Häufige Fragen - Wirtschaftsprüferkammer

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Häufige Fragen - Wirtschaftsprüferkammer
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Allgemeine Fragen
1. Was ist die Vollmachtsdatenbank der Wirtschaftsprüferkammer?
Die Vollmachtsdatenbank der Wirtschaftsprüferkammer ist eine internetbasierte Softwarelösung für
Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften mit folgenden Funktionalitäten
(siehe hierzu auch Neu auf WPK.de vom 8. April 2014):

Elektronische Verwaltung der von Mandanten schriftlich erteilten Vollmachten

Berechtigung für den Zugriff und Abruf auf die bei der Finanzverwaltung elektronisch
gespeicherten Daten des Mandanten und für den Abruf zur weiteren Verarbeitung in den
jeweiligen Kanzleiprogrammen.
Sie ist abzugrenzen von der Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern. Organisatorisch
gesehen handelt es sich um zwei getrennte Datenbanken, die mit den jeweils relevanten
Berufsregisterdaten befüllt werden: Die Vollmachtsdatenbank der Wirtschaftsprüferkammer mit den
Berufsregisterdaten der WP/vBP, die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammer mit den
Berufsregisterdaten der Steuerberater. Eine systemseitige Verknüpfung findet nicht statt (Siehe hierzu
auch Frage 25).
2. Auf welche Daten des Mandanten kann man zugreifen?
Seit März 2014 können WP/vBP im Rahmen der Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) auf die bei
der Finanzverwaltung gespeicherten Daten der Mandanten zugreifen, diese können aber nicht in das
jeweils eingesetzte Einkommensteuerprogramm übernommen werden. Darunter fallen folgende
Informationen (siehe hierzu auch Neu auf WPK.de vom 8. April 2014):

vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten

Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen

Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen

Vorsorgeaufwendungen sowie

Name, Adresse und weitere Grundinformationen
3. Wo erhalte ich Zugang zur Vollmachtsdatenbank?
Auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer unter www.wpk.de/vollmachtsdatenbank. Dort
erhalten Sie über den Button „Zur Vollmachtsdatenbank“ Zugang zur Vollmachtsdatenbank der
WPK.
4. Welche Kosten entstehen mir für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank?
Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet. Pro Vollmacht und
Kalenderjahr stellt die DATEV 0,60 € in Rechnung. Zudem ist ein Kartenlesegerät im Handel zu
erwerben. Dieses kostet durchschnittlich 25,00 € bis 30,00 €. Die WPK erhebt zudem für die
Ausstellung bzw. Registrierung eines Zugangsmediums einmalig folgende Gebühren: 50 € für die
Beantragung einer Zugangskarte und 35 € für die Registrierung einer bereits vorhandenen DATEV
SmartCard classic für Berufsträger[1].
Schritt 1: Mandantenvollmachten einholen
5. Benötige ich eine schriftliche Vollmacht des Mandanten? Muss ich diese aufbewahren?
Die Finanzverwaltung wird stichprobenhaft kontrollieren, ob die mittels der Vollmachtsdatenbank
übermittelten Mandantenvollmachten auch tatsächlich vorliegen. Daher muss die unterzeichnete
Mandantenvollmacht in Papierform in Ihrer Praxis aufbewahrt werden. Eine Übersendung des
unterzeichneten Vollmachtformulars an die WPK ist keinesfalls erforderlich.
Das standardisierte Vollmachtsformular des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.
6. Muss ich das Vollmachtsformular des Bundesfinanzministeriums nutzen?
Sofern Sie die Mandantenvollmachten elektronisch über die Vollmachtsdatenbank an die
Finanzverwaltung übermitteln wollen, ist der Einsatz des standardisierten Vollmachtformulars des
Bundesfinanzministeriumsunabdingbar. (Siehe hierzu auch das BMF-Schreiben vom 10. Oktober
2013.)
7. Wie weit geht der Umfang der Mandantenvollmacht?
Die Mandantenvollmacht berechtigt den WP/vBP zur umfassenden Vertretung in Steuersachen. Der
Mandant muss diejenigen Steuerarten und sonstige Angelegenheiten ankreuzen, für welche die
Vollmacht nicht gelten soll. Um die Pflege der Vollmachtsdatenbank Ihren Mitarbeitern übertragen zu
können, muss Ihr Mandant Sie ausdrücklich berechtigen Untervollmachten zu erteilen.
Hinweis: Stellen Sie sicher, dass das Kästchen „Untervollmachten“ auf dem Vollmachtsformular
bereits angekreuzt ist, bevor Sie ihm das Formular zur Unterschrift vorlegen.
Das standardisierte Vollmachtsformular des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.
8. Was ist mit der Bekanntgabevollmacht? Kann ich diese per Vollmachtsdatenbank
elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln oder muss ich diese weiterhin in Papierform
übermitteln?
Die Finanzverwaltung ist aktuell noch nicht in der Lage elektronisch alle Daten des
Vollmachtsformulars zu erfassen. Lediglich die Bevollmächtigung zum Datenabruf kann mittels
Datenbank an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Sie können die Bekanntgabevollmacht Ihres
Mandanten noch nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln, sondern müssen diese —
sofern diese der Finanzverwaltung nicht schon vorliegt — in Papierform vorlegen.
Das standardisierte Vollmachtsformular des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.
Schritt 2: Zugangsmedium beantragen und identifizieren
9. Wer kann eine Zugangskarte beantragen/vorhandene DATEV SmartCard classic für
Berufsträger[1] registrieren („freischalten“)?
Bei jedem Zugang zur Vollmachtsdatenbank der WPK müssen Sie sich über ein Zugangsmedium
autorisieren. Dieses kann entweder eine WPK-Zugangskarte sein oder, sofern Sie DATEV-Mitglied
sind, eine vorhandene DATEV SmartCard classic für Berufsträger[1]. Der Kreis der Personen, die eine
WPK-Zugangskarte beantragen bzw. eine DATEV SmartCard classic für Berufsträger[1] registrieren
(„freischalten“) können, ist aus rechtlichen und organisatorischen Gründen auf folgende natürliche
Personen, die als WP oder vBP bestellt sein müssen, beschränkt:

