FA_13_10_24_TOP12 Kassenkredite.docx
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TOP 12 Finanzangelegenheiten -KassenkrediteBearbeiter: Frau Laatz (Tel.: 881-133) Beratungsfolge: FA 24.10.13 FA 7 öffentliche Informationsvorlage Sachverhalt Ein Kassenkredit dient traditionell grundsätzlich dazu kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken. Aufgrund der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen für alle öffentlichen Haushalte können jedoch zahlreiche Gemeinden in Schleswig-Holstein trotz erheblicher Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung ihren Haushalt nicht ausgleichen. Zudem ergibt sich in diesen Fällen häufig, dass auch im Hinblick auf den Finanzplanungszeitraum von drei Jahren kein Ausgleich zu erwarten ist. Dies führt dazu, dass sich ein Bedarf an Kassenkrediten ergibt, der voraussichtlich zu keinem Zeitpunkt in einem bestimmten zukünftigen Zeitraum unterschritten wird (Bodensatz). Hier kann es wirtschaftlich sein, diesen Bodensatz mittelfristig zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund ist laut Runderlass des Innenministeriums vom 31. März 2006 die Aufnahme eines Kassenkredites für den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten für die Laufzeit bis höchstens zum Ende des Finanzplanungszeitraumes möglich. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn das allgemeine Zinsniveau im Haushaltsjahr günstig ist und für die Folgejahre mit einem Anstieg der Zinsen gerechnet wird. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 26. Februar 2010 die Aufnahme eines Kassenkredites für den Bodensatz des Bedarfes in Höhe von 5 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes. Weiterhin beschloss die Stadtverordnetenversammlung den Einsatz von Zinsderivaten bei Kassenkrediten. Es erfolgte nach einer Ausschreibung am 27.04.2010 die Aufnahme eines Kassenkredites in Höhe von 5 Mio. Euro zu einem Zinssatz in Höhe des 3-Monats-EURIBOR zzgl. einer Marge von 0,28 % in Verbindung mit einer Zinsbegrenzung in der Form einer Höchstsatzvereinbarung „Cap“ von 2,5 % mit einer Laufzeit vom 30.04.2010 bis zum 31.12.2013. Für dieses Zinsbegrenzungsgeschäft wurde eine Prämie in Höhe von 62.100 Euro entrichtet. In der Anlage dieser Informationsvorlage wurde die Entwicklung der Zinsen und der zu leistenden Zinszahlungen aufgezeigt. Es ist ersichtlich, dass bis zum 30.09.2013 zu keinem Zeitpunkt die Höchstsatzvereinbarung von 2,5 % erreicht wurde. Der Stand der Kassenkredite beläuft sich zurzeit unter Berücksichtigung sämtlicher Guthaben auf den einzelnen Girokonten der Stadt Schwarzenbek auf 3,1 Mio. Euro. Für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf wurde ein Rahmenvertrag für eine flexible Aufnahme eines Kassenkredites bis zu einem Betrag von 5 Mio. Euro für die Zeit vom 01.10.2013 bis 31.03.2014 zu einem Zinssatz in Höhe des 6-Monats-EURIBOR plus 0,25 % Marge (insgesamt zurzeit 0,338 % zzgl. 0,25 % = 0,588 %) geschlossen. Für weitere 5 Mio. Euro wurde im Falle eines Anstiegs der Zinsen ein Festzinssatz in Höhe von 0,79 % vereinbart. Die Stadt kann über die Beträge täglich und in variabler Höhe verfügen und es ist jeweils der niedrigere Zinssatz bis zu einer Höhe von 5 Mio. Euro gültig. Es erfolgt eine stetige Überwachung der Zinsentwicklung durch die Finanzbuchhaltung. Im Falle einer negativen Zinsentwicklung werden umgehend entsprechende Maßnahmen für eine Zinssicherung eingeleitet. Aus der Sicht der Verwaltung ist im Hinblick auf die derzeitige Marktlage die Aufnahme eines Bodensatzkredites zurzeit nicht erforderlich. 16.10.2013/07:41:34 Beschlussvorschlag Der Finanzausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Folgekosten Ja Haushaltsmittel stehen bereit: Nein Ja Produktsachkonto: bereits verfügt: Betrag Nein Haushaltsansatz: noch verfügbar: Bürgermeister Frau Laatz Frau Borchers-Seelig gez. gez. gez. 0 16.10.2013/07:41:34