[LA-3] (la3) - Lions Clubs International

Transcription

[LA-3] (la3) - Lions Clubs International
HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSPROGRAMM
VON LIONS CLUBS INTERNATIONAL
ALLGEMEINES
AUFGEFÜHRTE VERSICHERUNGSNEHMER
Die internationale Vereinigung der Lions Clubs
hat
ein
Betriebshaftpflichtversicherungsprogramm, das Lions auf weltweiter Basis
versichert. Der Versicherer ist ACE American
Insurance. Sämtliche Clubs und Distrikte sind
automatisch versichert. Sie müssen von Ihrer
Seite her diesbezüglich nichts unternehmen.
Die Internationale Vereinigung der Lions Clubs,
alle Distrikte (Einzel-, Sub- und Multidistrikte)
dieser Vereinigung, alle Lions Clubs, die von der
Vereinigung gegründet worden sind, Leo Clubs,
Lionessen Clubs sowie alle sonstigen Lions
Organisationen, die Eigentum eines aufgeführten
Versicherten sind oder von ihm geleitet oder
verwaltet werden oder eines Lionsmitglieds,
wenn er im Auftrag eines der Versicherten
handelt.
Der Zweck dieser Broschüre ist es, den
Versicherungsschutz so zu erläutern, dass die
Lionsmitglieder wissen, was dies für ihre
Aktivitäten bedeutet. Die Versicherungsbedingungen
greifen
bei
den
meisten
gewöhnlichen Haftungsrisiken der Lions Clubs
und
Distrikte,
einschließlich
ihrer
Versammlungen
und
Aktivitäten.
Haftpflichtversicherungsansprüche,
die
im
Zusammenhang mit der Bedienung, Benutzung
oder Wartung von Flugzeugen, von LionsOrganisationen gehörenden Kraftfahrzeugen und
von bestimmten Wasserfahrzeugen entstehen,
sind ausgeschlossen (Siehe Ausschlüsse). Die
folgenden Seiten dienen nur der allgemeinen
Erläuterung und können nicht jegliche möglichen
Situationen abdecken. Nichts in dieser Broschüre
darf
so
ausgelegt
werden,
dass
die
Versicherungsbedingungen
gedehnt
oder
modifiziert werden oder von ihnen abgewichen
wird. Sollten sich ungewöhnliche Situationen
ergeben, die weiterer Erläuterungen bedürfen,
wenden Sie sich bitte an:
DSP Insurance Services
1900 E. Golf Road, Suite 650
Schaumburg, IL 60173
Telefon: 001 (800) 316-6705
Fax: 001 847 934-6186
Email: [email protected]
Jede von dieser Definition erfasste rechtliche
Einheit ist unter dieser Police versichert. Zu
beachten ist jedoch, dass laut Satzung und
Zusatzbestimmungen
der
Internationalen
Vereinigung der Lions Clubs außer den Lions
Clubs und Distrikten keine andere rechtliche
Einheit oder Einzelperson ohne ausdrückliche
Lizenz des internationalen Vorstands den LionsNamen oder das Lions-Emblem verwenden darf.
(Siehe Frage Nummer 20) Ohne Genehmigung
können wir keine Versicherungsbescheinigung
ausstellen, die eine solche rechtliche Einheit als
Versicherungsnehmer nennt.
ZUSÄTZLICHE MITVERSICHERUNGSNEHMER (NUR ALLGEMEINE
HAFTPFLICHT)
 Lions, Leos und Lionessen, Direktoren,
Amtsträger, Angestellte und Mitglieder
gelten als Mitversicherte, wenn sie in dieser
Amtsfunktion handeln.
 Einzelne
freiwillige
Hilfskräfte
sind
gleichfalls bei Durchführung ihrer Tätigkeit
im Zusammenhang mit Lions Projekten
haftpflichtversichert.
 Öffentliche oder private Einzelpersonen oder
Organisationen, die Räumlichkeiten für
Lions-Aktivitäten zur Verfügung stellen,
sind in Schadensfällen, die durch die
Benutzung dieser Räumlichkeiten entstehen,
fallen
ebenfalls
unter
Haftpflichtversicherungsschutz, außer wenn
die Haftpflicht durch die alleinige
Fahrlässigkeit der Person oder Organisation,
die die Benutzung erlaubt hat, entstanden ist.
Als Räumlichkeiten ist Grund und Boden,
inklusive darauf befindlicher Gebäude
definiert.
Bedenken Sie bitte, dass es sich hierbei lediglich
um eine gesetzliche Haftpflichtversicherung
handelt und nicht um eine Unfallversicherung, die
ungeachtet der Verschuldung für die Kosten bei
Verletzungen
aufkommt.
Begrenzter
Versicherungsschutz besteht für medizinische
Kosten, allerdings nicht bei Sportverletzungen.
VERSICHERER
ACE American Insurance Company
HINWEIS: Der Inhalt dieser Broschüre kann
unter www.lionsclubs.org eingesehen werden.
