01I0011-11 SV 2011-V00040 Konzeption Häfler
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2 Ausfertigungen: STADT FRIEDRICHSHAFEN Sitzungsvorlage DI, DII, DIII; AVL, BSU (3x), OB-Presse, PL, SBA (2x), OVA, OVE, OVK, OVR Umweltschutzamt und Landwirtschaftsamt Bodenseekreis Drucksache-Nr. 2011 / V 00040 Dienststelle: Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt Abteilung Umwelt und Naturschutz (BSU-AUN) Aktenzeichen: BSU-AUN / Sm 01I0011-11 SV 2011-V00040 Konzeption Häfler Obstwiesenprogramm - Stand 2202-2011.doc Kosten: Datum, Unterschrift: 22.02.2011 Zuschüsse bzw. Beiträge: Hans-Jörg Schraitle Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): ja FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN nein einmalige Kosten jährliche Folgekosten: Personalkosten: Sachkosten: Betrag: EUR Betrag: Betrag: einmalige Einnahme(n) Betrag: EUR laufende (jährlich) Betrag: EUR 0 15.000 EUR EUR MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT: BM Hauswald _______________ I. BM Dr.-Ing. Köhler _______________ Betreff: Oberbürgermeister DVD Zeitdauer des Tagesordnungspunktes: Vortrag / Experte: Gremium: Vorberatung/Datum .pdf-, htmDateien Video (VHS) 20 Minuten Bertrand Schmidt, BSU-AUN vorgesehene Entscheidung/Datum öffentlich OV Ettenkirch 15.03.2011, 18.30 Uhr X OV Raderach 15.03.2011, 20 Uhr X OV Ailingen 16.03.2011, 17 Uhr X OV Kluftern 16.03.2011, 19 Uhr X Umwelt- und Verkehrsausschuss VMH VMH Noch bereitzustellen: Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 1 Arbeitstag vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. Folien (ungeeignet) VWH VWH Zur Verfügung stehende Mittel auf Fipo 1.1200.6250.000, Städtische Umwelt-, Natur- und Artenschutzmaßnahmen (Planansatz und Haushaltsausgabenrest lfd. Jahr); „Häfler Obstwiesenprogramm“ – Konzeption MS Office 2003 Dateien (inkl. ppt, .mpp) Städt. Haushalt Haushalt Zepp.Stiftung ________________ 24.03.2011 Deckungsvorschlag: Bereitstellung im Zuge der HH-Planung 2012 Gemeinderat Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.): UVA, 23.05.2003, SV 2003 / V 00134, Stadtbiotopkartierung – Fertigstellung der Grundlagenkartierung und Auswertung der Ergebnisse 0 EUR 15.000 EUR EUR Beschlussantrag: (ggf. Fortsetzungsblatt verwenden) 1. Das Konzept für ein Häfler Obstwiesenprogramm mit durchgeführten Modellprojekten wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Förderung von Landwirten und ehrenamtlichen Initiativen und fachkundigen Bürgern wird begrüßt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis Herbst 2011 eine mit der Landwirtschaft abgestimmte Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorzulegen. nichtöffentl. X HSt.: 1.1200.6250.000 HSt.: Ab dem Haushalt 2012 sind auf Fipo 1.1200.6250.000 des BSU wieder jährlich 15.000 Euro einzustellen, um das geplante Anreizprogramm für Landwirte und Privatpersonen zur Pflege und Sanierung überalteter Hochstammobstbäume in den nächsten Jahren umsetzen sowie bürgerschaftliche Initiativen unterstützen zu können. Häfler Obstwiesenprogramm – Konzeption Sitzungsvorlage 2011 / V 00040 Seite 3 von 10 01I0011-11 SV 2011-V00040 Konzeption Häfler Obstwiesenprogramm - Stand 22-02-2011.doc Häfler Obstwiesenprogramm – Konzeption Sitzungsvorlage 2011 / V 00040 Seite 4 von 10 01I0011-11 SV 2011-V00040 Konzeption Häfler Obstwiesenprogramm - Stand 22-02-2011.doc © Häfler Obstwiesenprogramm Weiternutzung, Schutz und Pflege 1. Was sind die Inhalte und Zielsetzungen? Das Häfler Obstwiesenprogramm ist ein Aktionsprogramm zum Erhalt von Obsthoch- + Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit Sanierung alter Obstwiesen Neuanlage von Obstwiesen Regionale Vermarktung Bürgerschaftliche Initiativen, Umweltbildung Anreizprogramm mit Pflegeprämien in Abstimmung mit dem Bodenseekreis (Streuobstwiesenförderprogramm, Sortenerhaltungsprogramm, MEKA) Neupflanzung inkl. Mahd, Beweidung in Abstimmung mit dem Bodenseekreis (Kreispflegeprogramm, MEKA) Bag in Boxes Streuobst-Paten, Obstfachwarte stämmen auf städtischen und privaten Flächen und fördert Pflegemaßnahmen von Landwirten und Bürgern. Ziel des Anreizprogramms ist es, 10 % des Häfler Bestandes an Hochstammobstwiesen in den nächsten 10 Jahren pflegen zu lassen und damit wieder eine Nutzung und eine Erhaltung zu ermöglichen, um dem schnellen Verlust alter Obstbaumbestände entgegenzuwirken. Über angemessene Pflegesätze können Landwirte bzw. beauftragte Baumpfleger bei Erst- und Folgepflegemaßnahmen gefördert werden (vgl. Pkt. 5). Weiterhin werden ehrenamtliche Initiativen unterstützt und es soll ein Netzwerk aus fachkundigen Bürgern und Obstfachwarten aufgebaut werden, um auch neue praktische Kulturlandschafts-, Schul- und Umweltbildungsprojekte anzustoßen. Zentrale Bausteine des Häfler Obstwiesenprogramms sind (vgl. Abb. 1): Sanierung alter Obstwiesen, Förderung von Pflegeschnitten in Hochstammobstwiesen; Schutz durch Nutzung: Nachpflanzungen, Grünlandunternutzung. Neupflanzung von Obstwiesen und Anlage von Kleinbiotopen. Beweidung, Grünlandunternutzung Regionale Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Abfüllung von Apfelsaft in „Bag in Boxes“ im Rahmen von Aktionstagen. Pflege und Revitalisierung von Obsthochstämmen inkl. Entmistelung und Nachpflanzung Bürgerschaftliche Initiativen, Umweltbildung Grünes Klassenzimmer, Förderung Kleinbiotope anlegen ( z.B. Insektenhotel, Asthaufen, Hecke, Tümpel) Beweidung, Grünlandunternutzung Mobile Presse, Saft pressen von eigenen Obstbäumen Öffentliche Obsternte/ -feste Austausch Produzent und Verbaucher Schülerfirmen in Schulen mit Saft und Dörrobst Umweltbildung Grünes Klassenzimmer, ErlebnisExkursionen Netzwerk von Akteuren (z.B. Landwirte, BUND Streuobstgarten Weilermühle, Apfelsaftprojekt, IOB, KOB, LOGL e.V.) „Aufgeladene Produkte“ Wochenmärkte, Kochkurse, Obstrezepte Entfernen von Brombeergestrüpp von ehrenamtlichen Streuobst-Paten und Obstfachwarten für den Obstbaumschnitt, Schulprojekte. Das Förderprogramm wird vom Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt, Abteilung Umwelt und Naturschutz in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsamt und dem Konzeptionen zur Entwicklung von Modellflächen auf städtischen und privaten Flächen Stadtbiotopkartierung – Evaluation und Monitoring Städtische Obstwiesenflächen als Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) entwickeln