Preis- und Leistungsverzeichnis Preis

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Preis- und Leistungsverzeichnis Preis
Preis- und Leistungsverzeichnis
Stand 24.11.2016
Kapitel A: Seiten 2 – 6
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Kapitel B: Seiten 7 – 26
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen)
sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden.
Kapitel C: Seite 27
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
Privatkunden und Geschäftskunden
(außer
Zahlungsdienste)
für
Kapitel D: Seite 27
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden
und Geschäftskunden
Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht
Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt
sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht
werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu
erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes
Entgelt verlangen.
1
A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat-kunden
und
Geschäftskunden
Sparverkehr,
Reisezahlungsmittel,
Kreditgeschäft,
Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges
Dienstleistung
Preis in EUR
1. Sparkonto
1.1 Zusendung Sparkassenbuch
0,00
1.2 Kennwortvereinbarung
0,00
1.3 Aufbewahrung eines Sparkassenbuchs –wird nicht mehr angeboten-
12,50
1.4 Wertstellung
- Bareinzahlung Sparkonto
- Barauszahlung Sparkonto
Einzahlungstag
Auszahlungstag
1.5 Kraftloserklärung Sparkassenbuch
- bis 500,00 EUR
- bis 5.000,00 EUR
- ab 5.000,01 EUR
10,00
20,00
50,00
2. Reisezahlungsmittel
2.1 Reiseschecks
- Barauszahlung von Reiseschecks
- Rücknahme von unverbrauchten EUR-Reiseschecks
- Einlösung von Reiseschecks (EUR) von Nichtkunden
0,00
0,00
1,00% mind. 6,00
3. Kontoüberziehungen
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen
gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist
im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen
zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die
gesetzlichen Vorschriften.
4. Sonstige Kredite
Nachfolgende Gebühren bei Krediten werden nur erhoben, wenn diese im Auftrag oder im Interesse des
Kunden erfolgen oder durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurden.
4.1 Kontoführungsgebühr
0,00
4.2 Einholung von Auskünften im Kundenauftrag
- Abruf Liegenschaftskarte
- Abruf Liegenschaftsbuch
- Einholung eines Grundbuchauszugs
- Bereitstellungsprovision bei allen Darlehen
(bei Variabel*- und Festkondition ab 30 Tage nach Zusage)
30,00
30,00
15,00
2,00% p.a.
*Die Bereitstellungsprovision bei den variablen Darlehen gilt für alle Neuzusagen abm dem 01.05.2014
4.3 Gebühr für Beglaubigung
- Teilabtretungserklärung
- Teillöschungsbewilligung
- Treuhandauftrag
- Pfandentlassung
- Löschungsbewilligung / Abtretung bei vollständiger Darlehensrückzahlung außerhalb eines Treuhandauftrages
gem. Gerichts- und Notarkostengesetz die Hälfte der
vollen Gebühr, mind. 50,00
0,00
2
A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat-kunden
und
Geschäftskunden
Sparverkehr,
Reisezahlungsmittel,
Kreditgeschäft,
Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges
Dienstleistung
Preis in EUR
4.4 Schätzgebühr
- durch fremde Sachverständige
- durch vereidigte SPK-Angestellte
- Beleihung Wohnungsbau
- Beleihung Gewerbeobjekte
Fremdkosten
0,00
0,00
4.5 Beleihungswertbestätigung im Auftrag von Fremdinstituten
4.6 Nichtabnahmeentschädigung
100,00
Die Berechnung erfolgt analog der Berechnung des
Vorfälligkeitsentgeltes und ist im Bedarfsfalle zu erfragen
4.7 Aussetzung der Darlehensrate
pro Beschluss 25,00
4.8 Schuldübernahme durch Fremde
mind. 0,50% des Übernahmebetrages
4.9 Sonstige Vertragsveränderungen
- wesentliche (neues Vertragswerk)
- nicht wesentlich (Ergänzungsvereinbarung)
- im Rahmen der Zinsprolongation
100,00
25,00
0,00
4.10 Darlehenskontoauszug
- Kopie des Jahreskontoauszuges
- Auszug laufendes Jahr (manuell)
4.11 Vorfälligkeitsentgeltberechnung
- Institutsaufwand für die vorzeitige Ablösung des
Kredits
- Ersparte Risikokosten
- Ersparte Verwaltungskosten
4.12 Ratenkredite
- Stundung
10,00
10,00
200,00
0,05% Aufschlag auf den Wiederanlagezins
20,00 p.a.
0,50% des Aussetzungsbetrages, mind. 15,00
4.13 Kontokorrentkredite
- Kreditprovision für gewerbliche Kontokorrentkredite
- Bearbeitungsgebühr für gewerbliche Kontokorrentkredite
4.14 Fremdwährungsdarlehen
- Mindestmarge
- Bearbeitungsgebühr
- Bearbeitungsgebühr bei Umwandlung von Fremdwährung in EUR
1,00% p.a.
150,00
1,35%
mind. 500,00
mind. 500,00
3
A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat-kunden
und
Geschäftskunden
Sparverkehr,
Reisezahlungsmittel,
Kreditgeschäft,
Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges
Dienstleistung
Preis in EUR
4.15 Wechsel
Domizilwechsel
- Wechsel die bei uns diskontiert und zahlbar gestellt sind
- Einzugswechsel bei uns zahlbar (Vereinnahmung erfolgt bei
Fälligkeit) und LZB-Abrechnung
- Einzugswechsel-Gebühr
- Einziehung durch die Sparkasse für eigene Kunden
- Wechselrückgabe-Gebühr
- Rückgabe unbezahlter Wechsel
(Sparkasse ist Domizilstelle)
-
0,50‰ mind. 10,00 max. 35,00
1,50‰ mind. 10,00 max. 35,00
15,00 pro Abschnitt
Protestkosten
eigene Auslagen
Porto, Fahrtkosten, Arbeitszeit 70,00
1/3% der Wechselsumme, mind. 10,00
Rückgabe zurückgerufener Wechsel
12,50
Weiterleitung eines Wechselrückrufs
10,00
Bearbeitung eines Wechselrückrufs
1,00‰ der Wechselsumme, mind. 10,00, max. 35,00
Vorzeitige Einlösung / Rückrechnung von bei uns
1,00‰, mind. 10,00 max. 35,00
diskontierten Wechsel
Mindestdiskont für Diskontwechsel
10,00
4.16 Wechselkredit
- EZB-fähige Handelswechsel
- bis 49.999,99 EUR
- ab 50.000,00 EUR
- Nicht EZB-fähige Handelswechsel
- bis 49.999,99 EUR
- ab 50.000,00 EUR
- Vollprolongation der Handelswechsel
Inlandsgeldmarkt 3 Monate + 2,00%
Inlandsgeldmarkt 3 Monate + 1,50%
Inlandsgeldmarkt 3 Monate + 6,00%
Inlandsgeldmarkt 3 Monate + 4,00%
zzgl. 1,00%
*Die Bereitstellungsprovision bei den variablen Darlehen gilt für alle Neuzusagen ab dem 01.05.2014
5. Wertpapiere
DekaBank Depot
S-Broker Depot
Das seitens der DekaBank zugrunde liegende Preis- und Leistungsverzeichnis ist
in seiner jeweiligen gültigen Fassung wirksam.
Das seitens des S-Broker zugrunde liegende Preis- und Leistungsverzeichnis ist
in seiner jeweiligen gültigen Fassung wirksam.
5.1 Erträgnisaufstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
5.2 Ersatz von Aufwendungen
15,00
Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse
richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4
A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat-kunden
und
Geschäftskunden
Sparverkehr,
Reisezahlungsmittel,
Kreditgeschäft,
Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges
Dienstleistung
Preis in EUR
6. Safes / Verwahrstücke
6.1 Mietpreis für Safes (pro Jahr)
50
75
100
150
200
300
300
50
50
100
150
200
mm H
mm H
mm H
mm H
mm H
mm H
mm H
mm H
mm H
mm H
mm H
mm H
600 mm B
SB-Anl. BS 8
SB-Anl. BS 0
SB-Anl. BS 0
SB-Anl. BS 0
SB-Anl. BS 0
Größe
1
2
3
4
5
6
7
8
11
12
13
14
Nettopreis
36,00
36,00
43,20
57,60
72,00
93,60
172,80
36,00
36,00
43,20
57,60
72,00
zzgl. MWSt
Bruttopreis*
6,84
42,84
6,84
42,84
8,21
51,41
10,94
68,54
13,68
85,68
17,78
111,38
32,83
205,63
6,84
42,84
6,84
42,84
8,21
51,41
10,94
68,54
13,68
85,68
*Bei Neuvergabe automatische monatsgenauer Buchung bis Jahresende
6.2 Zwangsöffnung bzw. Austausch der Schließung
Fremdkosten zzgl. 57,12 EUR pauschal
(netto 48,00 EUR) und Fahrtkosten
6.3 Mietpreis für Verwahrstücke (nur in Ausnahmefällen)
- Die Möglichkeit der Einlagerung von Verwahrstücken wird seit dem 01.12.2015 nicht mehr angeboten
7. Sonstiges
- Abruf Handelsregisterauszug
- Abruf Auszug der Gesellschafterliste
15,00
5,00
7.1 Erträgnisaufstellung1
0,00
7.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene
- Telefonate /
pro Einheit
Telefaxe
- Fotokopien
pro Kopie
- Nachforschungen
- zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den
Kunden verursacht)
- sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu
vertretende Umstände verursacht)
- Fahrtkosten für
Fahrten im
je Kilometer
Kundeninteresse
7.3 Duplikatserstellung
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
1
0,30
0,30
unentgeltlich
je nach Aufwand,
29,75 EUR / Std.
0,50
3,00 zzgl. evtl. fremde Gebühren
Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich.
5
A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat-kunden
und
Geschäftskunden
Sparverkehr,
Reisezahlungsmittel,
Kreditgeschäft,
Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges
Dienstleistung
Preis in EUR
7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden
- Auskunftserteilung
- über eigene Kunden ggü. anderen KI
- außerhalb der Sparkassenorganisation
- Einholung von Auskünften
- bei Kreditinstituten
- bei Auskunfteien (Creditreform)
netto 42,02
brutto 50,00
25,00
50,00
7.5 Bankbürgschaft (Aval)
- gegen bankübliche Sicherheiten
- ggü. der LBS-Hessen-Thüringen im Rahmen der „FaeH“
- ggü. anderen Bausparkassen
- zusätzliche Urkundengebühr
7.6 Kassengeschäft
- Geldwechsel (Hartgeld)
- eigene Kunden
- Nichtkunden
- Sortentausch / -versand
- eigene Kunden
- Versand
- Mindermengenaufschlag* bei Direktversand an Kunden
*bei Gegenwert unter 100,00 EUR
3,00% p.a.
