Qualifikation von Lehrkräften in der Physiotherapie

Transcription

Qualifikation von Lehrkräften in der Physiotherapie
Bundesländerregelungen zur Qualifikation von Lehrkräften in der Physiotherapieausbildung
Bezüglich der fachlichen Qualifikation der Lehrenden an Schulen der Physiotherapie gibt es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Aufgrund fehlender
bundeseinheitlicher, verbindlicher Anforderungen an die fachliche und pädagogische Qualifikationen der Leitenden und Lehrenden, entstehen regionale Unterschiede in den
Ausbildungsanforderungen. Während in den neuen Bundesländern ein Hochschulabschluss für Leitung und Lehre gefordert wird, ist dieser in den alten Bundesländern (noch
nicht) überall Voraussetzung. Für den fachpraktischen Unterricht wird ggf. eine pädagogische Zusatzqualifikation gefordert. Anbei finden sie eine Zusammenstellung, soweit uns
bekannt. Sollten Sie Ergänzungen haben, senden Sie diese gerne an [email protected] .
Bundesland
Zuständige Landesbehörde
Anforderungen an die Qualifikation von Lehrkräften
Baden-Württemberg
Ministerium für Arbeit und
Soziales
Hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation der Lehrkräfte, die an den Schulen für die
Gesundheitsfachberufe (Ergänzungs- und Ersatzschulen) unterrichten, gibt es keine speziellen Erlasse.
Gefordert wird der Nachweis über die „Befähigung zur Unterrichtserteilung“.
Der Unterricht soll möglichst von Angehörigen des jeweiligen Gesundheitsfachberufes erteilt werden, welche den
Nachweis einer Zusatzqualifikation zur Unterrichtserteilung erbringen können. Vorgaben zur Art und Umfang der
Zusatzqualifikation gibt es nicht. Im Einzelfall ist die pädagogische Befähigung in Verbindung mit der fachlichen
Kompetenz zu prüfen.
Bayern
Staatsministerium für Unterricht,
Kultus, Wissenschaft und Kunst
Rechtliche Grundlage für die Einstellung und Verwendung von Lehrern an beruflichen Schulen sind das
Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlrEUGBY2000rahmen&doc.part
Berlin
Senatsverwaltung für Gesundheit, Die personellen, räumlichen und sonstigen qualitativen Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von
Soziales und Verbraucherschutz Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe regelt ein Landesgesetz. Nach dem Gesetz über die Anerkennung
der Schulen des Gesundheitswesens (GesSchulAnerkG) vom 9. Juni 2011 (GVBl. S. 256) sollen Schulleitung
und alle Lehrkräfte für die Ausübung der Lehrtätigkeit fachlich und pädagogisch geeignet sein.
www.physio-deutschland.de
1
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.
Stand: Oktober 2014
Bundesland
Brandenburg
Zuständige Landesbehörde
Ministerium für Umwelt,
Gesundheit und
Verbraucherschutz
Anforderungen an die Qualifikation von Lehrkräften
Schulleitung:
Diplom-Medizinpädagoge bzw. Diplom-Pflegepädagoge oder einer Lehrkraft mit pädagogischer oder einer
entsprechenden Hochschulqualifikation; die Schulleitung sollte über eine abgeschlossene Ausbildung in einem
einschlägigen Fachberuf im Gesundheitswesen verfügen
Lehrkräfte:
Medizinpädagogischer oder pädagogischer Hochschul- bzw. Fachschulabschluss und abgeschlossene
Ausbildung in einem entsprechenden Fachberuf im Gesundheitswesen
Alle an den Ausbildungsstätten/Schulen hauptamtlich tätigen Lehrkräfte müssen sich nachweislich regelmäßig
pädagogisch und fachlich fortbilden.
Vgl.: Durchführung der Berufsgesetze für die Fachberufe des Gesundheitswesens im Bereich der
Ausbildungsstätten/Schulen.
Verordnung über die staatliche Anerkennung von Schulen für Fachberufe des Gesundheitswesens.
§ 29 des Krankenhausgesetzes des Landes Brandenburg
Bremen
Hamburg
Der Senator für Gesundheit
Behörde für Gesundheit und
Verbraucherschutz
www.physio-deutschland.de
Bei der Anerkennung oder bei Anerkennungsänderungen von Schulen im Bereich der Gesundheitsfachberufe
wird festgeschrieben, dass Lehrkräfte bei Neueinstellungen neben der Erlaubnis zur Führung der
Berufsbezeichnung eine pädagogische Qualifikation von mindestens 800 Gesamtstunden nachzuweisen haben.
Die pädagogische Qualifikation soll im Rahmen eines einschlägigen Studiums bzw. einer einschlägigen
Weiterbildung an einer Universität, einer Fachhochschule oder einem staatlich anerkannten Weiterbildungsinstitut
erworben worden sein. Bei bereits beschäftigten Lehrkräften werden Übergangsfristen ermöglicht.
