Gmeinde-Entwicklungsplan 2020

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Gmeinde-Entwicklungsplan 2020
Neue Ideen für Magstadt
INNERÖRTLICHES
VERKEHRSKONZEPT
Grundlage:
Gemeindeentwicklungsplan 2020
Rahmenbedingungen für die Planung
Planungsvarianten: Darstellung und
Bewertung
Entscheidung, weitere Schritte zur
Planung und Realisierung
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN PLANUNGSFÄLLEN SEITE 12 - 29
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Plan „Verkehrskonzept Ortsmitte“ - Legende
Liebe Magstadterinnen und liebe Magstadter,
mit der vorliegenden Broschüre werden die
Grundlagen und die Planungsalternativen für
das innerörtliche Verkehrskonzept vorgestellt.
Grundlage dafür ist der Gemeindentwicklungsplan Magstadt 2020, der nach zwei Jahren
intensiver Arbeit vom Gemeinderat als Selbstbindungsplan am 17. April 2007 beschlossen
wurde. Dieser soll eine nachhaltige und zukunftsfähige Gemeindeentwicklung für die
nächsten 15 - 20 Jahre aufzeigen. Das Werk
dient somit als verbindliche Richtschnur für das
kommunalpolitische Handeln sowie als
Orientierungsrahmen und Maßstab der Gemeindepolitik.
Weil wir alle nicht wissen, wie die Zukunft in
zwei, fünf oder zehn Jahren aussieht, kann der
Gemeindeentwicklungsplan aber nicht statisch
sein, sondern wird sich im Laufe der Zeit den
sich ändernden Gegebenheiten anpassen
müssen. Aber nur wer weiß, wohin er will, wird
sein Ziel finden. Die Ziele sind mit den Leitbildern definiert und im Plan als Leitkonzepte,
u. a. als Grundlage für die Fortschreibung des
Flächennutzungsplans, dargestellt.
Die Broschüre zum Gemeindeentwicklungsplan finden Sie auf unserer Homepage unter
http://www.magstadt.de/Gemeinde-Entwicklungsplan.pdf
Ein Arbeitskreis aus Gemeinderat, Stadtplanern, Verkehrsplanern und Verwaltung hat 9
verschiedene Planungsfälle für die Verkehrsgestaltung im Ortskern ausgearbeitet, um
festzustellen, wie die Anforderungen aus Bürgerbeteiligung und Gemeindeentwicklungsplan
umgesetzt werden könnten. Es sind sehr detaillierte Ergebnisse erzielt worden, die eine
intensive Auseinandersetzung mit der Thematik erfordern. Das Thema insgesamt ist sehr
kompliziert und äußerst komplex. Wenn an
einer Stelle eine Veränderung durchgeführt
wird, so hat das an anderen Stellen möglicherweise gravierende Folgen. Dies wird zum Beispiel beim Planfall 2-20.07 (also ohne Osttan-
gente) Variante B besonders deutlich. Bei dieser Variante ist vorgesehen, den zentralen
Ortskern (Planstraße, Pfarrstraße, Oberer und
Unterer Marktplatz und Alte Stuttgarter Straße
bis zur Oswaldstraße) verkehrsberuhigt zu gestalten. Da in diesem Fall die Osttangente
fehlt, müsste der LKW-Verkehr, der von der
Alten Stuttgarter Straße in Richtung Gewerbegebiet Ost möchte, über die Oswald- und Weiherstraße geführt und die Brücke in der Weiherstraße für Schwerlastverkehr ertüchtigt werden.
50 km/h
Wir sind uns bewusst, dass diese Broschüre
sehr umfangreich ist. Für den eiligen Leser gibt
es deshalb eine Zusammenfassung. Wir wollen aber all denjenigen, die sich mit der Thematik ernsthaft auseinandersetzen wollen,
keine Informationen vorenthalten. In der Bürgerversammlung am 5. Juli gibt es darüber
hinaus nochmals Gelegenheit, offene Fragen
zu diskutieren. Unser Ziel ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger von Magstadt die Entscheidungsfindung des Gemeinderates nachvollziehen können. Verstehen Sie diese Broschüre
deshalb bitte als Angebot; ob Sie es nutzen,
bleibt Ihnen überlassen.
Erläuterungen
In und um Magstadt wird derzeit überall gebaut. Die tragenden Säulen des Verkehrskonzeptes werden - trotz vieler Unkenrufe - jetzt
umgesetzt. Flurbereinigungsverfahren laufen,
die jetzt noch für die Osttangente sinnvoll für
alle Beteiligten genutzt werden können. Der
Bahnhofvorplatz und die Park + Ride Plätze
müssen fertig geplant und gebaut werden, der
neue Ortseingang über die Schafhauser Straße,
Maichinger Straße, Mühlstraße muss 2013 mit
Wasserleitung, Abwasser- und Regenwasserkanal gebaut werden. Vorher müssen wir aber
wissen, wie viel und welcher Verkehr dort einmal fahren wird. Der Obere Marktplatz zuerst
und der Untere Marktplatz später müssen
saniert und in dem Zuge umgestaltet werden,
Planbach und Planstraße verlegt, Brücken
erneuert und . . . und . . . und.
Wir haben keine Zeit mehr, um zuzuwarten.
Wir brauchen die Entscheidung jetzt! Zum
Wohle der ganzen Gemeinde und ihrer Einwohner.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine
fundierte und sachliche Diskussion und grüße
Sie herzlich
Ihr
30 km/h
Verkehrsberuhigter
Bereich (siehe unten)
Sperrung: Abschnitt für
den Kfz-Verkehr gesperrt; Fußgänger und
Radfahrer frei
Z 274.1 StVO
(Beginn einer
Tempo 30-Zone)
Z 274.1 StVO
(Ende einer
Tempo 30-Zone)
Z 325.1 StVO
(Beginn eines
verkehrsberuhigten
Bereichs)
Z 325.2 StVO
(Ende eines
verkehrsberuhigten Bereichs)
Einbahnstraße
Parken (siehe unten)
abknickende Vorfahrt
(siehe unten)
Flachbord (siehe unten)
Veränderte Funktion
(siehe unten)
Wendemöglichkeit
Knotenpunktsgestaltung
(Umgestaltungen aufgrund
veränderter Verkehrsführungen)
Querungssicherung für Fußgänger und Radfahrer
(Mittelinsel)
Tempo 30-Zone
• Fahrzeuge dürfen innerhalb der Zone nicht schneller als mit der angegebenen
Höchstgeschwindigkeit fahren
• Zonen-Geschwindigkeitsbegrenzungen kommen nur dort in Betracht, wo der
Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist
• Vorfahrtsgrundregel "rechts vor links" (wenn es die Belange des Buslinienverkehrs
erfordern, kann davon abgewichen werden)
• In Tempo 30-Zonen dürfen keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen
werden und keine (neuen) Fußgängerüberwege.
Verkehrsberuhigter Bereich
Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen mit überwiegender
Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Fahrzeugführer müssen
mit Schrittgeschwindigkeit (4 - 7 km/h) fahren.
Verkehrsberuhigte Bereiche sind Mischflächen, die von Fußgängern, Radfahrern,
Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitg benutzt werden. Sie haben keine
"Fahrbahn" im Rechtssinn. Entgegen dieser grundsätzlichen Regelung ist in besonderen Fällen eine Trennung der Verkehrsflächen möglich.
Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig
müssen Fahrzeugführer warten.
Außerhalb gekennzeichneter Flächen darf nicht geparkt werden, ausgenommen
zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen.
Parken
Die in den Planungsfällen dargestellten Parkflächen kennzeichnen den Bestand.
Dieser kann im Zuge der Verkehrskonzeption Ortsmitte modifiziert werden (Beschränkungen oder Erweiterungen).
Flachbord / abgesenkter Bordstein
Beim Einfahren in eine Straße über einen abgesenkten Bordstein gelten die gesteigerten Sorgfaltsanforderungen des § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Zufahrten, die über einen abgesenkten Bordstein führen, werden Grundstücksausfahrten gleichgestellt, d. h., wer aus einer solchen Zufahrt in eine Straße einfährt, hat
zu warten, auch wenn er von rechts kommt.
Abknickende Vorfahrt
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) zeigt den Verlauf der Vorfahrtsstraße an.
Fahrzeuge, die dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen wollen, müssen
dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Dabei sind Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen, wenn nötig muss man warten.
