Preis- und Leistungsverzeichnis Preis
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Preis- und Leistungsverzeichnis Stand 24.11.2016 Kapitel A: Seiten 2 – 6 Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Seiten 7 – 26 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Seite 27 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Privatkunden und Geschäftskunden (außer Zahlungsdienste) für Kapitel D: Seite 27 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat-kunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch 0,00 1.2 Kennwortvereinbarung 0,00 1.3 Aufbewahrung eines Sparkassenbuchs –wird nicht mehr angeboten- 12,50 1.4 Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto - Barauszahlung Sparkonto Einzahlungstag Auszahlungstag 1.5 Kraftloserklärung Sparkassenbuch - bis 500,00 EUR - bis 5.000,00 EUR - ab 5.000,01 EUR 10,00 20,00 50,00 2. Reisezahlungsmittel 2.1 Reiseschecks - Barauszahlung von Reiseschecks - Rücknahme von unverbrauchten EUR-Reiseschecks - Einlösung von Reiseschecks (EUR) von Nichtkunden 0,00 0,00 1,00% mind. 6,00 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite Nachfolgende Gebühren bei Krediten werden nur erhoben, wenn diese im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen oder durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurden. 4.1 Kontoführungsgebühr 0,00 4.2 Einholung von Auskünften im Kundenauftrag - Abruf Liegenschaftskarte - Abruf Liegenschaftsbuch - Einholung eines Grundbuchauszugs - Bereitstellungsprovision bei allen Darlehen (bei Variabel*- und Festkondition ab 30 Tage nach Zusage) 30,00 30,00 15,00 2,00% p.a. *Die Bereitstellungsprovision bei den variablen Darlehen gilt für alle Neuzusagen abm dem 01.05.2014 4.3 Gebühr für Beglaubigung - Teilabtretungserklärung - Teillöschungsbewilligung - Treuhandauftrag - Pfandentlassung - Löschungsbewilligung / Abtretung bei vollständiger Darlehensrückzahlung außerhalb eines Treuhandauftrages gem. Gerichts- und Notarkostengesetz die Hälfte der vollen Gebühr, mind. 50,00 0,00 2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat-kunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 4.4 Schätzgebühr - durch fremde Sachverständige - durch vereidigte SPK-Angestellte - Beleihung Wohnungsbau - Beleihung Gewerbeobjekte Fremdkosten 0,00 0,00 4.5 Beleihungswertbestätigung im Auftrag von Fremdinstituten 4.6 Nichtabnahmeentschädigung 100,00 Die Berechnung erfolgt analog der Berechnung des Vorfälligkeitsentgeltes und ist im Bedarfsfalle zu erfragen 4.7 Aussetzung der Darlehensrate pro Beschluss 25,00 4.8 Schuldübernahme durch Fremde mind. 0,50% des Übernahmebetrages 4.9 Sonstige Vertragsveränderungen - wesentliche (neues Vertragswerk) - nicht wesentlich (Ergänzungsvereinbarung) - im Rahmen der Zinsprolongation 100,00 25,00 0,00 4.10 Darlehenskontoauszug - Kopie des Jahreskontoauszuges - Auszug laufendes Jahr (manuell) 4.11 Vorfälligkeitsentgeltberechnung - Institutsaufwand für die vorzeitige Ablösung des Kredits - Ersparte Risikokosten - Ersparte Verwaltungskosten 4.12 Ratenkredite - Stundung 10,00 10,00 200,00 0,05% Aufschlag auf den Wiederanlagezins 20,00 p.a. 0,50% des Aussetzungsbetrages, mind. 15,00 4.13 Kontokorrentkredite - Kreditprovision für gewerbliche Kontokorrentkredite - Bearbeitungsgebühr für gewerbliche Kontokorrentkredite 4.14 Fremdwährungsdarlehen - Mindestmarge - Bearbeitungsgebühr - Bearbeitungsgebühr bei Umwandlung von Fremdwährung in EUR 1,00% p.a. 150,00 1,35% mind. 500,00 mind. 500,00 3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat-kunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 4.15 Wechsel Domizilwechsel - Wechsel die bei uns diskontiert und zahlbar gestellt sind - Einzugswechsel bei uns zahlbar (Vereinnahmung erfolgt bei Fälligkeit) und LZB-Abrechnung - Einzugswechsel-Gebühr - Einziehung durch die Sparkasse für eigene Kunden - Wechselrückgabe-Gebühr - Rückgabe unbezahlter Wechsel (Sparkasse ist Domizilstelle) - 0,50‰ mind. 10,00 max. 35,00 1,50‰ mind. 10,00 max. 35,00 15,00 pro Abschnitt Protestkosten eigene Auslagen Porto, Fahrtkosten, Arbeitszeit 70,00 1/3% der Wechselsumme, mind. 10,00 Rückgabe zurückgerufener Wechsel 12,50 Weiterleitung eines Wechselrückrufs 10,00 Bearbeitung eines Wechselrückrufs 1,00‰ der Wechselsumme, mind. 10,00, max. 35,00 Vorzeitige Einlösung / Rückrechnung von bei uns 1,00‰, mind. 10,00 max. 35,00 diskontierten Wechsel Mindestdiskont für Diskontwechsel 10,00 4.16 Wechselkredit - EZB-fähige Handelswechsel - bis 49.999,99 EUR - ab 50.000,00 EUR - Nicht EZB-fähige Handelswechsel - bis 49.999,99 EUR - ab 50.000,00 EUR - Vollprolongation der Handelswechsel Inlandsgeldmarkt 3 Monate + 2,00% Inlandsgeldmarkt 3 Monate + 1,50% Inlandsgeldmarkt 3 Monate + 6,00% Inlandsgeldmarkt 3 Monate + 4,00% zzgl. 1,00% *Die Bereitstellungsprovision bei den variablen Darlehen gilt für alle Neuzusagen ab dem 01.05.2014 5. Wertpapiere DekaBank Depot S-Broker Depot Das seitens der DekaBank zugrunde liegende Preis- und Leistungsverzeichnis ist in seiner jeweiligen gültigen Fassung wirksam. Das seitens des S-Broker zugrunde liegende Preis- und Leistungsverzeichnis ist in seiner jeweiligen gültigen Fassung wirksam. 