Auf der Basis der Richtlinie über die staatliche Anerkennung als Berufsfachschule für Physiotherapie gemäß § 9
MPhG gilt:
Die Schulleitung ist von einem Physiotherapeuten/einer Physiotherapeutin mit mindestens 5jähriger
Berufserfahrung und einer pädagogischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 1000 Stunden (Theorie und
Praxis) oder einem entsprechenden Hochschulabschluss wahrzunehmen.
2
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.
Stand: Oktober 2014
Bundesland
Zuständige Landesbehörde
Anforderungen an die Qualifikation von Lehrkräften
Hauptamtliche Lehrkräfte müssen die Anerkennung als Physiotherapeut/ Physiotherapeutin besitzen, eine
pädagogische Weiterbildung im Umfang von mindestens 1000 Stunden (Theorie und Praxis) oder einen
entsprechenden Hochschulabschluss nachweisen sowie mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in
der Behandlung von Patienten haben.
Die pädagogische Qualifikation ist spätestens fünf Jahre nach Aufnahme der Lehrtätigkeit nachzuweisen.
Hessen
Hessisches Sozialministerium
Hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation der Lehrkräfte an Lehranstalten für Physiotherapie gibt es in
Hessen keine speziellen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften. Allerdings besteht eine verwaltungsinterne
Handhabung, deren Umsetzung dem Regierungspräsidium Darmstadt obliegt:
Die Schule muss von einer hauptamtlich tätigen Fachkraft in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis oder von
zwei Teilzeitkräften, die jeweils mit mindestens der Hälfte der vorgeschriebenen Arbeitszeit beschäftigt sind,
geleitet werden. Die Fachkraft muss eine 5-jährige Berufserfahrung nachweisen können, davon mindesten 3
Jahre Berufspraxis und zwei Jahre Lehrtätigkeit. Ferner muss sie über eine Zusatzqualifikation (Inhalte:
Pädagogik/Didaktik, Supervision und Methoden der Qualitätssicherung, Betriebswirtschaft und Management)
verfügen, deren Umfang mindestens 1000 Stunden (Präsenzstunden) betragen und mit einer Prüfung erfolgreich
abgeschlossen werden muss.
Die leitende Fachkraft kann nur anteilmäßig (ein Drittel) zu Unterrichtsverpflichtungen herangezogen werden.
Die Lehrkräfte müssen Fachkräfte des jeweiligen Berufs sein mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung und
einer pädagogischen Zusatzqualifikation von mind. 400 Stunden. Diese muss –wenn nicht schon vorhandeninnerhalb von drei Jahren seit Aufnahme der Lehrtätigkeit abgeschlossen werden.
MecklenburgVorpommern
Sozialministerium
Schulen für Physiotherapie unterstehen dem Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb
ergeben sich die Anforderungen an die Qualifikation der Lehrkräfte an diesen Schulen sowohl aus den
schulrechtlichen Regelungen als auch aus den Anforderungen des Physiotherapeutengesetzes.
Schulleitung und Fachlehrer müssen neben dem einschlägigen Grundberuf über ein abgeschlossenes fach- und
erziehungswissenschaftliches Studium sowie über ein Referendariat verfügen (Anforderung an das Lehramt für
berufliche Schulen). Die Fachlehrer können den erforderlichen Lehramtsabschluss auch berufsbegleitend
www.physio-deutschland.de
3
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.
Stand: Oktober 2014
Bundesland
Zuständige Landesbehörde
Anforderungen an die Qualifikation von Lehrkräften
erwerben.
Im Bereich des praktischen Unterrichts sowie der Betreuung der praktischen Ausbildung können auch Lehrkräfte
eingesetzt werden, die über den einschlägigen Gesundheitsfachberuf und pädagogische Fortbildungen verfügen.
Die Qualifikation der Lehrkräfte an Schulen in privater Trägerschaft muss denen der öffentlichen Schulen
gleichwertig sein.
Niedersachsen
Niedersächsisches
Kultusministerium
Hinsichtlich der Anforderungen an die Leitung und Lehrkräfte der Schulen für Physiotherapie gilt
Mindestanforderungen an Schulen für andere als ärztliche Heilberufe Erl. d. MK v. 13. 4. 2010 — 45-81 002/2/5
—
Die Leitung des jeweiligen Bildungsgangs setzt voraus:
1.3.1.1
die Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung und den erfolgreichen Abschluss eines
Hochschulstudiums mit pädagogischem Schwerpunkt,
1.3.1.2
den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums als Medizinpädagogin oder Medizinpädagoge
oder
1.3.1.3
die Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung und zweijährige Erfahrung als
hauptberufliche Lehrkraft an einer Schule oder Lehranstalt und eine pädagogische Fort- oder
Weiterbildung im Umfang von mindestens 400 Stunden.
Als Lehrkraft kann eingesetzt werden, wer
1.2.2.1
zur Leitung des Bildungsgangs geeignet ist,
1.2.2.2
über die Erlaubnis zum Führen einer ausbildungsrelevanten Berufsbezeichnung in einem anderen als
ärztlichen Heilberuf und eine pädagogische Fort- oder Weiterbildung von mindestens 400 Stunden
oder über ein Hochschulstudium verfügt,
1.2.2.3
über eine Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung und zwei Jahre Berufserfahrung in
Vollzeit im jeweiligen Beruf verfügt, soweit der Unterricht auf den fachpraktischen Teil beschränkt
bleibt, oder
1.2.2.4
ein Hochschulstudium in einem ausbildungsrelevanten Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Voraussetzungen nach den Nummern 1.2.1 und 1.2.2 gelten als erfüllt, wenn Personen als Leitung oder als
www.physio-deutschland.de
4
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.
