pdf, 112 kB - beim Behinderten Sportverband Niedersachsen
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SPORTGRUPPEN FÜR MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG -Gründungshilfe- Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. Fachverband für Rehabilitations-, Breiten- und Leistungssport Herausgeber: LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Niedersachsen e.V., Pelikanstr. 4, 30177 Hannover Tel.Nr.: 0511/9092570 Fax: 0511/90925711 e-Mail: [email protected] homepage: www.lebenshilfe-nds.de Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V., Ferd.-Wilhelm-Fricke-Weg 10 30169 Hannover Tel.Nr.: 0511/1268-5100 Fax: 0511/1268-45100 e-Mail: [email protected] homepage: www.bsn-ev.de Redaktion: Fachausschuss Freizeit der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Niedersachsen e.V. und Referat Rehabilitations- und Breitensport des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen e.V. Druck: Druckerei Kiel, Hagenburg Auflage: 1.000 Download: Auf den Internetseite der Herausgeber ist diese Broschüre im pdf-Format zu finden. Hannover, 1. Juli 2003 Die Erstellung dieser Broschüre erfolgt mit freundlicher Unterstützung der Stiftung Edelhof Ricklingen V. J. v.d. Osten, Am Edelhofe 1, 30459 Hannover VORWORT Die Lebensbereiche Freizeit und Sport bieten sehr gute Möglichkeiten des Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung. Öffentliche Einrichtungen für Freizeit und Sport sind für alle da, es gilt sie zu nutzen. „Ziel sollte stets die Nutzung allgemeiner Angebote sein, die verstärkt für geistig behinderte Menschen zugänglich gemacht werden sollen“, so heißt es im Grundsatzprogramm der LEBENSHILFE 1990. „Als sozial hochbewertete Freizeitbeschäftigung steigert Sporttreiben das Ansehen geistig behinderter Menschen in ihrem Umfeld und in der Öffentlichkeit. Es ist anzustreben, dass örtliche Sportvereine sie als Mitglieder aufnehmen.“ Wenn Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben, stellen diese Gruppen an Übungsleiter/-innen häufig besondere Anforderungen. Sie verlangen Veränderung der traditionellen sportartenbezogenen Ansätze. Wenn Sport nicht mehr nur auf Gruppen mit gleichem Leistungsvermögen beschränkt bleibt, wenn Übungsleiter/-innen ihre Angebote mehr als bisher an den Wünschen und Bedürfnissen des einzelnen sportinteressierten Menschen ausrichten müssen, kann Sport von Menschen mit geistiger Behinderung gemeinsam mit Nichtbehinderten schließlich zum „Sport für alle“ führen. Dann können sich die Generationen, die Geschlechter, alle Nationalitäten und Schichten sowie Menschen mit verschiedensten Fähigkeiten und Fertigkeiten treffen, miteinander spielen und Sport treiben. Der Landesverband Niedersachsen der LEBENSHILFE möchte gemeinsam mit dem Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. (BSN) LEBENSHILFE-Vereinigungen und Sportvereine anregen, Spiel, Sport und Bewegung für Menschen mit geistiger Behinderung zu institutionalisieren. Die unterschiedlichen Wege, dieses Ziel „vor Ort“ zu verwirklichen, will diese Broschüre aufzeigen. Hannover, den 1. Juli 2003 (Herbert Burger) Vorsitzender der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Niedersachsen e.V. (Heiner Rust) Präsident des BehindertenSportverbandes Niedersachsen e.V. Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung 1. EINFÜHRUNG 5 ( Integration von Menschen mit Behinderungen bedeutet, ihnen die Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. Daraus ergibt sich, dass sich auch der Sport dieser Zielsetzung nicht verschließen kann und darf. Das traditionelle Sportverständnis muss dahingehend erweitert werden, dass Ursprung und Zielsetzung in der Hinwendung zum Menschen bestehen. Ziel des Sports soll deshalb nicht vorrangig der Leistungsvergleich sein, sondern die Sportfähigkeit des einzelnen, d.h. jeder soll im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten Sport treiben können. Dies hat zur Folge, dass Menschen mit sehr stark eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten ebenso Gelegenheit bekommen, sich mit ihren Fähigkeiten in das Sportgeschehen einzubringen wie nichtbehinderte Sportler/-innen. Um dieses zu erreichen, muss der Mensch, ob behindert oder nicht, im Mittelpunkt eines erweiterten Sportverständnisses stehen. Es ist daher in erster Linie nach den Bedürfnissen, Wünschen, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Beteiligten zu fragen. Jede/r Sportler/-in muss sich wohlfühlen und aktiv einbringen können. Sportliche Kompetenz drückt sich demnach nicht nur im Üben von Techniken und Fertigkeiten aus, sondern vielmehr in der Förderung der Gesamtpersönlichkeit durch Berücksichtigung und Einbringung von so wichtigen Elementen wie: ) Spaß ) Beweglichkeit ) Kreativität ) Kommunikation ) Spiel ) Partnerschaft ) Fairness LEBENSHILFE, Landesverband Niedersachsen e.V. / BEHINDERTEN-SPORTVERBAND NIEDERSACHSEN e.V. 6 Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung ) 99 Orts- und Kreisvereinigungen mit über 16.000 Mitgliedern Aufgaben und Ziele 2. DIE PARTNER DER IDEE LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Niedersachsen e.V. Der Verein LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören ihm 99 Mitgliedsorganisationen mit ca. 16.000 Einzelmitgliedern an. Über 75% aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich im Landesverband der LEBENSHILFE als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die LEBENSHILFE ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Der Landesverband der LEBENSHILFE vertritt aktiv und engagiert die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen. Der ehrenamtliche Vorstand wird alle 3 Jahre von Delegierten der Mitgliedsorganisationen in der Mitgliederversammlung gewählt. Er setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden Vorstand sowie 2 Beisitzern aus jedem Regierungsbezirk Niedersachsens. Der Vorstand beruft ständige Ausschüsse zur fachlichen Unterstützung seiner Arbeit. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der LEBENSHILFE hat ihren Sitz in Hannover. Die LEBENSHILFE unterhält in Niedersachsen eine Vielzahl von Einrichtungen und mobilen bzw. ambulanten Diensten zur Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung und zur Unterstützung ihrer Angehörigen, zum Beispiel: · Frühförderstellen · Werkstätten für Behinderte · Wohnstätten · Freizeitangebote · Kindergärten und aner- · Betreuungsvereine kannte Tagesbildungsstätten · Familienentlastende Dienste Der Landesverband der LEBENSHILFE tritt für die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien gegenüber dem Gesetzgeber und den Behörden ein und berät seine Mitglieder in Fach- und Rechtsfragen. Der Landesverband der LEBENSHILFE ist Hauptgesellschafter der Akademie für Rehabilitationsberufe gGmbH, Gehägestr. 6, 30655 Hannover, Telefon: 0511-628471, FAX: 0511-3942939, E-Mail: [email protected]. LEBENSHILFE, Landesverband Niedersachsen e.V. / BEHINDERTEN-SPORTVERBAND NIEDERSACHSEN e.V. Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung 7 Diese bietet Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen an. Die Akademie für Rehabilitationsberufe bildet in ihren Fachschulen Heilerziehungspfleger/innen und Logopäden/innen aus. Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. Der Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. (BSN) ist Dachverband der aktuell 510 Sportvereine/-abteilungen, die Sportgruppen für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen betreuen. Die wichtigsten Aufgaben des BSN sind die Ausbreitung des Sports für Menschen mit Behinderungen und die Sicherung der bestehenden Angebote der Vereine. Die Erfüllung dieser Aufgaben soll erreicht werden durch Aktivitäten in den unterschiedlichsten Bereichen: 1. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Fach-Übungsleiter/ -innen, für die betreuenden Ärztinnen und Ärzte sowie für die ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen. 2. Bereitstellung organisatorischer und finanzieller Hilfen für engagierte Personen, die sich für die Gründung von Sportgruppen interessieren. 3. Veranstaltung von Wettkämpfen in Individualsportarten (Schwimmen, Leichtathletik) sowie in den vielen Sportspielen. Hier sollen beispielhaft Sitzball, Flugball, Bosseln und vor allem Fußball angeführt werden für die Menschen mit Behinderungen, die sich im Wettkampf mit anderen messen wollen. 4. Im Rahmen seiner breitensportlichen Aktivitäten bietet der BSN jährlich im Wechsel eine Sportfreizeit für Kinder und Jugendliche und eine Sportfreizeit für Erwachsene mit einer geistigen Behinderung an. Sport- und Spielfeste, Wandertage etc. werden in unregelmäßigen Abständen organisiert. In über 100 Vereinen bestehen Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung. Hier finden zur Zeit mehr als 3.000 Teilnehmer/-innen ein freizeitorientiertes Sportangebot, geleitet von spezifisch ausgebildeten Fachübungsleiter/-innen und begleitet von Ärztinnen und Ärzten. Erhobene Daten und Erfahrungen aus dem Vereinssport zeigen aber, dass Menschen mit geistiger Behinderung noch zu selten Sportangebote in Wohnortnähe wahrnehmen können. Dabei bietet die Struktur des organisierten Sports in Niedersachsen eigentlich die besten Voraussetzungen: Über 9.000 Sportvereine bieten flächendeckend Sport an. Da nur in ca. 1% der Vereine ein Angebot für Menschen mit geistiger Behinderung besteht, gilt es also, Überzeugungsarbeit 510 Vereine mit über 40.000 Mitglieder Aufgaben und Ziele 100 Vereine mit Angeboten für Menschen mit geistiger Behinderung LEBENSHILFE, Landesverband Niedersachsen e.V. / BEHINDERTEN-SPORTVERBAND NIEDERSACHSEN e.V. 8 Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung Kooperationspartner Lebenshilfe - BSN ) zu leisten und Engagement für den Sport von Menschen mit Behinderungen zu wecken. Dies ist eine weitere Aufgabe, die der BSN sich gestellt hat und die in Kooperation mit Partnern erfüllt werden soll. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Zusammenarbeit mit dem Landesverband der LEBENSHILFE in Niedersachsen. Die bereits bestehende Zusammenarbeit mit den verschiedensten Institutionen (neben der LEBENSHILFE auch z.B. die Sonderschulen und weitere Selbsthilfegruppen in Niedersachsen), führt zu einem verbesserten Sportangebot und zeigt, dass sich die jeweiligen Stärken der Partner sehr gut ergänzen. 3. UMSETZUNG VOR ORT Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Initiativen vor Ort in den organisierten Sport einzubinden: 1. Gründung einer Behinderten-Sportabteilung in einem bereits bestehenden Sportverein, 2. Gründung einer Behinderten-Sportabteilung innerhalb eines LEBENSHILFE-Vereins oder 3. Gründung eines Behinderten-Sportvereins. GEMEINSAM AKTIV -Ziel aller Initiativen- Fachübungsleiter/-in Ärztin/Arzt Es ist von der Situation vor Ort abhängig, welche Bedingungen den Ausschlag geben für die konkrete organisatorische Form der Sportgruppen-Gründung. GEMEINSAM AKTIV sollte Ziel aller Initiativen im Bereich des Sports für Menschen mit Behinderungen sein. Dabei müssen sich die engagierten Personen leiten lassen von den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen und von den Möglichkeiten vor Ort. Die Gründung einer BehindertenSportabteilung in einem bestehenden Sportverein oder in einer Lebenshilfeeinrichtung ist eine integrative Aktivität und kann der erste Schritt zur Öffnung aller Sportvereinsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung sein! Für alle Organisationsformen gilt: Wichtigste Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der organisatorischen und finanziellen Hilfen des Sports sind: ) Leitung der Sportgruppen durch Fachübungsleiter/-innen und ) Begleitung der Sportgruppen durch eine Ärztin oder einen Arzt. LEBENSHILFE, Landesverband Niedersachsen e.V. / BEHINDERTEN-SPORTVERBAND NIEDERSACHSEN e.V. Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung 9 3.1. Gründung einer Behinderten-Sportabteilung in einem bereits bestehenden Sportverein Eine Behinderten-Sportabteilung kann in jedem bestehenden Sportverein des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. (LSB), eingerichtet werden. Hierzu ist kein weiterer formaler Akt innerhalb des Sportvereins nötig. Der Antrag auf Mitgliedschaft im BSN erfolgt durch den Sportverein. 3.2. Gründung einer Behinderten-Sportabteilung innerhalb des LEBENSHILFE-Vereins Da der LEBENSHILFE-Verein kein Sportverein ist, muss eine Mitgliederversammlung über die Gründung der BehindertenSportabteilung entscheiden. Bei dieser Gründungsversammlung muss sich die Behinderten-Sportabteilung eine „Sportabteilungs-Ordnung“ (Geschäftsordnung) geben. Rechtsträger der Abteilung ist der LEBENSHILFE-Verein, der ebenfalls als gemeinnützig anerkannt sein muss. 3.3. Gründung eines Behinderten-Sportvereins Zur Gründung eines Vereins sind mindestens sieben Personen erforderlich. In der Gründungsversammlung muss sich der Verein eine Satzung geben, die u.a. die Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit enthält. Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für die Aufnahme in den LSB, die Aufnahme in den BSN, unterschiedliche Steuererleichterungen und Steuerbefreiungen und für den Empfang von steuerbegünstigte r Spenden und die Ausstellung von entprechenden Bescheinigungen. Der Verein soll sich aus haftungsrechtlichen Gründen in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eintragen lassen (= eingetragener Verein, e.V.). Es werden erfahrungsgemäß die Punkte 3.1 und 3.2 in Frage kommen, da die Gründung eines eigenen Sportvereins einen wesentlich höheren organisatorischen Aufwand erfordert. ABER: Diese Form der Organisation von Sportangeboten für Menschen mit Behinderungen darf nicht von Anfang an verworfen werden. Besondere Bedingungen „vor Ort“ erfordern oft besondere Maßnahmen ... 4. AUS- UND FORTBILDUNG DER FACHÜBUNGSLEITER/-INNEN Die Betreuung durch qualifizierte Fachübungsleiter/-innen ist eine Grundvoraussetzung für alle Sportgruppen im BSN und somit auch für Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der BSN bildet in diesem Bereich seit 1979 interessierte Personen aus. Die Ausbildung besteht aus den Blöcken 10, 20 und 70 oder Geschäftsordnung und Checkliste kann angefordert werden (siehe S. 12)! Mustersatzungen können angefordert werden (siehe S. 12). Wichtig: Gemeinnützigkeit! Eintragung in das Vereinsregister! ( LEBENSHILFE, Landesverband Niedersachsen e.V. / BEHINDERTEN-SPORTVERBAND NIEDERSACHSEN e.V. 10 Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung Lehrgangsbroschüre bitte anfordern (s.h.)! ) ) Aktionsprogramm „Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen“ Kostenträger fördern den Reha-Sport 80 des BSN-Lizenzsystems. Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten des Quereinstiegs von ´vorqualifizierten` Personen. Nähere Auskünfte zum Lizenzsystem und zur Anerkennung können der jährlich herausgegebenen Lehrgangsbroschüre des BSN entnommen werden. 5. HAFTUNG UND VERSICHERUNG Der LSB hat für die Sportler/-innen sowie für die Übungsleiter/-innen umfangreiche Versicherungen abgeschlossen. Dies bedeutet, dass dieser Personenkreis auf dem Weg zur Übungs- oder Veranstaltungsstätte (z.B. Sporthalle eines Spiel- und Sportfestes, Turnierort) und beim Sport durch eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung abgesichert ist. Mitarbeiter/-innen eines Sportvereins (z.B. Angestellte und alle Übungsleiter/-innen) sind darüber hinaus über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen in Ausübung ihrer Tätigkeit unfallversichert. Die Beiträge zur Versicherung der Übungsleiter/-innen sind durch die Mitgliedsbeiträge des Vereins an den LSB abgegolten. Für die Übungsleiter/-innen, die mehr als Euro 1.848,-/Jahr vom Verein als Aufwandsentschädigung erhalten und alle anderen Angestellten des Vereins, ist ein gesonderter Beitrag an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu entrichten. 6. FINANZIERUNG 1. Die intensiven Bemühungen des BSN haben dazu geführt, dass der Behindertensport heute durch folgendes Förderprogramm unterstützt wird: Das Aktionsprogramm „Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen“ fördert die Neugründung von Sportgruppen für Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Aktionsprogramm werden Zuschüsse zu den Kosten für die Fach-Übungsleiter/-innen gewährt. Das Aktionsprogramm sieht eine einmalige Bezuschussung der Anschaffungskosten für spezifische Sportgeräte vor. Bei Sportgruppen für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung werden zusätzlich die Kosten für Helfer/innen (auch ohne Lizenz) und die gezahlten Fahrkosten der Teilnehmer/-innen am Sport als Dauerförderung bezuschusst. 2. Eine weitere Möglichkeit, Hilfe zur Finanzierung des Sportangebotes für Menschen mit geistiger Behinderung zu erhalten, ist die Förderung durch Kostenträger (z.B. Krankenkassen) im Rahmen des „Rehabilitationssports“. Vereine, die LEBENSHILFE, Landesverband Niedersachsen e.V. / BEHINDERTEN-SPORTVERBAND NIEDERSACHSEN e.V. Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung 11 sicherstellen, dass die besonderen Bedingungen des Rehabilitationssports eingehalten werden, können als anerkannte Rehabilitationssportgruppe ärztlich verordneten Rehabilitationssport gegenüber Kostenträgern abrechnen. 7. ORGANISATORISCHES Die Zusammenarbeit von örtlichen LEBENSHILFE-Vereinigungen und Sportvereinen bietet eine Reihe von Vorteilen: ) LEBENSHILFE-Vereinigungen verfügen über Erfahrungen in der Förderung von Menschen mit Behinderungen, ) Sportvereine verfügen über Kompetenzen im Bereich von „Spiel, Sport und Bewegung“, ) Sportvereine verfügen über Kontakte zu weiterführenden Institutionen des Sports: Bezirks-, Kreis- oder Stadtsportbund, Sportamt der Stadt, ) gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten ist möglich und ) gemeinsame Nutzung von Sportgeräten ist möglich. Sportvereine und LEBENSHILFE-Vereinigungen sollten sich regelmäßig gegenseitig über besondere Veranstaltungen informieren. Diese Veranstaltungen können gemeinsam besucht werden und Ausgangspunkt für eine engere Kooperation der Partner auf Vereinsebene sein! 8. WEITERE FRAGEN? Für weiterführende Hinweise und zur Klärung noch offener Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellen: Behinderten -Sportverband Niedersachsen e.V. Maschstr. 18, 30169 Hannover Tel. Nr.: 0511/98936-0, Fax: 0511/98936-39 e-mail: [email protected] Homepage:www.bsn-ev.de ( Die Partner ´vor Ort` können sich ergänzen. Informationsfluß muss gewährleistet werden. ( Die Ansprechpartner!! LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Niedersachsen e.V. Pelikanstr. 4, 30177 Hannover Tel.Nr.: 0511/9092570, Fax: 0511/90925711 e-mail: [email protected] homepage: www.lebenshilfe-nds.de LEBENSHILFE, Landesverband Niedersachsen e.V. / BEHINDERTEN-SPORTVERBAND NIEDERSACHSEN e.V. Bitte hier abtrennen! ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ Bitte senden/faxen Sie dieses Blatt an: LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Niedersachsen e.V. Pelikanstr. 4, 30177 Hannover Fax: 0511/90925711 oder Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. Ferd.-Wilhelm-Fricke-Weg 10 30169 Hannover Fax: 0511/1268-45100 Bitte übersenden Sie uns die nachfolgend angekreuzten Informationen: Info-Mappe zum Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. (Diese Mappe beinhaltet alle nötigen Unterlagen, Formulare und weitere Hilfen zur Gründung und Finanzierung von Sportgruppen für behinderte Menschen.) Aktuelle Informationen (u.a. Termine) zu: Veranstaltungen der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Niedersachsen e.V. Aus- und Fortbildungslehrgängen des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen e.V. Adressen der LEBENSHILFE-Vereine/Sportvereine im PLZ-Bereich von bis (Nichtzutreffendes bitte streichen, PLZ-Bereich bitte eintragen) Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, da konkrete Gründungsabsichten bestehen! Absender: