TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit

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TÜV Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 82TG0251-009
Dateriname: 22TN0550.pdf
Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 07705 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-9
4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Technische Daten, Zusammenfassung und Ergänzung:
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7Jx15 H2
Einpreßtiefe in mm
: 35 (positiv)
zulässige Radlast in kg
: 560
zulässiger Abrollumfang in mm
: 1935
Lochkreisdurchmesser in mm
: 98
Lochzahl
:4
Radtyp/Ausführung
: 07705 4C
Mittenlochdurchmesser in mm
: 58,1
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Verwendungsbereich
Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden:
Fahrzeughersteller/Schl.-Ziff.
: Fiat (I)
/ 4001
Fiat (I)
/ 4136
Alfa Lancia (I)
/ 4114
Radbefestigungsteile
: vom Radhersteller mitzuliefernde Kegelbundschrauben,
Kegelwinkel 60°; Gewinde M12x1,25; Schaftlänge 32
mm
(mit serienmäßiger 4,5 mm Stahldistanzscheibe),
bzw. 30 mm
(ohne serienmäßige 4,5 mm Stahldistanzscheibe)
Anzugsmoment in Nm
: 86 (Angaben des Fzg.Herstellers sind zu beachten)
Spurverbreiterung in mm
: bis zu 20
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
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TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 82TG0251-009
Dateriname: 22TN0550.pdf
Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 07705 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-9
4.1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller
Typ
167
Alfa Romeo
167
: Alfa Lancia
Fiat (I)
Motorleistung
in kW
Verkaufsbezeichnung
Ottomotor:
77-95
Alfa 155
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
F 737
Schlüssel-Nr. 4114
Schlüssel-Nr. 4001
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
195/50 R15-82
K14)
F 737/1
Dieselmotor:
66
e3*96/27*
0011*00-
195/55 R15-84
K14)
Auflagen
bzw.
Hinweise
A3)bisA9)
A12)H5)K39)
K41)K59)K67)
V2a)V17)V18)
205/50 R15-86
K14)
215/45 R15-84
K1)
215/50 R15-88
K1)
167
Alfa Romeo
167
Ottomotor:
104-140
Alfa 155
F 737
195/55 R15-84
K14)R7t)R32)
F 737/1
Dieselmotor:
92
e3*96/27*
0011*00-
195/55 ZR15
K14)R2)
A3)bisA9)
A12)H5)K39)
K41)K59)K67)
V2a)V17)V18)
205/50 R15-86
K14)
215/50 R15-88
K1)
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Unternehmensgruppe
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Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
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Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 07705 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Fahrzeughersteller
Typ
164
Anhang W-9
: Alfa Lancia
Fiat (I)
Motorleistung
in kW
Verkaufsbezeichnung
Ottomotor:
84-106
Alfa 164
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
E 897
E 897/1
Schlüssel-Nr. 4114
4001/4136
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
195/60 R15-88
195/65 R15-91
Alfa Romeo
164
Auflagen
bzw.
Hinweise
A3)bisA9)
A12)G3)V2a)
V8)
E 897/2
205/50 R15-86
R7b)
205/55 R15-87
R7d)
205/60 R15-91
Alfa Romeo
930
Ottomotor:
66-95
Alfa 145,
Alfa 146
G 731
195/50 R15-82
A3)bisA9)
A12)V17)V18)
205/50 R15-86
H6)K2)
Dieselmotor:
66
215/45 R15-82
H6)K2)
Alfa Romeo
930
930 (Alfa
Romeo)
Ottomotor:
76-88
Dieselmotor:
66-77
Alfa 145/146
1.4/1.6
Twin spark
TD, JTD
G 731
e3*96/27*
0029*00-
195/50 R15-82
A3)bisA9)
A12)V17)V18)
195/55 R15-84
K2)
205/50 R15-86
H6)K2)
215/45 R15-82
H6)K2)
TÜV Kraftfahrt GmbH
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Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 07705 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Fahrzeughersteller
Typ
159
Anhang W-9
: Alfa Lancia
Fiat (I)
Motorleistung
in kW
Verkaufsbezeichnung
Ottomotor:
55-83
Fiat Tempra
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
F 449
F 449/1
Schlüssel-Nr. 4114
4001/4136
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
195/50 R15-82
K1)K2)K61)
Auflagen
bzw.