Revised Sept 2015 GE
LA
1-3
Der Versicherungsschutz umfasst:
Einrichtungen und dort stattfindende
Tätigkeiten und Aktivitäten
Produkte und damit verbundene
Aktivitäten
Versicherungsschutz für Eigentümer
und Vertragspartner
Vertragshaftpflicht
Personenschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Werbung
Mietsachschäden an Einrichtungen
Fahrlässigkeit
Medizinische Kosten
Des Weiteren sind Bundesländer bzw. Kantone
oder öffentliche Einrichtungen und Ämter, die
einem
aufgeführten
Versicherten
eine
Genehmigung
ausstellen,
bei
Haftpflichtschäden, die bei einer Aktivität des
genannten
Versicherten,
die
im
Zusammenhang mit dieser Genehmigung
entstehen, ebenfalls versichert.
Versicherungssummen - Höchstgrenzen
Allgemeine Höchstgrenze der
Versicherungssumme für Schäden, die in
festgelegten Versammlungsorten entstehen.
2.000.000 US-Dollar
Produkthaftpflicht Gesamtversicherungssumme
2.000.000 US-Dollar
Versicherungssumme bei
persönlichen Verletzungen und
Werbeschäden
1.000.000 US-Dollar
Versicherungssumme pro Schadensfall
maximal
1.000.000 US-Dollar
Mietsachschäden an Einrichtungen
1.000.000 US-Dollar
Höchstgrenze für medizinische
Kosten, die bei der Nutzung der
Einrichtungen entstehen
(pro Person)
5.000 US-Dollar
Weitere Details bezüglich dieses Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dieser Broschüre.
Kfz-Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung deckt NICHT die
Benutzung von Kraftfahrzeugen, die einem
genannten Versicherten gehören. Wenn eine
Lions Organisation ein Fahrzeug besitz, muss
dieses eigenständig versichert werden. Die
Haftpflicht einer Lions Organisation (genannter
Versicherungsnehmer) ist für die Benutzung von
gemieteten und dem Versicherten nicht
gehörenden Fahrzeugen (inkl. Fahrzeugen von
Mitgliedern) versichert, aber erst nach
Überschreiten der Verssicherungssumme des
Eigentümers. Versicherungsschutz wird gewährt
für Lions und freiwillige Helfer, die ein Fahrzeug
von einer solchen Person mieten oder leihen.
Dieser Versicherungsschutz erfolgt
nach
Überschreiten der Versicherungssumme des
Eigentümers. Die Bezeichnung Fahrzeuge
schließt auch Busse, Lastkraftwagen und
Anhänger mit ein.
Die Höchstgrenze der Versicherungssumme für
Haftpflichtschäden beträgt für Personen- und
Sachschäden zusammen pro Versicherungsfall
1.000.000 US-Dollar. Der abgeschlossene
Versicherungsschutz ist auf die jährliche
Versicherungssumme beschränkt. Falls aufgrund
der Aktivitäten Ihres Clubs oder Ihrer Lions
Organisation
eine
höhere
Versicherungssumme angeraten ist, empfehlen
wir Ihnen, vor Ort eine zusätzliche
Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Beschädigung eines bei der Durchführung
von Lionstätigkeiten benutzten Fahrzeuges wird
nicht erstattet. Eine problematische Situation
könnte bei Fahrzeugen, die Ihr Club mietet oder
ausleiht, entstehen. Wenn Sie ein Fahrzeug
mieten, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie das
Auto über die Autovermietung versichern
lassen, damit Sie für Schäden am Fahrzeug
versichert sind.
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Allgemeine Haftpflicht
Die gleichen Einschränkungen gelten für anderes
Eigentum, das Sie mieten, ausleihen oder
benutzen. Weitere Erklärungen finden Sie bei
den Fragen 4 und 5.
Die Versicherung zahlt Schadenersatz, zu deren
Zahlung Versicherte, inklusive Lions Clubs,
Distrikte, einzelne Mitglieder und freiwillige
Hilfskräfte gesetzlich verpflichtet sind, für
Personen- oder Sachschäden, deren direkte oder
indirekte Ursache Lions-Veranstaltungen oder
Aktivitäten sind, an Dritte zu zahlen.
Revised Sept 2015
2
LA-3
mit Alkohol Haftpflichtansprüche für
Schäden, die im Zusammenhang mit dem
Verkauf
und
Ausschank
von
alkoholischen Getränken stehen, sind
ausgeschlossen. Wenn Clubs oder
Distrikte alkoholische Getränke bei
Spendenaktionen
verkaufen
oder
verteilen, sollte bei Bedarf vor Ort eine
separate
Haftpflichtversicherung
abgeschlossen werden. Die Erfahrung der
Vereinigung hat gezeigt, dass der Verkauf
bzw. der Ausschank alkoholischer
Getränke problematisch sein kann und rät
eher von Lions Veranstaltungen, bei
denen Alkohol verkauft oder serviert
wird, ab.
