6115/03 - Stadt Braunschweig

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6115/03 - Stadt Braunschweig
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Stadt Braunschweig
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
50.53 23 06
Drucksache
Datum
6115/03
24. Juli 03
Beteiligte FB /Referate /Abteilungen
Mitteilung
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Sitzung
Tag
Ö
28. Aug. 03
X
Überschrift, Sachverhalt
Nachbarschaftshilfen in Braunschweig
hier: Bericht zur Arbeit und zur finanziellen Entwicklung
1. Allgemeines
Das Projekt „Nachbarschaftshilfen“ ist ein Engagement, das die Stadt Braunschweig seit
1986 – zunächst modellhaft – in Kooperation mit freien Trägern aufgebaut hat.
Die Nachbarschaftshilfe startete 1986 in Lehndorf, Träger: Stadt Braunschweig, und im
Siegfriedviertel, Träger: Stiftung St. Thomaehof, mit zwei Projekten.
Im Zuge der Realisierung des vom Rat am 6. Juni 1989 verabschiedeten „Ziele- und
Maßnahmenkonzepts“ zur Altenhilfeplanung wurden sechs weitere Projekte gegründet:
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Oktober 1989 Heidberg-Melverode mit einem Trägerverein
April 1990 Hohetorwall als weiteres städtisches Projekt (geschlossen im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung zum 31. Dezember 2002)
Juni 1990 Weststadt und Wilhelmitor (heute Frankfurter Straße) in Trägerschaft der AWO
Korfesstraße, DRK Kreisverband
Oktober 1990 Wiesenstraße, Träger Gem. Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit
Komplettiert wurde der heutige Bestand durch
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Oktober 1992 NH Böcklerstraße, Träger Caritas
April 1993 NH Südost mit einem Trägerverein
Januar 1995 NH Nordwest, Träger ambet e.V.
Sept. 1995 NH Nord mit einem Trägerverein
Februar 1998 NH Ost, Träger HEP Familienhilfe
Im Jahre 1999 wurde aufgrund der guten Ergebnisse die flächendeckende Versorgung des
Stadtgebietes erreicht (siehe Anlage 1 und 2 – Adressenverzeichnis und Stadtplan).
N
2
2. Zielgruppe
Die Zielgruppe des Projektes Nachbarschaftshilfe sind in erster Linie Seniorinnen und
Senioren, die Hilfe benötigen bei der Bewältigung von Alltagsproblemen. Vielen älteren Menschen
ist es nicht mehr möglich, einzelne Verrichtungen im Haushalt oder Einkaufsgänge u. Ä. zu
tätigen. Diese Alltagsprobleme – gerade im hauswirtschaftlichen Bereich – können zu
Einsamkeit und Isolation führen. Nachbarschaftshilfe setzt deshalb an einem frühen Punkt
an. Gemeinsam mit der Helferin bzw. dem Helfer können die alltäglichen Probleme bewältigt
werden, bevor sie zu unüberwindlichen Schwierigkeiten anwachsen.
Daneben können auch jüngere Menschen mit Benachteiligungen, Demenz- und MS-Kranke
sowie alleinerziehende Mütter Hilfe erhalten. Voraussetzung ist, dass kein
Leistungsanspruch nach SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) besteht. Mit dieser
Ausweitung der Zielgruppe ab 1999 erhielten die Träger die Möglichkeit, die durch die
Haushaltskonsolidierung abgesenkte Förderung durch die Stadt Braunschweig gegen zu
finanzieren.
3. Inhaltliche Ausgestaltung der Nachbarschaftshilfen
Entsprechend dem vom Seniorenbüro in Abstimmung mit den Trägern erarbeiteten Konzept
zielt die Nachbarschaftshilfe darauf ab, vor allem dem älteren Menschen ein möglichst
selbstständiges Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen. Dies wird dem gesetzlichen
Auftrag „ambulant vor stationär“ gerecht.
Nachbarschaftshilfe soll jedoch nicht als reiner Putzdienst in Anspruch genommen werden.
Dem Gedanken der Nachbarschaftshilfe liegt zugrunde, dass eine persönliche Beziehung
zur Helferin bzw. zum Helfer aufgebaut werden kann. Nur so wird die Nachbarschaftshilfe
Teil des Netzwerkes des älteren Menschen. Zwei Aspekte werden hierbei wirksam. Einmal
die Unterstützung bzw. Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und zum zweiten
wird dem Kommunikationsbedürfnis der oft allein lebenden älteren Menschen entsprochen.
Pflegeleistungen werden nicht erbracht.