1,00% einmalig
2,00% einmalig
je 30,00
0,00
0,50 pro Rolle
0,00
8,93
1,50 je Vorgang
-
Edelmetallan- und -verkauf
- Helaba
Differenz zw. Abrechnung und Kursblatt der Helaba
- bis 500,00
zzgl. 25,00
- ab 500,01
zzgl. 5,00% auf den Kurs der Helaba
- Direktversand an Kunden
8,93
- Mindermengenaufschlag* bei Direktversand an Kunden
1,50 je Vorgang
-
andere Firmen (z. B. Haereus)
*bei Gegenwert unter 100,00 EUR
sofern von Helaba zu beziehen, analog Helaba,
sonst Zuschlag 20,00% auf Bezugspreis
7.7 Sonstiges
- Dokumenteneinzug
- Nachfragen aus BSE / Zweitschrift im Kundeninteresse
- Anforderung vom Fremdinstitut
- Anforderung an Fremdinstitut
- Haftungserklärungen bei Erbfällen
- Adressanfrage von Händlern
- Händler ist Kunde
- Händler ist Nichtkunde
- Unterlagen die im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe
und bei Kontoeröffnung erforderlich sind
- Abruf Handelsregisterauszug
- Auszug aus der Gesellschafterliste
1,00‰, mind. 25,00
5,00 zzgl. fremde Spesen
5,00 zzgl. fremde Spesen
0,00
0,00
netto 15,00 / brutto 17,85
15,00
5,00
6
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto)
1. Preismodelle für Privatkunden1
Kontoführung Girokonto
monatlicher Grundpreis
Beauftragung Zahlungsdienst4
durch den Kunden
- Über Internet / Finanzsoftware in
Euro im EWR5 (je Vorgang)
- Über Selbstbedienungs-Terminal
in Euro im EWR5 (je Vorgang)
- Beleghafte Buchung6 in Euro
im EWR5 (je Vorgang)
- Weitere Geschäftsvorfälle8*
Bargeschäfte
- Auszahlung Kasse (ab 1.000.- frei)
- Auszahlung am Automat der
Sparkasse Starkenburg (GAA)
Konto mit
Zukunft2
Giro Online
SB Girokonto /
Bauzwischenkonto3
Privatgiro
Normal /
Basiskonto /
Mindest-*** /
Guthabenkonto
*** /
Willkommenskonto /
P-Konto***
(Bürgerkonto)
-.-
2,49
4,50
3,00
-.-
-.-
-.-
0,20
-.-
0,50
-.-
0,20
-.-7
1,50
1,50
1,00
-.-
-.-
-.-
0,30
-.-
1,50
1,50
-.-
-,-
-,-
1,50 **
-,-
*Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen.
**5 Freiposten pro Monat
***Altverträge
Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für dieses Kontopreismodell oben
aufgeführt werden wie z.B. Überweisungen in Drittstaaten, Scheckeinreichung werden nachfolgend in Kapitel
B vereinbart. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 5.
Ausnahmen: Zins&Cash, Unterkonten von Personenmehrheiten (z.B. Jahrgangskonten), Sozialhilfeempfänger in Alten-/ Pflegeheimen,
die monatliche Kontoführungsgebühr ist zu berechnen.
2 bis zum 18. Lebensjahr oder Beendigung von Berufsausbildung / Studium, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (nur 1
Konto pro Kunde).
3
Bei Bauzwischenkonto entfällt die monatliche Kontoführungsgebühr
4 z.B. Überweisungen, Zahlschein, GAA (außer Sparkassen-Geldausgabeautomaten), Kartenzahlung, fremdes Ladeterminal, Sortenkauf,
keine Entgeltberechnung für Chip-Ladevorgang, Dauerauftragsbelastung, Stornierungen, Zins- / Gebührenbuchungen, Übertrag auf bei
uns geführte Konten desselben Kontoinhabers, Ehepartners und der minderjährigen Kinder (außer im Wertpapierbereich), PSGewinnsparen, Darlehensauszahlung, Kontoabrechnung, Entgelt für Karten.
5 EWR-Staaten derzeit: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
6 z.B. Überweisung, Scheck- oder Lastschrifteinreichung (pro Beleg)
7 Ausnahme: beleghafte Lastschrifteinreichungen sind kostenpflichtig
8 Einlösung von Lastschriften, Gutschriften aus Überweisungen, Scheckeinlösungen /Lastschrifteinzug
1
7
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
2. Preismodelle für Geschäftskonten1
Leistung
Kontoführung mtl.
Mindestpreis
Buchungen
- Auszahlung Kasse
- Auszahlung (eigene GAA)
- Mit der SparkassenCard
- Mit der Kreditkarte
- Auszahlung (netzfremde GAA)
- Mit der Kreditkarte
- Einreichung beleghafter
Buchungen2
- Einreichung belegloser
Buchungen, online4
- Postenpreis5*
- Einzahlung
- Geschäftsvorfall6
Preis in EUR
Geschäftskonto
3,50
-,-
Notar- / Anderkonto
-,-,-
Kommunal-Giro
-,-,-
1,50
-,-
-,-
-,2,00%, mind. 6,00
-,nicht möglich
-,nicht möglich
2,00%, mind. 6,00
nicht möglich
nicht möglich
1,00
-,-
-,-3
0,20
-,-
-,-
0,40
0,40
0,20
-,-,-,-
-,-,-,-
*Wird nur erhoben, wenn Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen.
Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für dieses Kontopreismodell oben
aufgeführt werden wie z.B. Überweisungen in Drittstaaten, werden nachfolgend in Kapitel B vereinbart.
Ausnahmen: Kommunen, gemeinnützige Vereine und politische Parteien
z. B. Überweisung, Scheck- oder Lastschrifteinreichung (pro Beleg)
Bei Bauzwischenkonto entfällt die monatliche Grundgebühr
4 z. B. Überweisungsgutschrift, Gehalts- und Renteneingang, Scheckeinlösung, Lastschrifteinzug, Kartenzahlung
5 Ausnahmen: Chip-Ladevorgang, DA-Belastung, Stornierungen, Zins- / Gebührenbuchungen, Übertrag auf bei uns geführte Konten
desselben Kontoinhabers, Ehepartners und der minderjährigen Kinder (außer im Wertpapierbereich)
6 z. B. Überweisung, Scheck- oder Lastschrifteinreichung (pro Einzelposten bei Sammeleinreichung)
1
2
3
8
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
3. Kontoauszug (pro Vorgang)
Erstellung und Bereitstellung / Übermittlung in der vereinbarten Form,
Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren
Preis in EUR
keine gesonderte Berechnung*
*Einschränkung GiroOnline:
Beim GiroOnline Konto ist ausschließlich die Bereitstellung / Übermittlung als elektronische Form
(elektronisches Postfach) und Häufigkeit ohne gesonderte Berechnung.
- Bereitstellung / Übermittlung, auf Verlangen des Kunden,
- über Kontoauszugsdrucker oder Postversand (pro Vorgang)
0,50
- bei Postversand zzgl.
Portokosten
Bereitstellung / Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das
Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang)
- Tagesauszug
- bei Postversand
Portokosten
- bei SB-Girokonto und Bauzwischenkonto zuzüglich
1,00
- Wochenauszug
- bei Postversand
Portokosten
- bei SB-Girokonto und Bauzwischenkonto zuzüglich
1,00
- Monatsauszug
- bei Postversand
Portokosten
- bei SB-Girokonto und Bauzwischenkonto zuzüglich
1,00
Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.
Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen oder 80 Umsätzen
oder 25 Tage nach einem Rechnungsabschluss nicht abgerufenen
Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen
Erstellung und Bereitstellung / Übermittlung eines Kontoauszugs- /
Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden
- bis 6 Monate rückwirkend
(soweit vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- bei Postversand
- ab 6 Monate rückwirkend
(soweit vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- bei Postversand
Portokosten
je Auszug 1,00
siehe A. 7.2. Nachforschungen
Die Sparkasse / Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen1.
Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung
gesondert vereinbart werden.
1
Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie
die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder
Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
9
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank1
1.1 Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank
Sparkasse Starkenburg
An der Sparkasse
64646 Heppenheim
1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank
Kaiserstraße 29, 60311 Frankfurt am Main
Internet: www.ecb.europa.eu)
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108, 53117Bonn und
Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main
(Internet: www.bafin.de)
1.3 Eintragung im Handelsregister
HRA 23210
1.4 Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.
Die Sparkasse / Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen
Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von:
-Sonnabenden,
-dem 24. und 31. Dezember,
-Christi Himmelfahrt
-Fronleichnam
Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit):
(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind)
Beleghafte Überweisungen:
SB-Terminal, Online-Banking/FinTS:
Datenfernübertragung:
Telefon-Banking:
12:30 Uhr
16:00 Uhr
16:00 Uhr
------------
Die Ausführungsfrist für danach eingereichte Aufträge beginnt am Folgetag.
1
Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
10
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
1.6
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
2. der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen)
3. oder der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste)
4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder
5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012
zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen
und Lastschriften in EURO und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
6. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015
über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge
kann
sich
der
Kunde
an
die
Verbraucherschlichtungsstelle wenden.
bei
der
Deutschen
Bundesbank
eingerichtete
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
Verbraucherschlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht alternativ zum Verfahren vor der
Verbraucherschlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle
beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an
folgende Anschrift zu richten:
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
-SchlichtungsstelleBonifaciusstraße 15
99084 Erfurt
Näheres regelt die „Schlichtungsordnung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen”, die
auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
11
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
2. Überweisungen
2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR)1 in EUR oder in anderen EWR-Währungen2
2.1.1 Überweisungsauftrag
a) Annahmefrist für Überweisungen
Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse / Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5
b) Ausführungsfrist
Die Sparkasse / Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisung in Euro
- belegloser Überweisungsauftrag3
max. 1 Geschäftstag
- beleghafter Überweisungsauftrag4
max. 2 Geschäftstage
- Überweisung in anderen EWR-Währungen
- belegloser Überweisungsauftrag3
max. 4 Geschäftstage
- beleghafter Überweisungsauftrag4
max. 4 Geschäftstage
Die Geschäftstage der Sparkasse / Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5
c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa) Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und
Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler
trägt die folgenden Entgelte:
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,
Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu,
Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone,
Ungarischer Forint.
3 Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ)
4 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ
1
12
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
Überweisungsmodalitäten
je Überweisung vom Girokonto
per
Dauerauftrag
per
Eilüberweisung
Eilüberweisung
(zur Barauszahlung bis max.
2.500 EUR)
per
Zahlschein je
angefangene
5.000 EUR
(Kunde)
-.-
-.-
-.-
5,00
-,-
15,00**
-.-
-.-
1,5 ‰
mind.
12,00 EUR zzgl.
Spesen und
Courtage
1,5 ‰
mind.
12,00 EUR zzgl.
Spesen und
Courtage
-.-
-.-
Überweisungsart
beleghafte
Überweisung1
beleglose
Überweisung2
Überweisung mit IBAN/BIC
in EURO innerhalb der
1,00
0,20
Sparkasse
Starkenburg
(SEPA-Überweisung)
Überweisung mit IBAN/BIC
in EURO an einen anderen
1,00
0,20
Zahlungsdienstleister
(SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf eine
1,50 ‰
1,50 ‰
andere Währung eines
mind.
mind.
EWR
Mitgliedstaates 12,00 EUR zzgl. 12,00 EUR zzgl.
lautet an einen anderen
Spesen und
Spesen und
Zahlungsdienstleister
Courtage
Courtage
*Für caritative Zwecke kostenfrei
**nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe
Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“).
bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler
zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
- 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
- 1: Zahler trägt die Entgelte (OUR)
- 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Höhe der Entgelte
Entgelt (zzgl. Courtage und Spesen)
1,50‰
Inland: 1,50‰
OUR
1
Ausland 25,00 EUR
Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben.
SHARE
Entgeltregelung
0
d) Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
- bei Postversand
2,50
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
entfällt
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
2,50
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist* 3
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
20,00
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
20,00
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden*3
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
20,00
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
20,00
*zzgl. Aufwendungsersatz für Entgelte, die der Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers der Sparkasse für die
Rücküber tragung berechnet. Derartige Entgelte können höher sein als der Überweisungsbetrag
Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ
Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ)
3 Bepreisung nicht für Überweisungen innerhalb Deutschlands
1
2
13
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
Dauerauftrag
-
Ausführung1
-
Einrichtung / Änderung / Aussetzung am Schalter
Einrichtung / Änderung / Aussetzung online / SB-Terminal
1,50‰, mind. 12,00 EUR
zzgl. Courtage und Spesen
2,50
0,00
2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse / Landesbank folgende Entgelte berechnet:
Überweisungsgutschrift aus
Entgelt in Euro
Überweisung mit IBAN / BIC in Euro innerhalb der Sparkasse / Landesbank
0,30
(SEPA-Überweisung)
Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem
0,30
Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungs0,30
dienstleister (SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates
0,30
lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister
Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates
0,30
lautet
Hinweis: Für Überweisungseingange in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o. g.
Entgelten folgendes Entgelt (inkl. Courtage) erhoben:
übrige Länder
bis 5.000,00
5,00
(Drittländer)
bis 9.999,99
7,50
ab 10.000,00
1,00‰, max. 100,00
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von
Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist
(siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“) oder der Überweisende, z. B. bei
grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.
2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) 2 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 3 sowie alle
Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)4
2.2.1 Überweisungsaufträge
a) Ausführungsfrist
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa) Entgeltpflichtiger
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
- 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
- 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
- 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Bepreisung nicht für Überweisungen innerhalb Deutschlands
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,
Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
3 z. B. US-Dollar.
4 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
1
2
14
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
Hinweis:
- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und
den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte
abgezogen werden.
- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden.
bb) Höhe der Entgelte
Entgeltregelung
0
1
übrige Länder
1,50‰, mind. 12,00 EUR
1,50‰, mind. 12,00 EUR
zzgl. Courtage und Spesen
zzgl. 25,00 EUR fremde Spesen
(sonstige Zahlungen)
Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführungen (bei Entgeltregelung „0“ oder „1“)
bei SWIFT-Anschluss
5,00
ohne SWIFT-Anschluss
13,50
Zielland / Produkt
Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung
Entgeltregelung
Entgelt (inkl. Courtage)
0
zzgl. Konvertierungsprovision 0,25‰, mind. 2,50 EUR
1
zzgl. Konvertierungsprovision 0,25‰, mind. 2,50 EUR
Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben.
cc) Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
- bei Postversand
2,50
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
entfällt
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
2,50
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist* 1
- innerhalb der Sparkassen Finanzgruppe
20,00
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
20,00
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden*1
- innerhalb der Sparkassen Finanzgruppe
20,00
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
20,00
Dauerauftrag
- Ausführung1
1,50‰, mind. 12,00 EUR
zzgl. Courtage und Spesen
- Änderung / Aussetzung / Löschung am Schalter
2,50
- Änderung / Aussetzung / Löschung online / SB-Terminal
0,00
* zzgl. Aufwendungsersatz für Entgelte, die der Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers der Sparkasse für die
Rückübertragung berechnet. Derartige Entgelte können höher sein als der Überweisungsbetrag
1
Bepreisung nicht für Daueraufträge innerhalb Deutschlands
15
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
2.2.2 Überweisungsgutschriften
a) Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich
danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen
wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen
Entgelte (SHARE)
- 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
- 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte
abgezogen werden.
- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden.
b) Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse / Landesbank folgende Entgelte
berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:
Absenderland / Währung
Schweiz in Euro mit IBAN / BIC
(SEPA-Überweisung)
Entgelt in EUR
bis 5.000,00
5,00
bis 9.999,99
7,50
ab 10.000,00
1,00‰, max. 100,00
Monaco in Euro mit IBAN / BIC
bis 5.000,00
5,00
(SEPA-Überweisung)
bis 9.999,99
7,50
ab 10.000,00
1,00‰, max. 100,00
übrige Länder
bis 5.000,00
5,00
(Drittländer)
bis 9.999,99
7,50
ab 10.000,00
1,00‰, max. 100,00
Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung „0“ oder „2“)
Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung
Entgeltregelung
Entgelt (inkl. Courtage)
bis 5.000,00
5,00
0
bis 9.999,99
7,50
ab 10.000,00
1,00‰, max. 100,00
bis 5.000,00
5,00
1
bis 9.999,99
7,50
ab 10.000,00
1,00‰, max. 100,00
Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben.
16
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
3. Lastschriften
3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR)1
3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7 c ZAG)
a) Ausführungsfrist
Die Sparkasse / Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens
innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse / Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
b) Entgelte
Lastschrifteinlösung
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker
Entgelt für Rücklastschriften – Belastung des Zahlungsempfängers
- eigene Gebühr
- fremde Gebühr
2,50
2,50
2,50
5,00
3,00
3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift
a) Ausführungsfrist
Die Sparkasse / Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von
- SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse / Landesbank
- SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister
c) sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker
Entgelt für Rücklastschriften – Belastung des Zahlungsempfängers
- eigene Gebühr
- fremde Gebühr
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs
1
0,30
0,30
2,50
2,50
2,50
5,00
3,00
0,00
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
17
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift
a) Ausführungsfrist
Die Sparkasse / Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von
- SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse / Landesbank
- SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister
c) sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung / Änderung eines SEPAFirmenlastschrift-Mandats
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker
Entgelt für Rücklastschriften – Belastung des Zahlungsempfängers
- eigene Gebühr
- fremde Gebühr
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs
0,30
0,30
0,00
2,50
2,50
2,50
5,00
3,00
0,00
3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten
a) Ausführungsfirst
Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.
3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift
a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösungen aus Einreichungen von
Monaco
Schweiz
b) sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker
Entgelt für Rücklastschriften – Belastung des Zahlungsempfängers
- eigene Gebühr
- fremde Gebühr
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs
0,30
0,30
2,50
2,50
2,50
5,00
3,00
0,00
3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift
c) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösungen aus Einreichungen von
Monaco
Schweiz
0,30
0,30
18
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
d) sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung / Änderung eines SEPAFirmenlastschrift-Mandats
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker
Entgelt für Rücklastschriften – Belastung des Zahlungsempfängers
- eigene Gebühr
- fremde Gebühr
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs
0,00
2,50
2,50
2,50
5,00
3,00
0,00
3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften
3.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften
bei Einmal- und wiederkehrenden
Lastschriften
frühestens
spätestens
28
1
Kalendertage und
Geschäftstage bis 13:05 Uhr vor Fälligkeit der
SEPA-Basis Lastschrift
3.3.2 SEPA-Firmen-Lastschriften
bei Einmal- und wiederkehrende
Lastschriften
frühestens
spätestens
28
1
Kalendertage und
Geschäftstage bis 11:05 Uhr vor Fälligkeit der
SEPA-Basis Lastschrift
Nichteinhaltung der Fristen
10,00
19
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
4. Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.1 Kreditkarten
a) Jahrespreise1
MasterCard Standard / Visa Card
- Hauptkarte (jährlich)
42,00
- Zusatzkarte (jährlich)
21,00
- als PictureCard mit individuellen Motivwunsch (jährlich)
2,50
MasterCard Gold
- Hauptkarte (jährlich)
84,00
- Zusatzkarte (jährlich)
60,00
- zusätzliche VISA-Card
12,00
- als PictureCard mit individuellen Motivwunsch (jährlich)
2,50
MasterCard Platinum
- Hauptkarte (jährlich)
250,00
- zusätzliche MasterCard Standard / VISA-Card (jährlich)
21,00
- zusätzliche MasterCard Gold (jährlich)
60,00
MasterCard Basis
- Grundpreis Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
24,00
- Grundpreis Erwachsene
42,00
- zusätzlich ARK Versicherung
8,00
- als PictureCard mit individuellen Motivwunsch (jährlich)
2,50
MasterCard Business Standard
- Hauptkarte (jährlich)
20,00
- Hauptkarte (jährlich mit Firmenlogo)
35,00
MasterCard Business Gold
- Hauptkarte (jährlich)
65,00
- Hauptkarte (jährlich mit Firmenlogo)
80,00
Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)-Antrag der Kunden (soweit durch vom
Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei
Namensänderung)
- ohne Ersatz eines PIN-Briefes
0,00
- mit Ersatz eines PIN-Briefes
0,00
Anforderung einer neuen Aktivierungs-PIN
pro Vorfall 5,00
Zusatzentgelt bei eiligen Kreditkartenanträgen
15,00
Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 2
Portokosten
Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom
Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug
- bei Postversand
0,00
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
entfällt
Sperren einer MasterCard / Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden.
0,00
(Die Sperranzeige gem. Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.)
Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährungen
1,00% vom Umsatz
erfolgen3
Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums3
1,00% vom Umsatz
Barauszahlung (siehe Ziffer II 4.4)
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse / Landesbank
sind.
2 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets
unentgeltlich erstellt und übermittelt.
3 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.