5.1 Erträgnisaufstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5.2 Ersatz von Aufwendungen 15,00 Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat-kunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 6. Safes / Verwahrstücke 6.1 Mietpreis für Safes (pro Jahr) 50 75 100 150 200 300 300 50 50 100 150 200 mm H mm H mm H mm H mm H mm H mm H mm H mm H mm H mm H mm H 600 mm B SB-Anl. BS 8 SB-Anl. BS 0 SB-Anl. BS 0 SB-Anl. BS 0 SB-Anl. BS 0 Größe 1 2 3 4 5 6 7 8 11 12 13 14 Nettopreis 36,00 36,00 43,20 57,60 72,00 93,60 172,80 36,00 36,00 43,20 57,60 72,00 zzgl. MWSt Bruttopreis* 6,84 42,84 6,84 42,84 8,21 51,41 10,94 68,54 13,68 85,68 17,78 111,38 32,83 205,63 6,84 42,84 6,84 42,84 8,21 51,41 10,94 68,54 13,68 85,68 *Bei Neuvergabe automatische monatsgenauer Buchung bis Jahresende 6.2 Zwangsöffnung bzw. Austausch der Schließung Fremdkosten zzgl. 57,12 EUR pauschal (netto 48,00 EUR) und Fahrtkosten 6.3 Mietpreis für Verwahrstücke (nur in Ausnahmefällen) - Die Möglichkeit der Einlagerung von Verwahrstücken wird seit dem 01.12.2015 nicht mehr angeboten 7. Sonstiges - Abruf Handelsregisterauszug - Abruf Auszug der Gesellschafterliste 15,00 5,00 7.1 Erträgnisaufstellung1 0,00 7.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate / pro Einheit Telefaxe - Fotokopien pro Kopie - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Fahrtkosten für Fahrten im je Kilometer Kundeninteresse 7.3 Duplikatserstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 1 0,30 0,30 unentgeltlich je nach Aufwand, 29,75 EUR / Std. 0,50 3,00 zzgl. evtl. fremde Gebühren Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat-kunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden - Auskunftserteilung - über eigene Kunden ggü. anderen KI - außerhalb der Sparkassenorganisation - Einholung von Auskünften - bei Kreditinstituten - bei Auskunfteien (Creditreform) netto 42,02 brutto 50,00 25,00 50,00 7.5 Bankbürgschaft (Aval) - gegen bankübliche Sicherheiten - ggü. der LBS-Hessen-Thüringen im Rahmen der „FaeH“ - ggü. anderen Bausparkassen - zusätzliche Urkundengebühr 7.6 Kassengeschäft - Geldwechsel (Hartgeld) - eigene Kunden - Nichtkunden - Sortentausch / -versand - eigene Kunden - Versand - Mindermengenaufschlag* bei Direktversand an Kunden *bei Gegenwert unter 100,00 EUR 3,00% p.a. 1,00% einmalig 2,00% einmalig je 30,00 0,00 0,50 pro Rolle 0,00 8,93 1,50 je Vorgang - Edelmetallan- und -verkauf - Helaba Differenz zw. Abrechnung und Kursblatt der Helaba - bis 500,00 zzgl. 25,00 - ab 500,01 zzgl. 5,00% auf den Kurs der Helaba - Direktversand an Kunden 8,93 - Mindermengenaufschlag* bei Direktversand an Kunden 1,50 je Vorgang - andere Firmen (z. B. Haereus) *bei Gegenwert unter 100,00 EUR sofern von Helaba zu beziehen, analog Helaba, sonst Zuschlag 20,00% auf Bezugspreis 7.7 Sonstiges - Dokumenteneinzug - Nachfragen aus BSE / Zweitschrift im Kundeninteresse - Anforderung vom Fremdinstitut - Anforderung an Fremdinstitut - Haftungserklärungen bei Erbfällen - Adressanfrage von Händlern - Händler ist Kunde - Händler ist Nichtkunde - Unterlagen die im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe und bei Kontoeröffnung erforderlich sind - Abruf Handelsregisterauszug - Auszug aus der Gesellschafterliste 1,00‰, mind. 25,00 5,00 zzgl. fremde Spesen 5,00 zzgl. fremde Spesen 0,00 0,00 netto 15,00 / brutto 17,85 15,00 5,00 6 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkunden1 Kontoführung Girokonto monatlicher Grundpreis Beauftragung Zahlungsdienst4 durch den Kunden - Über Internet / Finanzsoftware in Euro im EWR5 (je Vorgang) - Über Selbstbedienungs-Terminal in Euro im EWR5 (je Vorgang) - Beleghafte Buchung6 in Euro im EWR5 (je Vorgang) - Weitere Geschäftsvorfälle8* Bargeschäfte - Auszahlung Kasse (ab 1.000.- frei) - Auszahlung am Automat der Sparkasse Starkenburg (GAA) Konto mit Zukunft2 Giro Online SB Girokonto / Bauzwischenkonto3 Privatgiro Normal / Basiskonto / Mindest-*** / Guthabenkonto *** / Willkommenskonto / P-Konto*** (Bürgerkonto) -.- 2,49 4,50 3,00 -.- -.- -.- 0,20 -.- 0,50 -.- 0,20 -.-7 1,50 1,50 1,00 -.- -.- -.