BVGer 20 - Vertrauensleute Straßenbahn

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BVGer 20 - Vertrauensleute Straßenbahn
BVGer online 6.Jahrgang • 3. Ausgabe • März/April 2014
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Der
BVGer
die Internetzeitung für die Mitarbeiter im Nahverkehr
in Berlin und Brandenburg
6. Jahrgang
- 3. Fachbereich
Ausgabe - März/April
2014
Infos rund um den Nahverkehr,
aus dem
und aus der
Gewerkschaftswelt
„Der BVGer online“ ist ein Informationsblatt des Fachbereich Verkehr Berlin-Brandenburg der Gewerkschaft ver.di
Herausgeber: Landesbezirksfachbereich Verkehr, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin,
http://verkehr.bb.verdi.de/der_bvger
BVGer online 6.Jahrgang • 3. Ausgabe • März/April 2014
EDITORIAL
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Bisweilen erwischt es auch uns ;-)
Unseren mit dem „Satz“ des BVGer online befassten Kollegen hat es gesundheitlich
schwer getroffen, so dass er stationär behandelt werden musste. Nun ist er wieder auf
dem Weg der Besserung, was man daran erkennt, dass er diese Ausgabe wieder „in
Form“ gebracht hat. Weiterhin „Gute Besserung“ . So kam es also zu dieser
Doppelausgabe.
Diesmal gehen wir besonders auf die Geschehnisse rund um die PR-Neuwahlen im
Betreibsteil Straßenbahn –Verkehr ein. Es soll versucht werden etwas Licht in das
Dunkel zu bringen. Denn für „Außenstehende“ sind die Zusammenhänge kaum
nachvollziehbar. Gewiss ist: es braucht wieder einen starken ver.di Personalrat.
Wünschen wir allen Kandidaten, dass es den auch wieder geben wird.
Die ver.di Vertreter der U-Bahn wiederum befassen sich mit dem Thema „Neue
Fahrer/innen bei der U-Bahn“. Warum damit keine klassischen Neueinstellungen
gemeint sind, erläutern sie in ihrem Beitrag.
Auch die „Rente mit 63“ nimmt in dieser Ausgabe einen breiten Raum ein, denn es ist
nicht alles so, wie es zunächst scheint. Was das ist, dass zeigen wir in dieser Ausgabe
auf.
Also sicher wieder für jeden was dabei.
Gerd Freitag, für die BVGer online Redaktion
Inhalt
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Editorial
Brandenburgisches ÖPNV-Gesetz / Presseinfo verdi
Neue Fahrer/innen braucht die U-Bahn / Fehlau/Fuchs/Gajer
Tacheles / VLV-VBS-Verkehr
Frauenvollversammlung 7.3.14 / Ines Schmidt
Rente mit 63 / ver.di SoPo
Gesundheitspolitik nach Kassenlage / BVGer online Redaktion
Süßes, das die Zähne pflegt / GSV/SV
Ankündigung Motorradtour / Fachausschuss Verkehr
Termine - Veranstaltungen
In eigener Sache, Impressum
„Der BVGer online“ ist ein Informationsblatt des Fachbereich Verkehr Berlin-Brandenburg der Gewerkschaft ver.di
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BVGer online 6.Jahrgang • 3. Ausgabe • März/April 2014
Gesetzesnovelle:
Brandenburgisches ÖPNV-Gesetz
bringt Verkehrsunternehmen in
schwierige Lage !
„Die geplante Novelle des
brandenburgischen ÖPNV-Gesetzes
wird die Situation der
Nahverkehrsunternehmen im Land
erheblich verschärfen, da hiermit die
chronische Unterfinanzierung
festgeschrieben wird“, sagt Jens Gröger,
ver.di-Fachbereichsleiter Verkehr.
