Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

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Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
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Kapitel 10
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Großbritannien ist sicherlich kein Niedrigsteuerland. Aber viele basic rate
taxpayers mit einem mittleren Einkommen (bis £ 34.370) erhalten dank
eines persönlichen Freibetrags und einem pauschalen Basissteuersatz von
20 % am Monatsende einen zufriedenstellenden Nettolohn ausbezahlt.
Selbstständige profitieren von wenig steuerlicher Bürokratie und Gründer
einer Kapitalgesellschaft können einige profunde Steuervorteile realisieren.
Die Beiträge zur Renten- und Sozialversicherung (National Insurance) fallen mit einem Basissatz von 12 % des Einkommens für Angestellte moderat aus. Für die Krankenversicherung werden keine zusätzlichen Abgaben
erhoben, denn das staatliche Gesundheitssystem NHS wird durch Steuergelder finanziert. Auf der anderen Seite gibt es in Großbritannien keine
Steuerprogression, keine Zusammenveranlagung für Eheleute und kaum
Abschreibungen, was sich für viele Einwanderer im Vergleich nachteilig
auswirken kann.
Im folgenden Kapitel erhalten Sie einen groben Überblick über das
Steuer- und Sozialabgabensystem mit zahlreichen Hinweisen, wo Sie weiterführende Informationen in leicht verständlicher Form finden. Bitte beachten Sie, dass das Finanzministerium in jedem Steuerjahr – das britische
Finanzjahr verläuft vom 6. April bis zum 5. April des Folgejahres – Freibeträge, Zuschüsse und Steuersätze neu anpasst. Eine Aktualisierung der
Zahlen finden Sie jedes Jahr im April unter AiGB1. Dennoch ist es immer
empfehlenswert, sich zum betreffenden Zeitpunkt an offizieller Stelle final
über ein persönliches Finanzthema zu informieren.
Die hier als Orientierungsgrößen aufgeführten Beträge entsprechen den
gültigen Werten des Steuerjahres 2012/2013.
Steuerstatus für Ausländer
Das britische Steuersystem unterscheidet zwischen resident, ordinarily resident, domiciled und non-domiciled. Für Ausländer, die außerhalb Großbritanniens Vermögen besitzen und Einkünfte erzielen, bietet diese nicht
immer einfach und exakt abzugrenzende Klassifizierung Möglichkeiten
der Steuerersparnis im Vergleich zur Ansässigkeit in ihrem Heimatland.
In groben Zügen lassen sich die unterschiedlichen britischen Steuerstatus
folgendermaßen skizzieren:
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resident – Sobald Sie in einem Steuerjahr mehr als 183 Tage in Großbritannien verbringen, gelten Sie aus steuerlicher Sicht für dieses Jahr
zumindest als resident (residence – Aufenthalt/Wohnort). Sie werden
außerdem als resident betrachtet, nachdem Sie sich rein rechnerisch
in bis zu vier aufeinanderfolgenden Jahren mindestens 91 Tage pro
Jahr in Großbritannien aufgehalten haben. Kommen Sie mit der Absicht nach Großbritannien, für drei Jahre oder länger zu bleiben (z. B.
dreijähriger Mietvertrag und mindestens 183 Tage gewöhnlicher
Aufenthalt pro Jahr), gelten Sie bereits ab Anreisedatum als resident
und zusätzlich auch als ordinarily resident (ordinary residence – gewöhnlicher Aufenthalt). Sie werden außerdem als ordinarily resident
eingestuft, wenn Sie Ihren Aufenthalt Jahr für Jahr verlängern.
domiciled/non-domiciled – Domiciled (domicile – Heimatbezug) ist, wer
entweder von Geburt an Brite ist oder aber als Ausländer seinen einzigen bürgerlich-rechtlichen Wohnsitz bewusst und dauerhaft nach
Großbritannien verlegt. Möchten Sie non-domiciled (non-dom) bleiben, müssen Sie einen Heimatort außerhalb Großbritanniens nachweisen können und klar erkennen lassen, dass Sie nicht für immer in
Großbritannien bleiben möchten.
