SPIROCO Consulting Newsletter # 2 CBR

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SPIROCO Consulting Newsletter # 2 CBR
NEWSLETTER # 2
Oktober 2010
Cost Basis Reporting
Final Regulations
Hintergrund
Am 12.10.2010 wurden durch das IRS die lange erwarteten Final Regulations zur Umsetzung des
Cost Basis Reporting (1099-B) des Energy Improvement and Extension Act of 2008 veröffentlicht.
Diese weichen an einigen Stellen erheblich von den im Dezember 2009 veröffentlichten Proposed
Regulations ab. Die Eingaben der Industrie, insbesondere der internationalen Verbände wie dem
europäischen Bankenverband EBF wurden weitgehend berücksichtigt. Dies führt in Konsequenz zu
einer erheblichen Entlastung der QI.
Im Folgenden sind die QI betreffenden Kernpunkte, in denen die Final Regulations von den Proposed
Regulations zu Cost Basis Reporting voneinander abweichen, zusammengefasst und deren
Auswirkungen auf die Umsetzung in der Praxis erläutert. Auf weitere Abweichungen, die primär U.S.
Institute betreffen, wird nicht weiter eingegangen.
1. Definition eines Brokers
Eine Verpflichtung für QI zum Cost Basis Reporting hatte sich in den Proposed Regulations aus der
Ausweitung des Begriffes ´Broker´ (§1.6049-5 (c)(5)) abgeleitet. Demnach wären QI wie eine U.S.
Zahlstelle (U.S. Payor) oder ein U.S. Intermediär (U.S. Middleman) eingestuft worden, mit allen
Verpflichtungen, die sich daraus ergeben.
Die Final Regulations haben nun festgelegt, dass QI nicht unter die Begriffsbestimmung eines ´Broker´
fallen und somit auch nicht zum Cost Basis Reporting verpflichtet sind.
Umsetzung:
Eine Verpflichtung für QI zur Umsetzung des Cost Basis Reporting für 1099-B ab 2011 im Rahmen
des QI Agreement besteht nicht mehr. Eine Verpflichtung würde somit erst wieder mit Einführung der
FATCA Regelungen erfolgen, sofern die Institute für die Fortführung des Reporting nach Abschnitt
6045 optieren. (Siehe 2.)
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2. QI Reporting vs. FATCA Reporting
Ein Hauptargument der Eingaben der Verbände dafür, dass QI nicht zum Cost Basis Reporting
verpflichtet werden sollten oder die Umsetzung zumindest bis zur Einführung von FATCA in 2013
aufgeschoben werden sollte war die Wahlmöglichkeit unter FATCA. Im neuen Kapitel 4 des Internal
Revenue Code sollen ausländische Finanzdienstleistungsunternehmen, die mit dem IRS ein
entsprechendes Abkommen (FFI Vertrag) geschlossen haben, eine Wahlmöglichkeit haben, entweder
nach den neuen FATCA Regelungen aus Kapitel 4 (Abschnitt 1471) oder nach den bestehenden
Richtlinien aus Kapitel 3 (Abschnitte 6041, 6042, 6045 und 6049) zu berichten.
Die Final Regulations haben dieses Argument berücksichtigt, was in Konsequenz zu der in Punkt 1
genannten Abkehr von der Ausweitung des Begriffes ´Broker´ resultierte.
Umsetzung:
Sofern die Wahlmöglichkeit zwischen QI Reporting, insbesondere 1099 incl. Cost Basis Reporting,
und FATCA Reporting in den kommenden Umsetzungsrichtlinien bzw. dem FATCA Vertrag bestehen
bleibt, ist die Abwägung, welches Reporting umgesetzt werden soll, in Bezug auf mehrere Kriterien zu
untersuchen.
Die Kriterien sind:
- Umsetzungsaufwand zur Einführung
- Durchführungsaufwand für jährliches Reporting
- Auswirkung auf Kunden:
o Transaktionsbezogenes Reporting 1099
o Allgemeines Reporting für alle U.S. Personen
- QI mit bestehendem 1099 Reporting, insbesondere 1099-B vs. QI, die heute kein 1099-B
erstellen
Für Institute, die international aufgestellt sind ist besonders das letztgenannte Kriterium wichtig. 1099B wird heute außerhalb der USA fast ausschließlich durch QI in Deutschland erstellt. QI in anderen
Ländern haben durch ´designated U.S. accounts´ andere Lösungen implementiert, insbesondere die
Erstellung von 1099-B Reporting durch U.S. Institute via ´segregated accounts´.
Ein weiterer Aspekt ist die Kundensicht, vor allem bei Instituten mit einer größeren Anzahl an U.S.
Personen. Diese würden unter Optierung für das FATCA Reporting keine 1099 Reporting Unterlagen
für die Erstellung derer Steuererklärung mehr erhalten. Inwiefern das IRS diesen Punkt noch aufgreift,
ist ebenfalls zu berücksichtigen.
3. Depotüberträge
Die Proposed Regulations hatten vorgesehen, dass QI ab 01.01.2011 unter der Neudefinition von
´Broker´ bei Depotüberträgen von Covered Securities auch ein sogenanntes Transfer Statement
(Übertragungsbescheinigungen) auszustellen haben. Darin sollten u. a. die modifizierten
Anschaffungskosten an das aufnehmende Institut übermittelt werden, sowie weitere Informationen mit
geliefert werden.
Die Final Regulation nimmt QI durch die Nichtanwendung der Definition eines ´Broker´ von der
Verpflichtung (Abschnitt 6046 (g) aus, bei Überträgen Transfer Statements auszustellen oder
entgegenzunehmen bzw. diese in den Anschaffungsdaten zur Ermittlung der Cost Basis zu
berücksichtigen.
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Umsetzung:
Eine Verpflichtung für Qualified Intermediaries zur Ausstellung, Entgegennahme und Verarbeitung von
Transfer Statements besteht im Rahmen des QI Agreements nicht mehr. Unklar ist noch, welche
Verpflichtungen sich unter FATCA ergeben, insbesondere für Institute, die für das FATCA Reporting
optieren. Beispiel: Institut A optiert für QI 1099-B Reporting und wäre damit auf Erhalt eines Transfer
Statements zur Ermittlung der korrekten Cost Basis angewiesen.
4. Nächste Schritte
Abhängig vom Stand der Umsetzung in den Instituten empfehlen sich folgende Schritte:
-
Ermittlung und Festhalten des Entwicklungsstandes bis zur strategischen Entscheidung, ob
unter FATCA nach den bisherigen QI Regelungen (Section 6045) oder dem neuen FATCA
Reporting Regelungen (Section 1447) erfolgen soll. Hierzu sind auch weitere Regulations des
IRS erforderlich um das Ausmaß des Reportings abschätzen zu können, nicht zuletzt unter
Berücksichtigung aktueller Eingaben der Institute und Verbände zur Notice 2010-60.
-
Klärung bzw. Abgrenzung bei international aufgestellten Instituten in Bezug auf Reporting
unter FATCA. Hintergrund: Deutsche QI haben 1099-B bereits umfangreich umgesetzt,
andere Länder nur rudimentär bzw. unter Einbeziehung von U.S. Instituten.
-
Bei Instituten im Ausland, für die U.S. Institute das 1099-B Reporting erstellen und für die die
Verpflichtung zum Cost Basis Reporting weiter besteht, wäre zu prüfen, welche Maßnahmen
noch ausstehend sind, um den Anforderungen aus den Final Regulations gerecht zu werden.
Als Entlastung für U.S. Institute erhebt das IRS zumindest in 2011 keine Strafgebühren wenn
das Institut (noch) nicht in der Lage ist, ein Transfer Statement auszustellen. Maßgeblich ist
die ebenfalls vom IRS am 12.10.2010 veröffentlichte Notice 2010-67.
-
Einleitung strategischer (z.B. Welche Reportingoption?), rechtlicher (z.B. Datenschutz,
grenzüberschreitende Datenübertragung) und operativer (z.B. grenzüberschreitende
Schnittstellen) Fragestellungen bei international aufgestellten Instituten, zum Reporting unter
FATCA. Dies alles im Gesamtkontext der FATCA Betrachtungen und Analysen.
Fragen zu den Final Regulations, zu FATCA und zur Umsetzung in Ihrem Institut wenden Sie sich
bitte gerne an:
SPIROCO Consulting
Karlheinz Moll
Abbachstrasse 35
D-80992 München
E-Mail: [email protected]
www.spiroco-consulting.com
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