Stand: Oktober 2014
Bundesland
Zuständige Landesbehörde
Anforderungen an die Qualifikation von Lehrkräften
Lehrkraft eingesetzt werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses
1.2.3.1
in einer entsprechenden Funktion tätig sind oder
1.2.3.2
nicht erwerbstätig waren, aber zuvor in der in Nummer 1.2.3.1 genannten Funktion tätig waren.
Im Rahmen der Gesamtverantwortung der jeweiligen Lehrkraft können Fachdozentinnen oder Fachdozenten in
erforderlichem Maße eingesetzt werden.
www.schure.de/21064/45,81002,2,5.htm
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Gesundheit,
Soziales, Frauen und Familie
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Arbeit, Soziales,
Familie und Gesundheit
Die Qualifikationen der Lehrkräfte werden in Anlehnung an die Musteranerkennungskriterien des Landesamtes
für Soziales, Jugend und Versorgung den jeweiligen Schulen vorgegeben.
Saarland
Ministerium für Frauen, Arbeit,
Gesundheit und Soziales
Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen –
Lehrkräfte für Gesundheitsfachberufe vom 20. November 2003 zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 19. November 2010
Zugelassen zur Weiterbildung als „Staatlich anerkannte Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe“ (Fachrichtung
Physiotherapie), zur Durchführung der Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen – Lehrkräfte für
Gesundheitsfachberufe, werden Personen, die eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines
gesetzlich geregelten Gesundheits- oder Altenpflegefachberufes besitzen, gemäß §2 Abs. 2 Nr. 1. WuHG.
Die Weiterbildung zur Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe dauert im Regelfall zwei Jahre
und soll in Teilzeitform vier Jahre nicht überschreiten. Die Weiterbildung umfasst 2.100
theoretische und praktische Unterrichtsstunden sowie 1.000 Unterrichtsstunden berufspraktische Anteile, vgl.
Abschnitt 2 §16 Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen – Lehrkräfte für
Gesundheitsfachberufe.
sl.juris.de/sl/WuHWeitBildDV_SL_rahmen.htm
www.physio-deutschland.de
Schulleitung und Stellvertretung sollen neben dem einschlägigen Berufsabschluss ein Diplom Berufspädagogik
(FH) – Fachrichtung Gesundheit oder gleichwertigen berufspädagogischen Hochschulabschluss vorlegen.
5
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.
Stand: Oktober 2014
Bundesland
Zuständige Landesbehörde
Anforderungen an die Qualifikation von Lehrkräften
Sachsen
Kultusministerium
Sachsen hat die Physiotherapieschulen als Berufsfachschulen eingeordnet, die dem Schulgesetz des Freistaates
unterstehen. Dieses Gesetz regelt:
- die erforderliche Qualifikation für theoretischen Unterricht muss ein Lehrerabschluss mit 1. und 2.
Staatsexamen sein.
- Die erforderliche Qualifikation für den fachpraktischen Unterricht muss ebenfalls ein pädagogischer Abschluss
sein.
Sachsen-Anhalt
Kultusministerium
Ausbildung in Gesundheitsfachberufen wird sowohl an öffentlichen Schulen als auch an Schulen in freier
Trägerschaft (Ersatzschulen) nach dem Schulrecht des Landes an Berufsfachschulen durchgeführt.
Lehrer, Schulleiter und stellv. Schulleiter an öffentlichen Schulen müssen die Laufbahnbefähigung für ein
Lehramt des höheren Dienstes an berufsbildenden Schulen besitzen. Der theoretische Unterricht wird
überwiegend von Diplom-Medizinpädagogen, der fachpraktische von Physiotherapeuten mit einer mindestens 2jährigen einschlägigen Berufstätigkeit erteilt.
Schleswig-Holstein
Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Familie, Jugend und
Senioren
Für die Qualifikation der Lehrkräfte an Physiotherapeutenschulen bestehen keine Vorschriften oder
Verordnungen. Auftretende Fragen oder Probleme werden anlässlich regelmäßig stattfindener
Schulleiterbesprechungen, an denen ein Vertreter des aufsichtführenden Landesamtes für Gesundheit und
Arbeitssicherheit teilnimmt, besprochen.
Thüringen
Kultusministerium und
Thüringer Ministerium für
Soziales, Familie und Gesundheit
Gemäß Thüringer Fachschulordnung vom 3. Februar 2004; 2. Teil § 83ff
www.physio-deutschland.de
Theoretischer Unterricht: Akademischer Abschluss erforderlich
Fachpraktischer Unterricht: Abgeschlossene Ausbildung zum Medizinpädagogen und Physiotherapeuten
erforderlich
6
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.
Stand: Oktober 2014