsternest vorhanden. In Bezug auf Reptilien, Kriechtiere und Amphibien sind laut Artenanalyse die Wechselkröte und die Mauereidechse für das nahe Umfeld (ca. 200 m, respektive 50 m) belegt. Weitere Meldungen der Wechselkröte sind in ca. 500 und ca. 380 m Entfernung zum Plangebiet vermerkt. Die Wechselkröte gilt als eine der wenigen Amphibienarten, die auch im Siedlungsbereich vorkommt und Hausgärten besiedelt. Sie bevorzugt offene, sandige, trockenwarme Habitate, u. a. Weinberge; bei den geeigneten Laichgewässern handelt es sich um flache, sich schnell erwärmende Kleinstgewässer darunter sogar Tümpeln oder Pfützen. Daher können auch die im Plangebiet befindlichen Rebflächen als Lebensräume der Art gelten. Da diese verdichtete Wagenspuren aufweisen, können u.U. auch Laichgewässer vorhanden sein. Der terrestrische Lebensraum wird von kleinen Feuchträumen wie z. B. Grasbüscheln oder Mulden gebildet. Obwohl eine Meldung in unmittelbare Nähe zum Planungsgebiet für die Mauereidechse vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass diese innerhalb des Planungsbereichs nicht vorkommt. Im Gebiet sind keine typischen Lebensraumelemente wie Steinhaufen, Felsenhänge, Steinmauern usw. anzutreffen. Vielmehr sind etwaige Vorkommen der Art entlang des Schotterbetts der östlich gelegenen Gleisanlage zu verorten. In einem Ziergarten mit Teich konnten während der Bestandsaufnahme Grünfroschrufe verlautet werden. Zusammenfassend lässt sich das Plangebiet aufgrund des hohen Versieglungsgrades und der anthropogen geprägten Biotope als ein Gebiet mit einer mittleren Bedeutung für die Tierwelt attestieren. 4.5 Landschaftsbild und Erholung Landschaftsbild Das Landschaftsbild im Plangebiet ist durch die flache Landschaft und das weitläufige Offenland geprägt. In Richtung Nordwesten sind über mehrere hundert Meter nur Weinanbauflächen zu sehen. Das Gewerbegebiet "Im Bruch" südlich der B 37 ist aufgrund der höher gelegenen Straße samt Böschungsflächen kaum einsehbar. An das Plangebiet grenzt im Norden das Flugplatzgelände, welches sich als weitläufige Wiese mit asphaltierter Landebahn gestaltet. Abb.: Straßenraum "In den Almen“ Abb.: Blick in nordwestliche Richtung Seite 14 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Das lokale Landschaftsbild wird durch eine zum Teil üppige und strukturreiche Strauchbepflanzung entlang der Straße „In den Almen“ bestimmt. Die Gehölzformationen im Straßenraum werden durch einige Überhälter akzentuiert und erzeugen somit eine abwechslungsreiche Gehölzreihe, die den Offenlandcharakter dieses Landschaftsteilraumes erfolgreich kaschiert. Komplimentiert wird das lokale Landschaftsbild durch die vorhandene Bausubstanz, die sich aus Anwesen mit offenen Hofstrukturen zusammensetzt. Durch die offene Bauweise bzw. durch die fehlende Bebauung unmittelbar entlang der Straße sowie die Gehölzstrukturen entsteht eine Auflockerung des Straßenraumes, die im Zusammenspiel mit den für die Region typischen Rebflächen im südlichen Straßenraum für eine angenehme Empfindung sorgen. Erholung Der Erholungswert in der Umgebung des Baugebietes kann als sehr hoch eingestuft werden. Das Plangebiet wird im Norden durch das Gelände des Flugplatzes begrenzt. Dort stehen Flug- und Fallschirmtourismus im Vordergrund. Im Zusammenhang mit dem Almensee und dem dazugehörigen Campingplatz ist die Örtlichkeit touristisch sehr stark frequentiert. Der Campingplatz wird unter anderem für Kurzurlaube sowie Kindercampingprogramme genutzt. Vom Flugplatz aus ergeben sich direkte Blickbeziehungen auf die Winzerhöfe. Am südlichen Ufer des Almensees erstreckt sich ein Gehölzstreifen. Somit ist das Plangebiet vom Campingplatz aus nicht einsehbar. Die im Plangebiet ansässigen Winzerhöfe stärken mit Weinverkauf, Gästehaus, Veranstaltungen und Restaurants zusätzlich den regionalen Erholungswert. 4.6 Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturgüter in Form von denkmalgeschützten Elementen oder Bodendenkmälern sind im Plangebiet nicht bekannt. Innerhalb des Gebietes verlaufen Strom- und Wasserleitungen. 4.7 Mensch Für den Menschen ist das Plangebiet in erster Linie wegen der Weinproduktion und der Erholungsfunktion von hoher Bedeutung. Durch die Winzerhöfe mit angegliederten Verkaufsstellen und Übernachtungsangeboten stellt das Plangebiet zudem ein wichtiges Element für den Fremdverkehr in der Stadt Bad Dürkheim dar. Zusätzlich zu den Weingütern sind auch Wohnhäuser anzutreffen. Somit erfüllt das Plangebiet auch eine Funktion als Wohngebiet für die Betriebsinhaber. Zudem ist das Baugebiet durch die B 37 und B 271 verkehrstechnisch sehr gut angebunden. 4.8 Zusammenfassende Bewertung unter Berücksichtigung bestehender Wechselwirkungen Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den einzelnen Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 i BauGB auch die gegenseitigen Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Als wesentliche und planungsrelevante Wechselwirkungen sind bei dem projektierten Vorhaben zu beschreiben: o Die Abhängigkeit des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion von dem Relief, der Vegetation und der Nutzung o Die Abhängigkeit des Boden- und Wasserhaushaltes von dem Relief, der Vegetation Seite 15 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht und der Nutzung o Die Abhängigkeit der Vegetation vom Boden, dem Wasserhaushalt und dem Geländeklima sowie der Nutzung o Die Abhängigkeit der Tierwelt von der Vegetation, den abiotischen Landschaftsfaktoren, dem Geländeklima sowie ihre Lebensraumbeziehungen zwischen verschiedenen Teillebensräumen sowie der Nutzungsintensität Der durch die Änderungsplanung betroffene Bereich von Bad Dürkheim stellt sich als ein stark durch menschliche Präsenz und Aktivitäten geprägter Teilraum dar. Dieser wird vordergründig durch sechs landwirtschaftlich genutzte Anwesen mit einer ausgeprägten Gehölzstruktur entlang der Straße „In den Almen“, Rebflächen sowie Flächen des angrenzenden Sportflugplatzes charakterisiert. Bei den landwirtschaftlichen Betrieben handelt es sich um Weingüter bzw. um Rebveredelungsbetriebe mit angeschlossenen Straußwirtschaften sowie Gästehäusern bzw. Ferienwohnungen. Es lässt sich anhand der vorhandenen Nutzungen eine hohe Bedeutung des Plangebietes für die lokale Gastronomie und Naherholung ableiten. Durch die im Gebiet vorhandenen Garten- und Gehölzflächen wird eine relativ heterogene Struktur erzeugt, die grundsätzlich Lebensraum für viele Tierarten bietet. Aufgrund der hohen menschlichen Aktivität (Verkehr, landwirtschaftliche Betriebsvorgänge, Gartennutzung etc.) nehmen die Gehölzstrukturen und die Gartenflächen jedoch nur eine untergeordnete Rolle für die lokale Fauna ein. Streng geschützte Tierarten sind in dem betroffenen Raum nicht zu erwarten. Einzig die für das nahe Umfeld gemeldete Wechselkröte könnte im Plangebiet u.U. vorkommen. Das Landschaftsbild wird in erster Linie durch die vorhandene Bepflanzung entlang der Straßen „In den Almen“, den Bebauungen und die Hofflächen sowie die Rebflächen geprägt. 5. ENTWICKLUNGSPROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG Ohne eine weitere Siedlungsentwicklung würden die betroffenen Flächen weiterhin ihre aktuelle Funktion als landwirtschaftliche Flächen, Gewerbe und als Wohnquartier ausüben. 