Hinweise
A3)bisA9)
A12)B4)V17)
205/50 R15-86
K3)K4)K39)
160
Ottomotor:
41-107
Fiat Tipo
Dieselmotor:
59-66
E 814
E 814/1
E 814/2
E 814/3
195/50 R15-82
K1)K2)
A3)bisA9)
A12)B4)V17)
205/50 R15-86
H6)K3)K4)
215/45 R15-84
H6)K2)K3)
176
Ottomotor:
40-43
Fiat Punto
G 488
e3*96/27*
0022*00-
195/45 R15-76
K2)K36)
A3)bisA9)
A12)B4)G3)
V18)
195/50 R15-82
K2)K36)
205/45 R15-82
K2)K36)
Ottomotor:
54-98
195/45 R15-78
K2)K36)
Dieselmotor:
51-52
195/50 R15-82
K2)K36)
205/45 R15-82
K2)K36)
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Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
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Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 07705 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Fahrzeughersteller
Typ
176C
Anhang W-9
: Fiat (I)
Motorleistung
in kW
Verkaufsbezeichnung
Ottomotor:
43-65
Fiat Punto
Cabrio
4001/4136
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
G 775
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
195/45 R15-78
K2)K36)
Auflagen
bzw.
Hinweise
A3)bisA9)
A12)B4)G3)
V18)
195/50 R15-82
K2)K36)
205/45 R15-82
K2)K36)
188
Ottomotor:
44-96
Fiat Punto
e3*98/14*
0048*00-
Dieselmotor:
44-59
185/55 R15-81
R17)
A3)bisA9)
A12)B4)
195/50 R15-82
D4)
205/45 R15-82
D4)
154
Ottomotor:
77-101
Fiat Croma
Dieselmotor:
66-85
D 972
D 972/1
D 972/2
D 972/3
Ottomotor:
110-117
183
Ottomotor:
96
195/60 R15-88
K12)R2)
A3)bisA9)
A12)B4)
205/55 R15-87
K1)K12)K39)
205/55 R15-87
K1)K12)K39)
Fiat Barchetta
G 954
195/55 R15-84
K56)
A3)bisA9)
A12)B4)V8)
e3*95/54*
0005*00-
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Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 07705 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Fahrzeughersteller
Typ
182
: Fiat (I)
Motorleistung
in kW
Verkaufsbezeichnung
Ottomotor:
55-83
Fiat Bravo
Dieselmotor:
55-74
Anhang W-9
Schlüssel-Nr. 4001/4136
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
G 983
195/50 R15-82
e3*96/27*
0019*00-
195/55 R15-84
G1)
Auflagen
bzw.
Hinweise
A3)bisA9)
A12)B4)
205/45 R15-79
205/50 R15-86
182
Ottomotor:
55-83
Fiat Brava
Dieselmotor:
55-74
G 983
215/45 R15-84
195/50 R15-82
e3*96/27*
0019*00-
195/55 R15-84
G1)
A3)bisA9)
A12)B4)
205/45 R15-79
205/50 R15-86
K12)
175
Ottomotor:
96
Fiat Coupé
G 730
e3*93/81*
0001*00e3*95/54*
0008*00-
FA
e3*92/53*
0002*00-
215/45 R15-84
K12)
195/55 R15-84
R2)
A3)bisA9)
A12)B4)V2a)
V4)
205/50 R15-86
R2)
205/55 R15-87
R2)R16)
215/50 R15-88
225/50 R15-90
K29)R16)
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Unternehmensgruppe
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Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
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TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 82TG0251-009
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Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 07705 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Fahrzeughersteller
Typ
185
Anhang W-9
: Alfa Lancia (I)
Fiat (I)
Motorleistung
in kW
Verkaufsbezeichnung
Ottomotor:
59-83
Fiat Marea
Dieselmotor:
55-74
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
e3*95/54*
0003*00-
Fiat Marea
Weekend
(Kombi)
Schlüssel-Nr. 4114
4001/4136
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
195/55 R15-84
195/60 R15-88
Auflagen
bzw.
