Schriftliche Kleine Anfrage
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Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/7480 20. Wahlperiode 09.04.13 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) vom 03.04.13 und Betr.: Antwort des Senats Azubi-Wohnheim (VI) Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende ist in Hamburg Mangelware. Aus diesem Grund plant der Senat ein Azubi-Wohnheim. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat unterstützt die Schaffung von Wohnraum für die Zielgruppe der Auszubildenden; unter anderem wird im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens geprüft, ob sich geeignete Träger für den Betrieb eines Wohnheims auf dem Gelände An der Hafenbahn 5 bis 13 finden und welche räumlichen und Betreuungsbedingungen hierfür erforderlich sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wieso hat die zuständige Behörde bei ihrem Aufruf zur Interessenbekundung nur Wohnraum für 50 Auszubildende ausgeschrieben? Welche Alternativen für Wohnraum für Auszubildende sehen der Senat oder die zuständige Behörde? Welche Alternativen werden aktuell geprüft? Wie ist der aktuelle Sachstand? Die Gebäude „An der Hafenbahn 5 bis 13“ werden derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und wohnungslosen Menschen genutzt. Die Eigentümerin SAGA GWG hat weitere Räume an private Unternehmen vermietet. Eine Übernahme der Gebäude durch f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) mit Ausweitung der öffentlichen Unterbringung ist geplant. Die Wohnanlage eignet sich sehr gut, um ein bei f & w bewährtes sozial verträgliches Konzept aus öffentlicher Unterbringung und privatrechtlicher Vermietung umzusetzen. Die Einrichtung von 50 Plätzen für Auszubildende ergibt sich aus den verbleibenden Kapazitäten. Darüber hinaus werden private Investoren mit den Förderrichtlinien der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ bei der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für die genannten Zielgruppen unterstützt (siehe Drs. 20/7479). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie werden die Gebäude Hafenbahn 5 – 13 aktuell genutzt? Wie viele Obdachlose sind aktuell dort untergebracht? Wie groß sind die aktuellen Kapazitäten? Gibt es andere Gruppen, die in den Gebäuden untergebracht sind? Wenn ja, welche? Wie viele Personen aus diesen Gruppen sind aktuell dort untergebracht? Wie groß sind die aktuellen Kapazitäten für diese Gruppen? Drucksache 20/7480 3. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Wie sollen die Gebäude Hafenbahn 5 – 13 über die Nutzung durch Auszubildende hinaus genutzt werden? Ist weiterhin geplant, dort Obdachlose oder andere Gruppen unterzubringen? Wenn ja, wie hoch sollen die entsprechenden Kapazitäten jeweils sein? Die Wohnungen zu den Eingängen 8, 9 und 13 der Gebäude Hafenbahn 5 – 13 werden durch f & w zur öffentlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen genutzt. Zwei Wohnungen werden durch das Sozial- und Unterkunftsmanagement von f & w genutzt, sodass 166 Plätze für die öffentliche Unterbringung verbleiben. Am Stichtag 28.02.2013 waren diese Plätze mit 15 Wohnungslosen und 142 Zuwanderern belegt. Derzeit werden in der Hafenbahn 5 – 13 weitere rund 330 Bettplätze durch die SAGA GWG etwa jeweils zur Hälfte an gewerbliche Nutzer (Unterkünfte für Montagearbeiter) sowie an Einzelpersonen vermietet. f & w und die zuständige Behörde beabsichtigen die bisher durch die gewerblichen Nutzer belegten Plätze sukzessive in die öffentliche Unterbringung zu übernehmen. 4. Welche Überlegungen haben zu dieser Kombination von Auszubildenden mit Obdachlosen geführt? Gab es konkrete Wünsche für eine solche Kombination von Kammern, Verbänden, Schulen, Betrieben, Eltern oder Auszubildenden? Mit der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens wird geprüft, ob sich geeignete Träger für den Betrieb eines Wohnheims auf dem genannten Gelände finden und welche räumlichen und Betreuungsbedingungen hierfür erforderlich sind. Ein wichtiger Grund für den konkreten Standort und die damit verbundene Kombination der Nutzungen war die Tatsache, dass die Realisierung eines Wohnheims möglichst zeitnah erfolgen könnte. Darüber hinausgehende Wünsche oder Anregungen hinsichtlich einer entsprechenden Kombination sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Ist eine Ausweitung des Projekts Auszubildendenwohnheim denkbar? Wenn ja unter welchen Bedingungen? 6. Ist eine Ausweitung des Projekts davon abhängig, dass die Gebäude Hafenbahn 5 – 13 nicht mehr für die öffentliche Unterbringung Obdachloser gebraucht werden? Halten der Senat oder die zuständige Behörde ein solches Szenario für realistisch? Die Ausweitung der Kapazität eines Auszubildendenwohnheims auf dem Gelände An der Hafenbahn 5 bis 13 ist grundsätzlich möglich, sofern diese nicht mehr für die Unterbringung der oben genannten Zielgruppen erforderlich ist. Wie sich die Zahl der Personen in öffentlicher Unterbringung entwickeln wird, kann derzeit allerdings nicht prognostiziert werden. 7. Wie wollen der Senat oder die zuständige Behörde verhindern, dass die Interessen von Auszubildenden einerseits und Obdachlosen und Flüchtlingen andererseits gegeneinander ausgespielt werden? Beide Zielgruppen stehen gleichermaßen im Fokus der Politik des Senats. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Weshalb sollen die Gebäude „An der Hafenbahn 5 – 13“ von der SAGA GWG an die f & w fördern und wohnen AöR (f & w) verkauft werden? Was sind die Vorteile dieser Transaktion für die Freie und Hansestadt Hamburg? Ein Ankauf der Objekte durch f & w sichert die Nutzung für Zwecke der öffentlichen Unterbringung dauerhaft ab. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Bedarfe im Rahmen der Unterbringung sowohl von Zuwanderern als auch von Wohnungslosen bestehen so bessere Steuerungsmöglichkeiten für das bewährte sozial verträgliche Mischkonzept aus öffentlicher Unterbringung und privatrechtlicher Vermietung. Auch bauliche Veränderungen zugunsten der Unterbringung zum Beispiel von Familien sind 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/7480 eher plan- und umsetzbar, vor allem vor dem Hintergrund der Rentabilität der hierfür notwendigen Investitionen. Im Übrigen können die Bedarfe besonderer Zielgruppen, unter anderem auch die der Auszubildenden, besser berücksichtigt werden, wenn sich Gebäude im Eigentum von f & w befinden. Die SAGA GWG hat ein Interesse, diese Objekte zu verkaufen, weil sich dieses Nutzungsmodell erheblich von der sonstigen Struktur des Unternehmens unterscheidet. 9. Zu welchem Kaufpreis soll f & w die Gebäude erwerben? Die SAGA GWG hat für einen Verkauf der Gebäude ein Wertgutachten erstellen lassen, welches unter anderem Grundlage der Verhandlungen zwischen SAGA GWG und f & w ist. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. 10. Wie viele Immobilien zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen sind Eigentum von f & w? Wie viele entsprechende Immobilien hat f & w aktuell angemietet? Wie groß sind die jeweiligen Unterbringungskapazitäten? Siehe Anlage. 11. Halten der Senat oder die zuständige Behörde eine telefonische Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für ausreichend, um die Betreuung Minderjähriger und die Sicherheit des Objekts und seiner Bewohnerinnen und Bewohner unter der besonderen Berücksichtigung des Wohnumfelds zu gewährleisten? Für welche konkrete Ziel- und Altersgruppe die entsprechenden Angebote entstehen, hängt von den konzeptionellen Planungen eines potenziellen Wohnheimträgers ab (siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 4.). Grundsätzlich bedarf der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, für den Betrieb der Einrichtung gemäß § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) der Erlaubnis. Eine derartige Erlaubnis (sogenannte Betriebserlaubnis) wird durch die landesjugendamtliche Aufsicht auf Basis eines schriftlichen Antrags erteilt. Im Zuge dieses Verfahrens würde auch den Betreuungsnotwendigkeiten Minderjähriger Rechnung getragen. 3 Drucksache 20/7480 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage Immobilien zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen im Eigentum von f & w Hamburg-Mitte An der Hafenbahn Hinrichsenstrasse Billstieg Helmuth-Hübener-Haus Hütten Spliedtring Billbrookdeich JEP Hinrichsenstrasse Harburg Wetternstrasse Winsener Strasse Osterbaum Stader Strasse Sinstorfer Weg Hamburg-Nord Hornkamp Langenhorner Chaussee Borsteler Chaussee Alsterberg Erdkampsweg Opitzstrasse Güntherstrasse Fibiger Strasse Wandsbek Bargteheider Str. 89 a Großlohering 54 a Waldreiterring Duvenstedter Damm 10 Borstels Ende 1 mybed/Schreyerring Kirchhofstwiete 1 Bergedorf Achterdwars 7–13 Ladenbeker Furtweg 180 Rahel-Varnhagen-Weg 12 – 24 Altona Notkestrasse Kroonhorst Sibeliusstrasse Bahrenfelder Strasse Eimsbütteler Strasse Grünewaldstrasse Waidmannstrasse Max-Brauer-Allee Holstenkamp 113 Borselstrasse Eimsbüttel Langelohhof Bornmoor Wegenkamp Hornackredder 4 Kapazität 196 157 620 96 130 124 19 190 271 12 30 26 83 80 94 260 64 330 173 213 Eigentum X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 148 142 8 246 90 25 47 X X 178 160 287 X X 50 267 232 28 129 25 98 12 50 8 X X 32 186 75 22 Anmietung X X X X X X X X X X X X X X X X X X X