Die abknickende Vorfahrt ist nur anzuordnen, wenn der Fahrzeugverkehr in dieser
Richtung erheblich stärker ist als in der Geradeausrichtung.
Veränderte Funktion je nach Variante
Bach-, Pfarr-, Plan-, Traubenstraße: Erhöhte Verkehrsbedeutung, die in Konflikt steht
mit der örtlichen Situation.
Dr. Hans-Ulrich Merz
Bürgermeister
Oswald-, Weiherstraße:
Verkehrszunahmen; Problem Schwerverkehr
3
ZUSAMMENFASSUNG
GRUNDLAGE: GEMEINDEENTWICKLUNGSPLAN
Gemeindeentwicklungsplan 2020
Bedeutung des Gemeindeentwicklungsplans (GEP)
2007 wurde mit großer Bürgerbeteiligung der Gemeindeentwicklungsplan als verbindliche Richtschnur für die
künftige Gemeindeentwicklung beschlossen. Dabei wurden Ziele und Leitbilder definiert. Ziel ist, den Ortskern
vom Durchgangsverkehr freizuhalten. Fußgänger und Radfahrer sollen sich sicher auf den Straßen bewegen
können, trotzdem soll die Erreichbarkeit der zentralen Bereiche mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln
gewährleistet bleiben. Die Aufenthaltsqualität soll attraktiver und das Einkaufen oder der Besuch von Banken,
Arzt, Apotheke oder Rathaus für alle Altersgruppen gesichert werden. Weitere Infos auf den Seiten 3 – 9.
Zitat GEP: "Die Gemeinde Magstadt steht vor der Umsetzung ihres Verkehrskonzepts mit tiefgreifenden Folgen für die Siedlungsentwicklung, die Lebensbedingungen der Magstadter Bürger und das Erscheinungsbild im Ortskern, in den
Wohnquartieren und nach außen.
Neue Ideen für Magstadt
Verkehrskonzept Magstadt
Um die allgemeinen Ziele des Gemeindeentwicklungsplans zu erreichen, muss zunächst das Verkehrskonzept
mit B 464, S-60 und Südumfahrung umgesetzt werden. Alle diese Maßnahmen sind begonnen und im Bau.
Die Inbetriebnahme ist Ende 2011 bzw. 2012. Die weitestgehende Entlastung vom Durchgangsverkehr ist aber
nur mit der Osttangente zu erreichen. Der Bau der Osttangente ist aber nur möglich, wenn die Hölzertalstraße
geschlossen wird. Weitere Infos auf den Seiten 10 und 11.
Hinzu tritt der demografische Wandel, der langfristig zu einem Rückgang der Bewohnerzahl und zur Alterung der Bevölkerung führen wird. Die absehbaren Auswirkungen auf die Infrastruktur der Gemeinde erfordern eine grundlegende Neuorientierung nicht nur bei der räumlichen Entwicklung der Gemeinde.
Je nachdem, wie die Straßen im Ortskern organisiert und beruhigt werden, verteilt sich der Ziel- und Quellverkehr unterschiedlich. Ein Arbeitskreis aus Gemeinderat, Stadtplanern, Verkehrsplanern und Verwaltung hat 9
verschiedene Planungsfälle ausgearbeitet, um festzustellen, wie die Anforderungen aus Bürgerbeteiligung und
Gemeindeentwicklungsplan umgesetzt werden könnten. Dabei gibt es 2 Grundlagen: einmal mit offener Hölzertalstraße und ohne Osttangente (Planfall 2-20.07) und einmal mit Osttangente und geschlossener Hölzertalstraße (Planfall 3H-20.07). Je nach Planfall bzw. Variante ergeben sich unterschiedliche Verkehrsbelastungen
(Kraftfahrzeuge in 24 Stunden) in den Innerortsstraßen. Die Planfälle und die daraus resultierenden Verkehrsbelastungen sind auf den Seiten 12 bis 29 dargestellt.
Für die Planungsfälle 2-20.07 und 3H-20.07 werden die Schallimmissionen, die vom jeweils prognostizierten
Verkehr ausgelöst werden, im Plan dargestellt. Daraus kann die Verkehrslärmbelastung am jeweiligen Wohnort
grundstücksscharf abgelesen werden. Weitere Infos auf den Seiten 30 bis 33.
Fazit des Projektbegleitenden Arbeitskreises Innerörtliches Verkehrskonzept
Der Arbeitskreis „Innerörtliches Verkehrskonzept“ empfiehlt dem Gemeinderat, das innerörtliche Verkehrskonzept
auf der Variante „mit Osttangente (Planfall 3H-20.07 Var.G)“ aufzubauen. Diese Variante ermöglicht einerseits,
die nach Fertigstellung der Umgehungsstraßen verbleibenden Verkehre im Ortskern auf niedrigem Niveau gleichmäßig zu verteilen und anderseits die im Gemeindeentwicklungsplan mit großer Bürgerbeteiligung formulierten
und beschlossenen Zielsetzungen einschließlich Ortsbus zu erreichen, ohne einzelne Strassenzüge unverhältnismäßig zu belasten. Weitere Infos auf den Seiten 34 und 37.
GEMEINDEENTWICKLUNGSPLAN 2020
Entwicklungspotenziale,
gesicherte Planungen und Maßnahmen
Bürger planen mit: Die Workshops
Magstadts Zukunft:
Das Entwicklungsleitbild
Projekte und Maßnahmen
Die Basis dafür ist der Gemeindeentwicklungsplan (GEP)". (1)
Wie entstand der Gemeindeentwicklungsplan (GEP)?
Phase 1
Innerörtliches Verkehrskonzept
Phase 3
Sammeln
Entwicklungsleitbild, Städtebaulicher
Entwicklungsplan mit den Leitkonzepten
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Phase 2
Beteiligung, Bürger, Gemeinderat
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Auftaktveranstaltung
08.11.2005
Stadtspaziergang
21.01.2006
Klausurtagung des Gemeinderats
10./11.02.2006
Bürgerversammlung
21.03.2006
Workshop "Innerörtliches
30.03./06.04.2006
Verkehrskonzept"
Workshop "Alte Stuttgarter Straße" 04./11.05.2006
Workshop "Grün, Bäche"
22./29.05.2006
Workshop "Ortsbus"
04.07.2006
Fleckenfest, Präsentation der
15./16.07.2006
Workshopergebnisse
Gemeinderatssitzung: Beschluss
17.04.2007
des Gemeindeentwicklungsplans
als Selbstbindungsplan
Innenentwicklung
Siedlungsentwicklung
Verkehr
Umfeld, Landschaft, Erholung
Phase 4
Planungen, Projekte, Maßnahmen
•
•
•
•
Markungsumfassende Planungen
Städtebauliche Konzepte
Bauleitpläne
Gemeindliche Fachpläne, Projekte, Maßnahmen
Die Entscheidung
In einem Bürgerentscheid am 2. März 2008 stimmte eine Mehrheit dafür, dass „Die Hölzertalstraße im Rahmen
aller Magstadter Verkehrsplanungen höchste Priorität genießt. Sie steht nicht als Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahme zur Verfügung. Eine Schließung kommt nicht in Betracht.“ Das Ergebnis war sicherlich auch von
der Erwartung geprägt, dass sowohl der Bau der Osttangente als auch die Offenhaltung der Hölzertalstraße
möglich seien. Die Konsequenz war aber, dass die Osttangente nach damaliger und heutiger Rechtslage nicht
gebaut werden konnte! Nach dem Bürgerentscheid wurde der Widerspruch gegen die Auflagen der Unteren
Naturschutzbehörde am 15.09.2008 vom Regierungspräsidium abgewiesen! Die konsequenterweise angestrengte
Klage der Gemeinde Magstadt scheiterte ebenfalls (Urteil vom 03.02.2010)!
Es bleibt dabei, es gibt nur entweder – oder!
Die Untersuchungen zum innerörtlichen Verkehrskonzept sind zwischenzeitlich abgeschlossen und entscheidungsreif, die Bindungsfrist des Bürgerentscheids am 3. März 2011abgelaufen. Wichtige Umgestaltungsmaßnahmen im Ortskern, die S-Bahnhaltestelle etc. sind mit der Fertigstellung der Umgehungsstraßen und der
S-Bahn möglich und müssen jetzt geplant werden. Dafür ist eine Entscheidung dringend erforderlich. Deshalb
wird der Gemeinderat am 12. Juli 2011 über die Zukunft des Ortskerns und damit die Osttangente entscheiden
(siehe Seite 38 und 39).
GEP und innerörtliches Verkehrskonzept
Zitat aus "Neue Ideen für Magstadt: Verkehrskonzept:
"Tägliche Staus in der Maichinger Straße, Fahrzeugschlangen in der Weilemer Straße, auch in der Alten
und Neuen Stuttgarter Straße zuviele Autos, die Lärm
und Abgase produzieren. Die weit über Magstadt
hinaus berüchtigte Engstelle am Rathaus, so stellt
sich heute die Verkehrssituation in der Gemeinde dar.
Von Beginn an konnten sich die Bürger und Bürgerinnen Magstadts an der Diskussion beteiligen und konkrete Planungs- und Maßnahmenvorschläge machen.
Die von den Workshopteilnehmern entwickelten Leitbilder zur Entwicklung und Konzepte sind wesentliche
Ansätze für die aktuellen Überlegungen und Planungen zum Innerörtlichen Verkehrskonzept.
Wer an diesen Straßen wohnt oder arbeitet, ist erheblichen Belastungen und Belästigungen ausgesetzt,
das Einkaufen ist auch kein Vergnügen.
Sie werden auf den folgenden Seiten noch einmal
vorgestellt:
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•
So soll und darf es in Zukunft nicht bleiben". (2)
Erläuterungen zu den Planfällen Seite 12 - 29 bitte umblättern
2
Die grundlegende und zukunftsträchtige Verbesserung der Verkehrssituation nimmt einen breiten Raum
im GEP ein.
3
Seite 4: Workshop "Innerörtliches Verkehrskonzept"
Seite 5: Workshop "Alte Stuttgarter Straße"
Seite 6: Workshop "Ortsbus"
Seite 7: Entwicklungsleitbild
Seite 8 / 9: Leitkonzept Verkehr
GRUNDLAGE: GEMEINDEENTWICKLUNGSPLAN
GRUNDLAGE: GEMEINDEENTWICKLUNGSPLAN
Workshop Innerörtliches Verkehrskonzept am 30. März und 6. April 2006
Workshop Alte Stuttgarter Straße am 4. und 11. Mai 2006
Ziel: Vermittlung der Planungsgrundlagen für die Verkehrsplanung der Gemeinde und des Stands der Planung
sowie Erarbeitung eines Leitbilds für ein innerörtliches Verkehrskonzept.
(Verkehrsfachliche Beratung: Dipl.-Ing. Wolfgang Schröder, BS Ingenieure, Ludwigsburg)
Ziel: Erarbeitung von Grundlagen zur Gestaltung wichtiger Straßen und Plätze in Magstadt am Beispiel
der Alten Stuttgarter Straße (Rahmenbedingungen, Gestaltungskatalog)
1. Tag: Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme vor Ort der 10 Teilnehmer
am 1. Tag erbrachte folgendes Fazit:
1. Tag: Konfliktplan
Im Planspiel Klassifizierung (Hierarchisierung) des
innerörtlichen Straßennetzes nach der subjektiven
Betroffenheit und Erfahrung der Teilnehmer wurden
folgende wesentliche Konflikte herausgearbeitet:
• dadurch Entstehen von Konfliktpunkten in den
Wohnquartieren und im Ortskern (Gefährdung von
Kindern, Jugendlichen und alten Menschen)
• gefährliche Schulwege
• häufige Staus im Ortskern
• Durchgangs- und Schleichverkehr im gesamten
Ort, vor allem auch in den Wohnquartieren
Es entstand der folgende, gemeinsame Konfliktplan
der Teilnehmer.
Grünersatz sind gefährdet (Müll, Schäden
durch PKW, Hundeklo)
• die Straße wirkt sehr dreckig
• Empfehlung Farbkonzept für Gebäude
• insgesamt trostlose Wirkung der Straße, man
fühlt sich nicht wohl
• riesiger Straßenraum, fehlende Bremselemente für den Verkehr
• gefährliche (Schul-) Wege für radfahrende
Kinder
• teilweise schlechte Bausubstanz
• kaum Grün im Straßenraum; Pflanztröge als
2. Tag: Funktions- und Gestaltungskonzept
Das Planspiel am 2. Tag mündete in ein Funktions- und Gestaltungskonzept der 10 Teilnehmer. Es gab ein klares Votum für einen Ortsplatz als (Dauer-) Aufenthaltsplatz, die Verkehrsfunktionen Fahren und Parken sollen sich
unterordnen.
2. Tag: Innerörtliches Verkehrskonzept
Am 2. Tag entwickelten die Teilnehmer auf der Grundlage eines weiteren Planspiels das nebenstehende
innerörtliche Verkehrskonzept. Die kontroverse
Diskussion dreier vorgegebener Szenarien führte zu
folgendem einvernehmlichen Leitbildgerüst:
• Sicherung der verkehrlichen Erreichbarkeit der
zentralen Bereiche im Ortskern
• Schaffung von Parkierungsmöglichkeiten
• Stärkung der Aufenthaltsfunktion beim Rathaus
(Ortsmitte, Feste)
• Schaffung einer Verbindung Seniorenzentrum Rathausbereich
• Sicherung der Durchgängigkeit des "Altstadtrings"
Mühl-/Bachstraße, Alte Stuttgarter Straße,
Planstraße, Neue Stuttgarter Straße, Maichinger
Straße
• Offenhalten und Ausbau der zentralen "Lebenslinie" vom Rathaus über die Maichinger Straße zum
Edeka und weiter zum S-Bahnhaltepunkt
• Erhaltung der Durchgängigkeit der Mühl-/Bachstraße, aber Beachtung ihrer dörflichen Qualitäten
• mit dem "Altstadtring" Befreiung des Oberen
Markts und des Unteren Markts vom Verkehr
• Hineinziehen des Grüns von der Kirche über die
Mauer in den Platzraum
Planausschnitt
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GRUNDLAGE: GEMEINDEENTWICKLUNGSPLAN
GRUNDLAGE: GEMEINDEENTWICKLUNGSPLAN
Workshop Ortsbus am 4. Juli 2006
Das Entwicklungsleitbild
Ziel: Erarbeitung von Konzeptideen zum Aufbau eines Ortsbusnetzes in Magstadt im Hinblick auf die Anbindung
der Gemeinde an das S-Bahnnetz. Das Thema ist eng verknüpft mit der künftigen verkehrlichen und räumlichen
Entwicklung Magstadts, mit der Verbesserung der Mobilität einzelner Bevölkerungsgruppen im Ort, insbesondere
von Kindern, Jugendlichen (Schüler) und alten Menschen und mit dem Verkehrsverhalten der Magstadter, vor
allem unter dem Aspekt der Vermeidung der Nutzung des eigenen Autos im Ort.
Unter dem Bekenntnis "Verantwortung für die Zukunft" nimmt das Entwicklungsleitbild der Gemeinde
Magstadt als Kernstück des Gemeindeentwicklungsplans die Diskussionsergebnisse und Meinungsbilder aus
dem Planungsprozess auf, ordnet sie und fasst sie zu Leitbildern zusammen.
Das Thema Ortsbus ist ein Querschnittsthema, das alle Magstadter angeht: Voruntersuchungen sind vorhanden.
Das Ergebnis des Workshops fließt ein in die Erarbeitung eines Ortsbuskonzepts und dient somit als eine Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats.
Aktueller Routenvorschlag
Magstadt ist eine lebendige Wohngemeinde mit
einem regen gesellschaftlichen und gemeinschaftchen Leben. Eine besondere Rolle nehmen dabei die
zahlreichen Vereine und die Kirchen ein. Die vielen
traditionellen Vereinsfeste sind es denn auch, die den
jährlichen Veranstaltungsreigen prägen. Höhepunkt
ist das jährliche Fleckenfest im Juli. Ebenso hat das
bürgerschaftliche Engagement in Magstadt seinen
festen Platz im Gemeindeleben.
Leitbild: Die Gemeinde Magstadteine selbstbewusste Gemeinde
Magstadt soll künftig bevorzugter Lebensmittelpunkt für Menschen und deren Familien sein, die
in Magstadt und den umliegenden Städten und
Gemeinden arbeiten, und die mit ihren vielfältigen
ehrenamtlichen Aktivitäten die Attraktivität der
Gemeinde und ihr Vereinsleben bewahren und
weiter entwickeln.
Rund um den historischen Ortskern mit dem Alten
und dem Neuen Rathaus, dem ehemaligen Gasthaus
"Ritter" und der spätgotischen Wehrkirche JohannesTäufer finden sich viele erhaltenswerte historische
Gebäude. Als Wohnort ist Magstadt erste Wahl.