Die Nachbarschaftshilfen grenzt sich zum Projekt des Beschäftigungsbetriebes der Stadt
Braunschweig „Service für Haushalt und Familie“, das sich nicht an das Klientel der
Nachbarschaftshilfe richtet, ab. Beide Projekte haben unterschiedliche Zielsetzungen – die
soziale Komponente der Nachbarschaftshilfen im Gegensatz zum reinen
Dienstleistungsangebot des Beschäftigungsbetriebes. Beide Projekte kooperieren jedoch,
d. h., dass bei Anfragen entsprechend weiterverwiesen wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt aufgrund des hohen Altersdurchschnitts in der Betreuung von
Menschen mit defizitären Alterserscheinungen. Basierend auf dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz wurde in Zusammenarbeit mit der Gerontopsychiatrischen Beratungsstelle
als Projekt zur Weiterentwicklung der Arbeitsfelder der Nachbarschaftshilfen ein „niedrigschwelliges Betreuungsangebot für Demenzkranke bei Nachbarschaftshilfen“ aufgebaut.
Sieben Nachbarschaftshilfen haben hierfür auf Antrag die Anerkennung vom Land
Niedersachsen erhalten. Angeboten wird stundenweise Einzelbetreuung für demente
Menschen in der eigenen Wohnung durch qualifizierte Helferinnen und Helfer. Geplant sind
auch Gruppenbetreuungen in der Nachbarschaftshilfe.
Einen festen Platz im Angebot der Nachbarschaftshilfen hat die Soziale Gruppenarbeit
eingenommen. An den wöchentlichen bzw. vierzehntägigen Gruppen („Frühstücksgruppen“)
nehmen durchschnittlich 8 – 12 Personen teil. Für viele Teilnehmer ist diese Frühstücksgruppe die einzige Möglichkeit aus der häuslichen Umgebung herauszukommen und Gesellschaft zu erleben. Es hat sich gezeigt, dass diese Kontakte auch außerhalb der Gruppe
weiter gepflegt werden. Besonders beliebt sind auch kleine Ausflüge.
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4. Koordinatorinnen und Koordinatoren
Die Nachbarschaftshilfen werden von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern
(Koordinatorinnen und Koordinatoren) geleitet. Sie organisieren die Versorgung der
Seniorinnen und Senioren mit Helferinnen und Helfern. Dazu gehört auch die Sicherstellung
von Krankheits- und Urlaubsvertretungen für Helferinnen und Helfer.
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren beraten Seniorinnen und Senioren bei allgemeinen
sozialen Problemen sowie bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit und dem damit verbundenen
Unterstützungsbedarf. Für die betreuten Personen finden Beratungen in der Regel
telefonisch oder im Rahmen von Hausbesuchen statt. Dies umfasst auch Hilfe bei
Behördenangelegenheiten (z. B. Anträge beim Sozialhilfeträger, Versorgungsamt,
Wohngeldstelle, Versicherungsamt, GEZ etc), aber auch Hilfen bei persönlichem
Schriftverkehr mit Kranken-/Pflegekassen, Vermietern oder Angehörigen).
Bedingt durch das überwiegend hohe Alter der betreuten Personen ist eine hohe Fluktuation
in den Haushalten (Heimaufnahme/Umzug z. B. zu Angehörigen/Tod) zu verzeichnen. Hier
ist z. T. eine intensive Begleitung der betreuten Personen und auch der Angehörigen
erforderlich. Aufgrund dieser hohen Fluktuation erhöht sich die Anzahl der Erstbesuche und
Vermittlungen entsprechend.
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren leiten die Helferinnen und Helfer an und betreuen
sie in regelmäßigen Einzel- und Gruppengesprächen.
Tätigkeiten Koordination
Vermittlung weiterer
sozialer Hilfen u.
Dienstleistungen
8%
Krisenintervention,
Psychosoziale
Beratung,
8%
Beratungen für
Haushalte / Helfer,
Vermittlungen von
Helfern, sonst.
Beratung
84%
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5. Helferinnen und Helfer
Durchschnittlich sind pro Jahr ca. 700 Helferinnen und Helfer eingesetzt. In der Regel
können die HelferInnen in der Nähe ihres Wohnortes vermittelt werden. Dies hat den Vorteil,
dass auch spontane Hilfe über den vereinbarten Zeitraum hinaus geleistet werden kann. Die
hauswirtschaftliche Hilfe steht bei den Betreuungen im Vordergrund, bei längerer
Betreuungsdauer spielt jedoch die soziale Betreuung eine immer größere Rolle. Die
Helferinnen und Helfer erhalten eine Vergütung in Höhe von 7 die Stunde, die von den
betreuten Seniorinnen und Senioren getragen werden. Darüber hinaus ist eine
Grundpauschale von 6 pro Monat an die Nachbarschaftshilfe und der Beitrag zum
Gemeinde-Unfall-Versicherungs-verband von den Haushalten zu erbringen.
Den Helferinnen und Helfern werden Fortbildungen zu Themen aus dem Seniorenbereich
vermittelt (zum Teil durch Referenten). Darüber hinaus können sie an den kostenfreien
Fortbildungsangeboten teilnehmen, die von der Volkshochschule in Zusammenarbeit mit
dem Seniorenbüro angeboten werden.
