Wie weiter nach einer Kündigung?

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Wie weiter nach einer Kündigung?
Kündigung
1
Checkliste
Überschrift 2
Wie weiter nach einer Kündigung?
Grundlagen
Eine Kündigung kann uns heute alle treffen! W er glaubt, dass
nur unqualifizierten Arbeitnehmenden gekündigt wird, liegt
falsch.
Wichtig ist, dass Sie nach Erhalt der Kündigung richtig handeln.
Prüfen Sie zuerst, ob die Kündigung korrekt ist und melden Sie
sich sofort bei Ihrer W ohnortsgemeinde als arbeitslos an! (Bei zu
später Anmeldung könnte Ihnen ein Teil der
Arbeitslosenentschädigung verloren gehen.)
Checkliste
Gehen Sie bei der Prüfung, ob die Kündigung korrekt
ist, folgendermassen vor:
Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
Die Kündigungsfristen werden im Arbeitsvertrag festgehalten. Der
Vertrag kann mündlich oder schriftlich vereinbart worden sein. Sind
keine Fristen vereinbart worden, sieht das Obligationenrecht
zwingend folgende Fristen vor:
In der Probezeit:
1. Monat des Arbeitsverhältnisses
7 Tage
Kündigungsfrist
jederzeit
kündbar
bei schriftlichem Vertrag kann
7 Tage
die Probezeit auf max. 3 Monate Kündigungsfrist
verlängert werden.
jederzeit
kündbar
Nach Ablauf der Probezeit
im 1. Dienstjahr
1 Monat
per Monatsende
vom 2. bis 9 Dienstjahr
2 Monate
per Monatsende
ab 10. Dienstjahr
3 Monate
per Monatsende
Schriftliche Verträge oder Gesamtarbeitsverträge können
andere Kündigungsfristen vorsehen. Die Frist darf aber nicht
weniger als einen Monat betragen.
Wenn
beide
Seiten
einverstanden
sind
(Kündigung
im
gegenseitigen Einverständnis), dann kann auch von den
festgelegten Fristen abgewichen werden. W enn Sie keine neue
Stelle
antreten
können
und
sich
evtl.
bei
der
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Arbeitslosenversicherung melden müssen, dann können Sie
Probleme bekommen, denn Sie haben auf Ansprüche gegenüber
dem Arbeitgeber verzichtet!
Wenn Ihnen nahegelegt wird, selber zu künden, weil keine Arbeit
mehr vorhanden ist, so lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
Eine Kündigung durch Arbeitnehmende, die erfolgte, um einer
Kündigung durch den Arbeitgeber zuvorzukommen, gilt als
Kündigung des Arbeitgebers.
Erfolgte die Kündigung fristlos?
Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, damit eine fristlose
Entlassung gültig ist. Grund dazu ist ein vollkommener
Vertrauensverlust, z.B. wenn der Lohn – auch nach setzen einer
Frist – nicht ausbezahlt wird, bei einem Diebstahl, Verrat von
Geschäftsgeheimnissen u.ä.
Wenn Sie eine fristlose Kündigung anfechten wollen, sollten Sie
dies dem Arbeitgeber sofort in einem Protestbrief mitteilen und
darin gleichzeitig Ihre weitere Arbeitsbereitschaft signalisieren.
Nehmen Sie in diesem Fall eine Rechtsberatung in Anspruch!
Erfolgte die Kündigung w ährend Erholungsphase nach einem
Unfall oder w ährend Krankheit?
Eine Kündigung während einer Erholungsphase nach einem Unfall
oder während Krankheit ist erst nach Ablauf bestimmter Sperrbzw. Schutzfristen möglich: im 1. Dienstjahr nach 30 Tagen, im 2.
bis und mit dem 5. Dienstjahr nach 90 Tagen, danach nach 180
Tagen.
Waren Sie w ährend Ihrer Kündigungsfrist krank oder hatten
Sie einen Unfall?
In diesem Fall wird Ihre Kündigungsfrist unterbrochen und
verlängert sich um die Dauer der Krankheit oder des Unfalls
(längstens jedoch um die oben erwähnten Sperr- bzw.
Schutzfristen) jeweils wieder auf das Ende eines Monats.
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Sind Sie schw anger?
Eine Kündigung durch die Arbeitgeberschaft während der
Schwangerschaft und 16 W ochen nach der Geburt ist ungültig.
Müssen Sie in Kürze in den Militärdienst oder waren Sie vor
kurzem im Militärdienst?
Bei Militärdienst gilt eine Sperr- bzw. Schutzfrist für den ganzen
Dienst, d.h. eine Kündigung ist nicht gültig. Sofern der Dienst
mehr als 11 Tage dauert, wird diese Sperr- bzw. Schutzfrist
ausgedehnt auf vier Wochen vor dem Dienst und vier W ochen
danach. W urde Ihnen gekündigt und müssen Sie während der
Kündigungsfrist in den Militärdienst, so wird Ihre Kündigungsfrist
unterbrochen und verlängert sich um die Dauer des
Militärdienstes, resp. um die oben erwähnte Sperr- bzw.
Schutzfrist jeweils wieder auf das Ende eines Monats. (Diese
Sperr- resp. Sc hutzfristen gelten nicht für die Probezeit!)
Kann es sein, dass Ihnen missbräuchlich gekündigt w urde?
Die Gründe für eine missbräuchliche Kündigung sind in Artikel
336 OR wie folgt aufgezählt:
• Kündigung wegen einer Eigenschaft, die Ihnen kraft Ihrer
Persönlichkeit zusteht (z.B. Gesc hlecht, Familienstand,
Herkunft, Rasse, Nationalität, W eltanschauung);
• weil Sie ein verfassungsmässiges Recht ausüben; z.B.
Ausübung politischer Rechte, Religionsfreiheit;
• um die Entstehung von Ansprüchen aus Ihrem Arbeitsverhältnis
zu vereiteln (Auszahlung von Sondervergütungen wie 25-JahreJubiläums-Prämie etc.);
• weil Sie Ansprüche aus Ihrem Arbeitsvertrag geltend gemacht
haben, z.B. endlich Ferien verlangt oder die Bezahlung Ihres
ausstehenden Lohnes reklamiert haben (Rachekündigung);
• weil Sie schweizerischen obligatorischen Militärdienst, Zivilschutzdienst, militärischen Frauendienst oder Rotkreuzdienstleisten oder eine nicht freiwillig übernommene gesetzliche
Pflicht erfüllen;
• etc.
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Experten-Tipps
Was sollten Sie tun, wenn Sie davon ausgehen müssen, dass
• die Kündigung nicht fristgerecht war,
• die Kündigung fristlos ohne wichtigen Grund erfolgte,
• die Kündigung zur Unzeit (während Krankheit, Erholungsphase
nach Unfall, Schwangerschaft, Militär) erfolgte,
• die Kündigung missbräuchlich war?
Erheben Sie dagegen bei der Arbeitgeberschaft unmittelbar
schriftlich Einspruch!
Bieten Sie umgehend Ihre Arbeit weiterhin an!
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