WP/vBP in Einzelpraxis mit Sitz in Deutschland

Sozien einer Sozietät

Partner einer Partnerschaftsgesellschaft

Gesetzliche Vertreter von Berufsgesellschaften

Niederlassungsleiter von Berufsgesellschaften (für ihre Niederlassung)
Angestellte WP/vBP sowie gesetzliche Vertreter von Berufsgesellschaften, die nicht als WP/vBP
bestellt sind, können keine eigene WPK-Zugangskarte erhalten bzw. eine DATEV SmartCard classic
für Berufsträger[1] „freischalten“ lassen. Diesen Personen kann allerdings in der VollmachtsdatenbankAnwendung eine Untervollmacht zum Arbeiten in der Vollmachtsdatenbank erteilt werden, sofern der
Mandant der Erteilung von Untervollmachten auf der Mandantenvollmacht zugestimmt hat
(siehe Frage 7).
Die jeweiligen Antragsformulare finden Sie hier.
10. Können die Leiter einer Niederlassung eine eigene WPK-Zugangskarte für ihren Standort
beantragen bzw. eine DATEV SmartCard classic für Berufsträger[1]registrieren („freischalten“)?
Niederlassungsleiter können, auch wenn sie keine gesetzlichen Vertreter ihrer Gesellschaft sind, eine
Zugangskarte zur Vollmachtsdatenbank der WPK für die entsprechende Niederlassung beantragen
oder eine bereits vorhandene DATEV SmartCard classic für Berufsträger[1] „freischalten“ lassen
(siehe Frage 9). Damit können sie ihre Niederlassung registrieren und die auf die Niederlassung
erteilten Vollmachten verwalten. Die Gesellschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zur
Vollmachtsdatenbank für die Niederlassung gesichert ist, sobald der Niederlassungsleiter aus der
Gesellschaft ausscheidet.
Die jeweiligen Antragsformulare finden Sie hier.
11. Wo kann ich eine WPK-Zugangskarte bestellen?
Die WPK-Zugangskarte können Sie bei Ihrer Wirtschaftsprüferkammer bestellen. Alternativ können
Sie eine bereits vorhandene DATEV SmartCard classic für Berufsträger[1] bei Ihrer
Wirtschaftsprüferkammer registrieren lassen. In beiden Fällen nutzen Sie bitte das entsprechende
Antragsformular. Die WPK-Zugangskarte geht Ihnen zusammen mit Ihrem Identifizierungsformular
(siehe Frage 15) per Post zu. Mit separater Post erhalten Sie zudem eine Transport-PIN, welche Sie
bei jeder Anmeldung zur Vollmachtsdatenbank der WPK eingeben müssen.
12. Was kostet das Beantragen bzw. Registrieren der Karten?
Die WPK erhebt für die Ausstellung bzw. Registrierung eines Zugangsmediums einmalig folgende
Gebühren:

