(VISOS) wird angepasst

Transcription

(VISOS) wird angepasst
Eidgenössisches Departement
des Innern
Medienmitteilung
Bern, den 2. November 2005
Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten
Ortsbilder der Schweiz (VISOS) wird angepasst
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung vom 9. September 1981 über
das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)
gutgeheissen. Mit der Verordnungsänderung wird eine weitere Serie der Ortsbilder
von nationaler Bedeutung in das Inventar aufgenommen.
Das Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichtet den Bund, dass bei Erfüllung einer
Bundesaufgabe Landschafts- und Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und
Kulturdenkmäler geschont und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt,
ungeschmälert erhalten bleiben. Um diese Aufgabe wahrzunehmen, erstellt der Bund
Inventare von Objekten mit nationaler Bedeutung im Bereich des Natur- und
Heimatschutzes, welche er regelmässig überprüft und aktualisiert.
1981 konnte aufgrund der Verordnung über das Bundesinventar der schützenwerten
Ortsbilder der Schweiz (VISOS) eine erste Serie mit 122 Objekten ins Inventar
aufgenommen werden. Die Inventararbeit wurde seither mit 12 Serien erweitert.
Gegenstand des Bundesinventars bilden jene Ortsbilder, denen nationale Bedeutung
zuerkannt wird. Es umfasst die schützenswerten Dauersiedlungen der Schweiz und dient
dem Bund bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Pflichten aufgrund der Natur- und
Heimatschutzgesetzgebung. Der Bundesrat hat nun einer Änderung der Verordnung
(VISOS) zugestimmt, so dass eine weitere Serie der Ortsbilder von nationaler Bedeutung
in das Inventar aufgenommen werden kann. Es betrifft:
-
Kanton Basel-Stadt: Ersterfassung ganzer Kanton
Kanton Bern: Ergänzung
Canton de Fribourg/Kanton Freiburg: Ergänzung
Kanton Luzern: Ergänzung
Repubblica e Cantone Ticino: Ergänzung
Kanton Uri: Ergänzung
Canton de Vaud: Ersterfassung und Ergänzung
Nachdem die betroffenen Kantone und die interessierten Bundesstellen angehört worden
sind, wird die vorliegende 13. Serie auf den 1.1.2006 in Kraft gesetzt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Johann Mürner, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, Bundesamt für Kultur,
Tel. 031/322'80'59
Anhang: Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der
Schweiz