6. PLANUNGSVARIANTEN Da die Änderungsplanung die Absicht verfolgt, das bestehende Dorfgebiet einer städtebauliche Gestaltung und Ordnung zuzuführen und dem ursprünglichen Bebauungsplan gem. den Bedürfnissen der Nutzer sowie den Belangen der Stadt Bad Dürkheim anzupassen, sind keine Alternativen vorhanden. Seite 16 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 7. PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (KONFLIKTANALYSE) Im Anschluss an die Bestandserhebung werden die mit der Durchführung der Planung verbundenen erheblichen Veränderungen des Umweltzustandes dokumentiert und bewertet. Dabei sollen in erster Linie diejenigen Schutzgüter angesprochen werden, welche von erheblichen Beeinträchtigungen betroffen sind. Hauptanliegen des Bebauungsplans ist die Sicherung sowie die städtebauliche Gestaltung und Ordnung eines ca. 4,8 ha großen Dorfgebietes. Darüber hinaus sind weitere Bestandteile des Bebauungsplans die Festsetzung der bereits vorhandenen Straße „In den Almen“ als Verkehrsfläche sowie die zusätzliche Ausweisung des existierenden Häuschens im Südwesten (Hebewerk) als Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität und Abwasser. Im Zuge der Realisierung der Planung sind geeignete Maßnahmen zu treffen, durch die die Eingriffe in die Schutzgüter Boden- und Wasserhaushalt sowie Landschaftsbild kompensiert bzw. minimiert werden. 7.1 Auswirkung auf das Schutzgut Boden Durch die Änderungsplanung erfolgt eine Erweiterung der Baugrenzen nach Norden, sodass neue Bebauungen Rebkulturflächen beanspruchen werden. Darüber hinaus wird durch die Änderungsplanung die Größe der überbaubaren Fläche konkretisiert bzw. der aktuellen Rechtslage angepasst. Die zukünftige Grundflächenzahl (GRZ) für beide Bereiche (MD1 und MD2) wird vom gültigen Bebauungsplan übernommen und beträgt weiterhin 0,4; damit liegt die maximale überbaubare Grundstücksfläche bei 40 %. Eine Anpassung an der aktuellen Rechtslage erfolgt bzgl. der zulässigen Grundfläche gemäß § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Laut den Regelungen in der Baunutzungsverordnung von 1962, auf die sich der aktuell gültige Bebauungsplan bezieht, ist eine Begrenzung der Grundfläche durch Nebenanlagen nicht geregelt sondern gegenteilig werden diese auf die zulässige Grundfläche nicht angerechnet (§ 19 Abs. 4 BauNVO 1962). Durch die Änderungsplanung wird die zulässige Grundfläche der aktuellen Rechtslage angepasst. Gemäß den Festsetzungen im Sinne des § 19 Abs. 4, Satz 2 BauNVO ist eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl um maximal 50 % bei der Errichtung von Nebenanlagen, Stellplätzen, Carports und ihre Zufahrten erlaubt, sodass die überbaubare Grundstücksfläche nun auf maximal 60 % (0,6 GRZ) beschränkt wird. Wie in den Ausführungen oben erläutert, sah die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des aktuellen Bebauungsplans gültige Rechtslage (BauNVO 1962) für zulässige Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 (Nebenanlagen, die dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen sowie Garagen und Stellplätzen) keine Obergrenze vor. Aus diesem Grund befindet sich die durch die Änderungsplanung festgelegte zulässige Grundfläche von 60% des Grundstücks innerhalb der bereits rechtskräftigen möglichen Versiegelung. Die vorliegende Änderungsplanung wird daher zu keiner zusätzlichen zu bilanzierenden Neuversiegelung führen. Die Überbauung der aktuell unbebauten Flächen führt dennoch zu einer Verdichtung des Bodens und zu Bodenab- und Bodenauftrag und somit zu einer Veränderung des Bodengefüges und der Bodengestalt. Damit verbunden sind Änderungen in den Bodenstrukturen und -funktionen. Aufgrund der stark anthropogenen Überprägung des Plangebietes (Garten- und landwirtschaftliche Flächen) sind die Bodenstrukturen und -funktionen jedoch als stark vorbelastet einzuordnen. Seite 17 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Die aktuellen Verkehrsflächen, die von der Straße „In den Almen“ gebildet werden, haben einen Umfang von ca. 4.105 m². Bestandteil des Bebauungsplans sind weiterhin ca. 145 m² Versorgungsfläche für Elektrizität, die ebenfalls bereits vorhanden sind. Diese Flächen sind bereits im Rahmen des aktuell gültigen Bebauungsplans ausgewiesen worden und werden unmodifiziert in die neue Planung übernommen, sodass diesbezüglich auch keine zu bilanzierende Mehrversiegelung entsteht. 7.2 Auswirkung auf das Schutzgut Wasser Der mit der geplanten Überbauung und Bodenversiegelung verbundene Verlust von Versickerungsfläche führt zu einer Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes in Form eines erhöhten Oberflächenwasserabflusses. Der Bebauungsplan sieht jedoch vor, dass bei Bauerweiterungsmaßnahmen das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen und befestigten Hofflächen bei geneigtem Untergrund durch eine breitflächige Versickerung vor Ort verwertet wird. Dieses soll für die Gartenbewässerung und die Bewässerung von Grünflächen verwendet werden. Durch das Plangebiet fließt ein verrohrter Entwässerungsgraben (Almengraben); Auswirkungen durch die Änderungsplanung auf den Graben sind nicht erkennbar. Zusätzliche Anlagen für die Ver- und Entsorgung zu den bereits aktuell vorhandenen sind durch die Planung nicht vorgesehen. Die Infrastruktur bleibt in ihrem Bestand unverändert. Somit erfolgen keine nennenswerten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. 7.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft Erhebliche und nachhaltige klimatische Beeinträchtigungen durch die geplante Überbauung sind aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und der bereits bestehenden und starken Versiegelung der Hofsflächen nicht zu erwarten. Dennoch ist eine mikroklimatische Veränderung in diesem Bereich der Ortslage nicht auszuschließen. Durch die Planung ist nun die Bebauung von ehemals freien Flächen (Rebkulturflächen) möglich, was zu einer stärkeren Erwärmung des Plangebietes führt. Durch die zusätzliche Erhöhung der Wärmespeicherkapazität der Gebäude und befestigten Flächen entsteht im Vergleich zur unbebauten Landschaft eine Erhöhung der oberflächennahen Lufttemperatur. 7.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Flora und Fauna Durch die geplante Änderungsplanung erfolgt eine Erweiterung der Baugrenzen nach Norden, was grundsätzlich die Beanspruchung von stark anthropogen geprägten Rebkulturflächen ermöglicht; Flächen, die aufgrund der hohen menschlichen Präsenz, (Flug)Verkehr und landwirtschaftliche Betriebsvorgänge vorbelastet sind und bzgl. der Habitatqualität als gemindert und stark beeinträchtigt anzusehen sind. Gemäß den Festsetzungen des aktuell gültigen Bebauungsplans sind die vorhandenen Gartenbereiche als überbaubare Fläche ausgewiesen; Festsetzungen bzgl. des aktuell vorhandenen Gehölzbestandes und der Gartenflächen sind nicht formuliert worden. Während die Heckenstrukturen aufgrund ihrer Ausprägung und dem Standort (Gartenflächen, landwirtschaftliche Betriebe) in einem stark anthropogen geprägten Bereich nur zum Teil Habitatfunktionen einnehmen können (insbesondere für die Avifauna) besitzen die potenziell entfallenden Bäume durchaus geeignete Habitatmerkmale, die eine Besiedlung durch Vögel und evtl. Fledermäuse zulassen. Zu nennen sind hier insbesondere die alten Zedern und die Buche auf der Parzelle 3684/13 sowie der Silber-Ahorn und die Eiche auf der Parzelle 3684/15. Einige der Gehölze sind von der Straße durch weitere Gehölzformationen abgeschirmt und besitzen eine ausreichende Höhe, sodass Störungen minimiert werden. Der Seite 18 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Silber-Ahorn wies eine Astungswunde mit Fäule auf, die bereits eine kleine Öffnung erzeugt hat. Da jedoch die Höhlung nur ca. 5 cm tief ist, besitzt sie derzeit noch keine Eignung als Brut- bzw. Quartierhöhle. Weiterhin sind Bäume entlang der Straße vorhanden, die für Vögel und Fledermäuse interessant sind. Es handelt sich hier bei um eine Kiefer auf der Parzelle 3684/13, woran ein Vogelhäuschen angebracht wurde und um eine Birke, die Faulstellen aufweist. Bei