pdf, 112 kB - beim Behinderten Sportverband Niedersachsen

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SPORTGRUPPEN
FÜR MENSCHEN MIT
GEISTIGER BEHINDERUNG
-Gründungshilfe-
Behinderten-Sportverband
Niedersachsen e.V.
Fachverband für Rehabilitations-, Breiten- und Leistungssport
Herausgeber: LEBENSHILFE für Menschen
mit geistiger Behinderung,
Landesverband Niedersachsen e.V.,
Pelikanstr. 4, 30177 Hannover
Tel.Nr.: 0511/9092570
Fax: 0511/90925711
e-Mail: [email protected]
homepage: www.lebenshilfe-nds.de
Behinderten-Sportverband
Niedersachsen e.V.,
Ferd.-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.Nr.: 0511/1268-5100
Fax: 0511/1268-45100
e-Mail: [email protected]
homepage: www.bsn-ev.de
Redaktion:
Fachausschuss Freizeit der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Niedersachsen e.V. und
Referat Rehabilitations- und Breitensport des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen e.V.
Druck:
Druckerei Kiel, Hagenburg
Auflage:
1.000
Download:
Auf den Internetseite der Herausgeber ist diese Broschüre im
pdf-Format zu finden.
Hannover, 1. Juli 2003
Die Erstellung dieser Broschüre erfolgt mit freundlicher Unterstützung der
Stiftung Edelhof Ricklingen
V. J. v.d. Osten, Am Edelhofe 1, 30459 Hannover
VORWORT
Die Lebensbereiche Freizeit und Sport bieten sehr gute Möglichkeiten des Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung.
Öffentliche Einrichtungen für Freizeit und Sport sind für alle da, es
gilt sie zu nutzen. „Ziel sollte stets die Nutzung allgemeiner Angebote sein, die verstärkt für geistig behinderte Menschen zugänglich
gemacht werden sollen“, so heißt es im Grundsatzprogramm der
LEBENSHILFE 1990. „Als sozial hochbewertete Freizeitbeschäftigung
steigert Sporttreiben das Ansehen geistig behinderter Menschen in
ihrem Umfeld und in der Öffentlichkeit. Es ist anzustreben, dass
örtliche Sportvereine sie als Mitglieder aufnehmen.“
Wenn Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben, stellen diese Gruppen an Übungsleiter/-innen häufig besondere
Anforderungen. Sie verlangen Veränderung der traditionellen
sportartenbezogenen Ansätze. Wenn Sport nicht mehr nur auf Gruppen mit gleichem Leistungsvermögen beschränkt bleibt, wenn
Übungsleiter/-innen ihre Angebote mehr als bisher an den Wünschen
und Bedürfnissen des einzelnen sportinteressierten Menschen ausrichten müssen, kann Sport von Menschen mit geistiger Behinderung
gemeinsam mit Nichtbehinderten schließlich zum „Sport für alle“
führen.
Dann können sich die Generationen, die Geschlechter, alle Nationalitäten und Schichten sowie Menschen mit verschiedensten Fähigkeiten und Fertigkeiten treffen, miteinander spielen und Sport treiben.
Der Landesverband Niedersachsen der LEBENSHILFE möchte gemeinsam mit dem Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V.
(BSN) LEBENSHILFE-Vereinigungen und Sportvereine anregen, Spiel,
Sport und Bewegung für Menschen mit geistiger Behinderung zu
institutionalisieren. Die unterschiedlichen Wege, dieses Ziel „vor Ort“
zu verwirklichen, will diese Broschüre aufzeigen.
Hannover, den 1. Juli 2003
(Herbert Burger)
Vorsitzender der LEBENSHILFE für
Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Niedersachsen e.V.
(Heiner Rust)
Präsident des BehindertenSportverbandes
Niedersachsen e.V.
Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung
1. EINFÜHRUNG
5
(
Integration von Menschen mit Behinderungen bedeutet, ihnen die Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen
Lebens zu ermöglichen. Daraus ergibt sich, dass sich auch
der Sport dieser Zielsetzung nicht verschließen kann und
darf.