AUSNAHMEN
In vielen Ländern gibt es Zwangskraftfahrzeugesgesetze,
wonach
dem
Kraftfahrzeugeigentümer die Verantwortung für
mit dem Fahrzeug verursachte Unfälle obliegt. In
anderen Ländern ist die Gesetzgebung für
Kraftfahrzeugversicherungen wieder so, dass die
von unserer Police gebotene Deckung nicht greift.
In
solchen
Ländern
trifft
die
Haftpflichtversicherungsklausel für gemietete und
nicht einem Versicherungsnehmer gehörende
Kraftfahrzeuge nicht zu.
Vertragshaftpflicht
Wenn ihr Club einen schriftlichen Vertrag
abschließt, wird er wahrscheinlich eine Klausel
zur „Schadloshaltung“ enthalten, die Sie
verpflichtet, die andere Partei vor Personen- oder
Sachschäden als direkte Folge Ihrer Aktivitäten
zu schützen. Viele Übereinkommen, die früher
mit einem Handschlag besiegelt wurden,
erfordern heute einen schriftlichen Vertrag, der
die Rechte und Pflichten jeder Partei definiert.
Der
Versicherungsschutz
schließt
die
Vertragshaftpflicht mit ein, jedoch nicht für den
Fall, dass der Vertrag einen unbilligen oder
unklaren Wortlaut enthält. Es wird empfohlen,
Rechtsbeistand einzuholen wenn vertragliche
Übereinkommen abgeschlossen werden. Bei
Mietverträgen und anderen Vereinbarungen sollte
auf jeden Fall besonderer Rechtsbeistand von
einem Rechtsberater vor Ort eingeholt werden.
Weitere Erläuterungen finden Sie unter Frage 21.
Dieser Versicherungsschutz besteht zusätzlich
zu anderen gültigen und einlösbaren
Versicherungen.
BESONDERE AKTIVITÄTEN
Der Versicherungsschutz bezieht sich im
Allgemeinen auf fast alle Tätigkeiten und
Aktivitäten der Clubs und Distrikte, mit
Ausnahme von Betrieb, Benutzung, oder
Instandhaltung von Flugzeugen, club- oder
distrikteigenen Automobilen und bestimmten
Wasserfahrzeugen. Wir empfehlen dennoch ,
dass alle, die eine von Lions gesponserte
Aktivität veranstalten oder an ihr teilnahmen,
eine entsprechende Versicherungsbescheinigung
einholen. Konzessionäre oder andere Personen,
die Veranstaltungen für Lions durchführen,
sollten Ihre eigene Haftpflichtversicherung
abschließen,
die
als
zusätzliche
Mitversicherungsnehmer den Lions Club oder
den Distrikt aufführen.
AUSSCHLÜSSE
Der Versicherungsvertrag besteht gemäß der
Allgemeinen Betriebshaftpflicht der ISO 2001
auf Versicherungsfallbasis und enthält die bei
einer solchen Versicherung üblichen Ausschlüsse
bei:
 Haftpflichtansprüche für Schäden, die bei
Beschäftigung entstehen.
 Haftpflichtansprüche für Schäden, die bei
der Benutzung und Instandhaltung von
Kraftfahrzeugen, die einem genannten
Versicherungsnehmer gehören, entstehen.
 Haftpflichtansprüche für Schäden, die bei
der Benutzung und Instandhaltung von
Luftfahrzeugen entstehen.
 Haftpflichtansprüche für Schäden, die bei
der Benutzung und Instandhaltung von
Wasserfahrzeugen, die einem genannten
Versicherten gehören, entstehen.
 Umweltverschmutzung und Asbest.
 Haftpflichtansprüche im Zusammenhang
Revised Sept 2015
Personen oder Organisationen, die Lions die
Nutzung von Einrichtungen gestatten, sind in
diesen Versicherungsschutz bezüglich ihrer
eigenen Haftpflicht für Schäden, die Ihnen bei
der Nutzung besagter Einrichtungen entstehen,
als zusätzlich Versicherte eingeschlossen. Falls
nötig, kann ihnen auf Verlangen eine
Versicherungsbescheinigung ausgestellt werden.
SICHERHEITSBEAUFTRAGTER
Jeder Lions Club oder jede andere Organisation
sollte einen Sicherheitsbeauftragten, der folgende
Aufgaben hat, ernennen:
1. Diese Broschüre durchzuarbeiten, vor allem
die Seiten 4, 5, und 6 an, die sich auf geplante
Aktionen beziehen.
3
LA-3
GEFÄHRLICHE AKTIVITÄTEN
2. Jede Club-Aktivität bezüglich Sicherheit und
potenzieller Risiken zu überprüfen.
Jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass bestimmte
Aktivitäten ziemlich gefährlich sind. Dazu
gehören:
 TAUCHTANKS
 JAHRMÄRKTE, ZIRKUSSE
UND RODEOS
 VERANSTALTUNGEN, BEI
DENEN ALKOHOL
AUSGESCHENKT WIRD
 VERGNÜGUNGSBAHNEN,
SCHNEEMOBILE, GO-KARTS,
SKATEBOARDS UND ÄHNLICHE
RENNEN UND WETTBEWERBE
 ROCK KONZERTE
 FEUERWERKE & VERKAUF VON
FEUERWERKSKÖRPERN
 PARKS, SPIELPLÄTZE,
SCHWIMMBÄDER
 BAUSTELLEN- UND
 VON TRAKTOREN, LKWS, ODER
3. Die Prüfliste für alle Aktivitäten zu führen (auf
der Webseite der Vereinigung abrufbar), und eine
Kopie davon zu verwahren.
4. Sicherzustellen, dass die Veranstaltung zur
Sicherheit der Lionsmitglieder, der Teilnehmer
und der Öffentlichkeit ausreichend überwacht
wird.
5. Versicherungsbescheinigungen von Zirkussen,
Jahrmärkten, Konzessionären oder anderen
Veranstaltern
aufzubewahren,
die
Lions
Veranstaltungen durchführen oder an ihnen
teilnehmen, und sicherzustellen, dass Sie Ihren
Lions
Club
als
Mitversicherungsnehmer
aufführen.
6. Alle Informationen bzgl. eines Vorfalls
zusammenzutragen, der als Haftpflichtschaden
gemeldet werden könnte und ihn unverzüglich,
wie in dieser Broschüre beschrieben, der
Versicherung zu melden.
LIEFERWAGEN GEZOGENE
WAGENFAHRTEN
Ihr Club sollte bei solchen oder ähnlichen
Aktivitäten das Risiko ernsthaft bedenken. Falls
Sie sie anbieten, sollte der Sicherheitsbeauftragte
einen Sicherheitsplan für diese Aktivitäten
entwickeln und überwachen. Wenn diese
Aktivitäten von Lions gesponsert, aber von
jemand anderem durchgeführt werden, stellen Sie
sicher, dass Sie einen Versicherungsnachweis
erhalten, der nachweist, dass die Veranstalter
einen ausreichenden Versicherungsschutz haben,
der den Lions Club als Mitversicherungsnehmer
nennt. Falls sie ein gemeinsames Projekt mit
einer anderen Organisation durchführen, erstreckt
sich unser Versicherungsschutz NICHT auf den
Co-Sponsor und dieser sollte eine eigene,
ausreichende Versicherung abschließen.
BEITRAGSZAHLUNG
Die Kosten für diese Versicherung werden von
der Internationalen Vereinigung der Lions Clubs
bezahlt.
SCHADENERSATZKOSTEN
Die Kosten dieser Versicherung stehen im
direkten Verhältnis zu den Kosten des
Schadenersatzes.
Die
Kosten
für
jeden
Schadenersatz erhöhen den Betrag, der von der
Internationalen Vereinigung der Lions Clubs und
den Lionsmitgliedern aus ihren internationalen
Gebühren
gezahlt
werden.
Da
diese
Haftpflichtschäden mit dem Geld von Lions
erstattet werden, ist es wichtig, dass Lions Clubs
und andere Versicherte die Sicherheit bei der
Durchführung ihrer Aktivitäten an oberste Stelle
setzen.
Revised Sept 2015
NACHWEIS ÜBER VERSICHERUNGSSCHUTZ
Der Versicherungsschutz durch dieses Programm
erfolgt automatisch. Sollten Sie aufgefordert sein,
Nachweis über Versicherungsschutz vorzulegen,
können Sie jederzeit einen Versicherungsschein
von
der
Lions
Webseite
unter
www.lionsclubs.org
im
Abschnitt
„Mitgliederzentrum/Ressourcen“ ausdrucken. Sie
können auch eine Versicherungsbescheinigung
per Telefon unter 001 (800) 316-6705, per Fax
unter 001 (630) 324-2779 sowie per E-Mail an
[email protected] anfordern.
4
LA-3
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die
gesetzliche Haftpflicht der Lions, wenn
Gebäudeschäden durch Feuer entstehen, wenn
das Gebäude mit Genehmigung des Eigentümers
an Lions vermietet bzw. zeitweise von ihnen
benutzt wird. Die gesetzliche Haftpflicht der
Lions ist auch dann gedeckt, wenn Gebäudeoder Inventarschäden durch eine andere Ursache
als Feuer entstehen, während das Gebäude für
sieben oder weniger aufeinanderfolgende Tage an
Lions vermietet ist.
DSP Insurance Services bemüht sich,
Versicherungsscheine innerhalb von zwei
Geschäftstagen auszustellen, aber wir bitten
Sie, bis zu sieben Tagen für die Zustellung des
Nachweises einzukalkulieren.
SCHADENSMELDUNGEN
Alle Versicherungsfälle oder Vorfälle, die zu
einem Versicherungsfall führen könnten, sind
unverzüglich an ACE Insurance zu melden. In
den USA unter 001 (888) 217-8074 oder
außerhalb der USA unter 001 (866) 809-0396.
Wenden Sie sich mit genauen Angaben zu dem
Vorfall an diese Nummer. Eine Liste der
internationalen ACE Zweigstellen liegt diesen
Richtlinien bei.
4.
Haftpflicht
beim
Betrieb
von
Kraftfahrzeugen (Busse, Lastkraftwagen und
Anhänger inbegriffen), wenn diese von LionsOrganisationen gemietet oder geliehen
werden.
Sollte ein Schaden entstehen, geben Sie WEDER
Schuld zu, NOCH deuten Sie JEMALS an, dass
eine Entschädigung gezahlt wird. Sobald Sie
darüber Kenntnis erhalten, dass ein Geschädigter
der Meinung ist, ein Lionsmitglied, Club, oder
Distrikt sei für einen Sach- oder Personenschaden
verantwortlich, muss dies sofort gemeldet
werden.
Ja. Zwar ist die Hauptversicherung die des
Besitzers, aber unsere Versicherung bietet dem
genannten
Versicherten
Haftpflichtschutz
zusätzlich zu seiner eigenen Versicherung. Wir
decken die gesetzliche Haftpflicht der Clubs oder
Distrikte sowie die eines Lionsfreundes oder eines
freiwilligen Helfers, der den Gebrauch seines
Fahrzeuges für Lions-Tätigkeiten ermöglicht hat.
Zufriedenstellende Schadensregulierung wird am
besten von dem hierfür ausgebildeten Personal
erledigt. Kein Lion oder Lions-Vertreter sollte
sich mit einem Geschädigten auf Verhandlungen
einlassen, es sei denn er wird hierzu ausdrücklich
von der Versicherungsgesellschaft oder vom
Rechtsberater von Lions Clubs International
aufgefordert.
5.
Schäden an Eigentum, das LionsMitgliedern gehört, von ihnen benutzt wurde,
ihnen zur Aufbewahrung oder Überwachung
anvertraut wurde?
Nein.
6.
Haftpflicht
von
Lions
für
Personenschaden eines Teilnehmers an einer
Sportveranstaltung oder sonstigen von Lions
veranstalteten Aktivität?
Nur wenn gesetzliche Haftpflicht infolge von
Fahrlässigkeit eines Versicherten
vorliegt.
Versicherungsschutz für medizinische Kosten bei
Sportverletzungen besteht nicht.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND
ANTWORTEN
I. BESTEHT VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR:
7. Zonentreffen, DistriktLionskongresse? Ja.
1. Ein Lionsmitglied oder einen freiwilligen
Helfer, der bei der Durchführung eines Lions
Projekts verletzt wird?
Nur wenn gesetzliche Haftpflicht infolge von
Fahrlässigkeit eines Versicherten vorliegt. Die
Entschädigungshöchstgrenze
beträgt
für
medizinische Kosten ungeachtet der Haftpflicht
1.000 US-Dollar.
oder
andere
8.
Hat ein Leo-Club, Zweigverein, New
Century- oder Universitätsclub unter diesem
Plan den gleichen Versicherungsschutz wie ein
Lions Club? Ja.
II. SONSTIGE FRAGEN:
2. Lebensmittelvergiftung?
Ja.
3. Gesetzliche Haftpflichtschäden, die an
Gebäuden bzw. deren Inventar entstehen,
während sie an Lions vermietet sind bzw.
während sie von Lions benutzt werden?
Revised Sept 2015
5
9. Unser Club besitzt ein Gebäude (oder einen
Park oder eine andere Einrichtung bzw.
Anlage), in dem wir Aktivitäten durchführen.
Zu diesem hat die Öffentlichkeit oft Zutritt und
wir verlangen manchmal auch Eintrittsgeld.
Wir vermieten dieses Gebäude auch an andere
für diverse Aktivitäten.
LA-3
Getränken zurückzuführen ist.
Werden diese verschiedenen Arten der
Gebäudebenutzung von unserer gesetzlichen
Haftpflichtversicherung gedeckt?
Ja. Allerdings sollten andere, die Ihr Gebäude oder
Ihre Einrichtungen benutzen, ihre eigene
Haftpflichtversicherung abschließen und Ihren
Club als Mitversicherungsnehmer angeben.
Unsere Versicherung bietet den Mietern oder
Benutzern des Gebäudes keinen Schutz für ihre
eigene Haftpflicht. Für den Fall, dass alkoholische
Getränke ausgeschenkt
oder verkauft werden, sollten Sie oder der Nutzer
des
Gebäudes
ggf.
eine
separate
Haftpflichtversicherung zum Schutz beider
Parteien abschließen, sofern die Rechtslage vor Ort
dies erforderlich macht.
10.
Schließt diese Versicherung
Arbeitsunfallversicherung mit ein?
Nein. Falls Ihr Club Arbeitskräfte einstellt,
13. Sind medizinische Kosten inbegriffen und
werden sie unabhängig von der gesetzlichen
Haftpflicht vergütet?
Ja, aber nur bis zu $1000 pro Person.
Versicherungsschutz für medizinische Kosten bei
Sportverletzungen besteht jedoch nicht.
14. Unser Club will eine Flugveranstaltung
organisieren. Inwieweit besteht hierfür
Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
Aktivitäten,
Verkaufsstände, usw. während der Vorstellung,
aber nicht auf Unfälle, die bei dem Betrieb, der
Benutzung, oder Instandhaltung eines Flugzeugs
entstanden sind. Der Veranstaltungsleiter oder
Flugzeuginhaber muss eine entsprechende
Haftpflichtversicherung
besitzen.
