Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Vinum, Integrationshotel

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Vinum, Integrationshotel
Hotel Vinum, Bahnhofsplatz 7, 54292 Trier
Geschäftsführung
C. Stumpenhorst
Bahnhofsplatz 7
D-54292 Trier
Tel.: 0651 994740
Fax: 0651 99474222
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Vinum, Integrationshotel gGmbH Trier
Mail: [email protected]
Web: www.hotelvinum.de
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen
(Übernachtungen, Frühstück usw.) und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren
Lieferungen und Leistungen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen.
1. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag zwischen Besteller und Hotel ist zustande gekommen, sobald das/die Zimmer
bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist,
bereitgestellt wird/werden. Der Besteller haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden
Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner gegenüber dem Hotel.
Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis zwei Wochen vor
Ankunft zur Verfügung zu stellen.
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
2. An– und Abreise
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung stehen die Zimmer frühestens ab 14.00 Uhr am
Anreisetag und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies bis
spätestens 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen.
Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen,
kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart oder das Zimmer im Voraus bezahlt wurde. Insofern steht dem Hotel ein
Rücktrittsrecht zu.
Bei Abreise nach 18:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu bezahlen.
3. Leistungen und Preise
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmer- überlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen Leistungen den mit dem Hotel vereinbarten Preis zu bezahlen. Der Gast
erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte
Integrationshotel des
Diakonischen Werkes gGmbH
Geschäftsführer:
C. Stumpenhorst
Sitz: Trier
Theobaldstraße 10
54292 Trier
Amtsgericht Wittlich:
HRB 41215
USt.-IdNr.: DE268494779
Bankverbindung:
Sparkasse Trier
BIC: TRIS DE55
IBAN: DE44 5855 0130 0001 0192 49
Zimmer/Kategorien nicht verfügbar sein, ist der Hotelier verpflichtet, sich um einen gleichwertigen
Ersatz zu bemühen.
Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Die
vereinbarten Preise beinhalten die aktuell gültige MwSt., jedoch nicht Steuern und Abgaben, die
aufgrund lokaler Bestimmungen fällig werden können. Eine Erhöhung der MwSt. nach
Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise
mehr als vier Monate liegen, behält sich das Hotel vor, eine angemessene Preisanpassung
vorzunehmen.
Der Vertragspartner ist über die Preisänderung zu informieren und kann gegebenen- falls vom
Vertrag zurücktreten. Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.
4. Zahlungen
Bei Buchungen/Reservierungen behält sich das Hotel das Recht vor, 50% des zu erwartenden
Gesamtumsatzes als Deposit zu verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei
Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt
berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden.
Das Hotel ist berechtigt, bei Anreise die Bezahlung des zu erwartenden Gesamtumsatzes zu
verlangen
Wenn zwischen den Partnern nichts anders schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in
bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung
getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu
begleichen.
5. Reservierungen/Rücktritt
Reservierungen für Individualgäste, die durch das Hotel vorgenommen wurden, unterliegen
folgenden Rücktrittsfristen (ab Zeitpunkt der Reservierung):
2 – 5 Zimmer/2 Tage; ab 6 Zimmer/14 Tage. Diese Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen (E-Mail,
Fax oder Brief). Bei einer telefonischen Stornierung erhält der Kunde eine vom Hotel vergebene
Stornierungsnummer als Nachweis für die Stornierung. Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich
die Reservierung in eine feste Buchung um.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung ist der Individualgast verpflichtet, bei der
Übernachtungsvereinbarung 90% des vereinbarten Zimmerpreises für die Dauer der Reservierung zu
zahlen.
Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu
vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Ein Zimmer kann bis 16 Uhr am Anreisetag kostenfrei storniert werden.
Für Gruppenreservierungen durch Reiseveranstalter und Reisebüros gelten folgende Abbestellungsund Umbestellungsfristen:
Bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei
Bis 21 Tage vor Anreise: Berechnung des Gesamtpreises der ersten Übernachtung und 35% für die
weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann
Bis 7 Tage vor Anreise: Berechnung des Gesamtpreises der ersten Übernachtung und 60% für die
Integrationshotel des
Diakonischen Werkes gGmbH
Geschäftsführer:
C. Stumpenhorst
Sitz: Trier
Theobaldstraße 10
54292 Trier
Amtsgericht Wittlich:
HRB 41215
USt.-IdNr.: DE268494779
Bankverbindung:
Sparkasse Trier
BIC: TRIS DE55
IBAN: DE44 5855 0130 0001 0192 49
weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann
Unter 7 Tage vor Anreise: Berechnung des Gesamtpreises der ersten Übernachtung und 80% für die
weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann
Dasselbe gilt, wenn die reale Teilnehmerzahl bei Anreise um 10 % oder mehr unter der vereinbarten
Teilnehmerzahl liegt.
Eine Änderung der Personenzahl bis zu 10 % ist bis zu einem Tag vor Anreise kostenlos möglich.
6. Haftung
Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in
vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.
Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen
Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.
Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen in der Erfüllung seiner
Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht ableitet werden. Jedoch ist das
Hotel dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, sich um eine anderweitige Beschaffung
gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Für eingebrachte Sachen haftete das Hotel nach Bestimmungen des § 701 BGB. Die Haftung ist
ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen die Gegenstände entwendet
wurden, unverschlossen waren.
Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang
hinterlegt werden. Geld kann nicht am Empfang hinterlegt werden.
Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.
Gefundenen Kreditkarten werden in zwei Teile gebrochen und an das Kreditkartenunternehmen
weitergeleitet. Bei Gästen, die noch im Hotel wohnen, ist die Karte sicherzustellen und der Gast vom
Fund zu verständigen. Ist der Gast abgereist, muss die Kreditkarte eine angemessene Frist, höchstens
jedoch 24 Stunden, aufbewahrt werden. Danach wird diese wie eine gefundene Kreditkarte
behandelt.
Sofern dem Gast ein hoteleigener Kfz-Stellplatz oder an einem anderen Ort ein Stellplatz, auch gegen
Entgelt, angeboten wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine
Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht.
7. Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
8. Internetnutzungsbedingungen
Bei der Nutzung des Hotelinternetzugangs sind Sie zu einer ordnungsgemäßen Nutzung
verpflichtet. Sämtliche Nutzungsdaten werden registriert und auf Verlangen an die zuständige
Behörde weitergeleitet.
Integrationshotel des
Diakonischen Werkes gGmbH
Geschäftsführer:
C. Stumpenhorst
Sitz: Trier
Theobaldstraße 10
54292 Trier
Amtsgericht Wittlich:
HRB 41215
USt.-IdNr.: DE268494779
Bankverbindung:
Sparkasse Trier
BIC: TRIS DE55
IBAN: DE44 5855 0130 0001 0192 49
9. Schlussbestimmung
Der Gebrauch des Namens des Betriebes und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit
werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung der
Hoteldirektion.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Trier.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht oder unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 11.03.2016
Integrationshotel des
Diakonischen Werkes gGmbH
Geschäftsführer:
C. Stumpenhorst
Sitz: Trier
Theobaldstraße 10
54292 Trier
Amtsgericht Wittlich:
HRB 41215
USt.-IdNr.: DE268494779
Bankverbindung:
Sparkasse Trier
BIC: TRIS DE55
IBAN: DE44 5855 0130 0001 0192 49