Dabei soll Magstadt seinen dörflichen Charakter
bewahren. Angestrebt wird ein maßvolles Wachstum, wobei die Innenentwicklung mit der Attraktivierung des Ortskerns und der Ortskernsanierung
Vorrang haben soll vor der Erschließung neuer
Wohngebiete am Ortsrand, soweit diese nicht der
behutsamen Ortsrandabrundung dienen.
Magstadt soll keine Gewerbegemeinde werden.
Magstadts Eigenständigkeit ist wichtig für die
Identität der Gemeinde und stützt die Identifikation
der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimatgemeinde. Für eine Zusammenarbeit mit anderen
Kommunen ist Magstadt, wie bisher, offen.
Magstadt ist ein interessanter Gewerbestandort. Mit
der Fertigstellung der B 464, des Tangentenstraßensystems und der S-Bahn-Linie S 60 BöblingenRenningen liegt Magstadt künftig verkehrsgünstig mit
schnellen Anschlüssen an die Autobahnen A 8 und
A 81. Weitere Standortvorteile sind die Nähe zur
Landeshauptstadt Stuttgart, zum Doppelzentrum
Sindelfingen/Böblingen und zu Leonberg. Namhafte
Firmen wie die Fa. Schoenenberger, mittelständische
Unternehmen und zahlreiche Handwerksbetriebe
kennzeichnen die Wirtschaftsstruktur mit rund 3.000
Arbeitsplätzen.
Begründung
Die Gemeinde Magstadt mit etwa 9.000 Einwohnern
im Landkreis Böblingen liegt am Westrand der Region
Stuttgart. Die Lage im Ballungsraum und die gleichwohl grüne Tallage zeichnen den Ort aus.
Die Workshopteilnehmer haben zwei Routenvarianten entwickelt (siehe Broschüre GEP, Seite 12). Zwischenzeitlich wurde daraus von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit sachkundigen Einwohnern der hier dargestellte,
aktuelle Routenvorschlag mit 11 Haltestellen erarbeitet. Er nimmt die unten aufgeführten Anregungen der Teilnehmer weitgehend auf und wurde vom Gemeinderat im Oktober 2008 als Grundlage für die weitere Planung
beschlossen.
All diese Qualitätsmerkmale, die Magstadt zu einem
besonderen Ort in der Region machen, sollen erhalten werden. Gleichzeitig soll mit der Umsetzung des
umfassenden Verkehrskonzepts die Chance ergriffen
werden, die Fehlentwicklungen aufgrund der hohen
Verkehrsbelastungen in den vergangenen Jahrzehnten, vor allem im Ortskern und in den Wohnquartieren,
zu korrigieren.
Die Gemeinde ist umgeben von einer reichhaltig
strukturierten Agrar- und Erholungslandschaft. Zur
Markung gehören ausgedehnte Wälder wie der
Glemswald und Naturdenkmale wie der Hölzersee
und der Ratberg, das Naturschutzgebiet "Hölzertal",
das Landschaftsschutzgebiet "Glemswald", renaturierte Steinbrüche, Streuobstwiesen und Wochenendhausgebiete.
Das Verkehrskonzept wird somit zur unabdingbaren Voraussetzung, um die Entwicklungsziele
im Sinne der Leitbilder zu erreichen.
Weitere Anregungen der Teilnehmer
• Magstadt braucht einen Ortsbus
• der Ortsbus soll die Fläche, d. h. die gesamte
Ortslage bedienen
• mind. 30 Minuten-Takt entsprechend dem
S-Bahntakt
• jede S-Bahn soll bedient werden
• Verknüpfung mit den bestehenden Buslinien
• viele Haltestellen und kurze Fahrzeiten, kurze
Fahrgastwechsel
• Haltestellen bevorzugt an den Kreuzungspunkten
mit der "grünen Achse" anlegen (Grundsatz der
Verknüpfung)
• regelmäßiger Fahrplan
• der Ortsbus muss bezahlbar sein (ggf. kostenlose
Nutzung)
• Bedienung mit einem Fahrzeug und max. 2 Fahrern
(Kosten)
• keine Bezahlung im Bus (schneller Fahrgastwechsel)
• Einbindung in das VVS-Tarifsystem (Kosten)
• Testphase mit mind. 6 Monaten durchführen
Themen der Leitbilder
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Leitbild Ortsbild
Leitkonzept Innenentwicklung
Leitkonzept Siedlungsentwicklung
Leitkonzept Verkehr
• Leitkonzept Umfeld, Landschaft, Erholung
• Bildung, Kultur, Freizeit, Sport, soziales Miteinander, Gemeindeverwaltung, technische Ver- und
Entsorgung
Die Leitbildkonzepte bilden den städtebaulichen Entwicklungsplan (STEP). Aus ihm werden Planungen,
Projekte und Maßnahmen entwickelt. Er gibt u. a. die Inhalte für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans
vor. Parallel dazu werden die nicht räumlich verortbaren Leitbildinhalte in die entsprechenden gemeindlichen
Fachpläne, z. B. Schulentwicklungsplan, aufgenommen und dort umgesetzt.
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GRUNDLAGE: GEMEINDEENTWICKLUNGSPLAN
Leitkonzept Verkehr
Wir wollen
• das geplante außerörtliche Straßentangentensystem zügig umsetzen, um den Durchgangsverkehr im Ort auf ein Mindestmaß zu verringern
bzw. zu vermeiden
• die seitherigen Durchgangsstraßen in ihrer Funktion
als Hauptverkehrs- und Sammelstraßen erhalten,
die Straßen hinsichtlich ihrer künftigen Funktion
und Leistungsfähigkeit prüfen und insbesondere
den Charakter der Oswaldstraße als Wohnstraße
erhalten
• Magstadt, hauptsächlich die Wohnquartiere und
den Ortskern, vom Durchgangsverkehr befreien
• in den Wohnquartieren die Gleichberechtigung aller
Verkehrsteilnehmer herstellen und dabei vor allem
die Belange von Fußgängern, Kindern, Behinderten
und Radfahrern berücksichtigen
• den öffentlichen Personennahverkehr und seine
Nutzung fördern (Erhaltung der Option für den
2. S-Bahnhaltepunkt an der Ihinger Straße) und
den eigenerzeugten Verkehr durch die Einrichtung
einer Ortsbusllinie verringern
• das Fußwegnetz, ggf. in Verbindung mit Radwegen, möglichst engmaschig und verkehrssicher
ausbauen und gestalten
• das Radwegenetz im Interesse der Reduzierung
des PKW-Verkehrs ausbauen und regional anbinden.
Innerörtliches Verkehrskonzept
Wir wollen
• den "Altstadtring" Mühl-/Bachstraße, Alte Stuttgarter
Straße, Planstraße, Neue Stuttgarter Straße,
Maichinger Straße mit direkter Anfahrbarkeit über
die Hauptsammelstraßen ausbauen und seine
Durchgängigkeit und damit die Erreichbarkeit der
zentralen Bereiche sichern
• zusätzliche Parkierungsmöglichkeiten schaffen,
eine fußgängerfreundliche Verbindung Seniorenzentrum - Rathausbereich herstellen und die Aufenthaltsfunktion rund um das Rathaus stärken
• die Durchgängigkeit der Mühl-/Bachstraße unter
Beachtung ihrer dörflichen Qualitäten erhalten
• die Maichinger Straße vom Rathaus zum Verbrauchermarkt Edeka und weiter zum S-Bahnhaltepunkt als die zentrale "Lebenslinie" offenhalten und ausbauen
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RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE PLANUNG
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE PLANUNG
Anlass und Beginn der Verkehrsplanung
Nach dem Bürgerentscheid wurde der Widerspruch
gegen die Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde
am 15.09.2008 vom Regierungspräsidium Stuttgart
abgewiesen! Die konsequenterweise dagegen angestrengte Klage scheiterte ebenfalls (Urteil vom
03.02.2010).
Stand der Umsetzung
Erstellung Verkehrskonzept
Magstadt im Jahr 2002 /2003;
wichtigste Bausteine:
B 464: 1. Bauabschnitt (BA) 1 in Betrieb; 2. BA bis
Ihinger Straße Ende 2011; 3. BA mit Anbindung an
B 295 bis Ende 2012.
• Tangentensystem mit B 464
neu, Südtangente südlich der
Bahnlinie, Osttangente
• S-Bahn S 60
• Sperrung K 1006 (Ihinger
Straße)
• Rückbau L 1189 (Schließung
der Hölzertalstraße)
• Schließung des Bahnübergangs Maichinger Straße
• Anschluss an die Oswaldstraße
S 60: BA 1 und 2 bis Maichingen in Betrieb; BA 3
bis Renningen im Bau; Fertigstellung Ende 2012.
Südtangente: Im Bau, 1. Brücke fast fertig; 2.
Brücke bis Ende 2011; Beginn Fahrbahnarbeiten ab
Juli 2011; Fertigstellung September 2012.
Beseitigung Bahnübergang Ihinger Straße:
Seit Juni 2011 abgeschlossen.
Osttangente: Was jetzt noch fehlt, ist die Osttangente. Für diese Entscheidung muss das innerörtliche Verkehrskonzept beschlossen sein.
Auf Basis der Verkehrszählung und -Analyse 2003
(siehe unten) wurden u. a. die Planungsfälle
• 2-20.07 mit S 60, B 464 neu, Sperrung K 1006 und
Südangente und
Rechtsgrundlage für die Entscheidung
des Gemeinderates
• 3H-20.07 mit S 60, B 464 neu, Sperrung K 1006,
Südtangente, Osttangente, Rückbau L 1189 und
Anschluss an die Oswaldstraße
Das Magstadter Verkehrskonzept steht auf 3 Säulen,
nämlich dem Bau von
1. der B 464 neu
2. der S-Bahn S-60 mit der Südumfahrung und
3. der Osttangente.
entwickelt (siehe Tabelle Seite 34/35). Wegen den
zwischenzeitlich erfolgten bzw. geplanten Veränderungen in den großräumigen Verkehrsbeziehungen
rund um Magstadt erfolgte 2007 eine Aktualisierung,
wobei sich die Werte jedoch nur unbedeutend änderten! Die Prognosewerte für diese "Ausgangsplanungsfälle" setzen voraus, dass sich am innerörtlichen Verkehrssystem nichts verändert.
Das Bebauungsplanverfahren für die Osttangente
kann fortgeführt werden, wenn eine Befreiung von der
Landschaftsschutzverordnung erteilt wird. Diese Befreiung liegt vor mit der Auflage, dass dann die Hölzertalstraße für den öffentlichen Verkehr geschlossen
und zurückgebaut werden muss, sobald alle oben genannten Baumaßnahmen abgeschlossen sind.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.11. 2006
u.a. folgendes beschlossen:
„ Die Hölzertalstraße genießt im Rahmen aller
Magstadter Verkehrsplanungen höchste Priorität.
Sie steht nicht als Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahme zur Verfügung. Eine Schließung
kommt nicht in Betracht.“
Am 4.12.2007 beschloss der Gemeinderat die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Frage, ob der
o. g. Beschluss weiterhin Bestand haben soll.
Dieser Bürgerentscheid wurde am 2. März 2008
durchgeführt. Eine qualifizierte Mehrheit der Magstadter Bürger sprach sich für die Beibehaltung des
Beschlusses aus; damit stand die Hölzertalstraße bis
März 2011 nicht als Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahme zur Verfügung. Das Ergebnis war sicherlich auch von der Erwartung geprägt, dass sowohl
der Bau der Osttangente als auch die Offenhaltung der Hölzertalstraße möglich seien. Dies hatte
aber zur Konsequenz, dass die Osttangente nach damaliger und heutiger Rechtslage nicht gebaut werden
konnte!
Verkehrsuntersuchung Magstadt Analyse 2003 (Quelle 3)
10
Die Planungsfälle
Zur Unterstützung der Verwaltung bei der Erarbeitung
der Entscheidungsgrundlagen für das innerörtliche
Verkehrskonzept wurde der "Projektbegleitende
Arbeitskreis Innerörtliches Verkehrskonzept" zur
Unterstützung der Verwaltung und der beauftragten
Planer per Gemeinderatsbeschluss vom 23.02.2010
ins Leben gerufen. Er besteht aus Mitgliedern / Vertretern des Gemeiderats, der Verwaltung und der beteiligten Fachbüros BS, Ludwigsburg, KPS, Ostfildern,
und STEG, Stuttgart.
Es bleibt dabei: es gibt nur entweder – oder!
Weil der Gemeinderat dennoch auf die Osttangente
nicht verzichten wollte, beschloss er am 23. Februar
2010 u.a.
In den Sitzungen des Arbeitskreises am 28.09.2010,
09.11.2010, 15.02.2011 und 19.04.2011 wurden insgesamt neun Planungsfall-Varianten entwickelt
(siehe Seiten 12 bis 29), die von den beiden o. g.
"Ausgangsplanungsfällen" abgeleitet sind.
„Das Bebauungsplanverfahren „Osttangente“ wird
weitergeführt, indem die Abwägungsmaterialien auf
der Grundlage der beiden Ausgangsplanungsfälle
2-20/07 und 3H-20/07 hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die innerörtliche Verkehrskonzeption konkretisiert werden“.
Im Folgenden werden die Planungsfall-Varianten im
Einzelnen dargestellt und bewertet. Einem Vorschlag
für ein innerörtliches Verkehrskonzept wird jeweils die
daraus resultierende, prognostizierte Verkehrsbelastung des Magstadter Straßennetzes gegenübergestellt.
Unter anderem ist hierzu die zukünftige Verkehrsführung einschließlich der daraus resultierenden Verkehrsmengen alternativ zu planen bzw. zu berechnen.
Auf der Grundlage aller dann vorliegenden Abwägungsmaterialien ist die Entscheidung zu treffen, ob
der Bebauungsplan zur Satzung beschlossen oder
das Verfahren eingestellt wird.
Zur Vergleichbarkeit werden alle Planungsfall-Varianten für das "Verkehrskonzept Ortsmitte" auf den gleichen Entwurfselementen aufgebaut:
Die Untersuchungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen und entscheidungsreif, die Bindungsfrist
des Bürgerentscheids am 3. März 2011abgelaufen.
• Veränderte Straßenfunktion
• Verkehrslenkung - Straßensperrung, Einbahnstraßen, Vorfahrtsregelung, Knotenpunktsgestaltung, Wendemöglichkeit
Deshalb wird der Gemeinderat am 12. Juli 2011
entscheiden.
• Zulässige Fahrgeschwindigkeit - Tempo 50 km/h,
Tempo 30 km/h, verkehrsberuhigter Bereich
Warum kein neuer Bürgerentscheid?
Da diese Entscheidung im Bebauungsplanverfahren
zu treffen ist, ist ein erneuter Bürgerentscheid hierüber nicht möglich (§ 21 Abs.2 Nr. 6 GemO). Die aktuelle Rechtssprechung (VGH BW, Urteil vom 22. 06.
2009) hat zwischenzeitlich auch die Definition des Begriffs „Bauleitplanung“ i.S.v. § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO
sowie den Ausschlussgrund nach § 21 Abs. 2 Nr. 6
Gemeindeordnung (GemO) präzisiert.
• Standorte für öffentliche Parkierung
Die Belastungspläne enthalten jeweils Angaben zur
Klassifizierung der Straße und zur prognostizierten
Verkehrsbelastung.
In der Übersicht auf Seite 34/35 werden sämtliche
Planungsfälle mit prognostizierten Verkehrsbelastungen an ausgewählten Innenquerschnitten (Kindergarten, Schule, Einkaufen, Wohnstraßen, Engstellen)
dargestellt und mit den Analysewerten (= dem IstZustand) von 2003 verglichen. Aus dem Saldo können die Veränderungen der Verkehrsmengen an den
ausgewählten Querschnitten leicht nachvollzogen
werden. In einer Kommentierung wird eine erste, generelle Bewertung vorgenommen.
Danach gilt als Ausschlussgrund nicht lediglich die
abschließende Entscheidung über Flächennutzungsplan und Bebauungsplan (was 2008 noch strittig war), sondern grundsätzlich die Bauleitplanung
i.S.v. § 1 Baugesetzbuch (BauGB), also die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von
Bauleitplänen. Zur Begründung wurde u.a. angeführt, dass für das Bauleitplanverfahren lange Abwägungsprozesse erforderlich seien. Diese Abwägungen
sollen nach dem Willen des Gesetzgebers dem Gemeinderat vorbehalten sein.