für das Beantragen einer WPK-Zugangskarte 50 €

für das Registrieren einer DATEV SmartCard classic für Berufsträger[1] 35 €
Die jeweiligen Antragsformulare finden Sie hier.
13. Warum muss ich der Datenübertragung aus meinem Berufsregister zustimmen?
Die Verwendung Ihrer Berufsregisterdaten ist erforderlich, um gegenüber der Finanzverwaltung
sicherzustellen, dass Sie tatsächlich als Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer bestellt sind.
Änderungen Ihrer Daten sollten Sie aus diesem Grund zeitnah der WPK mitteilen, damit diese im
Berufsregister eingetragen und in die Vollmachtsdatenbank übernommen werden können.
14. Wie finde ich heraus, was ich für eine/n DATEV SmartCard/mIDentity Stick habe?
Die SmartCard User-ID finden Sie entweder aufgedruckt auf Ihrer SmartCard oder auf Ihrem PC
unter Start > alle Programme > DATEV > Basissoftware > Sicherheitssoftware pro. Öffnen Sie
das Sicherheitspaket pro und wählen Sie die Registerkarte „SmartCard“.
15. Warum muss ich bei der WPK-Zugangskarte ein Identifizierungsformular für die DATEV
ausfüllen?
Die Finanzverwaltung überprüft aus Sicherheitsgründen bei jedem Abruf von Steuerdaten die Signatur
der verwendeten SmartCard (auch die WPK-Zugangskarte ist eine SmartCard). Wenn diese nicht
identifiziert ist, erhalten Sie keinen Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung hinterlegten Daten. Sie
erhalten zusammen mit der WPK-Zugangskarte das Identifizierungsformular per Post zugeschickt.
Senden Sie dieses bitte ausgefüllt und unterschrieben an die DATEV. Sofern Sie als DATEV-Mitglied
schon über eine DATEV SmartCard classic für Berufsträger[1] verfügen, werden Sie Ihre Karte in der
Regel identifiziert haben. Wenn Sie Ihre DATEV SmartCard classic noch nicht identifiziert haben oder
Zweifel haben, können Sie dieses mittels der Verzeichnisabfrage überprüfen (siehe hierzu Frage 16).
16. Wie kann ich überprüfen, ob meine WPK-Zugangskarte/DATEV SmartCard classic für
Berufsträger[1] auch tatsächlich für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung identifiziert ist?
Über die Verzeichnisdienstabfrage können Sie nachprüfen, ob Ihre WPK-Zugangskarte/DATEV
SmartCard classic für Berufsträger[1] bereits identifiziert ist. Sofern Sie bereits über eine DATEV
SmartCard classic für Berufsträger[1] verfügen, wird diese in der Regel nach schon identifiziert sein.
Sollte Ihre DATEV SmartCard classic für Berufsträger[1] noch nicht identifiziert sein, können Sie das
Identifizierungsformular auch hier abrufen.
Schritt 3: Technische Anforderungen sicherstellen
17. Welche technischen Voraussetzungen (Kartenleser, Software, System etc.) benötige ich zur
Nutzung der Vollmachtsdatenbank?
Sie benötigen:

einen PC mit Internetzugang
Folgende Betriebssysteme werden unterstützt:
o
Microsoft Windows Vista und Internet Explorer 8 oder Internet Explorer 9
Bei 64-Bit-Betriebssystemen kann die Vollmachtsdatenbank nur mit dem Internet
Explorer 32-Bit genutzt werden. Der Internet Explorer 64-Bit wird nicht unterstützt.
o
Microsoft Windows 7 und Internet Explorer 8, Internet Explorer 9, Internet
Explorer 10 oder Internet Explorer 11
Bei 64-Bit-Betriebssystemen kann die Vollmachtsdatenbank nur mit dem Internet
Explorer 32-Bit genutzt werden. Der Internet Explorer 64-Bit wird nicht unterstützt.
o
Microsoft Windows 8 und Internet Explorer 10 oder Internet Explorer 11
(Details zu den unterstützten Betriebssystemen finden Sie in der InformationsDatenbank).

Eine WPK-Zugangskarte oder eine DATEV SmartCard classic für Berufsträger /mIDentityStick
compact für Berufsträger

das DATEV Sicherheitspaket pro (bei DATEV-Kunden bereits installiert) oder das
Sicherheitspaket compact (kostenlos abrufbar), jeweils in der aktuellen Version
(Informationen zum DATEV Sicherheitspaket pro finden Sie hier).

sowie ein Kartenlesegerät (Informationen zu den unterstützten SmartCard-Lesegeräten finden
Sie hier).
18. Welche Kartenlesegeräte sind mit der DATEV-Software "Sicherheitspaket compact" und der
WPK-Zugangskarte/ DATEV SmartCard classic für Berufsträger kompatibel?

SCM Microsystems SPR 532 (USB); Sicherheitsklasse 2

DATEV mIDentity compact (USB); Sicherheitsklasse 1

DATEV mIDentity classic (USB); Sicherheitsklasse 1

DATEV mIDentity comfort (USB); Sicherheitsklasse 1

SCM microsystems SCR 3310 (USB); Sicherheitsklasse 1

SCM microsystems SCR 335 (USB); Sicherheitsklasse 1
Siehe auch Infoblatt Lesegeräte
Bitte beachten Sie, dass für den mIDentity-Stick kein Lesegerät benötigt wird. Sie müssen lediglich
die Software „Sicherheitspaket compact“ installieren.
Schritt 4: Für die Nutzung registrieren
19. Wer kann sich in der Vollmachtsdatenbank registrieren?
Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie Ihre Praxis einmalig registrieren. Den
Zugang zur Registrierung finden Sie hier.
WP/vBP in eigener Praxis mit Sitz in Deutschland können diese selbst registrieren. Die
Registrierung vonBerufsgesellschaften, Sozietäten und Partnerschaften erfolgt einmalig durch
einen gesetzlichen Vertreter, der über ein Zugangsmedium zur Vollmachtsdatenbank (WPKZugangskarte/ DATEV SmartCard classic für Berufsträger[1]) verfügt. Eine Registrierung der Praxis
durch weitere gesetzliche Vertreter ist nicht erforderlich. Diese können die Vollmachtsdatenbank sofort
mitnutzen, sofern sie über ein eigenes Zugangsmedium verfügen.
20. Wer kann sich bei einer Berufsgesellschaft der Form GmbH & Co.KG registrieren?
Eine GmbH & Co.KG kann grundsätzlich durch den geschäftsführenden Gesellschafter der GmbH
registriert werden, es sei denn der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor. Er allein ist dann für
seine Gesellschaft vertretungsberechtigt.
21. Meine Kanzlei/Praxis wird im Registrierungsdialog gar nicht oder falsch aufgelistet. Wie
kann ich sie (Adresse, Rolle, neue Kanzlei) aktualisieren/finden?
Wenn Sie sich zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank registrieren, erfolgt eine Erstbestückung mit
Daten aus dem Berufsregister Ihrer Wirtschaftsprüferkammer. (Hierfür haben Sie beim Kartenantrag
bzw. beim Antrag auf Registrierung Ihrer DATEV SmartCard Ihre Einwilligung erteilt.) Sind diese
Daten ganz oder teilweise fehlerhaft, unvollständig oder nicht mehr aktuell, müssen Sie sie diese bei
Ihrer Wirtschaftsprüferkammer ändern lassen. Aktuelle Änderungen sollten Sie daher umgehend
schriftlich an die Registerabteilung Ihrer Wirtschaftsprüferkammer weiterleiten. Diese werden dann
angepasst und zeitnah an die Vollmachtsdatenbank übermittelt.
22. Was mache ich, wenn ich mehrere Praxen registrieren möchte?
Pro Registrierungsvorgang kann nur eine Praxis registriert werden. Wenn Sie eine weitere Praxis
registrieren möchten (beispielsweise ein WP, der sowohl in eigener Praxis und als Geschäftsführer
einer WPG tätig ist, und beide Praxen für die Vollmachtsdatenbank registrieren möchte), muss der
Registrierungsvorgang erneut gestartet werden.
Schritt 5: Nutzungsvertrag abschließen
23. Warum muss ich für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank eine
Auftragsdatenverarbeitung-Vereinbarung (ADV-Vereinbarung) mit der DATEV e.G. im Rahmen
des Nutzungsvertrages unterschreiben?
Die Vollmachtsdatenbank wird von der DATEV e.G. im Auftrag der Wirtschaftsprüferkammern
betrieben und steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Die ADV-Pflicht ergibt sich aus § 11 BDSG und
verlangt eine ADV-Vereinbarung von der verantwortlichen Stelle. Der Abschluss der ADVVereinbarung begründet keine Mitgliedschaft bei der DATEV e.G.
24. Wohin muss ich den Nutzungsvertrag und das SEPA-Lastschriftmandant schicken?
Beides senden Sie bitte an:
DATEV eG
Logistik-Center
90329 Nürnberg
Schritt 6: Vollmachtsdatenbank verwenden
25. Ich bin Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer und Steuerberater und nutze schon die
Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammer. Kann ich die Vollmachtsdatenbank der WPK
trotzdem nutzen?
Grundsätzlich besteht für Berufsträger mit Mehrfachqualifikation, d.h. Personen bzw.
Berufsgesellschaften, die zugleich WP/vBP und Steuerberater bzw. WPG/BPG und
Steuerberatungsgesellschaft sind, die Möglichkeit sowohl einen Zugang zur Vollmachtsdatenbank der
WPK als auch einen Zugang zur StBK-Vollmachtsdatenbank zu erhalten. Dieses wird aber nur in
Einzelfällen mit einem Zusatznutzen verbunden sein. Sollten Sie schon die Vollmachtsdatenbank der
Steuerberaterkammern nutzen, überlegen Sie, ob Sie einen zusätzlichen Zugang zur
Vollmachtsdatenbank der WPK beantragen möchten.
Organisatorisch handelt es sich um zwei getrennte Vollmachtsdatenbanken, in denen die jeweils
relevanten Berufsregisterdaten hinterlegt werden. Berufsträger mit Mehrfachqualifikation werden somit
in zwei unterschiedlichen Datenbanken gepflegt, sofern Sie einen Zugang zu beiden
Vollmachtsdatenbanken beantragt haben.
Haben Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation Zugang zu beiden Vollmachtsdatenbanken
beantragt, vergewissern Sie sich bitte, in welcher Vollmachtsdatenbank Sie gerade arbeiten und
welcher Datenbank Sie Ihre Mandantenvollmachten zugeordnet haben. Eine systemseitige
Verknüpfung der beiden Vollmachtsdatenbanken erfolgt nicht.
Hinweis: Die Finanzverwaltung kann die Vollmacht eines Mandanten insgesamt nur einmal speichern.
Sollte eine Vollmacht mehrfach hinterlegt sein, ersetzt die Mandantenvollmacht jüngeren Datums eine
ältere Mandantenvollmacht. Bitte stellen Sie sicher, dass es zu keinen Datenverlusten im Rahmen der
Erfassung und Verwaltung der Vollmachten kommt.
26. Kann ich für die Arbeit mit der Vollmachtsdatenbank Untervollmachten an meine Mitarbeiter
vergeben?
Bitte beachten Sie zunächst, dass die Vergabe von Untervollmachten ausdrücklich vom Mandanten
auf dem Formular erteilt werden muss (siehe Frage 7). Nach einer erfolgreichen Registrierung können
Sie für jeden Mitarbeiter, den Sie zur Pflege der Vollmachtsdatenbank berechtigen möchten, über das
Icon „Berechtigungen verwalten“ Untervollmachten vergeben. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter
eine eigene DATEV SmartCard oder einen eigenen DATEV mIDentity-Stick besitzen. DATEVNichtmitglieder können für Ihre Mitarbeiter über einen Link in der Vollmachtsdatenbank einen DATEV
mIDentity-Stick bestellen. Näheres finden Sie in dem Dokument„Vollmacht Onlineanwendung
Hilfe“.
Hinweis: Sofern Ihre Mitarbeiter auch die Datenabrufe im Rahmen der Vorausgefüllten
Steuererklärung durchführen sollen, müssen sie mittels Identifizierungsformulars bei der DATEV
identifiziert werden (siehe Frage 15).
27. Wer ist mein Ansprechpartner für Fragen zur Vollmachtsdatenbank?
Eine detaillierte Beschreibung zum Arbeiten in der Vollmachtsdatenbank finden Sie unter
der Vollmacht Onlineanwendung Hilfe. Bei Fragen oder Schwierigkeiten können Sie die „Hilfe“Funktion der Vollmachtsdatenbank verwenden oder sich – je nach Art des Problems – an eine der
folgenden Kontakte wenden:

