Allgemeine Hinweise

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Allgemeine Hinweise
Hinweis für Studierende
Inhalt
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BAföG
Anrechnung „Außerschulisches Praktikum“
Projekt, IuK, Fächerübergreifende Lernfelder, Ästhetische Bildung
Anmeldung Bachelorarbeit
Übergang von Bachelor zu Master
Masterabschlussmodul
Zeugniserstellung
Transcript of Records
Allgemeines
1. BAföG Formblatt 5 (Folgebescheinigung)
Um das Formular positiv bescheinigen zu können, müssen dem Prüfungsamt 90 LP
(Leistungspunkte) vorliegen.
Diese Regelung gilt sowohl für Nachweise am Ende des dritten Semesters (optional) als auch am
Ende des vierten Semesters (Pflicht)
2. Anerkennung „Außerschulisches Praktikum“

Studierende der Lehramtsoption können sich ggf. das außerschulische Praktikum
anerkennen lassen. Die Ergänzenden Regelungen für Studierende mit Studienbeginn ab
dem WS 07/08 aufgenommen haben
finden Informationen zur Anerkennung des Außerschulischen Praktikums (Betriebs-,
Sozial- oder Vereinspraktikum) in den Ergänzenden Regelungen
https://www.uni-hildesheim.de/media/zsb/Studienangebot/P-2-F-B/ordnung_08.pdf
3. Ästhetische Bildung, Fächerübergreifende Lernfelder, Projektschein und IUK

IUK : Schlüsselqualifikation und Pflicht, kann in verschiedenen Fächern erworben werden
(z.B. Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Biologie), es werden 3 LP (alte PO) und 2 LP
(neue PO) Leistungspunkte dafür vergeben und es muss eine Benotung stattfinden.

Projekt : Qualifikation und Pflicht – der Projektschein ist keine zusätzliche Leistung
sondern er ersetzt die eigentliche Prüfung des Teilmoduls, Leistungspunkte werden für
den Projektschein nicht vergeben, dafür wird das Teilmodul abgeschlossen und es
werden hier die Leistungspunkte und die Note angerechnet.

