Richtlinien "Pfälzer Mundarttheaterpreis" der Stadt Frankenthal (Pfalz).
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Richtlinien "Pfälzer Mundarttheaterpreis" der Stadt Frankenthal (Pfalz).
Richtlinien 1. Die Stadt Frankenthal (Pfalz) richtet im Jahr 2012 zum achten Mal einen Theaterpreis zur Förderung des Pfälzer Mundartstückes mit Schwerpunkt Komödie ein. Dieser trägt die Bezeichnung "Pfälzer Mundarttheaterpreis" der Stadt Frankenthal (Pfalz). Er soll dazu beitragen, Theaterstücke in Pfälzer Mundart zu verfassen, um das Heimat- und Sprachbewusstsein der pfälzisch sprachigen Region, der Pfalz im Besonderen und der hiesigen Mentalität im Allgemeinen zu fördern. 2. Es werden bis zu drei Preise vergeben, die mit jeweils 1.500,-- EUR dotiert sind. 3. Preisfähig sind Theaterstücke lebender Autoren, die in Pfälzer Mundart geschrieben sind, außerdem Bearbeitungen von klassischen Stücken in Pfälzer Mundart. Die Stücke dürfen noch nicht aufgeführt oder bei anderen Wettbewerben prämiert worden sein. 4. Die Stücke sind maschinengeschrieben in vierfacher Ausfertigung, ungeheftet bzw. ungebunden, mit Kurzinhaltsangabe versehen, einzureichen. Name und Anschrift der Autorin/des Autors sind nur auf einem Deckblatt anzugeben. Die eingereichten Textbücher werden nicht an die Autoren zurückgegeben. 5. Spätester Abgabetermin ist der 31. Januar 2012. Abgabestelle: Stadtverwaltung Frankenthal Servicebereich Bildung, Kultur und Sport Karolinenstraße 3 67227 Frankenthal (Pfalz) 6. Über die Verleihung des Theaterpreises entscheidet eine Jury, bestehend aus: - Wolfgang Bachtler, Regisseur - Bruno Hain, Germanist und Mundartautor - Marion Kramper-Erb, Theater Alte Werkstatt - Doris Trauth-Marx, Tageszeitung "Die Rheinpfalz" - Theo Wieder, Oberbürgermeister der Stadt Frankenthal (Pfalz) oder ein von ihm benannter Vertreter (als Vorsitzender) Die Arbeit der Juroren erfolgt ehrenamtlich. 7. Die Jury kann sich in begründeten Fällen dazu entschließen, nur zwei oder einen oder gar keinen Preis zu verleihen. 8. Die Entscheidung ausgeschlossen. 9. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen eines Festaktes im Theater Alte Werkstatt. der Jury ist unanfechtbar; der Rechtsweg ist 10. Das Theater Alte Werkstatt in Frankenthal hat sich bereit erklärt, die Stücke der Preisträger bei entsprechender Eignung mit einer Uraufführung und mindestens weiteren 20 Vorstellungen zu inszenieren. Hierfür erhält die/der Autor/in vom Theater Alte Werkstatt eine Tantieme von mindestens 1.000,-- EUR, maximal 4.000,-- EUR. Die genaue Höhe der Tantieme ergibt sich aus der Anzahl der Aufführungen im Theater Alte Werkstatt. Im Gegenzug erklärt sich diese/r bereit, in Zusammenarbeit mit dem Theater Alte Werkstatt eine spielbare Fassung zu erstellen. Die Urbzw. Aufführungs- und Aufzeichnungsrechte an den prämierten Stücken gehen mit der Preisverleihung auf das Theater Alte Werkstatt über. Die Rechte zur Uraufführung und Aufzeichnung fallen an die/den Autor/in zurück, wenn das Theater Alte Werkstatt die Aufführung ablehnt, andernfalls spätestens 24 Monate nach Preisverleihung. Ein Rechtsanspruch auf Inszenierung bzw. Aufzeichnung besteht nicht. 11. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt die/der Autor/in ihr/sein Einverständnis zu diesen Richtlinien