Technische Fragen zur Inbetriebnahme Ihrer Zugangskarte:
Firma Teleperformance unter der Hotlinenummer +49 900 167 4444 (9,90 € pro Anruf)

Fragen zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank:
DATEV unter der Hotlinenummer +49 911 319 36893 (9,00 € pro Anruf)

Fragen zum Berufsregister:
Wirtschaftsprüferkammer unter der Telefonnummer +49 30 72 6161 0
28. Kann ich aus meiner vorhandenen Kanzleisoftware die Mandantenstammdaten in die
Vollmachtsdatenbank importieren?
Die Vollmachtsdatenbank ermöglicht über eine offene Schnittstelle den Import von
Vollmachtgeberstammdaten (Mandantenstammdaten). Voraussetzung ist, dass Ihr Softwareanbieter
die Importdatei gemäß der Schnittstellenbeschreibung zur Verfügung stellt. Die Beschreibung der
Schnittstelle inklusive des erforderlichen Dateiaufbaus finden Sie im PDF
Dokument „Schnittstellenbeschreibung zur Importschnittstelle Vollmachtsdatenbank“.
29. Wie erfolgt der Datenabruf bei der Finanzverwaltung?
Der Abruf der Steuerdaten Ihres Mandanten hat über das von Ihnen eingesetzte
Einkommensteuerprogramm zu erfolgen. Ein Datenabruf aus der Vollmachtsdatenbank unmittelbar ist
nicht möglich. Informationen zur Schnittstelle zur Elster-Anwendung der Finanzverwaltung erhält Ihr
Softwareanbieter hier.
30. Wann wird meine WPK-Zugangskarte gesperrt?
Die WPK-Zugangskarte wird automatisch gesperrt, wenn der Berufsträger verstirbt, seine
Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer beendet oder er beurlaubt, und dieses im Berufsregister
eingetragen wird. Ebenso hat der Berufsträger die Möglichkeit seine WPK-Zugangskarte sperren zu
lassen, wenn diese ihm gestohlen wird, anderweitig abhanden kommt oder er die
Vollmachtsdatenbank nicht mehr nutzen möchte. In diesen Fällen ist
einKartensperrantragsformular auszufüllen und an die WPK zu senden.
31. Was mache ich, wenn ich meine PIN vergessen oder verloren habe?
Sie haben die PIN Ihrer WPK-Zugangskarte/ DATEV SmartCard classic für Berufsträger[1] vergessen
oder verloren. Lesen Sie hier, wie Sie die PIN wiederherstellen. Je nach Kartentyp gehen Sie dafür
unterschiedlich vor.
Fußnote
1. Alternativ Ihre bei der Kammer registrierte SmartCard classic für Berufsträger/mIDentity
compact Stick für Berufsträger