Die Bewertungsmatrix auf Seite 36/37 ermöglicht
dem Leser, die Planungsfälle anhand von Bewertungskriterien selbst zu bewerten. Diese wurden aus
dem Ergebnis der Workshops (siehe Seite 3), dem
Gemeindeentwicklungsplan und der Arbeit des "Projektbegleitenden Arbeitskreises Innerörtliches Verkehrskonzept" zusammengestellt.
Die Osttangente ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Magstadt enthalten. Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Osttangente" wurde bereits am 13. September 2005
gefasst, das Verfahren ist seither im Gange.
11
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG
Verkehrskonzept Ortsmitte:
Planungsfall 2-20.07 ohne Osttangente, Hölzertalstr. offen
Var. A
8300
Prognose 2020 Belastungsplan ca. DTWw (KFZ/24h):
Planungsfall 2-20.07 ohne Osttangente, Hölzertalstraße offen
Maßnahmen innerorts:
•
•
•
•
Sperrung Straßenabschnitt östl. Brunnenstraße und Oberer Marktplatz
Wendemöglichkeit Brunnenstraße
Veränderte Funktion Bachstraße/Mühlstraße, Planstraße und Pfarrstraße
Verkehrsberuhigter Bereich Lutzen-, Schul-, Keplerstraße, Marktweg und
Oberer Marktplatz
12
13
Variante A
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG
Verkehrskonzept Ortsmitte:
Planungsfall 2-20.07 ohne Osttangente, Hölzertalstr. offen
Var. B
8300
Prognose 2020 Belastungsplan ca. DTWw (KFZ/24h):
Planungsfall 2-20.07 ohne Osttangente, Hölzertalstraße offen
Maßnahmen innerorts:
• Sperrung Straßenabschnitt östl. Brunnenstraße und Oberer Marktplatz
• Wendemöglichkeit Brunnenstraße
• Verkehrsberuhigter Bereich: Lutzen-, Schul-, Keplerstraße, Marktweg, Oberer
Marktplatz Unterer Marktplatz, Planstraße und Pfarrstraße
• Veränderte Funktion Bachstraße/Mühlstraße, Oswaldstraße und Weiherstraße
14
15
Variante B
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG
Verkehrskonzept Ortsmitte:
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttang., Hölzertalstr. gesperrt
Var. A
8300
Prognose 2020 Belastungsplan ca. DTWw (KFZ/24h):
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttangente, Hölzertalstraße gesperrt
Maßnahmen außerorts:
• Osttangente Magstadt
• Sperrung Hölzertalstraße
Maßnahmen innerorts:
• Sperrung Straßenabschnitt östl. Brunnenstraße und Oberer Marktplatz
• Wendemöglichkeit Brunnenstraße
• Verkehrsberuhigter Bereich: Lutzen-, Schul-, Keplerstraße, Marktweg, Oberer Marktplatz
und Pfarrstraße
• Veränderte Funktion Bachstraße/Mühlstraße, Planstraße und Pfarrstraße
• Abknickende Vorfahrt am Knotenpunkt Alte Stuttgarter Straße/ Oswaldstraße/Bachstraße
(Vorfahrtstraße: Bachstraße - Alte Stuttgarter Straße ortseinwärts)
• Tempo 30-Zone im Bereich Neue Stuttgarter Straße
16
17
Variante A
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG
Verkehrskonzept Ortsmitte:
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttang., Hölzertalstr. gesperrt
Var. B
8300
Prognose 2020 Belastungsplan ca. DTWw (KFZ/24h):
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttangente, Hölzertalstraße gesperrt
Maßnahmen außerorts:
• Osttangente Magstadt
• Sperrung Hölzertalstraße
Maßnahmen innerorts:
• Sperrung Straßenabschnitt östl. Brunnenstraße, Oberer Marktplatz, südliche Neue
Stuttgarter Straße
• Wendemöglichkeit Brunnenstraße
• Veränderte Funktion Bachstraße/Mühlstraße, Planstraße, Pfarrstraße und Traubenstraße
• Abknickende Vorfahrt am Knotenpunkt Alte Stuttgarter Straße/ Oswaldstraße/Bachstraße
(Vorfahrtstraße: Bachstraße - Alte Stuttgarter Straße ortseinwärts) und am Knotenpunkt
Brühlstraße/Traubenstraße (Vorfahrtstraße: Traubenstraße-Süd - Brühlstraße-Ost)
• Tempo 30-Zone im Bereich Neue Stuttgarter Straße - Querungssicherung Planstraße
(auf Höhe Altes Schulhaus)
• Verkehrsberuhigter Bereich: Lutzen-, Schul-, Keplerstraße, Marktweg, Oberer Marktplatz
18
19
Variante B
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG
Verkehrskonzept Ortsmitte:
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttang., Hölzertalst. gesperrt
Var. C
8300
Prognose 2020 Belastungsplan ca. DTWw (KFZ/24h):
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttangente, Hölzertalstraße gesperrt
Maßnahmen außerorts:
• Osttangente Magstadt
• Sperrung Hölzertalstraße
Maßnahmen innerorts:
• Sperrung Straßenabschnitt östliche Brunnenstraße, Oberer Marktplatz, südliche Neue
Stuttgarter Straße
• Wendemöglichkeit Brunnenstraße
• Verkehrsberuhigter Bereich: Lutzen-, Schul-, Keplerstraße, Marktweg, Oberer Marktplatz,
Pfarrstraße und südliche Neue Stuttgarter Straße bis Brunnenstraße
• Zweirichtungsverkehr Planstraße
• Veränderte Funktion Bachstraße/Mühlstraße, Planstraße und Traubenstraße
• Umgestaltung Knotenpunkt Neue Stuttgarter Straße/Planstraße
• Abknickende Vorfahrt am Knotenpunkt Alte Stuttgarter Straße/Oswaldstraße/Bachstraße
(Vorfahrtstraße: Bachstraße - Alte Stuttgarter Straße ortseinwärts) und am Knotenpunkt
Brühlstraße/Traubenstraße (Vorfahrtstraße: Traubenstraße-Süd - Brühlstraße-Ost)
• Tempo 30-Zone im Bereich Neue Stuttgarter Straße
• Querungssicherung Planstraße (auf Höhe Altes Schulhaus)
20
21
Variante C
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG
Verkehrskonzept Ortsmitte:
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttang., Hölzertalstr.gesperrt
Var. D
8300
Prognose 2020 Belastungsplan ca. DTWw (KFZ/24h):
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttangente, Hölzertalstraße gesperrt
Maßnahmen außerorts:
• Osttangente Magstadt
• Sperrung Hölzertalstraße
Maßnahmen innerorts:
• Sperrung Straßenabschnitt östl. Brunnenstraße und Oberer Marktplatz
• Wendemöglichkeit Brunnenstraße
• Verkehrsberuhigter Bereich: Lutzen-, Schul-, Keplerstraße, Marktweg, Oberer Marktplatz,
Pfarrstraße und Maichinger Straße zwischen Mühl- und Weilemer Straße
• Zweirichtungsverkehr Planstraße
• Veränderte Funktion Bachstraße/Mühlstraße, Planstraße und Oswaldstraße
• Umgestaltung Knotenpunkte Maichinger Straße/Mühlstraße und Neue Stuttgarter
Straße/Planstraße
• Abknickende Vorfahrt am Knotenpunkt Alte Stuttgarter Straße/ Oswaldstraße/Bachstraße
(Vorfahrtstraße: Bachstraße - Alte Stuttgarter Straße ortseinwärts)
• Tempo 30-Zone im Bereich Neue Stuttgarter Straße
• Querungssicherung Planstraße (auf Höhe Altes Schulhaus)
22
23
Variante D
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG
Verkehrskonzept Ortsmitte:
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttang., Hölzertalstr. gesperrt
Var. E
8300
Prognose 2020 Belastungsplan ca. DTWw (KFZ/24h):
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttangente, Hölzertalstraße gesperrt
Maßnahmen außerorts:
• Osttangente Magstadt
• Sperrung Hölzertalstraße
Maßnahmen innerorts:
• Sperrung Straßenabschnitt östl. Brunnenstraße und Oberer Marktplatz
• Wendemöglichkeit Brunnenstraße
• Verkehrsberuhigter Bereich: Lutzen-, Schul-, Keplerstraße, Marktweg, Unterer und Oberer