1
20
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte)
Debitkarte (jährlich)1 2 3
3,00
Täglicher Verfügungsrahmen4
SparkassenCard je nach Einsatz5
- Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten
1.250,00
- Abheben von Bargeld an fremden6 Geldautomaten
1.000,00
- Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen
2.200,00
- Aufladen der Geldkarte
200,00
Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den
0,00
Kontoinhaber oder bei Namensänderung)
Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden
(Die Sperranzeige gem. den Bedingungen für die SparkassenCard / Sparkassen-Kundenkarte
5,50
und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich)
Anforderung einer neuen Aktivierungs-PIN
pro Vorfall 5,00
Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen
- im EWR7
0,00
- bei Zahlung in Fremdwährung
1,00% des verfügten Betrages,
mind. 1,00 max. 6,00
- bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR
1,00% des verfügten Betrages,
mind. 1,00 max. 6,00
Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)
4.3 GeldKarte
Aufladen unserer GeldKarten
- an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an
unseren Geldautomaten (Ladeterminals)
- an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen / Landesbanken
- an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister
- an electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder
dem girogo-Logo gekennzeichnet sind
0,00
0,00
0,00
0,00
4.4 Barauszahlungen
a) Barauszahlungen an eigene Kunden
am Schalter
mit unserer
SparkassenCard
siehe Preismodelle Girokonten
mit unserer MasterCard
entfällt
mit unserer VISA Card
entfällt
am Geldautomaten
unentgeltlich
2,00% vom Umsatz,
mind. 6,00 EUR
2,00% vom Umsatz,
mind. 6,00 EUR
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind.
Für Schüler, Studenten und Auszubildende bis max. zur Vollendung des 27. Lebensjahres wird kein Entgelt berechnet.
3
Für Vereinskonten, Kommunen und UK wird kein Entgelt berechnet.
4
Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto
ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen
Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.
5 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
6 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.
7 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
1
2
21
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
b) Barauszahlungen an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte
(SparkassenCard)
am Schalter
am Geldautomaten
bei am Heimatsparkassenmodell
entfällt
unentgeltlich
teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken
1
bei ZD im EWR , die ein direktes
Kundenentgelt2 erheben:
entfällt
unentgeltlich
- Verfügungen im girocard-System in Euro
entfällt
1,00%, mind. 6,00
- Verfügungen im Maestro / Cirrus-System in
EUR
Euro
bei ZD im EWR1, die kein direktes
Kundenentgelt3 erheben:
entfällt
1,00%,
- Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS,
mind. 6,00 EUR
Maestro / Cirrus und V-Pay / Plus in Euro
bei ZD im EWR1 in Fremdwährungen im Maestro
1,00%,
entfällt
/ Cirrus oder V-Pay / Plus-System
mind. 6,00 EUR
bei ZD außerhalb des EWR1 im Maestro / Cirrus
1,00%,
entfällt
oder V-Pay / Plus System
mind. 6,00 EUR
mit Kreditkarte (MasterCard / VISA-Card)
3,00% vom Umsatz,
2,00% vom Umsatz,
- Im Inland und Ausland*
Ggf. werden Sie durch den Geldautomatenmind. 6,00 EUR
mind. 6,00 EUR
betreiber mit einem Entgelt belastet
*zzgl. 1,00% für Auslandseinsatz
4.5 Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie
folgt eingehen:
- Kartenzahlungen im EWR in Euro
max. 1 Geschäftstag
- Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung4 als Euro
max. 4 Geschäftstage
- Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der
Die Kartenzahlung wird
Währung
baldmöglichst bewirkt
Die Geschäftstage der Sparkasse / Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5
4.6 Bareinzahlung
a) Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter
- auf Konten bei uns
5,00*
- auf Konten bei anderen Sparkassen / Landesbanken
5,00*
- auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern
entfällt
Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II. 2.1.1 b)
und II 2.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen.
b) Bareinzahlung fremder Kunden
- auf Konten bei uns
- auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern
entfällt
entfällt
*je angefangene 5.000,00 EUR
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
2 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem
Karteninhaber am Geldautomaten.
3 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.
4 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu,
Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone,
Ungarischer Forint.
1
22
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
5. Online-Banking und Electronic Banking
(Alle Preise soweit durch den Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
5.1 Online-Banking (PIN / TAN / SMS / FinTS)
- Bereitstellung des Online-Banking Zuganges
mtl. 0,00
- Bereitstellung von Chip-TAN-Listen
- monatlich
0,00
- je TAN-Liste
0,00
- Bereitstellung von sms / pushTAN
- monatlich
0,00
- je pushTAN*
0,05
- je smsTAN*
0,08
- Bereitstellung von Kontoweckern (max. Anzahl 10 Kontowecker)
0,00
- je SMS*
0,08
- je Push-Nachricht*
0,08
- je Push-Nachricht (nur Dispowecker)*
0,05
- je E-Mail
0,00
- Ändern und Löschen von Kontoweckern
0,00
- Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift (HBCI-Chipkarte)
10,00
- Bereitstellung eines TAN-Generators
10,00
- Bereitstellung von historischen Auszügen (je Auszug)
0,15
- Softwareinstallation und
Anfahrt und erste Stunde netto 50,00, brutto 59,50,
Einweisung vor Ort
jede weitere angebrochene ¼ Stunde netto 10,00, brutto 11,90
- Sonderleistungen
(soweit durch den Kunden zu vertretenden Umständen verursacht)
- Entsperrung PIN / TAN
0,00
- Neue PIN anfordern (neu bei Erstellung einer neuen Start-PIN)
2,50
- Limit ändern (vorübergehend)
5,00
5.2 Electronic Banking
Zugangsverwaltung für EBICS
- Einrichtung: Kunden ID
0,00
- Einrichtung: zusätzliche Kunden ID
0,00
- Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV
0,00
- Einrichtung: Teilnehmer ID
0,00
- Einrichtung: Konto
5,00
- Einrichtung / Änderung von Auftragstypen
0,00
S-Zentral
- Funktion Servicegirostelle pro Konto / Pro Monat
30,00
Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden1
- elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs- / Sicherungsverfahren
mtl. 0,00
- elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940
a) pro Konto und / oder
mtl. 0,00
b) pro bereit gestelltem Umsatz
0,05
Umsatzinformation in elektronischen Sammlern
a) pro Konto und / oder
mtl. 0,00
b) - pro bereit gestellter Datei
0,00
- pro bereit gestelltem Umsatz
0,05
Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je
Übertragungs- / Sicherungsverfahren, z. B.