Die verschiedenen Steuerstatus wirken sich folgendermaßen aus:
Sind Sie kein resident, zahlen Sie nur Einkommenssteuer auf Arbeitseinkommen, Renten, Mieten und Zinsen, die innerhalb Großbritanniens erwirtschaftet wurden. Im Ausland erzieltes Einkommen ist steuerfrei, selbst
wenn Sie es nach Großbritannien transferieren. Es gelten die Steuergesetze
Ihres Heimatlandes.
Sind Sie in einem Steuerjahr resident, aber noch kein ordinarily resident,
zahlen Sie auf Ihr gesamtes in Großbritannien erwirtschaftetes Einkommen Einkommenssteuer. Einkünfte aus dem Ausland müssen nur versteuert werden, wenn Sie diese nach Großbritannien transferieren (remittance
basis).
Sind Sie sowohl resident als auch ordinarily resident, müssen Sie in
Großbritannien erwirtschaftetes Einkommen versteuern. Sie zahlen Einkommenssteuer auf im Ausland erzieltes Einkommen, das Sie nach Großbritannien überführen. Darüber hinaus unterliegt Ihr Einkommen der
britischen Steuer, wenn Sie im Ausland für einen britischen Arbeitgeber
oder in Großbritannien für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind.
Sobald Sie als UK domiciled gelten, unterliegt Ihr gesamtes Welteinkommen der britischen Einkommenssteuer – unabhängig davon, ob Sie
dieses nach Großbritannien transferieren oder nicht. Lediglich auf Renten
aus dem Ausland erhalten Sie eine Steuerminderung.
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Der Steuerstatus resident, aber non-domiciled, ist daher für alle erstrebenswert, die als Ausländer in Großbritannien das Welteinkommensprinzip vermeiden möchten, etwa weil sie hohe Einnahmen aus internationalen
Aktien erzielen. Allerdings ist bei einem längeren Aufenthalt die Absicht,
auf keinen Fall dauerhaft in Großbritannien zu verbleiben und domiciled
zu werden, nachzuweisen. Nehmen Sie schließlich den Non-dom-Status
innerhalb von zehn Jahren für sieben Jahre in Anspruch und versteuern
im Ausland erwirtschaftetes Einkommen nur nach Transfer, müssen Sie
zudem jährlich eine pauschale Abgabe von £ 30.000 zahlen. Nach zehn
Jahren Non-dom-Status innerhalb von zwölf Jahren erhöht sich diese Abgabe auf £ 50.000. Und nach 17 Jahren non-domiciled in Großbritannien
innerhalb von 20 Jahren wird jeder voll steuerpflichtig.
Sie sollten sich vor einer Entscheidung zwischen verschiedenen Steuerstatus von einem Steuerfachmann beraten lassen.
Sozialversicherungsnummer
Sobald Sie in Großbritannien einen Job antreten oder eine selbstständige
Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie eine National Insurance Number beantragen. Über diese Sozialversicherungsnummer werden Ihnen Ihre geleisteten Steuern und Sozialversicherungsabgaben zugeordnet. Darüber hinaus dient Ihnen Ihre National Insurance Number Ihr (britisches) Leben
lang als Kennnummer im gesamten Sozialversicherungssystem.
Rufen Sie für die Antragstellung beim zentralen Jobcenter Plus unter
0845 / 60 00 643 an. Sie erhalten einen Gesprächstermin (evidence of
identity interview) in dem für Sie zuständigen Regionalbüro. Dort müssen
Sie ausreichende Identitätsnachweise vorlegen. Bringen Sie daher neben
Ihrem Pass möglichst alle weiteren vorhandenen Dokumente wie Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Führerschein mit.
Jugendliche mit Wohnsitz in Großbritannien erhalten kurz vor Ihrem
16. Geburtstag automatisch eine National Insurance Number.
Einkommenssteuer
Einkommenssteuer (income tax) wird in Großbritannien erhoben auf
(taxable income):
ɷ Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit (income from
employment)
ɷ Einkommen aus selbstständiger Arbeit (income form
self-employment)
ɷ Altersrente (staatlich und privat) (pension)
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ɷ Staatliche Sozialleistungen (state benefits) wie Carer’s Allowance,
Jobseeker’s Allowance, contribution based Employment and Support
Allowance, Bereavement Allowance
ɷ Zinsen (interest on savings)
ɷ Dividenden britischer Unternehmen (dividends)
ɷ Mieteinnahmen (rental income)
ɷ Einnahmen aus einem Trust (trusts)
ɷ Sachleistungen des Arbeitgebers (company benefits), wie Privatnutzung des Firmenwagens, Benzin, private Krankenversicherung, Wohnung, Kredit, etc.
