Informationen zur einjährigen Fachoberschule am OSZ KIM
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Informationen zur einjährigen Fachoberschule am OSZ KIM
Informationen zur einjährigen Fachoberschule am OSZ KIM (Kommunikations-, Informations- und Medientechnik) Dauer und Form der Ausbildung Die Ausbildung am OSZ KIM dauert ein Jahr und findet in der 12. Klasse in Vollzeitform statt. Ziel der Ausbildung Die Fachoberschule vermittelt die für das Studium an einer Fachhochschule erforderliche Bildung, die durch den Erwerb der Fachhochschulreife nachgewiesen wird. Diese Fachhochschulreife ist nicht fachgebunden. Aufnahmezeitpunkt und -voraussetzungen Die Fachoberschule nimmt Bewerber jeweils zu Beginn eines Schuljahres auf. Für den Besuch der Fachoberschule am OSZ KIM werden: • • der Realschulabschluss (oder eine gleichwertige Schulbildung) und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer mindestens zweijährigen Ausbildungsdauer oder eine mindestens fünfjährige (einschlägige) Berufstätigkeit vorausgesetzt. Als Berufstätigkeit gilt dabei eine Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Beschäftigten mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beansprucht (hauptberufliche Tätigkeit). Bewerbungsunterlagen, Gleichwertigkeit von Abschlüssen Der Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen erfolgt durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse (Originale) bzw. beglaubigter Kopien oder Abschriften. Zur Aufnahme in den Bildungsgang werden weiterhin zwei Lichtbilder neueren Datums sowie ein tabellarischer Lebenslauf und der Personalausweis benötigt. Außerdem muss jeder Bewerber eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, ob und ggf. wann er schon einmal eine Fachoberschule besucht hat. Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen außerdem den Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltserlaubnis, Bescheinigung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Stempelabdruck im Pass, der eine ausländerbehördliche Erfassung nachweist). Sie müssen zudem mindestens über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die notwendig sind, um dem Unterricht zu folgen und sich in Wort und Schrift äußern zu können. Der Nachweis dieser Kenntnisse erfolgt durch eine an der Schule durchgeführte Prüfung. 2 2 Die Gleichwertigkeit schulischer und beruflicher Abschlüsse bedarf der Anerkennung; diese wird von der Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport vorgenommen (siehe Adressen). Bewerber aus einem anderen Land der Bundesrepublik werden nur aufgenommen, wenn sie eine polizeiliche Anmeldebestätigung und ggf. eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. Bewerber, die sich frühzeitig anmelden, erhalten zunächst eine Vormerkung; die endgültige Zulassung erhalten sie schriftlich frühestens zwölf und spätestens vier Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres. Probezeit - Folgen des Nichtbestehens Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr. Die Probezeit ist nicht bestanden bei: • Minderleistungen ( 1 bis 4 Punkte ) in höchstens 2 Fächern ohne Ausgleich. • 0 Punkte in einem Fach. Wer die Probezeit nicht besteht, muß in der Regel die Schule verlassen; eine spätere erneute Aufnahme in eine Fachoberschule ist nicht möglich. Deshalb muss der Bewerber bei seiner Anmeldung (siehe unter Bewerbungsunterlagen) eine Erklärung darüber abgeben, ob er schon einmal eine Fachoberschule besucht hat. Abbruch des Bildungsgangs - Folgen Schüler, die den Bildungsgang aus Gründen abbrechen, die nicht von ihnen zu vertreten sind (z. B. Erkrankung), können ihn wieder fortsetzen. Schüler, die den Bildungsgang aus Gründen abbrechen, die von ihnen zu vertreten sind, die aber einen besonderen Grund für ihre Wiederaufnahme vortragen, können mit der Zustimmung des zuständigen Schulaufsichtsbeamten wieder in die Fachoberschule aufgenommen werden. Schüler, die den Bildungsgang wegen schlechter Leistungen abbrechen, werden nicht wieder in die Fachoberschule aufgenommen. Stundentafel Fach Wochenstunden Elektrotechnik (ET+ TK) Politikwissenschaft und Geschichte Deutsch Englisch (En) Sport Mathematik (Ma) Physik Chemie Wahlfach (Ma, Spanisch) 8 2 4 6 2 6 4 2 Summe: 34 (4) (4) Über die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften wird am Beginn des Halbjahres informiert. Die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften ist freiwillig. 