Durchführungsbestimmungen bfv-Pokal A-Junioren
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Durchführungsbestimmungen bfv-Pokal A-Junioren
Badischer A-Junioren-Pokal 2015/16 Durchführungsbestimmungen (Stand 30.06.15) 1. Der Wettbewerb um den A-Junioren-Pokal des Badischen Fußballverbandes wird eigenständig durchgeführt, wobei sich der Sieger des Jahres 2015/2016 für den DFBJunioren-Vereinspokal in der Saison 2016/2017 qualifiziert. 2. Für den Verbandspokal der A-Junioren qualifizieren sich die beiden Finalisten der Kreispokalendspiele. Am Kreispokal nehmen auch die Mannschaften der Verbands- und Landesligen teil. 3. Zweite Mannschaften können auf eine Teilnahme am Wettbewerb verzichten. 4. Der unterklassige Verein besitzt automatisch Heimrecht. Diese Regelung hat Gültigkeit bis einschließlich Halbfinale. 5. In der ersten Verbandspokalrunde (26./27.03.16, Reduzierungsrunde) spielen die 18 Mannschaften, die sich auf Kreisebene qualifiziert haben (2 je Kreis). Die Paarungen und Freilose der ersten Runde werden ausgelost. 6. Die 18 Vertreter aus den Kreisen für die erste Pokalrunde auf Verbandsebene (Reduzierungsrunde) müssen bis zum 12. März 2016 an die bfv-Geschäftsstelle gemeldet werden. Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall würde der betroffene Kreis seine Plätze im Pokalwettbewerb verlieren. 7. Bei der Auslosung der zweiten Runde (Achtelfinale, Di., 12.04.16) wird jeweils aus zwei “Töpfen“ gelost, wobei sich im 1. Lostopf die Kreisvertreter und im 2. Lostopf die Bundesund Oberligisten befinden. Jeder Kreisvertreter erhält aus Lostopf 2 einen Gegner zugelost. Aus den in Lostopf 1 verbleibenden Mannschaften werden die weiteren Paarungen ausgelost. In der zweiten Runde spielen somit die Sieger aus Runde 1 (Reduzierungsrunde). Dazu kommen die Oberligisten und die Bundesligisten. Ab der dritten Runde (Viertelfinale, Di., 26.04.16) wird aus einem Lostopf gelost und über das gesamte Verbandsgebiet gespielt. Die Auslosung erfolgt nach Beendigung der 2. Runde. 8. Das Finale um den Badischen A-Junioren-Pokal findet am Samstag, 14. Mai 2016 (Pfingsten) auf einem neutralen Platz statt. Mit diesem Finale ist der Wettbewerb beendet. Der Sieger ist für den DFB-Junioren-Vereinspokal in der Saison 2016/2017 qualifiziert. 9. Bei den A-Junioren-Pokalspielen kann bis einschl. dem Halbfinale Eintritt erhoben werden. Die Eintrittspreise bis zum Halbfinale belaufen sich auf 2,50 Euro für Erwachsene und 1,00 Euro für Frauen sowie Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren. Mitgliederermäßigungen oder Dauerkarten haben keine Gültigkeit. Dem Gastverein sind 20 Gastkarten für Spieler und Betreuer rechtzeitig zu übersenden (alternativ können die Karten dem Gast bei der Ankunft ausgehändigt werden). Für den Eintrittskartenverkauf ist der Platzverein verantwortlich. Die Gäste haben die Möglichkeit, einen Vertreter zum Kassieren abzustellen. Bei Zustimmung beider Vereine kann auf die Erhebung von Eintrittsgeld verzichtet werden. In diesem Fall müssen die Schiedsrichterkosten vom Platzverein getragen werden. 10. Von den Einnahmen bei den Pokalspielen bis einschließlich Halbfinale werden zunächst die Schiedsrichterkosten abgezogen. Die Resteinnahmen werden wie folgt aufgeteilt: 40 % für den Platzverein und 60 % für den Gastverein. Reichen die Einnahmen zur Deckung der Schiedsrichterkosten nicht aus, muss der Restbetrag vom Platzverein getragen werden. Ansprechpartner Felix Wiedemann - Tel. 0721 40904-53 - Mail [email protected] Abteilung Spielbetrieb Badischer Fußballverband e.V. - Sepp-Herberger-Weg 2 - 76227 Karlsruhe Tel. 0721 40904-0 - Fax 0721 40904-24 - Mail [email protected] www.badfv.de 11. Beim A-Junioren-Pokalfinale wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 3€ für Erwachsene erhoben. Kinder und Jugendliche sind frei. 10% des Eintrittsgeldes gehen an den ausrichtenden Verein. Die restlichen Einnahmen (90%) fließen in den bfv-Sozialfond ein. Die Schiedsrichterspesen übernimmt der Verband. 12. Verantwortlich für den Badischen A-Junioren-Pokal ist der bfv-Jugendspielleiter. Organisatorisch erfolgt die Abwicklung über die bfv-Geschäftsstelle. Die Schiedsrichtereinteilung erfolgt über den Jugendspielverteiler des Verbandes. Etwaige Vergehen werden vom zuständigen Jugend-Verbandssportrichter behandelt. 12. Gespielt wird nach den im Rahmenterminkalender vorgegebenen Terminen (s. u.), wobei Verlegungen nur in gegenseitigem Einvernehmen und nach Genehmigung durch die bfv-Geschäftsstelle vorgenommen werden können. Die Austragung muss grundsätzlich vor dem ursprünglichen Termin liegen. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Ist kein Sieger ermittelt, erfolgt eine Verlängerung von 2 x 15 Minuten. Steht die Begegnung dann immer noch unentschieden, wird der Gewinner durch ein Elfmeterschießen ermittelt. Spielberechtigt im Pokal sind Spieler, die das Spielrecht für Freundschaftsspiele besitzen. 13. Der Platzverein ist verpflichtet, unmittelbar nach Spielende das Ergebnis per Internet an das DFBnet (www.DFBnet.org) zu melden. Bei allen Spielen muss der elektronische Spielberichtsbogen verwendet werden. Terminübersicht für den Badischen A-Junioren-Pokal 2015/16 bis 12.03.16: Kreis) Meldung der Kreisvertreter (2 Mannschaften pro Sa./So., 26./27.03.16: 1. Runde (Reduzierungsrunde) (nur Kreisvertreter) Dienstag 12.04.16: 2. Runde (Achtelfinale) mit insgesamt 16 Mannschaften (? Mannschaften aus 1. Runde, ? Bundesligisten und ? Oberligisten), Auslosung aus 2 Töpfen Dienstag 26.04.16: 3. Runde (Viertelfinale) mit 8 Mannschaften Donnerstag 05.05.16 (Himmelf.): Halbfinale, 4 Mannschaften Samstag 14.05.16 (Pfingsten): Finale auf neutralem Platz 2