Um
Versicherungsschutz zu haben, müssen Sie Ihren
Club als Mitversicherungsnehmer in der
Versicherungspolice des Veranstalters oder
Besitzers namentlich aufführen lassen oder
eventuell eine separate Versicherung für den
Schutz Ihres Clubs für diesen Anlass abschließen.
eine
sollten
Sie
eine
separate
Arbeitsunfallversicherung abschließen. Falls Ihr
Club
eine
Vertragsfirma,
einen
Jahrmarktbetreiber
oder
einen
anderen
Dienstleister engagiert, sollten Sie sich von ihnen
eine
Versicherungsbescheinigung,
die
Arbeitsunfall mit einschließt, ausstellen lassen.
15. Ein Lionsmitglied fährt im Namen von
Lions mit seinem Wagen und fährt gegen
einen Baum, wobei der Wagen Schaden und
er selbst Verletzungen erleidet. Deckt diese
Versicherung die hierdurch entstandenen
Kosten?
Wir bieten keinerlei Sachschadenversicherung
11. Unser Club unterhält eine Klinik für
Augenkrankheiten. Sind wir im Falle eines
Kunstfehlers
eines
Arztes,
den
wir
beschäftigen, versichert? Ist ein Arzt
versichert, der ehrenamtlich für uns tätig ist?
Die Definition des Begriffs „Personenschäden“
ist in der Versicherungspolice dahingehend
erweitert worden, dass er Schäden, die ärztliche
Kunstfehler seitens eines Arztes, Zahnarztes und
Krankenpflegepersonals,
die
von
dem
aufgeführten Versicherungsnehmern beschäftigt
werden oder ehrenamtlich für sie tätig sind,
einschließen. Ihr Club ist dann gegen eine
Ausfallhaftung durch die Tätigkeit des Arztes
geschützt. Die Hauptversicherung ist für diesen
Fall die Versicherung, die der Arzt für den Fall
eines Kunstfehlgriffs selbst abgeschlossen hat.
Wir
bieten
lediglich
Schutz
gegen
„Fahrlässigkeit“ für den Club und nicht für die
direkte Berufshaftpflicht des Arztes. Ausgebildete
Techniker werden genauso behandelt wie Ärzte,
wenn sie berufliche Tätigkeiten ausüben.
für Autos, die im Auftrag von Lions gefahren
werden und es besteht keine Deckung für die
gesetzliche Haftpflicht oder die medizinischen
Kosten für die Verletzungen des Lionsmitglieds.
16. Unser Club besitzt einen Kühlanhänger,
den wir auf Jahrmärkten, Picknicks und
anderen Veranstaltungen zum Verkauf von
Essen und Getränken benutzen. Brauchen wir
dafür eine separate Haftpflichtversicherung?
Nein.
Die
gegenwärtigen
Versicherungsbedingungen besagen, dass ein Fahrzeug, das
hauptsächlich anderen Zwecken als dem Personenoder
Gütertransport
dient,
nicht
als
„Kraftfahrzeug“ laut Definition in dieser Police
gilt
und
daher
mitversichert
ist.
Der
Versicherungsschutz unserer Police geht in diesem
Fall über die Versicherung für das den Anhänger
ziehende Fahrzeug in Zuständigkeitsbereichen, in
denen der Anhänger mitversichert ist, hinaus.
12. Entfällt jeglicher Versicherungsschutz für
Veranstaltungen, bei denen wir alkoholische
Getränke ausschenken oder verkaufen?
Nein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
die
Veranstaltung,
doch
trifft
der
Alkoholausschluss auf Haftpflicht zu, die auf den
Verkauf oder den Ausschank von alkoholischen
Revised Sept 2015
17. Unser Club sponsert einen Fußballverein
(oder einen anderen Sportverein, der unter
separater Aufsicht des Sportverbandes steht).
6
LA-3
Angestellte beschäftigt, ist es wichtig, dass Sie
eine Arbeitsunfallversicherung abschließen. Bitte
lassen Sie sich von einem Versicherungsagenten
vor Ort darüber beraten, welche zusätzlichen
Versicherungen Ihr Club benötigen könnte.
Gilt der Versicherungsschutz auch für unseren
Fußballverein?
Nein. Der Verband sollte seine eigene
Haftpflichtversicherung abschließen und Ihren
Lions Club als Mitversicherungsnehmer führen.
Gesponserte Sportorganisationen sollten eine
Sportunfallversicherung abschließen, um gegen
medizinische Kosten für Teilnehmer, die bei
diesen Aktivitäten verletzt werden könnten,
abgesichert zu sein. Versicherungsschutz für
medizinische Kosten bei Sportverletzungen besteht
durch diese Versicherung nicht.
20. Wenn unser Lions Club einer anderen
rechtlichen Einheit die Verwendung des
Emblems und/oder des Namens „Lions“
gestattet, ist letztere dann durch unsere
Versicherung gedeckt?
Die Satzung und Zusatzbestimmungen der
Internationalen Vereinigung der Lions Clubs
sehen vor, dass außer den Lions Clubs und
Distrikten keine andere rechtliche Einheit oder
Einzelperson ohne ausdrückliche Lizenz des
internationalen Vorstands den Lions-Namen oder
das Lions-Emblem verwenden darf. Einen
Lizenzantrag finden Sie auf der Webseite der
Vereinigung unter
http://members.lionsclubs.org/GE/resources/publi
cations-forms/legal.php
Sollte die rechtliche Einheit derzeitig im Besitz
einer von der Internationalen Vereinigung
gewährten
Lizenz
sein,
sind
unsere
Versicherungsbedingungen rechtsgültig.
18.
Braucht
unser
Club
eine
Haftpflichtversicherung für Direktoren bzw.
Clubamtsträger?
Lions Clubs, Distrikte und weitere LionsOrganisationen sollten den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung für ihre Direktoren und
Amtsträger in Erwägung ziehen, um die
Vereinigung und ihre individuellen Direktoren für
den Fall vermeintlicher „wiederrechtlicher
Handlungen“ zu schützen. Diese Art von
Versicherung bietet Schutz bei Schäden,
Abfindungen und Kosten sowie Gebühren und
Ausgaben, die für die Verteidigung von
Handlungen, Prozesse und Rechtsverfahren
anfallen. Die Bezeichnung „wiederrechtliche
Handlung“ wird für gewöhnlich wie folgt definiert:
jeglicher Fehler, falsche Erklärungen, irreführende
Angaben,
Handlungen,
Unterlassungen,
Missachtungen oder Pflichtverletzungen, die von
einer versicherten Person begangen werden. Clubs
können sich des Weiteren dafür entscheiden eine
Deliktversicherung,
einschließlich
einer
Vertrauensschadenversicherung
abzuschließen.
Auch
als
"Kautionsversicherung"
gegen
Veruntreuung
bezeichnet,
schützt
diese
Versicherung vor dem Verlust von Finanzmitteln,
Wertpapieren und anderem Eigentum, aufgrund
von unlauteren Handlungen eines Angestellten,
Amtsträgers, oder Direktors, unabhängig davon, ob
die verantwortliche(n) Person(en) ermittelt werden
können, oder gemeinsam mit anderen Personen
handeln.
21. Unser Club mietet eine Halle für eine
Spendenaktion. Der Mietvertrag enthält eine
Klausel zur „Schadloshaltung“ sowie andere
Versicherungsanforderungen. Bietet
die
Versicherung
der
Vereinigung
den
geforderten Versicherungsschutz?
Bei Mietverträgen und anderen Vereinbarungen
sollte auf jeden Fall besonderer Rechtsbeistand
von einem Rechtsberater vor Ort eingeholt
werden.
Vereinbarungen zur Schadloshaltung fordern in
der Regel die Übernahme unbegrenzter
Haftpflicht. Die abgeschlossene Versicherung der
Vereinigung
enthält
eine
Reihe
von
Haftungsbeschränkungen und Ausschlussklauseln
und gewährt demzufolge keinen unbegrenzten
Versicherungsschutz.
Andere
vertragliche
Bestimmungen können ggf. nicht mit dem
abgeschlossenen Versicherungsschutz vereinbar
sein. Aus diesem Grund sollte ein Club
sichergehen, dass er den erforderlichen
Versicherungsschutz abgeschlossen hat, ehe er
Mietverträge
oder
andere
vertragliche
Vereinbarungen abschließt.
19. Welche sonstigen Versicherungen sollte
unser Club abschließen?
Wie bereits erwähnt, sollte ggf. eine zusätzliche
Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen, bei
denen Alkohol ausgeschenkt oder verkauft wird,
abgeschlossen werden. Sollte Ihr Club Gebäude
besitzen bzw. mieten, sollten Sie eine
Versicherung abschließen, die Eigentumsschäden
deckt. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine
Teil- oder Vollkaskoversicherung für eigene
Fahrzeuge, inklusive Anhänger, sowie eine (Teilbzw. Voll-) Kaskoversicherung für gemietete
Fahrzeuge wird empfohlen. Falls Ihr Club
Revised Sept 2015
Sollten Sie weitere Fragen bezüglich dieser
Versicherung haben, können Sie sich jederzeit
gerne mit DSP Insurance Services oder mit der
Rechtsabteilung von Lions Clubs International
in Verbindung setzen:
7
LA-3
DSP Insurance Services
1900 E. Golf Road, Suite 650
Schaumburg, IL 60173, USA
Telefon 001 800 316 6705 oder
001 847 934 6100
Fax: 001 847 934 6186
E-Mail [email protected]
Legal Division - Lions Clubs International
300 W. 22nd Street
Oak Brook, IL 60523
Telefon: 001 630 571 5466, DW 360
Fax: 001 630 571 0953
E-Mail: [email protected]
RICHTEN
SIE
ALLE
SCHADENSMELDUNGEN TELEFONISCH AN
INNERHALB DER USA: 888 217-8074 ODER
AUSSERHALB DER USA AN +1 866 8090396
ACE AMERICAN INSURANCE
SCHADENSREGULIERUNGSBÜROS
BERMUDA
ACE North America – Multinational Claims
One Beaver Valley Road
Suite 4 East
Wilmington, DE 19803
+1 302 476-6934
UNITED STATES
ESIS Chicago Casualty Claim Office
525 West Monroe, 4th Floor
Chicago, IL 60661
PO Box 4864 Chicago 60680-4864
001 312 775 7800 oder 001 800
250-1649
BRASILIEN
ACE Seguradora S.A.
1294 17o. Andar Cerqueira Cesar
Sao Paulo – SP CEP 01310-915
Brasilien
+55/(0)11/45 04 44 20
ARGENTINIEN
ACE Seguros, N.A.
Edificio Torre Alem Plaza
A.V. Leandro N. Alem 855 – Piso 19
C1001 AAD Buenos Aires, Argentinien
54.11.4114.4048
KANADA
ACE INA Insurance
25 York Street
Suite 1400
Toronto, ON M5J2V5
001 416 594 2848
AUSTRALIEN
ACE Insurance Limited
ACE Building
28-34 O’Connell Street
Sydney N.S.W. 2000 Australien
+61 029335 DW 3382
CHILE
ACE Chile
Miraflores 222
Piso 17
Santiago, Chile
+56 (2) 2549-8374
BAHAMAS
ACE North America – Multinational Claims
One Beaver Valley Road
Suite 4 East
Wilmington, DE 19803
+1 302 476-6934
KOLUMBIEN
ACE North America – Multinational Claims
One Beaver Valley Road
Suite 4 East
Wilmington, DE 19803
+1 302 476-6934
BELGIEN
ACE European Group
Emiel Banningstraat 41-47
Antwerpen 2000
Belgien
+32 3 x 24138188
Revised Sept 2015
8
LA-3
DÄNEMARK
ACE European Group Limited
Klarabergsviadukten 90
P.O. Box 868, SE-101 37
Stockholm, Schweden
+46 8 692 54 80
PHILIPPINEN
ACE Asia Pacific
14th Floor, Exportbank Plaza
Chino Roces Avenue corner
Senator Gil J. Puyat Avenue
Makati City, Philippinen
+63.2.849.6043
FRANKREICH
ACE European Group Limited
Le Colsee 8, Avenue de L’Arche
92419 Courbevoie Cedex, France
+33 1 55 91 47 40
PUERTO RICO
ACE Insurance Co.
Doral Bank Center Suite 501FD
Roosevelt Avenue 33 Resolucion Street
San Juan, P.R. 00920-2717
+1 787-274-4727
DEUTSCHL
AND
CE
Limited
Lurgiallee 10
Frankfurt 60439
Deutschland
+49 (0) 69 75613 DW 146
SÜDAFRIKA
ACE Insurance Limited
PO Box 1192
Saxonwold, Südafrika 2132
+27 0 11 722 5710
SPANIEN
ACE European Group Limited
Calle Francisco Gervas 13
28020 Madrid, Spanien
+34 (91) 084 8622 DW 5622
IRLAND
ACE European Group LTD.
5 Georges Dock
IFSC
Dublin 1, Ireland
+353 (1) 440 1751
SCHWEDEN
ACE European Group Limited
Klarabergsviadukten 90
P.O. Box 868, SE-101 37
Stockholm, Schweden
+46 -8 -692 -54 80
JAPAN
ACE Insurance
ARCO Tower, 13
13 Floor 1-8-1
Tokyo 153-0064
Japan
+81-3-5621-1164
GROSSBRITANNIEN
ACE European Group Limited
200 Bromielaw
Glasgow G1 4RU
United Kingdom
+4441285 DW 2259
MEXIKO
ACE SEGUROS, S.A.
Bosques de Alisos 47-A, Piso 1. Col
Bosques de las Lomas
Mexico, D.F. 05120
Mexiko
+52 55.5258.5800 DW. 5647
VENEZUELA
ACE North America – Multinational Claims
One Beaver Valley Road
Suite 4 East
Wilmington, DE 19803
+1 302 476-6934
NIEDERLANDE
ACE Insurance N.V.
Marten Meesweg 8-10
3068 A.V. Rotterdam
P. O. Box 8664
3009 AR Rotterdam, Niederlande
+31 10 289 3580
In Ländern die nicht aufgelistet sind, sollten
Schadensmeldungen an die folgende Adresse
gerichtet werden:
DSP Insurance Services
1900 E. Golf Road, Suite 650
Schaumburg, IL 60173, USA
TEl. +1 (800) 316-6705/(847)934-6100
Fax: +1 847 934 6186
E-Mail [email protected]
NEUSEELAND
ACE Insurance Limited
CU 1-3, Shed 24
Princes Wharf
Auckland, Neuseeland 1010
+64 9 374 1711
Revised Sept 2015
9
LA-3

Documents pareils