Anmeldung am Sprachenzentrum

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Anmeldung am Sprachenzentrum
Philologische Fakultät
Sprachenzentrum
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0341 9730 271

0341 9730 299
Universität Leipzig, Klostergasse 3, 04109 Leipzig
[email protected]
www.uni-leipzig.de/sprachenzentrum
Leipzig, 30.07.2008
Informationen, Buchungs- und Teilnahmebedingungen der OnlineAnmeldung am Sprachenzentrum
1. Informationen: Online-Anmeldung
• Die Anmeldung für Kurse des Sprachenzentrums an der Universität Leipzig.
• Das Online-Anmelde-System legt automatisch eine Warteliste an.
• Sobald ein Platz frei wird erhalten Wartende eine Nachricht. Beachten Sie bitte, dass
falsche Eingaben den Verlust Ihres Platzes in Kursen des Sprachenzentrums zur Folge haben
können.
2. Beginn der Online-Anmeldung
Informationen zur Freischaltung der aktuellen Online-Anmeldung finden Sie auf der Homepage des
Sprachenzentrums.
-> www.uni-leipzig.de/sprachenzentrum
3. Buchungs- und Teilnahmebedingungen
 Alle Kurse sind anmeldepflichtig. Anmeldungen sind für mehrere Kurse möglich,
ausgenommen Kurse derselben Sprache und Niveaustufe.
 Der Nachweis der Anmeldung und der Hochschulzugehörigkeit sind den Kursleitern des
Sprachenzentrums auf Verlangen vorzulegen.
 Wiederholtes Fehlen ohne vorherige Entschuldigung beim Kursleiter kann zum Verlust des
Platzes führen.
 Ein Kurswechsel ist nur nach Absprache mit den Lehrkräften möglich; ein Anspruch auf einen
Platz im neuen Kurs besteht nicht.
 Die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist nicht gestattet.
 Änderungen und irrtümliche Angaben durch das Sprachenzentrum vorbehalten.
4. Kaution für Kurse des Sprachenzentrums
Für einige Kurse wird eine Kaution erhoben. Mit der Anmeldung zu einem kautionpflichtigen Kurs
ist, wenn nicht anders angegeben, von den Studierenden ein Betrag in Höhe von 25,- € für 2 SWS
bzw. 50,- € für 4 SWS zu zahlen. Dieser Betrag wird nach Beendigung des Kurses wieder auf das
Konto des Anmeldenden überwiesen, sofern nicht einer der nachstehend unter Nr. 1 bis 3
aufgeführten Gründe vorliegt. Durch diese Verfahrensweise soll sichergestellt werden, dass nach
einer erfolgten Anmeldung das Kursangebot von den Studierenden auch tatsächlich wahrgenommen
wird und nicht Kurse stattfinden, die aufgrund einer zu geringen tatsächlichen Teilnehmerzahl nicht
ausgelastet sind.
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Der Betrag wird dem Kursteilnehmer in den nachstehenden Fällen nicht
zurückerstattet:
 Der Kurs wird abgebrochen.
Der Teilnehmer bleibt dem Kurs an insgesamt drei Terminen fern (= 3 Doppelstunden),
ohne dass dafür eine ausreichende Entschuldigung vorliegt. (Eine ausreichende
Entschuldigung liegt z.B. im Falle eines krankheitsbedingten Fernbleibens vor, nachgewiesen
durch ein ärztliches Attest oder bei dringenden persönlichen Gründen, wie z. B. Tod eines
nahen Angehörigen.)
 Der Teilnehmer beantragt nicht innerhalb von 4 Wochen nach Kursbeginn die Rückzahlung,
falls nach Anmeldung nachweislich eine nicht vorhersehbare, Änderung seines Stundenplans
den weiteren Kursbesuch verhindert.
5. Gebührenbefreiungen für Kurse des Spracheninstituts e.V.
Kurse des Spracheninstituts e.V. sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Von Gebühren für Kurse des Spracheninstituts e.V. sind befreit:
 Studierende der Universität Leipzig, die laut Studienordnung zwei moderne Fremdsprachen
nachweisen müssen, dies aber nicht über das Abiturzeugnis können
 Studierende der Universität Leipzig, die eine zweite moderne Fremdsprache weniger als 4
Jahre erlernt haben und diese weiter lernen müssen, um der Regelung der Studienordnung zu
entsprechen.
Die oben genannten Anwärter auf eine Befreiung von Kursgebühren melden sich zuerst online an.
Danach wenden sie sich persönlich an das Sprachenzentrum, Klostergasse 3. Zu den Sprechzeiten
von Herrn Dr. Schröder (oder nach Terminvereinbarung per E-Mail an: [email protected]) wird
nach Vorlage:
 des Studienausweises,
 der Studienbescheinigung und
 des Abiturzeugnisses (Kopie genügt)
eine Bescheinigung zur Befreiung von Kursgebühren ausgestellt.
Der/die Studierende hinterlegt im Sprachenzentrum eine Kaution von 25 Euro je 2 SWS (zur
Rückzahlung s. Pkt. 4). Danach ist diese Bescheinigung über die Gebührenbefreiung innerhalb von
drei Werktagen Herrn Dr. Mann im Spracheninstitut e.V. (Dittrichring 5-7, Raum 2-09, 2. Etage)
vorzulegen. Befreiungen werden nicht rückwirkend und nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach
Beginn der Vorlesungsperiode ausgestellt.
6. Tipps: Vermeiden Sie unnötige Wartezeiten
Nutzen Sie deshalb bitte auch die Beratungsmöglichkeiten während der Sprechzeiten der
Sprachbereichs- und Kursleiter in der Semesterpause. Aktuelle Sprechzeiten finden Sie unter
„Lehrende“ (http://www.uni-leipzig.de/sprachenzentrum).
Informieren Sie sich vor der Anmeldung auf unserer Homepage und an den Aushängen des
Sprachenzentrums.