(VISOS) wird angepasst
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(VISOS) wird angepasst
Eidgenössisches Departement des Innern Medienmitteilung Bern, den 2. November 2005 Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) wird angepasst Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung vom 9. September 1981 über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) gutgeheissen. Mit der Verordnungsänderung wird eine weitere Serie der Ortsbilder von nationaler Bedeutung in das Inventar aufgenommen. Das Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichtet den Bund, dass bei Erfüllung einer Bundesaufgabe Landschafts- und Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler geschont und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben. Um diese Aufgabe wahrzunehmen, erstellt der Bund Inventare von Objekten mit nationaler Bedeutung im Bereich des Natur- und Heimatschutzes, welche er regelmässig überprüft und aktualisiert. 1981 konnte aufgrund der Verordnung über das Bundesinventar der schützenwerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) eine erste Serie mit 122 Objekten ins Inventar aufgenommen werden. Die Inventararbeit wurde seither mit 12 Serien erweitert. Gegenstand des Bundesinventars bilden jene Ortsbilder, denen nationale Bedeutung zuerkannt wird. Es umfasst die schützenswerten Dauersiedlungen der Schweiz und dient dem Bund bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Pflichten aufgrund der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung. Der Bundesrat hat nun einer Änderung der Verordnung (VISOS) zugestimmt, so dass eine weitere Serie der Ortsbilder von nationaler Bedeutung in das Inventar aufgenommen werden kann. Es betrifft: - Kanton Basel-Stadt: Ersterfassung ganzer Kanton Kanton Bern: Ergänzung Canton de Fribourg/Kanton Freiburg: Ergänzung Kanton Luzern: Ergänzung Repubblica e Cantone Ticino: Ergänzung Kanton Uri: Ergänzung Canton de Vaud: Ersterfassung und Ergänzung Nachdem die betroffenen Kantone und die interessierten Bundesstellen angehört worden sind, wird die vorliegende 13. Serie auf den 1.1.2006 in Kraft gesetzt. EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst Auskunft: Johann Mürner, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, Bundesamt für Kultur, Tel. 031/322'80'59 Anhang: Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz