Teilnahmebedingungen PostFinance Card Pay

Transcription

Teilnahmebedingungen PostFinance Card Pay
Teilnahmebedingungen
PostFinance Card Pay (CHF und EUR)
Alle Personenbezeichnungen der vorliegenden Teilnahmebedingungen
beziehen sich auf Personen beider Geschlechter.
Die Teilnahmebedingungen PostFinance Card Pay werden zusammen mit der PostFinance Card Pay (nachfolgend auch als Karte
bezeichnet) abgegeben.
1. Dienstleistungsangebot
Der Kontoinhaber kann mit der Karte an entsprechend ausgerüsteten
Postomaten mit Einzahlfunktion und Geräten am Postschalter und in
PostFinance-Filialen im Rahmen der geltenden Limiten Einzahlungen auf
das eigene Konto tätigen. Die Einzahlung in Euro ist nur in ausgewählten
Poststellen und PostFinance-Filialen sowie an entsprechend ausgerüsteten Postomaten mit Einzahlfunktion in Noten möglich.
2. Die PostFinance Card Pay
Die Karte wird immer auf ein bestimmtes Konto ausgestellt. Sie ist in der
Regel unpersönlich. Der Kontoinhaber ist verantwortlich und haftbar für
alle auf sein Konto ausgestellten Karten und deren Gebrauch. Diese
bleiben Eigentum von PostFinance. Auf Anfrage erhält der Kontoinhaber
Auskunft über die Anzahl Karten, die ausgestellt wurden. Die Karte
ist höchstens vier Jahre gültig; ihr Verfalldatum ist auf der Karte angegeben. Zu der Karte wird keine persönliche Identifikationsnummer (PIN)
abgegeben.
3. Limiten für Einzahlungen
PostFinance legt die Limiten für Einzahlungen fest. Am Postschalter können Einzahlungen ohne Limite vorgenommen werden. Am Postomat mit
Einzahlfunktion können bis CHF 20 000.– respektive der Gegenwert in
Euro pro Transaktion eingezahlt werden. Individuelle Limiten sind nach
vorgängiger Absprache mit PostFinance möglich.
4. Gebühr
Für die Ausgabe der Karte und deren Autorisierung sowie für die Verarbeitung der damit getätigten Transaktionen kann PostFinance dem
Kontoinhaber Gebühren belasten. Die Preise sowie deren Änderungen
werden in geeigneter Form bekannt gegeben.
5. Gutschrift der Einzahlungen mit der Karte
PostFinance schreibt sämtliche Einzahlungen aus dem Einsatz der Karte
(gemäss Ziffer 1) dem Konto gut (vgl. Ziffer 6).
6. Verbuchung
Der Kontoinhaber anerkennt Einzahlungen, die mit Karten, die auf sein
Konto ausgestellt sind, getätigt und unter den Kartennummern richtig
registriert werden. Die Registrierung gilt als richtig, wenn technische und
administrative Abklärungen von PostFinance keine Anhaltspunkte für
eine fehlerhafte Aufzeichnung ergeben und ein technisches Versagen des
Systems nicht nachgewiesen werden kann.
Einzahlungen von Fremdwährungen werden in die Währung des Kontos
umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt mit dem im Zeitpunkt der Verarbeitung der Transaktion bei der Post aktuellen Umrechnungskurs. Der
Wechselkurs kann im Währungsrechner auf w ww.postfinance.ch eingesehen werden.
460.70 de (228530/pf.ch/dok.pf) 06.2013 PF
7. Kontrollpflicht und Meldung von Unstimmigkeiten
Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die entsprechenden Kontoauszüge
sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten unverzüglich
zu melden, spätestens aber 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszugs oder
dessen elektronischer Einsehbarkeit in der betreffenden Rechnungsperiode.
8. Sperrung
Der Kontoinhaber kann seine Karte sperren lassen. Eine Sperrung ist dem
Kundendienst von PostFinance zu melden. Sie wird nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Kontoinhabers wieder aufgehoben. PostFinance
ist jederzeit berechtigt, ohne vorgängige Mitteilung an den Kontoinhaber, die Karte zu sperren, insbesondere in folgenden Fällen:
– bei Verlust der Karte
– bei Kündigung der Karte und/oder des Postkontos
– bei Verdacht auf Kartenmissbrauch
9. Technische Störungen
Aus technischen Störungen und Betriebsunterbrüchen, die den Einsatz
der Karte ausschliessen, entsteht dem Kontoinhaber kein Anspruch auf
Schadenersatz.
10. Weitere Bedingungen
Ergänzend finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen PostFinance
sowie die Teilnahmebedingungen der entsprechenden Konten Anwendung.
© PostFinance AG, Juni 2013