Antrag auf Genehmigung einer Unterrichts-, Dozenten

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Antrag auf Genehmigung einer Unterrichts-, Dozenten
Bitte beachten! Dieser Vordruck ist auf dem Dienstweg dreifach einzureichen an
Staatl. Schulamt
Staatl. berufliche Schulen
Förderschule/Schule für Kranke
Staatl. Realschulen, Gymnasien
Antrag auf Genehmigung einer Unterrichts-, Dozenten- oder Erziehertätigkeit
 Zutreffendes bitte ankreuzen
1 Name
Vorname
Dienst-/Amtbezeichnung
bzw. ausfüllen ! 
Geburtsdatum
VIVA-Personalnummer
Beamtin/er
sonst. Beschäftigte/r
Schule
Zahl der Wochenstunden
Ich beantrage die Genehmigung der Ausübung einer
Unterrichts-, Dozenten- oder Erziehertätigkeit im Rahmen
bei Teilzeit: Teilzeitgrund
Das Nebenamt/
die Nebenbeschäftigung wird
eines Nebenamtes im öffentlichen Dienst *
einer Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst *
einer Nebenbeschäftigung außerhalb des öffentl. Dienstes*
innerhalb der Arbeitszeit ausgeübt.
außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt.
* Öffentlicher Dienst ist jede Beschäftigung im Dienst des Freistaates Bayern, des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde, eines
Gemeindeverbandes oder anderer Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes, nicht jedoch öffentl.-rechtlicher
Religionsgesellschaften oder deren Verbände.
Angaben zur Nebentätigkeit
Aufnahme der Nebentätigkeit ab
Ausführliche Beschreibung auf Beiblatt erforderlich!
Auftraggeber (Name und Anschrift)
Maxim. Zeitaufwand pro Woche - Std.
voraussichtliche Dauer bis
monatliche Vergütung - €
Werden öffentliche Einrichtungen benutzt
Nein
Ja (welche?)
Ich übe derzeit bereits eine genehmigte Nebentätigkeit aus:
Nein
Ja (welche?)
Hinweis für Anwärter: Nach § 65 BBesG sind Vergütungen, die Anwärter für Nebentätigkeiten erhalten,
auf die Anwärterbezüge insoweit anzurechnen, als sie diese übersteigen.
Ort, Datum
Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
Genehmigungsfähig ist die oben genannte Nebentätigkeit sofern sie insgesamt den Umfang von
sechs Wochenstunden nicht überschreitet.
2 Stellungnahme der Schulleitung (nur bei Grund- und Mittelschulen)
Die Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers treffen zu. Sein Hauptamt wird durch die Nebentätigkeit
nicht beeinträchtigt. Der Antrag wird befürwortet.
Die Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers treffen nicht zu. Ihr/Sein Hauptamt wird durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt. Der Antrag wird nicht befürwortet:
43-451-I/11.14 – B -
Gründe:
Ort, Datum
Unterschrift der Schulleitung
3 Genehmigungsbescheid des Staatlichen Schulamtes bei Grund- oder Mittelschulen bzw. der
Schulleitung bei Staatlichen beruflichen Schulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen/Schulen für Kranke.
(gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 LDO)
Über den Antrag wird wie folgt entschieden:
Die beantragte Genehmigung gilt nur für die Dauer des Schuljahres
/
. Sie wird
unter der Bedingung erteilt, dass die dienstlichen Leistungen und der hauptamtliche bzw. der hauptberufliche Unterricht der Lehrkraft nicht beeinträchtigt werden. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt wird, wird
die Genehmigung widerrufen.
Es gilt folgende Auflage: Schüler die im Hauptamt unterrichtet werden, dürfen im Rahmen der Nebentätigkeit nicht betreut werden. Die Lehrkraft darf bei der Ausübung der Nebentätigkeit nicht auf ihre
dienstliche Stellung hinweisen, um für Aufträge zu werben.
Bis spätestens 31. Januar jeden Jahres ist über die Einnahmen, die aus Nebentätigkeiten im bayer.
öffentl. Dienst im jeweils vorangegangenen Jahr erzielt worden sind, dem Staatlichen Schulamt bzw.
der Schulleitung auf dem vorgeschriebenen Formblatt eine Abrechnung bzw. Erklärung vorzulegen.
Auf die Erklärung wird in jederzeit widerruflicher Weise verzichtet, sofern die gesamten Einnahmen
aus den Nebentätigkeiten im Kalenderjahr den in § 9 Abs. 3 Satz 1 BayNV genannten Höchstbetrag
nicht überschreiten.
Ort, Datum
Unterschrift des Schulamtes / der Schulleitung
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Verteiler
1. Exemplar an Lehrkraft
2. Kopie
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 43
3. Entwurf
Staatl. Schulamt / Schule
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