Realisierung des Vorhabens besteht die Möglichkeit, dass die vorhandenen Gehölzstrukturen beansprucht werden. Aufgrund der aktuellen Ausweisung als überbaubare Fläche wird ein Ausgleich für den entfallenen Gehölzbestand zwar nicht notwendig sein, durch den Verlust gehen jedoch potenzielle Lebensräume für die hiesige Tierwelt, insbesondere für Vögel verloren. Darüber hinaus besteht nun die Möglichkeit, bauliche Anlagen zu erweitern, zu erneuern, modifizieren oder zu versetzen, sodass potenzielle Lebensräume (Quartiere von Fledermäusen, Nester von Vögeln) an den Gebäuden zerstört werden könnten. Durch die Erweiterung der Baugrenzen nach Norden können zudem nun Rebflächen beansprucht werden, die unter Umstände als Laichhabitat für die Wechselkröte dienen können. Die vorliegende Planung wird somit zu einer Beeinträchtigung der Flora und Fauna führen (K 1). Aufgrund der geringen Entfernung der straßennahen Gehölzstrukturen zur Baugrenze ist mit einer Gefährdung dieser Strukturen zu rechnen. Es sind vor allem Beschädigungen des Wurzelwerkes, des Stammes und der Krone durch Bauarbeiten im unmittelbaren Umfeld möglich, was zu einer Minderung der Vitalität der Gehölze und somit zu weiteren Gehölzverlusten führen kann (K 2). Dies gilt auch für die Gehölze innerhalb der Baugrenze, die evtl. aufgrund der neuen Gestaltung der Garten- und Freiflächen beeinträchtigt werden können. Prüfung zum Artenschutz Mit der Änderung des Bebauungsplans „In den Almen“ ergibt sich ein Eingriff in die vorhandene Biotopstruktur sowie eine dauerhafte Veränderung der Nutzung im Planungsgebiet. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Auswirkungen auf das Vorkommen besonders und streng geschützter Arten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 13, 14 des BNatSchG in Verbindung mit dem § 44 BNatSchG, der sich auf das Töten und erhebliche Stören von Tieren sowie die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bezieht (Verbotstatbestände), zu prüfen. Gemäß Satz 5 des § 44 BNatSchG gelten die artenschutzrechtlichen Verbote für nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffe sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 (2) Satz 1 für alle heimischen europäischen Vogelarten gem. Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie und für die Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Mithilfe dieser überschlägigen Prüfung wird ermittelt, ob durch die Planung eine Beeinträchtigung bzw. Störung für die betroffenen Arten gegeben ist. Auf Grundlage der Biotoptypenkartierung erfolgte eine Einschätzung der Habitatpotenziale der im Gelände vorkommenden Lebensräume für die betroffenen Arten. Es werden bei dem projektierten Vorhaben anthropogen geprägte Garten- bzw. Nutzflächen mit einem z.T. alten Gehölzbestand beansprucht. Bei diesen Flächen handelt es sich um bereits durch menschliche Aktivitäten vorbelastete Bereiche. Im Zuge des Bauvorhabens werden aber Gehölzstrukturen beansprucht, die eine Bedeutung für die hiesige Fauna besitzen können. Somit gehen potenzielle Lebensstätten von u. a. Insekten, Fledermäusen und Vögeln verloren. Für die Fledermäuse stellen ebenfalls die im Gebiet vorhandenen Hallen und Dachstühle potenzielle Quartiere für kulturfolgende Arten wie z.B. Zwergfledermaus dar. Durch die geplanten Baumaßnahmen können, je nach Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahmen, bestandsgefährdende Störungen aufSeite 19 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht treten. Weitere potenzielle Quartiere in Form von Baumhöhlen oder Rindenabplatzungen konnten zwar bei der Begehung nicht festgestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass quartierrelevante Strukturen im Laufe der Jahre entstehen werden. Höhlenbewohnende Arten werden daher bei der Prüfung berücksichtigt. Von dem projektierten Vorhaben können daher projektspezifische Auswirkungen ausgehen. Die Ermittlung der für das Planungsgebiet potenziell artenschutzrechtlich- und planungsrelevanten Arten erfolgte über die Anwendung der Datenbank ARTeFAKT des Landschaftsinformationssystems Rheinland-Pfalz, deren Ergebnisse in der Tabelle 3 aufgelistet werden. Für die Prüfung sind nur Habitatstrukturen relevant, die für die betroffenen Arten eine unverzichtbare Funktion im Rahmen der Fortpflanzung erfüllen. Jagd- und Nahrungshabitate sind für die Prüfung nicht von Bedeutung und werden für die Beurteilung der Betroffenheit nicht in Betracht gezogen. Tabelle 2: Auflistung der potenziell im Gebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten Artengruppe Pflanzen Artenspektrum 10 Sand-Silberscharte Sumpf-Siegwurz Auswirkungen Eintritt der Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1 -4 BNatSchG Artenschutzrechtliche Grundlage Im Plangebiet nicht anzutreffen (fehlende Habitate) nein Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie nein Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie nein Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Grüne Flussjungfer Heller WiesenknopfAmeisenbläuling Insekten Dunkler WiesenknopfAmeisenbläuling Im Plangebiet nicht anzutreffen QuendelAmeisenbläuling (fehlende Habitate) Gr. Feuerfalter Haarstrangwurzeleule Gelbbauchunke Kamm-Molch Knoblauch-Kröte Geburtshelferkröte Moorfrosch Amphibien / Reptilien Laubfrosch Kreuzkröte Schlingnatter Im Plangebiet nicht anzutreffen (fehlende Habitate) Mauereidechse Westlich Smaragdeidechse Zauneidechse 10 Vorkommende Arten in der TK 25-Nr. 6515 Bad-Dürkheim Ost (www.artefakt.rlp.de) Seite 20 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Artengruppe Amphibien Artenspektrum 10 Wechselkröte Auswirkungen Potenzieller Tötung von Individuen Verlust von Lebensstätten Vögel Alle heimischen europäischen Arten Temporäre Störungen durch den Baubetrieb Eintritt der Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1 -4 BNatSchG Potenziell möglich (s. S. 23) Potenziell möglich Artenschutzrechtliche Grundlage Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Arten des Anhang I der VS-Richtlinie (s. S. 23) Potenzieller Verlust von Lebensstätten Alle Fledermausarten Potenzieller Tötung von Individuen Potenziell möglich (s. S. 23) Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Temporäre Störungen durch den Baubetrieb Säugetiere Haselmaus Feldhamster Luchs Wildkatze Im Plangebiet nicht anzutreffen (fehlende Habitate) nein Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Seite 21 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Erläuterung der potenziellen artenschutzrechtlichen Konflikte auf die betroffenen Tiergruppen ♦ Verbotstatbestand: Tötung von Individuen (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG) Gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 ist es verboten wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, zu fangen, zu verletzten oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Vögel Ein Eintreten des Verbotstatbestandes kann durch eine Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldräumung entgegengewirkt werden. Die erforderliche Beseitigung von Gehölzen ist daher nur in den Wintermonaten (Anfang Oktober bis Mitte Februar) vor Beginn der Brutsaison durchzuführen. Auch die im Gebiet befindlichen Hallen sind als mögliche Fortpflanzungsbzw. Brutstätten von Vögeln anzusehen, sodass bei Bauarbeiten an den Gebäuden ebenfalls ein Eintritt des Verbotstatbestandes hervorgebracht werden kann. Aus diesem Grund sind umfangreiche Bauarbeiten bzw. evtl. notwendige Abrisse von Gebäuden ebenfalls nur in den Wintermonaten durchzuführen bzw. sind diese vorher auf eine Nutzung als Brutstätte zu kontrollieren. Während aktueller Nutzung sind Arbeiten an den festgestellten Gebäuden untersagt und geeignete