- 0,30 -.- 1,50 1,50 -.- -,- -,- 1,50 ** -,- *Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. **5 Freiposten pro Monat ***Altverträge Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie z.B. Überweisungen in Drittstaaten, Scheckeinreichung werden nachfolgend in Kapitel B vereinbart. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 5. Ausnahmen: Zins&Cash, Unterkonten von Personenmehrheiten (z.B. Jahrgangskonten), Sozialhilfeempfänger in Alten-/ Pflegeheimen, die monatliche Kontoführungsgebühr ist zu berechnen. 2 bis zum 18. Lebensjahr oder Beendigung von Berufsausbildung / Studium, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (nur 1 Konto pro Kunde). 3 Bei Bauzwischenkonto entfällt die monatliche Kontoführungsgebühr 4 z.B. Überweisungen, Zahlschein, GAA (außer Sparkassen-Geldausgabeautomaten), Kartenzahlung, fremdes Ladeterminal, Sortenkauf, keine Entgeltberechnung für Chip-Ladevorgang, Dauerauftragsbelastung, Stornierungen, Zins- / Gebührenbuchungen, Übertrag auf bei uns geführte Konten desselben Kontoinhabers, Ehepartners und der minderjährigen Kinder (außer im Wertpapierbereich), PSGewinnsparen, Darlehensauszahlung, Kontoabrechnung, Entgelt für Karten. 5 EWR-Staaten derzeit: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 6 z.B. Überweisung, Scheck- oder Lastschrifteinreichung (pro Beleg) 7 Ausnahme: beleghafte Lastschrifteinreichungen sind kostenpflichtig 8 Einlösung von Lastschriften, Gutschriften aus Überweisungen, Scheckeinlösungen /Lastschrifteinzug 1 7 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung 2. Preismodelle für Geschäftskonten1 Leistung Kontoführung mtl. Mindestpreis Buchungen - Auszahlung Kasse - Auszahlung (eigene GAA) - Mit der SparkassenCard - Mit der Kreditkarte - Auszahlung (netzfremde GAA) - Mit der Kreditkarte - Einreichung beleghafter Buchungen2 - Einreichung belegloser Buchungen, online4 - Postenpreis5* - Einzahlung - Geschäftsvorfall6 Preis in EUR Geschäftskonto 3,50 -,- Notar- / Anderkonto -,-,- Kommunal-Giro -,-,- 1,50 -,- -,- -,2,00%, mind. 6,00 -,nicht möglich -,nicht möglich 2,00%, mind. 6,00 nicht möglich nicht möglich 1,00 -,- -,-3 0,20 -,- -,- 0,40 0,40 0,20 -,-,-,- -,-,-,- *Wird nur erhoben, wenn Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht für dieses Kontopreismodell oben aufgeführt werden wie z.B. Überweisungen in Drittstaaten, werden nachfolgend in Kapitel B vereinbart. Ausnahmen: Kommunen, gemeinnützige Vereine und politische Parteien z. B. Überweisung, Scheck- oder Lastschrifteinreichung (pro Beleg) Bei Bauzwischenkonto entfällt die monatliche Grundgebühr 4 z. B. Überweisungsgutschrift, Gehalts- und Renteneingang, Scheckeinlösung, Lastschrifteinzug, Kartenzahlung 5 Ausnahmen: Chip-Ladevorgang, DA-Belastung, Stornierungen, Zins- / Gebührenbuchungen, Übertrag auf bei uns geführte Konten desselben Kontoinhabers, Ehepartners und der minderjährigen Kinder (außer im Wertpapierbereich) 6 z. B. Überweisung, Scheck- oder Lastschrifteinreichung (pro Einzelposten bei Sammeleinreichung) 1 2 3 8 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung / Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Preis in EUR keine gesonderte Berechnung* *Einschränkung GiroOnline: Beim GiroOnline Konto ist ausschließlich die Bereitstellung / Übermittlung als elektronische Form (elektronisches Postfach) und Häufigkeit ohne gesonderte Berechnung. - Bereitstellung / Übermittlung, auf Verlangen des Kunden, - über Kontoauszugsdrucker oder Postversand (pro Vorgang) 0,50 - bei Postversand zzgl. Portokosten Bereitstellung / Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand Portokosten - bei SB-Girokonto und Bauzwischenkonto zuzüglich 1,00 - Wochenauszug - bei Postversand Portokosten - bei SB-Girokonto und Bauzwischenkonto zuzüglich 1,00 - Monatsauszug - bei Postversand Portokosten - bei SB-Girokonto und Bauzwischenkonto zuzüglich 1,00 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen oder 80 Umsätzen oder 25 Tage nach einem Rechnungsabschluss nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Erstellung und Bereitstellung / Übermittlung eines Kontoauszugs- / Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden - bis 6 Monate rückwirkend (soweit vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand - ab 6 Monate rückwirkend (soweit vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand Portokosten je Auszug 1,00 siehe A. 7.2. Nachforschungen Die Sparkasse / Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen1. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 9 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank1 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse Starkenburg An der Sparkasse 64646 Heppenheim 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank Kaiserstraße 29, 60311 Frankfurt am Main Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117Bonn und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de) 1.3 Eintragung im Handelsregister HRA 23210 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse / Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von: -Sonnabenden, -dem 24. und 31. Dezember, -Christi Himmelfahrt -Fronleichnam Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Beleghafte Überweisungen: SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking: 12:30 Uhr 16:00 Uhr 16:00 Uhr ------------ Die Ausführungsfrist für danach eingereichte Aufträge beginnt am Folgetag. 1 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 10 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. oder der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in EURO und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 6. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge kann sich der Kunde an die Verbraucherschlichtungsstelle wenden. bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Verbraucherschlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht alternativ zum Verfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen -SchlichtungsstelleBonifaciusstraße 15 99084 Erfurt Näheres regelt die „Schlichtungsordnung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen”, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. 11 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1 in EUR oder in anderen EWR-Währungen2 2.1.1 Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse / Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5 b) Ausführungsfrist Die Sparkasse / Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro - belegloser Überweisungsauftrag3 max. 1 Geschäftstag - beleghafter Überweisungsauftrag4 max. 2 Geschäftstage - Überweisung in anderen EWR-Währungen - belegloser Überweisungsauftrag3 max. 4 Geschäftstage - beleghafter Überweisungsauftrag4 max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse / Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3 Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 4 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 1 12 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto per Dauerauftrag per Eilüberweisung Eilüberweisung (zur Barauszahlung bis max. 2.500 EUR) per Zahlschein je angefangene 5.000 EUR (Kunde) -.- -.- -.- 5,00 -,- 15,00** -.- -.- 1,5 ‰ mind. 12,00 EUR zzgl. Spesen und Courtage 1,5 ‰ mind. 12,00 EUR zzgl. Spesen und Courtage -.- -.- Überweisungsart beleghafte Überweisung1 beleglose Überweisung2 Überweisung mit IBAN/BIC in EURO innerhalb der 1,00 0,20 Sparkasse Starkenburg (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in EURO an einen anderen 1,00 0,20 Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine 1,50 ‰ 1,50 ‰ andere Währung eines mind. mind. EWR Mitgliedstaates 12,00 EUR zzgl. 12,00 EUR zzgl. lautet an einen anderen Spesen und Spesen und Zahlungsdienstleister Courtage Courtage *Für caritative Zwecke kostenfrei **nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“). bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - 1: Zahler trägt die Entgelte (OUR) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Höhe der Entgelte Entgelt (zzgl. Courtage und Spesen) 1,50‰ Inland: 1,50‰ OUR 1 Ausland 25,00 EUR Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. SHARE Entgeltregelung 0 d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 2,50 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 2,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist* 3 - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 20,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 20,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden*3 - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 20,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 20,00 *zzgl. Aufwendungsersatz für Entgelte, die der Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers der Sparkasse für die Rücküber tragung berechnet. Derartige Entgelte können höher sein als der Überweisungsbetrag Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 3 Bepreisung nicht für Überweisungen innerhalb Deutschlands 1 2 13 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR Dauerauftrag - Ausführung1 - Einrichtung / Änderung / Aussetzung am Schalter Einrichtung / Änderung / Aussetzung online / SB-Terminal 1,50‰, mind. 12,00 EUR zzgl. Courtage und Spesen 2,50 0,00 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse / Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN / BIC in Euro innerhalb der Sparkasse / Landesbank 0,30 (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem 0,30 Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungs0,30 dienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates 0,30 lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates 0,30 lautet Hinweis: Für Überweisungseingange in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o. g. Entgelten folgendes Entgelt (inkl. Courtage) erhoben: übrige Länder bis 5.000,00 5,00 (Drittländer) bis 9.999,99 7,50 ab 10.000,00 1,00‰, max. 100,00 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“) oder der Überweisende, z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 3 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)4 2.2.1 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Bepreisung nicht für Überweisungen innerhalb Deutschlands andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 z. B. US-Dollar. 4 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 1 2 14 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Entgeltregelung 0 1 übrige Länder 1,50‰, mind. 12,00 EUR 1,50‰, mind. 12,00 EUR zzgl. Courtage und Spesen zzgl. 25,00 EUR fremde Spesen (sonstige Zahlungen) Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführungen (bei Entgeltregelung „0“ oder „1“) bei SWIFT-Anschluss 5,00 ohne SWIFT-Anschluss 13,50 Zielland / Produkt Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inkl. Courtage) 0 zzgl. Konvertierungsprovision 0,25‰, mind. 2,50 EUR 1 zzgl. Konvertierungsprovision 0,25‰, mind. 2,50 EUR Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 2,50 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 2,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist* 1 - innerhalb der Sparkassen Finanzgruppe 20,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 20,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden*1 - innerhalb der Sparkassen Finanzgruppe 20,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 20,00 Dauerauftrag - Ausführung1 1,50‰, mind. 12,00 EUR zzgl. Courtage und Spesen - Änderung / Aussetzung / Löschung am Schalter 2,50 - Änderung / Aussetzung / Löschung online / SB-Terminal 0,00 * zzgl. Aufwendungsersatz für Entgelte, die der Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers der Sparkasse für die Rückübertragung berechnet. Derartige Entgelte können höher sein als der Überweisungsbetrag 1 Bepreisung nicht für Daueraufträge innerhalb Deutschlands 15 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse / Landesbank folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland / Währung Schweiz in Euro mit IBAN / BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in EUR bis 5.000,00 5,00 bis 9.999,99 7,50 ab 10.000,00 1,00‰, max. 100,00 Monaco in Euro mit IBAN / BIC bis 5.000,00 5,00 (SEPA-Überweisung) bis 9.999,99 7,50 ab 10.000,00 1,00‰, max. 100,00 übrige Länder bis 5.000,00 5,00 (Drittländer) bis 9.999,99 7,50 ab 10.000,00 1,00‰, max. 100,00 Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung „0“ oder „2“) Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inkl. Courtage) bis 5.000,00 5,00 0 bis 9.999,99 7,50 ab 10.000,00 1,00‰, max. 100,00 bis 5.000,00 5,00 1 bis 9.999,99 7,50 ab 10.000,00 1,00‰, max. 100,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 16 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1 3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7 c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse / Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse / Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker Entgelt für Rücklastschriften – Belastung des Zahlungsempfängers - eigene Gebühr - fremde Gebühr 2,50 2,50 2,50 5,00 3,00 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse / Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse / Landesbank - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker Entgelt für Rücklastschriften – Belastung des Zahlungsempfängers - eigene Gebühr - fremde Gebühr Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs 1 0,30 0,30 2,50 2,50 2,50 5,00 3,00 0,00 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 17 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse / Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse / Landesbank - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung / Änderung eines SEPAFirmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker Entgelt für Rücklastschriften – Belastung des Zahlungsempfängers - eigene Gebühr - fremde Gebühr Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs 0,30 