Hinweise
A3)bisA9)
A12)B4)K2)
V2a)
205/50 R15-86
H5)
215/45 R15-84
H5)
192
Lancia 836
Ottomotor:
59-98
Dieselmotor:
59-85
Ottomotor:
55-102
Fiat Stilo
Limousine
3/5t
e3*98/14*
0089*00-
Lancia Delta
G 489
836 (Lancia)
Lancia 835
Ottomotor:
57-124
195/50 R15-82
H5)H6)K1)K2)
R2)
A3)bisA9)
A12)B4)
205/50 R15-86
H5)H6)K1)K2)
K39)
Lancia Dedra
Dieselmotor:
835 (Lancia) 66
A3)bisA9)
A12)B4)
205/60 R15-90
e3*96/27*
0021*00-
Dieselmotor:
66
195/65 R15-91
F 303
F 303/1
F 303/2
e3*96/27*
0020*00-
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
195/50 R15-82
A3)bisA9)
K3)K4)K60)K61) A12)B4)V17)
205/50 R15-86
K3)K4)K39)K60)
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Seite 7
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 82TG0251-009
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Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 07705 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Fahrzeughersteller
Typ
Lancia 834
: Alfa Lancia (I)
Fiat (I)
Motorleistung
in kW
Verkaufsbezeichnung
Ottomotor:
66-122
Lancia Thema
Dieselmotor:
74-85
Lancia 840
Ottomotor:
40-63
840
(Lancia)
Anhang W-9
Lancia Y
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
D 547
D 547/1
D 547/2
D 547/3
D 547/4
D 547/5
D 547/6
H 262
e3*95/54*
0004*00-
Schlüssel-Nr. 4114
4001/4136
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
Auflagen
bzw.
Hinweise
195/60 R15-88
K56)R2)
A3)bisA9)
A12)B4)V17)
195/45 R15-78
K12)K36)
A3)bisA9)
A12)B4)K2)
195/50 R15-82
H1)K1)K12)K36)
4.2. Auflagen
A3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil) den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt.
A4) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufgeführten erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen.
Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen oder Metallschraubventilen
(Befestigung durch Überwurfmutter von außen) zulässig. Die Ventile müssen den Normen
DIN, ETRTO oder TRA entsprechen und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(einschließlich Toleranz) sind nur Metallschraubventile zulässig.
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98
Seite 8
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 82TG0251-009
Dateriname: 22TN0550.pdf
Prüfgegenstand
: Rad-/Reifenkombinationen
Typ
: 07705 4C
Hersteller
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-9
A6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden.
A7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
soll der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am Fahrzeug montierten
Reifen haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht
zulässig ist.
A12) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform nur Klebegewichte
an der Außenseite unterhalb des Felgenbetts angebracht werden. Auf ausreichenden Abstand (mind. 3 mm) zu Brems- und Fahrwerksteilen ist dabei zu achten.
B4) Vorhandene Zentrier- und Montagehilfen auf den Radanschlußflächen (Halte-schrauben,klammern und -ringe der Bremsscheiben bzw. -trommeln) sind zu entfernen.
D4) Nur mit 4,5 mm Fiat-Distanzring an der Hinterachse (Fiat Teilenummer 4 136 475) zu
verwenden. Es ist besonders auf die obere Stoßdämpferbefestigungsschraube an der
Hinterachse zu achten.
G1) Die Anzeigegenauigkeit des Geschwindigkeitsmessers/Wegstreckenzählers muß
§ 57 StVZO entsprechen. Ein Nachweis über die Anzeigegenauigkeit bei Verwendung
dieser Bereifung ist vorzulegen.
G3) Bereifungen, bei denen eine Überprüfung des Geschwindigkeitsmessers/Wegstreckenzählers erforderlich ist, sind in der folgenden Tabelle mit einem Kreuz bezeichnet:
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98
Seite 9
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 82TG0251-009
Dateriname: 22TN0550.pdf
Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: 07705 4C
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Umrüstbereifung
195/45 R15
195/50 R15
195/60 R15
195/65 R15
205/50 R15
205/55 R15
205/60 R15
215/50 R15
225/50 R15
Anhang W-9
Serienbereifung
155/70 R13
165/65 R13
X
X
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
X
X
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
185/70 R14
195/60 R15
entfällt
entfällt
X
X
-
195/65 R15
entfällt
entfällt
X
X
X
X
H1) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen)
ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 herzustellen, sofern
diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist.
H5) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist bei der Begutachtung
des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau geeigneter
Teile herzustellen.
H6) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist bei der Begutachtung
des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau geeigneter
Teile herzustellen.
K1) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind ggf. die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K2) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K3) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K12) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Radhäuser innen nachzuarbeiten.
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98
Seite 10
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 82TG0251-009
Dateriname: 22TN0550.pdf
Prüfgegenstand
: Rad-/Reifenkombinationen
Typ
: 07705 4C
Hersteller
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-9
K14) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 ist der
Kunststoffinnenkotflügel nachzuarbeiten.
K29) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 ist das Radhaus
oben über dem Rad ggf. aufzuweiten.
K36) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind
gegebenenfalls die Radhäuser im Bereich der Radinnenseite nachzuarbeiten.
K39) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Radhäuser oben über dem Rad aufzuweiten.
K41) Das Kederband an Achse 1 ist oberhalb der Radmitte auf ca. 70 mm abzuschneiden.
K56) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Radhäuser ggf. innen nachzuarbeiten.
K59) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 ist der im
Übergangsbereich Türeinstieg-Kotflügel in das Radhaus hineinragende Vorsprung nach
außen aufzuweiten.
K60) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 ist das Gehäuse
des Tankeinfüllstutzens in der unteren Ecke, in Fahrtrichtung gesehen rechts, geringfügig
einzudrücken.
K61) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die
Radhäuser oben über dem Rad aufzuweiten.
K67) Der auf der Hinterachsschwinge serienmäßig montierte Kunststoff-Anschlagteller ist zu
entfernen und durch den Zender-Anschlagteller (Teile-Nr. 20004230) gemäß der dem
Bauteil beiliegenden Montageanleitung zu ersetzen. Nach der Umrüstung ist die Einstellung
des lastabhängigen Bremskraftreglers (ALB) durch eine Fachwerkstatt zu überprüfen und
ggf. gemäß Herstellerangabe neu vorzunehmen.
R2) Die Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen sie serienmäßig in
den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R7b) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 1060 kg.
R7d) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 1090 kg.
R7t) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 1000 kg.
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98
Seite 11
TÜV Kraftfahrt GmbH
Teilegutachten Nr. 82TG0251-009
Dateriname: 22TN0550.pdf
Prüfgegenstand
: Rad-/Reifenkombinationen
Typ
: 07705 4C
Hersteller
: Zender GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich
Anhang W-9
R16) Folgende Kombination ist zulässig :
Reifengröße
Abrollumfang
Achse 1
205/55 R15
1851 mm
Achse 2
225/50 R15
1851 mm
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur
gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug
montiert werden.
R17) Eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit und
Verwendbarkeit der Reifengröße 185/55 R15 auf der Radgröße 7Jx15 H2 ist bei der
Begutachtung des vorschriftsmäßigen Zustandes des Fahrzeugs vorzulegen.
R32) Der Reifen ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur breitere Reifen
(ausgenommen M+S-Größen) in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
V2a) Das Rad ist nur an Fahrzeugausführungen mit 4-Loch-Befestigung zulässig.
V4) Das Rad ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit größeren Rädern
ausgerüstet sind.
V8) Die an Achse 1 und 2 serienmäßig verbauten Distanzscheiben verbleiben am Fahrzeug.
Die Montagestifte an der Radanschlußfläche sind zu entfernen und durch flache
Linsenkopfschrauben zu ersetzen, so daß ein planes Anliegen der Sonderräder
gewährleistet ist.
V17) Gegebenenfalls sind serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) zu
entfernen.
V18) Die an der Radanschlußfläche vorhandenen Zentrierstifte sind zu entfernen.
Der Anhang W-9 mit den Seiten 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Teilegutachten
Nr. 82TG0251-009 über die Sonderräder 07705 des Herstellers Zender GmbH, Florinstr. 8-16, 56218
Mülheim-Kärlich.
25.06.2002
or/pc
TÜV Kraftfahrt GmbH
Unternehmensgruppe
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Tl_rarea.dot-3.0-01.05.98
Seite 12

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