Vorgesehen ist, die ÖPNV-Mittel von
jetzt 82 Millionen Euro jährlich um 2
Millionen Euro zu erhöhen. Der Wert
von 82 Millionen wurde bei der letzten
Gesetzesnovelle im Jahre 2005
festgelegt. Seitdem hat es keine
Erhöhungen gegeben, obwohl der
Dieseltreibstoff in den vergangenen
Jahren um rund ein Drittel verteuert
worden ist. Auch die anderen Kosten,
darunter die Löhne, sind seit 2005
erheblich gestiegen.
„Die jetzt geplante Erhöhung um gerade
mal 2,4 Prozent ist in keinem Falle
ausreichend, um den Nahverkehr
auskömmlich zu finanzieren. Wir sind
vom zuständigen Infrastrukturminister
Vogelsänger enttäuscht, der die Lage
kennen sollte und sich bisher nicht für
eine sachgerechte Lösung stark
gemacht hat“, so Jens Gröger. ver.di
hält einen Landeszuschuss für den
ÖPNV von 90 Millionen Euro pro Jahr
für die unterste Grenze, um den
gegenwärtigen Stand halten zu können
und keine Angebotseinschränkungen
und Verschlechterungen erwarten zu
müssen. Eine jährliche Dynamisierung
des Betrages wäre eine weitere wichtige
Voraussetzung.
Die jetzt auf der Tagesordnung
stehende Unterfinanzierung wird zur
Folge haben, dass erneut die
Landkreise und Städte sowie die
Nahverkehrsunternehmen für die
Sparpolitik des Landes hinhalten
müssen. „Es ist sehr bedenklich, dass
das neue Gesetz den mit der
Auftragsvergabe betrauten Behörden
keine Vorgaben für Betriebsübergänge
und die Einhaltung von Tarifverträgen
und Sozialstandards macht“, so Jens
Gröger. So sei zu befürchten, dass
aufgrund des finanziellen Drucks bei
Unternehmensverkäufen oder
Neuausschreibungen Billiganbieter zum
Zuge kommen, die weder Tarifverträge
einhalten, noch Standards wie die
Qualifizierung des Personals
berücksichtigen. „Auch in dieser Frage
hätten wir erwartet, dass sich Minister
Vogelsänger einbringt, was wir leider
nicht erkennen konnten“, sagt Jens
Gröger.
Im Land Brandenburg gibt es 19
öffentliche Nahverkehrsbetriebe. In
diesem Bereich sind rund 3.300
Beschäftigte tätig.
Presseinfo, ver.di Berlin
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Neue Fahrer/innen braucht die U-Bahn,
Einstellungen bei der BVG???
Der Senat hat ab August 2014 eine Erhöhung der Leistung bei der BVG bestellt. Dafür wird
aber auch mehr Personal benötigt. Also Einstellungen!?
Im letzten Jahr 2013 meldeten sich nach einer Ausschreibung der BVG zahlreiche
Bewerber/innen. Mit den Arbeitnehmervertretern erfolgte dann nach dem Einstellungstest die
Auswahl zur Einstellung bei der BVG.
Einige Bewerber/innen wurden aufgrund von Kündigungsfristen o.ä. für eine spätere Ausbildung
in 2014 zurückgestellt.
Die BVG-Führung hat sich zum Ziel gesetzt, verstärkt Frauen einzustellen. Und an dieser
Stelle beginnt die Schizophrenie, denn unter diesen Bewerbern waren auch Frauen, die nun
keine Chance mehr bei der BVG haben.
Denn jetzt haben sich der Vorstand der BVG und die Führungsriege von VBU auch noch dazu
entschieden, Fahrpersonal nicht mehr bei der BVG einzustellen und auszubilden, sondern noch
„fertige“ Fahrer/innen.
Die sogenannten „Quereinsteiger“ sollen zukünftig nur noch bei der BT GmbH eingestellt
werden!
Das benötigte Fahrpersonal für die BVG soll dann aus den Reihen des BT-Fahrpersonals
rekrutiert werden.
In anderen Wirtschaftsbereichen nennt man dies „Abwerben“ und ziemt sich nicht.
Wir nennen es eher „Täuschung“. Denn der Beschäftigte muss nun 2 x eine Probezeit
absolvieren. Warum eigentlich?
Die BT GmbH fungiert hier als Durchlauferhitzer. Dort wird im Schnelldurchlauf ausgebildet,
dann sortiert und das nicht benötigte Personal darf dann zur BVG wechseln.
Dabei sind die Rahmenbedingungen zum Wechsel von der BT GmbH und BVG noch gar nicht
geklärt.
Wieder mal so ein Schnellschuss, der ohne Abstimmung und ohne Absprache für viel
Unruhe sorgt.
Was für eine Strategie steckt dahinter?
Wir sprechen uns klar dagegen aus! Wir setzen uns dafür ein, dass weiterhin eine Einstellung
von Fahrpersonal zur Ausbildung bei der BVG erfolgt!!!
Jürgen Fehlau, Sylvia Fuchs, Torsten Gajer
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Tacheles
ist ein Informationsblatt der ver.di
Vertrauensleute Straßenbahn – Verkehr
A usgabe Mär z 2014
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
Das
auf Grund vieler Nachfragen machen wir
unseren Standpunkt zu den Vorgängen in
und um den Personalrat VBS-Verkehr
nochmals deutlich. Eure Nachfragen
verwundern uns nicht, denn wer sich
immer wieder im Zusammenhang mit
diesen Vorgängen
bemüßigt fühlt
öffentlich Stellung zu beziehen, ruft auch
bei uns einige Verwunderung hervor.
Wie bereits im Offenen Brief des
Sprechers
unserer
Vertrauensleuteversammlung kundgetan, vergessen die
verbliebenen Mitglieder des Personalrats
ebenso wie die Autoren der „Klartexte“,
dass die Wählerinnen und Wähler
(unsere Kolleginnen und Kollegen der
Dienststelle VBS Verkehr) bei den
Personalratswahlen 2012 die ver.di
Liste mit ihren Stimmen
zur stärksten Fraktion
mit absoluter Mehrheit
gewählt haben!
ist offensichtlich nicht gewollt. Wie
man schon in der Personalversammlung
November 2013 erkennen konnte, geht
es einigen nur um Partikularinteressen
einzelner Personalratsmitglieder. Wer
dabei war wird sich sicher erinnern,
welche Vertreter von welchen Listen
Ansprüche auf zusätzliche Freistellung
geltend gemacht haben.
Um es auf den Punkt zu bringen, wir als
ver.di haben den Auftrag erhalten die
Verantwortung im Personalrat alleine zu
übernehmen! Wir haben den Vorsitzenden und den 1. stellv. Vorsitzenden
auf Grund des Wahlergebnisses von
2012
gestellt
und
gewählt.
Der
Abwahlantrag war klar und deutlich
formuliert und muss im Nachgang nicht
neu interpretiert werden. Wir sind
gemeinsam als ver.di Liste angetreten
und werden es wieder tun! Wir werden es
nicht zulassen, dass demokratische
Entscheidungen
durch
einzelne
konterkariert werden. Wir haben die
Strategien und Ideen.
Und wir kämpfen für Euch! Auch
wenn einige meinen Ihr Herz beim
Vorstand
bzw.
der
Dienststelle
ausschütten zu müssen.
Wir
nehmen unseren
Auftrag ernst und sind nicht in erster Linie
an Freistellungen und Posten interessiert.
Deshalb haben wir auch versucht mit
einem gemeinsamen Beschluss den
Personalrat aufzulösen und über die
einzige Möglichkeit der Neuwahl, das
Personalratsgremium um zwei weitere
Mitglieder, auf dann 13 Mitglieder zu
vergrößern.
Das
bedeutet
2
Personalratsmitglieder mehr vor Ort,
die die Probleme noch schneller an die
richtigen
Stellen
transportieren
können. (Der Betriebsübergang ist im
Tarifvertrag Nahverkehr Berlin in der
Anlage 8 allein durch ver.di und den
KAV geregelt worden.)
Offensichtlich
versucht
hier der Schwanz mit dem
Hund zu wedeln, die
Wähler
werden
entscheiden,
wer
die
Interessen der Beschäftigten
unserer Dienststelle vertritt.
in
EURE ver.di Vertrauensleute
1
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Zur Info!
Richtig ist, dass man zwischen einer
tarifführenden Gewerkschaft und dem
Personalrat unterscheiden sollte.
Allerdings wenn ich Solidarität,
Vertrauen, gemeinsames Ringen um
Verbesserungen, usw. leben möchte,
also z.B. in einer Gewerkschaft
mitarbeite, kann ich mein Gewissen
nicht an der Personalratstür ablegen.
Das Personalvertretungsgesetz weist
in mehreren Punkten
ausdrücklich auf die
Rechte der
Gewerkschaften hin.
Der Kampf um Verbindlichkeit (z.B.
Arbeitsplatzsicherheit bis 2025, Frei für
den 24.12., Lohnerhöhungen, Schutz
bei Fahrdienstuntauglichkeit,
Mindestwendezeiten, usw.) lässt sich
nur über Tarifverträge festlegen.
Und wer, wenn nicht Beschäftigte die
sich schon Jahrzehnte um die
Belange der Kollegen sowohl im
Ehrenamt der Gewerkschaft als auch
im Personalrat kümmern, sollte diese
Aufgaben lösen.
Falsch ist auch: Klarheit gefährdet nicht
die Position unserer Liste, unser
Wahlvorschlag ver.di – EINE FÜR
ALLE - (verteilt über alle vier
Betriebshöfe und die Verwaltung unter
Beteiligung von Frauen sowie jungen
Kolleginnen und Kollegen) hängt auf
allen Betriebshöfen aus und kann
öffentlich diskutiert werden.
UNSERE KANDIDATINNENN UND KANDIDATEN
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Henry Schulz Lich
Thomas Breiter Wei
Karla Giese Köp
Ingo Becker Mar
Frank Kulicke Verw
Marko Plonka Lich
René Scheinpflug Wei
Michael Schmidt Köp
Philipp Giese Mar
Martina Dammköhler Verw
Guntram Stein Lich
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
Carsten Schirmeisen Wei
Axel Müller Köp
Guido Altmann Mar
Ines Birnstiel VBS V
Jens Breitenborn VBS V
Jana Töllner VBS V
Mario Schalkowski VBS V
Andreas Krepp VBS V
Cornelia Mende VBS V
T. Heinemann(Borstel) VBS V
Karsten Zöllner VBS V
Wir zeigen sowohl in unserem Wahlvorschlag und unserer Bilanz nicht nur
Transparenz, sondern auch das wir als ver.di für unsere Straßenbahn kämpfen.
Ver.di Vertrauensleute stehen weiterhin für Euch als Ansprechpartner zur
Verfügung und stellen sich der Personalratswahl.
DU BIST DRAN – WIR FÜR UNSERE STRASSENBAHN
ver.di - EINE FÜR ALLE – wählen
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Frauenvollversammlung
07.03.2014
Das Thema der diesjährigen Frauenvollversammlung war die
Unternehmenskultur.
Zu diesem Thema gab es viele Vorträge, unter anderem von Frau Dr.
Gisela Pravda, Frau Dr. Sigrid Nikutta, Herrn Detlev Hendrich, Frau Susanne
Ahlers und Herrn Rüdiger vorm Walde.
In der Pause konnten sich die Frauen an zahlreichen Info- und Verkaufsständen
treffen und bei einem Stück Kuchen das bereits gehörte diskutieren.
Nach der Pause gab es als kleine Auflockerung eine Darbietung des
Improvisationstheaters „Theatersport“, welche bei allen Beteiligten und Gästen gut
angekommen ist.
Ehrlichkeit ist für Gesamtfrauenvertreterin Ines Schmidt kein Problem. Sie berichtete im
Rechenschaftsbericht über Erfolge der Frauenvertreterinnen ebenso wie über noch
offene Forderungen.
Ines Schmidt
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Fragen und Antworten zum Rentenpaket
Das Rentenpaket der Bundesregierung ist noch nicht verabschiedet, aber viele ver.di-Mitglieder
wollen wissen, was es ihnen bringt.
Hier die Antworten auf einige besonders oft gestellte Fragen.
Rente mit 63
Wer kann mit 63 in Rente gehen?
•
•
•
Die „Rente mit 63“ wurde nicht als eigene Altersrentenart eingeführt, sondern als
zeitlich befristete Sonderregelung zur bereits bestehenden „Altersrente für besonders
langjährig Versicherte“ [§ 38 SGB VI].
Nur die Geburtsjahrgänge bis einschl. 1952 können bei Vorliegen der Wartezeit von
45 Jahren (siehe nächste Frage) mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in
Rente gehen; das sind die heute 60-Jährigen und Älteren.
Wer in den Jahren 1953 bis 1963 geboren ist, dessen abschlagsfreies
Renteneintrittsalter wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Ein z. B. 1958 geborener
Versicherter kann abschlagsfrei mit vollendetem 64.Lebensjahr die „Rente mit 63“ in
Anspruch nehmen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die genauen Anspruchsvarianten.
Welche Zeiten zählen zu den 45 Jahren Wartezeit?
•
•
(Pflicht)Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten (Erziehungszeiten bis zum 10.
Lebensjahr eines Kindes), Pflegearbeit sowie Zeiten des Alg I-Bezugs (einschließlich
Zeiten der beruflichen Weiterbildung, Kurzarbeit und des Bezugs von Insolvenzgeld
zählen bei den 45 Jahren mit.
Zeiten des Alg-II-Bezugs und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe zählen nicht,
ebenso nicht Zeiten wegen eines Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuchs!
Wird auf die Rente ab 63 ein Nebenverdienst angerechnet oder kann unbegrenzt
hinzuverdient werden?
•
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze kann neben einer Altersrente nur begrenzt
hinzuverdient werden. Die Regelaltersgrenze steigt derzeit schrittweise von 65 auf 67
Jahre. Wird die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten, erlischt der Anspruch auf
die Rente. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner ohne Auswirkungen
auf die Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen.
ver.di SoPo
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Wie es euch gefällt
Gesundheitspolitik nach Kassenlage
Die Pläne der Bundesregierung, wonach die die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt
an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) drastisch gekürzt werden sollen,
müssen scharf kritisiert werden.
Die GKV darf nicht auch noch zum Tummelfeld der Finanzpolitik werden
(Oder ist sie das schon so sehr, dass sie dem Zugriff der Finanzmärkte und ihrer
Forderungen nicht mehr zu entreißen ist)?
Für die GKV gilt wie für jedes andere Sozialsystem: Eine breite Akzeptanz in der
Bevölkerung gibt es nur bei Beständigkeit und Verlässlichkeit.
Zur Vertrauensbildung tragen die Kürzungspläne der Bundesregierung, wonach in
diesem Jahr 3,5 Milliarden Euro und im kommenden Jahr 2,5 Milliarden Euro weniger
an die GKV überwiesen werden sollen, wohl nicht bei.
Diese Zuschüsse zahlt der Bund aus der gesetzlichen Verpflichtung heraus, dass die
Kassen gesamtgesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen.
Darunter fällt z.B. auch die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern.
Wenn es also einen breiten Konsens bei den Versicherten geben soll, was diese
gesamtgesellschaftlichen Aufgaben sind, dann muss es auch eine stabile
Finanzierungsgrundlage geben und keine Gesundheitspolitik je nach Kassenlage des
Bundesfinanzministers.
Dabei ist diesem, und seinem Amtskollegen im Gesundheitsministerium bekannt, dass
die Rücklagen der Kassen schon in den folgenden Jahren aufgrund der
gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nahezu restlos aufgezehrt werden.
Schon heute ist klar, wer wie immer am Ende diese unberechenbare Finanzpolitik
ausgleichen muss - in der Konsequenz werden die Beitragszahlerinnen und
Beitragszahler mit höheren Beiträgen die bewusst herbeigeführten Haushaltslöcher bei
den Kassen stopfen müssen.
Dies ist klar abzulehnen!
Red
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2014-04
Süßes, das die Zähne pflegt
(Zuckerersatzstoffe Xylit und Erythrit)
Synthetisch hergestellt Süßstoffe regen durch die sehr viel höhere Süßkraft
dazu an, mehr Süßes zu essen und lösen in hohen Mengen evtl. Krebs
aus. Natürliche Zuckerersatzstoffe (Fruchtzucker und Fruchtalkohol)
kommen in Obst und Gemüse, sowie im menschlichen Körper als
Zwischenprodukt des Stoffwechselprozesses vor. Fruchtzucker hat
allerdings ebenso viele Kalorien wie Zucker. Eine bessere Wahl:
Zuckeralkohole, wie Xylit/Xylitol und Erythrit/Erythritol (auch unter den
Markennamen Sukrin oder Xucker bekannt).
Xylit hat 40 % weniger Kalorien als Zucker. Es beugt Karies vor
und kann ihn reduzieren. Xylit ist für Diabetiker geeignet, da es
kaum den Blutzucker und die Insulinwerte beeinflusst. Man
sollte sich langsam an größere Mengen gewöhnen.
Erythrit ist kalorienfrei und weniger süß. Erythrit
ist bei Fruktoseunverträglichkeit geeignet und
auch in größeren Mengen gut zu vertragen.
Erythrit hat ebenfalls keine Auswirkungen auf Blutzucker
und Insulin und ist deshalb auch für Diabetiker geeignet.
Zucker kann 1:1 durch Erythrit oder Xylit ersetzt werden.
Erythrit und Xylit werden über den (Internet-) Zucker kann
1:1 durch Erythrit oder Xylit ersetzt werden.
Erythrit und Xylit werden über den (Internet-)Versandhandel angeboten
oder können in Apotheken bestellt werden. Ein Kilo Xylitpulver gibt es
schon ab 6 Euro, Erythritpulver ab circa 11,50 Euro.
Quelle: SoVD-Zeitung Nr. 7+8 / Juli / Augsut 2012
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.
Fachausschuss Verkehr
Teilnahme bitte bis 30.04.2014 bei Koll. Matthias Templin([email protected] oder 030-25630630) melden
Unkostenbeitrag: 5,00 €uro
Pause: in Wendisch-Rietz
Zeit: 09:30 Uhr; Abfahrt 10:00 Uhr (vorher tanken bitte nicht vergessen)
Start: am Bhf. Fangschleuse/Grünheide an der L23; ca. 4 km hinter BAB 10, AS Erkner in Richtung Fürstenwalde
Am 10.Mai 2014 wollen wir mit Euch ins brandenburgische fahren und uns rund um den
Scharmützelsee den (Fahrt-) Wind um die Nase wehen lassen. Die Tour verläuft über ca. 160
Kilometer durch Brandenburg, vorbei an einigen märkischen Seen, hin zum „Märkischen Meer“, dem Scharmützelsee.
…auf Tour zu gehen!
