Das neue Bayerische Kinderbildungs- und
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Das neue Bayerische Kinderbildungs- und
Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausgabe 2 / November 2005 Das Kompetenzzentrum Familie informiert Das neue Bayerische Kinderbildungsund -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn die angekündigte Ausführungsverordnung zum BayKiBiG noch nicht in endgültiger Fassung vorliegt, haben sich in der Zwischenzeit auf anderen Wegen neue Informationen ergeben, die wir heute an Sie weiterreichen wollen. Wir möchten Sie bitten, einen zeitnahen Informationsaustausch zwischen Träger und Kitaleitung zu gewährleisten. NEUER BASISWERT Das Bayerische Sozialministerium hat nunmehr einen neuen Basiswert für die kindbezogene Förderung bekannt gegeben. Er beträgt 768,71 Euro und gilt für die Zeit von Januar 2005 bis August 2006. Für Kindergärten und Horte, die im aktuellen Kindergartenjahr nach dem bisherigen System des Personalkostenzuschusses gefördert werden, ist dieser Wert nicht relevant. Zu Ihrer näheren Information haben wir die aktuellen Fördertabellen in Anlage 1 zusammengefasst. BEDARFSANERKENNUNG BESTEHENDER EINRICHTUNGEN In der 1. Ausgabe unserer Träger-Information hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass die Plätze in zum Stichtag 31. Juli 2005 anerkannten Kindergärten bis zum 31. August 2008 als bedarfsnotwendig gelten. Der Augsburger Jugendhilfeausschuss hat nunmehr in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2005 analog auch für die bestehenden Plätze der Horte, Kinderkrippen und Netz-für-Kinder-Einrichtungen die Bedarfsnotwendigkeit bejaht. Diese generelle Festlegung gilt bis zum 31. August 2006; während der nächsten Monate wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie eine detaillierte Bedarfsplanung dieser Einrichtungsarten vornehmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt Kompetenzzentrum Familie, Gögginger Straße 59 a, 86159 Augsburg - Fax: 324-2808 2 ist es noch nicht erforderlich, dass die Träger einen Antrag auf Bedarfsfeststellung einreichen. Die vom Stadtratsausschuss bestätigte Bedarfsnotwendigkeit schafft somit eine wichtige, gesetzlich vorgegebene Grundlage für die Auszahlung der Zuschüsse. ANERKENNUNG / BETRIEBSERLAUBNIS Im letzten Infobrief wurde auch darauf hingewiesen, dass bei bestehenden Einrichtungen die bisherigen Anerkennungs- bzw. Betriebserlaubnisbescheide weiterhin Gültigkeit besitzen. Die Träger müssen bei gleich bleibenden Bedingungen also keinen neuen Antrag stellen (nur bei Trägerwechsel, Kapazitäts- oder wesentlichen Konzeptänderungen)! BEANTRAGUNG VON ABSCHLAGSZAHLUNGEN BEI NEUER FÖRDERUNG Per Fax haben wir Sie bereits darüber infomiert: Auf den Internetseiten des Bayerischen Sozialministeriums ist für alle Träger von Einrichtungen eine Excel-Datei zur Berechnung und Beantragung für die Abschlagszahlungen der kindbezogenen Förderung (derzeit primär Krippen) eingestellt. In dieser Datei sind die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben des BayKiBiG eingearbeitet. Sie finden die Datei unter: http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/tagesstaetten/index.htm#abschlag Die Datei ist gebührenfrei downloadbar. GESUNDHEITSVORSORGE Nach Art. 27 des Bayerischen Kindergartengesetzes vom 25. Juli 1972 waren bei Aufnahme eines Kindes in einen Kindergarten die Erziehungsberechtigten verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch des Kindergartens oder den Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung vorzulegen. Das BayKiBiG enthält diesbezüglich keine Regelung mehr. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch des Kindergartens oder eines Nachweises einer Vorsorgeuntersuchung ist deshalb nicht mehr erforderlich (für andere Einrichtungsarten gelten die Vorgaben der jeweiligen Betriebserlaubnis). Die Personensorgeberechtigten der betreuten Kinder sind jedoch weiterhin nach § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet, das Auftreten oder den Verdacht des Auftretens einer der in § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG genannten Krankheiten oder den Befall mit Läusen unverzüglich der Kindertageseinrichtung mitzuteilen. Die Personensorgeberechtigten neu aufgenommener Kinder sind von der Leitung der Kindertageseinrichtung über diese Pflicht zu belehren (§ 34 Abs. 5 Satz 2 IfSG). Den Wortlaut des § 34 IfSG finden Sie als Anlage 2 beigefügt. Kompetenzzentrum Familie, Gögginger Straße 59 a, 86159 Augsburg - Fax: 324-2808 3 JAHRESPLANUNGSBERICHT (KINDERGÄRTEN UND HORTE), KONZEPTION Obwohl gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben, bitten wir Sie, den