Schuhindustrie - Tarifregister NRW
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Schuhindustrie - Tarifregister NRW
Seite 1 Tarifbereich/ Branche Schuhindustrie Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e.V., Berliner Str. 46, 63065 Offenbach Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Nordrhein, Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Westfalen, Alte Hattinger Str. 19, 44789 Bochum Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für Fabrikbetriebe, die Schuhe, Schäfte oder andere Schuhteile, die in der Regel in Schuhfabriken angefertigt werden (z.B. Absätze, Hinterkappen, Brandsohlen, Sohlen und Gelenkstützen), herstellen. Ferner gelten sie für Betriebe, die Schuhteile bearbeiten (z.B. Schärfereien, Lochereien, Knopflochnähereien, Dopplereien, Ausputzereien u. andere gleichartige Betriebe). Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.01.1998 - i.d.F. vom 10.01.2013 (gewerbl. Arbeitnehm.) gültig ab 01.01.1998 - kündbar zum 31.12.2001 (Angestellte) Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.01.2015 - kündbar zum 31.12.2016 Laufzeit des Tarifvertrages über die Ausbildungsvergütungen: gültig ab 01.01.2015 - kündbar zum 31.12.2016 Anzahl der Lohngruppen: 7 Anzahl der Gehaltsgruppen: 12 Differenzierung der Lohngruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein Differenzierung der Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: ja Für die Monate Oktober, November und Dezember 2014 wird eine Einmalzahlung in Höhe von 350,00 € gezahlt. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 120,00 €. Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab 01.01.2015 ab 01.02.2016 Unterste Lohngruppe Schuhe dämpfen; Schuhe entstauben; Schlenkante reinigen; Schnüre, Schnallen und Druckknöpfeschließen; Sohlen zementieren; Ausball einlegen; Spalt auf Brandsohle kleben; Watte auflegen; Unterlagen oder Verstärkungen kleben; Überstemme heften, steppen oder kleben; Kanten färben; Brandsohlen zementieren; Zwischensohlen zementieren; Schäfte und Sohlen zementieren; Bezüge zementieren; Oberteile oder Futterteile ausreiben; Schaftteile ausschneiden zum Buggen; Zementieren von Hand oder Maschine; Zugband einkleben von Hand oder mit Maschine u.a. 10,23 € 10,44 € Höchste Lohngruppe Schuhe paaren; Oberleder zuschneiden oder stanzen; Schnitt fräsen (Leder); Anklopfen mit Anklopfmaschine; Zwischenkontrolle; Durchnähen; Vulkanisieren (Lederoberteile); Maschinen führen und einrichten bei Spritzautomaten; Maschinen führen mit Aufleisten ( Lederoberteile); Pelzbesätze (Leder) zuschneiden oder stanzen; Kontrolle von Oberlederzuschnitt; Ziernähte doppeln mit Doppelmaschine; Überholen; Zwicken mit Tacksmaschine; Ferse zwicken von Hand; Futter einsteppen nicht vorgerichtet (geschlossener Schaft); Steppen mit 3-Nadel-Maschine bei Arbeitsschuhen; Schaftkontrolle u.a. 10,82 € 11,05 € Gewerbliche Arbeitnehmer/-innen bis 16 Jahre erhalten 75 % und von 16 - 18 Jahren erhalten 85% der entsprechenden Löhne. www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 2 Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.01.2015 ab 01.02.2016 Kaufmännische Angestellte Unterste Gehaltsgruppe / Einstieg nach Ausbildung Tätigkeiten, die nach Anweisung und ohne Entscheidungsbefugnis ausgeführt werden. Die erforderlichen Kenntnisse können erworben sein durch eine entsprechende schulische Ausbildung (mittlere Reife und Besuch einer anerkannten 1-jährigen Handelsschule mit Abschluss, Besuch einer anerkannten 2-jährigen Handelsschule mit Abschluss), oder in mindestens 5-jähriger Berufspraxis. Eingangsgruppe für Angestellte mit kaufmännischer Berufsausbildung. Anfangsgehalt 1.436,00 € 1.466,00 € nach 2 Jahren 1.570,00 € 1.603,00 € nach 4 Jahren 1.805,00 € 1.843,00 € nach 6 Jahren 2.000,00 € 2.042,00 € nach 8 Jahren 2.106,00 € 2.150,00 € Höchste Gehaltsgruppe Angestellte mit umfangreicher und langjähriger Berufserfahrung, besonderer Leistung und selbständiger Tätigkeit, die Angestellte anderer Gruppen beaufsichtigen oder anleiten, oder Angestellte mit umfassenden Spezialkenntnissen in verantwortlichen Stellungen. 3.284,00 € bis 3.657,00 € 3.353,00 € bis 3.734,00 € Technische Angestellte Unterste Gehaltsgruppe Angestellte, die einfache Tätigkeiten in technischen Büros, Werkstätten und betrieblicher Fertigung ausführen. 1.655,00 € bis 2.238,00 € 1.690,00 € bis 2.285,00 € Einstieg nach Ausbildung Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die einer Abteilung oder Gruppe vorstehen, sowie Modelleure, die nach Anweisung arbeiten und Lederübernehmer. Anfangsgehalt 2.106,00 € 2.150,00 € nach 2 Jahren 2.346,00 € 2.395,00 € nach 4 Jahren 2.586,00 € 2.640,00 € Höchste Gehaltsgruppe Angestellte für schwierige Tätigkeiten, die neben gründlichen Fachkenntnissen langjährige Erfahrungen und Fähigkeiten besitzen, um die übertragenen Aufgaben selbständig zu erledigen. 3.079,00 € bis 3.563,00 € 3.144,00 € bis 3.638,00 € Höhe der Monatsgehälter für Meister ab 01.01.2015 ab 01.02.2016 Unterste Gehaltsgruppe Meister mit Anordnungs- und Aufsichtsbefugnis und mit fachlicher Verantwortung für eine Gruppe oder Abteilung. 2.106,00 € bis 2.586,00 € 2.150,00 € bis 2.640,00 € Höchste Gehaltsgruppe Obermeister mit besonderer Verantwortung, denen mehrere Meister unterstellt sind und die eine große oder besonders wichtige Abteilung leiten. 3.079,00 € bis 3.563,00 € 3.144,00 € bis 3.638,00 € 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.01.2015 (für gewerbliche und kaufmännische Auszubildende) 710,00 € 740,00 € www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 3 3. Ausbildungsjahr 830,00 € Wöchentliche Regelarbeitszeit 39 Stunden Urlaubsdauer Gewerbliche Arbeitnehmer/-innen 28 Arbeitstage Für Arbeitnehmer/-innen, die am 1. Januar eines Kalenderjahres erstmals am 01.01.1998, dem Betrieb mindestens 10 Jahre ununterbrochen angehören, beträgt der Urlaub 30 Arbeitstage. Kaufmännische und technische Angestellte 28 Arbeitstage Für Arbeitnehmer/-innen, die am 1. Januar eines Kalenderjahres erstmals am 01.01.1998, dem Betrieb mindestens 10 Jahre ununterbrochen angehören oder das 58. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der Urlaub 30 Arbeitstage. zusätzliches Urlaubsgeld 2 Wochenverdienste (gewerbliche Arbeitnehmer/-innen) 46,5 % eines Monatsentgelts (Angestellte) (für gewerbliche und kaufmännische Auszubildende) 46 % einer Ausbildungsvergütung , auf volle 3,00 € bzw. 5,00 € aufgerundet Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) 60 % des Monatseinkommens Vermögenswirksame Leistung 478,57 € Arbeitgeberanteil im Jahr Auszubildende erhalten 245,42 € im Jahr. www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -