Anmeldung am Sprachenzentrum
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Anmeldung am Sprachenzentrum
Philologische Fakultät Sprachenzentrum 0341 9730 271 0341 9730 299 Universität Leipzig, Klostergasse 3, 04109 Leipzig [email protected] www.uni-leipzig.de/sprachenzentrum Leipzig, 30.07.2008 Informationen, Buchungs- und Teilnahmebedingungen der OnlineAnmeldung am Sprachenzentrum 1. Informationen: Online-Anmeldung • Die Anmeldung für Kurse des Sprachenzentrums an der Universität Leipzig. • Das Online-Anmelde-System legt automatisch eine Warteliste an. • Sobald ein Platz frei wird erhalten Wartende eine Nachricht. Beachten Sie bitte, dass falsche Eingaben den Verlust Ihres Platzes in Kursen des Sprachenzentrums zur Folge haben können. 2. Beginn der Online-Anmeldung Informationen zur Freischaltung der aktuellen Online-Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Sprachenzentrums. -> www.uni-leipzig.de/sprachenzentrum 3. Buchungs- und Teilnahmebedingungen Alle Kurse sind anmeldepflichtig. Anmeldungen sind für mehrere Kurse möglich, ausgenommen Kurse derselben Sprache und Niveaustufe. Der Nachweis der Anmeldung und der Hochschulzugehörigkeit sind den Kursleitern des Sprachenzentrums auf Verlangen vorzulegen. Wiederholtes Fehlen ohne vorherige Entschuldigung beim Kursleiter kann zum Verlust des Platzes führen. Ein Kurswechsel ist nur nach Absprache mit den Lehrkräften möglich; ein Anspruch auf einen Platz im neuen Kurs besteht nicht. Die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist nicht gestattet. Änderungen und irrtümliche Angaben durch das Sprachenzentrum vorbehalten. 4. Kaution für Kurse des Sprachenzentrums Für einige Kurse wird eine Kaution erhoben. Mit der Anmeldung zu einem kautionpflichtigen Kurs ist, wenn nicht anders angegeben, von den Studierenden ein Betrag in Höhe von 25,- € für 2 SWS bzw. 50,- € für 4 SWS zu zahlen. Dieser Betrag wird nach Beendigung des Kurses wieder auf das Konto des Anmeldenden überwiesen, sofern nicht einer der nachstehend unter Nr. 1 bis 3 aufgeführten Gründe vorliegt. Durch diese Verfahrensweise soll sichergestellt werden, dass nach einer erfolgten Anmeldung das Kursangebot von den Studierenden auch tatsächlich wahrgenommen wird und nicht Kurse stattfinden, die aufgrund einer zu geringen tatsächlichen Teilnehmerzahl nicht ausgelastet sind. 2 Der Betrag wird dem Kursteilnehmer in den nachstehenden Fällen nicht zurückerstattet: Der Kurs wird abgebrochen. Der Teilnehmer bleibt dem Kurs an insgesamt drei Terminen fern (= 3 Doppelstunden), ohne dass dafür eine ausreichende Entschuldigung vorliegt. (Eine ausreichende Entschuldigung liegt z.B. im Falle eines krankheitsbedingten Fernbleibens vor, nachgewiesen durch ein ärztliches Attest oder bei dringenden persönlichen Gründen, wie z. B. Tod eines nahen Angehörigen.) Der Teilnehmer beantragt nicht innerhalb von 4 Wochen nach Kursbeginn die Rückzahlung, falls nach Anmeldung nachweislich eine nicht vorhersehbare, Änderung seines Stundenplans den weiteren Kursbesuch verhindert. 5. Gebührenbefreiungen für Kurse des Spracheninstituts e.V. Kurse des Spracheninstituts e.V. sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Von Gebühren für Kurse des Spracheninstituts e.V. sind befreit: Studierende der Universität Leipzig, die laut Studienordnung zwei moderne Fremdsprachen nachweisen müssen, dies aber nicht über das Abiturzeugnis können Studierende der Universität Leipzig, die eine zweite moderne Fremdsprache weniger als 4 Jahre erlernt haben und diese weiter lernen müssen, um der Regelung der Studienordnung zu entsprechen. Die oben genannten Anwärter auf eine Befreiung von Kursgebühren melden sich zuerst online an. Danach wenden sie sich persönlich an das Sprachenzentrum, Klostergasse 3. Zu den Sprechzeiten von Herrn Dr. Schröder (oder nach Terminvereinbarung per E-Mail an: [email protected]) wird nach Vorlage: des Studienausweises, der Studienbescheinigung und des Abiturzeugnisses (Kopie genügt) eine Bescheinigung zur Befreiung von Kursgebühren ausgestellt. Der/die Studierende hinterlegt im Sprachenzentrum eine Kaution von 25 Euro je 2 SWS (zur Rückzahlung s. Pkt. 4). Danach ist diese Bescheinigung über die Gebührenbefreiung innerhalb von drei Werktagen Herrn Dr. Mann im Spracheninstitut e.V. (Dittrichring 5-7, Raum 2-09, 2. Etage) vorzulegen. Befreiungen werden nicht rückwirkend und nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungsperiode ausgestellt. 6. Tipps: Vermeiden Sie unnötige Wartezeiten Nutzen Sie deshalb bitte auch die Beratungsmöglichkeiten während der Sprechzeiten der Sprachbereichs- und Kursleiter in der Semesterpause. Aktuelle Sprechzeiten finden Sie unter „Lehrende“ (http://www.uni-leipzig.de/sprachenzentrum). Informieren Sie sich vor der Anmeldung auf unserer Homepage und an den Aushängen des Sprachenzentrums.