Leitziele Vereinbarungen zum Umgang miteinander am Gymnasium

Transcription

Leitziele Vereinbarungen zum Umgang miteinander am Gymnasium
Leitziele
und
Vereinbarungen
zum Umgang miteinander
am Gymnasium Marienthal
Gemeinsam mit Freude selbstständig werden
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Inhalt.............................................................................................................. 2
Präambel........................................................................................................ 1
Leitziele des Gymnasium Marienthal............................................................. 2
Vereinbarungen, Leitzielbezüge, Maßnahmen und Sanktionen .....................3
Abschnitt I: Vereinbarungen der Schüler untereinander ................................ 4
Abschnitt II: Vereinbarungen der Schüler und Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter ....5
Abschnitt V: Vereinbarungen der Lehrkräfte und Eltern .................................9
Präambel
Ausgehend von unseren fünf Leitzielen:
1. Wir fühlen uns für unsere Schule verantwortlich.
2. Wir begegnen einander mit Achtung und Respekt.
3. Wir übernehmen die Verantwortung für das Gelingen von Unterricht.
4. Wir sorgen für einen sinnvollen und zielgerichteten Informationsfluss.
5. Wir lernen und arbeiten an bestmöglich mit Medien und
Material ausgestatteten Arbeitsplätzen.
schließen die am Schulleben Beteiligten (Lehrer, Mitarbeiter, Eltern und Schüler 1) die untenstehenden Vereinbarungen.
Sie beinhalten drei Schritte:
a) die eigentliche Vereinbarung
b) dazu passende Maßnahmen unter der Leitfrage: Was muss ich tun, damit ich die
Vereinbarung erfolgreich umgesetzt wird?
c) dazu passende Sanktionen unter den Leitfragen: Was mache ich, wenn die Umsetzung der Vereinbarung nicht klappt? Was würde mich davon abhalten, es nicht
zu tun?
Die Vereinbarungen sind Formulierungen von Regeln. In bestimmten Fällen kann es
Ausnahmen geben, diese sind aber ausdrücklich Einzelfallentscheidungen, z.B. in Notfällen, und dürfen nicht zur Regel werden.
Die nachfolgenden Leitziele und Vereinbarungen wurden von der Gesamtkonferenz der
Lehrkräfte sowie von Schülerrat, Elternrat und Schulkonferenz beschlossen und sind seit
dem 01.05.2011 in Kraft.
1
Hier wie im Folgenden sind mit den Bezeichnungen „Schüler“ bzw. „Lehrer“ oder „Mitarbeiter“
immer die Angehörigen beider Geschlechter gemeint.
1
Leitziele
Leitziele des Gymnasium Marienthal
Wir gestalten gemeinsam unsere Schule!
Damit alle an der Schule Beteiligten erfolgreich und selbstständig arbeiten
können, haben sich die Schüler und Schülerinnen, die Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer auf folgende Leitziele geeinigt:
1. Wir fühlen uns für unsere Schule verantwortlich.
Alle Schüler und Schülerinnen, alle Lehrerinnen und Lehrer sorgen gemeinsam für
eine gepflegte, saubere und friedliche Lernumgebung. Dazu achtet jeder auf ein
angemessenes Verhalten bei sich und bei anderen.
2. Wir begegnen einander mit Achtung und Respekt.
Wir kommunizieren konstruktiv und zielorientiert miteinander und sprechen auch
Konflikte offen an.
3. Wir übernehmen die Verantwortung für das Gelingen
von Unterricht.
Lehrer und Lehrerinnen sind für die Qualität des Unterrichts und der Lernbegleitung
verantwortlich. Schülerinnen und Schüler sind für ihr Lernen und das Lernergebnis
verantwortlich. Eltern sind für die Unterstützung dieses Lernprozesses verantwortlich.
4. Wir sorgen für einen sinnvollen und zielgerichteten Informationsfluss.
Informationen werden umfassend, rechtzeitig und zuverlässig ausgetauscht. Dafür
sind Schüler und Schülerinnen, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern gleichermaßen
zuständig und verantwortlich.
5. Wir lernen und arbeiten an bestmöglich mit Medien und
Material ausgestatteten Arbeitsplätzen.
Die Ausstattung der Schule unterstützt selbstständiges Lernen und Arbeiten in der
Schule. Dazu ist die Schule hinreichend mit Arbeitsmaterial und funktionierenden
Medien ausgestattet.
2
Vereinbarungen, Leitzielbezüge, Maßnahmen und Sanktionen
3
Abschnitt I: Vereinbarungen der Schüler untereinander
Abschnitt I: Vereinbarungen der Schüler untereinander
Nr.
Vereinbarung
I.1
Wir sind jedem Schüler gegenüber hilfsbereit, indem wir hingucken, mitdenken und
anpacken.
