Antrag auf Genehmigung einer Unterrichts-, Dozenten
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Antrag auf Genehmigung einer Unterrichts-, Dozenten
Bitte beachten! Dieser Vordruck ist auf dem Dienstweg dreifach einzureichen an Staatl. Schulamt Staatl. berufliche Schulen Förderschule/Schule für Kranke Staatl. Realschulen, Gymnasien Antrag auf Genehmigung einer Unterrichts-, Dozenten- oder Erziehertätigkeit Zutreffendes bitte ankreuzen 1 Name Vorname Dienst-/Amtbezeichnung bzw. ausfüllen ! Geburtsdatum VIVA-Personalnummer Beamtin/er sonst. Beschäftigte/r Schule Zahl der Wochenstunden Ich beantrage die Genehmigung der Ausübung einer Unterrichts-, Dozenten- oder Erziehertätigkeit im Rahmen bei Teilzeit: Teilzeitgrund Das Nebenamt/ die Nebenbeschäftigung wird eines Nebenamtes im öffentlichen Dienst * einer Nebenbeschäftigung im öffentl. Dienst * einer Nebenbeschäftigung außerhalb des öffentl. Dienstes* innerhalb der Arbeitszeit ausgeübt. außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt. * Öffentlicher Dienst ist jede Beschäftigung im Dienst des Freistaates Bayern, des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder anderer Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes, nicht jedoch öffentl.-rechtlicher Religionsgesellschaften oder deren Verbände. Angaben zur Nebentätigkeit Aufnahme der Nebentätigkeit ab Ausführliche Beschreibung auf Beiblatt erforderlich! Auftraggeber (Name und Anschrift) Maxim. Zeitaufwand pro Woche - Std. voraussichtliche Dauer bis monatliche Vergütung - € Werden öffentliche Einrichtungen benutzt Nein Ja (welche?) Ich übe derzeit bereits eine genehmigte Nebentätigkeit aus: Nein Ja (welche?) Hinweis für Anwärter: Nach § 65 BBesG sind Vergütungen, die Anwärter für Nebentätigkeiten erhalten, auf die Anwärterbezüge insoweit anzurechnen, als sie diese übersteigen. Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers Genehmigungsfähig ist die oben genannte Nebentätigkeit sofern sie insgesamt den Umfang von sechs Wochenstunden nicht überschreitet. 2 Stellungnahme der Schulleitung (nur bei Grund- und Mittelschulen) Die Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers treffen zu. Sein Hauptamt wird durch die Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt. Der Antrag wird befürwortet. Die Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers treffen nicht zu. Ihr/Sein Hauptamt wird durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt. Der Antrag wird nicht befürwortet: 43-451-I/11.14 – B - Gründe: Ort, Datum Unterschrift der Schulleitung 3 Genehmigungsbescheid des Staatlichen Schulamtes bei Grund- oder Mittelschulen bzw. der Schulleitung bei Staatlichen beruflichen Schulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen/Schulen für Kranke. (gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 LDO) Über den Antrag wird wie folgt entschieden: Die beantragte Genehmigung gilt nur für die Dauer des Schuljahres / . Sie wird unter der Bedingung erteilt, dass die dienstlichen Leistungen und der hauptamtliche bzw. der hauptberufliche Unterricht der Lehrkraft nicht beeinträchtigt werden. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt wird, wird die Genehmigung widerrufen. Es gilt folgende Auflage: Schüler die im Hauptamt unterrichtet werden, dürfen im Rahmen der Nebentätigkeit nicht betreut werden. Die Lehrkraft darf bei der Ausübung der Nebentätigkeit nicht auf ihre dienstliche Stellung hinweisen, um für Aufträge zu werben. Bis spätestens 31. Januar jeden Jahres ist über die Einnahmen, die aus Nebentätigkeiten im bayer. öffentl. Dienst im jeweils vorangegangenen Jahr erzielt worden sind, dem Staatlichen Schulamt bzw. der Schulleitung auf dem vorgeschriebenen Formblatt eine Abrechnung bzw. Erklärung vorzulegen. Auf die Erklärung wird in jederzeit widerruflicher Weise verzichtet, sofern die gesamten Einnahmen aus den Nebentätigkeiten im Kalenderjahr den in § 9 Abs. 3 Satz 1 BayNV genannten Höchstbetrag nicht überschreiten. Ort, Datum Unterschrift des Schulamtes / der Schulleitung Drucken Verteiler 1. Exemplar an Lehrkraft 2. Kopie Regierung von Oberbayern Sachgebiet 43 3. Entwurf Staatl. Schulamt / Schule Zurücksetzen