Hausordnung - Kieler Kanu-Klub

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Hausordnung - Kieler Kanu-Klub
Hausordnung
des Kieler Kanu-Klub von 1921 e.V.
Die Klubräume stehen allen Mitgliedern und Gästen
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zur Verfügung.
§1
Jeder Besucher ist verpflichtet, das Klubheim mit allen
seinen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln sowie die bestehende Ordnung zu respektieren bzw.
wiederherzustellen.
§2
Der Zutritt zu der Bootshalle und den Umkleideräumen
ist Nichtmitgliedern nur in Begleitung eines Mitgliedes
gestattet.
§3
Die Bewirtschaftung der Klubräume erfolgt von einem
Ökonomen. Dienstags bleibt die Gastronomie geschlossen.
§4
Die Boote der Mitglieder sowie alles Zubehör sind in
einem sauberen und trockenen Zustand nur an den von
der Vereinsführung dafür zur Verfügung gestellten Plätzen unterzubringen. Die Vergabe der Bootsplätze und
Schränke erfolgt durch den Bootshauswart.
Die Reinigungsgeräte wie Eimer, Böcke usw. sind
pfleglich zu behandeln und nach Benutzung an ihren
Platz zurückzubringen.
Fahrräder dürfen nicht in den Bootshallen abgestellt
werden.
§5
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Bootshalle und
außerdem seinen Schrank unter Verschluß zu halten.
Schlüssel für die Bootshalle erhalten nur Mitglieder
gegen Zahlung einer vom Vorstand festgesetzten
Unkostengebühr. Die Schlüssel bleiben Eigentum des
Vereins und sind bei Kündigung der Mitgliedschaft
zurückzugeben, wobei die Gebühr erstattet wird. Die
Ausgabe der Schlüssel erfolgt durch den Ökonomen.
§6
In der Bootshalle und auf dem Klubgelände dürfen keine
losen Teile (Paddel, Gasflaschen, Segel, Angelgeräte
etc.) herumliegen oder stehen. Der Bootswart bzw. vom
Vorstand ermächtigte Personen sind berechtigt, die
losen Teile einzusammeln. Gegen eine Gebühr können
diese Gegenstände eingelöst werden. Nicht eingelöste
Gegenstände werden nach einer angemessenen Frist
verwertet.
Bootsmaterial und Zubehör von Mitgliedern, die unbekannt verziehen und ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, gehen 6 Monate nach Bekanntwerden in das
Eigentum des Vereins über.
§7
Der Verein haftet nicht für das Eigentum der Mitglieder.
Es empfiehlt sich, Wertsachen nicht in der abgelegten
Kleidung zu belassen, sondern einzuschließen oder dem
Ökonom zur Aufbewahrung zu überlassen.
§8
In den Umkleideräumen, Diensträumen und in den
Bootshallen ist das Rauchen verboten. Die Aufbewahrung von leicht brennbaren oder explosiven Materialien
und das Benutzen offenen Lichtes ist in diesen Räumen
ebenfalls verboten.
§9
Die Mitglieder haben sich auf dem Klubgrundstück in
würdiger, dem Ansehen des Vereins entsprechender
Form zu bewegen. Der Aufenthalt in den Klubräumen ist
nur in angemessener Kleidung gestattet.
§10
Gas, Wasser und Licht sind im üblichen Rahmen sparsam zu verbrauchen, In allen Räumen hat der Letzte das
Licht abzuschalten. In den Bootsräumen sind die Außentüren verschlossen zu halten.