StAZ Das Standesamt - Verlag für Standesamtswesen
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StAZ Das Standesamt - Verlag für Standesamtswesen
D 6451 E 7/2012 65. Jahrgang Nr. 7 Juli 2012 Herausgegeben vom Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten StAZ Das Standesamt Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands Frankfurt am Main Berlin Walter Pintens zum 60. Geburtstag Tobias Helms 193 Verlag für Standesamtswesen 194 Aufsätze Florian Edinger Zwangsverheiratung ± ein Überblick über tatsächliche und rechtliche Aspekte 194 Rolf Meireis Sperrvermerk im elektronischen Personenstandsregister aus rechtlicher Sicht 199 Rechtsprechung OLG Brandenburg 5. 9. 2011 ± 9 UF 134/10 Zum Fristbeginn einer behördlichen Vaterschaftsanfechtung und zur Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung 201 OLG Düsseldorf 12. 12. 2011 ± I-3 Wx 199/11 Die Wirksamkeit einer Eheschlieûung und damit die standesamtliche Registrierfähigkeit einer Ehe (hier: in Nigeria geschlossene Ehe eines Deutschen mit einer Nigerianerin) hängt ± bei ansonsten nicht in Frage stehender Identität ± nach deutschem Recht nicht davon ab, ob alle Vornamen des deutschen Verlobten vollzählig in der Heiratsurkunde angegeben wurden bzw. Eingang in das Eheregister gefunden haben. Nach nigerianischem Recht ist nur eine von den Verlobten bewusst und gewollt (= vorsätzlich) unter falschem Namen geschlossene Ehe als nicht geschlossen bzw. nichtig anzusehen 204 OLG Hamm 7. 12. 2011 ± I-15 W 585/10 Die elterliche Bestimmung des Kindesvornamens ist nicht deshalb unrichtig im Sinne des § 48 PStG, weil diese die Schreibweise des Namens in der unrichtigen Vorstellung eines bestimmten Verbreitungsgrades dieser Schreibweise gewählt haben 206 OLG München 31. 1. 2012 ± 31 Wx 495/11 Die Vaterschaft kraft Ehe geht der gerichtlich festgestellten Vaterschaft eines anderen Mannes vor 208 OLG Stuttgart 7. 2. 2012 ± 8 W 46/12 Zur Abstammung eines in den USA von einer Leihmutter ausgetragenen und geborenen Kindes mit deutschen genetischen Eltern und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland 209 OVG Berlin-Brandenburg 17. 11. 2011 ± OVG 12 B 2.11 Ein erfolgreich durchgeführtes Verfahren auf Anerkennung und Wirkungsfeststellung einer ausländischen Adoption nach § 2 AdWirkG entfaltet auch in aufenthaltsrechtlichen Verfahren Bindungswirkung. Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht (hier verneint) 210 VG Düsseldorf 22. 3. 2012 ± 11 K 120/11 Bei einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung muss der neue Name zum Gebrauch als Familienname geeignet sein und darf nicht den Keim neuer Schwierigkeiten in sich tragen. Diesem Anspruch genügt der Familienname »Koe« nicht 212 Aus der Praxis Benutzung des Geburtseintrags durch kirchliche Stellen nach Eintragung eines Hinweises über die Verpartnerung Peter Kissner 213 Einbenennung eines »ehelichen Kindes« gemäû § 1618 BGB nach Geschlechtsumwandlung und anschlieûender Wiederheirat des Vaters Andreas Rauhmeier 214 Nachbeurkundung einer Geburt gemäû § 36 PStG; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft Helga Kraus 216 Bestimmung von Doppelnamen für Kinder nach französischem Recht Volker Hilpert 217 Literatur Vorschau Rastin-Tehrani: Afghanisches Eherecht mit rechtsvergleichenden Hinweisen Hans-Georg Ebert 218 Verschiedenes Familien mit Migrationshintergrund 2010 / Mütter mit minderjährigen Kindern im selben Haushalt 2010 219 Gesetze, Verordnungen, Erlasse Israelisches Staatsangehörigkeitsrecht Dan Assan Entwicklungen des Namensrechts im internationalen Vergleich Reinhard Hepting Die beliebtesten Vornamen des Jahres 2011 Lutz Kuntzsch/Benjamin Dorn Die kollisionsrechtliche Behandlung der qualifizierten Drittanerkennung nach § 1599 Abs. 2 BGB und vergleichbarer ausländischer Rechtsinstitute Frauke Wedemann Baden-Württemberg Benachrichtigung in Nachlasssachen (15. 12. 2011) / Mitteilungen in Nachlasssachen (31. 1. 2012) 219 Bayern Benachrichtigung in Nachlasssachen (29. 2. 2012) 222 Brandenburg Benachrichtigung in Nachlasssachen (28. 12. 2011) 222 Hamburg Mitteilungen in Nachlasssachen (8. 12. 2011) / Benachrichtigung in Nachlasssachen (13. 12. 2011) 223 Mecklenburg-Vorpommern Benachrichtigung in Nachlasssachen (5. 1. 2012) 223 Nordrhein-Westfalen Benachrichtigung in Nachlasssachen (1. 12. 2011) / Mitteilungen in Nachlasssachen (10. 1. 2012) 224 Nr. 7 des 65. Jahrgangs 2012 der Zeitschrift Das Standesamt Verantwortlich: Professor Dr. Tobias Helms; für »Aus der Praxis«: Komm.-Dipl. Volker Hilpert Mit der vierteljährlich erscheinenden Beilage »Verbandsnachrichten und Mitteilungen des Bundesverbandes und der Landesverbände der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten« Redaktion: Hanauer Landstraûe 197 60314 Frankfurt am Main Telefon (0 69) 40 58 94-0 Telefax (0 69) 40 58 94-900 E-Mail: [email protected] Gesamtherstellung: Druckhaus Götz GmbH, Ludwigsburg ISSN 0341-3977 Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung auûerhalb der Freigrenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. 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