Maßnahmen vom Fachgutachter aufzustellen. Fledermäuse Eine Beeinträchtigung einzelner Individuen wird durch eine Kontrolle der von Ausbaumaßnahmen betroffenen Gebäude vor Beginn der Baumaßnahmen auf einen möglichen Besatz durch Fledermäuse vermieden. Die Kontrolle ist ggf. auch auf benachbarte Gebäude, die Quartierpotential aufweisen und von den Bauarbeiten beeinträchtigt werden könnten, auszuweiten. Bei Besatz sind Arbeiten an den festgestellten Gebäuden untersagt und geeignete Maßnahmen vom Fachgutachter aufzustellen. Amphibien Dem Eintreten des Verbotstatbestands kann durch eine Untersuchung der Rebflächen auf mögliche Wasserstrukturen, die als Laichgewässer für die Wechselkröte infrage kommen könnten, entgegen gewirkt werden. Da die Wechselkröte je nach Witterung bis in den Juli hinein laichen kann, sind die Rebflächen unmittelbar vor Baubeginn zu kontrollieren. Werden Kleinstgewässerstrukturen gefunden, sind diese auf ein Vorkommen der Art zu untersuchen. Bei Besatz sind geeignete Maßnahmen vom Fachgutachter aufzustellen und vom Vorhabensträger umzusetzen (z. B. Bauzeitenbeschränkung, ggf. Umsiedlung der Larven). ♦ Verbotstatbestand: Störung wild lebende Tiere (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG) Es ist verboten, während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungsphase wild lebender Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Vögel Störungen von an den Gebäuden oder in dem vorhandenen Gehölzbestand brütenden Vogelarten können während der Baumaßnahmen durch die Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldräumung vermieden werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der lokalen Population der möglich vorkommenden Arten ist durch die Planung auch bei Baumaßnahmen während der Brutzeit nicht zu erwarten, da ein Ausweichen auf andere ähnliche Strukturen im Umfeld möglich Seite 22 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht ist und man davon ausgehen kann, dass aufgrund der bereits vorhandenen Vorbelastung durch die Nähe zu landwirtschaftlichen Betrieben und bewohnten Flächen sich die Avifauna inzwischen auf menschliche Aktivitäten eingestellt hat. Streng geschützte Vogelarten sind für das Plangebiet aufgrund der starken anthropogenen Prägung auszuschließen. Fledermäuse Eine Nutzung der im Gebiet befindlichen Gebäude (insbesondere die Hallen) durch Fledermäuse ist potenziell möglich. Durch Bauarbeiten in der Nähe von Quartieren sind erhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Fledermauspopulationen im Gebiet zu erwarten. Es können Störungen in Form von Lärm, Erschütterungen, usw. auftreten, die eine Aufgabe des Quartiers zur Folge hätten. Darüber hinaus sind sogar Auswirkungen auf potenziell überwinternde Fledermäuse in Betracht zu ziehen, die zum Tode von Individuen führen können. Eine Vermeidung des Eintretens des Verbotstatbestands ist einzig durch eine Kontrolle der potenziellen Quartiere auf einen Fledermausbesatz möglich, evtl. mit einem Verbot von Bauarbeiten in der Nähe von besetzten Quartieren während der Wintermonate (Anfang Oktober bis Ende März). Weitere notwendige Schutz- bzw. Vermeidungsmaßnahmen sind vom Fachgutachter auszuformulieren. Amphibien Störungen der Amphibienart sind nicht zu erwarten. Es handelt sich hierbei um eine mobile Art, die nur ausnahmsweise (bei starken Regenereignissen) die im Gebiet befindlichen Rebflächen aufsuchen könnte. Auftretende Störungen durch menschliche Präsenz, die ein Individuum vom Laichen abhalten würde, sind nicht bekannt. Die Art besiedelt sogar Hausgärten. ♦ Verbotstatbestand: Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG) Weiterhin ist es gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Vögel Im Plangebiet sind aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen vordergründig Vogelarten der Hecken und Gebüschen (z. B. Dorngrasmücke, Goldammer, Amsel) und Vogelarten der Siedlungen (z. B. Blaumeise, Feldsperling, Ringeltaube) anzutreffen. Aufgrund der Nähe zu Wohnbebauungen und landwirtschaftlichen Betrieben sind eher allgemein und häufig vorkommende Arten zu erwarten, bei denen für die lokalen Populationen noch von einem guten Erhaltungszustand im Raum Bad Dürkheim ausgegangen werden kann. Eine Zerstörung oder Beschädigung von Brutstätten an Bäumen wird keinen Einfluss auf den Erhaltungszustand gehölzgebundener Arten ausüben, da in den umliegenden Bereichen Ausweichmöglichkeiten im räumlichen Zusammenhang bestehen. Für an Gebäude nistende Vogelarten ist die Sachlage jedoch nicht eindeutig. Zwar befinden sich unweit des Plangebietes weitere Hallen und Gebäude, die für solche Vogelarten herangezogen werden könnten. Da diese Strukturen jedoch innerhalb eines Gewerbegebietes liegen, ist die Habitatqualität der infrage kommenden baulichen Anlagen als gering einzuschätzen. Aus diesem Grund stellt jedweder Verlust von potenziellen Fortpflanzungsstätten für gefährdete Vogelarten eine Beeinträchtigung dar. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang Seite 23 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Haussperling, Mehl- und Rauchschwalbe sowie der Gartenrotschwanz, die in RheinlandPfalz als „gefährdet“ gelten bzw. in der Vorwarnliste (Gartenrotschwanz) aufgeführt werden. Damit die ökologische Funktion als Bruthabitat weiterhin aufrechterhalten werden kann, sind die von Baumaßnahmen betroffenen Gebäude im Vorfeld auf mögliche Fortpflanzungsstätten zu kontrollieren. Werden besetzte Nester festgestellt sind die Arbeiten außerhalb der Brutzeit durchzuführen bzw. Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen; evtl. durch Anbringen von Nistkästen an den Gebäuden. Fledermäuse Eine Nutzung der im Gebiet befindlichen Gebäude durch Fledermäuse ist potenziell möglich. Somit stellen diese mögliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermausarten dar. Zur Vermeidung des Eintritts des Verbotstatbestandes ist eine Kontrolle der von Ausbaumaßnahmen betroffenen Gebäude auf ein mögliches Vorkommen von Wochenstuben bzw. Quartieren durchzuführen. Bei Besatz sind Ersatzquartiere zu schaffen. Geeignete Standorte sind vom Gutachter zu ermitteln. Amphibien Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Wechselkröte u.U. die Rebflächen als Laichhabitat nutzt, da die Art auch temporäre Kleinstgewässer wie z. B. mit Wasser gefüllte Wegerinnen zum Laichen hernimmt. Eine Überbauung der vorhandenen Rebflächen hätte jedoch keine nachhaltigen Beeinträchtigungen der Art zur Folge, da die Suche nach diesen temporären Laichgewässern zum natürlichen Verhalten der Art gehört und Bestandteil seines Lebenszyklus ist. Bei den evtl. entfallenden Laichhabitaten handelt es sich zudem nur um temporäre Kleinstgewässer, die nur bei entsprechenden Regenereignissen auftreten würden und somit auch natürlicherweise versiegen bzw. entfallen können. Es ist daher nicht sicher nachzuweisen, dass die Rebflächen als elementare Laichhabitate zu gelten haben. Darüber hinaus sind im übrigen Raum um das Plangebiet genügend Rebflächen und somit pot. Laichhabitate vorhanden. Die ökologische Funktion dieses Teilraums von Bad Dürkheim bleibt erhalten. Der Gartenteich auf der Parzelle 3684/14 wird von den umliegenden Gebäuden und Gehölzstrukturen stark beschattet, sodass er nicht als Larvalhabitat für die Art gelten kann. ♦ Fazit Das Plangebiet besitzt eine Biotopausstattung, die ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten vermuten lässt. Ein Eintreten der Verbotstatbestände (Tötung, Störung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) durch die Umsetzung des Vorhabens konnte nicht ausgeräumt werden. Unter Einhaltung der nachfolgend aufgestellten Vermeidungsmaßnahmen ist ein Eintritt der Verbotstatbestände, insbesondere der Tötung von Individuen wildlebender Tiere, jedoch auszuschließen. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Umsetzung des Vorhabens nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 bis 4 BNatSchG verstoßen wird. Seite 24 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 7.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entsteht durch das mögliche Entfallen von älteren Gehölzbeständen im Zusammenhang mit einer weiteren potenziellen Überprägung dieses Landschaftsteilraumes durch bauliche Anlagen. Darüber hinaus erzeugt die Realisierung der Planung eine dauerhafte Veränderung der Eigenart dieses Landschafteilraumes. So besteht die Möglichkeit, dass bei Umsetzung der Planung große Teile der Rebkulturen im Norden entfallen werden, die typische Elemente des umliegenden Landschaftsteilraumes bilden (K 3). 7.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Bei der Verwirklichung des Vorhabens sind keine Beeinträchtigungen von Kultur- oder sonstigen Sachgütern zu erwarten. 7.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch Mit der Änderungsplanung sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten. Die Planung sieht lediglich die Erweiterung der bebaubaren Flächen nach Norden, die Zulassung des Baus von sonstiger Wohnbebauung im straßennahen Raum (Bereich A) sowie die Sicherung des aktuellen baulichen Bestandes vor. Durch die Möglichkeit zur Erweiterung der baulichen Anlagen ist jedoch mit einer Steigerung des Anwohnerverkehrs sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs zu rechnen. Unter Umständen ist, je nach Art der baulichen Erweiterung, ebenfalls eine Erhöhung des Fremdenverkehrs zu erwarten. Hiermit verbunden wären erhöhte Lärm- und Emissionsbelastungen. Während der Bauphase werden Störungen der angrenzenden Siedlungs- und Gartenflächen in Form von erhöhten Lärm-, Staub- und Abgasemissionen auftreten, die allerdings temporär und lokal begrenzt bleiben werden. 7.8 Beschreibung der zu erwartenden Wechselwirkungen Als zu erwartende Wechselwirkungen sind bei dem projektierten Vorhaben zu beschreiben: o Die Überbauung führt durch die Versiegelung von aktuell unbebauter Fläche zu einem Funktionsverlust des Bodens als Filter gegenüber Schadstoffeintrag sowie zu einer Veränderung des Wasserhaushaltes und von Funktionen des Geländeklimas o Die Überbauung und geänderte Nutzung der Fläche führt darüber hinaus zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und dem Verlust von Lebensraum für Flora und Fauna, darunter auch mögliche Habitate der Wechselkröte o Der Gehölzverlust im Plangebiet wird zu einer Minderung der im Plangebiet verfügbaren Habitatstrukturen für Vögel und Fledermäuse führen o Durch die Bauarbeiten sind mögliche Auswirkungen auf in Gebäuden lebende Fledermauspopulationen zu erwarten o Es sind geringfügige mikroklimatische Auswirkungen auf das Lokalklima durch die Erweiterung der versiegelten Flächen zu erwarten o Weiterhin möglich ist eine geringfügige Steigerung des Anwohnerverkehrs durch die Erhöhung des Wohnangebots Seite 25 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 8. BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN MIT DENEN NACHTEILIGE UMWELTAUSWIRKUNGEN VERMIEDEN, VERMINDERT ODER –SOWEIT MÖGLICH – AUSGEGLICHEN WERDEN Auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BNatSchG sind die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die geplante Bebauungsplanung zu vermeiden, auszugleichen oder zu ersetzen. Zwar stellt die Bauleitplanung selbst keinen Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild dar, sondern bereitet diesen lediglich vor. Dennoch sind vermeidbare Beeinträchtigungen durch die planerische Konzeption zu unterlassen bzw. zu minimieren und nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Die erforderlichen Maßnahmen sind im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen. 8.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen Erforderliche Rodungen von Gehölzen, der Abriss von Gebäuden oder die Durchführung von Baumaßnahmen an Gebäuden sind nur außerhalb der Vogelbrutzeit und der sommerlichen Quartiersnutzung von Fledermäusen, also von Oktober bis Ende Februar, durchzuführen (V 1.1 P). Vor Beginn von etwaigen Baumaßnahmen sind die betroffenen Gebäude, hier insbesondere die Hallen, von einem Fachgutachter auf möglichen Fledermausbesatz von in Gebäuden überwinternden Arten zu kontrollieren. Benachbarte Gebäude, die ggf. ein Quartierpotenzial aufweisen und von den Bauarbeiten (z. B. durch Lärm, Erschütterungen) beeinträchtigt werden könnten, sind ebenfalls zu kontrollieren (V 1.2 P). Bei Gebäuden, die aus- bzw. angebaut oder abgerissen werden, ist eine Kontrolle vor Beginn der Baumaßnahmen auf mögliche Nester von Vögeln durchzuführen. Werden besetzte Nester festgestellt sind vom Fachgutachter entsprechende Ausgleichsmaßnahmen aufzustellen und vom Vorhabensträger umzusetzen (V 1.3 P). Erforderliche Baufeldräumungen im Bereich der Rebflächen nur außerhalb der Laichzeit der Wechselkröte, also zwischen Anfang September bis Mitte März. Ist eine Baufeldräumung außerhalb des festgesetzten Zeitraums unumgänglich, ist eine Kontrolle der von möglichen Baumaßnahmen betroffenen Rebflächen vor Baubeginn auf potenzielle Laichgewässer (Kleinstgewässer) erforderlich. Bei Besatz sind geeignete Vermeidungsmaßnahmen vom Fachgutachter aufzustellen und vom Vorhabensträger umzusetzen (z. B. Umsiedlung der Larven) (V 1.4 P). 8.2 Schutzmaßnahmen Zum Schutz der vorhandenen Gehölzbestände entlang der Straße „In den Almen“ im Falle von Baumaßnahmen ist die Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen erforderlich (S 2 P). Um Beeinträchtigungen des Gehölzbestandes auf ein Minimum zu begrenzen, sind die Bestimmungen der DIN 18920 während des Baubetriebs im Umfeld des Bestandes einzuhalten. Seite 26 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 8.3 Ausgleichsmaßnahmen Die Ausgleichsmaßnahmen dienen in erster Linie der landschaftsgestalterischen Einbindung des Baugebietes in die Landschaft und der Wiederherstellung entfallener Biotopstrukturen. Gärtnerische Anlage der neuen, nicht überbauten Grundstücksflächen. Bepflanzung von mind. 20 % der Fläche mit standortheimischen Sträuchern sowie Anpflanzung eines kleinkronigen Laubbaum- oder Obstbaum-Hochstammes je angefangener 750 m² Grundstücksfläche unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Gehölzbestandes. Die Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen (A 3.1 P). Bei der Anlage von neuen Mauern bzw. Terrassierungselementen sind naturnahe Materialien zu verwenden (z. B. Findlinge, sandsteinfarben eingefärbte Bauteile, Gabionen etc.) (A 3.2 P). Das bisher vorliegende Maßnahmenkonzept wird in den Bebauungsplan in Form von landespflegerischen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 a, b BauGB integriert. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Maßnahmen: V S A Vermeidungsmaßnahme Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Die Zuordnung der Maßnahmen wird folgendermaßen differenziert: P Maßnahmen auf privaten Flächen In der nachfolgenden Tabelle 4 erfolgt eine vergleichende Gegenüberstellung von erwarteter Konfliktsituation und erforderlichen landespflegerischen Maßnahmen. Die Nummerierung bezieht sich dabei auf die in Kapitel 7 beschriebenen Konfliktpunkte. Seite 27 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 8.4 Tabelle 3: Vergleichende Gegenüberstellung Konfliktsituation Nr. / Art des Eingriffs Landespflegerische Maßnahme Nr. / Beschreibung der Maßnahme K1 V 1.1 P Potenzieller Verlust von Habitatstrukturen für Vögel und Fledermäuse durch den möglichen Verlust von Gehölzen im Rahmen von Baumaßnahmen, sowie durch bauliche Maßnahmen an Gebäuden Die erforderliche Rodung von Gehölzbeständen ist nur im Zeitraum zwischen Anfang Oktober bis Mitte Februar außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten von Vögeln sowie der sommerlichen Quartiernutzung durch Fledermäuse vorzunehmen. Potenzieller Verlust von eventuellen Habitatstrukturen der Wechselkröte durch eine mögliche Bebauung von Freiflächen § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (Privater Bereich) ca. 13 Bäume mit einem Stammdurchmesser zwischen 20 und 60 cm. Die von möglichen Baumaßnahmen (bspw. An- und Ausbau, Abriss) betroffenen Gebäude sind im Vorfeld von einem Fachgutachter auf in Gebäuden überwinternde Fledermausarten zu kontrollieren. Auch an benachbarte Gebäude, die ggf. ein Quartierpotenzial aufweisen und von den Bauarbeiten (z. B. durch Lärm, Erschütterungen) beeinträchtigt werden könnten, ist eine Kontrolle durchzuführen. pot. quartiertaugliche Gebäudestrukturen V 1.2 P Kontrolle der Gebäude auf überwinternde Fledermausarten Begründung der Maßnahme Vermeidung der Beeinträchtigung von Vögeln während der Brut- und Aufzuchtsphase Vermeidung der Beeinträchtigung von Fledermäusen während der Fortpflanzungsphase Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gem. des § 44 BNatSchG Vermeidung der Beeinträchtigung von Fledermäusen während der Überwinterungszeit Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gem. des § 44 BNatSchG § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (Privater Bereich) Seite 28 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Konfliktsituation Nr. / Art des Eingriffs Landespflegerische Maßnahme Nr. / Beschreibung der Maßnahme Begründung der Maßnahme V 1.3 P Vermeidung der Beeinträchtigung von Vögeln während der Brut- und Aufzuchtphase Die von möglichen umfangreichen Baumaßnahmen (bspw. An- und Ausbau, Abriss) betroffenen Gebäude sind im Vorfeld von einem Fachgutachter auf Niststätten von Vögeln zu kontrollieren. Werden besetzte Nester festgestellt, sind vom Fachgutachter entsprechende Ausgleichsmaßnahmen aufzustellen und vom Vorhabensträger umzusetzen. Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gem. des § 44 BNatSchG Kontrolle der Gebäude auf Niststätten von Vögeln Diese können bspw. die Anbringung von Nistkästen in der Umgebung oder an den Gebäuden beinhalten. Alternativ können die Bauarbeiten lediglich im Winter, also außerhalb der Nistzeit von Vögeln, erfolgen. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (Privater Bereich) V 1.4 P Bauzeitenbeschränkung während der Laichzeit der Wechselkröte Erforderliche Baufeldräumungen im Bereich der Rebflächen sind nur außerhalb der Laichzeit der Wechselkröte durchzuführen, also nur zwischen Anfang September bis Mitte März durchzuführen. Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gem. des § 44 BNatSchG Ist eine Baufeldräumung außerhalb des festgesetzten Zeitraums unumgänglich, ist eine Kontrolle der von möglichen Baumaßnahmen betroffenen Rebflächen vor Baubeginn von einem Fachgutachter auf potenzielle Laichgewässer der Wechselkröte (Kleinstgewässer z.B. Wagenspuren) erforderlich. Bei Besatz sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Tiere vom Fachgutachter aufzustellen und vom Vorhabensträger umzusetzen (z.B. Umsiedlung der Larven). § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (Privater Bereich) Seite 29 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Konfliktsituation Landespflegerische Maßnahme Nr. / Beschreibung der Maßnahme Nr. / Art des Eingriffs K2 S2P Gefährdung von ökologisch bedeutsamen Gehölzbeständen entlang der Straße „In den Almen“ im Falle von Baumaßnahmen infolge der Nähe zum Baufeld. Bei erhaltenswerten Gehölzen entlang der Straße „In den Almen“ sind geeignete Schutzmaßnahmen gem. DIN 18 920 während eines Baubetriebes durchzuführen, wie z. B.: • 23 Bäume • ca. 920 m² Strauchhecke - potenzieller Gehölzverlust - potenzieller Verlust von Gliederungselementen und Leitstrukturen • Schutz des Wurzelbereiches vor Bodenverdichtungen • Schutz von Stamm und Astwerk vor Beschädigungen durch Baumaschinen • Keine Lagerung von Baumaterialien und Baumaschinen in der Nähe der Gehölzbestände • Entfallende Gehölze sind zu ersetzen Begründung der Maßnahme Schutz von im Gebiet befindlichen Gehölzbestände - 23 Bäume - ca. 920 m² Strauchhecke sonstige landespflegerische Maßnahme (siehe S. 35) Seite 30 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Konfliktsituation Nr. / Art des Eingriffs K3 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Erweiterung der Baugrenzen und den potenziellen Verlust von Gehölzstrukturen Landespflegerische Maßnahme Nr. / Beschreibung der Maßnahme A 3.1 P Die nicht überbauten, unbefestigten Grundstücksflächen sind, solange sie nicht einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, innerhalb der Baugrenzen gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Begründung der Maßnahme Landschaftsgestalterische Einbindung und Durchgrünung des Gebietes. Etablierung von Gehölzbestand - Überprägung des PlangeUnter Berücksichtigung der bereits bietes mit zusätzlichen vorhandenen und zukünftig ausgebilkonstruktiven Elementen deten Gartenflächen bzw. Gehölzbe- pot. Verlust von den Land- stände ist: schaftsraum gliedernden - mindestens 20 % der nicht überbauGehölzen baren und landwirtschaftlich genutzten Grundstücksflächen mit standortheimischen Sträuchern gem. beigefügter Gehölzliste zu bepflanzen. - je angefangener 750 m² Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum- oder ObstbaumHochstamm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Vorgärten sind unter Berücksichtigung der erforderlichen Zufahrten zu mindestens 60 % gärtnerisch anzulegen. Dabei sind die vorhandenen Vegetationsstrukturen entlang der Straße „In den Almen“ soweit wie möglich in das neue Gestaltungskonzept zu integrieren. Die im Rahmen von Baumaßnahmen entfallenen Gehölze sind zu ersetzen. Die Ermittlung der zu etablierenden Bepflanzungsflächen bzw. anzupflanzenden Gehölzen erfolgt im Rahmen des jeweiligen Bauantrages. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB (Privater Bereich) Seite 31 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Konfliktsituation Nr. / Art des Eingriffs Landespflegerische Maßnahme Nr. / Beschreibung der Maßnahme M 3.2 P Verwendung naturnaher Materialien (z. B. Findlinge, sandsteinfarben eingefärbte Bauteile, Gabionen) bei der Anlage von Mauern bzw. Terrassierungselemente. Begründung der Maßnahme Landschaftsgestalterische verträgliche Gestaltung von technisch konstruktiven Bauelementen Bepflanzung der Terrassierungselemente mit Sträuchern, Stauden und Kletterpflanzen gem. Gehölzliste im Anhang. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB (Privater Bereich) Seite 32 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 9. VORSCHLÄGE ZU UMWELTRELEVANTEN TEXTLICHEN FESTSETZUNGEN IM BEBAUUNGSPLAN 1 Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 1.1 Die erforderliche Rodung von Gehölzbeständen ist nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Mitte Februar außerhalb der Brutzeit von Vögeln sowie der sommerlichen Quartiernutzungszeit durch Fledermäuse vorzunehmen. Diese mit V 1.1 P gekennzeichnete Maßnahme dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen besonders und streng geschützter Tierarten insbesondere während der Brut- und Aufzuchtsphase von Vögeln und der Quartiernutzung durch Fledermäuse und des Eintretens von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG. 1.2 Die von möglichen Baumaßnahmen (bspw. An- und Ausbau, Abriss) betroffenen Gebäude sind im Vorfeld von einem Fachgutachter auf in Gebäuden überwinternde Fledermausarten zu kontrollieren. Auch an benachbarten Gebäuden, die ggf. ein Quartierpotenzial aufweisen und von den Bauarbeiten (Lärm, Erschütterungen) beeinträchtigt werden, ist eine Kontrolle durchzuführen. Diese mit V 1.2 P gekennzeichnete Maßnahme dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen besonders und streng geschützter Tierarten insbesondere während der Quartiernutzung durch Fledermäuse und des Eintretens von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG. 1.3 Die von möglichen Baumaßnahmen (bspw. An- und Ausbau, Abriss) betroffenen Gebäude sind im Vorfeld von einem Fachgutachter auf Niststätten von Vögeln zu kontrollieren. Werden besetzte Nester festgestellt, sind vom Fachgutachter entsprechende Ausgleichsmaßnahmen aufzustellen und vom Vorhabensträger umzusetzen, bspw. die Anbringung von Nistkästen in der Umgebung oder am Gebäude vorzunehmen. Alternativ hierzu sind die Bauarbeiten lediglich in den Wintermonaten durchzuführen. Diese mit V 1.3 P gekennzeichnete Maßnahme dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen besonders und streng geschützter Tierarten insbesondere während der Brut- und Aufzuchtsphase von Vögeln und des Eintretens von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG. 1.4 Die erforderlichen Baufeldräumungen im Bereich der Rebflächen sind nur außerhalb der Laichzeit der Wechselkröte, also zwischen Anfang September bis Mitte März durchzuführen. Ist eine Baufeldräumung außerhalb des festgesetzten Zeitraums unumgänglich, ist eine Kontrolle der von möglichen Baumaßnahmen betroffenen Rebflächen vor Baubeginn auf potenzielle Laichgewässer der Wechselkröte (Kleinstgewässer) erforderlich. Bei Besatz sind geeignete Vermeidungsmaßnahmen vom Fachgutachter aufzustellen und vom Vorhabensträger umzusetzen (z. B. Bauzeitenbeschränkung, ggf. Umsiedlung der Larven). Diese mit V 1.4 P gekennzeichnete Maßnahme dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen besonders und streng geschützter Tierarten und des Eintretens von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BNatSchG. Seite 33 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 2. Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstige Bepflanzungen (§ 9 Abs. 25a BauGB) 2.1 Die nicht überbauten, unbefestigten Grundstücksflächen sind, solange sie nicht einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen und nach Beendigung der Baumaßnahmen ausgebildeten Gartenflächen bzw. Gehölzbestände sind mindestens 20 % der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit einer standortheimischen Strauchbepflanzung beigefügter Gehölzliste anzulegen. Je angefangener 750 m² Grundstücksfläche ist ein Laub- oder Obstbaum-Hochstamm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Vorgärten sind unter Berücksichtigung der erforderlichen Zufahrten zu mindestens 60 % gärtnerisch anzulegen und mit Pflanzen gem. beigefügter Gehölzliste zu bepflanzen. Dabei ist der entlang der Straße „In den Almen“ vorhandene Vegetationsbestand in das neue Pflanzkonzept zu integrieren. Die Ermittlung der zu etablierenden Bepflanzungsflächen bzw. anzupflanzende Gehölze erfolgt im Rahmen des jeweiligen Bauantrags. Diese mit A 3.1 P gekennzeichnete Maßnahme dient der landschaftsgestalterischen Einbindung und Durchgrünung des Planungsgebietes sowie der Wiederherstellung von entfallenem Gehölzbestand. 2.2 Bei der Anlage von Terrassierungselementen bzw. Mauern sind naturnahe Materialien (z. B. Findlinge, sandsteinfarben eingefärbte Bauteile) zu verwenden. Die Bepflanzung der Terrassierungselemente ist mit Sträuchern, Stauden oder Kletterpflanzen gem. Gehölzliste im Anhang vorzunehmen. Diese mit A 3.2 P gekennzeichnete Maßnahme dient der landschaftsgestalterischen Gestaltung von technisch konstruktiven Bauelementen. 3. Pflanzgröße / Pflanzdichte Vorschläge für die zu verwendenden Gehölzarten sind der Gehölzliste im Anhang zu entnehmen. Die Mindestqualität der zu pflanzenden Gehölze beträgt bei: Laubbaum-Hochstämmen - 3 x verpflanzt, mit Ballen, STU 14 - 16 cm Obstbäumen - 3 x verpflanzt, mit Ballen, STU 10 - 12 cm, Stammhöhe mind. 1,60 m Heistern - 2 x verpflanzt, ohne Ballen, 125 - 150 cm Sträuchern - verpflanzt, ohne Ballen, 3 Triebe, 60 - 100 cm Pflanzabstände : Der Mindestabstand der neu anzupflanzenden Bäume zum Straßenrand beträgt 4,0 m. Zwischen Straßenrand und Strauchhecke ist ein Abstand von mind. 2,50 m einzuhalten. Sträucher sind in einem Reihenabstand von 1,0 m und in einem Abstand von 1,50 m untereinander zu pflanzen. Alle festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Baumaßnahmen bzw. nach Anlage der Grünflächen zu realisieren. Seite 34 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 4. Grenzabstände von Pflanzungen Für die Abstände von Bäumen und Sträuchern von Grenzen, insbesondere zu landwirtschaftlich genutzten Flächen gelten, soweit im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, die §§ 44 und 46 Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz. 5. Sonstige landespflegerische Maßnahmen (Empfehlungen) o Bei Flachdächern und flach geneigten Dächern (z. B. Carports etc.) mit einem Neigungswinkel bis zu 25° ist eine extensive Dachbegrünung mit einer Substratstärke von mindestens 8 cm vorzunehmen. o Zur Beschränkung der Neuversiegelung sind für die Zufahrten und Stellplätze wasserdurchlässige Materialien wie wassergebundene Decken, großfugige Pflasterbeläge, Drain- und Rasenpflaster etc., zu verwenden. o Die im Maßnahmenplan gekennzeichneten Gehölze entlang der Straße „In den Almen“ sind aus ökologischen und landschaftsgestalterischen Gründen zu schützen, solange diese von Seiten des Eigentümers als zu erhalten angesehen werden. Im Fall von Baumaßnahmen im unmittelbaren Umfeld der Gehölze sind daher Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18 920 vorzunehmen. Als Schutzmaßnahmen sind in erster Linie zu berücksichtigen: • keine Abgrabungen und Aufschüttungen im unmittelbaren Wurzelbereich • Vermeidung von Bodenverdichtungen im Wurzelbereich • Bei Offenlegung von Wurzeln zu erhaltender, insbesondere älterer Bäume sind diese gem. DIN 18 920 vor Austrocknung und Beschädigung zu schützen • Schutz des Stammes und des Astwerkes bei Bauarbeiten im unmittelbaren Umfeld, ggfs. durch Abmarkierung bzw. Anbringen eines Schutzzaunes • Abgrenzung des Baufelds • Keine Lagerung von Baumaterialien und Baumaschinen in der Nähe der Gehölzbestände • Schutzmaßnahmen der freigestellten Gehölzbestände vor Sonnenbrand und Windwurf in Absprache mit dem zuständigen Forstamt Diese mit S 2 P gekennzeichnete Maßnahme dient dem Schutz ökologisch und landschaftsgestalterisch bedeutsamer Gehölzbestände. 10. ÜBERSICHT DER WICHTIGSTEN PLANUNGSVARIANTEN Es handelt sich bei der vorliegenden Planung um die Änderung eines bereits rechtskräftigen Bebauungsplans. Weitere Planungsvarianten sind daher nicht erforderlich. Seite 35 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 11. ÜBERWACHUNG / MONITORING Die Umsetzung der Festsetzungen aus dem Bebauungsplan wird im Rahmen der Baugenehmigungen überprüft und in den Bauschein übernommen. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind entsprechend den textlichen Festsetzungen spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Gebäude bzw. nach Anlage der Grünflächen umzusetzen. 12. TECHNISCHE VERFAHREN / SCHWERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER UNTERLAGEN Für die Zusammenstellung des Umweltberichts waren keine technischen Verfahren erforderlich. Die Auswertung übergeordneter fachplanerischer Unterlagen sowie die vor Ort erhobenen Daten waren ausreichend. Schwierigkeiten gab es nicht. 