Teilnahmebedingungen PostFinance Card Pay
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Teilnahmebedingungen PostFinance Card Pay
Teilnahmebedingungen PostFinance Card Pay (CHF und EUR) Alle Personenbezeichnungen der vorliegenden Teilnahmebedingungen beziehen sich auf Personen beider Geschlechter. Die Teilnahmebedingungen PostFinance Card Pay werden zusammen mit der PostFinance Card Pay (nachfolgend auch als Karte bezeichnet) abgegeben. 1. Dienstleistungsangebot Der Kontoinhaber kann mit der Karte an entsprechend ausgerüsteten Postomaten mit Einzahlfunktion und Geräten am Postschalter und in PostFinance-Filialen im Rahmen der geltenden Limiten Einzahlungen auf das eigene Konto tätigen. Die Einzahlung in Euro ist nur in ausgewählten Poststellen und PostFinance-Filialen sowie an entsprechend ausgerüsteten Postomaten mit Einzahlfunktion in Noten möglich. 2. Die PostFinance Card Pay Die Karte wird immer auf ein bestimmtes Konto ausgestellt. Sie ist in der Regel unpersönlich. Der Kontoinhaber ist verantwortlich und haftbar für alle auf sein Konto ausgestellten Karten und deren Gebrauch. Diese bleiben Eigentum von PostFinance. Auf Anfrage erhält der Kontoinhaber Auskunft über die Anzahl Karten, die ausgestellt wurden. Die Karte ist höchstens vier Jahre gültig; ihr Verfalldatum ist auf der Karte angegeben. Zu der Karte wird keine persönliche Identifikationsnummer (PIN) abgegeben. 3. Limiten für Einzahlungen PostFinance legt die Limiten für Einzahlungen fest. Am Postschalter können Einzahlungen ohne Limite vorgenommen werden. Am Postomat mit Einzahlfunktion können bis CHF 20 000.– respektive der Gegenwert in Euro pro Transaktion eingezahlt werden. Individuelle Limiten sind nach vorgängiger Absprache mit PostFinance möglich. 4. Gebühr Für die Ausgabe der Karte und deren Autorisierung sowie für die Verarbeitung der damit getätigten Transaktionen kann PostFinance dem Kontoinhaber Gebühren belasten. Die Preise sowie deren Änderungen werden in geeigneter Form bekannt gegeben. 5. Gutschrift der Einzahlungen mit der Karte PostFinance schreibt sämtliche Einzahlungen aus dem Einsatz der Karte (gemäss Ziffer 1) dem Konto gut (vgl. Ziffer 6). 6. Verbuchung Der Kontoinhaber anerkennt Einzahlungen, die mit Karten, die auf sein Konto ausgestellt sind, getätigt und unter den Kartennummern richtig registriert werden. Die Registrierung gilt als richtig, wenn technische und administrative Abklärungen von PostFinance keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Aufzeichnung ergeben und ein technisches Versagen des Systems nicht nachgewiesen werden kann. Einzahlungen von Fremdwährungen werden in die Währung des Kontos umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt mit dem im Zeitpunkt der Verarbeitung der Transaktion bei der Post aktuellen Umrechnungskurs. Der Wechselkurs kann im Währungsrechner auf w ww.postfinance.ch eingesehen werden. 460.70 de (228530/pf.ch/dok.pf) 06.2013 PF 7. Kontrollpflicht und Meldung von Unstimmigkeiten Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die entsprechenden Kontoauszüge sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden, spätestens aber 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszugs oder dessen elektronischer Einsehbarkeit in der betreffenden Rechnungsperiode. 8. Sperrung Der Kontoinhaber kann seine Karte sperren lassen. Eine Sperrung ist dem Kundendienst von PostFinance zu melden. Sie wird nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Kontoinhabers wieder aufgehoben. PostFinance ist jederzeit berechtigt, ohne vorgängige Mitteilung an den Kontoinhaber, die Karte zu sperren, insbesondere in folgenden Fällen: – bei Verlust der Karte – bei Kündigung der Karte und/oder des Postkontos – bei Verdacht auf Kartenmissbrauch 9. Technische Störungen Aus technischen Störungen und Betriebsunterbrüchen, die den Einsatz der Karte ausschliessen, entsteht dem Kontoinhaber kein Anspruch auf Schadenersatz. 10. Weitere Bedingungen Ergänzend finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen PostFinance sowie die Teilnahmebedingungen der entsprechenden Konten Anwendung. © PostFinance AG, Juni 2013