Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Vinum, Integrationshotel
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Vinum, Integrationshotel
Hotel Vinum, Bahnhofsplatz 7, 54292 Trier Geschäftsführung C. Stumpenhorst Bahnhofsplatz 7 D-54292 Trier Tel.: 0651 994740 Fax: 0651 99474222 Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Vinum, Integrationshotel gGmbH Trier Mail: [email protected] Web: www.hotelvinum.de Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen (Übernachtungen, Frühstück usw.) und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. 1. Abschluss des Vertrages Der Vertrag zwischen Besteller und Hotel ist zustande gekommen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Der Besteller haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner gegenüber dem Hotel. Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis zwei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 2. An– und Abreise Ohne anders lautende schriftliche Abmachung stehen die Zimmer frühestens ab 14.00 Uhr am Anreisetag und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer im Voraus bezahlt wurde. Insofern steht dem Hotel ein Rücktrittsrecht zu. Bei Abreise nach 18:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu bezahlen. 3. Leistungen und Preise Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmer- überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen den mit dem Hotel vereinbarten Preis zu bezahlen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Integrationshotel des Diakonischen Werkes gGmbH Geschäftsführer: C. Stumpenhorst Sitz: Trier Theobaldstraße 10 54292 Trier Amtsgericht Wittlich: HRB 41215 USt.-IdNr.: DE268494779 Bankverbindung: Sparkasse Trier BIC: TRIS DE55 IBAN: DE44 5855 0130 0001 0192 49 Zimmer/Kategorien nicht verfügbar sein, ist der Hotelier verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz zu bemühen. Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Die vereinbarten Preise beinhalten die aktuell gültige MwSt., jedoch nicht Steuern und Abgaben, die aufgrund lokaler Bestimmungen fällig werden können. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält sich das Hotel vor, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Der Vertragspartner ist über die Preisänderung zu informieren und kann gegebenen- falls vom Vertrag zurücktreten. Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro. 4. Zahlungen Bei Buchungen/Reservierungen behält sich das Hotel das Recht vor, 50% des zu erwartenden Gesamtumsatzes als Deposit zu verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden. Das Hotel ist berechtigt, bei Anreise die Bezahlung des zu erwartenden Gesamtumsatzes zu verlangen Wenn zwischen den Partnern nichts anders schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen. 5. Reservierungen/Rücktritt Reservierungen für Individualgäste, die durch das Hotel vorgenommen wurden, unterliegen folgenden Rücktrittsfristen (ab Zeitpunkt der Reservierung): 2 – 5 Zimmer/2 Tage; ab 6 Zimmer/14 Tage. Diese Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen (E-Mail, Fax oder Brief). Bei einer telefonischen Stornierung erhält der Kunde eine vom Hotel vergebene Stornierungsnummer als Nachweis für die Stornierung. Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich die Reservierung in eine feste Buchung um. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung ist der Individualgast verpflichtet, bei der Übernachtungsvereinbarung 90% des vereinbarten Zimmerpreises für die Dauer der Reservierung zu zahlen. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Ein Zimmer kann bis 16 Uhr am Anreisetag kostenfrei storniert werden. Für Gruppenreservierungen durch Reiseveranstalter und Reisebüros gelten folgende Abbestellungsund Umbestellungsfristen: Bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei Bis 21 Tage vor Anreise: Berechnung des Gesamtpreises der ersten Übernachtung und 35% für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann Bis 7 Tage vor Anreise: Berechnung des Gesamtpreises der ersten Übernachtung und 60% für die Integrationshotel des Diakonischen Werkes gGmbH Geschäftsführer: C. Stumpenhorst Sitz: Trier Theobaldstraße 10 54292 Trier Amtsgericht Wittlich: HRB 41215 USt.-IdNr.: DE268494779 Bankverbindung: Sparkasse Trier BIC: TRIS DE55 IBAN: DE44 5855 0130 0001 0192 49 weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann Unter 7 Tage vor Anreise: Berechnung des Gesamtpreises der ersten Übernachtung und 80% für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann Dasselbe gilt, wenn die reale Teilnehmerzahl bei Anreise um 10 % oder mehr unter der vereinbarten Teilnehmerzahl liegt. Eine Änderung der Personenzahl bis zu 10 % ist bis zu einem Tag vor Anreise kostenlos möglich. 6. Haftung Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht ableitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, sich um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen. Für eingebrachte Sachen haftete das Hotel nach Bestimmungen des § 701 BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen die Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld kann nicht am Empfang hinterlegt werden. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Gefundenen Kreditkarten werden in zwei Teile gebrochen und an das Kreditkartenunternehmen weitergeleitet. Bei Gästen, die noch im Hotel wohnen, ist die Karte sicherzustellen und der Gast vom Fund zu verständigen. Ist der Gast abgereist, muss die Kreditkarte eine angemessene Frist, höchstens jedoch 24 Stunden, aufbewahrt werden. Danach wird diese wie eine gefundene Kreditkarte behandelt. Sofern dem Gast ein hoteleigener Kfz-Stellplatz oder an einem anderen Ort ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, angeboten wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. 7. Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 8. Internetnutzungsbedingungen Bei der Nutzung des Hotelinternetzugangs sind Sie zu einer ordnungsgemäßen Nutzung verpflichtet. Sämtliche Nutzungsdaten werden registriert und auf Verlangen an die zuständige Behörde weitergeleitet. Integrationshotel des Diakonischen Werkes gGmbH Geschäftsführer: C. Stumpenhorst Sitz: Trier Theobaldstraße 10 54292 Trier Amtsgericht Wittlich: HRB 41215 USt.-IdNr.: DE268494779 Bankverbindung: Sparkasse Trier BIC: TRIS DE55 IBAN: DE44 5855 0130 0001 0192 49 9. Schlussbestimmung Der Gebrauch des Namens des Betriebes und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hoteldirektion. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Trier. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand: 11.03.2016 Integrationshotel des Diakonischen Werkes gGmbH Geschäftsführer: C. Stumpenhorst Sitz: Trier Theobaldstraße 10 54292 Trier Amtsgericht Wittlich: HRB 41215 USt.-IdNr.: DE268494779 Bankverbindung: Sparkasse Trier BIC: TRIS DE55 IBAN: DE44 5855 0130 0001 0192 49