I.2
Wir reden in angemessener Lautstärke und
Wortwahl miteinander.
I.3
Wir akzeptieren die Vielfalt unserer Schülerschaft (z.B. Religion, Nationalität, Aussehen, schulische Leistungen) und berücksichtigen deren Gefühle.
I.4
Wir versuchen, Konflikte zu verhindern,
und wenn sie doch auftreten sollten, setzen
wir uns für eine frühzeitige und friedliche
Klärung ein.
I.5
Wir achten das Eigentum der Schüler sowie der Schule.
Leitziel-bezug
Maßnahmen
1,3
Die Schüler durchlaufen in den Jahrgängen 5 – 8 ein Sensibilisierungsprogramm.
Die Vereinbarung wird auf der Schülerratssitzung und im Klassenrat thematisiert.
1, 2, 3
Im Unterricht verwenden die Lehrer nonverbale Signale (z.B. Klingel).
Die Vereinbarung wird auf der Schülerratssitzung und im Klassenrat thematisiert.
1, 2
Die Schüler durchlaufen in den Jahrgängen 5 – 8 ein Sensibilisierungsprogramm.
Die Vereinbarung wird auf der Schülerratssitzung und im Klassenrat thematisiert.
Es findet Multi-Kulti-Fest am Gymnasium
Marienthal statt.
1, 2
Die Schüler durchlaufen in den Jahrgängen 5 – 8 ein Sensibilisierungsprogramm.
Die Prefects informieren über Grundlagen
der Streitschlichtung.
1
Im Klassenrat wird über die Kosten des
Schulinventars informiert.
4
Sanktionen
Die Klassenlehrer können bei wiederholtem Nichteinhalten der Regel den betroffenen Schüler zu einem Gespräch mit der
Sozialpädagogin verpflichten (1 Std. pro
Monat nach dem Unterricht, Schüler der
Klassen 5 – 10).
Der Klassenlehrer sowie ggf. die Eltern
werden informiert.
Die gesamte Klasse übernimmt nach dem
Unterricht einen Säuberungsdienst (z.B.
Tische säubern, Müll sammeln).
Abschnitt II: Vereinbarungen der Schüler und Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter
Abschnitt II: Vereinbarungen der Schüler und Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter
Nr.
Vereinbarung
II.1
Gespräche zwischen Schülern und Lehrern
werden bevorzugt im direkten Anschluss
an den Unterricht oder während der Aufsichtszeit des Lehrers geführt bzw. vereinbart.
II.2
Geräte der Kommunikations- bzw. Unterhaltungselektronik inkl. Kopfhörer, die den
Schülern gehören, sind auf dem Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet und werden nicht sichtbar verwahrt.
Schüler der Jahrgänge 5 – 10 können im
Freien vor dem Haupteingang und in dem
Innenhof der Häuser D/E telefonieren,
Oberstufenschüler zusätzlich in ihrem Aufenthaltsraum (Haus C).
II.3
Lehrer und Schüler reden miteinander in
angemessener Lautstärke und Wortwahl.
Leitziel-bezug
Maßnahmen
2, 4
Der Aufsichtsplan wird neben jedem Vertretungsmonitor ausgehängt und von
Schülern für die Gesprächsplanung genutzt.
Im Klassenrat wird besprochen, welche
Gründe ein sofortiges Gespräch notwendig machen.
Die Eltern werden darüber informiert.
1, 2
Die Vereinbarung wird veröffentlicht und
im Klassenrat besprochen.
Zu Beginn des Schuljahres erinnern die
Klassenlehrer an die Vereinbarung.
In allen Räumen werden entsprechende
Hinweisschilder aufgehängt.
2
Die Vereinbarung wird in die Klassenregeln aufgenommen.
Im Unterricht verwenden die Lehrer nonverbale Signale (z.B. Klingel).
5
Sanktionen
Das Gerät wird für 24 Std. eingezogen.
Bei wiederholten Verstößen verlängert
sich dieser Zeitraum und die Geräte müssen von den Eltern abgeholt werden.
Der Lehrer/Mitarbeiter spricht mit dem
Klassenlehrer/Tutor. Die Eltern werden informiert. Der Schüler schreibt einen Aufsatz zum Thema 'Respektvoller Umgang'
(mind. 300 Wörter). Diese Aufgabe erfolgt
in Absprache zwischen dem Lehrer und
dem Klassenlehrer/Tutor. Eine Klassenkonferenz kann angesetzt werden. Lehrer/Mitarbeiter schreibt einen persönlichen
Brief an den betreffenden Schüler, nachdem es darüber ein Gespräch mit Klassenlehrer oder Abteilungsleiter gegeben
hat.
Abschnitt II: Vereinbarungen der Schüler und Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter
Nr.
II.4
II.5
II.6
II.7
II.8
Vereinbarung
Der Unterricht beginnt pünktlich und wird
vom Lehrer geschlossen. Lehrer und Schüler bis inkl. Klasse 8 begrüßen sich dabei
im Stehen; bei höheren Klassen entscheidet jeweils der Fachlehrer über den Begrüßungsmodus.
Bei Unterrichtsbeginn befindet sich das Arbeitsmaterial auf dem Tisch und zwar nur
dieses.
Im Unterricht sind die Schüler angemessen
gekleidet (keine Caps, Mützen, Mäntel o.Ä.).
Während des Unterrichts wird nicht getrunken, gegessen und kein Kaugummi gekaut.
Schüler verhalten sich während des Unterrichts und in beaufsichtigten Räumen so,
dass die anderen nicht gestört werden.
Leitziel-bezug
3
Maßnahmen
Sanktionen
Zu spät kommende Schüler klopfen kurz
und warten dann ruhig vor dem Unterrichtsraum, bis der Lehrer sie hereinlässt.
Bei anhaltender Störung erfolgt ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht mit
entsprechendem Arbeitsauftrag. Wenn
der unterrichtende Lehrer 5 Minuten nach
Beginn der Unterrichtszeit noch nicht im
Klassen- bzw. Fachraum ist, benachrichtigt der Klassensprecher oder sein Vertreter (bzw. ein Kursteilnehmer das Schulbüro).
3
Bei wiederholtem Mal erfolgt ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht mit entsprechendem Arbeitsauftrag. Der
Klassenlehrer/Tutor wird informiert.
3
Bei Verweigerung bzw. wiederholten Verstößen erfolgt ein zeitweiliger Ausschluss
vom Unterricht mit einem entsprechenden
Arbeitsauftrag. Der Klassenlehrer/Tutor
wird informiert.
3
Bei Verstößen erfolgt ein zusätzlicher Aula-Tischdienst für den betreffenden Schüler in der Mittagspause. Der Aufsicht führende Lehrer wird vom Fachlehrer informiert.
Bei Bedarf werden Trinkpausen vom
Fachlehrer geregelt.
3
Es erfolgt ein zeitweiliger Ausschluss vom
Unterricht mit entsprechendem Arbeitsauftrag. Der Klassenlehrer/Tutor wird informiert. Bei wiederholten Verstößen
müssen sich die Schüler mit einer Mitteilung des unterrichtenden Lehrers im
Schulbüro vorstellen und die Schulleitung
(erweitert) wird einbezogen. Die Eltern
werden informiert.
6
Abschnitt II: Vereinbarungen der Schüler und Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter
Nr.
II.9
II.10
Vereinbarung
Unterrichtsräume und Flure sind während
der Pausen Ruhezonen. In der Mittagspause können Schüler in den Klassenräumen
arbeiten.
Hof- und Reinigungsdienste werden von allen Klassenstufen geleistet.
II.11
Auf die Aufforderung eines Lehrers/Mitarbeiters hin entfernen Schüler Müll, auch
wenn sie nicht selbst Verursacher waren.
II.12
Auf Nachfrage nennen Schüler dem
Lehrer/Mitarbeiter ihren Namen und den
des Klassenlehrers/Tutors.
Leitziel-bezug
Maßnahmen
Sanktionen
1, 2, 3
Störende Schüler müssen die Pause auf
dem Schulhof bzw. in der Aula oder deren
Vorraum verbringen.
Im Klassenrat werden die Regeln thematisiert.
Bei wiederholten Verstößen wird eine Liste mit den betreffenden Namen neben der
Klassentür ausgehängt. Diese Schüler
dürfen sich eine Woche lang während der
Pausen nicht im Klassenraum aufhalten.
Der Zeitraum kann entsprechend verlängert und eine Klassenkonferenz einberufen werden.
1
Der Hof- und Reinigungsdienstplan berücksichtigt alle Jahrgänge. Die Oberstufenschüler werden bevorzugt in ihren Bereichen eingesetzt.
Wird dem Reinigungsdienst nicht angemessen nachgekommen, wird in Absprache zwischen dem Klassenlehrer/Tutor
und dem Hausmeister eine entsprechende erweiterte Aufgabe gestellt.
Der Klassenlehrer/Tutor wird informiert.
In Absprache mit dem Klassenlehrer/Tutor und dem Hausmeister werden bei wiederholtem Male zusätzliche Reinigungsdienste angeordnet.
1, 2
Der Lehrer/Mitarbeiter ermittelt den Schüler u.a. mit Hilfe der Fotobroschüre. Der
Klassenlehrer/Tutor und ggf. die Eltern
werden informiert.
