Informationen zur einjährigen Fachoberschule am OSZ KIM

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Informationen zur einjährigen Fachoberschule am OSZ KIM
Informationen zur einjährigen Fachoberschule
am OSZ KIM
(Kommunikations-, Informations- und Medientechnik)
Dauer und Form der Ausbildung
Die Ausbildung am OSZ KIM dauert ein Jahr und findet in der 12. Klasse in Vollzeitform statt.
Ziel der Ausbildung
Die Fachoberschule vermittelt die für das Studium an einer Fachhochschule erforderliche Bildung, die
durch den Erwerb der Fachhochschulreife nachgewiesen wird.
Diese Fachhochschulreife ist nicht fachgebunden.
Aufnahmezeitpunkt und -voraussetzungen
Die Fachoberschule nimmt Bewerber jeweils zu Beginn eines Schuljahres auf. Für den Besuch der Fachoberschule am OSZ KIM werden:
•
•
der Realschulabschluss (oder eine gleichwertige Schulbildung)
und
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer mindestens
zweijährigen Ausbildungsdauer oder eine mindestens fünfjährige (einschlägige) Berufstätigkeit vorausgesetzt.
Als Berufstätigkeit gilt dabei eine Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Beschäftigten mit mindestens der
Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beansprucht (hauptberufliche Tätigkeit).
Bewerbungsunterlagen, Gleichwertigkeit von Abschlüssen
Der Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen erfolgt durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse (Originale) bzw. beglaubigter Kopien oder Abschriften.
Zur Aufnahme in den Bildungsgang werden weiterhin zwei Lichtbilder neueren Datums sowie ein tabellarischer Lebenslauf und der Personalausweis benötigt. Außerdem muss jeder Bewerber eine schriftliche
Erklärung darüber abgeben, ob und ggf. wann er schon einmal eine Fachoberschule besucht hat.
Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen außerdem den Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltserlaubnis, Bescheinigung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Stempelabdruck im Pass, der eine ausländerbehördliche Erfassung nachweist).
Sie müssen zudem mindestens über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die notwendig
sind, um dem Unterricht zu folgen und sich in Wort und Schrift äußern zu können. Der Nachweis dieser
Kenntnisse erfolgt durch eine an der Schule durchgeführte Prüfung.
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Die Gleichwertigkeit schulischer und beruflicher Abschlüsse bedarf der Anerkennung; diese wird von der
Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport vorgenommen (siehe Adressen).
Bewerber aus einem anderen Land der Bundesrepublik werden nur aufgenommen, wenn sie eine polizeiliche Anmeldebestätigung und ggf. eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.
Bewerber, die sich frühzeitig anmelden, erhalten zunächst eine Vormerkung; die endgültige Zulassung
erhalten sie schriftlich frühestens zwölf und spätestens vier Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres.
Probezeit - Folgen des Nichtbestehens
Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr.
Die Probezeit ist nicht bestanden bei:
• Minderleistungen ( 1 bis 4 Punkte ) in höchstens 2 Fächern ohne Ausgleich.
• 0 Punkte in einem Fach.
Wer die Probezeit nicht besteht, muß in der Regel die Schule verlassen; eine spätere erneute Aufnahme
in eine Fachoberschule ist nicht möglich. Deshalb muss der Bewerber bei seiner Anmeldung (siehe unter
Bewerbungsunterlagen) eine Erklärung darüber abgeben, ob er schon einmal eine Fachoberschule besucht hat.
Abbruch des Bildungsgangs - Folgen
Schüler, die den Bildungsgang aus Gründen abbrechen, die nicht von ihnen zu vertreten sind (z. B. Erkrankung), können ihn wieder fortsetzen. Schüler, die den Bildungsgang aus Gründen abbrechen, die
von ihnen zu vertreten sind, die aber einen besonderen Grund für ihre Wiederaufnahme vortragen, können mit der Zustimmung des zuständigen Schulaufsichtsbeamten wieder in die Fachoberschule aufgenommen werden. Schüler, die den Bildungsgang wegen schlechter Leistungen abbrechen, werden nicht
wieder in die Fachoberschule aufgenommen.
