Merkblatt für Reisende in China - Eidgenössisches Departement für

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Merkblatt für Reisende in China - Eidgenössisches Departement für
SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT IN CHINA
Beijing, März 2014
Merkblatt für Reisende in China
Reisen auf eigene Faust in China erfordern eine intensive Vorbereitung und Organisation und ein hohes
Mass an Flexibilität. Es kann deshalb von Vorteil sein, die Reise durch ein erfahrenes Reisebüro
organisieren zu lassen. Die Schweizerischen Vertretungen in China (Botschaft und Generalkonsulate)
können nicht die Funktion von Reiseberatern übernehmen.
Konsultieren Sie jedoch die offiziellen Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für
Auswärtige Angelegenheiten EDA: www.reisehinweise.ch. Sie enthalten sicherheitsrelevante
Informationen in den Bereichen Politik und Kriminalität. Bitte beachten Sie ausser den Reisehinweisen für
China auch die zusätzlichen Informationen auf derselben Internetseite, z.B. Tipps vor und während der
Reise etc. Diese allgemein gültigen Informationen und Ratschläge sind Bestandteil der einzelnen
Länderhinweise.
Die Helpline EDA beantwortet 365 Tage im Jahr rund um die Uhr Fragen zu konsularischen
Dienstleistungen.
Telefon: +41 (0)800 24-7-365
E-mail: [email protected]
Internet: www.helpline-eda.ch
Skype: helpline-eda
Allen Reisenden empfehlen wir den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung und die Registrierung
der Reisedaten auf Itineris: www.itineris.eda.admin.ch
Offizielle chinesische Kontaktstellen
Botschaft der VR China in der Schweiz
Kalcheggweg 10, 3006 Bern
www.china-embassy.ch
Generalkonsulat der VR China in der Schweiz
Mythenquai 100, 8002 Zürich
http://zurich.china-consulate.org
Fremdenverkehrsamt der VR China
Brandschenkestrasse 178, 8002 Zürich
www.chinatourism.ch
China National Tourism Administration
http://en.cnta.gov.cn/
Schweizerische Vertretungen in China
Der Konsularkreis der Schweizerischen Botschaft in Beijing umfasst alle Provinzen ausser Shanghai,
Jiangsu, Zhejiang, Anhui (GK Shanghai), Guangdong, Fujian, Hainan, Guangxi, Hunan, Jiangxi (GK
Guangzhou) und Hong Kong (GK Hong Kong).
Botschaft in Beijing
Telefon: +86 10 8532 8888
Email: [email protected]
Generalkonsulat in Shanghai
Telefon: +86 21 6270 0519
Email:
[email protected]
Generalkonsulat in Guangzhou
Telefon: +86 20 3833 0450
Email: [email protected]
Generalkonsulat in Hong Kong
Telefon: +852 3509 5000
Email:
[email protected]
Sanlitun Dongwujie 3, 100600 Beijing, China
Telefon: +86 10 8532 8888, Fax: +86 10 6532 4353
[email protected], www.eda.admin.ch/beijing
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Visum
Die Schweizerischen Vertretungen in China und die Helpline EDA erteilen KEINE Auskünfte über
chinesische Visa. Verbindliche Auskünfte können nur die zuständigen chinesischen Behörden, die
chinesische Botschaft in Bern oder das chinesische Generalkonsulat in Zürich erteilen.
Unverbindlicher Hinweis Autonome Region Tibet
Ausländische Touristen, die sich bereits in China befinden und nach Tibet reisen möchten, benötigen eine
spezielle Einreisegenehmigung. Diese muss vor der Einreise nach Tibet beantragt werden. Zur
Beantragung sind der gültige Pass mit gültigem Visum sowie ein Reiseplan vorzulegen. Die
Einreisegenehmigung muss durch ein bevollmächtigtes Reisebüro beantragt werden.
Unverbindlicher Hinweis 72-Stunden-Transit-Visa
Schweizer Bürger können in den Städte Beijing, Chengdu, Guangzhou und Shanghai ein “72-StundenTransit-Visa“ erhalten. Um ein solches Visum direkt am Flughafen zu bekommen benötigt man einen
gültigen Reisepass, ein Flugticket für einen internationalen Weiterflug in einen Drittstaat (kein direkter
Rückflug ins Herkunftsland oder Weiterflug innerhalb China) und man muss die Einreisebestimmungen
dieser nächsten internationalen Destination erfüllen (Visum). Die Fluggesellschaft muss vorgängig darüber
informiert werden, dass man von diesem Visum Gebrauch machen wird. Das 72-Stunden-Transit-Visum
berechtigt nur zum Aufenthalt in der jeweiligen Stadt. Weitere Informationen und Bestimmungen erteilen die
chinesischen Behörden. Nachfolgend finden Sie Telefonnummern der zuständigen Behörden:
Beijing Capital International Airport: +86 10 6459 0454 (Entry-Exit Border Control Station)
Beijing Immigration Office: +86 10 8402 0101 oder +86 10 8401 5300
Chengdu Shuangliu International Airport: +86 28 8520 5876 (Entry-Exit Border Control Station)
Chengdu Immigration Office: +86 28 8640 7769
Guangzhou Baiyun International Airport: +86 20 3606 6950 (Entry-Exit Border Control Station)
Guangzhou Immigration Office: +86 20 3209 0088
Shanghai Pudong International Airport: +86 21 3136 6100 (Entry-Exit Border Control Station)
Shanghai Hongqiao International Airport: +86 21 3136 6200 (Entry-Exit Border Control Station)
Shanghai Immigration Office: +86 21 6834 5199
Kontaktstelle in Hong Kong für Visum nach China (Festland)
3rd Floor, China Resources Building,
Office of the Commissioner
No. 26 Harbor Road, Wanchai, Hong Kong
of the Ministry of Foreign Affairs
Telefon: + 852 3413 2300 oder +852 3413 2424
of the People’s Republic of China
in the Hong Kong Special Administrative Region
http://www.fmcoprc.gov.hk/eng/fwxx/wgrqz/t279924.htm
Gesundheitsfragen
Die Schweizerischen Vertretungen können Sie in Gesundheitsfragen nicht beraten. Auf der Internetseite der
Reisehinweise EDA finden Sie unter den häufig gestellten Fragen und den Reiselinks nützliche Angaben:
www.reisehinweise.ch. Sprechen Sie aber auch mit Ihrem Hausarzt oder einem Impfinstitut über
gesundheitliche Risiken und Schutzmassnahmen.
Geldverlust
Geldtransfer durch Western Union Money Transfer
Hotline China: 800 820 8668, Hong Kong: +852 2117 9088, Macao: +853 2832 3666 (Central Post Office)
Tourist Hotline
Beijing: +86 10 12301, Guangzhou: +86 20 8666 6666, Shanghai: +86 21 962020
Hong Kong: +852 2508 1234, Macao: 110 & 112
Notruf
China (mit Ausnahme von Hong Kong und Macao): Polizei: 110, Feuer: 119, Ambulanz: 120
Hong Kong (Polizei, Feuer, Ambulanz): 999
Macao: Polizei: 573333, Feuer: 572222, Ambulanz: 999
Hinweis: Die in diesem Merkblatt aufgeführten Informationen sind unverbindlich und die Schweizerischen
Vertretungen in China übernehmen keine Verantwortung für deren Richtigkeit.
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