GIS Anwendbarkeit, lokale Flächenstudien zur Bestandsentwicklung Umweltschutzamt des Bodenseekreises aufgelegt und betreut. Abb. 1: Zentrale Bausteine und Grundlagen des Häfler Obstwiesenprogramms Häfler Obstwiesenprogramm – Konzeption Sitzungsvorlage 2011 / V 00040 Seite 5 von 10 Häfler Obstwiesenprogramm – Konzeption Sitzungsvorlage 2011 / V 00040 01I0011-11 SV 2011-V00040 Konzeption Häfler Obstwiesenprogramm - Stand 22-02-2011.doc 01I0011-11 SV 2011-V00040 Konzeption Häfler Obstwiesenprogramm - Stand 22-02-2011.doc 2. d. Welche Zielgruppen sollen erreicht und welche Maßnahmen gefördert werden? Seite 6 von 10 Ohne aktive Pflegemaßnahmen, die für die Landwirte bzw. Eigentümer kostendeckend sind, können die zunehmend brachfallenden alten Obstbaumwiesen nicht erhalten werden. Sie vergreisen und vermisteln, Brombeeren breiten sich Landwirte, ehrenamtliche Umweltinitiativen und Privatpersonen werden beim Pflege- aus und schlussendlich brechen sie zusammen. Es gilt das Motto „Schutz durch schnitt, der Neupflanzung, der Nutzung und Vermarktung unterstützt. Nutzung“ sowohl der Bäume als auch des Grünlandes (Beweidung, Mahd). Die Attraktivität einer Weiternutzung muss deshalb durch eine Förderung verbessert Insbesondere alte ungepflegte Bäume sollten geschnitten werden, um ihre Stabilität, werden. Vitalität und Nutzbarkeit zu verbessern. Diese Bäume haben für das Landschaftsbild und als Strukturelement und Lebensraum für Tiere eine hohe Bedeutung. e. Flächennutzungs- und Landschaftsplan (Baugesetzbuch und Landesplanungsgesetz) einschließlich kommunaler Umweltplanungsinstrumente wie die Stadtbio- Es sind kostendeckende finanzielle Anreize geplant, damit Landnutzer ihre Bäume pfle- topkartierung Friedrichshafen und Biotopvernetzungsplanungen Ailingen und gen bzw. die Bäume von Obstfachwarten fachgerecht geschnitten werden können, wel- Kluftern machen klare Aussagen zu Grünland und Hochstammobstwiesen. Diese che von der Stadt bezahlt werden. Lebensraumtypen sollten als landschaftsgliedernde Elemente erhalten und wo möglich entwickelt werden. f. 3. a. Biotopverbunds von 10 % der Fläche. Diese Aufgaben betreffen die Landkreise Der heutige Pflege- und Vitalitätszustand der Streuobstwiesen ist oft schlecht schaftselemente wie z.B. den Streuobstwiesen können die gesetzlichen Ziele er- und führt zunehmend zum Zusammenbruch der überalterten Bestände. Ohne reicht werden. ausreichenden Erziehungs- und Pflegeschnitt so wie Mahd oder Beweidung des b. und Kommunen. Nur mit der Einbindung ökologisch hochwertiger Kulturland- g. Baden-Württemberg besitzt 63 % der bundesweit noch vorhandenen Hoch- Unterwuchses verlieren die Bäume ihre Stabilität und Nutzqualität. stammobstwiesen und damit eine landesweite Schutzverantwortung für diesen Mit Stand 1998 der Stadtbiotopkartierung wurden in Friedrichshafen 264 Streu- Biotoptyp. Auch andere Kommunen in Landesteilen mit vielen Hochstammobst- obstwiesen mit einer Gesamtfläche von 197 ha erfasst, das entsprach 2,8 % der wiesen, wie Ludwigsburg und Filderstadt, haben in den letzten Jahren ein För- Gemarkungsfläche. Derzeit sind davon noch ungefähr 160 ha Streuobstwiesen- derprogramm Streuobstwiesen aufgelegt. fläche auf ca. 2,2 % der Gemarkungsfläche erhalten; das bedeutet einen Verlust h. Bestehende Obstwiesen sind wichtige gliedernde Elemente und Freiräume für von ca. 3 ha Fläche oder ca. 250 alten Obstbäumen pro Jahr. In den letzten 12 die Naherholung. Friedrichshafen gehört zu den Kommunen, die eine besondere Jahren gingen so etwa weitere ein Fünftel der Streuobstwiesenflächen auf Ge- Prägung durch die historische Streuobstwiesennutzung erfahren hat. markung Friedrichshafen verloren. Dies ist auch das Ergebnis einer aktuellen Bachelorarbeit (R. Bildstein) zu Hochstamm-Obstwiesen in Kluftern. c. Durch das Bundesnaturschutzgesetz besteht die Zielsetzung eines landesweiten Was sind die wichtigsten Gründe für ein städtisches Förderprogramm? i. Mit der Sanierung bzw. Neuanlage von Hochstamm-Obstwiesen auf städtischen Flächen sollen vorbildliche Aufwertungen erzielt sowie Artenschutzmaßnahmen Der schleichende Verlust von Streuobstwiesen bedeutet auch eine Abnahme der umgesetzt werden (z. B. Schutz bedrohter Vogelarten wie des Gartenrotschwan- Strukturvielfalt, der Biodiversität sowie der Sorten- und Artenvielfalt. Der Verlust zes, „Vogel des Jahres 2011“, oder Förderung von Honig- und Wildbienen als von Obstbäumen an Wegen und in der Kulturlandschaft haben auch Auswirkun- Bestäuber). gen auf die Wohn- und Erholungsqualität, sprechen blühende große Bäume mit Unterweidung Menschen doch besonders an. Häfler Obstwiesenprogramm – Konzeption Sitzungsvorlage 2011 / V 00040 Seite 7 von 10 Häfler Obstwiesenprogramm – Konzeption Sitzungsvorlage 2011 / V 00040 Seite 8 von 10 01I0011-11 SV 2011-V00040 Konzeption Häfler Obstwiesenprogramm - Stand 22-02-2011.doc 01I0011-11 SV 2011-V00040 Konzeption Häfler Obstwiesenprogramm - Stand 22-02-2011.doc 4. Tab. 1: Geplante Fördersätze für Pflegemaßnahmen von Obstbäumen (Entwurf) Welche Erfahrungen liegen vor? Über die von der städtischen Umweltabteilung im BSU mit Projektpartnern begonnenen Erstpflege vorbildliche Modellprojekte konnten seit 2008 Erfahrungen gesammelt werden: mittelgroßer Obstbaum (5-8 m D, < 8 m H) 25 Euro * Modellprojekt 1: „Streuobstwiese Bunkhofer Esch“; städtische Fläche, 2,28 ha großer Obstbaum (> 8-10 m D, < 10 m H) 40 Euro Größe, kartiertes Stadtbiotop, Sanierung durch Pflegeschnitt, Biotopaufwertung, sehr großer Obstbaum (> 10 m D, > 10 m H) Abstimmung vor Ort, Einzelbaumentscheidung, teilweise Hubsteiger sinnvoll Nachpflanzung, Ökokontomodellfläche, Modellprojekt 2: „Panorama-Obstgarten Berg“; private Fläche, 0,42 ha Größe, kartiertes Stadtbiotop, Sanierung, Grünlandpflege, Vermarktung, Umweltbildung, Apfelsaftprojekt Bag in Boxes. 60-200 Euro Folgepflege frühestens drei Jahre nach Erstpflege bzw. Neupflanzung Erziehungsschnitt und Baumscheibenpflege junger Obstbaum (> 2-5 m D, < 8 m H) Auch städtische Obstbaumwiesen wurden gepflegt und es wurde damit begonnen, 8 Euro mittelgroßer Obstbaum (> 5-8 m D, < 8 m H) 13 Euro ** Maßnahmen in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Obstbau Bavensdorf (KOB) großer Obstbaum (> 8-10 m D, > 8 m H) 20 Euro durch. Weitere Partner bei der privaten Fläche in Ailingen sind der AK Umwelt Ailingen, sehr großer Obstbaum (> 10 m D, > 10 m H) lückige Bestände durch Nachpflanzung zu verjüngen. Die Stadtverwaltung führt diese 30-100 Euro die Stiftung Liebenau und die Ortsverwaltung Ailingen. * 5. Welche Fördersätze sind für Pflegemaßnahmen von Obstbäumen geplant? Grundsätzlich soll das bestehende Streuobstförderprogramm des Landratsamtes Bo- ** D H gemeint sind insbes. Hochstamm-Apfelbäume, die gemäß repräsentativer Untersuchung in Kluftern 84 % aller Obstbäume in Hochstammobstwiesen ausmachen, Birnbäume sind mit 9 % vertreten, Kirsche, Zwetschge und Walnuss zusammen mit 7 %. In Anlehnung an die bestehende Pflegeprämie aus dem Programm des Landratsamtes Durchmesser Höhe denseekreis in vielen Punkten übernommen und aufgestockt werden. Anders als im Förderprogramms des Kreises mit pauschalen Pflegesätzen von 13 Euro für alle Baum- Geförderte Bäume müssen fünf Jahre erhalten werden. Jeder Baumbestand wird vor kategorien werden im Häfler Obstwiesenprogramm die Sätze gestaffelt und es soll kei- der bewilligten Pflege besprochen und danach im geschnittenen Pflegezustand abge- ne Förderbeschränkung von 15 Bäumen pro Antragsteller geben, um gerade auch grö- nommen. Der Obstbaumschnitt richtet sich nach den Ausbildungsrichtlinien des LOGL ßere und arbeitsaufwändige Bestände in die Sanierungspflege zu bekommen. e.V. (Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg). Die in Tabelle 1 genannten Sätze verstehen sich als Diskussionsgrundlage und werden derzeit noch mit dem Landratsamt Bodenseekreis und mit Vertretern der Landwirtschaft abgestimmt. 6. Welche Fördersätze sind für Neupflanzungen von Obstbäumen geplant? Eine Beteiligung am Sortenerhaltungsprogramm und Streuobstwiesen-Förderprogramm des Bodenseekreises wird angestrebt. In diesem Programm werden die Jungbäume vergünstigt für 8 Euro abgegeben. Die städtische Umweltabteilung rechnet bei Beteiligung an den Programmen pauschal für bereitgestellten Jungbaum, Pflock, Anbindematerial, Wurzelschutz sowie Rindenverbissschutz etwa mit 20 Euro Kosten pro Baum. Häfler Obstwiesenprogramm – Konzeption Sitzungsvorlage 2011 / V 00040 Seite 9 von 10 Häfler Obstwiesenprogramm – Konzeption Sitzungsvorlage 2011 / V 00040 Seite 10 von 10 01I0011-11 SV 2011-V00040 Konzeption Häfler Obstwiesenprogramm - Stand 22-02-2011.doc 01I0011-11 SV 2011-V00040 Konzeption Häfler Obstwiesenprogramm - Stand 22-02-2011.doc 7. konkreter Pflege- und Biotopmaßnahmen vor Ort wichtig. Interessierte Personen aus Welches Fördervolumen ist für private Hochstammobstwiesen geplant? Mit einer Ausstattung von 10.000 Euro pro Jahr kann die Stadt Friedrichshafen ein effektives Anreizprogramm für private Antragsteller auflegen, mit dem Fördermaßnahmen auf jährlich ca. 1,5 % Flächen der vorhandenen Häfler Hochstammobstwiesen umgesetzt werden können. Es sind geplant: a) Für Sanierung und Pflege ca. 8.000 Euro pro Jahr b) Für Nachpflanzungen / Neupflanzungen ca. 2.000 Euro pro Jahr. Das Antragsverfahren soll einfach und unbürokratisch gehandhabt werden. der Landwirtschaft, der Bürgerschaft, den Naturschutzverbänden sowie den AgendaInitiativen könnten bei dem Programm ehrenamtlich mitarbeiten. Für Öffentlichkeitsarbeit, Förderung von Kleinprojekten, Umweltbildung und Weiterbildungsmaßnahmen sind 2.500 Euro pro Jahr vorgesehen. 