„Tervetuloa Suomi“ heißt „Willkommen in Finnland“ Lesen könn
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„Tervetuloa Suomi“ heißt „Willkommen in Finnland“ Lesen könn
Deutsches Handwerksblatt REGIONALAUSGABE FÜR DEN KAMMERBEZIRK Donnerstag, 20. Februar 2014 Leitfaden: Mitarbeiter binden Nr. 4 MELDUNGEN Die Abmahnfalle meiden Zukunfts-Initiative Individuelle Absatzberatung INTERNETRECHT: Der eBusiness Lotse Münster informiert über rechtliche Fallstricke bei der Nutzung des World Wide Web Im Rahmen des Projektes „Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen 2.0“ bietet die Handwerkskammer Münster Betrieben individuelle Absatzberatungen als neue Dienstleistung an. Darin geht es um Fragestellungen für das Inlandsgeschäft (zum Beispiel Profilbildung, Alleinstellungsmerkmale, Kundenanalyse, Online-Marketing) und das Auslandsgeschäft (zum Beispiel Potenzialmärkte, grenzüberschreitende Kooperationen, Markteinstiegshilfen). Das Projekt ist ein zentraler Baustein der Handwerksinitiative NordrheinWestfalen, welche die Landesregierung ins Leben gerufen hat. Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Münster ist Martin Hellmich, Tel.: 0209/ 38077-31. zih-nrw.de VON NORBERT SPEIER K Die Handwerkskammer Münster hat einen Leitfaden „Personalbindung“ herausgegeben. Unter dem Titel „Mitarbeiter im Handwerk langfristig binden“ greift sie damit ein Thema auf, das für Handwerksunternehmen immer bedeutender wird. Denn eine Reihe von Faktoren und Entwicklungen, zum Beispiel der demografische Wandel, sorgen dafür, dass immer weniger Fachkräfte zur Verfügung stehen. Für Betriebe ist es umso wichtiger, bereits bestehende Arbeitsverhältnisse zu festigen. Doch wie hält man gute Mitarbeiter im Unternehmen? Der Leitfaden verschafft Handwerksbetrieben auf 22 Seiten einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Personalbindung und zeigt Ansatzpunkte auf. Er geht auf Instrumente ein, die Unternehmern die Möglichkeit geben, ihr eigenes Vorgehen zur Bindung guter Mitarbeiter strategisch auszurichten und zu systematisieren. Die Broschüre und zahlreiche dazugehörende Checklisten können bei der Handwerkskammer Münster bestellt werden, Tel.: 0251/ 5203-202, und im Internet heruntergeladen werden. hwk-muenster.de/personal Einladung Tag der Elektromobilität Foto: fotolia aum ein Unternehmen, Freiberufler oder Künstler verzichtet heute auf die eigene Webseite oder die Nutzung von Social-MediaKanälen wie Facebook, Twitter & Co. Mit Hilfe der digitalen Welt präsentieren wir wie selbstverständlich unsere Leistungen und Angebote einem großen Publikum. Die Unternehmen werden von den Möglichkeiten und den damit verbundenen großen Reichweiten angelockt. Der Kunde scheint nur einen Mausklick entfernt zu sein. Doch in den fantastischen Möglichkeiten des Internets stecken jede Menge Rechtsfallen. Klassische Fehler werden zum Beispiel bei der Missachtung der Urheberrechte, der fehlerhaften oder komplett fehlenden Anbieterkennung (Impressum), beim Datenschutz oder aber gedankenlosen Teilen und Einbinden von fremden Inhalten gemacht. Aufgrund der Tatsache, dass der Gesetzgeber bisher noch kein „Internetgesetzbuch“ verabschiedet hat, fällt es vielen Internetnutzern schwer, die Rechtsgrundlagen für das eigene Handeln zu finden. Das Internet- und Medienrecht ist keine eigenständige Rechtsdisziplin, sondern betrifft eine Vielzahl von Gesetzen. Im Wesentlichen sind dies folgende Rechtsvorschriften: Urhebergesetz (UrhG), Markengesetz (MarkenG), Telemediengesetz (TMG), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Durch die fehlende Rechtstransparenz und den manchmal sorglosen Umgang mit Rechten Dritter hat sich ein neuer Berufsstand etabliert, der Abmahnanwalt. Er wird unter anderem beauftragt, um die Rechte der Urheber von Werken, wie zum Beispiel Bilder, Grafiken, Karten und so weiter, wahrzunehmen. Da der Wert einer Bei Nutzungsrechten von Werken im Internet sollte auf das Kleingedruckte geachtet werden Abmahnung bisweilen in die Tausende Euro gehen kann und viele Internetnutzer bewusst oder unbewusst gegen geltendes Recht verstoßen, sind Massenabmahnungen ein lukratives Geschäft geworden. Doch wie kann sich ein Unternehmen oder Internetnutzer gegen eine Abmahnung schützen? Zunächst einmal sollte das Rechtsbewusstsein entwickelt werden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. So hat zum Beispiel jedes Bild oder Foto einen Urheber, der die Urheberrechte hieran hat und somit alleine darüber bestimmen darf, wer sein Werk zu welchem Zweck und mit welchem Medium nutzen darf. Wer ein Werk im Internet findet, hat nicht zugleich auch das Recht, es beliebig zu nutzen. Weitere Informationen zu diesem Themenfeld hält der eBusiness-Lotse Münster auf seiner Internetseite bereit. Das Informationsbüro der Handwerkskammer Münster führt zudem am 8. April von 17 bis 19 Uhr in Gelsenkirchen die kostenlose Informationsveranstaltung „Alles was Recht ist: Internet- und Medienrecht in der Praxis“ durch, zu der alle Interessenten eingeladen sind. Im Zweifelsfall sollten Sie allerdings eine Beratung von auf Internetund Medienrecht spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch nehmen. Kontakt und Anmeldung zur Informationsveranstaltung beim eBusiness-Lotsen Münster unter Tel.: 0209/ 38077-22. ebusiness-lotse-muenster.de „Tervetuloa Suomi“ heißt Lesen können ist „Willkommen in Finnland“ nicht selbstverständlich BILDUNG: Betriebe bilden die Persönlichkeit von Auszubildenden erhalten durch das Projekt „Sesam“ Unterstützung bei der Qualifizierung von geringqualifizierten Beschäftigten Die Kontaktstellte Ausland der Handwerkskammer Münster besteht seit über zehn Jahren. In dieser Zeit organisierte sie für fast 1.300 Beschäftigte, zumeist Azubis, einen Lernaufenthalt im Ausland. Einer von ihnen ist Christian Jüstel, 27 Jahre alt. Als Elektroniker-Lehrling bei Herber & Petzel Gebäudetechnik (Münster) wagte Christian Jüstel im letzten September den Sprung ins Ausland, wo es hieß: „Tervetuloa Suomi!“ – „Willkommen in Finnland!“ Vier Wochen arbeitete er in einem Elektrobetrieb bei Helsinki. „Ich bin vom Chef und den Kollegen hervorragend aufgenommen worden“, berichtet er. „Nach zwei Wochen konnte ich bei einem Kollegen und dessen Familie übernachten. Mein Englisch habe ich deutlich verbessert. Außerdem haben sich echte Freundschaften entwickelt“, fasst Christian Jüstel zusammen. Von der Handwerkskammer Münster hat der Auszubildende nach seinem Aufenthalt in Finnland das Zertifikat „Euro-Pass Mobilität“ erhalten. Nun kann er sich, wie auch die anderen 84 deutschen Auszubildenden, die im vergangenen Jahr in einem ausländischen Betrieb gearbeitet haben, zum Europaassistenten weiterqualifizieren. Die Zusatzqualifikation „Europaassistent/ Foto: HWK LEHRLINGSAUSTAUSCH: Lernaufenthalte im Ausland Christian Jüstel in Finnland in“ wird von der Kontaktstelle Ausland seit mehreren Jahren angeboten. Seit 2007 hat rund die Hälfte aller Teilnehmer diese Zusatzprüfung abgelegt. Bislang hat die Kontaktstelle Ausland Auszubildende vor allem nach Norwegen entsandt, aber auch zu französischen Betrieben bestehen gewachsene Beziehungen. Ein Netzwerk mit Betrieben ist im Aufbau. Dass Sprachkenntnisse für den Sprung ins Ausland nicht ausschlaggebend sind, versichert Christian Jüstel: „Im Zweifelsfall hätte man sich auch mit Händen und Füßen verständigen können.“ Kontakt: HWK, Anita Urfell, Tel.: 0251/ 705-1460. Auch für Einfacharbeitsplätze ist Lesen und Schreiben zunehmend unentbehrlich. So besteht immer öfter die Notwendigkeit, Arbeiten zu dokumentieren, Arbeitsanweisungen zu lesen und Abläufe im Rahmen von Qualitätsmanagementsystemen zu dokumentieren. Oft haben Geringqualifizierte – Mitarbeiter, denen es an Wissen oder persönlichen, sozialen und sprachlichen Kompetenzen mangelt – keinen Berufsabschluss oder eine Zuwanderungsgeschichte und arbeiten in angelernten Tätigkeiten. Schriftliche Arbeitsanweisungen, Pläne, das Bedienen neuer Maschinen und der Umgang mit dem PC, zum Beispiel für das Aufschreiben von Stunden oder das Dokumentieren von Arbeitsleistungen, werden für sie schnell zum Problem. Hinzu kommt ein Unfallrisiko, wenn Sicherheitshinweise am Arbeitsplatz nicht gelesen werden können. Selbst in der Lager- und Logistikbranche genügen rudimentäre Lese-, Schreib- und Rechenkenntnisse schon lange nicht mehr. Für Geringqualifizierte und für Beschäftigte, deren kommunikative Fähigkeiten zur Ausübung einer Tätigkeit nicht reichen, ist die arbeitsorientierte Grundbildung nützlich. Studien zeigen die positiven Auswirkungen dieser Weiterbildungsform: die Arbeitsmotivation steigt, das Arbeitsklima verbessert sich, die Fehlerquote sinkt, die Kundenzufriedenheit nimmt zu und die Produktivität erhöht sich. Dazu dient das Projekt „Sesam – arbeitsorientierte Grundbildung als berufliche Weiterbildung für geringqualifizierte Beschäftigte“ der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) und des bbb Büro für berufliche Bildungsplanung: Unternehmen können mit Unterstützung des Projektteams arbeitsorientierte Grundbildungsangebote entwickeln und umsetzen. Dafür wird zunächst ermittelt, wer Bedarf hat und was der Betrieb braucht. Daraufhin werden geeignete Lehrende vermittelt und zusammen mit dem Unternehmen ein passendes arbeitsorientiertes Grundbildungsangebot erarbeitet, wobei sich die Weiterbildung unmittelbar auf die konkreten Arbeitsabläufe und die dabei auftretenden Themen, Inhalte und Probleme bezieht. Betriebe können sich bei der Handwerkskammer Münster an Andreas Bendel wenden, Tel.: 0251/ 705-1464. sesam-nrw.de Zum Tag der Elektromobilität lädt das Autohaus Rüschkamp (Seppenrader Straße 17 in Lüdinghausen) am 27. Februar ab 11 Uhr ein. Dort können Elektrofahrzeuge – LKW, PKW, Roller und Fahrräder – unterschiedlicher Fabrikate gefahren und ausprobiert werden. Zudem gib es Vorträge mit Informationen rund um die E-Mobilität. Die Themen: „Mit dem Elektroauto an die Adria“ (Referent ist Joan Hendrik Rüschkamp, Autohaus Rüschkamp), „Ladeinfrastruktur – Ladesysteme“ (Hartwig Planken, Mennekes Elektrotechnik), „Stand und Entwicklung der Elektromobilität“ (Prof. Dr. Christof Wetter, Fachhochschule Münster) und „Optimierung der Eigenstromversorgung in Gewerbebetrieben“ (Horst Münnich, GE Critical Power). Tel: 02591/ 7979-0. autohaus-rueschkamp.de/blog Niederlande Geschäftsreise für Lebensmittelbetriebe Handwerksbetriebe, die Lebensmittel anbieten, können sich an einer Geschäftsreise mit maximal acht Unternehmen in die Niederlande beteiligen. Die Reise wird vom Bundesministerium für Ernährung gefördert und dient der Exportunterstützung. Der Lebensmittelmarkt in den Niederlanden hat ein großes Potenzial. Er ist geprägt von hohen Haushaltseinkommen, der Wertschätzung deutscher Qualitätsprodukte und dem Trend zur gesunden Ernährung. Im Mittelpunkt des Programms stehen individuelle Gespräche mit potenziellen Geschäftspartnern an deren Firmensitzen. Darüber hinaus präsentieren die Teilnehmer Einkäufern und interessierten Gästen ihre Produkte im Rahmen einer Verkostung und erhalten Informationen über den niederländischen Markt. Anmeldungen sind bis 28. Februar möglich. Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Münster ist Martin Hellmich, Tel.: 0209/ 38077-31. Technologie ZIM-Preis ausgeschrieben Am 22. Mai 2014 werden im Rahmen des 21. Innovationstages Mittelstand des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin erneut die „ZIMPreise“ für herausragende wirtschaftliche Ergebnisse bei der Umsetzung von ZIM-Projekten verliehen. Bei den ZIM-geförderten Einzel-, Kooperations- oder Netzwerk-Projekten sollte es sich um eine Innovation mit hohem Forschungs- und Entwicklungsgehalt und Marktpotenzial handeln. Bewerbungen sind bis zum 28. Februar möglich. Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Münster ist Hans-Dieter Weniger, Tel.: 0251/ 5203-120. hwk-muenster.de/ technologieberatung