Marktplatz, Planstraße, Pfarrstraße
• Zweirichtungsverkehr Planstraße
• Veränderte Funktion Bachstraße/Mühlstraße
• Abknickende Vorfahrt am Knotenpunkt Alte Stuttgarter Straße/ Oswaldstraße/Bachstraße
(Vorfahrtstraße: Bachstraße - Alte Stuttgarter Straße ortsauswärts)
• Tempo 30-Zone im Bereich Neue Stuttgarter Straße
24
25
Variante E
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG
Verkehrskonzept Ortsmitte:
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttang., Hölzertalstr. gesperrt
Var. F
8300
Prognose 2020 Belastungsplan ca. DTWw (KFZ/24h):
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttangente, Hölzertalstraße gesperrt
Maßnahmen außerorts:
• Osttangente Magstadt
• Sperrung Hölzertalstraße
Maßnahmen innerorts:
• Sperrung Straßenabschnitt östl. Brunnenstraße und Oberer Marktplatz
• Wendemöglichkeit Brunnenstraße
• Verkehrsberuhigter Bereich: Lutzen-, Schul-, Keplerstraße, Marktweg, Oberer Marktplatz
und Pfarrstraße
• Zweirichtungsverkehr Planstraße
• Veränderte Funktion Bachstraße/Mühlstraße und Planstraße
• Umgestaltung Knotenpunkte Maichinger Straße/Mühlstraße und Neue Stuttgarter Straße/
Planstraße
• Abknickende Vorfahrt am Knotenpunkt Alte Stuttgarter Straße/ Oswaldstraße/Bachstraße
(Vorfahrtstraße: Bachstraße - Alte Stuttgarter Straße ortseinwärts)
• Tempo 30-Zone im Bereich Weilemer Straße (ab Traubenstraße) - Maichinger Straße Neue Stuttgarter Straße
• Querungssicherung Planstraße (auf Höhe Altes Schulhaus)
26
27
Variante F
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG
Verkehrskonzept Ortsmitte:
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttang., Hölzertalstr. gesperrt
Var. G
8300
Prognose 2020 Belastungsplan ca. DTWw (KFZ/24h):
Planungsfall 3H-20.07 mit Osttangente, Hölzertalstraße gesperrt
Maßnahmen außerorts:
• Osttangente Magstadt
• Sperrung Hölzertalstraße
Maßnahmen innerorts:
• Sperrung Straßenabschnitt östl. Brunnenstraße und Oberer Marktplatz
• Wendemöglichkeit Brunnenstraße
• Verkehrsberuhigter Bereich: Lutzen-, Schul-, Keplerstraße, Marktweg, Oberer und Unterer
Marktplatz, Planstraße, Pfarrstraße
• Zweirichtungsverkehr Planstraße
• Veränderte Funktion Bachstraße/Mühlstraße
• Umgestaltung Knotenpunkte Maichinger Straße/Mühlstraße und Neue Stuttgarter Straße/
Planstraße
• Abknickende Vorfahrt am Knotenpunkt Alte Stuttgarter Straße/ Oswaldstraße/Bachstraße
(Vorfahrtstraße: Bachstraße - Alte Stuttgarter Straße ortsauswärts)
• Tempo 30-Zone im Bereich Weilemer Straße (ab Traubenstraße) - Maichinger Straße Neue Stuttgarter Straße
28
29
Variante G
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG - VERKEHRSLÄRM
Vorbemerkungen
Schallimmissionsplan, Prognostizierter Verkehrslärm
Im Oktober 2007 legte das Büro Fritz GmbH Beratende Ingenieure VBI, Einhausen, das Ergebnis seiner
"Schalltechnischen Untersuchung zu den Auswirkungen des Verkehrskonzepts Magstadt auf die Verkehrslärmsituation innerhalb der Siedlungsbereiche
von Magstadt" vor.
Planungsfall 2-20.07
mit S 60, B 464 neu, Südtangente, ohne Osttangente, Hölzertalstraße offen
Die Ergebnisse der flächendeckenden Schallausbreitungsberechnungen wurden als Schallimmissionspläne für die Nachtzeit - 22:00 bis 6:00 - als dem
kritischen Beurteilungszeitraum dokumentiert.
Untersucht wurden die Basisplanungsfälle
• 2-20.07 ohne Osttangente, Hölzertalstraße offen
• 3H-20.07 mit Osttangente, Hölzertalstraße
geschlossen
(siehe Seite 10/11)
Die Farbflächen im Plan zeigen die Einhaltung der
Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1, Schallschutz für den Städtebau für:
Allgemeine Wohngebiete (WA)
OW = 45 dB(A)
Mischgebiete (MI)
OW = 50 dB(A)
Kern- und Gewerbegebiete
OW = 55 dB(A)
Flächen mit gleicher Farbe weisen die gleiche Lärmsituation auf.
Beurteilungspegel
Verkehrslärm nachts bewertet nach DIN 18005-1,
Beiblatt 1 (OW = Orientierungswert)
bis 40 dB(A): OW Reine Wohngebiete
40 - 45 dB(A): OW Allgemeine Wohngebiete
45 - 50 dB(A): OW Mischgebiete
50 - 55 dB(A): OW Kern- / Gewerbegebiete
55 - 60 dB(A)
60 - 65 dB(A)
über 65 dB(A)
30
31
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG - VERKEHRSLÄRM
In ihren abschließenden Bemerkungen führen die
Gutachter aus:
Schallimmissionsplan Prognostizierter Verkehrslärm
"Die schalltechnische Untersuchung zeigt, dass bereits durch die Südtangente (Planungsfall 2-20.07)
eine spürbare Entlastung des Ortskerns erreicht wird.
Für die Randbereiche westlich der Südtangente ergeben sich kleinräumig spürbare Pegelerhöhungen an
der ersten Gebäudereihe des dort liegenden Wohngebietes.
Planungsfall 3H-20.07
mit S 60, B 464 neu, Sperrung K 1006, Südtangente, Osttangente, Rückbau L 1189 (Hölzertalstr.), Anschluss Oswaldstraße
Im Planungsfall 3H-20.07, der sowohl Süd- als auch
Osttangente und den damit verbundenen Rückbau
der L 1189 beinhaltet, zeigt sich eine deutliche Verbesserung der Verkehrslärmssituation für den Großteil der Siedlungsflächen innerhalb der Gemeinde
Magstadt gegenüber der Ausgangssituation (Planungsfall 1-20). Lediglich im Randbereich im Osten
und im Südosten der geschlossenen Siedlungsbereiche resultieren Pegelerhöhungen. Spürbare Veränderungen für diesen Randbereich sind jedoch nur kleinräumig.
Die Untersuchungsergebnisse belegen somit die
durch das Verkehrskonzept angetsrebte erhebliche
Entlastung von Verkehrslärm für den weitaus größten
Teil der Siedlungsflächen innerhalb Magstadts".
(Quelle 5)
Beurteilungspegel
Verkehrslärm nachts bewertet nach DIN 18005-1,
Beiblatt 1 (OW = Orientierungswert)
bis 40 dB(A): OW Reine Wohngebiete
40 - 45 dB(A): OW Allgemeine Wohngebiete
45 - 50 dB(A): OW Mischgebiete
50 - 55 dB(A): OW Kern- / Gewerbegebiete
55 - 60 dB(A)
60 - 65 dB(A)
über 65 dB(A)
Flächen mit gleicher Farbe weisen die gleiche Lärmsituation auf.
32
33
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG
Zusammenschau der Planungsfälle: Darstellung der bis 2020 prognostizierten Verkehrbelastungen für ausgewählte Innenquerschnitte
Informationen zur Tabelle:
• Der Vergleich der Prognosewerte der einzelnen
Planungsfälle mit den im Rahmen der Verkehrszählung / Analyse im Jahr 2003 ermittelten Werte
gibt Aufschluss über die Verlagerung der Verkehrsströme im innerörtlichen Straßennetz.
• Die Varianten ohne Osttangente (Planfall 2-20.07
mit den Varianten A und B) führen zu sehr hohen
Verkehrsbelastungen vor allem im Verlauf Neue
Stuttgarter Straße, Maichinger Straße und Schafhauser Straße. Die Verkehrsmengen sind so hoch,
dass für diese Straßenzüge ein Lärmminderungsplan mit entsprechenden Maßnahmen aufgestellt
werden müsste.
• Beim Planungsfall 2-20.07 Variante B (ohne Osttangente) müsste in der Oswald-, Weiher- und
Alten Stuttgarter Straße LKW-Verkehr zur Anbindung des Gewerbegebiets Ost zugelassen werden,
um die Ziele des GEP zu erreichen.