10. Welche Maßnahmen setzt die Stadt auf den eigenen Hochstammobstwiesen um? Auch städtische Flächen mit Hochstamm-Obstbäumen sollen aufgewertet werden. Hierzu werden Sanierungsschnitte und Nachpflanzungen im Rahmen des Ökokontos 8. Gibt es Vermarktungsinitiativen und kulinarische Aktionen? Es besteht die Notwendigkeit, Eigentümer kleiner Obstbaumbestände und deren Nutzung zu unterstützen. Gedacht ist an „Apfelsaft-Tage“, wobei mit mobilen Pressen Kleinmengen von 2 Tonnen pro Tag öffentlichkeitswirksam gepresst und in „Bag in Boxes“ abgefüllt werden können. Bei Apfelfesten kann auch Dörrobst mit Kindern hergestellt werden. Das erfolgreiche „Apfelsaftprojekt“ der Naturschutzverbände in der Region BodenseeOberschwaben bietet ebenfalls Chancen weiteres Mostobst im Rahmen dieser Aufpreiskampagne zu vermarkten. Über Schülerfirmen und Pflegepatenschaften könnten in Schulkantinen Angebote von naturtrübem Apfelsaft eingerichtet werden. Insgesamt sind hierfür 2.500 Euro pro Jahr durchgeführt. Bei ausgewählten Flächen werden Pflegeschnitte und Nachpflanzungen mit Landwirten vor Ort bzw. mit dem Kompetenzzentrum Obstbau (KOB) vorgenommen und diese Flächen dann mit begleitenden Biotopmaßnahmen aufgewertet (z.B. Modellprojekt 1, Bunkhofer Esch, vgl. Kap. 4). Im Zuge der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen nach Eingriffen in den Naturhaushalt durch neue Baugebiete werden auch Obsthochstämme nachgepflanzt (z.B. an der Unteren Mühlbachstraße in Schnetzenhausen; Grünfläche Buchschach südlich der Bebauungsfläche Reiterweg / Diamantstraße). Im Rahmen der Aktion „200 Jubiläumsbäume für Friedrichshafen“ ist im Jahr 2011 konkret geplant in verschiedenen Ortsteilen Obstbaumreihen und „Bürger-Obstwiesen“ aus gespendeten Bäumen anzupflanzen. vorgesehen. 11. 9. Wie soll bürgerschaftliches Engagement gefördert werden? Ein Netzwerk aus fachkundigen Obstfachwarten für den Obstbaumschnitt soll ausgebaut werden. Eine Ausbildung soll über den Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. (LOGL) und die Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau Bavendorf (KOB) ermöglicht werden. Weiterhin ist ein Netzwerk aus ehrenamtlichen Streuobst-Paten geplant. Die Häfler Streuobst-Paten sollen vor Ort beraten können, Kampagnen von Initiativen vorbereiten und begleiten sowie Ansprechpartner für die Verwaltung sein, damit lokale Projekte mit städtischer Unterstützung umgesetzt werden können. Sie sind auch für die Umsetzung Wie sieht die Gesamtfinanzierung des Häfler Obstwiesenprogramms aus? Die oben skizzierten Maßnahmen (Abb. 1 in Kap. 1, sowie Kap. 7 bis 9) erfordern ein Volumen von jährlich ca. 15.000 Euro. Die Fipo 1.1200.6250.000 Städtische Umwelt-, Natur- und Artenschutzmaßnahmen hatte bis zum Haushaltsjahr 2009 einen Ansatz von 10.000 Euro und wurde mit dem Sparhaushalt 2010 auf 0 Euro gesetzt. Eine erfolgreiche Umsetzung des Programms erfordert künftig, d.h. ab 2012 eine Ausstattung mit insgesamt 15.000 Euro pro Jahr.