Das traditionelle Sportverständnis muss dahingehend erweitert werden, dass Ursprung und Zielsetzung in der Hinwendung zum Menschen bestehen. Ziel des Sports soll deshalb
nicht vorrangig der Leistungsvergleich sein, sondern die
Sportfähigkeit des einzelnen, d.h. jeder soll im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten Sport treiben können. Dies
hat zur Folge, dass Menschen mit sehr stark eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten ebenso Gelegenheit bekommen, sich mit ihren Fähigkeiten in das Sportgeschehen einzubringen wie nichtbehinderte Sportler/-innen. Um dieses
zu erreichen, muss der Mensch, ob behindert oder nicht, im
Mittelpunkt eines erweiterten Sportverständnisses stehen.
Es ist daher in erster Linie nach den Bedürfnissen, Wünschen, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Beteiligten zu fragen. Jede/r Sportler/-in muss sich wohlfühlen und aktiv einbringen können. Sportliche Kompetenz drückt sich demnach
nicht nur im Üben von Techniken und Fertigkeiten aus, sondern vielmehr in der Förderung der Gesamtpersönlichkeit
durch Berücksichtigung und Einbringung von so wichtigen
Elementen wie:
) Spaß
) Beweglichkeit
) Kreativität
) Kommunikation
) Spiel
) Partnerschaft
) Fairness
LEBENSHILFE, Landesverband Niedersachsen e.V. / BEHINDERTEN-SPORTVERBAND NIEDERSACHSEN e.V.
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Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung
)
99 Orts- und Kreisvereinigungen mit über
16.000 Mitgliedern
Aufgaben
und
Ziele
2. DIE PARTNER DER IDEE
LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung,
Landesverband Niedersachsen e.V.
Der Verein LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13.
Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören ihm 99 Mitgliedsorganisationen mit ca.
16.000 Einzelmitgliedern an.
Über 75% aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich im Landesverband der
LEBENSHILFE als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen.
Die LEBENSHILFE ist Elternvereinigung, Fachverband und
Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung.
Der Landesverband der LEBENSHILFE vertritt aktiv und engagiert die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen.
Der ehrenamtliche Vorstand wird alle 3 Jahre von Delegierten der Mitgliedsorganisationen in der Mitgliederversammlung gewählt. Er setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden Vorstand sowie 2 Beisitzern aus jedem
Regierungsbezirk Niedersachsens.
Der Vorstand beruft ständige Ausschüsse zur fachlichen
Unterstützung seiner Arbeit.
Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der LEBENSHILFE hat ihren Sitz in Hannover.
Die LEBENSHILFE unterhält in Niedersachsen eine Vielzahl
von Einrichtungen und mobilen bzw. ambulanten Diensten
zur Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung und
zur Unterstützung ihrer Angehörigen, zum Beispiel:
· Frühförderstellen
· Werkstätten für Behinderte
· Wohnstätten
· Freizeitangebote
· Kindergärten und aner- · Betreuungsvereine
kannte Tagesbildungsstätten
· Familienentlastende Dienste
Der Landesverband der LEBENSHILFE tritt für die Rechte
von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien
gegenüber dem Gesetzgeber und den Behörden ein und berät seine Mitglieder in Fach- und Rechtsfragen.
Der Landesverband der LEBENSHILFE ist Hauptgesellschafter der Akademie für Rehabilitationsberufe gGmbH,
Gehägestr. 6, 30655 Hannover, Telefon: 0511-628471, FAX:
0511-3942939, E-Mail: [email protected].
LEBENSHILFE, Landesverband Niedersachsen e.V. / BEHINDERTEN-SPORTVERBAND NIEDERSACHSEN e.V.
Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung
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Diese bietet Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen an.
Die Akademie für Rehabilitationsberufe bildet in ihren Fachschulen Heilerziehungspfleger/innen und Logopäden/innen
aus.
Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V.
Der Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. (BSN) ist
Dachverband der aktuell 510 Sportvereine/-abteilungen, die
Sportgruppen für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen betreuen. Die wichtigsten Aufgaben des BSN sind
die Ausbreitung des Sports für Menschen mit Behinderungen und die Sicherung der bestehenden Angebote der Vereine. Die Erfüllung dieser Aufgaben soll erreicht werden durch
Aktivitäten in den unterschiedlichsten Bereichen:
1. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Fach-Übungsleiter/
-innen, für die betreuenden Ärztinnen und Ärzte sowie
für die ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen.
2. Bereitstellung organisatorischer und finanzieller Hilfen für
engagierte Personen, die sich für die Gründung von Sportgruppen interessieren.
