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Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :344 :MOMO S.r.l. :23.06.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Zu Auflage 623: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FALKEN FULDA GOODYEAR PIRELLI MICHELIN TOYO UNIROYAL YOKOHAMA Typ: S-01, S-02, S-03 ContiSportContact, ContiSportContact 2 SP Sport 8000, SP Sport 9000, SP Sport 2000 FK04 GRß Carat Extremo Eagle F1 PZERO, P7000 MXX3, Pilot Exalto Proxes T1-S RTT-2 AVS-S1-z, AVS Sport, A539 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 625: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: BRIDGESTONE DUNLOP MICHELIN TOYO YOKOHAMA Typ: S-0, S-02, S-03 SP SPORT 2000, 8000 bzw. 9000 Pilot Sport, Pilot Exalto, Pilot Primacy Proxes T1-S AVS Sport, A539 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 628: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP MICHELIN PIRELLI TOYO YOKOHAMA Typ: S-02, S-03S-03 ContiSportContact SP Sport 8000, SP Sport 9000, SP Sport 9090 Pilot Sport P7000 Proxes T1-S A539 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 62G: Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :344 :MOMO S.r.l. :23.06.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: CONTINENTAL DUNLOP Typ: ContiSportContact SP Sport 9000 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 62M: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FALKEN FULDA GOODYEAR KLEBER MICHELIN PIRELLI UNIROYAL TOYO YOKOHAMA Typ: S-01, S-02, S-03 ContiSportContact, ContiSportContact 2 SP Sport 8000, SP Sport 8000 ULW, SP Sport 2000, SP Sport 8080, SP Sport 9000 FK-04GRß Carat Extremo EAGLE F1 DR 452Z MXX3, Pilot Sport, Pilot Primacy PZERO, P6000, P7000 RTT-2 Proxes T1-S AVS-S1-z, A539, AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 681: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL FULDA GOODYEAR MICHELIN PIRELLI SEMPERIT TOYO UNIROYAL TOYO YOKOHAMA Reifengröße: 215/45R17 245/40R17 Typ: S-01, S-03 ContiSportContact 2 Carat Extremo Eagle F1 MXX3, Pilot Sport P ZERO Direction Sport Proxes T1-S Rainsport 1 Proxes T1-S AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 683: Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :344 :MOMO S.r.l. :23.06.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL FALKEN FULDA GOODYEAR MICHELIN PIRELLI TOYO UNIROYAL YOKOHAMA Reifengröße: 235/45R17 255/40R17 Typ: S-01, S-02 ContiSportContact FK-04G, FK-04 GRß, RS410 Y3000 EAGLE F1 MXX 3, SX-GT, XM+S330 P7000 Proxes T-S1 RTT-2 AVS S1-Z, A520 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 684: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FULDA GOODYEAR FULDA MICHELIN PIRELLI SEMPERIT TOYO UNIROYAL YOKOHAMA Reifengröße: 215/45R17 235/40R17 Typ: S-01, S-02, S-03 S-03 ContiSportContact, ContiSportContact 2 SP Sport 8000 Y3000, Carat Extremo EAGLE F1 Carat Extremo MXX 3, Pilot Sport P7000 Direction-sport Proxes T1, Proxes T1-S RainSport 1 AVS S1-Z, AVS Sport, A539 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 687: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FULDA GOODYEAR Reifengröße: 225/45R17 245/40R17 Typ: S-01, S-02, S-03 ContiSportContact, ContiSportContact 2 SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000 Carat Extremo Eagle F1 Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :344 :MOMO S.r.l. :23.06.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 MICHELIN TOYO UNIROYAL YOKOHAMA MXX3, Pilot Sport ProxesT1 -S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung RainSport 1 AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68E: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE DUNLOP CONTINENTAL GOODYEAR MICHELIN PIRELLI YOKOHAMA Reifengröße: 225/45R17 255/40R17 Typ: S-01, S-02 Sp Sport 8000, SP Sport 9000, SP Sport 2000E ContiSportContact 91 EAGLE F1 MXX 3, Pilot Sport PZERO AVS Sport, AVS-S1-z Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage BDB: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FALKEN FULDA GOODYEAR MICHELIN PIRELLI SeMPERIT TOYO UNIROYAL YOKOHAMA Typ: RE 71, S-01, S-02, S-03 ContiSportContact,ContiSportContact 1 SP Sport 8000, SP Sport 8000 ULW, SP Sport 9000 GRß Carat Extremo EAGLE F1 Pilot Sport, MXX 3 PZERO, P700-Z, P7000 Direction-Sport ProxesT1 -S RainSport 1 AVS Sport, A539 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage BDT: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL Typ: S-01, S-02, S-03 ContiSportContact, ContiSportContact 2 Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :344 :MOMO S.r.l. :23.06.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 DUNLOP MICHELIN PIRELLI TOYO YOKOHAMA SP SPORT 8000,SP SPORT 9000 MXX 3, Pilot Sport PZERO, P7000 Proxes T1-S AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. TÜV ITALIA S.R.L. Bereich Automotive Ingenieurzentrum Mailand der TÜV Automotive GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Via Bettola 32 I - 20092 Cinisello Balsamo GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 45508 366-0814-03-MIRD Antragsteller: MOMO S.r.l. I-20138 Milano Art: Sonderrad 8 J X 17 H2 Typ: 344 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 45508 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-01 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0814-03-MIRD zur Erteilung der ABE 45508 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Antragsteller: MOMO S.r.l. Radtyp: 344 Stand: 23.06.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 0. Hinweise Die Radausführung 001 darf nur mit Lochkreisvariationsschrauben bzw. Lochkreisvariationsmuttern verwendet werdet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad PCD 100 PCD 100 PCD 100 PCD 112 PCD 112 PCD 112 PCD 120 001 003 002 004 004 005 006 I.1. Kennzeichung Zentrierring Ø72.2 Ø58.1 Ø72.2 Ø54.1 Ø72.2 Ø57.1 Ø72.2 Ø57.1 Ø72.2 Ø57.1 Ø72.2 Ø66.6 Ø79.5 Ø72.6 LochMittenkreis loch (mm) / (mm) -zahl 100/5 58,1 100/5 54,1 100/5 57,1 112/5 57,1 112/5 57,1 112/5 66,6 120/5 72,6 Einpreßtiefe (mm) 35 35 35 35 35 35 35 zul. Radlast (kg) 600 600 600 650 660 660 633 zul. Abrollumfang (mm) 2005 2005 2005 2105 2075 2075 1980 gültig ab Fertig. Datum 05/03 05/03 05/03 05/03 05/03 05/03 02//03 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :MOMO S.r.l. I-20138 Milano Hersteller : MOMO S.r.l. I-20138 Milano Handelsmarke : MOMO Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 13 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 006: : Außenseite : Innenseite Hersteller : MOMO : -- Radtyp : -- : 344 Radausführung : -- : PCD 120 TÜV ITALIA S.R.L. ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž VIA BETTOLA 32 ž I - 20092 CINISELLO BALSAMO Gutachten 366-0814-03-MIRD zur Erteilung der ABE 45508 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Antragsteller: MOMO S.r.l. Radtyp: 344 Stand: 23.06.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Radgröße : -- : 8 J X 17 H2 Typzeichen : KBA 45508 : -- Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 02/.03 Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN ITALY Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : ITALY : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung: Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen: Ausführung 002 005 006 Einpreßtiefe in mm 35 35 35 Radlast in kg 600 660 633 Abrollumfang in mm 2005 2075 1980 Anzugsmoment in Nm Prüfwert 120 140 110 Prüfmoment in Nm Mb max. bei 100% 3792 4299 3956 Weitere Ausführungen wurden aus dem Prüfergebnis abgeleitet. II.3.5 Impact Prüfung: Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt: TÜV ITALIA S.R.L. ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž VIA BETTOLA 32 ž I - 20092 CINISELLO BALSAMO Gutachten 366-0814-03-MIRD zur Erteilung der ABE 45508 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Antragsteller: MOMO S.r.l. Radtyp: 344 Stand: 23.06.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Ausführung 002 005 006 Einpresstiefe in mm 35 35 35 Radlast in kg 600 660 633 Reifengröße 205/40 R17 205/40 R17 205/40 R17 Fallmasse in kg 540 576 560 Reifenfülldruck in bar 2,37 2,43 2,39 Ein Impact-Test nach ISO 7141 wurde mit positivem Ergebnis für alle Radausführungen durchgeführt. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV -Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. TÜV ITALIA S.R.L. ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž VIA BETTOLA 32 ž I - 20092 CINISELLO BALSAMO Gutachten 366-0814-03-MIRD zur Erteilung der ABE 45508 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Antragsteller: MOMO S.r.l. Radtyp: 344 Stand: 23.06.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anlage Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise 3 AUDI 002 35 23.06.2003 liegt bei 7 AUDI 004; 004 35 23.06.2003 liegt bei 11 BMW, BMW AG 006 35 23.06.2003 liegt bei 1 FIAT 001 35 23.06.2003 liegt bei 10 MERCEDES 005 35 23.06.2003 liegt bei 4 SEAT 002 35 23.06.2003 liegt bei 5 SKODA 002 35 23.06.2003 liegt bei 8 SKODA 004; 004 35 23.06.2003 liegt bei 2 TOYOTA 003 35 23.06.2003 liegt bei 6 VW 002 35 23.06.2003 liegt bei 9 VW 004; 004 35 23.06.2003 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Graf Sachverständiger Cinisello Balsamo, 23.06.2003 ROB TÜV ITALIA S.R.L. ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž VIA BETTOLA 32 ž I - 20092 CINISELLO BALSAMO Gutachten 366-0814-03-MIRD zur Erteilung der ABE 45508 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: MOMO S.r.l. Radtyp: 344 Stand: 23.06.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Gesamtzeichnung Nabendeckel Radanschluß Radbeschreibung Radmutter Radschraube M12x1,5/26 Radschraube M12x1,5/30 Radschraube M14x1,5/28,3 Ring Spezialschr.M12x1,25/29,5 Zentrierring Unterlagen mit Änderung R0-0441 C1-0073 R1-0952 --B0-0008 B0-0003 B0-0002 B0-0052 2306 B0-0074 R1.0537 Datum / Änderung / Datum 29.04.2003 26.04.1998 27.04.2003 29.05.2003 30.07.1979 30.07.1979 30.07.1979 30.07.1996 12.07.1993 27.10.2000 20.07.1993 5/27.03.2000 4/18.07.1996 7/16.07.1996 6/16.07.1996 4/15.07.1996 6/23.10.2000 TÜV ITALIA S.R.L. ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž VIA BETTOLA 32 ž I - 20092 CINISELLO BALSAMO Gutachten 366-0814-03-MIRD zur Erteilung der ABE 45508 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: MOMO S.r.l. Radtyp: 344 Stand: 23.06.2003 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV ITALIA S.R.L. ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž VIA BETTOLA 32 ž I - 20092 CINISELLO BALSAMO TÜV AUTOMOTIVE GMBH UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND Via Bettola 32 I - 20092 Cinisello Balsamo Nachweis über die Erlaubnis / die Genehmigung / das Teilegutachten gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: 344 des Herstellers /Importeurs: MOMO S.r.l. I-20138 Milano liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungs -gemäßem Ein- oder Anbau der Techn. Prüfstelle Ingenieurzentrum Mailand, TÜV Italia S.r.l. , Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor. Bericht-Nr.: 366-0814-03-MIRD Datum: 23.06.2003 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: Fahrzeug-Ident-Nr.: , Fahrzeugtyp: , ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein /Anbaubestätigung /Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen /Hinweis e /Auflagen: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich /nicht vorgeschrieben aber möglich *) Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P./Prüf-Ing. Daten für den Fahrzeugbrief 1 Fahrzeugund Aufbauart 5 Antriebsart 6 8 Hubraum ccm3 7 Leistung 9 Nutz- oder Aufliegelast kg Maße über alles mm Länge 16 17 vorn hinten 18 Zahl der Achsen vorn 21 mitte und hinten 22 oder vorn 23 mitten und hinten Überdruck am Bremsanschluß 28 Höhe mitten Gleisketten 20 26 15 Zul. Gesamtgewicht kg Breite 14 Leergewicht kg Zul. Achslast kg Räder und/oder 12 Rauminhalt des Tanks m3 Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots. 10 11 Steh-/Liegeplätze 13 Höchstgeschwindigkeit km/h Anhängerkupplung DIN 740..-Form und Größe Anhängelast kg bei Anhänger mit Bremse 30 Standgeräusch dB (A) 24 19 Einleitungsbremse 27 29 31 davon angetriebene Achsen Zweileitungs25 bremse Anhängerkuppl. Prüfzeichen bei Anhänger ohne Bremse Fahrgeräusch dB (A) 33 Bemerkungen Die im vorliegenden Fz-Brief in Spalte , Fz-Schein *) unter Ziffer und Ziffer 33, Zeile beschriebenen Angaben müssen entsprechend im Fz-Brief gestrichen werden. *) Nichtzutreffendes bitte streichen TÜV ITALIA S.R.L. UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND Via Bettola 32 I - 20092 Cinisello Balsamo