6115/03 - Stadt Braunschweig
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TOP Stadt Braunschweig Der Oberbürgermeister FB Soziales und Gesundheit 50.53 23 06 Drucksache Datum 6115/03 24. Juli 03 Beteiligte FB /Referate /Abteilungen Mitteilung Beratungsfolge Sozialausschuss Sitzung Tag Ö 28. Aug. 03 X Überschrift, Sachverhalt Nachbarschaftshilfen in Braunschweig hier: Bericht zur Arbeit und zur finanziellen Entwicklung 1. Allgemeines Das Projekt „Nachbarschaftshilfen“ ist ein Engagement, das die Stadt Braunschweig seit 1986 – zunächst modellhaft – in Kooperation mit freien Trägern aufgebaut hat. Die Nachbarschaftshilfe startete 1986 in Lehndorf, Träger: Stadt Braunschweig, und im Siegfriedviertel, Träger: Stiftung St. Thomaehof, mit zwei Projekten. Im Zuge der Realisierung des vom Rat am 6. Juni 1989 verabschiedeten „Ziele- und Maßnahmenkonzepts“ zur Altenhilfeplanung wurden sechs weitere Projekte gegründet: • • • • • Oktober 1989 Heidberg-Melverode mit einem Trägerverein April 1990 Hohetorwall als weiteres städtisches Projekt (geschlossen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zum 31. Dezember 2002) Juni 1990 Weststadt und Wilhelmitor (heute Frankfurter Straße) in Trägerschaft der AWO Korfesstraße, DRK Kreisverband Oktober 1990 Wiesenstraße, Träger Gem. Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit Komplettiert wurde der heutige Bestand durch • • • • • Oktober 1992 NH Böcklerstraße, Träger Caritas April 1993 NH Südost mit einem Trägerverein Januar 1995 NH Nordwest, Träger ambet e.V. Sept. 1995 NH Nord mit einem Trägerverein Februar 1998 NH Ost, Träger HEP Familienhilfe Im Jahre 1999 wurde aufgrund der guten Ergebnisse die flächendeckende Versorgung des Stadtgebietes erreicht (siehe Anlage 1 und 2 – Adressenverzeichnis und Stadtplan). N 2 2. Zielgruppe Die Zielgruppe des Projektes Nachbarschaftshilfe sind in erster Linie Seniorinnen und Senioren, die Hilfe benötigen bei der Bewältigung von Alltagsproblemen. Vielen älteren Menschen ist es nicht mehr möglich, einzelne Verrichtungen im Haushalt oder Einkaufsgänge u. Ä. zu tätigen. Diese Alltagsprobleme – gerade im hauswirtschaftlichen Bereich – können zu Einsamkeit und Isolation führen. Nachbarschaftshilfe setzt deshalb an einem frühen Punkt an. Gemeinsam mit der Helferin bzw. dem Helfer können die alltäglichen Probleme bewältigt werden, bevor sie zu unüberwindlichen Schwierigkeiten anwachsen. Daneben können auch jüngere Menschen mit Benachteiligungen, Demenz- und MS-Kranke sowie alleinerziehende Mütter Hilfe erhalten. Voraussetzung ist, dass kein Leistungsanspruch nach SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) besteht. Mit dieser Ausweitung der Zielgruppe ab 1999 erhielten die Träger die Möglichkeit, die durch die Haushaltskonsolidierung abgesenkte Förderung durch die Stadt Braunschweig gegen zu finanzieren. 3. Inhaltliche Ausgestaltung der Nachbarschaftshilfen Entsprechend dem vom Seniorenbüro in Abstimmung mit den Trägern erarbeiteten Konzept zielt die Nachbarschaftshilfe darauf ab, vor allem dem älteren Menschen ein möglichst selbstständiges Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen. Dies wird dem gesetzlichen Auftrag „ambulant vor stationär“ gerecht. Nachbarschaftshilfe soll jedoch nicht als reiner Putzdienst in Anspruch genommen werden. Dem Gedanken der Nachbarschaftshilfe liegt zugrunde, dass eine persönliche Beziehung zur Helferin bzw. zum Helfer aufgebaut werden kann. Nur so wird die Nachbarschaftshilfe Teil des Netzwerkes des älteren Menschen. Zwei Aspekte werden hierbei wirksam. Einmal die Unterstützung bzw. Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und zum zweiten wird dem Kommunikationsbedürfnis der oft allein lebenden älteren Menschen entsprochen. Pflegeleistungen werden nicht erbracht. Die Nachbarschaftshilfen grenzt sich zum Projekt des Beschäftigungsbetriebes der Stadt Braunschweig „Service für Haushalt und Familie“, das sich nicht an das Klientel der Nachbarschaftshilfe richtet, ab. Beide Projekte haben unterschiedliche Zielsetzungen – die soziale Komponente der Nachbarschaftshilfen im Gegensatz zum reinen Dienstleistungsangebot des Beschäftigungsbetriebes. Beide Projekte kooperieren jedoch, d. h., dass bei Anfragen entsprechend weiterverwiesen wird. Ein weiterer Schwerpunkt liegt aufgrund des hohen Altersdurchschnitts in der Betreuung von Menschen mit defizitären Alterserscheinungen. Basierend auf dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz wurde in Zusammenarbeit mit der Gerontopsychiatrischen Beratungsstelle als Projekt zur Weiterentwicklung der Arbeitsfelder der Nachbarschaftshilfen ein „niedrigschwelliges Betreuungsangebot für Demenzkranke bei Nachbarschaftshilfen“ aufgebaut. Sieben Nachbarschaftshilfen haben hierfür auf Antrag die Anerkennung vom Land Niedersachsen erhalten. Angeboten wird stundenweise Einzelbetreuung für demente Menschen in der eigenen Wohnung durch qualifizierte Helferinnen und Helfer. Geplant sind auch Gruppenbetreuungen in der Nachbarschaftshilfe. Einen festen Platz im Angebot der Nachbarschaftshilfen hat die Soziale Gruppenarbeit eingenommen. An den wöchentlichen bzw. vierzehntägigen Gruppen („Frühstücksgruppen“) nehmen durchschnittlich 8 – 12 Personen teil. Für viele Teilnehmer ist diese Frühstücksgruppe die einzige Möglichkeit aus der häuslichen Umgebung herauszukommen und Gesellschaft zu erleben. Es hat sich gezeigt, dass diese Kontakte auch außerhalb der Gruppe weiter gepflegt werden. Besonders beliebt sind auch kleine Ausflüge. 3 4. Koordinatorinnen und Koordinatoren Die Nachbarschaftshilfen werden von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern (Koordinatorinnen und Koordinatoren) geleitet. Sie organisieren die Versorgung der Seniorinnen und Senioren mit Helferinnen und Helfern. Dazu gehört auch die Sicherstellung von Krankheits- und Urlaubsvertretungen für Helferinnen und Helfer. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren beraten Seniorinnen und Senioren bei allgemeinen sozialen Problemen sowie bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit und dem damit verbundenen Unterstützungsbedarf. Für die betreuten Personen finden Beratungen in der Regel telefonisch oder im Rahmen von Hausbesuchen statt. Dies umfasst auch Hilfe bei Behördenangelegenheiten (z. B. Anträge beim Sozialhilfeträger, Versorgungsamt, Wohngeldstelle, Versicherungsamt, GEZ etc), aber auch Hilfen bei persönlichem Schriftverkehr mit Kranken-/Pflegekassen, Vermietern oder Angehörigen). Bedingt durch das überwiegend hohe Alter der betreuten Personen ist eine hohe Fluktuation in den Haushalten (Heimaufnahme/Umzug z. B. zu Angehörigen/Tod) zu verzeichnen. Hier ist z. T. eine intensive Begleitung der betreuten Personen und auch der Angehörigen erforderlich. Aufgrund dieser hohen Fluktuation erhöht sich die Anzahl der Erstbesuche und Vermittlungen entsprechend. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren leiten die Helferinnen und Helfer an und betreuen sie in regelmäßigen Einzel- und Gruppengesprächen. Tätigkeiten Koordination Vermittlung weiterer sozialer Hilfen u. Dienstleistungen 8% Krisenintervention, Psychosoziale Beratung, 8% Beratungen für Haushalte / Helfer, Vermittlungen von Helfern, sonst. Beratung 84% 4 5. Helferinnen und Helfer Durchschnittlich sind pro Jahr ca. 700 Helferinnen und Helfer eingesetzt. In der Regel können die HelferInnen in der Nähe ihres Wohnortes vermittelt werden. Dies hat den Vorteil, dass auch spontane Hilfe über den vereinbarten Zeitraum hinaus geleistet werden kann. Die hauswirtschaftliche Hilfe steht bei den Betreuungen im Vordergrund, bei längerer Betreuungsdauer spielt jedoch die soziale Betreuung eine immer größere Rolle. Die Helferinnen und Helfer erhalten eine Vergütung in Höhe von 7 die Stunde, die von den betreuten Seniorinnen und Senioren getragen werden. Darüber hinaus ist eine Grundpauschale von 6 pro Monat an die Nachbarschaftshilfe und der Beitrag zum Gemeinde-Unfall-Versicherungs-verband von den Haushalten zu erbringen. Den Helferinnen und Helfern werden Fortbildungen zu Themen aus dem Seniorenbereich vermittelt (zum Teil durch Referenten). Darüber hinaus können sie an den kostenfreien Fortbildungsangeboten teilnehmen, die von der Volkshochschule in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbüro angeboten werden. Tätig keiten der H elfer L eistun gen nac h § 11 B SH G 2% Sch w erpu nkt h aus w irtsc h. Hilfe n 55% Sc hw erp unkt so ziale Be treuu ng 43% 5 So funktioniert die Nachbarschaftshilfe: Helfer Hilfe im Haushalt Soziale Kontakte Hilfe zur Mobilität Hilfe bei der Tagesstrukturierung Begleitung, z.B. zum Arzt Dementenbetreuung Kunden Nachbarschaftshilfe Soziale Gruppenarbeit Frühstückgruppe Koordination (Sozialarbeiter/in) Werbung und Vermittlung von Laienhelfern Beratung / Information / Betreuung von Kunden und Angehörigen/Konfliktberatung Öffentlichkeitsarbeit Vermittlung weiterer Dienste Durchführung von Helfertreffen Fachseminare Einzelberatung von Helfern Zusammenarbeit mit Institutionen, Verbänden und der Stadt Braunschweig 6. Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in vielfältiger Weise: Auslage von Info-Material in Geschäften im Stadtteil, Plakate, Stand auf Wochenmarkt, auch schon mal eine Schaufenstergestaltung in einer Apotheke, Presseartikel. Der gemeinsame Stand aller Nachbarschaftshilfen am Tag der Senioren bewirkt noch immer die größte Resonanz. 6 7. Finanzierung Die Kosten für die Helferinnen und Helfer werden von den betreuten Personen getragen. Die Personalkosten für die Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren werden zu 87 %, abzüglich eines Konsolidierungsbetrages von 3.300 pro Nachbarschaftshilfe, von der Stadt Braunschweig finanziert. Das ergibt eine Gesamtförderungssumme von 437.700,00 für 2003, die für dieses Jahr sichergestellt ist. 8. Die Braunschweiger Nachbarschaftshilfe als Erfolgsmodell Das nachfolgende Schaubild gibt einen Überblick über die betreuten Haushalte und die eingesetzten LaienhelferInnen im Fünf-Jahres-Rhythmus seit 1991. Es verdeutlicht, dass sich das Projekt Nachbarschaftshilfe mit steigender Tendenz im sozialen Hilfsnetz in Braunschweig zu einem wesentlichen Baustein im vorpflegerischen Bereich entwickelt hat. Haushalte und Helfer 1200 1080 1000 800 753 690 600 451 400 479 250 200 0 Durchschn. betreute Durchschn. Durchschn. betreute Durchschn. Durchschn. betreute Durchschn. Haushalte in 1991 eingesetzte Helfer Haushalte in 1996 eingesetzt Helfer in Haushalte in 2001 eingesetzte Helfer in in 1991 1996 2001 I. V. gez. Dr. Gröttrup Anlagen 7 Anlage 1 Nachbarschaftshilfen in Braunschweig Anschriften: Nachbarschaftshilfe Nord Veltenhöfer Straße 3 (0 53 07) 27 64 Mo. 14 – 17 Uhr Mi. 9 – 12.30 Uhr Nachbarschaftshilfe Ottenroder Straße Ottenroder Straße 11 d 32 33 44 Mo. 9 – 17 Uhr Mi. 9 – 12 Uhr Nachbarschaftshilfe Nordwest Triftweg 73 2 56 57 – 50 Mo. + Mi. 9 – 12 Uhr Do. 14 – 16 Uhr Nachbarschaftshilfe Östliches Ringgebiet (N) Jasperallee 42 34 04 78 Di. 9 – 12.30 Uhr Fr. 9 – 12.30 Uhr Nachbarschaftshilfe Lehndorf/Kanzlerfeld In den Rosenäckern 11 2 56 70 51 Mo. 14 – 16 Uhr MI. 9 – 12.00 Uhr Nachbarschaftshilfe Korfesstraße Korfesstraße 36 a 7 69 61 Mo. 14 – 16 Uhr Mi. 9 – 12.30 Uhr Nachbarschaftshilfe Weststadt Lichtenberger Straße 84 72 72 Di. 9 – 12 Uhr Do. 9 – 12 Uhr Nachbarschaftshilfe Heidberg-Melverode 24 Sachsendamm 10 69 67 67 Mo. 14 – 16 Uhr Fr. 9 – 12 Uhr Nachbarschaftshilfe Frankfurter Straße Frankfurter Straße 18 89 18 83 Di. 9 – 12 Uhr Do. 9 – 12 Uhr Nachbarschaftshilfe Böcklerstraße Böcklerstraße 232 7 57 27 Do. 15 – 17 Uhr Nachbarschaftshilfe Ost Klostergang 57 37 17 95 Do. 9 – 16.30 Uhr Bevenroder Straße 37 Mo. 10 – 12 Uhr Nachbarschaftshilfe Südost Welfenplatz 17 69 69 49 Mo. – Fr. 10 – 12 Uhr (außer Mittwoch) Mo., Di., Do. 16 – 18 Uhr