3. Veranstaltung von Wettkämpfen in Individualsportarten
(Schwimmen, Leichtathletik) sowie in den vielen Sportspielen. Hier sollen beispielhaft Sitzball, Flugball, Bosseln
und vor allem Fußball angeführt werden für die Menschen
mit Behinderungen, die sich im Wettkampf mit anderen
messen wollen.
4. Im Rahmen seiner breitensportlichen Aktivitäten bietet
der BSN jährlich im Wechsel eine Sportfreizeit für Kinder
und Jugendliche und eine Sportfreizeit für Erwachsene
mit einer geistigen Behinderung an. Sport- und Spielfeste, Wandertage etc. werden in unregelmäßigen Abständen organisiert.
In über 100 Vereinen bestehen Sportgruppen für Menschen
mit geistiger Behinderung. Hier finden zur Zeit mehr als 3.000
Teilnehmer/-innen ein freizeitorientiertes Sportangebot, geleitet von spezifisch ausgebildeten Fachübungsleiter/-innen
und begleitet von Ärztinnen und Ärzten.
Erhobene Daten und Erfahrungen aus dem Vereinssport zeigen aber, dass Menschen mit geistiger Behinderung noch
zu selten Sportangebote in Wohnortnähe wahrnehmen können. Dabei bietet die Struktur des organisierten Sports in
Niedersachsen eigentlich die besten Voraussetzungen: Über
9.000 Sportvereine bieten flächendeckend Sport an. Da nur
in ca. 1% der Vereine ein Angebot für Menschen mit geistiger Behinderung besteht, gilt es also, Überzeugungsarbeit
510 Vereine mit über
40.000 Mitglieder
Aufgaben
und
Ziele
100 Vereine mit
Angeboten für
Menschen mit
geistiger Behinderung
LEBENSHILFE, Landesverband Niedersachsen e.V. / BEHINDERTEN-SPORTVERBAND NIEDERSACHSEN e.V.
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Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung
Kooperationspartner
Lebenshilfe - BSN
)
zu leisten und Engagement für den Sport von Menschen mit
Behinderungen zu wecken. Dies ist eine weitere Aufgabe,
die der BSN sich gestellt hat und die in Kooperation mit
Partnern erfüllt werden soll.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Zusammenarbeit mit
dem Landesverband der LEBENSHILFE in Niedersachsen.
Die bereits bestehende Zusammenarbeit mit den verschiedensten Institutionen (neben der LEBENSHILFE auch z.B. die
Sonderschulen und weitere Selbsthilfegruppen in Niedersachsen), führt zu einem verbesserten Sportangebot und
zeigt, dass sich die jeweiligen Stärken der Partner sehr gut
ergänzen.
3. UMSETZUNG VOR ORT
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Initiativen vor
Ort in den organisierten Sport einzubinden:
1. Gründung einer Behinderten-Sportabteilung in einem
bereits bestehenden Sportverein,
2. Gründung einer Behinderten-Sportabteilung innerhalb
eines LEBENSHILFE-Vereins oder
3. Gründung eines Behinderten-Sportvereins.
GEMEINSAM AKTIV
-Ziel aller Initiativen-
Fachübungsleiter/-in
Ärztin/Arzt
Es ist von der Situation vor Ort abhängig, welche Bedingungen den Ausschlag geben für die konkrete organisatorische
Form der Sportgruppen-Gründung.
GEMEINSAM AKTIV sollte Ziel aller Initiativen im Bereich
des Sports für Menschen mit Behinderungen sein. Dabei
müssen sich die engagierten Personen leiten lassen von den
Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen und von den
Möglichkeiten vor Ort. Die Gründung einer BehindertenSportabteilung in einem bestehenden Sportverein oder in
einer Lebenshilfeeinrichtung ist eine integrative Aktivität und
kann der erste Schritt zur Öffnung aller Sportvereinsangebote
für Menschen mit geistiger Behinderung sein!
Für alle Organisationsformen gilt: Wichtigste Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der organisatorischen und finanziellen Hilfen des Sports sind:
) Leitung der Sportgruppen durch Fachübungsleiter/-innen und
) Begleitung der Sportgruppen durch eine
Ärztin oder einen Arzt.
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Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung
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3.1. Gründung einer Behinderten-Sportabteilung in einem
bereits bestehenden Sportverein
Eine Behinderten-Sportabteilung kann in jedem bestehenden Sportverein des LandesSportBundes Niedersachsen e.V.
(LSB), eingerichtet werden. Hierzu ist kein weiterer formaler Akt innerhalb des Sportvereins nötig. Der Antrag auf
Mitgliedschaft im BSN erfolgt durch den Sportverein.
3.2. Gründung einer Behinderten-Sportabteilung innerhalb
des LEBENSHILFE-Vereins
Da der LEBENSHILFE-Verein kein Sportverein ist, muss eine
Mitgliederversammlung über die Gründung der BehindertenSportabteilung entscheiden. Bei dieser Gründungsversammlung muss sich die Behinderten-Sportabteilung eine „Sportabteilungs-Ordnung“ (Geschäftsordnung) geben. Rechtsträger der Abteilung ist der LEBENSHILFE-Verein, der ebenfalls als gemeinnützig anerkannt sein muss.
3.3. Gründung eines Behinderten-Sportvereins
Zur Gründung eines Vereins sind mindestens sieben Personen erforderlich. In der Gründungsversammlung muss sich
der Verein eine Satzung geben, die u.a. die Bestimmungen
zur Gemeinnützigkeit enthält. Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für die Aufnahme in den LSB, die Aufnahme in
den BSN, unterschiedliche Steuererleichterungen und Steuerbefreiungen und für den Empfang von steuerbegünstigte r
Spenden und die Ausstellung von entprechenden Bescheinigungen.
Der Verein soll sich aus haftungsrechtlichen Gründen in das
Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eintragen lassen (= eingetragener Verein, e.V.).
Es werden erfahrungsgemäß die Punkte 3.1 und 3.2 in Frage kommen, da die Gründung eines eigenen Sportvereins
einen wesentlich höheren organisatorischen Aufwand erfordert. ABER: Diese Form der Organisation von Sportangeboten
für Menschen mit Behinderungen darf nicht von Anfang an
verworfen werden. Besondere Bedingungen „vor Ort“ erfordern oft besondere Maßnahmen ...
4. AUS- UND FORTBILDUNG DER
FACHÜBUNGSLEITER/-INNEN
Die Betreuung durch qualifizierte Fachübungsleiter/-innen ist
eine Grundvoraussetzung für alle Sportgruppen im BSN und
somit auch für Sportgruppen für Menschen mit geistiger
Behinderung. Der BSN bildet in diesem Bereich seit 1979
interessierte Personen aus.
Die Ausbildung besteht aus den Blöcken 10, 20 und 70 oder
Geschäftsordnung und
Checkliste kann angefordert werden
(siehe S. 12)!
Mustersatzungen
können angefordert
werden (siehe S. 12).
Wichtig:
Gemeinnützigkeit!
Eintragung in das
Vereinsregister!
(
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Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung
Lehrgangsbroschüre
bitte anfordern (s.h.)!
)
)
Aktionsprogramm
„Ausbreitung des
Behindertensports in
Niedersachsen“
Kostenträger
fördern den Reha-Sport
80 des BSN-Lizenzsystems. Es bestehen unterschiedliche
Möglichkeiten des Quereinstiegs von ´vorqualifizierten`
Personen. Nähere Auskünfte zum Lizenzsystem und zur
Anerkennung können der jährlich herausgegebenen
Lehrgangsbroschüre des BSN entnommen werden.
5. HAFTUNG UND VERSICHERUNG
Der LSB hat für die Sportler/-innen sowie für die Übungsleiter/-innen umfangreiche Versicherungen abgeschlossen.
Dies bedeutet, dass dieser Personenkreis auf dem Weg zur
Übungs- oder Veranstaltungsstätte (z.B. Sporthalle eines
Spiel- und Sportfestes, Turnierort) und beim Sport durch eine
Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung abgesichert ist. Mitarbeiter/-innen eines Sportvereins (z.B. Angestellte und alle Übungsleiter/-innen) sind darüber hinaus über
die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen in Ausübung ihrer Tätigkeit unfallversichert. Die Beiträge zur Versicherung der Übungsleiter/-innen sind durch die Mitgliedsbeiträge des Vereins an
den LSB abgegolten. Für die Übungsleiter/-innen, die mehr
als Euro 1.848,-/Jahr vom Verein als Aufwandsentschädigung erhalten und alle anderen Angestellten des Vereins,
ist ein gesonderter Beitrag an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu entrichten.
6. FINANZIERUNG
1. Die intensiven Bemühungen des BSN haben dazu geführt,
dass der Behindertensport heute durch folgendes Förderprogramm unterstützt wird:
Das Aktionsprogramm „Ausbreitung des Behindertensports
in Niedersachsen“ fördert die Neugründung von Sportgruppen für Menschen mit Behinderungen.
Aus diesem Aktionsprogramm werden Zuschüsse zu den
Kosten für die Fach-Übungsleiter/-innen gewährt.
Das Aktionsprogramm sieht eine einmalige Bezuschussung
der Anschaffungskosten für spezifische Sportgeräte vor.
Bei Sportgruppen für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung werden zusätzlich die Kosten für Helfer/innen (auch ohne Lizenz) und die gezahlten Fahrkosten der
Teilnehmer/-innen am Sport als Dauerförderung bezuschusst.
2. Eine weitere Möglichkeit, Hilfe zur Finanzierung des Sportangebotes für Menschen mit geistiger Behinderung zu erhalten, ist die Förderung durch Kostenträger (z.B. Krankenkassen) im Rahmen des „Rehabilitationssports“. Vereine, die
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Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung
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sicherstellen, dass die besonderen Bedingungen des Rehabilitationssports eingehalten werden, können als anerkannte Rehabilitationssportgruppe ärztlich verordneten Rehabilitationssport gegenüber Kostenträgern abrechnen.
7. ORGANISATORISCHES
Die Zusammenarbeit von örtlichen LEBENSHILFE-Vereinigungen und Sportvereinen bietet eine Reihe von Vorteilen:
) LEBENSHILFE-Vereinigungen verfügen über Erfahrungen
in der Förderung von Menschen mit Behinderungen,
) Sportvereine verfügen über Kompetenzen im Bereich von
„Spiel, Sport und Bewegung“,
) Sportvereine verfügen über Kontakte zu weiterführenden
Institutionen des Sports: Bezirks-, Kreis- oder Stadtsportbund, Sportamt der Stadt,
) gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten ist möglich und
) gemeinsame Nutzung von Sportgeräten ist möglich.
Sportvereine und LEBENSHILFE-Vereinigungen sollten sich
regelmäßig gegenseitig über besondere Veranstaltungen informieren. Diese Veranstaltungen können gemeinsam besucht werden und Ausgangspunkt für eine engere Kooperation der Partner auf Vereinsebene sein!
8. WEITERE FRAGEN?
Für weiterführende Hinweise und zur Klärung noch offener
Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellen:
Behinderten -Sportverband Niedersachsen e.V.
Maschstr. 18, 30169 Hannover
Tel. Nr.: 0511/98936-0, Fax: 0511/98936-39
e-mail: [email protected] Homepage:www.bsn-ev.de
(
Die Partner ´vor Ort`
können sich ergänzen.
Informationsfluß muss
gewährleistet werden.
(
Die Ansprechpartner!!
LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung,
Landesverband Niedersachsen e.V.
Pelikanstr. 4, 30177 Hannover
Tel.Nr.: 0511/9092570, Fax: 0511/90925711
e-mail: [email protected]
homepage: www.lebenshilfe-nds.de
LEBENSHILFE, Landesverband Niedersachsen e.V. / BEHINDERTEN-SPORTVERBAND NIEDERSACHSEN e.V.
Bitte hier abtrennen!
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Bitte senden/faxen Sie dieses Blatt an:
LEBENSHILFE für Menschen mit
geistiger Behinderung, Landesverband Niedersachsen e.V.
Pelikanstr. 4, 30177 Hannover
Fax: 0511/90925711
oder
Behinderten-Sportverband
Niedersachsen e.V.
Ferd.-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Fax: 0511/1268-45100
Bitte übersenden Sie uns die
nachfolgend angekreuzten Informationen:
†
Info-Mappe zum Behinderten-Sportverband
Niedersachsen e.V.
(Diese Mappe beinhaltet alle nötigen Unterlagen, Formulare und weitere Hilfen zur Gründung und Finanzierung von
Sportgruppen für behinderte Menschen.)
Aktuelle Informationen (u.a. Termine) zu:
†
Veranstaltungen der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband
Niedersachsen e.V.
†
Aus- und Fortbildungslehrgängen des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen e.V.
†
Adressen der LEBENSHILFE-Vereine/Sportvereine im PLZ-Bereich von
bis
(Nichtzutreffendes bitte streichen, PLZ-Bereich bitte eintragen)
†
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf,
da konkrete Gründungsabsichten bestehen!
Absender: