Schuhindustrie - Tarifregister NRW

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Schuhindustrie - Tarifregister NRW
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Tarifbereich/ Branche
Schuhindustrie
Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner
Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e.V., Berliner Str. 46, 63065 Offenbach
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Nordrhein,
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Westfalen,
Alte Hattinger Str. 19, 44789 Bochum
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Fabrikbetriebe, die Schuhe, Schäfte oder andere Schuhteile, die in der Regel in
Schuhfabriken angefertigt werden (z.B. Absätze, Hinterkappen, Brandsohlen, Sohlen und Gelenkstützen),
herstellen. Ferner gelten sie für Betriebe, die Schuhteile bearbeiten (z.B. Schärfereien, Lochereien, Knopflochnähereien, Dopplereien, Ausputzereien u. andere gleichartige Betriebe).
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.01.1998 - i.d.F. vom 10.01.2013 (gewerbl. Arbeitnehm.)
gültig ab 01.01.1998 - kündbar zum 31.12.2001 (Angestellte)
Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages:
gültig ab 01.01.2015 - kündbar zum 31.12.2016
Laufzeit des Tarifvertrages über die Ausbildungsvergütungen:
gültig ab 01.01.2015 - kündbar zum 31.12.2016
Anzahl der Lohngruppen:
7
Anzahl der Gehaltsgruppen:
12
Differenzierung der Lohngruppen nach:
Lebensalter: nein /
Beschäftigungsdauer: nein
Differenzierung der Gehaltsgruppen nach:
Lebensalter: nein /
Beschäftigungsdauer: ja
Für die Monate Oktober, November und Dezember 2014 wird eine Einmalzahlung in Höhe von 350,00 €
gezahlt. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 120,00 €.
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
ab 01.01.2015
ab 01.02.2016
Unterste Lohngruppe
Schuhe dämpfen; Schuhe entstauben; Schlenkante reinigen; Schnüre, Schnallen und Druckknöpfeschließen; Sohlen zementieren; Ausball einlegen; Spalt auf Brandsohle kleben; Watte auflegen; Unterlagen
oder Verstärkungen kleben; Überstemme heften, steppen oder kleben; Kanten färben; Brandsohlen
zementieren; Zwischensohlen zementieren; Schäfte und Sohlen zementieren; Bezüge zementieren;
Oberteile oder Futterteile ausreiben; Schaftteile ausschneiden zum Buggen; Zementieren von Hand oder
Maschine; Zugband einkleben von Hand oder mit Maschine u.a.
10,23 €
10,44 €
Höchste Lohngruppe
Schuhe paaren; Oberleder zuschneiden oder stanzen; Schnitt fräsen (Leder); Anklopfen mit Anklopfmaschine; Zwischenkontrolle; Durchnähen; Vulkanisieren (Lederoberteile); Maschinen führen und einrichten
bei Spritzautomaten; Maschinen führen mit Aufleisten ( Lederoberteile); Pelzbesätze (Leder) zuschneiden
oder stanzen; Kontrolle von Oberlederzuschnitt; Ziernähte doppeln mit Doppelmaschine; Überholen;
Zwicken mit Tacksmaschine; Ferse zwicken von Hand; Futter einsteppen nicht vorgerichtet (geschlossener
Schaft); Steppen mit 3-Nadel-Maschine bei Arbeitsschuhen; Schaftkontrolle u.a.
10,82 €
11,05 €
Gewerbliche Arbeitnehmer/-innen bis 16 Jahre erhalten 75 % und von 16 - 18 Jahren erhalten 85% der
entsprechenden Löhne.
www.tarifregister.nrw.de
- ohne Gewähr -
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Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
ab 01.01.2015
ab 01.02.2016
Kaufmännische Angestellte
Unterste Gehaltsgruppe / Einstieg nach Ausbildung
Tätigkeiten, die nach Anweisung und ohne Entscheidungsbefugnis ausgeführt werden. Die erforderlichen
Kenntnisse können erworben sein durch eine entsprechende schulische Ausbildung (mittlere Reife und
Besuch einer anerkannten 1-jährigen Handelsschule mit Abschluss, Besuch einer anerkannten 2-jährigen
Handelsschule mit Abschluss), oder in mindestens 5-jähriger Berufspraxis. Eingangsgruppe für Angestellte
mit kaufmännischer Berufsausbildung.
Anfangsgehalt
1.436,00 €
1.466,00 €
nach 2 Jahren
1.570,00 €
1.603,00 €
nach 4 Jahren
1.805,00 €
1.843,00 €
nach 6 Jahren
2.000,00 €
2.042,00 €
nach 8 Jahren
2.106,00 €
2.150,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Angestellte mit umfangreicher und langjähriger Berufserfahrung, besonderer Leistung und selbständiger
Tätigkeit, die Angestellte anderer Gruppen beaufsichtigen oder anleiten, oder Angestellte mit umfassenden
Spezialkenntnissen in verantwortlichen Stellungen.
3.284,00 € bis 3.657,00 €
3.353,00 € bis 3.734,00 €
Technische Angestellte
Unterste Gehaltsgruppe
Angestellte, die einfache Tätigkeiten in technischen Büros, Werkstätten und betrieblicher Fertigung ausführen.
1.655,00 € bis 2.238,00 €
1.690,00 € bis 2.285,00 €
Einstieg nach Ausbildung
Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die einer Abteilung oder Gruppe vorstehen, sowie
Modelleure, die nach Anweisung arbeiten und Lederübernehmer.
Anfangsgehalt
2.106,00 €
2.150,00 €
nach 2 Jahren
2.346,00 €
2.395,00 €
nach 4 Jahren
2.586,00 €
2.640,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Angestellte für schwierige Tätigkeiten, die neben gründlichen Fachkenntnissen langjährige Erfahrungen und
Fähigkeiten besitzen, um die übertragenen Aufgaben selbständig zu erledigen.
3.079,00 € bis 3.563,00 €
3.144,00 € bis 3.638,00 €
Höhe der Monatsgehälter für Meister
ab 01.01.2015
ab 01.02.2016
Unterste Gehaltsgruppe
Meister mit Anordnungs- und Aufsichtsbefugnis und mit fachlicher Verantwortung für eine Gruppe oder
Abteilung.
2.106,00 € bis 2.586,00 €
2.150,00 € bis 2.640,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Obermeister mit besonderer Verantwortung, denen mehrere Meister unterstellt sind und die eine große
oder besonders wichtige Abteilung leiten.
3.079,00 € bis 3.563,00 €
3.144,00 € bis 3.638,00 €
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.01.2015
(für gewerbliche und kaufmännische Auszubildende)
710,00 €
740,00 €
www.tarifregister.nrw.de
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3. Ausbildungsjahr
830,00 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
39 Stunden
Urlaubsdauer
Gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
28 Arbeitstage
Für Arbeitnehmer/-innen, die am 1. Januar eines Kalenderjahres erstmals am 01.01.1998, dem Betrieb
mindestens 10 Jahre ununterbrochen angehören, beträgt der Urlaub 30 Arbeitstage.
Kaufmännische und technische Angestellte
28 Arbeitstage
Für Arbeitnehmer/-innen, die am 1. Januar eines Kalenderjahres erstmals am 01.01.1998, dem Betrieb
mindestens 10 Jahre ununterbrochen angehören oder das 58. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der
Urlaub 30 Arbeitstage.
zusätzliches Urlaubsgeld
2 Wochenverdienste (gewerbliche Arbeitnehmer/-innen)
46,5 % eines Monatsentgelts (Angestellte)
(für gewerbliche und kaufmännische Auszubildende)
46 % einer Ausbildungsvergütung , auf volle 3,00 € bzw. 5,00 € aufgerundet
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
60 % des Monatseinkommens
Vermögenswirksame Leistung
478,57 € Arbeitgeberanteil im Jahr
Auszubildende erhalten 245,42 € im Jahr.
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