Pferdeeinstellungsvertrag

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Pferdeeinstellungsvertrag
Pferdeeinstellungsvertrag
Zwischen Reitverein Adelsried, Kohlstattweg 3 (nachfolgend Vermieter) und
Herrn/Frau___________________________(nachfolgend Einsteller)
§1 Vertragsgegenstand
Der Vermieter vermietet dem Einsteller in obigem Anwesen zur Einstellung von je einem Pferd___ Stück Pferdeboxen.
Der Zustand der Boxen ist dem Einsteller aufgrund vorhergegangener Augenscheinnahme bekannt.
Bezüglich der einzustellenden Pferde bestehen folgende Eigentumsverhältnisse und nach Angaben des Einstellers in etwa
folgende Werte:
1.
__________________________________________________________
2.
__________________________________________________________
(Pferderasse/Name/Eigentümer/Wertangabe in Euro)
Der Einsteller verpflichtet sich, auf Verlangen des Vermieters einen geeigneten Eigentumsnachweis zu erbringen und den
Vermieter über Änderungen in Eigentum oder Wert in Kenntnis zu setzen.
§2 Nebenleistungen
Im Pensionspreis enthalten sind

Lieferung von Heu, Futterstroh und Hafer

Einstreu in ausreichender Menge (Stroh)

Entmisten der Pferdeboxen 1x täglich außer sonntags

Hol-und Bringdienst Koppel bzw Paddock, soweit gewünscht.
Folgende darüber hinaus gehende Zusatzleistungen können gegen monatliche Zusatzvergütung vereinbart werden:
Medikamentengabe, Verbandswechsel, Urlaubsversorgung etc.
§3 Nutzungsrechte
Benutzung der Reitanlage im Rahmen der Stallordnung, die Bestandteil des Vertrags ist, Mitbenutzung der Sattelkammer
und Nutzung eines Schrankes für Zubehör. Für den Schrank fällt eine einmalige Gebühr von 20.- Euro an.
§4 Pensionspreis
Das Entgelt je vermieteter Pferdebox beträgt 310.-€/Monat. Für Mitglieder des RV Adelsried gilt ein reduzierter Preis von
290.- monatlich.
Der Gesamtbetrag ist im Voraus bis zum 5. des laufenden Monats auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Raiffeisenbank Augsburger Land West eG, IBAN: DE36720692740007233183, BIC: GENODEF1ZUS
Eine an die Inflation und landwirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasste Änderung des Pensionspreises kann
frühestens alle 2 Jahre erfolgen.
RV Adelsried e.V.
Raiffeisenbank Augsburger Land West eG – IBAN: DE36720692740007233183 – BIC: GENODEF1ZUS
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE79ZZZ00001283894
§5 Vertragsdauer
Dieser Vertrag beginnt am____________________ und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann mit einer Frist von 6
Wochen bis zum Monatsende von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der
Schriftform.
§6 Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn

Die Mietsache vertragswidrig gebraucht wird (z.B. Untervermietung)

Der Einsteller trotz Abmahnung wiederholt gegen die Betriebsordnung verstößt. Diese Regelung gilt auch für alle
Personen, die der Einsteller mit der Versorgung seiner Pferde betraut.

Der Einsteller sich für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Pensionszahlung in Verzug befindet.
Der Einsteller ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn

Der Vermieter seine vertragsgemäßen Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung nicht erfüllt.
Fristlose Kündigungen sind durch Einschreiben mit Rückschein unter Angabe von Gründen zu erklären.
§7 Vermieterpfandrecht
Der Einsteller kann nur mit vom Vermieter anerkannten und rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Dem Vermieter steht für seine Forderungen aus dieser Vereinbarung ein Pfandrecht an den vom Einsteller eingestellten
Pferden zu.
§8 Zusicherung des Einstellers
Der Einsteller versichert, daß das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist oder aus einem verseuchten
Stall kommt. Der Einsteller hat die allgemein empfohlenen Impfungen regelmäßig durchzuführen und auf Verlangen auch
nachzuweisen. Die Entwurmung erfolgt durch den Betrieb auf Kosten des Einstellers. Der Einsteller hat dem Betrieb den
Abschluß einer Reitpferdehaftpflichtversicherung nachzuweisen. Falls das Pferd im Equidenpass als Nicht-Schlachtpferd
geführt wird, hat der Einsteller selbst für die Führung eines Medikamentenbuchs zu sorgen.
§9 Sorgfaltspflicht des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, das eingestellte Pferd mit Sorgfalt zu füttern und zu pflegen, sowie Krankheiten oder
besondere Vorkommnisse dem Einsteller unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn sich das
Pferd mit einer übertragbaren Krankheit ansteckt. Er verpflichtet sich jedoch, das Bekanntwerden einer ansteckenden
Krankheit unverzüglich zu melden.
Der Vermieter kann im Namen des Einstellers einen Tierarzt bestellen, wenn der Einsteller nicht unmittelbar erreichbar ist
und die Behandlung des Pferdes dringend erforderlich erscheint.
Der Vermieter hat eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen.
§10 Untervermietung
Der Einsteller ist nicht berechtigt, ihm aus dieser Vereinbarung entstehende Rechte an Dritte abzutreten.
§11 Umbauten
Der Einsteller ist nicht berechtigt, bauliche Veränderungen an seiner Box, im Stall oder der Anlage vorzunehmen.
§12 Haftung
Der Einsteller hat für Schäden aufzukommen, die an der Einrichtung des Stalls, der Reitbahnen, Koppeln oder sonstigen
Anlagen verursacht werden, sogfern die Schäden über normale Abnutzung, die bei der Einstellung von Pferden zu erwarten
ist, hinausgehen. Darüberhinaus haftet der Einsteller für Schäden, die sein Pferd an Sachen Dritter verursacht.
§13 Vermieterhaftung
Für Schäden, die sich die eingestellten Pferde gegenseitig zufügen im Bereich der Reitanlage, haftet der Vermieter nicht.
Der Vermieter haftet für Schäden am eingestellten Pferd oder sonstigen Sachen des Einstellers nur soweit sie im Rahmen
der Betriebshaftpflicht bzw Tierhüterhaftpflicht versichert sind außer bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.
RV Adelsried e.V.
Raiffeisenbank Augsburger Land West eG – IBAN: DE36720692740007233183 – BIC: GENODEF1ZUS
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE79ZZZ00001283894
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine der in diesem Vertrag getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt
das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Änderungen des Vertrags bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Ort/Datum
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Vermieter
___________________________
Einsteller
RV Adelsried e.V.
Raiffeisenbank Augsburger Land West eG – IBAN: DE36720692740007233183 – BIC: GENODEF1ZUS
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE79ZZZ00001283894