Stundentafel
Fach
Wochenstunden
Elektrotechnik (ET+ TK)
Politikwissenschaft und Geschichte
Deutsch
Englisch (En)
Sport
Mathematik (Ma)
Physik
Chemie
Wahlfach
(Ma, Spanisch)
8
2
4
6
2
6
4
2
Summe:
34 (4)
(4)
Über die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften wird am Beginn des Halbjahres informiert. Die Teilnahme
an Arbeitsgemeinschaften ist freiwillig.
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Prüfung
Zum Ende des zweiten Halbjahres findet eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch,
Mathematik und Elektrotechnik statt.
Über die Notwendigkeit einer mündlichen Prüfung wird auf der Grundlage der Vornoten (in der Regel
arithmetisches Mittel der Halbjahresnoten) und der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung entschieden. Es
besteht auch die Möglichkeit, freiwillig mündliche Prüfungen abzulegen. Nach der mündlichen Prüfung
findet kein Unterricht mehr statt.
Fremdenprüfung
Die Zulassung zur Fremdenprüfung, die beim Landesschulamt Berlin (siehe Adressen) beantragt werden muß, setzt voraus:
• Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum 31. März des Prüfungsjahres
• den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
• eine angemessene Vorbereitung, insbesondere
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit
einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder eine sonstige von dem für das Schulwesen zuständigen Mitglied des Senats als geeignet anerkannte berufliche Ausbildung
oder
eine mindestens fünfjährige regelmäßige Berufstätigkeit in einem Berufsfeld, das
hier dem Fachbereich Technik und ggf. dem Schwerpunkt Elektrotechnik zugeordnet
werden kann.
• den Nachweis, daß der Bewerber seinen Wohnsitz in Berlin hat.
Zur Fremdenprüfung werden nur Bewerber zugelassen, die keinen Bildungsgang besuchen, der zur
Fachhochschulreife führt, oder die sich wiederholt zur Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ohne Erfolg unterzogen haben.
Die Fremdenprüfung findet zusammen mit der Abschlussprüfung an dieser Fachoberschule statt.
Der Antrag zur Zulassung ist spätestens bis zum 31. März des Jahres einzureichen, in dem die Fremdenprüfung stattfinden soll.
An dieser Fachoberschule werden die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Elektrotechnik bzw.
Physik (Wahlmöglichkeit) schriftlich geprüft.
Fächer der mündlichen Prüfung sind Deutsch, Englisch, Mathematik, Elektrotechnik, Physik, Chemie sowie Sozialkunde. In einem Fach, in dem bei der schriftlichen Prüfung mindestens gute Leistungen erzielt
wurden, ist der Kandidat von der mündlichen Prüfung zu befreien.
Die mündliche Prüfung wird für Teilnehmer an der Fremdenprüfung auf mindestens zwei Tage verteilt.
Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung besteht die Möglichkeit des Wiederholens des gesamten Bildungsgangs.
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Abschlusszeugnis
Etwa eine Woche nach der mündlichen Prüfung werden die Abschlusszeugnisse ausgegeben. Am Tag
nach der mündlichen Prüfung wird bei Bedarf die Zeugniskarte ausgegeben, die einen Vermerk über das
Bestehen der Prüfung und die Durchschnittsnote beinhaltet; diese Zeugniskarte reicht zunächst für die
Anmeldung an einer Fachhochschule aus.
Adressen
1. Anerkennung schulischer Abschlüsse
Senatsverwaltung für Schule,
Jugend und Sport
Beuthstraße 6 - 8
10117 Berlin (Mitte)
2. Anerkennung beruflicher Abschlüsse
Senatsverwaltung für Arbeit,
Berufliche Bildung u. Frauen
Storkower Straße 134
10407 Berlin (Prenzlauer Berg)
3. Anmeldung zur Fremdenprüfung
Landesschulamt Berlin
Beuthstraße 6-8
10117 Berlin (Mitte)
Tel. 9026 5258 – Hr. Zerth oder
Tel. 9026 5230 – Hr. Kaulich oder
Tel. 9026 5231 – Fr. Dr. Hildebrandt
Tel. 9022 2534 – Fr. Mettger
Tel. 9022 2335 – Hr. Riger
Tel. 9022 2344 – Hr. Woischwill
Tel. 9026 6395 – Hr. Rzepus
OSZ KIM
(Kommunikations-, Informations- und Medientechnik)
Osloer Straße 23-26
13359 Berlin
Tel. 493 07 0
Doms
Schulleiter
Stand: 12.08.2005
Schick
Abteilungskoordinator