MS_Software
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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Abteilung 16 - Deutsches Schulamt Amt 16.5 - Amt für Schulfinanzierung Prot. Nr. AH/EA/32.01.01/562559 PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 16 - Intendenza scolastica tedesca Ufficio 16.5 - Ufficio Finanziamento scolastico An die Direkttionen aller Schulstufen Bozen, 28. September 2010 Bearbeitet von: Prof. Armin Haller, Estfeller Anton Tel. +39 0471 417641 [email protected] [email protected] Zur Kenntnis: Mitteilung Software Sehr geehrte Frau Direktor, sehr geehrter Herr Direktor Das Amt für Schulfinanzierung stellt den Schulen über einen zentralen Vertrag mit Microsoft einige Software-Produkte zur Verfügung. Der Vertrag beinhaltet auch die Möglichkeit für Lehrkräfte die Software auf dem privaten PC für die Vorbereitung zu nutzen (work-at-home-Lizenz). Daraus leitet sich jedoch nicht automatisch ein Anrecht der Schulen oder der Lehrkräfte auf bestimmte Software-Versionen ab. Wann welche Software bzw. Version in welcher Form zur Verfügung gestellt wird hängt von technischen, organisatorischen und lizenzrechtlichen Faktoren ab. Zu beachten ist auch, dass es sich bei diesem Lizenzvertrag um einen Mietvertrag mit Laufzeit bis Ende 2010 handelt. Eine Verlängerung ist möglich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden. Welche Softwareprodukte dürfen wo unter welchen Bedingungen installiert werden? 1. Betriebssystem MS Windows: MS Windows XP professional ist für das laufende Schuljahr das Standard-Betriebssystem für die Schulen. Es darf von allen Schulen auf den Didaktik-PCs (orange Inventaretikette) installiert werden. Lehrkräfte können Windows XP unter den weiter unten genannten Bedingungen auch auf dem eigenen privaten PC installieren. MS Windows Vista wurde vorinstalliert auf einigen Notebooks ausgeliefert, ist aber inzwischen überholt. Deshalb werden für Windows Vista weder Datenträger für die Installation bereitgestellt noch Neuinstallationen gemacht. Es kann auf den genannten Notebooks weiter betrieben werden. Bei Problemen wird es durch Windows XP ersetzt. Nach Rücksprache mit dem Schulamt kann es alternativ auf diesen Notebooks auch durch den Nachfolger Windows7 ersetzt werden. Amba-Alagi-Straße 10 y 39100 Bozen Tel. 0471 417600 y Fax 0471 417609 http://www.provinz.bz.it/schulamt/ [email protected] St.Nr./MwSt. 00390090215 Via Amba Alagi 10 y 39100 Bolzano Tel. 0471 417600 y Fax 0471 417609 http://www.provincia.bz.it/intendenza-scolastica-tedesca/default.asp [email protected] Cod.fisc./P.IVA 00390090215 AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Seite / Pag. 2 MS Windows 7 wird im laufenden Schuljahr in einigen ausgewählten Schulen in der Schulpraxis erprobt und aufgrund der Erfahrungen die Installationskonzepte angepasst. Eine Umstellung der Schul-PCs in größerem Umfang ist frühestens ab Sommer 2011 geplant. Die Schulen erhalten rechtzeitig Informationen ab wann und unter welchen Bedingungen umgestellt werden kann. Datenträger für MS Windows 7 werden ausschließlich an die mit der Installation beauftragten Techniker ausgegeben. Lehrkräfte können Windows7 für eine geringe Bearbeitungsgebühr direkt von einem von Microsoft autorisierten Onlineshop downloaden und auf einem (1) privaten PC oder Notebook installieren. Ein Support durch die DVTechniker der Schulen oder durch das Schulamt steht dafür nicht zur Verfügung. 2. Microsoft-Office MS Office 2003 professional ist bisher das Standarfpaket für die Didaktik und darf von allen Schulen auf den Didaktik-PCs installiert werden. Lehrkräfte können die Software unter den weiter unten genannten Bedingungen auch auf dem eigenen privaten PC installieren. MS Office 2010 - Nach Vorlage eines entsprechenden mehrheitlich gefasster Beschlusses des Lehrerkollegiums, der per Fax oder E-Mail an das Amt für Schulfianzierung zu übermitteln ist, kann auf technisch geeigneten SchulPCs alternativ zu MS Office 2003 die Version von MS Office 2010 installiert werden. Der Beschluss soll sicherstellen dass die Entscheidung für die Umstellung bewusst getroffen wird und die Lehrkräfte über die deutlich veränderte Benutzeroberfläche von Office 2010 informiert und damit einverstanden ist. Außerdem kann die Schule aus dem Umstieg auf MS Office 2010 keinen Anspruch für Aufrüstung oder Austausch von Geräten ableiten. Datenträger für Office 2010 werden ausschließlich an die mit der Installation beauftragten Techniker ausgegeben. Lehrkräfte können MS Office 2010 für eine geringe Bearbeitungsgebühr direkt von dem von Microsoft autorisierten Onlineshop downloaden und auf einem (1) privaten PC oder Notebook installieren. Ein Support durch die DV-Techniker der Schulen oder des Schulamtes steht dafür nicht zur Verfügung. 3. Microsoft Encarta (incl. Encarta Kids) Encarta wird von Microsoft nicht mehr weiterentwickelt. Die letzte verfügbare Version ist deshalb die Version 2009, sie enthält auch die Version Encarta Kids (kann nur zusammen mit Encarta installiert werden) Lizenzrechtlich ist die Weiterverwendung in den Schulen mit Microsoft geklärt, wobei die vorhandenen 1000 Lizenzen nur für einen Teil der Schulen reichen. Vorrang haben die Pflichtschulen. Schulen können Encarta in der letzten Version 2009 (oder auch in früheren Versionen) auf den Didaktik-PCs installieren, müssen jedoch dem Schulamt mitteilen auf wie vielen Stationen die Software installiert ist. Lehrkräfte können MS-Encarta unter den weiter unten genannten Bedingungen auch auf dem eigenen privaten PC installieren. Ausgabe von Datenträgern für die Installation auf privaten PCs/Notebooks Von MS Windows XP Professional und MS Office XP hat jede Schuldirektion zwei Sätze Datenträger erhalten. Von MS Office 2003 kann die Schuldirektion bei Bedarf eine Kopie eines Datenträgers beim Amt für Schulfinanzierung anfordern. Diese Datenträger (oder eine Arbeitskopie davon) darf die Schule den Lehrkräften leihweise für die Installation auf ihrem privaten PC zur Verfügung stellen. Die Lehrkraft unterschreibt eine Erklärung, dass Sie das Produkt nur im Zusammenhang AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Seite / Pag. 3 mit ihrer Unterrichtstätigkeit und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet und nach Ausscheiden aus dem Schuldienst unverzüglich vom PC entfernt. Die Erklärungen werden von den jeweiligen Schulen verwahrt. Über ein eigenes elektronisches Outlook-Formular mit dem Namen „Meldung_Microsoft_Lizenzen_Lehrpersonen“, welches in Outlook unter <Datei> <Neu> <Formular auswählen…> zu finden ist melden die Schulen dem Schulamt die Anzahl der auf diese Weise ausgegeben Softwarelizenzen. Für die private Installation von MS Office 2010 und MS Windows 7 steht den Lehrkräften ein Onlineshop zum Download zur Verfügung (Informationen auf der Internetseite des Schulamtes (http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/software.asp) oder unter www.snets.it). Dabei erhalten die Lehrkräfte auch eine persönliche Lizenznummer, die eine Installation auf einem privaten PC-Arbeitsplatz ermöglicht. Die Installation auf den Schul-PCs erfolgt ausschließlich von den beauftragten Wartungstechnikern mit eigenen Datenträgern, die aus lizenzerechlichen Gründen nicht an Lehrkräfte weitergegeben oder kopiert werden dürfen. Abgesehen von den oben genannten Microsoft-Produkten stehen den Schulen folgende Landeslizenzen zur Verfügung: 4. Antivirus MCAffee Dies Software kann für weitere drei Jahre auf allen Didaktik-PCs in allen Schulen installiert werden. Es ist keine Heimlizenz für die Lehrkräfte enthalten, das Produkt kann deshalb nicht von Lehrkräften auf privaten PCs installiert werden. Um den privaten PC zu schützen (wichtig!) stehen auch kostenlose Alternativen zur Verfügung (z.B. Microsoft Security Essentials oder Antivir, die Personal-Version von Avira usw.) Die Software wird in der Regel vom beauftragten DV-Techniker oder alternativ vom didaktischen Systembetreuer installiert und kann auf Antrag ausschließlich an diese ausgegeben werden. 5. Anipaint 3.0 Für alle Pflichtschulen steht eine Schullizenz von Anipaint 3.0 zur Verfügung, die auf allen Schul-PCs installiert werden darf. Die Lizenz umfasst auch die Nutzung der Software für die Lehrkräfte auf privaten PCs zur Vorbereitung und Einarbeitung, nicht jedoch die Weitergaben an Schüler. Alle Pflichtschulen haben einen Datenträger der Software erhalten. Alle weiteren Softwarepakete sind durch die jeweilige Schule zu beschaffen bzw. zu lizenzieren. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei im Einzelhandel erworbener Software üblicherweise um Einzellizenzen handelt, die dazu berechtigen, die Software auf einem (1) PC zu installieren. Von manchen Produkte stehen Sammel- oder Schullizenzen zur Verfügung, die jedoch ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein müssen. Prüfen Sie auch, ob für den gewünschten Verwendungszweck eventuell gleichwertige Freeware oder Open-Source-Produkte verfügbar sind, die beliebig oft installiert werden dürfen, ohne dass Lizenzgebühren anfallen. Johann Parigger | Amtsdirektor