0,30 0,00 2,50 2,50 2,50 5,00 3,00 0,00 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten a) Ausführungsfirst Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichungen von Monaco Schweiz b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker Entgelt für Rücklastschriften – Belastung des Zahlungsempfängers - eigene Gebühr - fremde Gebühr Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs 0,30 0,30 2,50 2,50 2,50 5,00 3,00 0,00 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift c) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichungen von Monaco Schweiz 0,30 0,30 18 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR d) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung / Änderung eines SEPAFirmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über der Kontoauszugsdrucker Entgelt für Rücklastschriften – Belastung des Zahlungsempfängers - eigene Gebühr - fremde Gebühr Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs 0,00 2,50 2,50 2,50 5,00 3,00 0,00 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 3.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens spätestens 28 1 Kalendertage und Geschäftstage bis 13:05 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis Lastschrift 3.3.2 SEPA-Firmen-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrende Lastschriften frühestens spätestens 28 1 Kalendertage und Geschäftstage bis 11:05 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis Lastschrift Nichteinhaltung der Fristen 10,00 19 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten a) Jahrespreise1 MasterCard Standard / Visa Card - Hauptkarte (jährlich) 42,00 - Zusatzkarte (jährlich) 21,00 - als PictureCard mit individuellen Motivwunsch (jährlich) 2,50 MasterCard Gold - Hauptkarte (jährlich) 84,00 - Zusatzkarte (jährlich) 60,00 - zusätzliche VISA-Card 12,00 - als PictureCard mit individuellen Motivwunsch (jährlich) 2,50 MasterCard Platinum - Hauptkarte (jährlich) 250,00 - zusätzliche MasterCard Standard / VISA-Card (jährlich) 21,00 - zusätzliche MasterCard Gold (jährlich) 60,00 MasterCard Basis - Grundpreis Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) 24,00 - Grundpreis Erwachsene 42,00 - zusätzlich ARK Versicherung 8,00 - als PictureCard mit individuellen Motivwunsch (jährlich) 2,50 MasterCard Business Standard - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Hauptkarte (jährlich mit Firmenlogo) 35,00 MasterCard Business Gold - Hauptkarte (jährlich) 65,00 - Hauptkarte (jährlich mit Firmenlogo) 80,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 0,00 - mit Ersatz eines PIN-Briefes 0,00 Anforderung einer neuen Aktivierungs-PIN pro Vorfall 5,00 Zusatzentgelt bei eiligen Kreditkartenanträgen 15,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 2 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand 0,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt Sperren einer MasterCard / Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. 0,00 (Die Sperranzeige gem. Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährungen 1,00% vom Umsatz erfolgen3 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums3 1,00% vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse / Landesbank sind. 2 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 3 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 1 20 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich)1 2 3 3,00 Täglicher Verfügungsrahmen4 SparkassenCard je nach Einsatz5 - Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten 1.250,00 - Abheben von Bargeld an fremden6 Geldautomaten 1.000,00 - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.200,00 - Aufladen der Geldkarte 200,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den 0,00 Kontoinhaber oder bei Namensänderung) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gem. den Bedingungen für die SparkassenCard / Sparkassen-Kundenkarte 5,50 und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) Anforderung einer neuen Aktivierungs-PIN pro Vorfall 5,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR7 0,00 - bei Zahlung in Fremdwährung 1,00% des verfügten Betrages, mind. 1,00 max. 6,00 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1,00% des verfügten Betrages, mind. 1,00 max. 6,00 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten - an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen / Landesbanken - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister - an electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind 0,00 0,00 0,00 0,00 4.4 Barauszahlungen a) Barauszahlungen an eigene Kunden am Schalter mit unserer SparkassenCard siehe Preismodelle Girokonten mit unserer MasterCard entfällt mit unserer VISA Card entfällt am Geldautomaten unentgeltlich 2,00% vom Umsatz, mind. 6,00 EUR 2,00% vom Umsatz, mind. 6,00 EUR Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Für Schüler, Studenten und Auszubildende bis max. zur Vollendung des 27. Lebensjahres wird kein Entgelt berechnet. 3 Für Vereinskonten, Kommunen und UK wird kein Entgelt berechnet. 4 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 5 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 6 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 7 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 1 2 21 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR b) Barauszahlungen an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) am Schalter am Geldautomaten bei am Heimatsparkassenmodell entfällt unentgeltlich teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken 1 bei ZD im EWR , die ein direktes Kundenentgelt2 erheben: entfällt unentgeltlich - Verfügungen im girocard-System in Euro entfällt 1,00%, mind. 6,00 - Verfügungen im Maestro / Cirrus-System in EUR Euro bei ZD im EWR1, die kein direktes Kundenentgelt3 erheben: entfällt 1,00%, - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, mind. 6,00 EUR Maestro / Cirrus und V-Pay / Plus in Euro bei ZD im EWR1 in Fremdwährungen im Maestro 1,00%, entfällt / Cirrus oder V-Pay / Plus-System mind. 6,00 EUR bei ZD außerhalb des EWR1 im Maestro / Cirrus 1,00%, entfällt oder V-Pay / Plus System mind. 6,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard / VISA-Card) 3,00% vom Umsatz, 2,00% vom Umsatz, - Im Inland und Ausland* Ggf. werden Sie durch den Geldautomatenmind. 6,00 EUR mind. 6,00 EUR betreiber mit einem Entgelt belastet *zzgl. 1,00% für Auslandseinsatz 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: - Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag - Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung4 als Euro max. 4 Geschäftstage - Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Die Kartenzahlung wird Währung baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Sparkasse / Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5 4.6 Bareinzahlung a) Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter - auf Konten bei uns 5,00* - auf Konten bei anderen Sparkassen / Landesbanken 5,00* - auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern entfällt Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II. 2.1.1 b) und II 2.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. b) Bareinzahlung fremder Kunden - auf Konten bei uns - auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern entfällt entfällt *je angefangene 5.000,00 EUR EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 3 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 4 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 1 22 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR 5. Online-Banking und Electronic Banking (Alle Preise soweit durch den Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5.1 Online-Banking (PIN / TAN / SMS / FinTS) - Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 - Bereitstellung von Chip-TAN-Listen - monatlich 0,00 - je TAN-Liste 0,00 - Bereitstellung von sms / pushTAN - monatlich 0,00 - je pushTAN* 0,05 - je smsTAN* 0,08 - Bereitstellung von Kontoweckern (max. Anzahl 10 Kontowecker) 0,00 - je SMS* 0,08 - je Push-Nachricht* 0,08 - je Push-Nachricht (nur Dispowecker)* 0,05 - je E-Mail 0,00 - Ändern und Löschen von Kontoweckern 0,00 - Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift (HBCI-Chipkarte) 10,00 - Bereitstellung eines TAN-Generators 10,00 - Bereitstellung von historischen Auszügen (je Auszug) 0,15 - Softwareinstallation und Anfahrt und erste Stunde netto 50,00, brutto 59,50, Einweisung vor Ort jede weitere angebrochene ¼ Stunde netto 10,00, brutto 11,90 - Sonderleistungen (soweit durch den Kunden zu vertretenden Umständen verursacht) - Entsperrung PIN / TAN 0,00 - Neue PIN anfordern (neu bei Erstellung einer neuen Start-PIN) 2,50 - Limit ändern (vorübergehend) 5,00 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID 0,00 - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 0,00 - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 - Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 - Einrichtung: Konto 5,00 - Einrichtung / Änderung von Auftragstypen 0,00 S-Zentral - Funktion Servicegirostelle pro Konto / Pro Monat 30,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden1 - elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs- / Sicherungsverfahren mtl. 