Es ist wieder an der Zeit…
Fachausschuss - Verkehr
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25 Jahre
40 Jahre
Helm, Marco
VBO-FD/I
Herzberg, Reiner
VBU-B2
Amelung, Uwe
VBO-FD/I
Berger, Ingo
VBU-B3
Eschment, Jutta
VB-SI2
Ehrke, Bernd
PM-PD4
Wittnebel, Sven
VBS-FB33
Maiwald, Heinz
FVS-F2
Steinberg, Jörg
VB-SI2
Coccejus, Klaus-Dieter
VBS-FB32
Akkus, Hüseyin
VBU-B2
Bondieck, Gerhard
VBS-FB2
Koester, Sven
VBU-F1
Czeranski,
Bolt, Hans-Erich
VBO-F/I
Linnow, Gerald
FVS-F32
Weber, Karina
VBU-F1
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25 Jahre
40 Jahre
Nitschke, Jörg
VBS-F33
Czeranski, Ralf
P-ABU
Arndt, Detlef
FEM-M
Mahn, Mario
VBU-F2
Sievert, Karsten
VB-SI2
Kaechele, Andreas
FEM-E
Borchert, Simone
FVS-V2
Schumann, Frank
VBU-F3
Roloff, Andreas
VBS-FB33
van Deuren, Dirk
VBO-FD/S
Strobel, Harry
PM-PD4
Wroblewski, Ulf
VBU-F1
Stelzer, Roger
VBO-FD/S
Bruhn, Reinhard
VBU-B2
Hoffmann, Thomas
VBU-B2
Zunk, Karsten
VBO-FD/C
Mönning, Ines
VBU-B2
Berlin, Norbert
VBU-B3
Hnida, Bernhard
FVS-V4
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BVGer online 6.Jahrgang • 3. Ausgabe • März/April 2014
Besondere Beratungsangebote
im ver.di-Haus des Bezirk Berlin, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin
Rechtsschutz
Arbeits-, Sozial-, Verkehrsrecht
telefonische Terminvereinbarung:
Tel.: 030/8866-5077/88
Montag – Donnerstag
von 09.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr
Mieterberatung
Der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB)
bietet allen ver.di-Mitgliedern eine
telefonische Mietrechtsberatung an.
Montag – Dienstag
von 12.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 18.00 bis 20.00 Uhr
Tel.: 030/2232373
Mitgliedsausweis bereithalten
Lohnsteuerberatung
telefonische Terminvereinbarung
Tel.: 030/8866-4343
(von 08.00 bis 13.00 Uhr)
VBL- und Rentenberatung
jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat
telefonische Terminvereinbarung
Tel.: 030/8866-5103
(von 08.00 bis 13.00 Uhr)
Konflikt- und Mobbingberatung
Zu den Leistungen des Beratungsteams
gehören z.B.:
- Situationsanalyse
- Konflikt-/Krisenbewältigung
Schwerbehindertenberatung
jeden 3. Donnerstag im Monat
ohne Terminvereinbarung
von 15.00 bis 17.00 Uhr
per Mail:
[email protected]
Erwerbslosenberatung
Mittwochs, von 16.00 bis 18.00 Uhr
ohne Terminvereinbarung
im Raum Z.09 (Zwischengeschoss)
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In eigener Sache
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Zum Bestellen bitte eine Mail an: [email protected]
Weiter Angaben sind nicht nötig. Ein Betreff ist nicht notwendig und bleibt leer.
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Liebe Leserinnen und Leser,
wer schon immer mal was schreiben wollte und dies allen kundtun will, kann dies an
unsere Redaktion über folgende Mail-Adresse tun:
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Über Hinweise, Verbesserungen, Vorschläge, Leserbriefe (auch von außerhalb der
BVG und BT) usw. würden wir uns freuen. Die Bearbeitung wird dann zeitnah erfolgen.
Da wir alle ehrenamtlich arbeiten, kann es schon mal länger dauern. Wir bitten um
Geduld.
Die Mitglieder
der Redaktion des „BVGer online“
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