2
7
Abschnitt II: Vereinbarungen der Schüler und Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter
II.13
Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung oder Verunreinigung des Schulinventars kommen die Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten für die Schäden auf.
Der Klassenlehrer/Tutor wird informiert.
Der Schüler behebt den Schaden selbst,
wenn dies möglich ist; ansonsten werden
die notwendigen Maßnahmen vom Schüler bzw. den Eltern bezahlt. Eine Klassenkonferenz kann angesetzt werden.
1
8
Abschnitt V: Vereinbarungen der Lehrkräfte und Eltern
Abschnitt V: Vereinbarungen der Lehrkräfte und Eltern
Nr.
Vereinbarung
V.1
Die Eltern werden über alle Regeln für das
respektvolle Miteinander von Lehrern,
Schülern und Eltern an einer Ganztagsschule und die Konsequenzen bei Verstößen informiert. Sie unterstützen die Einhaltung der Hausregeln.
Eltern und Lehrer gehen eine Erziehungspartnerschaft ein:
• Die Eltern können den Lehrern vertrauen, dass ihr Kind während der
gesamten Schulzeit am Gymnasium
Marienthal auch über den Unterricht
hinaus gut betreut wird.
•
Die Lehrer können den Eltern vertrauen, dass die schulische Erziehungsarbeit zu Hause positiv unterstützt wird.
•
Die Eltern werden bei Auffälligkeiten
ihres Kindes zeitnah informiert.
Ebenso informieren die Eltern den
Klassenlehrer zügig bei allen schulund verhaltensrelevanten Themen,
die ihr Kind betreffen.
V.2
9
Leitziel-bezug
1, 2
Maßnahmen
Eine Arbeitsgruppe erstellt eine Broschüre
mit allen Informationen zur Schule und
zum Schulleben.
Auf dem 1. Elternabend jedes Schuljahres
wird diese Regel ein verbindliches Thema
in der Tagesordnung.
Die Informationsbroschüre wird auf der
Schul-Homepage veröffentlicht und hier
auch fortgeführt und aktuell gehalten.
Die Klassenlehrer, Beratungslehrer und
Sozialpädagogen stehen Eltern für (Telefon-) Gespräche zur Verfügung. Dazu gibt
der Klassenlehrer seine Telefonnummer
und/oder E-mail-Adresse an. Die Schule
stellt im Rahmen des Möglichen den gegenseitigen Austausch der Adressen sicher.
Sanktionen
Abschnitt V: Vereinbarungen der Lehrkräfte und Eltern
Nr.
Vereinbarung
V.3
Die Schulleitung und die Lehrer sorgen mit
Unterstützung der Elternvertreter dafür,
dass die Eltern alle relevanten Informationen erhalten. Über das Internet standardmäßig erhältliche Informationen (z.B. Klassenarbeitsplan) besorgen sich die Eltern
selbstständig. Die Elternvertreter überprüfen, ob der Informationsfluss reibungslos
funktioniert.
Leitziel-bezug
Maßnahmen
Sanktionen
4
Auf dem Elternabend wird beschlossen,
welche Informationswege verbindlich genutzt werden (z.B. Telefonkette, E-mailVerteiler, Internetplattform).
Störungen des Informationsflusses werden durch die Elternvertreter an die Lehrer und ggf. danach an die Schulleitung
gemeldet.
V.4
Einheitliche Mitteilungshefte werden von
den Schülern verbindlich geführt und von
Lehrern und Eltern als vorrangiges Kommunikationsmittel genutzt. Hier werden
auch weitere Briefe der Schule hineingelegt. Die Mitteilungshefte in der Oberstufe
sind die Fehlzeitenhefte.
4
Die Schüler der Klassenstufen 5 – 10 erhalten einheitliche Mitteilungshefte.
Die Einträge sowie Briefe werden nach
Vereinbarung von Eltern und Lehrern abgezeichnet.
V.5
Klassenlehrer und Elternvertreter tauschen
sich regelmäßig zu gemeinsam vereinbarten Terminen aus. Regelmäßiger Informationsaustausch wird gewährleistet und gebündelt über die Elternvertreter kommuniziert.
4
Im Rahmen der Elternvertreterwahl werden konkrete Terminvereinbarungen getroffen.
V.6
10
Die Eltern stehen in regelmäßigem Austausch mit den Elternvertretern.
4
Im Rahmen der Elternvertreterwahl werden konkrete Terminvereinbarungen getroffen.
Es werden z.B. Elternstammtische gebildet.
Bei Bedarf werden über die Schulleitung
Dolmetscher eingeladen.
Die Schule stellt bei Bedarf Räume zur
Abschnitt V: Vereinbarungen der Lehrkräfte und Eltern
Verfügung.
11