Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen

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Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen
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ALLGEMEINE TICKET-GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten für Veranstaltungen im SIGNAL IDUNA PARK
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: „ATGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung sämtlicher
Eintrittskarten (fortan: „Ticket bzw. Tickets“) für Veranstaltungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Rheinlanddamm 207209, 44137 Dortmund (fortan: „Club bzw. Veranstalter“) vom Veranstalter oder vom Veranstalter autorisierten Dritten an dem jeweilig genutzten Veranstaltungsort, insbesondere im SIGNAL IDUNA PARK, Strobelallee 50, 44139 Dortmund. Ticketbestellungen über
das Internet und Bestellungen von Dauerkarten unterliegen gesonderten Regelungen und/oder gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan: „AGB“); diese AGB finden insoweit ergänzend Anwendung. Im Falle von Widersprüchen haben die ATGB Vorrang.
(2) Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets,
die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen der Mannschaften des Clubs berechtigen (fortan: „Auswärtstickets“), wenn die
Auswärtstickets vom Club oder einer von dem Club autorisierten Dritten erworben werden. Spätestens mit dem Zutritt zu den
Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen und/oder Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung und AGB
des Heimclubs; im Falle von Widersprüchen haben die ATGB Vorrang.
(3) Hinsichtlich des mit einem erworbenen Ticket ggf. eingeräumten Anspruchs auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln des
Verkehrsverbundes „VRR“ kommt ein Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Erwerber des Tickets und dem von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen, in dessen Namen der Veranstalter den im Preis eines Tickets enthaltenen Fahrkostenanteil einzieht, zustande. Auf die insoweit ggf. gesonderten Beförderungsbestimmungen des Verkehrsunternehmens wird hingewiesen.
verweigern, ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln sowie für jeden
Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verbote gemäß Ziffer 6 Abs. (2) oder Pflichten des Abs. (3) die Zahlung einer
angemessenen, in das billige Ermessen des Veranstalters gestellte und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu fordern. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder
verwendeten Tickets. Zudem behält sich der Veranstalter vor, insbesondere im Falle gewerblicher und kommerzieller Weiterveräußerungen von Tickets, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Namensnennung zu berichten, um eine
vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern. Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche und
Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
6. Veräußerung und Weitergabe von Tickets
(1) Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch des Veranstaltungsortes, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften und zur Unterbindung des
Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Aufrechterhaltung der vom Club auch unter Berücksichtigung
von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des Veranstalters, zugunsten der Stadionsicherheit die Veräußerung und jede Weitergabe von Tickets einzuschränken. Die kommerzielle und gewerbliche Veräußerung und
Weitergabe von Tickets bleibt allein dem Veranstalter und den von ihm autorisierten Stellen vorbehalten. Im Falle der persönlichen
Verhinderung dürfen Tickets ausnahmsweise unter Beachtung des nachstehenden Abs. (2) weitergegeben werden.
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
- das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket
angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen,
z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen InternetTicketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie
sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
- das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen und/oder bundesweiter Stadionverbote vom Besuch von
Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
- das Ticket an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, soweit diese nicht vom Gastverein bezogen wurden;
- das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus,
Werbegeschenk, Gewinn, im Wege von Verlosungen oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu verwenden.
(3) Bei jeder zulässigen Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder
anderweitiger Verhinderung des Erwerbers (Ticketinhabers), ist der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, den neuen Erwerber
bzw. Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinzuweisen. Dieser muss mit der Fortgeltung dieser
ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden sein. Auf Verlangen des Veranstalters hat jeder Erwerber oder Empfänger des
Tickets Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Tickets ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert
oder weitergegeben wurden.
(4) Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote, Pflichten oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der
Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Erwerber
oder Empfänger des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den Veranstalter auszukehren.
(5) Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Karten gegenüber dem Zuwiderhandelnden zu
Stadionverbotes zur Durchsetzung dieses Verbotes an den Deutschen Fußballbund e.V., (DFB), Otto-Fleck-Schneise 6,
60528 Frankfurt a.M. übermittelt, der die Daten an die Verantwortlichen der örtlichen Stadien weiterleitet. Ferner
werden Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke und die der Konzernunternehmen BVB Merchandising
GmbH, Strobelallee 50, 44139 Dortmund, sowie Sports & Bytes GmbH, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund erhoben und verarbeitet. Für fremde Marketingzwecke werden ausschließlich solche Daten weitergegeben,
bei denen dies gesetzlich erlaubt ist (allgemein veröffentlichte und bestimmte in Listen zusammengefasste Daten
gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 a.F. und § 47 Nr. 2 n.F. Bundesdatenschutzgesetz sowie gem. § 28 Abs. 3 S.2 und S.4 n.F.
Bundesdatenschutzgesetz).
Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit ohne Angabe von Gründen durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an: Borussia
Dortmund GmbH & Co. KGaA, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund, oder durch eine E-Mail an [email protected] widersprechen. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen
Daten oder in Fällen eines gegen Sie verhängten Stadionverbotes. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir
die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung Ihrer Bestellung und zur Aufrechterhaltung etwaiger gegen Sie verhängter Stadionverbote nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere
Versendung von Werbemitteln einschließlich unserer Kataloge an Sie einstellen.
7. Zutritt zum Veranstaltungsort und Recht am eigenen Bild
(1) Der Zutritt zum Veranstaltungsort unterliegt diesen ATGB und zusätzlich der beim Erwerb von Tickets zugänglich gemachten
sowie zusätzlich am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, die ausdrücklich
in diese ATGB einbezogen wird.
(2) Das Ticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Bei Beendigung der Veranstaltung
verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ermäßigte Tickets berechtigen den Inhaber zum Zutritt nur in Verbindung mit einem gültigen
amtlichen Ausweis und/oder einer Bescheinigung, aus welcher der Grund der Ermäßigung hervorgeht.
(3) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen,
Waffen und gefährlichen Gegenständen, jeglichen Getränken, illegalen Drogen sowie Tieren ist untersagt. Gleiches gilt für die Mitnahme
2. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
von Foto-, Videokameras und/oder sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung, sofern keine
(1) Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Veranstalters, die Ticketkategorien aus dem
jeweils aktuellen Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARK; entsprechendes ergibt sich bei Auswärtstickets aus den Vorgaben des Heim- vorherige Zustimmung des Veranstalters vorliegt. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände vorgenannter Art vorläufig und entclubs. Zuzüglich zum Ticketpreis können im Fall des Postversands Versandkosten und/oder eine angemessene Bearbeitungsge- schädigungslos in Besitz zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen,
bühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) erhoben werden. Bestellungen des Erwerbers sind verbindlich. Nach Prüfung – insbesondere der politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten. Bei Nichtbeachtung dieser Verbote
erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Dasselbe gilt für Personen, die erkennbar unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss
Verfügbarkeit – wird die Bestellung (Angebot) entweder schriftlich durch Versendung einer Reservierung oder Rechnung oder
mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Tickets bzw. Auswärtstickets oder - bei telefonischer Bestellung - mit Zugang der versendeten stehen.
(4) Der Aufenthalt im und am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadionordnung, insbesondere die Weisungen der
Tickets beim Kunden auf der Grundlage dieser ATGB durch den BVB bestätigt (Annahme). Mit der Annahme kommt ein Vertrag
Polizei, des Veranstaltungsleiters und/oder der Ordnungskräfte, sind zu beachten. Das Betreten des Spielfeldes sowie Be- und
zwischen BVB und Erwerber zustande (Vertragsschluss).
(2) Pro Person werden bis zu maximal vier (4) Tickets abgegeben. Der Veranstalter behält sich vor, diese Ticketzahl nach eigenem Übersteigen von Absperrungen ist strengstens untersagt. Im gesamten Südtribünen-Bereich (S/W, Süd, S/O) des SIGNAL IDUNA
Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen sowie Vorzugsbedingungen, insbesondere gegenüber Schwer- PARK ist ein Zutritt in gegnerischer Fankleidung und in ausschließlich vom Gastverein genutzten Bereichen (Nord, N/O) ist ein Zubehinderten und/oder Jugendlichen unter 18 Jahren, zu gewähren. Für die autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende tritt in BVB-Fankleidung untersagt.
(5) Die Beteiligung an Straftaten oder Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung innerhalb oder außerhalb des
Bestimmungen getroffen werden.
Veranstaltungsorts, Verstöße gegen diese ATGB und/oder der Stadionordnung können unbeschadet weiterer straf- und zivilrechtlicher
(3) Bestellungen werden grundsätzlich gegen Vorauskasse, z.B. Bargeld, Überweisung, EC-Karte, vom Veranstalter akzeptierte
Kreditkarte (derzeit: Mastercard, Visa, American Express), ausgeführt. Wird ausnahmsweise eine Bestellung auf Rechnung gewährt, Konsequenzen ein Stadionverbot nach sich ziehen. Das Nähere regelt die Stadionordnung.
verpflichtet sich der Erwerber den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Mit Über- (6) Der Aufenthalt im und am Veranstaltungsort zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen,
Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Veranstalters und in den für Medienvertreter besonderes ausgewiesenen
schreitung des Zahlungstermins kommt der Erwerber ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Der Veranstalter behält sich zudem
Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern daher ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos,
vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und
Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle
Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
Zwecke. In keinem Fall ohne Zustimmung des Veranstalters erlaubt, sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von
3. Kein Widerrufsrecht
Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet zu Verkaufszwecken oder Mobilfunk oder die Unterstützung
anderer Personen bei derartigen Aktivitäten. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne
Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. (2)
vorherige Zustimmung des Clubs nicht in den Veranstaltungsort mitgebracht werden.
BGB anbietet, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein
(7) Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln etc. ist untersagt.
zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittel(8) Der Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich
bar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/ der
darin ein, dass der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte berechtigt sind, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die
bestellten Ticket(s).
über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden
zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen, wenn nicht die berechtigten Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige
4. Versand, Hinterlegung und Reklamationen
Verwendung sprechen; § 23 Abs. (2) des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.
(1) Soweit vom Erwerber gewählt, erfolgt der Versand der Tickets auf Kosten und Gefahr des Erwerbers, es sei denn, dem Veranstalter oder der von ihm beauftragten Person fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Auswahl des Transportunternehmens
8. Sanktionen
liegt im freien Ermessen des Veranstalters.
(1) Für jeden schuldhaften, nicht ganz unerheblichen sowie nicht bereits von Ziffer 6. Abs. (5) erfassten Verstoß gegen die Bestimmungen
(2) Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die
dieser ATGB kann der Veranstalter die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- Euro verlangen. MaßgebTickets an dem hierfür an der am Veranstaltungsort eingerichteten Hinterlegungsstelle zur Abholung durch den Erwerber hinterlich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorlegt werden. Ein Anspruch des Erwerbers gegen den Veranstalter auf Hinterlegung besteht nicht. Bietet der Veranstalter freiwillig
satz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung,
eine Hinterlegung an, gilt Folgendes: Die Abholung der Tickets ist nur durch den Erwerber oder einen vom Erwerber schriftlich bedie Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs
vollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dovon Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Eine Geltendmachung eines nachweiskuments möglich. Der Veranstalter kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungs-Gebühr verlangen. Das
baren darüber hinausgehenden Schadens durch den BVB bleibt zulässig.
Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Erwerber, es sei denn, dem Ver(2) Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Einanstalter oder der von ihm beauftragten Person fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last; eine Hinterlegung für Auswärtstickets
trittspreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen,
finden am Ort des Heimclubs findet nicht statt.
gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil(3) Der Erwerber ist verpflichtet, die Tickets nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum,
und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Platznummer, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens
binnen drei Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des und/oder der Tickets schriftlich, d.h. per E-Mail oder auf dem Postweg an 9. Haftung
die unter Ziffer 11 Abs. (3) genannten Stelle zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Rechnungsbeleg, (1) Der Veranstalter haftet - soweit zulässig - für Personen- und/oder Sachschäden nur bis zur Höhe der versicherten Risiken.
der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf
(2) Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sowie die Haftung für indirekte Schäden und im Zeitpunkt des
Rücknahme oder Neubestellung des und/oder der Tickets. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Veranstalter
Vertragsschlusses unvorhersehbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und/oder
dem Erwerber kostenfrei neue Tickets aus.
Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in
5. Rücknahme und Erstattung
den Fällen, in denen Kraft Gesetzes oder in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
(1) Ein Umtausch des und/oder der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Verlust wird nur in begründeten Fällen, die der
zwingend gehaftet wird; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
Erwerber nachzuweisen hat, eine Ersatzticket ausgestellt. Die Kosten der Ausstellung eines Ersatztickets trägt der Erwerber.
überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis gegen Rückgabe des und/oder der Tickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei welcher das und/oder die Tickets erworben wurde(n). Wird eine Veranstaltung abgebrochen, abgesagt
10. Datenschutz
oder ist der Veranstalter dazu verpflichtet, Zuschauerplätze nicht oder nur teilweise zu besetzen („Geisterspiel“) erfolgt grundsätzlich keine Erstattung des Kaufpreises, es sei denn der Veranstalter hat den Wegfall der Leistung zu vertreten. Der Veranstalter DATENSCHUTZHINWEIS
behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zugunsten der Erwerber vor.
Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach
(3) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten das und/oder die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme den gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für
des und/oder der Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung nur bis zum letzten Werktag vor dem endgültigen
die Bestellabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weiter gegeben. Bei VerVeranstaltungstermin möglich.
hängung eines bundesweiten Stadionverbotes werden Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Grund und Dauer des
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Dortmund. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Dortmund; dies gilt indes nicht, wenn der Erwerber bzw. Inhaber Verbraucher ist.
(3) Bestellungen, Reklamationen und/oder Rückfragen können bei Veranstaltungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA gerichtet
werden an: Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, Ticketing, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund.
(4) Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der
übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden
vertraglichen Regelung zu verfahren.
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Stand: Mai 2014

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