Jahresplanungsbericht für 2005/2006 in der bekannten Form zu erstellen und bis Ende dieses Jahres, spätestens Anfang Januar 2006 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie einzureichen. Mit Ihrer Hilfe erhalten wir so wichtige und aktuelle Grundlagendaten für weitere Planungen und Koordinierungen für die Kinderbetreuung in Augsburg. Als Anlage 3 dieses Infobriefes haben wir zudem ein Formblatt beigefügt, das weitere, ergänzende Daten für die Augsburger Sozialraumplanung liefern soll (bei Unklarheiten können Sie sich an Herrn Garte – AIP -, Tel. 450 434 - 60, wenden). Bitte legen Sie dieses Blatt ausgefüllt Ihrem Jahresplanungsbericht bei oder senden Sie es per Fax (324-2808) an uns zurück! Nach dem BayKiBiG setzt eine kommunale und staatliche Förderung die Veröffentlichung einer pädagogischen Konzeption voraus. Die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Bildungs- und Erziehungsziele (Art. 13 BayKiBiG) sind der einrichtungsbezogenen pädagogischen Konzeption zugrunde zu legen (Art. 19 Nr. 2 und 3 BayKiBiG). Diese Vorschrift gilt für alle Einrichtungen, sobald sie kindbezogen gefördert werden. Für die Erstellung der pädagogischen Konzeption der bestehenden Einrichtungen hat das Bayerische Sozialministerium eine Übergangszeit bis zum 31.08.2006 eingeräumt. Sofern für Ihre Einrichtung(en) bereits eine derartige Konzeption an uns übermittelt werden kann, ist ein Ausfüllen von Ziffer III des Jahresplanungsberichtes (Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit) entbehrlich. WAHL DES ELTERNBEIRATS Zum Thema Elternbeirat hat das Bayerische Sozialministerium auf eine Anfrage mitgeteilt: "In Art. 14 Abs. 3 BayKiBiG ist geregelt, dass in jeder Kindertagesstätte ein Elternbei- rat einzurichten ist. Die Größe des Elternbeirats entscheiden künftig die Eltern vor Ort selbst. Dies wird aber ganz entscheidend davon abhängen, wie viele Eltern bereit sind, in dem Gremium mitzuarbeiten. Wenn sich niemand aufstellen lassen will, wird es keinen Beirat geben. Dies wird die vom Gesetz geforderte partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und pädagogischem Personal zwar erheblich erschweren, liegt aber dann maßgeblich in der Verantwortung der Elternschaft. Die Modalitäten der Wahl legen ebenfalls die Eltern fest. Einer gesetzlichen Regelung bedarf es hierfür nicht. Für die Wahl gilt, dass sie nach demokratischen Grundsätzen abzulaufen hat. Es gibt aber Überlegungen seitens überörtlicher Elternverbände (ABK), Empfehlungen für den Ablauf einer Elternbeiratswahl herauszugeben." Bitte teilen Sie uns kurz mit, dass in Ihrer Einrichtung ein Elternbeirat gewählt wurde bzw. nicht gewählt werden konnte. Kompetenzzentrum Familie, Gögginger Straße 59 a, 86159 Augsburg - Fax: 324-2808 4 FORTFÜHRUNG DER REGIONALEN KITAKONFERENZEN Die endgültige Fassung der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG ist angekündigt, aber noch nicht in ihrer endgültigen Form veröffentlicht. Im Dezember 2005 sowie Januar 2006 werden für Mitarbeiter von Jugendämtern bzw. Regierungen Kurse zur Umsetzung des BayKiBiG in der Praxis stattfinden. Vor diesem Hintergrund werden wir nicht mehr heuer, sondern nach Auswertung der dort vermittelten Details im nächsten Jahr zu weiteren Regionalen Kitakonferenzen einladen. Weitere Themenvorschläge nehmen wir gerne entgegen. MITTEILUNG FREIER PLÄTZE Nach Beginn des Kindergartenjahres 2005/2006 haben wir bereits eine Abfrage über die aktuelle Belegungssituation durchgeführt. Sollten sich während des Jahres diesbezüglich Änderungen ergeben, bitten wir um telefonische Mitteilung (324-2969). HINWEIS: AUSSTELLUNG IM KULTURHAUS ABRAXAS: "DEN FRIEDEN MIT KINDERAUGEN BETRACHTEN" Unter diesem Motto zeigen junge Künstler aus 15 Kindertageseinrichtungen eine Vielfalt von Bildern, Kollagen, Filmen und Skulpturen. Lassen Sie sich von den Ideen der Kinder zum Thema FRIEDEN leiten. Eine sehenswerte Ausstellung für Kinder und Erwachsene! Im Anhang (Anlage 4) erhalten Sie ein Informationsblatt mit detaillierten Angaben. IHRE ANSPRECHPARTNER Kompetenzzentrum Familie im Amt für Kinder, Jugend und Familie Gögginger Straße 59 a, 86159 Augsburg Fax: 324-2808 Aufsicht und Förderung bei Kindergärten und Horten: Wolfgang Schmid Tel. 324-2957 Email: [email protected] (ersetzt die bisherige Email-Adresse [email protected]) Aufsicht und Förderung bei Kinderkrippen, Bedarfsplanung: Esther Zittlau Tel. 324-2969 Email: [email protected] Bildungs- und Erziehungsplan, Pädagogik, Projekte: Gabriele Kühn Tel. 324-2968 Email: [email protected] Projekte: Birgit Weindl Tel. 324-2819 Email: [email protected] Kompetenzzentrum Familie, Gögginger Straße 59 a, 86159 Augsburg - Fax: 324-2808