pressemitteilung - WMD Brokerchannel
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PRESSEMITTEILUNG Die von dem ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart R. Baum angeführte Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwaltskanzleien („ARGE DLF“) unterliegt vor dem Landgericht München Korrekte Aufklärung der Anleger des Dreiländer-Fonds 94/17 über die Risiken ’kapital-markt intern’ ist „aus eigener Sachkunde“ des Gerichts „auch einseitigen wirtschaftlichen Interessen“ verpflichtet Stuttgart, den 28. Mai 2003 Das Landgericht München I hat am 2. Mai 2003 (Az. 22 O 6258/02) die von zwei Anlegern gegen den Fondsinitiator Walter Fink, gegen die Vertriebsgesellschaft AWD und zwei weiteren Beklagten anhängig gemachte Schadensersatzklage über 70.000 DM abgewiesen. Die Klageabweisung begründete das Gericht u.a. damit, dass die Risiken des von der Kapital-Consult GmbH mit einem Zeichnungsvolumen von rund 1,3 Milliarden DM aufgelegten Dreiländer-Fonds 94/17 u.a. mit zwei Musical-Gebäuden, zwei Hotels und der Stuttgarter Spielbank zutreffend im Prospekt beschrieben worden sind. Die Anleger werden vertreten von der Rechtsanwaltskanzlei Thilmany & Seimetz aus Ottweiler, die zu der von dem ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum in der Öffentlichkeit vertretenen Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwaltskanzleien gehört. Initiiert wurde diese Arbeitsgemeinschaft durch den von dem Privatdetektiv Medard Fuchsgruber geführten Bund der Kapitalanleger e.V. (BdKA), ebenfalls Ottweiler. Publizistisch begleitet und beworben werden deren Aktivitäten wiederum von dem Informationsdienst ’kapital-markt intern’. Aus vorliegenden Einzelfällen lässt sich entnehmen, dass zwischen dem BdKA einerseits und den auch in der Presse kritisch gesehenen „Opferanwälten“ (FAZ vom 26.04.2003) andererseits gegenseitige Empfehlungen abgegeben werden. So bekamen Zeichner von Kapital-Consult-Fonds beispielsweise empfohlen, „durch eine spezialisierte Wirtschaftsdetektei eine Personen- und Vermögensrecherche durchführen zu lassen“. 1 Walter Fink, Geschäftsführender Gesellschafter der Stuttgarter KC Holding GmbH, zu der die Kapital-Consult GmbH gehört: „Ich bedauere, dass die klagenden Anleger neben den für ein Jahr ausgefallenen und im Übrigen reduzierten Ausschüttungen nun wegen der unberechtigten und gebühren- bzw. honorartreibend gegen immerhin vier Beklagte vorgetragenen Klage auch noch hohe Anwalts- und Gerichtskosten hinnehmen müssen.“ Der von den Anwälten der Arbeitsgemeinschaft ebenfalls vorgetragene Vorwurf, die Anleger seien nicht über Artikel in „kapital-markt intern“ und im „steuertip“, die beide im Düsseldorfer markt intern Verlag erscheinen, veröffentlichte Warnhinweise informiert worden, begründet nach Überzeugung des Münchener Landgerichts keine Pflichtverletzung. Entlarvend ist nach Ansicht von Walter Fink die Begründung des Landgerichts München I hierzu: „Bei den genannten Presseerzeugnissen handelt es sich nicht um die üblicherweise so bezeichnete ‚Wirtschaftspresse’ (wie z.B. Handelsblatt, Managermagazin, Capital, Börsenzeitung), sondern um Brancheninformationsblätter, die – wie das Gericht aus eigener Sachkunde weiß – nicht nur der objektiv-sachlichen Recherche, sondern auch einseitigen wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Inserenten und Verfasser verpflichtet sind.“ Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts München I vom 2. Mai 2003 bestätigt damit nach Einschätzung von Walter Fink das rechtskräftige TeilAnerkenntnis-Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 25. April 2002 (Az. 17 O 242/01), nach dem der markt intern Verlag als Beklagter der KapitalConsult GmbH, der KC GmbH und Walter Fink als Kläger sämtliche Schäden zu ersetzen hat, die dadurch entstanden sind, dass der markt intern Verlag Ausgaben von ’kapital-markt intern’ mit von unmittelbaren Konkurrenten der KC bzw. der Kapital-Consult bezahlter Werbung einerseits und mit rechtswidrigen da „kreditschädigenden und schmähkritischen Behauptungen“ über die Kapital-Consult und Walter Fink andererseits „unaufgefordert und kostenlos an eine große Vielzahl von Nichtabonnenten“ aus dem Anlagevertrieb versandt hat. Zuvor, am 19. Februar 2002, hatte die gleiche Kammer des Stuttgarter Landgerichts bereits in einem Vorlagebeschluss (Az. 17 O 242/01 und Az. 17 O 271/01) die Praktiken von ’kapital-markt intern’ wie folgt beschrieben: 2 „Als weiteres, die Sittenwidrigkeit begründendes Element kommt in Betracht, dass den ‚Extra-Lesern’ der Anlaß der ‚Information’ verborgen bleibt und sie dem Anliegen des werbenden Unternehmers, nämlich in positivem Licht zu erscheinen, nicht mit der gebotenem Distanz zu begegnen in der Lage sind.“ Der Verlauf des Münchener Verfahrens zeichnete sich bereits in der ersten mündlichen Verhandlung am 11.10.2002 ab. Gegenüber den Mitgliedern des BdKA sprechen „ARGE“-Anwälte bereits am 23.11.2002 vorsorglich davon, dass „Richter unberechenbar“ sind. Um so erstaunlicher mutet vor diesem Hintergrund die erst kürzlich erfolgte Ankündigung von weiteren 200 Klagen durch den Ex-Bundesminister Gerhart Baum gegenüber der Presse an. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil sich der Rechtsanwalt Baum bislang nicht für einen einzigen Mandanten gegenüber der Kapital-Consult bzw. den Vertretern des DLF legitimiert hat. Dies hindert den früheren Bundesinnenminister der Bundesrepublik Deutschland nicht daran, einem unabhängigen Richter hierzulande eine Dienstaufsichtsbeschwerde anzudrohen. Die wirtschaftliche Entwicklung des Dreiländer-Fonds 94/17 wurde erheblich beeinträchtigt durch die Insolvenzen der Musical-Betreiber in den Jahren 1999 und 2002. Der Fonds war wegen der Risikostreuung – es wurde auch in praktisch problemlos laufende USA-Immobilien und in durch die Börsenentwicklung mit entsprechend geringeren Erträgen verlaufende Liquiditätsanlagen investiert – dennoch durchgängig in der Lage, Zins und Tilgung für die prospektgemäß aufgenommenen Kredite pünktlich zu zahlen. Pressekontakt: Walter Fink KC Holding GmbH, Telefon. 0711 / 9675 – 111 Telefax: 0711 / 9675 – 195 E-Mail: [email protected] Geprüfte Geschäftsberichte aller Fonds: www.kc-holding.de. 3