3 3 Prüfung Zum Ende des zweiten Halbjahres findet eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Elektrotechnik statt. Über die Notwendigkeit einer mündlichen Prüfung wird auf der Grundlage der Vornoten (in der Regel arithmetisches Mittel der Halbjahresnoten) und der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung entschieden. Es besteht auch die Möglichkeit, freiwillig mündliche Prüfungen abzulegen. Nach der mündlichen Prüfung findet kein Unterricht mehr statt. Fremdenprüfung Die Zulassung zur Fremdenprüfung, die beim Landesschulamt Berlin (siehe Adressen) beantragt werden muß, setzt voraus: • Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum 31. März des Prüfungsjahres • den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung • eine angemessene Vorbereitung, insbesondere eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder eine sonstige von dem für das Schulwesen zuständigen Mitglied des Senats als geeignet anerkannte berufliche Ausbildung oder eine mindestens fünfjährige regelmäßige Berufstätigkeit in einem Berufsfeld, das hier dem Fachbereich Technik und ggf. dem Schwerpunkt Elektrotechnik zugeordnet werden kann. • den Nachweis, daß der Bewerber seinen Wohnsitz in Berlin hat. Zur Fremdenprüfung werden nur Bewerber zugelassen, die keinen Bildungsgang besuchen, der zur Fachhochschulreife führt, oder die sich wiederholt zur Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ohne Erfolg unterzogen haben. Die Fremdenprüfung findet zusammen mit der Abschlussprüfung an dieser Fachoberschule statt. Der Antrag zur Zulassung ist spätestens bis zum 31. März des Jahres einzureichen, in dem die Fremdenprüfung stattfinden soll. An dieser Fachoberschule werden die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Elektrotechnik bzw. Physik (Wahlmöglichkeit) schriftlich geprüft. Fächer der mündlichen Prüfung sind Deutsch, Englisch, Mathematik, Elektrotechnik, Physik, Chemie sowie Sozialkunde. In einem Fach, in dem bei der schriftlichen Prüfung mindestens gute Leistungen erzielt wurden, ist der Kandidat von der mündlichen Prüfung zu befreien. Die mündliche Prüfung wird für Teilnehmer an der Fremdenprüfung auf mindestens zwei Tage verteilt. Nichtbestehen der Abschlussprüfung Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung besteht die Möglichkeit des Wiederholens des gesamten Bildungsgangs. 4 4 Abschlusszeugnis Etwa eine Woche nach der mündlichen Prüfung werden die Abschlusszeugnisse ausgegeben. Am Tag nach der mündlichen Prüfung wird bei Bedarf die Zeugniskarte ausgegeben, die einen Vermerk über das Bestehen der Prüfung und die Durchschnittsnote beinhaltet; diese Zeugniskarte reicht zunächst für die Anmeldung an einer Fachhochschule aus. Adressen 1. Anerkennung schulischer Abschlüsse Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport Beuthstraße 6 - 8 10117 Berlin (Mitte) 2. Anerkennung beruflicher Abschlüsse Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung u. Frauen Storkower Straße 134 10407 Berlin (Prenzlauer Berg) 3. Anmeldung zur Fremdenprüfung Landesschulamt Berlin Beuthstraße 6-8 10117 Berlin (Mitte) Tel. 9026 5258 – Hr. Zerth oder Tel. 9026 5230 – Hr. Kaulich oder Tel. 9026 5231 – Fr. Dr. Hildebrandt Tel. 9022 2534 – Fr. Mettger Tel. 9022 2335 – Hr. Riger Tel. 9022 2344 – Hr. Woischwill Tel. 9026 6395 – Hr. Rzepus OSZ KIM (Kommunikations-, Informations- und Medientechnik) Osloer Straße 23-26 13359 Berlin Tel. 493 07 0 Doms Schulleiter Stand: 12.08.2005 Schick Abteilungskoordinator