Steuerfrei sind (non-taxable income):
ɷ Zinseinkommen aus steuerfreien Sparprodukten (interest on taxfree savings)
ɷ Staatliche Zuschüsse (tax credits)
ɷ Staatliche Sozialleistungen (state benefits) wie Child Benefit, Maternity
Allowance, Employment and Support Allowance (income based), Disability Living Allowance, Pension Credit, Income Support (certain payments)
Persönlicher Steuerfreibetrag
Jeder, der in Großbritannien ansässig ist, erhält einen persönlichen Freibetrag (tax-free personal allowance) in Höhe von £ 8.105 (2012/2013), der
von der Einkommenssteuer ausgenommen ist. Ab einem Gesamteinkommen von £ 100.000 entfällt der Freibetrag. Sind Sie über 65 Jahre alt, ändert sich Ihr Freibetrag (65 bis 74 Jahre: £ 10.500, ab 75 Jahre: £ 10.660,
mit Abzügen bei Einkommenshöhen über £ 25.400).
Einkommenssteuersätze
Die Einkommenssteuer wird nach Einkommensbändern (income bands)
mit unterschiedlichen Steuersätzen (tax rates) berechnet. Je nach Gehaltshöhe werden also mehrere Steuersätze abschnittsweise angewendet:
Steuersätze und Einkommensbänder für die
Steuerjahre 2012/2013 und 2013/2014
Starting savings rate
10 %
£ 0–£ 2.710/2.790
%DVLFUDWH
20 %
£ 0–£ 34.370/32.010
Higher rate
40 %
£ 34.371/32.011–
£ 150.000
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Steuersätze und Einkommensbänder für die
Steuerjahre 2012/2013 und 2013/2014
Additional rate
Tax-free personal allowance
(bis 65 Jahre)
50 % (ab April über £ 150.000
2013: 45 %)
£ 8.105/£ 9.440
Quelle: HMRC (Stand 11/2012)
Alle Einkunftsarten werden nacheinander veranlagt, wobei zuerst Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis, aus selbstständiger Tätigkeit, aus
Renten und Miet- und Pachteinnahmen (non-savings income) unter Berücksichtigung des persönlichen Freibetrages versteuert werden, gefolgt
von Einkommen aus Sparguthaben (savings) und schließlich aus Dividenden (dividends). Einen Online-Steuerrechner (tax calculator) für das jeweils
aktuelle und das kommende Steuerjahr finden Sie unter AiGB11.
Rechenbeispiele:
1. Bei einem Gehalt von £ 40.000 zahlen Sie auf die ersten £ 34.370 abzüglich des persönlichen Freibetrags in Höhe von £ 8.105 20 % Steuern. Auf die verbleibenden £ 5.630 werden 40 % Steuern erhoben.
2. Verdienen Sie weniger als Ihr persönlicher Freibetrag von £ 8.105,
erhalten aber Zinsen, werden die ersten £ 2.710 mit der starting
savings rate von 10 % besteuert, jedes weitere Pfund mit dem regulären Steuersatz.
3. Erreichen Sie mit Ihrem Arbeitseinkommen bereits das 20-Prozent-Band und nach Abzug Ihres Freibetrags liegt Ihr gesamtes
Einkommen über £ 2.710, werden alle Zinseinkünfte mit 20 %
oder einem höheren Steuersatz besteuert. Die starting savings rate
kommt nicht zur Anwendung.
4. Liegt Ihr Einkommen nach Abzug Ihres persönlichen Freibetrags
unterhalb von £ 2.710, werden Ersparnisse bis zur Höhe der Differenz zwischen £ 2.710 und dem zu versteuernden Einkommen
mit 10 % besteuert. Weitere Zinsen unterliegen dem nächsthöheren Steuersatz von 20 %.
Banken und Bausparkassen behalten automatisch 20 % der Zinsen ein
und führen diese ans Finanzamt ab. Gegebenenfalls müssen Sie zu viel
einbehaltene Steuer beim HMRC über ein R40 Tax Repayment Form zurückfordern, oder zu wenig einbehaltene Steuer über ein Self Assessment
Tax Return nachzahlen.
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