Das Energielabel - New EU Energy Label
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Das Energielabel - New EU Energy Label
Das Energielabel September 2013 ENERG Ι A+++ A++ A+ A B C D ENERG Ι A+++ A++ A+ A B C D Ι Ι Ι Ι XYZ kWh/annum xYZ YZ dB 2010/1059 Ι Ι Ι Ι Ι Ι Ι Ι XYZ kWh/annum Ι XYZ XYZ L Ι YZ L YZ dB Ι Ι Ι A+ Ι Ι WXYZ ABCDEFG L/annum 2010/1059 XYZ kWh/annum xYZ Ι Ι dB Ι Ι XYZ Ι Ι Ι kWh/annum XYZ inch YZ dB VWXYZ L/annum Y, Z kg ABCDEFG YZ dB A+ XYZ Ι Ι XYZ YZ XYZ kWh/annum 2010/1061 2010/XYZ A+++ A++ A+ A B C D A+ Y IJA IE IA XYZ cm 2010/1060 A+++ A++ A+ A B C D A+++ A++ A+ A B C D Y IJA IE IA Ι ENERG Y IJA IE IA Ι Ι Watt ENERG ENERG Y IJA IE IA A A B C D E F G A++ Y IJA IE IA A+ Ι Ι WXYZ ABCDEFG L/annum ENERG Y IJA IE IA min/cycle* Ι Y,Z kg kWh/annum XX dB * unkbr· cyklus · portion · zyklus · πpóypaµµa · ciclo · tsükkel · ohjelma · ciklus ciklas · cikls . ciklu · cyclus · ciclu · program · torkomgång 392/2010 Fachverband Elektro-Haushalt-Großgeräte Fachverband Consumer Electronics Impressum Das Energielabel 5. aktualisierte Ausgabe September 2013 Eine Information für den Fachhandel Herausgeber: ZVEI - Zentralverband Elektrotechnikund Elektronikindustrie e. V. Fachverband Elektro-Haushalt-Großgeräte Fachverband Consumer Electronics Lyoner Straße 9 60528 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected] www.zvei.org Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Alle Rechte vorbehalten. Frankfurt am Main, September 2013 Inhaltsverzeichnis Das EU-Energielabel: eine Erfolgsgeschichte Seite5 Rechtliche Grundlagen Seite6 Die Pflichten der Hersteller und Händler Seite8 Das Energielabel für Haushalts-Kühlund Gefriergeräte Seite10 Das Energielabel für Weinlagerschränke Seite12 Das Energielabel für Haushalts-Waschmaschinen Seite14 3 Das Energielabel für Haushalts-Geschirrspüler Seite16 Das Energielabel für Haushalts-Wäschetrockner Seite18 Das Energielabel für Staubsauger Seite22 Das Energielabel für Fernsehgeräte Seite26 Das EU-Energielabel: eine Erfolgsgeschichte durch farbige Balken auf dem Label optisch hervorgehoben. Wichtige Kriterien beim Kauf eines Hausgerätes sind niedrige Energie- oder auch Wasserverbrauchswerte und natürlich gute Gebrauchseigenschaften. Genau darüber informiert bereits seit 1996 das europäische Energielabel. Der Verbraucher kann mit Hilfe eines Etiketts bestimmte Eigenschaften verschiedener Geräte gut miteinander vergleichen. Für Industrie und Handel stellt das Energielabel ein wichtiges Marketinginstrument dar. Es hat die Entwicklung und den Absatz von energieeffizienten Hausgeräten stark gefördert. Effiziente Geräte schonen wertvolle Ressourcen, verursachen geringere CO2Emissionen und entlasten die Haushaltskasse durch niedrige Stromkosten. Herausragendes Merkmal auf dem Label ist die Energieeffizienzklasse. Diese wird durch einen Buchstaben ausgedrückt (zumeist A bis G oder A+++ bis D) und : Entwicklung der Absatzanteile nach Effizienzklassen in Europa GfK Retail and Technology 2012 GfK Panelmarket 23 Länder EU TOTAL MDA4 2011 4 10 2012 8 16 Waschmaschinen 2013 2011 Jan.–Feb. 16 9 20 24 45 3 3 49 22 30 19 A+ A Quelle: GfK Retail and Technology GmbH 3 B 13 22 C 2012 3 20 30 3 32 3 A ++ Geschirrspüler 2011 2013 Jan.–Feb. 3 Kühlgeräte 2011 2 9 23 2012 2013 Jan.–Feb. 3 3 13 15 64 3 74 13 54 29 4 2013 Jan.–Feb. 18 32 3 3 50 A +++ 2012 2 8 11 34 3 Jan – Feb 13 (Absatzanteile %) 72 47 20 3 50 35 3 38 39 20 7 Rechtliche Grundlagen Die ersten Energielabel für Hausgeräte hatte die Europäische Union Mitte der Neunziger Jahre eingeführt. Die Energieeffizienz war mit den Buchstaben A bis G klassifiziert. Aufgrund des technischen Fortschritts, der zu einer Ballung von Geräten in der jeweils besten Effizienzklasse führte, beschloss die EU-Kommission vor drei Jahren eine Überarbeitung und Erweiterung des Energielabels. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, drei zusätzliche Effizienzklassen A+, A++ und A+++ einzuführen. Die entsprechende EU-Rahmenrichtlinie 2010/30/EU trat im Juni 2010 in Kraft. In deutsches Recht umgesetzt wurde die EU-Rahmenrichtlinie 2010/30/EU mit dem ‚Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts‘ (EnVKG) vom 10.5.2012. Die EU-Rahmenrichtlinie und somit auch das deutsche EnVKG beschreiben allerdings nur grundsätzliche Prinzipien und Anforderungen der Kennzeichnung. Die gerätespezifischen Vorschriften werden in separaten EU-Verordnungen geregelt. Die Energielabel der verschiedenen Produktgruppen zeigen unterschiedliche Skalierungen: A+++ bis D (Beispiel 5 Waschmaschine), A bis G (Backofen) oder eine stufenweise Einführung der Plusklassen (Fernseher). Dieses Nebeneinander von Labeln mit unterschiedlicher Skalierung ist unvermeidlich. Ursache ist die Einführung bzw. Revision der Energielabel zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Außerdem vollzieht sich der technische Fortschritt in Punkto Energieeffizienz bei den verschiedenen Produktgruppen unterschiedlich schnell. Eine Synchronisierung aller Label (d.h. identische Skala, gleiche Klasse für die höchsteffizienten Produkte) ist aus diesen Gründen nicht vorstellbar. Diese Informationsbroschüre kann nur einen Überblick über die verschiedenen Energielabel geben und die wichtigsten Pflichten erläutern. Für professionelle Anwender (Hersteller, Handel) kann sie keinesfalls das Studium der relevanten Richtlinien, Verordnungen und Gesetze ersetzen. Auf die Energielabel für Lampen, Leuchten und Raumklimageräte wird in dieser Broschüre nicht eingegangen : Label-Regulierungen, die bereits in Kraft getreten sind Gerätegruppe Klassifizierung der Energieeffizienz Nummer der EU-Verordnung (VO) bzw. Richtlinie (RL) (Stichtag, ab dem der Hersteller das Label zur Verfügung stellen muss) Labelpflicht seit/ab Waschtrockner A bis G 96/60/EWG (RL) 1.1.1998 Trennung Grundlabel und Datenstreifen Backöfen A bis G 2002/40/EG (RL) 1.1.2003 Trennung Grundlabel und Datenstreifen Kühl-/ Gefriergerät A+++ bis D; A+++ bis G für Absorptionsgeräte und Weinlagerschränke 1060/2010/EU (VO) 30.11.2011 Komplettes Label liegt jedem Gerät bei Fernseher A bis G; stufenweise Erweiterung der Klassen auf A+, A++, A+++; Art 3 (3) der VO. 1062/2010/EU (VO) 30.11.2011 Komplettes Label liegt jedem Gerät bei Waschmaschine A+++ bis D 1061/2010/EU (VO) 20.12.2011 Komplettes Label liegt jedem Gerät bei Geschirrspüler A+++ bis D 1059/2010/EU (VO) 20.12.2011 Komplettes Label liegt jedem Gerät bei Wäschetrockner A+++ bis D 392/2012/EU (VO) 29.5.2013 Komplettes Label liegt jedem Gerät bei Staubsauger A bis G ab 1.9.2014; A+++ bis D ab 1.9.2017 665/2013/EU (VO) Komplettes 1.9.2014: A bis G Label liegt 1.9.2017: A+++ bis D jedem Gerät bei : Label-Regulierungen, die in Vorbereitung sind 6 Backofen (neues Label) A+++ bis D 1 Jahr nach Inkrafttreten der EU-Verordnung Komplettes Label liegt jedem Gerät bei Dunstabzugshauben A bis G zu Beginn; stufenweise Erweiterung der Klassen auf A+, A++, A+++. 1 Jahr nach Inkrafttreten der EU-Verordnung Komplettes Label liegt jedem Gerät bei Herde/ Kochfelder Kein Energielabel in Planung. - - - Die Pflichten der Hersteller und Händler : Die Pflichten der Hersteller Jeder Hersteller oder Importeur, der ein von der Labelpflicht erfasstes Produkt im EU-Bereich in den Verkehr bringt, muss dem Handel ein Energielabel kostenfrei zur Verfügung stellen. Außer bei Backöfen und Waschtrocknern müssen die Hersteller jedem einzelnen Gerät das komplette Label beipacken. Die früher übliche Trennung in Grundlabel und Datenstreifen ist entfallen. Hersteller und Importeure sind außerdem verpflichtet, ein Datenblatt zu liefern. Im Regelfall wird das Datenblatt in den Produktbroschüren oder Katalogen abgedruckt. Falls der Hersteller/ Importeur keine Produktbroschüren liefert, stellt er das Datenblatt zusammen mit anderen Unterlagen zur Verfügung, die zu dem Produkt mitgeliefert werden. Im Anhang der jeweiligen gerätespezifischen EU-Verordnung ist genau beschrieben, welche Angaben das Datenblatt zu enthalten hat. Für die Richtigkeit der Angaben auf den Labeln und in den Datenblättern ist alleine der Hersteller/Importeur verantwortlich. 7 : Die Pflichten der Händler Die wichtigste Pflicht der Händler ist die Kennzeichnung der Geräte am Verkaufsort. Händler haben sicherzustellen, dass alle Geräte in der Verkaufsstelle das von den Lieferanten bereitgestellte Etikett ‚deutlich sichtbar außen an der Vorderoder Oberseite tragen‘. Bei Fernsehgeräten gilt: ‚deutlich sichtbar an der Vorderseite‘. Bei den Staubsaugern ist das Etikett ‚an der Außenseite des Geräts anzubringen oder zu befestigen, so dass es deutlich sichtbar ist‘. Das Beilegen des Labels in den Innenraum eines ausgestellten Geräts reicht nicht – auch nicht bei Geräten, die in ausgestellten Küchen eingebaut sind. Grundsätzlich gilt, dass der Händler das Label anbringen muss, welches ihm der Hersteller mit dem Produkt zur Verfügung gestellt hat. Der Händler ist nicht verpflichtet, Geräte, die noch mit einem alten Label versehen sind, ‚umzulabeln‘. Das heißt, Geräte, die vor dem jeweiligen Stichtag mit einem alten Label in Verkehr gebracht worden sind und beim Händler noch im Lager stehen oder im Verkaufsraum ausgestellt sind, dürfen mit diesem Label ohne Zeitbeschränkung ausgestellt und verkauft werden. Der Händler muss außerdem das vom Hersteller zur Verfügung gestellte Datenblatt vorrätig halten. Dieses ist in der Regel in den Katalogen abgedruckt oder im Internet abrufbar. Für den Fernabsatz gelten einige besondere Bestimmungen. Der Verkäufer muss u.a. sicherstellen, dass dem potenziellen Endverbraucher die auf dem Label und dem Datenblatt enthaltenen Angaben vor dem Kauf zur Kenntnis gelangen. Details sind im Anhang der gerätespezifischen Verordnung aufgeführt. : Pflichten, die für Hersteller und Händler gleichermaßen gelten Sofern in einer Werbung für ein bestimmtes Produkt Informationen über den Energieverbrauch oder den Preis gegeben werden, muss auf die Energieeffizienzklasse des Produkts hingewiesen werden. Auch in technischen Werbeschriften (z. B. in Handbüchern oder Broschüren), in denen die spezifischen technischen Parameter eines Produkts beschrieben sind, muss ein Hinweis auf die Energieeffizienzklasse enthalten sein. Alle Pflichten für Hersteller/Importeure und Händler sind in den gerätespezifischen EU-Verordnungen beschrieben. 8 : Ausblick Bis Ende 2013 werden sehr wahrscheinlich EU-Verordnungen zum Energielabel für Dunstabzugshauben und zum überarbeiteten Label für Backöfen in Kraft treten. Die jeweilige Labelpflicht beginnt im Regelfall ein Jahr nach dem Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung. Auch die Überarbeitung des Labels für die kombinierten Waschtrockner steht auf dem Plan der EU-Kommission (2014). Weiterhin wird wohl noch im Jahr 2013 eine Verordnung für das sogenannte Online-Labelling in Kraft treten. Sie regelt insbesondere die Abbildung des kompletten Labels in Angeboten beim Fernabsatz (z. B. auf Websites im Onlinehandel). Ein Energielabel für Herde/Kochfelder wird es zunächst nicht geben. Die Energieverbrauchswerte innerhalb einer Technologie (Induktion, Strahlungsheizkörper, Massekochplatten) liegen zu eng beieinander, um eine differenzierende Klassifizierung zu rechtfertigen. Die EU-Kommission will außerdem das Energielabel grundlegend reformieren. Der politische Prozess hat bereits begonnen. Mit Entscheidungen dürfte allerdings erst im Jahr 2015 zu rechnen sein. 8 Das Energielabel für Haushalts-Kühl- und Gefriergeräte ENERG Ι 1 Name oder Marke des Herstellers, Y IJA Typenbezeichnung IE IA 2 Energieeffizienzklasse 1 A+++ A++ A+ A B C D 2 A++ 3 Energieverbrauch in kWh/Jahr (auf Grundlage der Ergebnisse der Normprüfung). Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung des Geräts ab. 4 Gesamtnutzinhalt aller Kühlfächer (Fächer ohne Sternekennzeichnung) 5 Gesamtnutzinhalt aller Tiefkühlfächer (Fächer mit Sternekennzeichnung) 3 XYZ kWh/annum Ι Ι Ι Ι Ι 6 Geräuschemission in dB(A) re 1pW (Schallleistung) 7 Bezeichnung der Regulierung 4 XYZ L 2010/1060 9 7 5 6 YZ L YZ dB Der sogenannte Energieeffizienzindex ist die entscheidende Größe für die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse. Ihm liegt eine relativ komplexe Berechnungsmethode zugrunde. Der Energieeffizienzindex berücksichtigt verschiedene Werte, wie etwa den Energieverbrauch, das Nutzvolumen der verschiedenen Lagerfächer und deren tiefste Temperatur, sowie einige Korrekturfaktoren. Im Anhang VI der EU-Verordnung ist die Berechnungsmethode beschrieben. Das Label für Kühl- und Gefriergeräte gibt es in zwei weiteren Versionen: Zum einen ein Label mit zehn anstatt der sieben Klassen. Dieses ist für HaushaltsKühlgeräte vorgesehen, die nach dem Absorptionsprinzip arbeiten und aufgrund ihrer geräuschlosen Kühltechnik mehr Energie benötigen. Und zum an- deren ein Label für Weinlagerschränke, ebenfalls mit zehn Klassen (Abbildung nächste Seite). Praktisch sind auf dem Markt nur noch Geräte der Klassen A+++, A++ und A+ zu finden. Die Ecodesign-Verordnung 643/2009 verbietet seit dem 1.7.2012 das Inverkehrbringen von kompressorbetriebenen Kühl-/Gefriergeräten der Effizienzklasse A oder schlechter. Geräte, die vor diesem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, dürfen aber noch abverkauft werden. Für Kühlgeräte mit Absorbertechnik gilt abweichend: ab dem 1.7.2012 dürfen keine Geräte mit Effizienzklasse F oder schlechter neu in Verkehr gebracht werden. Die Energieeffizienzklassen werden mit Hilfe der folgenden Tabelle ermittelt: Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex EEI A+++ (höchste Effizienz) 10 Durchschnittliche Energieeinsparung gegenüber Klasse A+ EEI < 22 50 % 25 % A++ 22 ≤ EEI < 33 A+ 33 ≤ EEI < 44 A 44 ≤ EEI < 55 B 55 ≤ EEI < 75 C 75 ≤ EEI < 95 D 95 ≤ EEI < 110 Das Energielabel für Weinlagerschränke ENERG Ι 1 Name oder Marke des Herstellers, Y IJA Typenbezeichnung IE IA 2 Energieeffizienzklasse 1 A+++ A++ A+ A B C D E F G 3 Energieverbrauch in kWh/Jahr 2 A+ 4 Fassungsvermögen (Anzahl der Flaschen Standardgröße) 5 Geräuschemission in dB(A) re 1pW (Schallleistung) 3 Ι Ι Ι 4 kWh/annum 5 xXYZ 11 XYZ Ι Ι 2010/1060 (auf Grundlage der Ergebnisse der Normprüfung). Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung des Geräts ab. 6 YZ dB 6 Bezeichnung der Regulierung Das Energielabel für Haushalts-Waschmaschinen ENERG Ι Y IJA IE IA 1 Name oder Marke des Herstellers, Typenbezeichnung 2 Energieeffizienzklasse 1 A+++ A++ A+ A B C D 2 A+ basierend auf 220 Standard-Waschvorgängen. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung des Geräts ab. 4 Wasserverbrauch (Liter/Jahr), basierend auf 220 Standard-Waschvorgängen. Der tatsächliche Wasserverbrauch hängt von der Nutzung des Geräts ab. 3 Ι Ι XYZ kWh/annum Ι Ι 4 5 Ι 6 7 YZ dB VWXYZ L/annum 2010/1061 3 Jahresenergieverbrauch in kWh, 8 Y, Z kg ABCDEFG YZ dB 5 Maximale Füllmenge im Standard-Waschprogramm 60 °C oder 40 °C Baumwolle (je nachdem, welcher Wert niedriger ist). 6 Klassifizierung der Schleuderleistung 7 Geräuschemission in dB(A) re 1pW (Schallleistung), während der Waschbzw. Schleuderphase im StandardWaschprogramm 60 °C Baumwolle bei voller Beladung. 