- für die DATEV
mtl. 0,00
- pro bereit gestelltem Umsatz
0,05
ELKO / EBICS Eilzahlungen (Auftragsart DTE)
je Eilzahlung 5,50
*Keine Berechnung für die Kontomodelle: S-Kids ,S-Youngster, S-Clever und S-Teens
1
Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich
erstellt und übermittelt.
23
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking / FinTS
a) Beauftragung mittels FinTS:
- Sammelüberweisung
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten1)
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten2)
- je Einzelauftrag
- Eilüberweisung (Euro-Express)
- je Einzelauftrag
- Lastschrifteinzug
- im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem
Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7c ZAG)
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten1)
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten2)
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten1)
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten2)
- je Einzelauftrag
b) Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM):
- Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei
- Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei
- zzgl. je Posten
- Überweisungen
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten1)
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten2)
- je Einzelauftrag
- Eilüberweisung (Euro-Express)
- je Einzelauftrag
0,20
0,20
n.V.
0,20
0,20
0,20
0,20
0,20
0,00
0,00
0,20
0,20
0,20
n.V.
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Kroatien,
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
2 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
1
24
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
- Lastschrifteinzug
- im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem
Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7c ZAG)
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten1)
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten2)
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten1)
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten2)
- je Einzelauftrag
Preis in EUR
0,20
0,20
0,20
0,20
0,20
6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei
gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16
der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card.
Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter
www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Kroatien,
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland sowie Zypern
2 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
1
25
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Dienstleistung
Preis in EUR
III. Scheckverkehr
(alle Preise soweit durch den Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
1. Allgemein
Scheckeinlösung
Scheckeinzug (Inland)
Scheckvordrucke (je Vordruck)
- Bar-, Verrechnungsscheck
- Orderschecks -endlos- Verrechnungsschecks -endlos- Personalisierung
Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch
Vormerkung / Verlängerung einer Schecksperre (max. 6 Monate)
Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks
Einholung fehlender Unterschriften
Anforderung einer Scheckkopie
Rückscheck eingehend
(Schuldner des Gesamtentgelts ist der Scheckeinreicher)
Wertstellung
- Scheckeinreichungen
- eigenes Kreditinstitut
- andere Kreditinstitute
- Eingang vorbehalten
- Inkasso
- Scheckeinlösung
1,00
1,00
0,10
0,45
0,20
0,05
5,00
5,50
30,00
3,00
5,00
5,00
zzgl. fremde Gebühr
Buchungstag + 1 Geschäftstag
Buchungstag + 2 Geschäftstage
Buchungstag + 2 Geschäftstage
Buchungstag
2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr
1. Scheckzahlungen in das Ausland1
-per Scheck
-per Barscheck
- in EUR
- in Fremdwährung
2. Scheckzahlungen aus dem Ausland1
- in EUR bis 250,00 EUR
ab 250,01 EUR
- in Fremdwährung
1,5‰ des Betrages, mind. 12,00 EUR zzgl. Spesen
1,5‰ des Betrages, mind. 12,00 EUR zzgl. Spesen
zzgl. 0,25‰ des Betrages, mind. 2,50 EUR
mind. 8,00 EUR zzgl. Spesen
1,5‰ des Betrages, mind. 12,00 EUR zzgl. 3,00 EUR Spesen
zzgl. 0,25‰ des Betrages, mind. 2,50 EUR
Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung im
Scheck-verkehr bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten
ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“).
1
Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger / Auftraggeber zu zahlen ist.
26
C.
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für
Privatkunden und Geschäftskunden
Umrechnungskurse
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei
gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
D.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für
Privatkunden und Geschäftskunden
Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über
Finanzdienstleistungen,
2. der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) oder
3. der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste),
4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung
(EG) Nr. 2560/2001 oder
5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur
Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und
Lastschriften in EURO und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
6. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über
Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle
wenden.
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
Verbraucherschlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Bei Streitigkeiten im Bereich Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und wegen sonstiger Bankgeschäfte und
Finanzdienstleistungen kann sich der Kunde an die Verbraucherschlichtungsstelle bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postfach 12 53
53002 Bonn
wenden.
Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht alternativ zum Verfahren vor den o. a. Verbraucherschlichtungsstellen die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
-SchlichtungsstelleBonifaciusstraße 15
99084 Erfurt
Näheres regelt die „Schlichtungsordnung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen”, die auf
Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
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