Informationsblatt zur zweijährigen Fachoberschule
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Informationsblatt zur zweijährigen Fachoberschule
Informationen zur zweijährigen Fachoberschule am OSZ KIM (Kommunikations-, Informations- und Medientechnik) Dauer und Form der Ausbildung Die Ausbildung am OSZ KIM dauert zwei Jahre und findet in der 11. und 12. Klasse in Vollzeitform statt. Innerhalb der 11. Klasse wird ein betriebliches Praktikum durchgeführt. Ziel der Ausbildung Die Fachoberschule vermittelt die für das Studium an einer Fachhochschule erforderliche Bildung, die durch den Erwerb der Fachhochschulreife nachgewiesen wird. Diese Fachhochschulreife ist nicht fachgebunden. Aufnahmezeitpunkt und -voraussetzungen Die Fachoberschule nimmt Bewerber jeweils zu Beginn eines Schuljahres auf. Für den Besuch der Fachoberschule am OSZ KIM werden vorausgesetzt: der Mittlere Schulabschluss (oder eine gleichwertige Schulbildung) bei dem eine Summe von 10 in den Fächern MA, DE und erster Fremdsprache nicht überschritten sein darf der Nachweis einer Praktikantenstelle aus dem Bereich Gestaltungs- und Medientechnik ein Lebensalter von höchstens 20 Jahren (Stichtag: 01. August) Bewerbungsunterlagen, Gleichwertigkeit von Abschlüssen Der Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen erfolgt durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse (Originale) bzw. beglaubigter Kopien oder Abschriften. Zur Aufnahme in den Bildungsgang werden weiterhin zwei Lichtbilder neueren Datums sowie ein tabellarischer Lebenslauf und der Nachweis über den Wohnsitz in Berlin benötigt. Außerdem muss jeder Bewerber eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, ob und ggf. wann er schon einmal eine Fachoberschule besucht hat. Die Gleichwertigkeit des schulischen Abschlusses bedarf der Anerkennung; diese wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorgenommen (siehe Adressen). Bewerber aus einem anderen Land der Bundesrepublik werden nur aufgenommen, wenn sie eine polizeiliche Anmeldebestätigung aus Berlin und ggf. eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. 2 2 Bewerber, die sich frühzeitig anmelden, erhalten zunächst eine Vormerkung; die endgültige Zulassung erfolgt schriftlich frühestens zwölf und spätestens vier Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres. Probezeit - Folgen des Nichtbestehens Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr. Die Probezeit hat bestanden, wer in allen Fächern des Pflichtunterrichts jeweils mind. 5 Punkte oder in nur einem Fach 1 bis 4 Punkte erreicht hat. Minderleistungen in einem weiteren Fach können durch eine sehr gute bis gute Leistung bzw. durch zwei befriedigende Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Außerdem ist die Probezeit nur bestanden, wenn mind. 70 % des erteilten Pflichtunterrichts besucht wurden. Wer die Probezeit nicht besteht, muss in der Regel die Schule verlassen; eine spätere erneute Aufnahme in eine Fachoberschule ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Deshalb muss der Bewerber bei seiner Anmeldung (siehe unter Bewerbungsunterlagen) eine Erklärung darüber abgeben, ob er schon einmal eine Fachoberschule besucht hat. Praktikum In das erste Schuljahr dieses zweijährigen Bildungsganges ist eine praktische betriebliche Ausbildung eingegliedert. Das Praktikum wird unterrichtsbegleitend an 3 Tagen pro Woche durchgeführt. Die tägliche Beschäftigungszeit richtet sich nach den für Auszubildende geltenden Bestimmungen unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Das Praktikum erstreckt sich in dieser Zeit auf die ganze Woche. Die Inhalte des Praktikums richten sich nach den Richtlinien zur Durchführung eines betrieblichen Praktikums im Rahmen der zweijährigen Fachoberschule des Fachbereichs Technik / Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik. Wer seine Praktikantenstelle verliert und innerhalb von 14 Tagen keine neue Stelle nachweisen kann, muss die Fachoberschule verlassen. Am Ende des Praktikums entscheidet die Klassenkonferenz über die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Teilnahme. Wer sein Praktikum nicht erfolgreich ableistet, wird nicht in die 12. Klasse versetzt und damit nicht zur Abschlussprüfung zugelassen. Abbruch des Bildungsgangs - Folgen Schüler, die den Bildungsgang aus Gründen abbrechen, die nicht von ihnen zu vertreten sind (z. B. Erkrankung), können ihn fortsetzen. Schüler, die den Bildungsgang aus Gründen abbrechen, die von ihnen zu vertreten sind, die aber einen besonderen Grund für ihre Wiederaufnahme vortragen, können mit der Zustimmung des zuständigen Schulaufsichtsbeamten wieder in die Fachoberschule aufgenommen werden. Schüler, die den Bildungsgang wegen schlechter Leistungen abbrechen, werden nicht wieder in die Fachoberschule aufgenommen. 3 3 Stundentafel Fach Gestaltungs- und Medientechnik Sozialkunde Deutsch Englisch Sport Mathematik Physik Chemie Fachpraktische Ausbildung 1. Schuljahr 1. Halbjahr 2. Halbjahr 4 4 1 1 2 2 3 3 1 1 3 3 1 1 1 1 3 Tage/Woche 3 Tage/Woche Unterrichtsstunden je Woche: 16 16 2. Schuljahr 8 2 4 6 2 6 4 2 34 Versetzung Am Ende des ersten oder ggf. zum Anfang des zweiten Schuljahres in der Fachoberschule wird über die Versetzung in das zweite Schuljahr entschieden. Wer nicht versetzt wird, kann das erste Schuljahr der Fachoberschule wiederholen. Wer zweimal nicht versetzt wurde, muss die Fachoberschule verlassen. Er darf nicht wieder aufgenommen werden. Eine Versetzung findet bei mangelhaften Leistungen in zwei ( ohne Ausgleich ) oder mehr Fächern, bei ungenügenden Leistungen in einem oder mehr Fächern oder bei nicht erfolgreicher Teilnahme am Praktikum nicht statt. Außerdem wird nicht versetzt, wenn nicht mind. 70 % des erteilten Pflichtunterrichts besucht wurden. Prüfung Zum Ende des vierten Halbjahres findet eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Gestaltungs- und Medientechnik statt. Über die Notwendigkeit einer mündlichen Prüfung wird auf der Grundlage der Vornoten (in der Regel arithmetisches Mittel der Halbjahresnoten) und der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung entschieden. Es besteht auch die Möglichkeit, freiwillig mündliche Prüfungen abzulegen. Nach der mündlichen Prüfung findet kein Unterricht mehr statt. Nichtbestehen der Abschlussprüfung Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung besteht die Möglichkeit, diese nach einem Jahr zu wiederholen. Abschlusszeugnis Etwa eine Woche nach der mündlichen Prüfung werden die Abschlusszeugnisse ausgegeben. 4 4 Adressen Anerkennung schulischer Abschlüsse Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaftund Forschung Beuthstraße 6 - 8 10117 Berlin (Mitte) Tel. 9026 5231 – Fr. Dr. Hildebrandt OSZ KIM (Kommunikations-, Informations- und Medientechnik) Osloer Straße 23-32 13359 Berlin (Wedding) Tel. 49 30 7 - 0 Held Schulleiter 02_INFOF.DOC 11/04 Schick Abteilungskoordinator