Hausordnung - Kieler Kanu-Klub
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Hausordnung - Kieler Kanu-Klub
Hausordnung des Kieler Kanu-Klub von 1921 e.V. Die Klubräume stehen allen Mitgliedern und Gästen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zur Verfügung. §1 Jeder Besucher ist verpflichtet, das Klubheim mit allen seinen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln sowie die bestehende Ordnung zu respektieren bzw. wiederherzustellen. §2 Der Zutritt zu der Bootshalle und den Umkleideräumen ist Nichtmitgliedern nur in Begleitung eines Mitgliedes gestattet. §3 Die Bewirtschaftung der Klubräume erfolgt von einem Ökonomen. Dienstags bleibt die Gastronomie geschlossen. §4 Die Boote der Mitglieder sowie alles Zubehör sind in einem sauberen und trockenen Zustand nur an den von der Vereinsführung dafür zur Verfügung gestellten Plätzen unterzubringen. Die Vergabe der Bootsplätze und Schränke erfolgt durch den Bootshauswart. Die Reinigungsgeräte wie Eimer, Böcke usw. sind pfleglich zu behandeln und nach Benutzung an ihren Platz zurückzubringen. Fahrräder dürfen nicht in den Bootshallen abgestellt werden. §5 Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Bootshalle und außerdem seinen Schrank unter Verschluß zu halten. Schlüssel für die Bootshalle erhalten nur Mitglieder gegen Zahlung einer vom Vorstand festgesetzten Unkostengebühr. Die Schlüssel bleiben Eigentum des Vereins und sind bei Kündigung der Mitgliedschaft zurückzugeben, wobei die Gebühr erstattet wird. Die Ausgabe der Schlüssel erfolgt durch den Ökonomen. §6 In der Bootshalle und auf dem Klubgelände dürfen keine losen Teile (Paddel, Gasflaschen, Segel, Angelgeräte etc.) herumliegen oder stehen. Der Bootswart bzw. vom Vorstand ermächtigte Personen sind berechtigt, die losen Teile einzusammeln. Gegen eine Gebühr können diese Gegenstände eingelöst werden. Nicht eingelöste Gegenstände werden nach einer angemessenen Frist verwertet. Bootsmaterial und Zubehör von Mitgliedern, die unbekannt verziehen und ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, gehen 6 Monate nach Bekanntwerden in das Eigentum des Vereins über. §7 Der Verein haftet nicht für das Eigentum der Mitglieder. Es empfiehlt sich, Wertsachen nicht in der abgelegten Kleidung zu belassen, sondern einzuschließen oder dem Ökonom zur Aufbewahrung zu überlassen. §8 In den Umkleideräumen, Diensträumen und in den Bootshallen ist das Rauchen verboten. Die Aufbewahrung von leicht brennbaren oder explosiven Materialien und das Benutzen offenen Lichtes ist in diesen Räumen ebenfalls verboten. §9 Die Mitglieder haben sich auf dem Klubgrundstück in würdiger, dem Ansehen des Vereins entsprechender Form zu bewegen. Der Aufenthalt in den Klubräumen ist nur in angemessener Kleidung gestattet. §10 Gas, Wasser und Licht sind im üblichen Rahmen sparsam zu verbrauchen, In allen Räumen hat der Letzte das Licht abzuschalten. In den Bootsräumen sind die Außentüren verschlossen zu halten.