Schriftliche Kleine Anfrage

Transcription

Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/7480
20. Wahlperiode
09.04.13
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) vom 03.04.13
und
Betr.:
Antwort des Senats
Azubi-Wohnheim (VI)
Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende ist in Hamburg Mangelware. Aus
diesem Grund plant der Senat ein Azubi-Wohnheim.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Der Senat unterstützt die Schaffung von Wohnraum für die Zielgruppe der Auszubildenden; unter anderem wird im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens geprüft,
ob sich geeignete Träger für den Betrieb eines Wohnheims auf dem Gelände An der
Hafenbahn 5 bis 13 finden und welche räumlichen und Betreuungsbedingungen hierfür erforderlich sind.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Wieso hat die zuständige Behörde bei ihrem Aufruf zur Interessenbekundung nur Wohnraum für 50 Auszubildende ausgeschrieben? Welche
Alternativen für Wohnraum für Auszubildende sehen der Senat oder die
zuständige Behörde? Welche Alternativen werden aktuell geprüft? Wie
ist der aktuelle Sachstand?
Die Gebäude „An der Hafenbahn 5 bis 13“ werden derzeit zur Unterbringung von
Flüchtlingen, Asylbewerbern und wohnungslosen Menschen genutzt. Die Eigentümerin SAGA GWG hat weitere Räume an private Unternehmen vermietet. Eine Übernahme der Gebäude durch f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts –
(f & w) mit Ausweitung der öffentlichen Unterbringung ist geplant. Die Wohnanlage
eignet sich sehr gut, um ein bei f & w bewährtes sozial verträgliches Konzept aus
öffentlicher Unterbringung und privatrechtlicher Vermietung umzusetzen.
Die Einrichtung von 50 Plätzen für Auszubildende ergibt sich aus den verbleibenden
Kapazitäten.
Darüber hinaus werden private Investoren mit den Förderrichtlinien der Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ bei der
Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für die genannten Zielgruppen unterstützt
(siehe Drs. 20/7479).
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
2.
Wie werden die Gebäude Hafenbahn 5 – 13 aktuell genutzt? Wie viele
Obdachlose sind aktuell dort untergebracht? Wie groß sind die aktuellen
Kapazitäten? Gibt es andere Gruppen, die in den Gebäuden untergebracht sind?
Wenn ja, welche? Wie viele Personen aus diesen Gruppen sind aktuell
dort untergebracht? Wie groß sind die aktuellen Kapazitäten für diese
Gruppen?
Drucksache 20/7480
3.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Wie sollen die Gebäude Hafenbahn 5 – 13 über die Nutzung durch Auszubildende hinaus genutzt werden? Ist weiterhin geplant, dort Obdachlose oder andere Gruppen unterzubringen?
Wenn ja, wie hoch sollen die entsprechenden Kapazitäten jeweils sein?
Die Wohnungen zu den Eingängen 8, 9 und 13 der Gebäude Hafenbahn 5 – 13 werden durch f & w zur öffentlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen
genutzt. Zwei Wohnungen werden durch das Sozial- und Unterkunftsmanagement von
f & w genutzt, sodass 166 Plätze für die öffentliche Unterbringung verbleiben. Am
Stichtag 28.02.2013 waren diese Plätze mit 15 Wohnungslosen und 142 Zuwanderern
belegt.
Derzeit werden in der Hafenbahn 5 – 13 weitere rund 330 Bettplätze durch die SAGA
GWG etwa jeweils zur Hälfte an gewerbliche Nutzer (Unterkünfte für Montagearbeiter)
sowie an Einzelpersonen vermietet.
f & w und die zuständige Behörde beabsichtigen die bisher durch die gewerblichen
Nutzer belegten Plätze sukzessive in die öffentliche Unterbringung zu übernehmen.
4.
Welche Überlegungen haben zu dieser Kombination von Auszubildenden mit Obdachlosen geführt? Gab es konkrete Wünsche für eine solche
Kombination von Kammern, Verbänden, Schulen, Betrieben, Eltern oder
Auszubildenden?
Mit der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens wird geprüft, ob sich geeignete Träger für den Betrieb eines Wohnheims auf dem genannten Gelände finden und
welche räumlichen und Betreuungsbedingungen hierfür erforderlich sind. Ein wichtiger
Grund für den konkreten Standort und die damit verbundene Kombination der Nutzungen war die Tatsache, dass die Realisierung eines Wohnheims möglichst zeitnah
erfolgen könnte. Darüber hinausgehende Wünsche oder Anregungen hinsichtlich
einer entsprechenden Kombination sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
5.
Ist eine Ausweitung des Projekts Auszubildendenwohnheim denkbar?
Wenn ja unter welchen Bedingungen?
6.
Ist eine Ausweitung des Projekts davon abhängig, dass die Gebäude
Hafenbahn 5 – 13 nicht mehr für die öffentliche Unterbringung Obdachloser gebraucht werden? Halten der Senat oder die zuständige Behörde
ein solches Szenario für realistisch?
Die Ausweitung der Kapazität eines Auszubildendenwohnheims auf dem Gelände
An der Hafenbahn 5 bis 13 ist grundsätzlich möglich, sofern diese nicht mehr für die
Unterbringung der oben genannten Zielgruppen erforderlich ist. Wie sich die Zahl der
Personen in öffentlicher Unterbringung entwickeln wird, kann derzeit allerdings nicht
prognostiziert werden.
7.
Wie wollen der Senat oder die zuständige Behörde verhindern, dass die
Interessen von Auszubildenden einerseits und Obdachlosen und Flüchtlingen andererseits gegeneinander ausgespielt werden?
Beide Zielgruppen stehen gleichermaßen im Fokus der Politik des Senats. Im Übrigen
siehe Vorbemerkung.
8.
Weshalb sollen die Gebäude „An der Hafenbahn 5 – 13“ von der SAGA
GWG an die f & w fördern und wohnen AöR (f & w) verkauft werden?
Was sind die Vorteile dieser Transaktion für die Freie und Hansestadt
Hamburg?
Ein Ankauf der Objekte durch f & w sichert die Nutzung für Zwecke der öffentlichen
Unterbringung dauerhaft ab. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Bedarfe im Rahmen der Unterbringung sowohl von Zuwanderern als auch von Wohnungslosen bestehen so bessere Steuerungsmöglichkeiten für das bewährte sozial verträgliche Mischkonzept aus öffentlicher Unterbringung und privatrechtlicher Vermietung. Auch bauliche Veränderungen zugunsten der Unterbringung zum Beispiel von Familien sind
2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/7480
eher plan- und umsetzbar, vor allem vor dem Hintergrund der Rentabilität der hierfür
notwendigen Investitionen. Im Übrigen können die Bedarfe besonderer Zielgruppen,
unter anderem auch die der Auszubildenden, besser berücksichtigt werden, wenn sich
Gebäude im Eigentum von f & w befinden.
Die SAGA GWG hat ein Interesse, diese Objekte zu verkaufen, weil sich dieses Nutzungsmodell erheblich von der sonstigen Struktur des Unternehmens unterscheidet.
9.
Zu welchem Kaufpreis soll f & w die Gebäude erwerben?
Die SAGA GWG hat für einen Verkauf der Gebäude ein Wertgutachten erstellen lassen, welches unter anderem Grundlage der Verhandlungen zwischen SAGA GWG
und f & w ist. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
10. Wie viele Immobilien zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen sind Eigentum von f & w? Wie viele entsprechende Immobilien hat
f & w aktuell angemietet? Wie groß sind die jeweiligen Unterbringungskapazitäten?
Siehe Anlage.
11. Halten der Senat oder die zuständige Behörde eine telefonische Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für ausreichend, um die Betreuung
Minderjähriger und die Sicherheit des Objekts und seiner Bewohnerinnen und Bewohner unter der besonderen Berücksichtigung des Wohnumfelds zu gewährleisten?
Für welche konkrete Ziel- und Altersgruppe die entsprechenden Angebote entstehen,
hängt von den konzeptionellen Planungen eines potenziellen Wohnheimträgers ab
(siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 4.).
Grundsätzlich bedarf der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche
ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, für
den Betrieb der Einrichtung gemäß § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)
der Erlaubnis. Eine derartige Erlaubnis (sogenannte Betriebserlaubnis) wird durch die
landesjugendamtliche Aufsicht auf Basis eines schriftlichen Antrags erteilt. Im Zuge
dieses Verfahrens würde auch den Betreuungsnotwendigkeiten Minderjähriger Rechnung getragen.
3
Drucksache 20/7480
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Anlage
Immobilien zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen im
Eigentum von f & w
Hamburg-Mitte
An der Hafenbahn
Hinrichsenstrasse
Billstieg
Helmuth-Hübener-Haus Hütten
Spliedtring
Billbrookdeich
JEP Hinrichsenstrasse
Harburg
Wetternstrasse
Winsener Strasse
Osterbaum
Stader Strasse
Sinstorfer Weg
Hamburg-Nord
Hornkamp
Langenhorner Chaussee
Borsteler Chaussee
Alsterberg
Erdkampsweg
Opitzstrasse
Güntherstrasse
Fibiger Strasse
Wandsbek
Bargteheider Str. 89 a
Großlohering 54 a
Waldreiterring
Duvenstedter Damm 10
Borstels Ende 1
mybed/Schreyerring
Kirchhofstwiete 1
Bergedorf
Achterdwars 7–13
Ladenbeker Furtweg 180
Rahel-Varnhagen-Weg 12 – 24
Altona
Notkestrasse
Kroonhorst
Sibeliusstrasse
Bahrenfelder Strasse
Eimsbütteler Strasse
Grünewaldstrasse
Waidmannstrasse
Max-Brauer-Allee
Holstenkamp 113
Borselstrasse
Eimsbüttel
Langelohhof
Bornmoor
Wegenkamp
Hornackredder
4
Kapazität
196
157
620
96
130
124
19
190
271
12
30
26
83
80
94
260
64
330
173
213
Eigentum
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
148
142
8
246
90
25
47
X
X
178
160
287
X
X
50
267
232
28
129
25
98
12
50
8
X
X
32
186
75
22
Anmietung
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X

Documents pareils