0,00 - elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto und / oder mtl. 0,00 b) pro bereit gestelltem Umsatz 0,05 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto und / oder mtl. 0,00 b) - pro bereit gestellter Datei 0,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0,05 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs- / Sicherungsverfahren, z. B. - für die DATEV mtl. 0,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0,05 ELKO / EBICS Eilzahlungen (Auftragsart DTE) je Eilzahlung 5,50 *Keine Berechnung für die Kontomodelle: S-Kids ,S-Youngster, S-Clever und S-Teens 1 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 23 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking / FinTS a) Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten1) - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten2) - je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7c ZAG) - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten1) - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten2) - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten1) - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten2) - je Einzelauftrag b) Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei - zzgl. je Posten - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten1) - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten2) - je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Einzelauftrag 0,20 0,20 n.V. 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,00 0,00 0,20 0,20 0,20 n.V. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 1 24 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7c ZAG) - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten1) - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten2) - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten1) - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten2) - je Einzelauftrag Preis in EUR 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 2 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 1 25 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung Preis in EUR III. Scheckverkehr (alle Preise soweit durch den Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 1. Allgemein Scheckeinlösung Scheckeinzug (Inland) Scheckvordrucke (je Vordruck) - Bar-, Verrechnungsscheck - Orderschecks -endlos- Verrechnungsschecks -endlos- Personalisierung Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Vormerkung / Verlängerung einer Schecksperre (max. 6 Monate) Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks Einholung fehlender Unterschriften Anforderung einer Scheckkopie Rückscheck eingehend (Schuldner des Gesamtentgelts ist der Scheckeinreicher) Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung 1,00 1,00 0,10 0,45 0,20 0,05 5,00 5,50 30,00 3,00 5,00 5,00 zzgl. fremde Gebühr Buchungstag + 1 Geschäftstag Buchungstag + 2 Geschäftstage Buchungstag + 2 Geschäftstage Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 1. Scheckzahlungen in das Ausland1 -per Scheck -per Barscheck - in EUR - in Fremdwährung 2. Scheckzahlungen aus dem Ausland1 - in EUR bis 250,00 EUR ab 250,01 EUR - in Fremdwährung 1,5‰ des Betrages, mind. 12,00 EUR zzgl. Spesen 1,5‰ des Betrages, mind. 12,00 EUR zzgl. Spesen zzgl. 0,25‰ des Betrages, mind. 2,50 EUR mind. 8,00 EUR zzgl. Spesen 1,5‰ des Betrages, mind. 12,00 EUR zzgl. 3,00 EUR Spesen zzgl. 0,25‰ des Betrages, mind. 2,50 EUR Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung im Scheck-verkehr bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“). 1 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger / Auftraggeber zu zahlen ist. 26 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) oder 3. der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in EURO und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 6. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Verbraucherschlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Bei Streitigkeiten im Bereich Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und wegen sonstiger Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen kann sich der Kunde an die Verbraucherschlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach 12 53 53002 Bonn wenden. Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht alternativ zum Verfahren vor den o. a. Verbraucherschlichtungsstellen die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen -SchlichtungsstelleBonifaciusstraße 15 99084 Erfurt Näheres regelt die „Schlichtungsordnung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen”, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. 27