13. ZUSAMMENFASSUNG Die vorliegende Änderungsplanung des Bebauungsplans „In den Almen“ sieht die Festlegung von zwei Abschnitten vor, die zur Aufteilung des Gebietes in zwei Bereiche führen wird. In dem der Straße zugewandten Abschnitt (Bereich A) soll künftig Wohnen uneingeschränkt möglich sein. Im hinteren Teil des Planungsgebietes hingegen (Bereich B) wird keine Wohnnutzung zulässig sein. Durch diese Festlegung wird das Ziel, eine übermäßige Wohnbebauung zu unterbinden, ermöglicht. Des Weiteren erfolgt eine Aktualisierung der zulässigen Nutzungen. Die Änderungsplanung übernimmt die bereits gültige Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4. Die Festsetzungen bzgl. der zulässigen Grundfläche gemäß § 19 Baunutzungsverordnung werden in der Änderungsplanung der aktuellen Rechtslage angepasst. Gem. § 19 Abs. 4, Satz 2 NVO ist eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl um maximal 50 % bei der Errichtung von Nebenanlagen, Stellplätzen, Carports und ihre Zufahrten erlaubt, sodass die überbaubare Grundstücksfläche nun auf maximal 60 % (0,6 GRZ) beschränkt wird. Die Festsetzungen im aktuell gültigen Bebauungsplan sahen diesbezüglich keine Regelung vor. Die verkehrstechnische Erschließung des Gebietes erfolgt weiterhin durch die Straße „In den Almen“, neue Verkehrsflächen sind nicht vorgesehen. Das Gebiet verfügt bereits über eine ausgebaute Infrastruktur, weitere Anlagen für z. B. die Ver- und Entsorgung sind durch die Planung nicht vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser wird durch eine breitflächige Versickerung auf den Grundstücksflächen verwertet. Durch das Gebiet fließt ein verrohrter Entwässerungsgraben in Ost-West Richtung. Auswirkungen auf den Graben sind durch die Änderungsplanung jedoch nicht erkennbar. Naturschutzrechtlich ausgewiesene Schutzgebiete oder schutzwürdige Biotopflächen werden von dem Vorhaben nicht tangiert. Als erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB sind folgende Eingriffe einzustufen: Die Änderungsplanung kann zu Verlusten von Lebensraum von Pflanzen und Tieren in Form von Gehölzbeständen, Rebkulturen und Gebäuden führen, wobei auch Nahrungs-, Jagd- und evtl. auch Überwinterungsstätten von Fledermäusen betroffen sein können. Artenschutzrechtlich sind Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG für streng und besonders geschützte Tierarten zu erwarten: Aus diesem Grund sind Prüfungen durch entsprechende Fachgutachter für die potenziell vorkommenden Tiergruppen der Amphibien, Seite 36 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht Fledermäuse und Vögel durchzuführen. Vermeidungsmaßnahmen vor: Die Festsetzungen sehen folgende - Rodung der Gehölzbestände nur in den Wintermonaten außerhalb der Brut- und Aufzuchtsphase von Vögeln und außerhalb des Quartiernutzungszeitraums von Fledermäusen - Kontrolle der von Ausbaumaßnahmen betroffenen Gebäude auf Fortpflanzungsstätten von Vögeln und Winterquartiere von Fledermäusen - Kontrolle der Wechselkröte Rebflächen auf mögliche Vorkommen von Laichgewässern der Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Veränderungen der Landschaftsstruktur in diesem Landschaftsteilraum können zum Teil durch eine landschaftsgerechte Einbindung des Baugebietes kompensiert werden. Die gärtnerische Anlage der Vorgärten sowie der nicht überbauten, unbefestigten Grundstücksflächen und die Anpflanzung von Laubbaum-Hochstämmen im Plangebiet werden zu einer Durchgrünung des Gebietes beitragen. Die Ausweisung weiterer externer Maßnahmen ist nicht notwendig, da durch die Änderungsplanung keine Neuversiegelung entstehen wird. Seite 37 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 14. LITERATURVERZEICHNIS Gesetze BAUGB, Baugesetzbuch, in der Fassung vom 23.09.2004, (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) BNATSCHG, Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz), in der Fassung vom 29.07.2009 Literatur und sonstige Quellen LANIS-RLP (LANDSCHAFTSINFORMATIONSSYSTEM RHEINLAND-PFALZ) (2014): Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, Internet-Daten Dienst unter „http:://map1.naturschutz.rlp.de“, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz GEOPORTAL W ASSER (2014): unter: „http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/“, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz RIS RAUMINFORMATIONSSYSTEM (2014): unter „www.regionale-raumordnungsplaene.rlp.de“, herausgegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung ARTeFAKT- Fakten zu Arten in Rheinland-Pfalz (2014): unter „http://artefakt.rlp.de/“, herausgegeben vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht BITZ, A., FISCHER K., et al (1996): Die Amphibien und Reptilien in Rheinland-Pfalz, Bd. 1 und 2, Landau LANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ (LBM-RLP) (2007): Handbuch der Vogelarten in Rheinland-Pfalz, Stand 08/2007. LFUG & FÖA (1998): Planung Vernetzter Biotopsysteme, Bereich Landkreis Bad Dürkheim, Stadt Neustadt. Bearb.: Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz & Faunistisch-Ökologische Arbeitsgemeinschaft, Hrsg. Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz & Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Oppenheim. Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar unter: https://www.m-r-n.com/start/regionalplanungund-entwicklung/regionalplanung/rechtsverbindliche-regionalplaene/einheitlicherregionalplan-rhein-neckar.html (Stand August 2015) Flächennutzungsplan der Stadt Bad Dürkheim – 1. Fortschreibung (1997) unter http://www.bad-duerkheim.de/fl%C3%A4chennutzungsplan (Stand August 2015) Seite 38 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht 15. GEHÖLZLISTE ANHANG 1 Vorschläge für standortgerechte, gebietsheimische Gehölzarten, welche im Rahmen der Bepflanzungsmaßnahmen im Planungsraum verwendet werden sollten. Weitere Arten können verwendet werden, sofern sie einheimisch und standortgerecht sind. A - Private Grünflächen Baumarten II. Ordnung Acer campestre Carpinus betulus Pyrus spec. Sorbus aucuparia Sorbus aria - Feldahorn Hainbuche Stadtbirne (in Sorten) Vogelbeere Mehlbeere (in Sorten) Obstgehölze11 Apfelsorten: - Birnensorten - Kirschen: - Zwetschge: - Winterrambur Goldrenette von Blenheim Kaiser Wilhelm Brettacher Jakob Fischer Roter Boskoop Gellerts Butterbirne Pastorenbirne Hedelfinger Riesenkirsche Schneiders Späte Knorpelkirsche Hauszwetschge - Roter Hartriegel Hasel Pfaffenhütchen Liguster Heckenkirsche Wildrose Schwarzer Holunder Wolliger Schneeball Sträucher Cornus sanguinea Corylus avellana Euonymus europaea Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Rosa spec. Sambucus nigra Viburnum lantana Bodendeckende Sträucher / Stauden Euonymus fortunei Geranium macorrhizum Hedera helix Lavandula angustifolia Potentilla fruticosa Rosa spec. Vinca spec. - Kriechspindel Storchschnabel Efeu Lavendel Fünffingerstrauch bodendeckende Rose Immergrün 11 Es wurden robuste, stark wüchsige Sorten ausgewählt (insbes. die kursiv geschriebenen Arten), die wenig Pflegeaufwand erfordern Seite 39 Bebauungsplan „In den Almen - Änderungsplan I“, Stadt Bad Dürkheim Umweltbericht B - Kletterpflanzen Selbstklimmer: Parthenocissus tricuspidata Veitchii' Hedera helix - Wilder Wein Efeu - Waldrebe Knöterich Geißblatt Blauregen Gerüstkletterpflanzen: Clematis Hybr. Polygonum aubertii Lonicera spec. Wisteria sinensis C - Stauden für Mauern Sonnige Standorte Dianthus cathusianorum Euphorbia spec. Saxifraga spec. Sedum spec, Sempervivum spec. Kartäusernelke Wolfsmilch-Arten Steinbrech-Arten Wildarten des Mauerpfeffers Hauswurz-Arten Halbschattige bis schattige Standorte Asplenium ruta-muraria Cymbalaria muralis Sedum spec. Mauer-Streifenfarn Zimbelkraut Mauerpfeffer-Arten Seite 40