„Tervetuloa Suomi“ heißt „Willkommen in Finnland“ Lesen könn

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„Tervetuloa Suomi“ heißt „Willkommen in Finnland“ Lesen könn
Deutsches Handwerksblatt
REGIONALAUSGABE FÜR DEN KAMMERBEZIRK
Donnerstag, 20. Februar 2014
Leitfaden:
Mitarbeiter binden
Nr. 4
MELDUNGEN
Die Abmahnfalle meiden
Zukunfts-Initiative
Individuelle
Absatzberatung
INTERNETRECHT: Der eBusiness Lotse Münster informiert
über rechtliche Fallstricke bei der Nutzung des World Wide Web
Im Rahmen des Projektes „Zukunfts-Initiative
Handwerk Nordrhein-Westfalen 2.0“ bietet
die Handwerkskammer Münster Betrieben
individuelle Absatzberatungen als neue
Dienstleistung an. Darin geht es um Fragestellungen für das Inlandsgeschäft (zum Beispiel
Profilbildung, Alleinstellungsmerkmale, Kundenanalyse, Online-Marketing) und das Auslandsgeschäft (zum Beispiel Potenzialmärkte,
grenzüberschreitende Kooperationen, Markteinstiegshilfen). Das Projekt ist ein zentraler
Baustein der Handwerksinitiative NordrheinWestfalen, welche die Landesregierung ins
Leben gerufen hat. Ansprechpartner bei der
Handwerkskammer Münster ist Martin Hellmich, Tel.: 0209/ 38077-31.
zih-nrw.de
VON NORBERT SPEIER
K
Die Handwerkskammer Münster hat einen Leitfaden „Personalbindung“ herausgegeben. Unter dem Titel „Mitarbeiter
im Handwerk langfristig binden“ greift sie
damit ein Thema auf, das für Handwerksunternehmen immer bedeutender wird.
Denn eine Reihe von Faktoren und Entwicklungen, zum Beispiel der demografische Wandel, sorgen dafür, dass immer
weniger Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Für Betriebe ist es umso wichtiger, bereits
bestehende Arbeitsverhältnisse zu festigen. Doch wie hält man gute Mitarbeiter
im Unternehmen? Der Leitfaden verschafft
Handwerksbetrieben auf 22 Seiten einen
Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Personalbindung und zeigt
Ansatzpunkte auf. Er geht auf Instrumente
ein, die Unternehmern die Möglichkeit geben, ihr eigenes Vorgehen zur Bindung guter Mitarbeiter strategisch auszurichten und
zu systematisieren.
Die Broschüre und zahlreiche dazugehörende Checklisten können bei der Handwerkskammer Münster bestellt werden,
Tel.: 0251/ 5203-202, und im Internet heruntergeladen werden.
hwk-muenster.de/personal
Einladung
Tag der
Elektromobilität
Foto: fotolia
aum ein Unternehmen, Freiberufler oder Künstler verzichtet
heute auf die eigene Webseite oder
die Nutzung von Social-MediaKanälen wie Facebook, Twitter & Co. Mit
Hilfe der digitalen Welt präsentieren wir
wie selbstverständlich unsere Leistungen
und Angebote einem großen Publikum. Die
Unternehmen werden von den Möglichkeiten und den damit verbundenen großen
Reichweiten angelockt. Der Kunde scheint
nur einen Mausklick entfernt zu sein.
Doch in den fantastischen Möglichkeiten
des Internets stecken jede Menge Rechtsfallen. Klassische Fehler werden zum Beispiel
bei der Missachtung der Urheberrechte, der
fehlerhaften oder komplett fehlenden Anbieterkennung (Impressum), beim Datenschutz oder aber gedankenlosen Teilen und
Einbinden von fremden Inhalten gemacht.
Aufgrund der Tatsache, dass der Gesetzgeber bisher noch kein „Internetgesetzbuch“
verabschiedet hat, fällt es vielen Internetnutzern schwer, die Rechtsgrundlagen für
das eigene Handeln zu finden.
Das Internet- und Medienrecht ist keine
eigenständige Rechtsdisziplin, sondern
betrifft eine Vielzahl von Gesetzen. Im
Wesentlichen sind dies folgende Rechtsvorschriften: Urhebergesetz (UrhG), Markengesetz (MarkenG), Telemediengesetz
(TMG), Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Durch die fehlende Rechtstransparenz
und den manchmal sorglosen Umgang
mit Rechten Dritter hat sich ein neuer Berufsstand etabliert, der Abmahnanwalt. Er
wird unter anderem beauftragt, um die
Rechte der Urheber von Werken, wie zum
Beispiel Bilder, Grafiken, Karten und so
weiter, wahrzunehmen. Da der Wert einer
Bei Nutzungsrechten von Werken im Internet sollte auf das Kleingedruckte geachtet werden
Abmahnung bisweilen in die Tausende
Euro gehen kann und viele Internetnutzer
bewusst oder unbewusst gegen geltendes
Recht verstoßen, sind Massenabmahnungen ein lukratives Geschäft geworden.
Doch wie kann sich ein Unternehmen
oder Internetnutzer gegen eine Abmahnung schützen? Zunächst einmal sollte das
Rechtsbewusstsein entwickelt werden, dass
das Internet kein rechtsfreier Raum ist. So
hat zum Beispiel jedes Bild oder Foto einen
Urheber, der die Urheberrechte hieran hat
und somit alleine darüber bestimmen darf,
wer sein Werk zu welchem Zweck und mit
welchem Medium nutzen darf. Wer ein
Werk im Internet findet, hat nicht zugleich
auch das Recht, es beliebig zu nutzen.
Weitere Informationen zu diesem Themenfeld hält der eBusiness-Lotse Münster auf seiner Internetseite bereit. Das Informationsbüro der Handwerkskammer
Münster führt zudem am 8. April von 17
bis 19 Uhr in Gelsenkirchen die kostenlose Informationsveranstaltung „Alles was
Recht ist: Internet- und Medienrecht in
der Praxis“ durch, zu der alle Interessenten
eingeladen sind. Im Zweifelsfall sollten Sie
allerdings eine Beratung von auf Internetund Medienrecht spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch nehmen.
Kontakt und Anmeldung zur Informationsveranstaltung beim eBusiness-Lotsen
Münster unter Tel.: 0209/ 38077-22.
ebusiness-lotse-muenster.de
„Tervetuloa Suomi“ heißt Lesen können ist
„Willkommen in Finnland“ nicht selbstverständlich
BILDUNG: Betriebe
bilden die Persönlichkeit von Auszubildenden
erhalten durch das Projekt
„Sesam“ Unterstützung bei
der Qualifizierung
von geringqualifizierten
Beschäftigten
Die Kontaktstellte Ausland der Handwerkskammer Münster besteht seit über
zehn Jahren. In dieser Zeit organisierte sie
für fast 1.300 Beschäftigte, zumeist Azubis,
einen Lernaufenthalt im Ausland. Einer
von ihnen ist Christian Jüstel, 27 Jahre alt.
Als Elektroniker-Lehrling bei Herber &
Petzel Gebäudetechnik (Münster) wagte
Christian Jüstel im letzten September den
Sprung ins Ausland, wo es hieß: „Tervetuloa Suomi!“ – „Willkommen in Finnland!“
Vier Wochen arbeitete er in einem Elektrobetrieb bei Helsinki. „Ich bin vom Chef
und den Kollegen hervorragend aufgenommen worden“, berichtet er. „Nach zwei
Wochen konnte ich bei einem Kollegen und
dessen Familie übernachten. Mein Englisch
habe ich deutlich verbessert. Außerdem haben sich echte Freundschaften entwickelt“,
fasst Christian Jüstel zusammen.
Von der Handwerkskammer Münster hat
der Auszubildende nach seinem Aufenthalt in Finnland das Zertifikat „Euro-Pass
Mobilität“ erhalten. Nun kann er sich, wie
auch die anderen 84 deutschen Auszubildenden, die im vergangenen Jahr in einem
ausländischen Betrieb gearbeitet haben,
zum Europaassistenten weiterqualifizieren.
Die Zusatzqualifikation „Europaassistent/
Foto: HWK
LEHRLINGSAUSTAUSCH: Lernaufenthalte im Ausland
Christian Jüstel in Finnland
in“ wird von der Kontaktstelle Ausland seit
mehreren Jahren angeboten. Seit 2007 hat
rund die Hälfte aller Teilnehmer diese Zusatzprüfung abgelegt.
Bislang hat die Kontaktstelle Ausland
Auszubildende vor allem nach Norwegen
entsandt, aber auch zu französischen Betrieben bestehen gewachsene Beziehungen.
Ein Netzwerk mit Betrieben ist im Aufbau.
Dass Sprachkenntnisse für den Sprung ins
Ausland nicht ausschlaggebend sind, versichert Christian Jüstel: „Im Zweifelsfall
hätte man sich auch mit Händen und Füßen verständigen können.“
Kontakt: HWK, Anita Urfell, Tel.: 0251/
705-1460.
Auch für Einfacharbeitsplätze ist Lesen
und Schreiben zunehmend unentbehrlich.
So besteht immer öfter die Notwendigkeit,
Arbeiten zu dokumentieren, Arbeitsanweisungen zu lesen und Abläufe im Rahmen
von Qualitätsmanagementsystemen zu dokumentieren.
Oft haben Geringqualifizierte – Mitarbeiter, denen es an Wissen oder persönlichen,
sozialen und sprachlichen Kompetenzen
mangelt – keinen Berufsabschluss oder
eine Zuwanderungsgeschichte und arbeiten in angelernten Tätigkeiten. Schriftliche
Arbeitsanweisungen, Pläne, das Bedienen
neuer Maschinen und der Umgang mit
dem PC, zum Beispiel für das Aufschreiben
von Stunden oder das Dokumentieren von
Arbeitsleistungen, werden für sie schnell
zum Problem. Hinzu kommt ein Unfallrisiko, wenn Sicherheitshinweise am Arbeitsplatz nicht gelesen werden können. Selbst
in der Lager- und Logistikbranche genügen
rudimentäre Lese-, Schreib- und Rechenkenntnisse schon lange nicht mehr.
Für Geringqualifizierte und für Beschäftigte, deren kommunikative Fähigkeiten
zur Ausübung einer Tätigkeit nicht reichen,
ist die arbeitsorientierte Grundbildung
nützlich. Studien zeigen die positiven Auswirkungen dieser Weiterbildungsform: die
Arbeitsmotivation steigt, das Arbeitsklima
verbessert sich, die Fehlerquote sinkt, die
Kundenzufriedenheit nimmt zu und die
Produktivität erhöht sich.
Dazu dient das Projekt „Sesam – arbeitsorientierte Grundbildung als berufliche
Weiterbildung für geringqualifizierte Beschäftigte“ der Gesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung (G.I.B.) und des
bbb Büro für berufliche Bildungsplanung:
Unternehmen können mit Unterstützung
des Projektteams arbeitsorientierte Grundbildungsangebote entwickeln und umsetzen. Dafür wird zunächst ermittelt, wer
Bedarf hat und was der Betrieb braucht.
Daraufhin werden geeignete Lehrende
vermittelt und zusammen mit dem Unternehmen ein passendes arbeitsorientiertes
Grundbildungsangebot erarbeitet, wobei
sich die Weiterbildung unmittelbar auf die
konkreten Arbeitsabläufe und die dabei
auftretenden Themen, Inhalte und Probleme bezieht.
Betriebe können sich bei der Handwerkskammer Münster an Andreas Bendel wenden, Tel.: 0251/ 705-1464.
sesam-nrw.de
Zum Tag der Elektromobilität lädt das Autohaus Rüschkamp (Seppenrader Straße 17 in
Lüdinghausen) am 27. Februar ab 11 Uhr ein.
Dort können Elektrofahrzeuge – LKW, PKW,
Roller und Fahrräder – unterschiedlicher Fabrikate gefahren und ausprobiert werden. Zudem gib es Vorträge mit Informationen rund
um die E-Mobilität. Die Themen: „Mit dem
Elektroauto an die Adria“ (Referent ist Joan
Hendrik Rüschkamp, Autohaus Rüschkamp),
„Ladeinfrastruktur – Ladesysteme“ (Hartwig
Planken, Mennekes Elektrotechnik), „Stand
und Entwicklung der Elektromobilität“ (Prof.
Dr. Christof Wetter, Fachhochschule Münster)
und „Optimierung der Eigenstromversorgung
in Gewerbebetrieben“ (Horst Münnich, GE
Critical Power). Tel: 02591/ 7979-0.
autohaus-rueschkamp.de/blog
Niederlande
Geschäftsreise für
Lebensmittelbetriebe
Handwerksbetriebe, die Lebensmittel anbieten, können sich an einer Geschäftsreise
mit maximal acht Unternehmen in die
Niederlande beteiligen. Die Reise wird vom
Bundesministerium für Ernährung gefördert
und dient der Exportunterstützung. Der Lebensmittelmarkt in den Niederlanden hat ein
großes Potenzial. Er ist geprägt von hohen
Haushaltseinkommen, der Wertschätzung
deutscher Qualitätsprodukte und dem Trend
zur gesunden Ernährung. Im Mittelpunkt des
Programms stehen individuelle Gespräche
mit potenziellen Geschäftspartnern an deren
Firmensitzen. Darüber hinaus präsentieren
die Teilnehmer Einkäufern und interessierten
Gästen ihre Produkte im Rahmen einer Verkostung und erhalten Informationen über den
niederländischen Markt. Anmeldungen sind
bis 28. Februar möglich. Ansprechpartner bei
der Handwerkskammer Münster ist Martin
Hellmich, Tel.: 0209/ 38077-31.
Technologie
ZIM-Preis
ausgeschrieben
Am 22. Mai 2014 werden im Rahmen des 21.
Innovationstages Mittelstand des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin erneut die „ZIMPreise“ für herausragende wirtschaftliche
Ergebnisse bei der Umsetzung von ZIM-Projekten verliehen. Bei den ZIM-geförderten Einzel-, Kooperations- oder Netzwerk-Projekten
sollte es sich um eine Innovation mit hohem
Forschungs- und Entwicklungsgehalt und
Marktpotenzial handeln. Bewerbungen sind
bis zum 28. Februar möglich. Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Münster ist
Hans-Dieter Weniger, Tel.: 0251/ 5203-120.
hwk-muenster.de/
technologieberatung