Richtlinien "Pfälzer Mundarttheaterpreis" der Stadt Frankenthal (Pfalz).

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Richtlinien "Pfälzer Mundarttheaterpreis" der Stadt Frankenthal (Pfalz).
Richtlinien
1. Die Stadt Frankenthal (Pfalz) richtet im Jahr 2012 zum achten Mal einen
Theaterpreis zur Förderung des Pfälzer Mundartstückes mit Schwerpunkt
Komödie ein.
Dieser trägt die Bezeichnung
"Pfälzer Mundarttheaterpreis"
der Stadt Frankenthal (Pfalz).
Er soll dazu beitragen, Theaterstücke in Pfälzer Mundart zu verfassen, um das
Heimat- und Sprachbewusstsein der pfälzisch sprachigen Region, der Pfalz im
Besonderen und der hiesigen Mentalität im Allgemeinen zu fördern.
2. Es werden bis zu drei Preise vergeben, die mit jeweils 1.500,-- EUR dotiert
sind.
3. Preisfähig sind Theaterstücke lebender Autoren, die in Pfälzer Mundart
geschrieben sind, außerdem Bearbeitungen von klassischen Stücken in Pfälzer
Mundart.
Die Stücke dürfen noch nicht aufgeführt oder bei anderen Wettbewerben
prämiert worden sein.
4. Die Stücke sind maschinengeschrieben in vierfacher Ausfertigung, ungeheftet
bzw. ungebunden, mit Kurzinhaltsangabe versehen, einzureichen. Name und
Anschrift der Autorin/des Autors sind nur auf einem Deckblatt anzugeben. Die
eingereichten Textbücher werden nicht an die Autoren zurückgegeben.
5. Spätester Abgabetermin ist der
31. Januar 2012.
Abgabestelle:
Stadtverwaltung Frankenthal
Servicebereich Bildung, Kultur und Sport
Karolinenstraße 3
67227 Frankenthal (Pfalz)
6.
Über die Verleihung des Theaterpreises entscheidet eine Jury,
bestehend aus:
- Wolfgang Bachtler, Regisseur
- Bruno Hain, Germanist und Mundartautor
- Marion Kramper-Erb, Theater Alte Werkstatt
- Doris Trauth-Marx, Tageszeitung "Die Rheinpfalz"
- Theo Wieder, Oberbürgermeister der Stadt Frankenthal (Pfalz) oder
ein von ihm benannter Vertreter (als Vorsitzender)
Die Arbeit der Juroren erfolgt ehrenamtlich.
7.
Die Jury kann sich in begründeten Fällen dazu entschließen, nur zwei oder
einen oder gar keinen Preis zu verleihen.
8.
Die Entscheidung
ausgeschlossen.
9.
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen eines Festaktes im Theater Alte
Werkstatt.
der
Jury
ist
unanfechtbar;
der
Rechtsweg
ist
10. Das Theater Alte Werkstatt in Frankenthal hat sich bereit erklärt, die
Stücke der Preisträger bei entsprechender Eignung mit einer Uraufführung
und mindestens weiteren 20 Vorstellungen zu inszenieren.
Hierfür erhält die/der Autor/in vom Theater Alte Werkstatt eine Tantieme
von mindestens 1.000,-- EUR, maximal 4.000,-- EUR. Die genaue Höhe der
Tantieme ergibt sich aus der Anzahl der Aufführungen im Theater Alte
Werkstatt. Im Gegenzug erklärt sich diese/r bereit, in Zusammenarbeit mit
dem Theater Alte Werkstatt eine spielbare Fassung zu erstellen. Die Urbzw. Aufführungs- und Aufzeichnungsrechte an den prämierten Stücken
gehen mit der Preisverleihung auf das Theater Alte Werkstatt über.
Die Rechte zur Uraufführung und Aufzeichnung fallen
an die/den Autor/in zurück, wenn das Theater Alte
Werkstatt die Aufführung ablehnt, andernfalls
spätestens 24 Monate nach Preisverleihung.
Ein Rechtsanspruch auf Inszenierung bzw.
Aufzeichnung besteht nicht.
11. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt die/der
Autor/in ihr/sein Einverständnis zu diesen Richtlinien