Ästhetische Bildung: Qualifikation aber keine Pflicht

Fächerübergreifende Lernfelder: Qualifikation aber keine Pflicht
4. Bachelorarbeit - Anmeldung
Voraussetzung zur Anmeldung: 120 AP
Formulare:
Studiengang Bachelor of Arts (B.A.):
http://www.uni-hildesheim.de/media/zsb/Studienangebot/P-2-F-B/form_p2bba_06.pdf
Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)
http://www.uni-hildesheim.de/media/zsb/Studienangebot/P-2-F-B/form_p2fbbsc_06.pdf
Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
beizufügen!
Die Bachelorarbeit ist im Erstfach zu schreiben, darum muss ggf. ein Wechsel der
Fächerkombination beim Immatrikulationsamt beantragt werden! Das Formular finden Sie unter
folgendem Link oder direkt beim Immatrikulationsamt:
http://www.uni-hildesheim.de/media/dez3/Immatrikulationsamt/
Antrag_Faechertausch_Lehramt_28072011.pdf
Bitte beachten Sie die Sonderregelung für das Verfassen der Bachelorarbeit in einem Bezugsfach
des Sachunterrichts aus dem Fachbereich IV auf dem Antragsformular für die Bachelorarbeit!
Vorgehensweise und zeitlicher Rahmen:
1.
Besprechung des Themas mit dem Betreuer/ggf. auch Absprache des Zweitgutachters
2.
Schriftliche Anmeldung (Antragsformular) beim Prüfungsamt (PA) [Prüfungsamt prüft die
Voraussetzungen]- das PA leitet die
3.
Anmeldung an den/die BetreuerIn zur Angabe des konkreten Themas/Zweitgutachter
dieser/diese leitet die
4.
Anmeldung an den Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. die
Prüfungsausschussvorsitzende zur Bestätigung des Themas und der Prüfer
5.
Anmeldung zurück ans PA - Bescheidzustellung mit dem konkreten Thema, den
Betreuern, Abgabefrist usw. (z.B. Hinweise für den Fall der verspäteten Abgabe usw.)
Für die Anmeldung sind ca.3 Wochen einzuplanen
Wichtig: Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit Zustellung des Themas! Das konkrete Thema
wird den Prüflingen erst durch die Zustellung durch das Prüfungsamt mitgeteilt.
Für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 07/08 beträgt die Bearbeitungszeit 9 Wochen
(für Studierende mit Studienbeginn vor dem WS 07/08 beträgt sie 6 Wochen).
Nach Abgabe wird den Gutachtern die Arbeit zur Begutachtung zugestellt. Sie haben dann 4
Wochen für die Erstellung der Gutachten Zeit.
Insgesamt ist für die Bachelorarbeit (von Anmeldung inklusive Begutachtung) mit ca. 3 ½
Monaten zu rechnen.
Verlängerung der Bearbeitungszeiten bei Bachelorarbeiten:
Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall auf begründeten Antrag des Prüflings
und des Prüfenden die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängern.
5. Übergang Bachelor – Master
Bewerbungsfrist um einen Masterstudienplatz für das Sommersemester 2013 endet am
01.03.2013. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des
Immatrikulationsamtes
http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=bewerbung
Die Erstellung des Zeugnisses ist erst möglich, wenn das Datum der letzten Prüfung gemeldet
wird.
http://www.uni-hildesheim.de/media/zsb/Studienangebot/P-2-FB/forml_p2fb_pruefungsleistung_0508.pdf
Der Bachelorabschluss ist dem Immatrikulationsamt spätestens am 15.06. für die
auflösungsbedingte Masterzulassung im Sommersemester und zum 15.12. im Wintersemester
vorzuweisen.
6. Masterabschlussmodul
Anmeldeformulare
Studiengang Grund- und Hauptschule:
http://www.uni-hildesheim.de/media/zsb/Studienangebot/Masterstudium/Lehramt_Grund_und_Hauptschule/forml_medlgh_pruefung_0708.pdf
Studiengang Realschule:
http://www.unihildesheim.de/media/zsb/Studienangebot/Masterstudium/Lehramt_Realschule/forml_medlr_pr
uefung_0708.pdf
Bitte achten Sie darauf, dem Antrag eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beizufügen!
Vorgehensweise und zeitlicher Rahmen:
1.
Besprechung des Themas mit dem Betreuer/ggf. auch Absprache des Zweitgutachters
2.
Schriftliche Anmeldung beim Prüfungsamt (Antragsformular)
3.
Anmeldung an den/die BetreuerIn zur Angabe des konkreten Themas/Zweitgutachter
dieser/diese leitet die
4.
Anmeldung an den Prüfungsausschussvorsitzenden zur Bestätigung des Themas und der
Prüfer
5.
Anmeldung zurück ans PA - Zustellung des konkreten Themas, den
Betreuern, Abgabefrist usw. (z.B. Hinweise für den Fall der verspäteten Abgabe usw.)
Für die Anmeldung sind ca.3 Wochen einzuplanen
Wichtig: Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit Zustellung des Themas! Das konkrete Thema
wird den Prüflingen erst durch die Zustellung durch das Prüfungsamt mitgeteilt.
Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen. Nach Abgabe wird den Gutachtern die Arbeit zur
Begutachtung zugestellt. Sie haben dann 4 Wochen für die Erstellung der Gutachten Zeit.
Insgesamt ist für die Bachelorarbeit (von Anmeldung inklusive Begutachtung) mit ca. 4 1/2
Monaten zu rechnen.
Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Masterarbeiten:
Auf begründeten Antrag, dem eine entsprechende Stellungnahme der Betreuerin oder des
Betreuers beigefügt sein muss, kann der Prüfungsausschuss (über das Prüfungsamt) im
Einzelfall die Bearbeitungszeit der Masterarbeit ausnahmsweise um bis zu zwei Wochen
verlängern.
Bei Verzögerungsgründen wie Krankheit, Mutterschutz oder über die Elternzeit
hinausgehenden familiären Belastungen von Studierenden mit Kindern kann der
Prüfungsausschuss im Einzelfall eine darüber hinausgehende Verlängerung zulassen, sofern die
Gründe durch ein Attest glaubhaft gemacht werden.
Mündliche Prüfung:
Mit Zustellung des Themas wird ein Anmeldebogen für die mündliche Prüfung im
Masterabschlussmodul ausgegeben. Dieses muss vollständig ausgefüllt und rechtzeitig (ca. 2
Wochen vor der geplanten mündlichen Prüfung ) beim Prüfungsausschussvorsitzenden (Herrn
Prof. Dr. Werner) oder beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Prüfungszeiträume:
I
II
III
IV
25.11. – 15.12.
15.02. – 25.03.
25.05. – 15.06.
20.08. – 25.09.
Ausnahmen von diesen Terminen sind mit Zustimmung der Prüfer und des
Prüfungsausschusses möglich.
Die mündliche Prüfung kann nur erfolgen, wenn eine konkrete Benotung der Masterarbeit
vorliegt (mindestens 4,0).
Sie erhalten das Protokoll für die mündliche Prüfung per E-Mail vom Prüfungsamt, sobald
beide Gutachten/ Noten im Prüfungsamt vorliegen. Ohne das Protokoll können keine
mündlichen Prüfungen stattfinden.
7. Zeugniserstellung
Die Erstellung des Zeugnisses ist erst möglich, wenn das Datum der letzten Prüfung gemeldet
wird.
http://www.uni-hildesheim.de/media/zsb/Studienangebot/P-2-FB/forml_p2fb_pruefungsleistung_0508.pdf
Für die Erstellung des Zeugnisses werden gemäß der Prüfungsordnung max. vier Wochen
veranschlagt.
Sobald die Zeugnisunterlagen mit allen Unterschriften und Siegeln dem Prüfungsamt zur
Ausgabe vorliegen, werden Sie per E-Mail informiert.
Sie können die Unterlagen dann im Servicepoint abholen oder auf die Benachrichtigung mit Ihrer
Postadresse antworten, damit das Zeugnis versandt werden kann.
8. Transcript of Records (ToR)
Für die Erstellung des ToR beachten Sie bitte die Hinweise auf folgendem Merkblatt:
http://www.uni-hildesheim.de/media/dez3/Pruefungsaemter/
Pruefungsamt_1a/Hinweis_Transcript_of_Records_.pdf
Sie können sich das ToR als Studienabschlussbescheinigungen für Referendariatsbewerbungen in
Niedersachsen vom Prüfungsamt unterschreiben lassen.
9. Allgemeines
Leistungsübersichten:
Die Leistungsübersichten dienen nur der Feststellung der Meldung von
Prüfungsleistungen und Noten und sind eine Grundlage für die Zeugniserstellung. Die Vergabe
der LP wird gem. der jeweiligen Studienordnung vorgenommen und kann auf den Übersichten
variieren.
Studien- und Prüfungsordnungen:
Zum Studium gehört auch, sich über Rechte und Pflichten zu informieren. Dazu stehen die
Prüfungs- und Studienordnungen online aber auch in Papierform zur Verfügung. Jeder ist
angehalten, diese zu lesen. Bei Unklarheiten hilft Ihnen das Prüfungsamt weiter.
Sprechzeiten:
Bitte achten Sie auf Änderungen der Sprechzeiten. Diese werden im Internet und per Aushang
bekannt gegeben.
Abgabe von Unterlagen:
Bachelor- und Masterarbeiten, Leistungsnachweisen u.a. Unterlagen stehen können am
Servicepoint abgegeben werden www.uni-hildesheim.de/servicepoint
Zudem können Sie hierfür die die Postfächer (Marienburger Platz Postfach 315 bzw. 405 und PvH
zweite Etage) nutzen.