Das Energielabel - New EU Energy Label

Transcription

Das Energielabel - New EU Energy Label
Das Energielabel
September 2013
ENERG
Ι
A+++
A++
A+
A
B
C
D
ENERG
Ι
A+++
A++
A+
A
B
C
D
Ι
Ι
Ι
Ι
XYZ
kWh/annum
xYZ
YZ
dB
2010/1059
Ι
Ι
Ι
Ι
Ι
Ι
Ι
Ι
XYZ
kWh/annum
Ι
XYZ
XYZ L
Ι
YZ L
YZ dB
Ι
Ι
Ι
A+
Ι
Ι
WXYZ ABCDEFG
L/annum
2010/1059
XYZ
kWh/annum
xYZ
Ι
Ι
dB
Ι
Ι
XYZ
Ι
Ι
Ι
kWh/annum
XYZ
inch
YZ dB
VWXYZ
L/annum
Y, Z
kg
ABCDEFG
YZ dB
A+
XYZ
Ι
Ι
XYZ
YZ
XYZ
kWh/annum
2010/1061
2010/XYZ
A+++
A++
A+
A
B
C
D
A+
Y IJA
IE IA
XYZ
cm
2010/1060
A+++
A++
A+
A
B
C
D
A+++
A++
A+
A
B
C
D
Y IJA
IE IA
Ι
ENERG
Y IJA
IE IA
Ι
Ι
Watt
ENERG
ENERG
Y IJA
IE IA
A
A
B
C
D
E
F
G
A++
Y IJA
IE IA
A+
Ι
Ι
WXYZ ABCDEFG
L/annum
ENERG
Y IJA
IE IA
min/cycle*
Ι
Y,Z
kg
kWh/annum
XX
dB
* unkbr· cyklus · portion · zyklus · πpóypaµµa · ciclo · tsükkel · ohjelma · ciklus
ciklas · cikls . ciklu · cyclus · ciclu · program · torkomgång
392/2010
Fachverband Elektro-Haushalt-Großgeräte
Fachverband Consumer Electronics
Impressum
Das Energielabel
5. aktualisierte Ausgabe September 2013
Eine Information für den Fachhandel
Herausgeber:
ZVEI - Zentralverband Elektrotechnikund Elektronikindustrie e. V.
Fachverband Elektro-Haushalt-Großgeräte
Fachverband Consumer Electronics
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
E-Mail: [email protected]
www.zvei.org
Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt.
Alle Rechte vorbehalten.
Frankfurt am Main, September 2013
Inhaltsverzeichnis
Das EU-Energielabel:
eine Erfolgsgeschichte
Seite5
Rechtliche Grundlagen
Seite6
Die Pflichten der Hersteller
und Händler
Seite8
Das Energielabel
für Haushalts-Kühlund Gefriergeräte
Seite10
Das Energielabel
für Weinlagerschränke
Seite12
Das Energielabel für
Haushalts-Waschmaschinen Seite14
3
Das Energielabel für
Haushalts-Geschirrspüler
Seite16
Das Energielabel für
Haushalts-Wäschetrockner
Seite18
Das Energielabel
für Staubsauger
Seite22
Das Energielabel
für Fernsehgeräte
Seite26
Das EU-Energielabel: eine Erfolgsgeschichte
durch farbige Balken auf dem Label
optisch hervorgehoben.
Wichtige Kriterien beim Kauf eines
Hausgerätes sind niedrige Energie- oder
auch Wasserverbrauchswerte und natürlich gute Gebrauchseigenschaften. Genau darüber informiert bereits seit 1996
das europäische Energielabel. Der Verbraucher kann mit Hilfe eines Etiketts
bestimmte Eigenschaften verschiedener
Geräte gut miteinander vergleichen.
Für Industrie und Handel stellt das
Energielabel ein wichtiges Marketinginstrument dar. Es hat die Entwicklung
und den Absatz von energieeffizienten
Hausgeräten stark gefördert.
Effiziente Geräte schonen wertvolle
Ressourcen, verursachen geringere CO2Emissionen und entlasten die Haushaltskasse durch niedrige Stromkosten.
Herausragendes Merkmal auf dem Label
ist die Energieeffizienzklasse. Diese wird
durch einen Buchstaben ausgedrückt
(zumeist A bis G oder A+++ bis D) und
: Entwicklung der Absatzanteile nach Effizienzklassen in Europa
GfK Retail and Technology
2012
GfK Panelmarket 23 Länder EU
TOTAL MDA4
2011
4
10
2012
8
16
Waschmaschinen
2013
2011
Jan.–Feb.
16
9
20
24
45
3
3
49
22
30
19
A+
A
Quelle: GfK Retail and Technology GmbH
3
B
13
22
C
2012
3
20
30
3
32
3
A ++
Geschirrspüler
2011
2013
Jan.–Feb.
3
Kühlgeräte
2011
2
9
23
2012
2013
Jan.–Feb.
3
3
13
15
64
3
74
13
54
29
4
2013
Jan.–Feb.
18
32
3
3
50
A +++
2012
2
8
11
34
3
Jan – Feb 13 (Absatzanteile %)
72
47
20
3
50
35
3
38
39
20
7
Rechtliche Grundlagen
Die ersten Energielabel für Hausgeräte
hatte die Europäische Union Mitte der
Neunziger Jahre eingeführt. Die Energieeffizienz war mit den Buchstaben A
bis G klassifiziert.
Aufgrund des technischen Fortschritts,
der zu einer Ballung von Geräten in der
jeweils besten Effizienzklasse führte,
beschloss die EU-Kommission vor drei
Jahren eine Überarbeitung und Erweiterung des Energielabels. Damit wurde
die Möglichkeit geschaffen, drei zusätzliche Effizienzklassen A+, A++ und
A+++ einzuführen. Die entsprechende
EU-Rahmenrichtlinie 2010/30/EU trat
im Juni 2010 in Kraft.
In deutsches Recht umgesetzt wurde
die EU-Rahmenrichtlinie 2010/30/EU
mit dem ‚Gesetz zur Neuordnung des
Energieverbrauchskennzeichnungsrechts‘
(EnVKG) vom 10.5.2012.
Die EU-Rahmenrichtlinie und somit
auch das deutsche EnVKG beschreiben
allerdings nur grundsätzliche Prinzipien
und Anforderungen der Kennzeichnung.
Die gerätespezifischen Vorschriften werden in separaten EU-Verordnungen geregelt.
Die Energielabel der verschiedenen Produktgruppen zeigen unterschiedliche
Skalierungen: A+++ bis D (Beispiel
5
Waschmaschine), A bis G (Backofen)
oder eine stufenweise Einführung der
Plusklassen (Fernseher).
Dieses Nebeneinander von Labeln mit
unterschiedlicher Skalierung ist unvermeidlich. Ursache ist die Einführung
bzw. Revision der Energielabel zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Außerdem
vollzieht sich der technische Fortschritt
in Punkto Energieeffizienz bei den
verschiedenen Produktgruppen unterschiedlich schnell. Eine Synchronisierung aller Label (d.h. identische Skala,
gleiche Klasse für die höchsteffizienten
Produkte) ist aus diesen Gründen nicht
vorstellbar.
Diese Informationsbroschüre kann nur
einen Überblick über die verschiedenen
Energielabel geben und die wichtigsten
Pflichten erläutern. Für professionelle
Anwender (Hersteller, Handel) kann sie
keinesfalls das Studium der relevanten
Richtlinien, Verordnungen und Gesetze
ersetzen.
Auf die Energielabel für Lampen, Leuchten und Raumklimageräte wird in dieser
Broschüre nicht eingegangen
: Label-Regulierungen, die bereits in Kraft getreten sind
Gerätegruppe
Klassifizierung der
Energieeffizienz
Nummer der
EU-Verordnung
(VO) bzw.
Richtlinie (RL)
(Stichtag, ab dem der
Hersteller das Label zur
Verfügung stellen muss)
Labelpflicht seit/ab
Waschtrockner
A bis G
96/60/EWG (RL)
1.1.1998
Trennung
Grundlabel und
Datenstreifen
Backöfen
A bis G
2002/40/EG (RL)
1.1.2003
Trennung
Grundlabel und
Datenstreifen
Kühl-/
Gefriergerät
A+++ bis D;
A+++ bis G
für Absorptionsgeräte
und Weinlagerschränke
1060/2010/EU (VO)
30.11.2011
Komplettes
Label liegt
jedem Gerät bei
Fernseher
A bis G; stufenweise
Erweiterung der Klassen
auf A+, A++, A+++;
Art 3 (3) der VO.
1062/2010/EU (VO)
30.11.2011
Komplettes
Label liegt
jedem Gerät bei
Waschmaschine
A+++ bis D
1061/2010/EU (VO)
20.12.2011
Komplettes
Label liegt
jedem Gerät bei
Geschirrspüler
A+++ bis D
1059/2010/EU (VO)
20.12.2011
Komplettes
Label liegt
jedem Gerät bei
Wäschetrockner
A+++ bis D
392/2012/EU (VO)
29.5.2013
Komplettes
Label liegt
jedem Gerät bei
Staubsauger
A bis G ab 1.9.2014;
A+++ bis D ab 1.9.2017
665/2013/EU (VO)
Komplettes
1.9.2014: A bis G
Label liegt
1.9.2017: A+++ bis D
jedem Gerät bei
: Label-Regulierungen, die in Vorbereitung sind
6
Backofen
(neues Label)
A+++ bis D
1 Jahr nach
Inkrafttreten der
EU-Verordnung
Komplettes
Label liegt
jedem Gerät bei
Dunstabzugshauben
A bis G zu Beginn;
stufenweise Erweiterung
der Klassen auf
A+, A++, A+++.
1 Jahr nach
Inkrafttreten der
EU-Verordnung
Komplettes
Label liegt
jedem Gerät bei
Herde/
Kochfelder
Kein Energielabel in
Planung.
-
-
-
Die Pflichten der Hersteller und Händler
: Die Pflichten der Hersteller
Jeder Hersteller oder Importeur, der ein
von der Labelpflicht erfasstes Produkt
im EU-Bereich in den Verkehr bringt,
muss dem Handel ein Energielabel kostenfrei zur Verfügung stellen. Außer bei
Backöfen und Waschtrocknern müssen
die Hersteller jedem einzelnen Gerät
das komplette Label beipacken. Die früher übliche Trennung in Grundlabel und
Datenstreifen ist entfallen.
Hersteller und Importeure sind außerdem verpflichtet, ein Datenblatt zu liefern. Im Regelfall wird das Datenblatt
in den Produktbroschüren oder Katalogen abgedruckt. Falls der Hersteller/
Importeur keine Produktbroschüren
liefert, stellt er das Datenblatt zusammen mit anderen Unterlagen zur Verfügung, die zu dem Produkt mitgeliefert werden. Im Anhang der jeweiligen
gerätespezifischen EU-Verordnung ist
genau beschrieben, welche Angaben das
Datenblatt zu enthalten hat.
Für die Richtigkeit der Angaben auf den
Labeln und in den Datenblättern ist
alleine der Hersteller/Importeur verantwortlich.
7
: Die Pflichten der Händler
Die wichtigste Pflicht der Händler ist die
Kennzeichnung der Geräte am Verkaufsort. Händler haben sicherzustellen, dass
alle Geräte in der Verkaufsstelle das von
den Lieferanten bereitgestellte Etikett
‚deutlich sichtbar außen an der Vorderoder Oberseite tragen‘.
Bei Fernsehgeräten gilt: ‚deutlich sichtbar an der Vorderseite‘. Bei den Staubsaugern ist das Etikett ‚an der Außenseite des Geräts anzubringen oder zu
befestigen, so dass es deutlich sichtbar
ist‘.
Das Beilegen des Labels in den Innenraum eines ausgestellten Geräts reicht
nicht – auch nicht bei Geräten, die in
ausgestellten Küchen eingebaut sind.
Grundsätzlich gilt, dass der Händler das
Label anbringen muss, welches ihm der
Hersteller mit dem Produkt zur Verfügung gestellt hat. Der Händler ist nicht
verpflichtet, Geräte, die noch mit einem
alten Label versehen sind, ‚umzulabeln‘.
Das heißt, Geräte, die vor dem jeweiligen Stichtag mit einem alten Label in
Verkehr gebracht worden sind und beim
Händler noch im Lager stehen oder im
Verkaufsraum ausgestellt sind, dürfen
mit diesem Label ohne Zeitbeschränkung ausgestellt und verkauft werden.
Der Händler muss außerdem das vom
Hersteller zur Verfügung gestellte Datenblatt vorrätig halten. Dieses ist in der
Regel in den Katalogen abgedruckt oder
im Internet abrufbar.
Für den Fernabsatz gelten einige besondere Bestimmungen. Der Verkäufer muss
u.a. sicherstellen, dass dem potenziellen Endverbraucher die auf dem Label und dem Datenblatt enthaltenen
Angaben vor dem Kauf zur Kenntnis
gelangen. Details sind im Anhang der
gerätespezifischen Verordnung aufgeführt.
: Pflichten, die für Hersteller und
Händler gleichermaßen gelten
Sofern in einer Werbung für ein
bestimmtes Produkt Informationen über
den Energieverbrauch oder den Preis
gegeben werden, muss auf die Energieeffizienzklasse des Produkts hingewiesen
werden. Auch in technischen Werbeschriften (z. B. in Handbüchern oder
Broschüren), in denen die spezifischen
technischen Parameter eines Produkts
beschrieben sind, muss ein Hinweis auf
die Energieeffizienzklasse enthalten sein.
Alle Pflichten für Hersteller/Importeure
und Händler sind in den gerätespezifischen EU-Verordnungen beschrieben.
8
: Ausblick
Bis Ende 2013 werden sehr wahrscheinlich EU-Verordnungen zum Energielabel
für Dunstabzugshauben und zum überarbeiteten Label für Backöfen in Kraft
treten. Die jeweilige Labelpflicht beginnt
im Regelfall ein Jahr nach dem Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung.
Auch die Überarbeitung des Labels für
die kombinierten Waschtrockner steht
auf dem Plan der EU-Kommission (2014).
Weiterhin wird wohl noch im Jahr 2013
eine Verordnung für das sogenannte
Online-Labelling in Kraft treten. Sie
regelt insbesondere die Abbildung des
kompletten Labels in Angeboten beim
Fernabsatz (z. B. auf Websites im Onlinehandel).
Ein Energielabel für Herde/Kochfelder
wird es zunächst nicht geben. Die
Energieverbrauchswerte innerhalb einer
Technologie (Induktion, Strahlungsheizkörper, Massekochplatten) liegen zu eng
beieinander, um eine differenzierende
Klassifizierung zu rechtfertigen.
Die EU-Kommission will außerdem das
Energielabel grundlegend reformieren.
Der politische Prozess hat bereits begonnen. Mit Entscheidungen dürfte allerdings erst im Jahr 2015 zu rechnen sein.
8
Das Energielabel für Haushalts-Kühl- und Gefriergeräte
ENERG
Ι
1 Name oder Marke des Herstellers,
Y IJA
Typenbezeichnung
IE IA
2 Energieeffizienzklasse
1
A+++
A++
A+
A
B
C
D
2
A++
3 Energieverbrauch in kWh/Jahr
(auf Grundlage der Ergebnisse der
Normprüfung). Der tatsächliche
Energieverbrauch hängt von der
Nutzung des Geräts ab.
4 Gesamtnutzinhalt aller Kühlfächer
(Fächer ohne Sternekennzeichnung)
5 Gesamtnutzinhalt aller Tiefkühlfächer
(Fächer mit Sternekennzeichnung)
3
XYZ
kWh/annum
Ι
Ι
Ι
Ι
Ι
6 Geräuschemission in dB(A) re 1pW
(Schallleistung)
7 Bezeichnung der Regulierung
4
XYZ L
2010/1060
9
7
5
6
YZ L
YZ dB
Der sogenannte Energieeffizienzindex
ist die entscheidende Größe für die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse.
Ihm liegt eine relativ komplexe Berechnungsmethode zugrunde.
Der Energieeffizienzindex berücksichtigt verschiedene Werte, wie etwa den
Energieverbrauch, das Nutzvolumen der
verschiedenen Lagerfächer und deren
tiefste Temperatur, sowie einige Korrekturfaktoren. Im Anhang VI der EU-Verordnung ist die Berechnungsmethode
beschrieben.
Das Label für Kühl- und Gefriergeräte
gibt es in zwei weiteren Versionen: Zum
einen ein Label mit zehn anstatt der
sieben Klassen. Dieses ist für HaushaltsKühlgeräte vorgesehen, die nach dem
Absorptionsprinzip arbeiten und aufgrund ihrer geräuschlosen Kühltechnik
mehr Energie benötigen. Und zum an-
deren ein Label für Weinlagerschränke,
ebenfalls mit zehn Klassen (Abbildung
nächste Seite).
Praktisch sind auf dem Markt nur noch
Geräte der Klassen A+++, A++ und A+
zu finden. Die Ecodesign-Verordnung
643/2009 verbietet seit dem 1.7.2012
das Inverkehrbringen von kompressorbetriebenen Kühl-/Gefriergeräten der
Effizienzklasse A oder schlechter. Geräte, die vor diesem Stichtag in Verkehr
gebracht wurden, dürfen aber noch abverkauft werden.
Für Kühlgeräte mit Absorbertechnik gilt
abweichend: ab dem 1.7.2012 dürfen
keine Geräte mit Effizienzklasse F oder
schlechter neu in Verkehr gebracht werden.
Die Energieeffizienzklassen werden mit
Hilfe der folgenden Tabelle ermittelt:
Energieeffizienzklasse
Energieeffizienzindex
EEI A+++ (höchste Effizienz)
10
Durchschnittliche
Energieeinsparung
gegenüber Klasse A+
EEI < 22
50 %
25 %
A++
22 ≤ EEI < 33
A+
33 ≤ EEI < 44
A
44 ≤ EEI < 55
B
55 ≤ EEI < 75
C
75 ≤ EEI < 95
D
95 ≤ EEI < 110
Das Energielabel für Weinlagerschränke
ENERG
Ι
1 Name oder Marke des Herstellers,
Y IJA
Typenbezeichnung
IE IA
2 Energieeffizienzklasse
1
A+++
A++
A+
A
B
C
D
E
F
G
3 Energieverbrauch in kWh/Jahr
2
A+
4 Fassungsvermögen
(Anzahl der Flaschen Standardgröße)
5 Geräuschemission in dB(A) re 1pW
(Schallleistung)
3
Ι
Ι
Ι
4
kWh/annum
5
xXYZ
11
XYZ
Ι
Ι
2010/1060
(auf Grundlage der Ergebnisse der
Normprüfung). Der tatsächliche
Energieverbrauch hängt von der
Nutzung des Geräts ab.
6
YZ dB
6 Bezeichnung der Regulierung
Das Energielabel für Haushalts-Waschmaschinen
ENERG
Ι
Y IJA
IE IA
1 Name oder Marke des Herstellers,
Typenbezeichnung
2 Energieeffizienzklasse
1
A+++
A++
A+
A
B
C
D
2
A+
basierend auf 220 Standard-Waschvorgängen. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung des
Geräts ab.
4 Wasserverbrauch (Liter/Jahr),
basierend auf 220 Standard-Waschvorgängen. Der tatsächliche Wasserverbrauch hängt von der Nutzung des
Geräts ab.
3
Ι
Ι
XYZ
kWh/annum
Ι
Ι
4
5
Ι
6
7
YZ dB
VWXYZ
L/annum
2010/1061
3 Jahresenergieverbrauch in kWh,
8
Y, Z
kg
ABCDEFG
YZ dB
5 Maximale Füllmenge im
Standard-Waschprogramm 60 °C
oder 40 °C Baumwolle (je nachdem,
welcher Wert niedriger ist).
6 Klassifizierung der Schleuderleistung
7 Geräuschemission in dB(A) re 1pW
(Schallleistung), während der Waschbzw. Schleuderphase im StandardWaschprogramm 60 °C Baumwolle
bei voller Beladung.
8 Bezeichnung der Regulierung
12
Ein Energieeffizienzindex bestimmt auch
hier die Einstufung in eine Energieeffizienzklasse. Dieser Index berücksichtigt mehrere Variablen: den Energieverbrauch im 60 °C Waschprogramm
bei sowohl voller Beladung als auch bei
Teilbeladung, den Energieverbrauch
im 40 °C Waschprogramm bei Teilbeladung, sowie die maximale Füllmenge
bei diesen Programmen.
Auch bestimmte energieverbrauchsrelevante Parameter in den Betriebszuständen ‚ausgeschaltet‘ (off-mode) und
‚nicht ausgeschaltet‘ (left-on-mode)
gehen in die Berechnung des Index mit
ein.
Beim sogenannten ‚Standardwaschvorgang‘, der Grundlage für die Berechnung des Jahresenergie- und Wasserverbrauchs, handelt es sich um einen Mix
aus verschiedenen Programmen (60 °C,
40 °C, Voll- und Teilbeladung).
Die Labelangaben für den Wasserverbrauch und die Schleuderleistung berücksichtigen ebenfalls verschiedene
Betriebszustände.
Auch die Schleuderleistung wird durch
eine Effizienzklasse ausgedrückt. Sie ist
ein wichtiges Merkmal, denn je geringer die Restfeuchte ist, umso weniger
Energie und Zeit wird zum Trocknen mit
einem Wäschetrockner benötigt. Details
zu den Berechnungsmethoden der Labelangaben sind im Anhang der Regulierung zu finden.
Die Ecodesign-Verordnung 1015/2010
verbietet seit dem 1.12.2011 das Inverkehrbringen von Waschmaschinen der
Energieeffizienzklasse B und schlechter.
Die Energieeffizienzklassen sind wie
folgt unterteilt:
Energieeffizienzklasse
Energieeffizienzindex
EEI A+++ (höchste Effizienz)
13
Durchschnittliche
Energieeinsparung
gegenüber Klasse A
EEI < 46
32 %
24 %
A++
46 ≤ EEI < 52
A+
52 ≤ EEI < 59
A
59 ≤ EEI < 68
B
68 ≤ EEI < 77
C
77 ≤ EEI < 87
D
87 ≤ EEI 13 % Das Energielabel für Haushalts-Geschirrspüler
ENERG
Ι
Y IJA
IE IA
1 Name oder Marke des Herstellers,
Typenbezeichnung
2 Energieeffizienzklasse
1
A+++
A++
A+
A
B
C
D
2
A+
3 Jahresenergieverbrauch in kWh,
basierend auf 280 StandardSpülgängen. Der tatsächliche
Energieverbrauch hängt von der
Nutzung des Geräts ab.
4 Jährlicher Wasserverbrauch in Litern,
basierend auf 280 StandardSpülgängen. Der tatsächliche
Wasserverbrauch hängt von der
Nutzung des Geräts ab.
3
Ι
Ι
Ι
XYZ
kWh/annum
Ι
Ι
4
5
6
7
5 Klassifizierung der Trocknungswirkung
6 Anzahl der Maßgedecke bei
Standardbeladung
7 Geräuschemission in dB(A) re 1PW
WXYZ ABCDEFG
L/annum
2010/1059
14
8
xYZ
YZ
dB
(Schallleistung)
8 Bezeichnung der Regulierung
Auch beim Geschirrspüler ist für die
Klasseneinteilung wieder ein Energieeffizienzindex bestimmend. Dieser bezieht verschiedene Parameter mit ein,
wie den Energieverbrauch im Standardprogramm und die Anzahl der Maßgedecke bei der Standardbeladung (z. B. 12
Maßgedecke).
Das Standardprogramm ist, bezogen auf
den Energie- und Wasserverbrauch, das
effizienteste Programm, um normal verschmutztes Geschirr zu reinigen.
Auch bestimmte energieverbrauchsrelevante Eigenschaften in den Betriebszuständen ‚ausgeschaltet‘ (off-mode) und
‚nicht ausgeschaltet‘ (left-on-mode) gehen in die Berechnung ein.
Die europäische Ecodesign-Verordnung 1016/2010 verbietet seit dem
1.12.2011 das Inverkehrbringen von
Geschirrspülern (60 cm Breite) der
Energieeffizienzklasse B und schlechter.
Details zu den Berechnungsmethoden
der Labelangaben sind im Anhang der
Verordnung zu finden.
Die Energieeffizienzklassen sind wie
folgt eingeteilt:
Energieeffizienzklasse
Energieeffizienzindex
EEI A+++ (höchste Effizienz)
15
Durchschnittliche
Energieeinsparung
gegenüber Klasse A
EEI < 50
30 %
21 %
A++
50 ≤ EEI < 56
A+
56 ≤ EEI < 63
A
63 ≤ EEI < 71
B
71 ≤ EEI < 80
C
80 ≤ EEI < 90
D
90 ≤ EEI 11 % Das Energielabel für Haushalts-Wäschetrockner
: Label für Kondensations-Wäschetrockner
ENERG
Ι
Y IJA
Energieeffizienzklasse
3
Jahresenergieverbrauch in kWh
basierend auf 160 StandardTrocknungsvorgängen. Der tatsächliche
Energieverbrauch hängt von der
Nutzung des Geräts ab.
4
Gerätetyp: elektrischer oder
gasbeheizter Wäschetrockner
(hier: elektrisch).
5
Zeitdauer des Normprogramms Baumwolle in Minuten bei voller Beladung.
6
Nennkapazität in kg für das StandardBaumwollprogramm bei vollständiger
Befüllung.
7
Geräuschemission in dB(A) re 1pW
(Schallleistung) im Standardprogramm
Baumwolle bei voller Beladung.
8
Kondensationseffizienzklasse
(diese Angabe entfällt bei
Ablufttrocknern).
9
Bezeichnung der Regulierung
2
Ι
Ι
Ι
Ι
4
5
XYZ
min/cycle*
8
ABCDEFG
16
2
A+
3
392/2010
Name oder Marke des Herstellers,
Typenbezeichnung
IE IA
1
A+++
A++
A+
A
B
C
D
1
9
Ι
6
Y,Z
kg
XYZ
kWh/annum
7
XX
dB
* unkbr· cyklus · portion · zyklus
πpóypaµµa · ciclo · tsükkel
ohjelma · ciklus · ciklas · cikls
ciklu · cyclus · ciclu
program · torkomgång
Neben dem Label für elektrische Kondensationstrockner gibt es zwei weitere
Ausführungen: für elektrische Ablufttrockner und für gasbeheizte Trockner
(siehe unten).
Das Energielabel für Haushalts-Wäschetrockner muss vom Hersteller ab dem
29.5.2013 jedem neu in Verkehr gebrachten Gerät beigefügt werden.
Bei Geräten, die vor dem 29.5.2013
noch mit dem A - G Label in Verkehr
gebracht werden, gelten die Bestimmungen der EU-Richtlinie 95/13/EG,
: Label für elektrische
Abluft-Wäschetrockner
ENERG
Ι
A+++
A++
A+
A
B
C
D
Ι
Ι
XYZ
: Label für gasbeheizte
Wäschetrockner
Y IJA
ENERG
Ι
A+++
A++
A+
A
B
C
D
Ι
Y,Z
kg
kWh/annum
Ι
Ι
XX
min/cycle*
Ι
Y,Z
kg
kWh/annum
XX
dB
*unkbr· cyklus · portion · zyklus · πpóypaµµa · ciclo · tsükkel · ohjelma · ciklus
ciklas · cikls . ciklu · cyclus · ciclu · program · torkomgång
382/2010
17
XYZ
Ι
Ι
XYZ
dB
*unkbr· cyklus · portion · zyklus · πpóypaµµa · ciclo · tsükkel · ohjelma · ciklus
ciklas · cikls . ciklu · cyclus · ciclu · program · torkomgång
392/2010
Y IJA
IE IA
A+
XYZ
Ι
min/cycle*
Auch nach dem Pflichttermin 29.5.2013
gilt: der Händler ist nicht verpflichtet,
Geräte, die noch mit einem alten A - G
Label versehen sind, ‚umzulabeln‘. Geräte,
die vor dem 29.5.2013 mit einem A - G
Label in Verkehr gebracht worden sind
und beim Händler noch im Lager stehen
oder im Verkaufsraum ausgestellt sind,
dürfen mit diesem Label ohne Zeitbeschränkung ausgestellt und verkauft
werden.
IE IA
A+
Ι
auch die Trennung in Grundlabel und
gerätespezifischen Datenstreifen.
Die Einstufung in eine Energieeffizienzklasse wird wieder durch den Energieeffizienzindex bestimmt. Dieser berücksichtigt den Energieverbrauch des
Trockners im Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung und
bei Teilbefüllung. Auch bestimmte energierelevante Parameter in den Betriebszuständen ‚ausgeschaltet‘ (off-mode)
und ‚nicht ausgeschaltet‘ (left-on-mode)
gehen in die Berechnung mit ein.
Bei Kondensationstrocknern wird die sogenannte ‚Kondensationseffizienzklasse‘
angegeben. Eine wichtige Größe. Denn
technisch bedingt kann beim Trocknen
mit einem Kondensationstrockner nicht
die gesamte Wassermenge, die der nassen Wäsche entzogen wird, im Auffang-
behälter des Trockners gesammelt werden. Ein Teil entweicht in den Raum.
Der Klasseneinteilung liegt ein berechneter ‚Kondensationseffizienzindex‘ zugrunde. Dieser ist das Mengenverhältnis des kondensierten, im Behälter gesammelten Wassers und des Wassers,
das insgesamt dem Wäscheposten beim
Trocknungsvorgang entzogen wird. Die
Messung wird dabei wieder im Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung und bei Teilbefüllung
durchgeführt.
Die Energieeffizienzklassen sind wie folgt
unterteilt:
Energieeffizienzklasse
Energieeffizienzindex
EEI A+++ (höchste Effizienz)
18
Durchschnittliche
Energieeinsparung
gegenüber Klasse A
EEI < 24
63 %
A++
24 ≤ EEI < 32
51 %
A+
32 ≤ EEI < 42
35 %
A
42 ≤ EEI < 65
B
65 ≤ EEI < 76
C
76 ≤ EEI < 85
D
85 ≤EEI Das Energielabel für Staubsauger
: Energielabel Stufe 1 für Universalstaubsauger;
gültig ab 1.9.2014
1 Name oder Marke des Lieferanten,
Typenbezeichnung.
2 Energieeffizienzklasse.
1
2
3 Durchschnittlicher jährlicher Energieverbrauch (kWh/Jahr). Der tatsächliche
Energieverbrauch hängt von der
Nutzung des Gerätes ab.
4 Staubemissionsklasse
5 Geräuschemission in dB (A) re 1pW
(Schallleistung).
3
6 Teppichreinigungsklasse
4
5
(Angabe entfällt bei Hartbodenstaubsaugern).
7 Hartbodenreinigungsklasse
(Angabe entfällt bei
Teppichstaubsaugern).
7
6
8 Bezeichnung der Regulierung
8
19
: Energielabel Stufe 2 für
Universalstaubsauger; gültig ab 1.9.2017
Um dem zu erwartenden technischen
ENERG IEY IJA
Fortschritt Rechnung zu tragen, wird das
IA
Etikett zum 1.9.2017 auf die Skalierung
‚A+++‘ bis ‚D‘ umgestellt. Alle anderen
+++
Merkmale bleiben unverändert (Bild links).
A
A+++
Ι
A++
A+
A
B
C
D
Ι
Ι
Ι
Ι
Ι
YZ
kWh/annum
ABCDEFG
ABCDEFG
YZdB
ABCDEFG
665/2013 - II
Die Einstufung eines Staubsaugers in
eine Energieeffizienzklasse wird durch
seinen sogenannten jährlichen Energieverbrauch (AE) bestimmt.
Der Wert AE wird mit Hilfe einer komplexen Formel berechnet, die verschiedene
Parameter verknüpft: den spezifischen
Energieverbrauch des Staubsaugers,
eine Standardzahl an Reinigungsvorgängen (50/Jahr) und eine Standardwohnfläche (87m²). Auch die Staubaufnahme geht zu einem gewissen Grad mit
in die Formel ein.
Im Anhang VI der Verordnung ist die Berechnungsmethode näher beschrieben.
Das neue Label für Staubsauger wird
in zwei Schritten eingeführt. Zu Beginn
der Labelpflicht (ab 1.9.2014) weist das
Label die Effizienzklassen ‚A‘ bis ‚G‘ aus
(s. großes Bild vorige Seite).
20
Die Labelpflicht gilt nicht für:
Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, rein akkubetriebene Staubsauger, Industriestaubsauger, Saugroboter,
Zentralstaubsauger, Bohnermaschinen
und Staubsauger für den Außenbereich.
Wasserfiltersauger sind erst ab dem
1.9.2017 zu kennzeichnen.
Der absolute Wert für den jährlichen
Energieverbrauch ‚AE‘ ist auch auf dem
Label selbst angegeben Es handelt sich
dabei um einen Richtwert Der tatsächliche Energieverbrauch hängt vom Nutzerverhalten ab.
Da beim Staubsauger die Reinigungsleistung und die Staubemission eine
große Bedeutung haben, sind diese
Produkteigenschaften explizit auf dem
Energielabel mit angegeben.
Sie werden dargestellt mit der Klassifizierung von ‚A‘ (beste Leistung) bis ‚G‘.
Die dieser Klasseneinteilung zugrundeliegenden Werte werden vom Hersteller
mit Hilfe eines vorgeschriebenen, standardisierten Messverfahrens ermittelt
(gemäß Anhang VI der EU-Verordnung).
Neben dem beschriebenen Label für
Universalstaubsauger gibt es noch zwei
weitere, optisch leicht unterschiedliche
Etiketten für reine Hartboden- sowie für
Teppichstaubsauger. Dort ist jeweils nur
die Reinigungsklasse für die entsprechende Bodenart angegeben.
Die Energieeffizienzklassen sind wie folgt
unterteilt:
Jährlicher Energieverbrauch (AE) in kWh/Jahr
Energieeffizienzklasse
Etikett 1 ab 1.9.2014
A+++
entfällt
AE ≤ 10
A++
entfällt
10 < AE ≤ 16
A+ entfällt
16 < AE ≤ 22
A
AE ≤ 28
22 < AE ≤ 28
B
28 < AE ≤ 34
28 < AE ≤ 34
C
34 < AE ≤ 40
34 < AE ≤ 40
D
40 < AE ≤ 46 AE > 40
E
46 < AE ≤ 52 entfällt
F
52 < AE ≤ 58 entfällt
G
AE > 58,0 entfällt
Wie bei allen anderen kennzeichnungspflichtigen Hausgeräten, ist auch bei
den Staubsaugern gleichzeitig eine
Ecodesign-Regulierung in Kraft getreten (666/2013/EU). Diese setzt gewisse
Mindestanforderungen an die Energieverbrauch und andere umweltrelevante
Eigenschaften.
Beim Staubsauger wird künftig u. a. die
Leistungsaufnahme begrenzt: ab dem
1.9.2014 muss die Nennleistungsaufnahme für neu in Verkehr gebrachte
Geräte unter 1.600 Watt liegen, ab dem
1.9.2017 unter 900 Watt. Es gelten
auch bestimmte Mindestanforderungen an die Staubaufnahme, die Staubemission und den Schallleistungspegel.
21
Etikett 2 ab 1.9.2017
Das Energielabel für Fernsehgeräte
ENERG
Ι
1 Name oder Marke des Herstellers,
Y IJA
Typenbezeichnung
IE IA
2 Energieeffizienzklasse
1
A
A
B
C
D
E
F
G
2
3 Netzschalter (Ja/Nein)
4 Leistungsaufnahme in Watt
5 Jahresverbrauch in kWh basierend
auf 4-Stunden-Betrieb pro Tag und
365 Tage/Jahr
6 Bildschirmdiagonale in Zoll und cm
7 Bezeichnung der Regulierung
Ι
Ι
Ι
Ι
5
Ι
3
4
XYZ
Watt
6
XYZ
cm
7
22
2010/XYZ • 2011
2010/1062
XYZ
kWh/annum
XYZ
inch
8
8 Anfangsjahr der Verpflichtung
Seit dem 30.11.2011 müssen die Hersteller allen neu in Verkehr gebrachten
Geräten ein Label beilegen. Keine Labelpflicht besteht für solche Geräte, die
noch vor diesem Stichtag in Verkehr gebracht wurden.
Anders als bei den Haushaltsgroßgeräten, bei denen das Label bereits seit gut
18 Jahren eingesetzt wird, starteten die
TV-Geräte mit den Klassen A bis G. Die
Zusatzklassen A+, A++ und A+++ sind
hier Optionen, die erst in Zukunft verpflichtend zum Einsatz kommen. Hier
ist eine Entwicklung in Intervallen von
drei Jahren, beginnend mit 2014, vorgesehen. Die jeweils schlechteste Klasse
entfällt. Im Jahr 2020 soll das Label die
Klassen A+++ bis D anzeigen.
23
Der Energieeffizienzindex ist die entscheidende Größe für die Einteilung in
eine Energieeffizienzklasse. Hauptberechnungsgrundlage für den Energieverbrauchsindex eines Geräts ist die
Leistungsaufnahme des Geräts in einem
definierten Betriebszustand*) und die
sichtbare Fläche des Panels.
*) Die Leistungsaufnahme bezieht sich auf
den Auslieferungszustand eines Geräts
gemäß der TV-Verordnung EC 642/2009.
Die Energieeffizienzklassen sind wie
folgt eingeteilt
Energieeffizienzklasse
Energieeffizienzindex
A+++ (höchste Effizienz)
EEI < 0,10
A++
0,10 ≤ EEI < 0,16
A+
0,16 ≤ EEI < 0,23
A
0,23 ≤ EEI < 0,30
B
0,30 ≤ EEI < 0,42
C
0,42 ≤ EEI < 0,60
D
0,60 ≤ EEI < 0,80
E
0,80 ≤ EEI < 0,90
F
0,90 ≤ EEI < 1,00
G (geringste Effizienz)
1,00 ≤ EEI
Der Energieeffizienzindex wird mit der Formel EEI = P/Pref (A) berechnet, wobei gilt:
• Pref (A) = Pbasic + A ∙ 4,3224 Watt/dm2
• Pbasic = 20 Watt für Fernsehapparate mit einem Signalempfänger
und ohne Festplatte
• Pbasic = 24 Watt für Fernsehapparate mit Festplatte(n)
• Pbasic = 24 Watt für Fernsehapparate mit zwei oder mehr Signalempfängern
• Pbasic = 28 Watt für Fernsehapparate mit Festplatte(n) und
zwei oder mehr Signalempfängern
• Pbasic = 15 Watt für Videomonitore
• A ist die sichtbare Bildschirmfläche in dm2
• P ist die gemessene Leistungsaufnahme*) des Fernsehgeräts im Ein-Zustand in Watt
*) Die Leistungsaufnahme bezieht sich auf den Auslieferungszustand eines Geräts gemäß der TV-Verordnung
EC 642/2009.
Der jährliche Energieverbrauch wird aus
P x 1,46 berechnet und in Kilowattstunden angegeben. Er basiert auf einem
4-Stunden-Betrieb pro Tag an 365 Tagen
pro Jahr.
Im Rahmen der Einstufung werden teilweise Zusatzfunktionen (HD-Recorder,
ein zusätzlicher integrierter Receiver
sowie die automatische Helligkeitsanpassung/Photosensor) berücksichtigt.
Weitere integrierte Zusatzfunktionen,
wie weitere Receiver, Netzwerkfunktionen, Internetfunktionen, etc. werden
dagegen nicht berücksichtigt.
24
Somit sagt eine Einstufung von Geräten
in die Klasse C oder darunter nicht zwingend aus, dass es sich hier um ein nichtenergieeffizientes Gerät handelt.
Beim Kauf muss darum immer der komplette Funktionsumfang eines Geräts
betrachtet werden. Dies kann unter Umständen zu einer positiveren Energiebilanz führen als der Energieverbrauch
der Einzelgeräte in Summe.
Weitere Informationen bietet der Leitfaden von Digitaleurope:
http://www.digitaleurope.org/DocumentDownload.aspx?Command=Core_
Download&EntryId=84
ZVEI - Zentralverband Elektrotechnikund Elektronikindustrie e. V.
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Telefon: 069 6302-0
Fax: 069 6302-271
E-Mail: [email protected]
www.zvei.org