Tätig keiten der H elfer
L eistun gen nac h § 11
B SH G
2%
Sch w erpu nkt
h aus w irtsc h. Hilfe n
55%
Sc hw erp unkt so ziale
Be treuu ng
43%
5
So funktioniert die Nachbarschaftshilfe:
Helfer
Hilfe im Haushalt
Soziale Kontakte
Hilfe zur Mobilität
Hilfe bei der
Tagesstrukturierung
Begleitung, z.B. zum Arzt
Dementenbetreuung
Kunden
Nachbarschaftshilfe
Soziale
Gruppenarbeit
Frühstückgruppe
Koordination
(Sozialarbeiter/in)
Werbung und Vermittlung von
Laienhelfern
Beratung / Information /
Betreuung von Kunden und
Angehörigen/Konfliktberatung
Öffentlichkeitsarbeit
Vermittlung weiterer Dienste
Durchführung
von Helfertreffen
Fachseminare
Einzelberatung
von Helfern
Zusammenarbeit mit
Institutionen,
Verbänden und der
Stadt Braunschweig
6. Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in vielfältiger Weise: Auslage von Info-Material in Geschäften im
Stadtteil, Plakate, Stand auf Wochenmarkt, auch schon mal eine Schaufenstergestaltung in
einer Apotheke, Presseartikel. Der gemeinsame Stand aller Nachbarschaftshilfen am Tag
der Senioren bewirkt noch immer die größte Resonanz.
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7. Finanzierung
Die Kosten für die Helferinnen und Helfer werden von den betreuten Personen getragen. Die
Personalkosten für die Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren werden zu 87 %, abzüglich
eines Konsolidierungsbetrages von 3.300 pro Nachbarschaftshilfe, von der Stadt
Braunschweig finanziert. Das ergibt eine Gesamtförderungssumme von 437.700,00 für
2003, die für dieses Jahr sichergestellt ist.
8. Die Braunschweiger Nachbarschaftshilfe als Erfolgsmodell
Das nachfolgende Schaubild gibt einen Überblick über die betreuten Haushalte und die
eingesetzten LaienhelferInnen im Fünf-Jahres-Rhythmus seit 1991. Es verdeutlicht, dass
sich das Projekt Nachbarschaftshilfe mit steigender Tendenz im sozialen Hilfsnetz in
Braunschweig zu einem wesentlichen Baustein im vorpflegerischen Bereich entwickelt hat.
Haushalte und Helfer
1200
1080
1000
800
753
690
600
451
400
479
250
200
0
Durchschn. betreute Durchschn.
Durchschn. betreute Durchschn.
Durchschn. betreute Durchschn.
Haushalte in 1991 eingesetzte Helfer Haushalte in 1996 eingesetzt Helfer in Haushalte in 2001 eingesetzte Helfer in
in 1991
1996
2001
I. V.
gez.
Dr. Gröttrup
Anlagen
7
Anlage 1
Nachbarschaftshilfen in Braunschweig
Anschriften:
Nachbarschaftshilfe Nord
Veltenhöfer Straße 3
(0 53 07) 27 64
Mo. 14 – 17 Uhr
Mi. 9 – 12.30 Uhr
Nachbarschaftshilfe Ottenroder Straße
Ottenroder Straße 11 d
32 33 44
Mo. 9 – 17 Uhr
Mi. 9 – 12 Uhr
Nachbarschaftshilfe Nordwest
Triftweg 73
2 56 57 – 50
Mo. + Mi. 9 – 12 Uhr
Do. 14 – 16 Uhr
Nachbarschaftshilfe Östliches Ringgebiet (N)
Jasperallee 42
34 04 78
Di. 9 – 12.30 Uhr
Fr. 9 – 12.30 Uhr
Nachbarschaftshilfe Lehndorf/Kanzlerfeld
In den Rosenäckern 11
2 56 70 51
Mo. 14 – 16 Uhr
MI. 9 – 12.00 Uhr
Nachbarschaftshilfe Korfesstraße
Korfesstraße 36 a
7 69 61
Mo. 14 – 16 Uhr
Mi. 9 – 12.30 Uhr
Nachbarschaftshilfe Weststadt
Lichtenberger Straße
84 72 72
Di. 9 – 12 Uhr
Do. 9 – 12 Uhr
Nachbarschaftshilfe Heidberg-Melverode
24 Sachsendamm 10
69 67 67
Mo. 14 – 16 Uhr
Fr. 9 – 12 Uhr
Nachbarschaftshilfe Frankfurter Straße
Frankfurter Straße 18
89 18 83
Di. 9 – 12 Uhr
Do. 9 – 12 Uhr
Nachbarschaftshilfe Böcklerstraße
Böcklerstraße 232
7 57 27
Do. 15 – 17 Uhr
Nachbarschaftshilfe Ost
Klostergang 57
37 17 95
Do. 9 – 16.30 Uhr
Bevenroder Straße 37
Mo. 10 – 12 Uhr
Nachbarschaftshilfe Südost
Welfenplatz 17
69 69 49
Mo. – Fr.
10 – 12 Uhr (außer Mittwoch)
Mo., Di., Do. 16 – 18 Uhr