• Durchgehend rot markiert sind Schafhauser Straße,
Warmbronner Straße und Blumenstraße. In der
Warmbronner Straße sind die zu erwartenden Verkehrsmengen in allen Planungsfällen in etwa gleich
hoch, lassen sich also nicht vermeiden. Dies gilt
auch für die Schafhauser Straße als neue Anbindung an die Südumfahrung und die B 464. Die
Varianten mit Osttangente weisen um ca. 25%
günstigere Prognosewerte auf.
Die Blumenstraße weist in allen Varianten in etwa
gleich hohe prognostizierte Verkehrsmengen auf.
Durch verkehrslenkende Maßnahmen, z. B. Vorfahrt in der Weiherstraße, keine Linksabbiegemöglichkeit von der Hutwiesenstraße in die Blumenstraße, lässt sich Verkehr auf die Neue Stuttgarter
Straße verlagern. Damit kann die Verkehrsbelastung in der Blumenstraße reduziert werden, ohne
die Neue Stuttgarter Straße über Gebühr zu belasten.
Fazit
Sowohl, was die Verkehrsmengen und ihre Verteilung
im Straßennetz, als auch, was das Erreichen der Ziele
im GEP anbelangt, schneidet der Planungsfall
"3H-20.07 Variante G" am besten ab. Der projektbegleitende Arbeitskreis empfiehlt dem Gemeinderat,
das innerörtliche Verkehrskonzept auf diesem Planungsfall aufzubauen.
Er ermöglicht einerseits, die Verkehrsmengen, die
nach Fertigstellung der Umgehungsstraßen im Ort
verbleiben, auf niedrigem Niveau gleichmäßig zu verteilen. Andererseits lassen sich die im GEP mit großer
Beteiligung der Bürger formulierten und beschlossenen Ziele einschließlich Ortsbus weitgehend erreichen,
ohne einzelne Straßen unverhältnismäßig zu belasten.
34
35
PLANUNGSVARIANTEN: DARSTELLUNG UND BEWERTUNG
Aufforderung an den Leser: bewerten Sie selbst die einzelnen Planungsfälle!
Anhand dieses Schemas wird der Gemeinderat seine
Abwägung durchführen, um den Planungsfall zu
ermitteln, der als Grundlage für das innerörtliche
Verkehrskonzept dienen soll.
Gerne können Sie für sich diesen Abwägungsprozess
nachvollziehen, indem Sie für das jeweilige Bewertungskriterium den Ihrer Meinung nach am besten
geeigneten Planungsfall ankreuzen.
Die Variante mit den meisten Kreuzen wäre dann Ihr
Favorit.
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37
ENTSCHEIDUNG, PLANUNG, REALISIERUNG
"Mit" oder "ohne" Osttangente - Grundsatzentscheidung des Gemeinderats
Die Untersuchungen zum innerörtlichen Verkehrskonzept sind zwischenzeitlich abgeschlossen und entscheidungsreif, die Bindungsfrist des Bürgerentscheids am 3. März 2011 abgelaufen.
Wie geht`s weiter nach der Sommerpause?
• Rahmenplan Ortsmitte: die Inhalte des vom GR beschlossenen Planungsfalls sollen in ein städtebauliches
Konzept für die Ortsmitte Magstadts eingearbeitet werden. Darin werden funktionelle und Gestaltungsvorschläge für die Umgestaltung der Ortsmitte entsprechend der Zielsetzung des GEP gemacht. Die Vorschläge
der Magstadter Bürger aus den vier Workshops (siehe GEP) werden berücksichtigt.
• Ableitung von Maßnahmenbereichen mit konkreten Umsetzungsvorschlägen, Zeitrahmen und Finanzierungskonzept
Warum jetzt entschieden werden muss!
• Wichtige Umgestaltungsmaßnahmen im Ortskern,
die S-Bahnhaltestelle etc. sind mit der Fertigstellung der Umgehungsstraßen und S-Bahn möglich
und müssen jetzt geplant werden (s. Seiten 10 und
11).
• Ein weiteres Hinauszögern der Entscheidung baut
hohe Hürden für die signifikante Verkehrslastung
der Ortsmitte Magstadts auf.
• Der Investitionsstau in Teilen der Ortsmitte (u. a.
Weilemer Straße) gefährdet die Substanz der Gebäude.
• Fehlende Planungssicherheit für Investoren führt zu
einer stockenden Vermarktung der Bauflächen im
Gewerbegebiet "Ost Teil IV".
• Das Flurbereinigungsverfahren für die Südtangente
mit Flächen für die Osttangente steht vor dem Abschluss.
Eine Beendigung des Verfahrens ohne die Osttangente würde den Bau der Osttangente wesentlich
erschweren (erhöhte Kosten, erschwertes Verfahren, langer Umsetzungszeitraum, Nachteile für die
Grundstückseigentümer).
• Die demografische Entwicklung erfordert eine funktionierende, den Bedürfnissen der älter werdenden
Bevölkerung sowie der nachziehenden jungen Generationen gerecht werdende Ortsmitte mit einem
gesunden Wohn-und Arbeitsumfeld.
"Wenn das Band zur Freigabe der Umgehungsstraße
durchschnitten wird, muss im Ort der Bagger stehen".
Deshalb wird der Gemeinderat am 12. Juli 2011
über die Zukunft des Ortskerns und damit die Osttangente entscheiden.
Bürgermeister Michael Hilbert, Dettingen/Erms anlässlich
der Orientierungsfahrt des Gemeinderats am 23./24.04.2004
Die nächsten Schritte bis zur Entscheidung des Gemeinderats
5. Juli 2011:
Bürgerversammlung; Vorstellung und Erläuterung der Ergebnisse des projektbegleitenden
Arbeitskreises "Innerörtliches Verkehrskonzept"
12. Juli 2011:
GR-Sitzung: Entscheidung, mit welcher Variante das innerörtliche Verkehrskonzept umgesetzt werden soll und ob dafür die Osstangente benötigt wird oder nicht; je nach Ausgang
der Entscheidung
• entweder: Fortführung des Bebauungsplanverfahrens "Osttangente"
(mit Konsequenz der Schließung der Hölzertalstraße)
• oder:
Beendigung des Bebauungsplanverfahrens "Osttangente"
Die o. g. Vorgehensweise wurde mit dem Ältestenrat am 11. April 2011 abgestimmt und vom Gemeinderat in
der Sitzung am 19.04.2011 beschlossen. Sie soll dazu beitragen, alle Grundlagen und Abwägungsmaterialien
transparent und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu machen. Gleichzeitig bestätigt sie den Gemeindeentwicklungsplan 2020 als Richtschnur künftigen Handelns.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, bei der sich viele Magstadter engagiert und ernsthaft in die unterschiedlichen Themen eingearbeitet haben, sollen ernst genommen werden.
38
39
QUELLEN
1 "Neue Ideen für Magstadt Gemeindentwicklungsplan 2020"
- Informationsbroschüre der Gemeinde Magstadt, 2007
2 "Neue Ideen für Magstadt: Verkehrskonzept"
- Informationsbroschüre der Gemeinde Magstadt, 2002
3 Verkehrsuntersuchung Magstadt, Bender+Stahl, Ludwigsburg, 2002/2003
4 Verkehrskonzeption Ortsmitte, Bender+Stahl, Ludwigsburg, 2010/2011
5 Schalltechnische Untersuchung zu den Auswirkungen des Verkehrskonzepts
Magstadt auf die Verkehrslärmsituation innerhalb der Siedlungsbereiche von Magstadt,
Büro Fritz GmbH, Einhausen, 2007
• Projektbegleitender Arbeitskreis Innerörtliches Verkehrskonzept, Magstadt
• Gemeinderatsdrucksachen
KONTAKT
Gemeinde Magstadt
Bürgermeisteramt
Rathaus - Marktplatz 1
71106 Magstadt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Telefon 07159 / 94 58 - 0
Telefax 07159 / 94 58 - 65
www.magstadt.de
IMPRESSUM
Eine Bürgerinformation der Gemeinde Magstadt
Redaktion: Dr. Hans-Ulrich Merz, Planungsgruppe KPS
Texte: Dr. Hans-Ulrich Merz, Planungsgruppe KPS
Fotos: Dr. Hans-Ulrich Merz, Christian Merz, Planungsgruppe KPS, Teilnehmer Workshops
Gestaltung: Planungsgruppe KPS
Druck: Mundinger Druck GmbH, Magstadt
© Copyright 2010, 2011 Gemeinde Magstadt
Stand Juni 2011

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