8 Bezeichnung der Regulierung 12 Ein Energieeffizienzindex bestimmt auch hier die Einstufung in eine Energieeffizienzklasse. Dieser Index berücksichtigt mehrere Variablen: den Energieverbrauch im 60 °C Waschprogramm bei sowohl voller Beladung als auch bei Teilbeladung, den Energieverbrauch im 40 °C Waschprogramm bei Teilbeladung, sowie die maximale Füllmenge bei diesen Programmen. Auch bestimmte energieverbrauchsrelevante Parameter in den Betriebszuständen ‚ausgeschaltet‘ (off-mode) und ‚nicht ausgeschaltet‘ (left-on-mode) gehen in die Berechnung des Index mit ein. Beim sogenannten ‚Standardwaschvorgang‘, der Grundlage für die Berechnung des Jahresenergie- und Wasserverbrauchs, handelt es sich um einen Mix aus verschiedenen Programmen (60 °C, 40 °C, Voll- und Teilbeladung). Die Labelangaben für den Wasserverbrauch und die Schleuderleistung berücksichtigen ebenfalls verschiedene Betriebszustände. Auch die Schleuderleistung wird durch eine Effizienzklasse ausgedrückt. Sie ist ein wichtiges Merkmal, denn je geringer die Restfeuchte ist, umso weniger Energie und Zeit wird zum Trocknen mit einem Wäschetrockner benötigt. Details zu den Berechnungsmethoden der Labelangaben sind im Anhang der Regulierung zu finden. Die Ecodesign-Verordnung 1015/2010 verbietet seit dem 1.12.2011 das Inverkehrbringen von Waschmaschinen der Energieeffizienzklasse B und schlechter. Die Energieeffizienzklassen sind wie folgt unterteilt: Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex EEI A+++ (höchste Effizienz) 13 Durchschnittliche Energieeinsparung gegenüber Klasse A EEI < 46 32 % 24 % A++ 46 ≤ EEI < 52 A+ 52 ≤ EEI < 59 A 59 ≤ EEI < 68 B 68 ≤ EEI < 77 C 77 ≤ EEI < 87 D 87 ≤ EEI 13 % Das Energielabel für Haushalts-Geschirrspüler ENERG Ι Y IJA IE IA 1 Name oder Marke des Herstellers, Typenbezeichnung 2 Energieeffizienzklasse 1 A+++ A++ A+ A B C D 2 A+ 3 Jahresenergieverbrauch in kWh, basierend auf 280 StandardSpülgängen. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung des Geräts ab. 4 Jährlicher Wasserverbrauch in Litern, basierend auf 280 StandardSpülgängen. Der tatsächliche Wasserverbrauch hängt von der Nutzung des Geräts ab. 3 Ι Ι Ι XYZ kWh/annum Ι Ι 4 5 6 7 5 Klassifizierung der Trocknungswirkung 6 Anzahl der Maßgedecke bei Standardbeladung 7 Geräuschemission in dB(A) re 1PW WXYZ ABCDEFG L/annum 2010/1059 14 8 xYZ YZ dB (Schallleistung) 8 Bezeichnung der Regulierung Auch beim Geschirrspüler ist für die Klasseneinteilung wieder ein Energieeffizienzindex bestimmend. Dieser bezieht verschiedene Parameter mit ein, wie den Energieverbrauch im Standardprogramm und die Anzahl der Maßgedecke bei der Standardbeladung (z. B. 12 Maßgedecke). Das Standardprogramm ist, bezogen auf den Energie- und Wasserverbrauch, das effizienteste Programm, um normal verschmutztes Geschirr zu reinigen. Auch bestimmte energieverbrauchsrelevante Eigenschaften in den Betriebszuständen ‚ausgeschaltet‘ (off-mode) und ‚nicht ausgeschaltet‘ (left-on-mode) gehen in die Berechnung ein. Die europäische Ecodesign-Verordnung 1016/2010 verbietet seit dem 1.12.2011 das Inverkehrbringen von Geschirrspülern (60 cm Breite) der Energieeffizienzklasse B und schlechter. Details zu den Berechnungsmethoden der Labelangaben sind im Anhang der Verordnung zu finden. Die Energieeffizienzklassen sind wie folgt eingeteilt: Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex EEI A+++ (höchste Effizienz) 15 Durchschnittliche Energieeinsparung gegenüber Klasse A EEI < 50 30 % 21 % A++ 50 ≤ EEI < 56 A+ 56 ≤ EEI < 63 A 63 ≤ EEI < 71 B 71 ≤ EEI < 80 C 80 ≤ EEI < 90 D 90 ≤ EEI 11 % Das Energielabel für Haushalts-Wäschetrockner : Label für Kondensations-Wäschetrockner ENERG Ι Y IJA Energieeffizienzklasse 3 Jahresenergieverbrauch in kWh basierend auf 160 StandardTrocknungsvorgängen. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung des Geräts ab. 4 Gerätetyp: elektrischer oder gasbeheizter Wäschetrockner (hier: elektrisch). 5 Zeitdauer des Normprogramms Baumwolle in Minuten bei voller Beladung. 6 Nennkapazität in kg für das StandardBaumwollprogramm bei vollständiger Befüllung. 7 Geräuschemission in dB(A) re 1pW (Schallleistung) im Standardprogramm Baumwolle bei voller Beladung. 8 Kondensationseffizienzklasse (diese Angabe entfällt bei Ablufttrocknern). 9 Bezeichnung der Regulierung 2 Ι Ι Ι Ι 4 5 XYZ min/cycle* 8 ABCDEFG 16 2 A+ 3 392/2010 Name oder Marke des Herstellers, Typenbezeichnung IE IA 1 A+++ A++ A+ A B C D 1 9 Ι 6 Y,Z kg XYZ kWh/annum 7 XX dB * unkbr· cyklus · portion · zyklus πpóypaµµa · ciclo · tsükkel ohjelma · ciklus · ciklas · cikls ciklu · cyclus · ciclu program · torkomgång Neben dem Label für elektrische Kondensationstrockner gibt es zwei weitere Ausführungen: für elektrische Ablufttrockner und für gasbeheizte Trockner (siehe unten). Das Energielabel für Haushalts-Wäschetrockner muss vom Hersteller ab dem 29.5.2013 jedem neu in Verkehr gebrachten Gerät beigefügt werden. Bei Geräten, die vor dem 29.5.2013 noch mit dem A - G Label in Verkehr gebracht werden, gelten die Bestimmungen der EU-Richtlinie 95/13/EG, : Label für elektrische Abluft-Wäschetrockner ENERG Ι A+++ A++ A+ A B C D Ι Ι XYZ : Label für gasbeheizte Wäschetrockner Y IJA ENERG Ι A+++ A++ A+ A B C D Ι Y,Z kg kWh/annum Ι Ι XX min/cycle* Ι Y,Z kg kWh/annum XX dB *unkbr· cyklus · portion · zyklus · πpóypaµµa · ciclo · tsükkel · ohjelma · ciklus ciklas · cikls . ciklu · cyclus · ciclu · program · torkomgång 382/2010 17 XYZ Ι Ι XYZ dB *unkbr· cyklus · portion · zyklus · πpóypaµµa · ciclo · tsükkel · ohjelma · ciklus ciklas · cikls . ciklu · cyclus · ciclu · program · torkomgång 392/2010 Y IJA IE IA A+ XYZ Ι min/cycle* Auch nach dem Pflichttermin 29.5.2013 gilt: der Händler ist nicht verpflichtet, Geräte, die noch mit einem alten A - G Label versehen sind, ‚umzulabeln‘. Geräte, die vor dem 29.5.2013 mit einem A - G Label in Verkehr gebracht worden sind und beim Händler noch im Lager stehen oder im Verkaufsraum ausgestellt sind, dürfen mit diesem Label ohne Zeitbeschränkung ausgestellt und verkauft werden. IE IA A+ Ι auch die Trennung in Grundlabel und gerätespezifischen Datenstreifen. Die Einstufung in eine Energieeffizienzklasse wird wieder durch den Energieeffizienzindex bestimmt. Dieser berücksichtigt den Energieverbrauch des Trockners im Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung und bei Teilbefüllung. Auch bestimmte energierelevante Parameter in den Betriebszuständen ‚ausgeschaltet‘ (off-mode) und ‚nicht ausgeschaltet‘ (left-on-mode) gehen in die Berechnung mit ein. Bei Kondensationstrocknern wird die sogenannte ‚Kondensationseffizienzklasse‘ angegeben. Eine wichtige Größe. Denn technisch bedingt kann beim Trocknen mit einem Kondensationstrockner nicht die gesamte Wassermenge, die der nassen Wäsche entzogen wird, im Auffang- behälter des Trockners gesammelt werden. Ein Teil entweicht in den Raum. Der Klasseneinteilung liegt ein berechneter ‚Kondensationseffizienzindex‘ zugrunde. Dieser ist das Mengenverhältnis des kondensierten, im Behälter gesammelten Wassers und des Wassers, das insgesamt dem Wäscheposten beim Trocknungsvorgang entzogen wird. Die Messung wird dabei wieder im Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung und bei Teilbefüllung durchgeführt. Die Energieeffizienzklassen sind wie folgt unterteilt: Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex EEI A+++ (höchste Effizienz) 18 Durchschnittliche Energieeinsparung gegenüber Klasse A EEI < 24 63 % A++ 24 ≤ EEI < 32 51 % A+ 32 ≤ EEI < 42 35 % A 42 ≤ EEI < 65 B 65 ≤ EEI < 76 C 76 ≤ EEI < 85 D 85 ≤EEI Das Energielabel für Staubsauger : Energielabel Stufe 1 für Universalstaubsauger; gültig ab 1.9.2014 1 Name oder Marke des Lieferanten, Typenbezeichnung. 2 Energieeffizienzklasse. 1 2 3 Durchschnittlicher jährlicher Energieverbrauch (kWh/Jahr). Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung des Gerätes ab. 4 Staubemissionsklasse 5 Geräuschemission in dB (A) re 1pW (Schallleistung). 3 6 Teppichreinigungsklasse 4 5 (Angabe entfällt bei Hartbodenstaubsaugern). 7 Hartbodenreinigungsklasse (Angabe entfällt bei Teppichstaubsaugern). 7 6 8 Bezeichnung der Regulierung 8 19 : Energielabel Stufe 2 für Universalstaubsauger; gültig ab 1.9.2017 Um dem zu erwartenden technischen ENERG IEY IJA Fortschritt Rechnung zu tragen, wird das IA Etikett zum 1.9.2017 auf die Skalierung ‚A+++‘ bis ‚D‘ umgestellt. Alle anderen +++ Merkmale bleiben unverändert (Bild links). A A+++ Ι A++ A+ A B C D Ι Ι Ι Ι Ι YZ kWh/annum ABCDEFG ABCDEFG YZdB ABCDEFG 665/2013 - II Die Einstufung eines Staubsaugers in eine Energieeffizienzklasse wird durch seinen sogenannten jährlichen Energieverbrauch (AE) bestimmt. Der Wert AE wird mit Hilfe einer komplexen Formel berechnet, die verschiedene Parameter verknüpft: den spezifischen Energieverbrauch des Staubsaugers, eine Standardzahl an Reinigungsvorgängen (50/Jahr) und eine Standardwohnfläche (87m²). Auch die Staubaufnahme geht zu einem gewissen Grad mit in die Formel ein. Im Anhang VI der Verordnung ist die Berechnungsmethode näher beschrieben. Das neue Label für Staubsauger wird in zwei Schritten eingeführt. Zu Beginn der Labelpflicht (ab 1.9.2014) weist das Label die Effizienzklassen ‚A‘ bis ‚G‘ aus (s. großes Bild vorige Seite). 20 Die Labelpflicht gilt nicht für: Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, rein akkubetriebene Staubsauger, Industriestaubsauger, Saugroboter, Zentralstaubsauger, Bohnermaschinen und Staubsauger für den Außenbereich. Wasserfiltersauger sind erst ab dem 1.9.2017 zu kennzeichnen. Der absolute Wert für den jährlichen Energieverbrauch ‚AE‘ ist auch auf dem Label selbst angegeben Es handelt sich dabei um einen Richtwert Der tatsächliche Energieverbrauch hängt vom Nutzerverhalten ab. Da beim Staubsauger die Reinigungsleistung und die Staubemission eine große Bedeutung haben, sind diese Produkteigenschaften explizit auf dem Energielabel mit angegeben. Sie werden dargestellt mit der Klassifizierung von ‚A‘ (beste Leistung) bis ‚G‘. Die dieser Klasseneinteilung zugrundeliegenden Werte werden vom Hersteller mit Hilfe eines vorgeschriebenen, standardisierten Messverfahrens ermittelt (gemäß Anhang VI der EU-Verordnung). Neben dem beschriebenen Label für Universalstaubsauger gibt es noch zwei weitere, optisch leicht unterschiedliche Etiketten für reine Hartboden- sowie für Teppichstaubsauger. Dort ist jeweils nur die Reinigungsklasse für die entsprechende Bodenart angegeben. Die Energieeffizienzklassen sind wie folgt unterteilt: Jährlicher Energieverbrauch (AE) in kWh/Jahr Energieeffizienzklasse Etikett 1 ab 1.9.2014 A+++ entfällt AE ≤ 10 A++ entfällt 10 < AE ≤ 16 A+ entfällt 16 < AE ≤ 22 A AE ≤ 28 22 < AE ≤ 28 B 28 < AE ≤ 34 28 < AE ≤ 34 C 34 < AE ≤ 40 34 < AE ≤ 40 D 40 < AE ≤ 46 AE > 40 E 46 < AE ≤ 52 entfällt F 52 < AE ≤ 58 entfällt G AE > 58,0 entfällt Wie bei allen anderen kennzeichnungspflichtigen Hausgeräten, ist auch bei den Staubsaugern gleichzeitig eine Ecodesign-Regulierung in Kraft getreten (666/2013/EU). Diese setzt gewisse Mindestanforderungen an die Energieverbrauch und andere umweltrelevante Eigenschaften. Beim Staubsauger wird künftig u. a. die Leistungsaufnahme begrenzt: ab dem 1.9.2014 muss die Nennleistungsaufnahme für neu in Verkehr gebrachte Geräte unter 1.600 Watt liegen, ab dem 1.9.2017 unter 900 Watt. Es gelten auch bestimmte Mindestanforderungen an die Staubaufnahme, die Staubemission und den Schallleistungspegel. 21 Etikett 2 ab 1.9.2017 Das Energielabel für Fernsehgeräte ENERG Ι 1 Name oder Marke des Herstellers, Y IJA Typenbezeichnung IE IA 2 Energieeffizienzklasse 1 A A B C D E F G 2 3 Netzschalter (Ja/Nein) 4 Leistungsaufnahme in Watt 5 Jahresverbrauch in kWh basierend auf 4-Stunden-Betrieb pro Tag und 365 Tage/Jahr 6 Bildschirmdiagonale in Zoll und cm 7 Bezeichnung der Regulierung Ι Ι Ι Ι 5 Ι 3 4 XYZ Watt 6 XYZ cm 7 22 2010/XYZ • 2011 2010/1062 XYZ kWh/annum XYZ inch 8 8 Anfangsjahr der Verpflichtung Seit dem 30.11.2011 müssen die Hersteller allen neu in Verkehr gebrachten Geräten ein Label beilegen. Keine Labelpflicht besteht für solche Geräte, die noch vor diesem Stichtag in Verkehr gebracht wurden. Anders als bei den Haushaltsgroßgeräten, bei denen das Label bereits seit gut 18 Jahren eingesetzt wird, starteten die TV-Geräte mit den Klassen A bis G. Die Zusatzklassen A+, A++ und A+++ sind hier Optionen, die erst in Zukunft verpflichtend zum Einsatz kommen. Hier ist eine Entwicklung in Intervallen von drei Jahren, beginnend mit 2014, vorgesehen. Die jeweils schlechteste Klasse entfällt. Im Jahr 2020 soll das Label die Klassen A+++ bis D anzeigen. 23 Der Energieeffizienzindex ist die entscheidende Größe für die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse. Hauptberechnungsgrundlage für den Energieverbrauchsindex eines Geräts ist die Leistungsaufnahme des Geräts in einem definierten Betriebszustand*) und die sichtbare Fläche des Panels. *) Die Leistungsaufnahme bezieht sich auf den Auslieferungszustand eines Geräts gemäß der TV-Verordnung EC 642/2009. Die Energieeffizienzklassen sind wie folgt eingeteilt Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex A+++ (höchste Effizienz) EEI < 0,10 A++ 0,10 ≤ EEI < 0,16 A+ 0,16 ≤ EEI < 0,23 A 0,23 ≤ EEI < 0,30 B 0,30 ≤ EEI < 0,42 C 0,42 ≤ EEI < 0,60 D 0,60 ≤ EEI < 0,80 E 0,80 ≤ EEI < 0,90 F 0,90 ≤ EEI < 1,00 G (geringste Effizienz) 1,00 ≤ EEI Der Energieeffizienzindex wird mit der Formel EEI = P/Pref (A) berechnet, wobei gilt: • Pref (A) = Pbasic + A ∙ 4,3224 Watt/dm2 • Pbasic = 20 Watt für Fernsehapparate mit einem Signalempfänger und ohne Festplatte • Pbasic = 24 Watt für Fernsehapparate mit Festplatte(n) • Pbasic = 24 Watt für Fernsehapparate mit zwei oder mehr Signalempfängern • Pbasic = 28 Watt für Fernsehapparate mit Festplatte(n) und zwei oder mehr Signalempfängern • Pbasic = 15 Watt für Videomonitore • A ist die sichtbare Bildschirmfläche in dm2 • P ist die gemessene Leistungsaufnahme*) des Fernsehgeräts im Ein-Zustand in Watt *) Die Leistungsaufnahme bezieht sich auf den Auslieferungszustand eines Geräts gemäß der TV-Verordnung EC 642/2009. Der jährliche Energieverbrauch wird aus P x 1,46 berechnet und in Kilowattstunden angegeben. Er basiert auf einem 4-Stunden-Betrieb pro Tag an 365 Tagen pro Jahr. Im Rahmen der Einstufung werden teilweise Zusatzfunktionen (HD-Recorder, ein zusätzlicher integrierter Receiver sowie die automatische Helligkeitsanpassung/Photosensor) berücksichtigt. Weitere integrierte Zusatzfunktionen, wie weitere Receiver, Netzwerkfunktionen, Internetfunktionen, etc. werden dagegen nicht berücksichtigt. 24 Somit sagt eine Einstufung von Geräten in die Klasse C oder darunter nicht zwingend aus, dass es sich hier um ein nichtenergieeffizientes Gerät handelt. Beim Kauf muss darum immer der komplette Funktionsumfang eines Geräts betrachtet werden. Dies kann unter Umständen zu einer positiveren Energiebilanz führen als der Energieverbrauch der Einzelgeräte in Summe. Weitere Informationen bietet der Leitfaden von Digitaleurope: http://www.digitaleurope.org/DocumentDownload.aspx?Command=Core_ Download&EntryId=84 ZVEI - Zentralverband Elektrotechnikund Elektronikindustrie e. V. Lyoner Straße 9 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 6302-0 Fax: 069 6302-271 E-Mail: [email protected] www.zvei.org