(P 558). Ablehnung Hans Stutz beg

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(P 558). Ablehnung Hans Stutz beg
Kantonsrat
Sitzung vom: 2. Dezember 2014, nachmittags
Protokoll-Nr. 500
Nr. 500
Postulat Stutz Hans und Mit. über die Verbesserung des Datenschutzes im
Kanton Luzern (P 558). Ablehnung
Hans Stutz begründet das am 8. September 2014 eröffnete Postulat über die Verbesserung
des Datenschutzes im Kanton Luzern Entgegen dem Antrag des Regierungsrates halte er an
seinem Postulat fest.
Im Namen des Regierungsrates lehnt Bildungs- und Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdirektor
Robert Küng das Postulat ab. Die schriftliche Begründung lautet wie folgt:
"Die Erhöhung der personellen Ausstattung des Datenschutzes des Kantons Luzern, wie sie
das vorliegende Postulat verlangt, ist in den letzten Jahren bereits wiederholt vom jeweiligen
Datenschutzbeauftragten, im Jahre 2010 auch in einem parlamentarischen Vorstoss (M 593
vom 15. Februar 2010), gefordert worden. Ihr Rat lehnte die Motion M 593 in der JuniSession 2010 allerdings ab und folgte damit dem Argument unseres Rates, wonach der Status quo im Bereich Datenschutz angesichts der politischen und finanziellen Situation des
Kantons als zufriedenstellend anzuschauen sei. Heute hat sich die angespannte finanzielle
Situation des Kantons noch weiter verschärft. Weil gleichzeitig der Umfang und die Komplexität der öffentlichen Aufgaben unverändert zunehmen, ist nicht nur beim Datenschutz, sondern in zahlreichen Aufgabenbereichen eine strikte Priorisierung und die Beschränkung aufs
Notwendige erforderlich. Der Effizienzdruck ist umso höher, als in der kantonalen Verwaltung
seit 2012 ein genereller Stellenstopp gilt.
Es war dem Regierungsrat allerdings schon bei der Beantwortung der Motion M 593 bewusst, und das möchten wir heute wiederum betonen, dass es im Rahmen der heutigen Dotierung nicht ganz einfach ist, die wachsenden Aufgaben des Datenschutzes, wie sie auch im
Postulat von Hans Stutz und Mitunterzeichnenden aufgelistet werden, zu erfüllen. Der Regierungsrat anerkennt auch, dass sich die Situation in jüngster Zeit verschärft hat. Wir nehmen
deshalb die Aussagen des Datenschutzbeauftragten im Tätigkeitsbericht 2013 ernst und haben ihn an unserer Sitzung vom 6. Mai 2014 auch zu diesem Thema befragt.
In der Folge wurde deshalb die Staatskanzlei beauftragt, vom Datenschutzbeauftragten einen Bericht mit einer Aufstellung seiner Aufgaben sowie vertieften Informationen zu den Tätigkeitsbereichen (v. a. gesetzliche Vorgaben), welche wegen fehlender Ressourcen nicht
erfüllt werden können, erstellen zu lassen. Diese Pendenzenliste soll unserem Rat möglichst
bald vorgelegt werden. Über das weitere Vorgehen bei der Ressourcenausstattung des kantonalen Datenschutzbeauftragten werden wir im Lichte seines Berichts und unter Berücksichtigung der angespannten Lage der Kantonsfinanzen entscheiden.
Da das vorliegende Postulat das Ergebnis dieser Abklärungen vorwegnimmt, indem es insbesondere den minimal notwendigen Stellenumfang sowie den konkreten Zeitpunkt der Dotierung mit Ressourcen im Jahr 2015 bereits jetzt festlegt, beantragen wir seine Ablehnung."
Hans Stutz erklärt, der Tätigkeitsbericht 2013 des kantonalen Datenschutzbeauftragten, sei
als politischer Hilferuf zu interpretieren. Er habe drin ausgeführt, die gesetzlichen Aufgaben
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seinen wiederholt nicht vollständig erfüllbar gewesen und die Lage verschärfe sich zunehmend. Die Antwort der Regierung auf das Postulat sei sehr rasch erfolgt und somit sei der
erwähnte Bericht darin nicht eingeflossen respektive habe der Regierungsrat das Postulat
mit der Begründung abgelehnt, es seien weitere Abklärungen erforderlich. Der Bericht liege
dem Regierungsrat nun seit zwei Monaten vor. Darin sei aufgelistet, welche gesetzlichen
Vorgaben nicht erfüllt bzw. nicht vollständig erfüllt werden könnten. Der Kanton Luzern werde
mit mehreren Referenzkantonen verglichen: Budget und Stellenetat für den Datenschutz seien mit einer Ausnahme gut 2,5- bis 3-mal höher. Die Folgerung nach einem Ausbaubedarf für
den Kanton Luzern betrage etwa 175 Stellenprozente. Finanziell bedeute dies eine Erhöhung
der Ausgaben von 192000 auf 565000 Franken pro Jahr. Leider sei dieser Betrag bei der
Diskussion um das Budget 2015 nicht eingeflossen, deshalb brauche es bei Annahme des
Postulats einen entsprechenden Nachtragskredit. Bei der Budgetdebatte sei ausgeführt worden, dass es nicht angehe, wenn der Kantonsrat die gesetzlichen Vorgaben nicht befolge.
Entsprechend solle bei diesem Anliegen zur Erfüllung des Datenschutzauftrages gemäss
kantonalem Recht bzw. Bundesrecht dieselbe Maxime gelten.
Urs Marti führt im Namen der CVP-Fraktion deren ablehnende Haltung aus. Es sei zwar sehr
bedenklich, dass die gesetzlichen Aufgaben durch den Datenschutzbeauftragten nicht vollumfänglich wahrgenommen werden könnten. Für einen gesunden Kanton Luzern müssten
aber alle ihren Beitrag leisten. Im Kontext der Sparmassnahmen sei es deshalb falsch, Ausnahmen zuzulassen. Es solle mit Priorisierungen gearbeitet werden. Die Regierung habe die
Situation erkannt und lasse zuhanden des Kantonsrates eine Pendenzenliste erarbeiten, auf
deren Grundlage dieser dann über die Priorisierung entscheiden könne.
Jost Troxler begründet für die SVP-Fraktion deren ablehnende Haltung zum Postulat. In den
letzten Jahren sei vom Datenschutzbeauftragten wiederholt eine Aufstockung der Ressourcen beantragt worden. Auch sei ein entsprechendes Postulat vom Kantonsrat 2010 abgelehnt worden. Die finanzielle Situation des Kantons lasse eine personelle Erhöhung des Datenschutzes erneut nicht zu. Es sei notwendig, sich auf das Wesentliche im Kanton zu konzentrieren.
Heidi Scherer erklärt im Namen der FDP-Fraktion der ablehnenden Haltung des Regierungsrates vollständig zu folgen. Das Postulat verlange zusätzliche Ressourcen bei der Datenschutzstelle, wo eine gravierende Situation herrsche. Es sei angebracht, sich strikt und prioritär auf das Notwendige zu beschränken. Der Regierungsrat spreche insofern von einer zufriedenstellenden Situation des Datenschutzes im Kanton Luzern. Aufgrund des Studiums
des Tätigkeitsberichtes und der Webseite des Datenschutzbeauftragten, entstehe der persönliche Eindruck, eine deutliche Effizienzsteigerung sei bereits mit geringem Aufwand und
rasch möglich. Beispielsweise würde mit einer FAQ-Seite über die häufigsten Anfragen und
Gesuche von Gemeinden und Privaten sich der Aufwand für jeweils sich wiederholende und
gleichlautende Antworten minimiert. Zudem könnte auf den physischen Druck des jährlichen
Tätigkeitsberichtes problemlos verzichtet werden. Weiter würden Hinweise zum ausgebauten
eidgenössischen Datenschutz auf der Webseite fehlen, wodurch Anfragen ohne spezielle
kantonale Zuständigkeit, wie sie im Tätigkeitsbericht ausgewiesen würden, umgeleitet werden könnten. Intern bestehe noch erhebliches Optimierungspotential, welches zuerst ausgeschöpft werden solle, bevor die Aufstockung der Ressourcen beantragt werde. Gemäss Bericht der Regierung, stehe ausserdem eine Pendenzenliste des Datenschutzbeauftragten
noch aus, was voreilige Aktivitäten im Ressourcenbereich hinfällig mache.
Martin Krummenacher erklärt für die SP/Juso-Fraktion, es gebe hinreichend Gründe dieses
Postulat anzunehmen. Der Datenschutz sei ein zentrales Anliegen, bei welchem Sparübungen aus staatspolitischen Gründen gefährlich seien. Hans Stutz habe die Liste jener Tätigkeiten erwähnt, welche der Datenschutzbeauftragte mangels Ressourcen nicht erfüllen könne.
Weiter schreibe die Regierung in der Antwort, dass ihm schon bei der damaligen Beantwortung der Motion M 593 bewusst gewesen sei, dass es im Rahmen der heutigen Dotierung
die wachsenden Aufgaben des Datenschutzes nicht einfach zu erfüllen seien. Der Regierungsrat anerkenne auch die sich in jüngster Zeit verschärfte Situation.
Hans Stutz präzisiert, die Pendenzenliste werde nicht zuhanden des Kantonsrates erstellt,
sondern zuhanden des Regierungsrates. Diese liege vor und er habe den Inhalt im Wesentlichen resümiert. Bezüglich des Optimierungs- und Sparpotentials beim Datenschutz sei anzumerken, dass der Jahresbericht gleich viel Arbeit erfordere, ob er nun gedruckt oder nur
elektronisch erstellt werde und dass es nicht um die Anfragenlast der Privaten und Gemeinden gehe, sondern um die Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes in den Bereichen In-
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formatik, Polizei, Gesundheit, Soziales und Bildung sowie Verwaltung, welche nicht erledigt
werden könne. Zum Datenschutz gehöre eben auch die Kontrolle.
Im Namen des Regierungsrates bittet Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdirektor Robert Küng
das Postulat von Hans Stutz abzulehnen. Die Situation werde vom Regierungsrat nicht unterschätzt und er sei sich bewusst, dass sie sich seit der Behandlung im Kantonsrat 2010
verschärft habe. Verschärft habe sich allerdings auch die allgemeine Ressourcensituation
des Kantons, sodass man sich auf das Notwendige und das Wesentliche beschränken müsse, wovon auch der Datenschutz nicht ausgenommen sei. Die Regierung habe mit dem Datenschutzbeauftragten anlässlich der Besprechung des Jahresberichtes die Situation besprochen und ihn um einen Bericht gebeten, der aufzeige wo und in welchem Umfang die
gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllt werden könnten. Dieser Bericht sei mittlerweile bei der
Regierung eingetroffen, sie werde ihn studieren und im Wissen um die allgemeine Ressourcenknappheit über allfällige Veränderungen beim Datenschutz befinden. Das Postulat werde
deshalb zur Ablehnung empfohlen, weil die Regierung ausreichend Zeit für eine gründliche
Prüfung benötige und ihren Entscheid nicht vorwegnehmen wolle.
Der Rat lehnt das Postulat mit 81 zu 24 Stimmen ab.
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