EU-Wochenspiegel - europa.sachsen

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EU-Wochenspiegel - europa.sachsen
EU-Wochenspiegel
Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel - Nr. 10/12 08.03.2012
 Aus den Institutionen (S. 2)
In eigener Sache

KOM (I)  Mehr Frauen in Chefetagen
Nun ist der Zeitpunkt gekommen,

KOM (II)  Lohngleichheit
um Abschied zu nehmen! Nach

EP  Verhandlung über neue Roaming-Tarife
mehr als 16 Jahren Tätigkeit,

EuGH  Urteil zum EU-Führerschein
zuerst als Referent und ab 2000
als Leiter der Landesvertretung
werde ich in der nächsten Woche
als Direktor in den Ausschuss
der Regionen wechseln.
Damit
geht
für
mich
eine
 Aus den Fachbereichen (S. 7)

Gesundheit  Medikamente schneller auf dem Markt

Finanzen  EU-Staaten besiegeln Fiscalpaket
 Was - Wann - Wo (S. 9)

IPP  Treffen in Anhalt-Bitterfeld
und

DIHK  Workshop in der LV
arbeitsintensive Zeit zu Ende, in

Kabinett  Auswärtige Sitzung in Brüssel
der
interessante

Burgenland  Delegation zu Besuch in Brüssel
Menschen und Institutionen aus

Länderarbeitskreis
Oettinger

Landesvertretung  Wechsel der Leitung
faszinierende
ich
viele
unserem Land treffen und – so
hoffe ich – in ihren europäischen
Anliegen weiterhelfen konnte.
Ich möchte mich hiermit vor
allem bei meiner Familie, meinen
Mitarbeitern
in
Brüssel,
den
Kollegen in Magdeburg und allen
Kooperationspartnern in Europa
bedanken,
die
mich
immer
unterstützt haben und mir stets
mit
Rat
und
Tat
zur
Seite
standen.

Diskussion
mit
 Ausschreibungen (S. 15)

KOM  Programm ENIAC Joint Undertaking

Leben 2.0  Fotowettbewerb der SPE Fraktion im AdR

Concourslaureaten  Stellenausschreibungen
 Kontaktbörse (S. 18)

DAPHNE III  Partnersuche in Großbritannien

STEER  Partnergesuch aus Großbritannien
 Büro intern - TIPP (S. 19)

Neu in der LV (I)  Carmen Johannsen

Neu in der LV (II)  Sandra Beichert
dem Land und den Menschen –

Neu in der LV (III)  Alice Hesse
wenn

Besuchergruppen  BBS IV MD in Brüssel
Ich
wünsche
Ihnen
auch
in
Zukunft viel Erfolg und ich werde
auch
aus
einiger
Entfernung – auch weiterhin eng
verbunden bleiben.
Kommissar
 So erreichen Sie uns  (S. 21)
Thomas Wobben
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012
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Aus den Institutionen

 Europäische Kommission (I)  Mehr Frauen in Chefetagen (EAG)
Angesichts der nur kleinen Fortschritte auf dem Weg zu mehr Frauen in Top-Positionen großer
Unternehmen denkt die EU-Kommission nun auch über gesetzliche Regelungen nach. Ein Jahr
nach dem Aufruf von EU-Justizkommissarin Viviane Reding für eine glaubwürdige Selbstregulierung
startete die Kommission eine öffentliche Konsultation dazu, wie auf EU-Ebene in den
Führungsgremien der Unternehmen ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis hergestellt werden
kann.
Die Konsultation dauert bis zum 28. Mai. Anschließend wird die Kommission über die weiteren
Maßnahmen beschließen.
„Vor einem Jahr habe ich die Unternehmen
aufgerufen,
freiwillig
mehr
Frauen
in
die
Leitungsgremien zu holen", sagte Viviane Reding,
die Vizepräsidentin der Kommission und EUJustizkommissarin.
"Mein
Aufruf
wurde
vom
Europäischen Parlament unterstützt und in vielen
EU-Mitgliedstaaten von Ministern für Beschäftigung,
Soziales und Gleichstellung von Männern und
Frauen an Unternehmensverbände weitergeleitet. Ich bedauere aber, dass die Selbstverpflichtung
bisher trotzdem keine zufriedenstellenden Ergebnisse gezeitigt hat. Das Fehlen der Frauen in den
Spitzenpositionen der Geschäftswelt schadet Europas Wettbewerbsfähigkeit und behindert das
Wirtschaftswachstum."
Bislang gibt es bei der Erhöhung des Frauenanteils in den Führungsgremien der Unternehmen nur
kleine Fortschritte. Von sieben Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitgliedern führender europäischer
Unternehmen ist nur eines weiblich (13,7 Prozent). Das bedeutet eine leichte Verbesserung
gegenüber 2010 (11,8 Prozent). Bei dieser Geschwindigkeit würde es allerdings noch immer 40
Jahre dauern, bis ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis (Mindestanteil von 40 Prozent Frauen
bzw. Männern) herrscht.
Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Spitzenpositionen trägt nachweislich zu besserer
Unternehmensleistung, stärkerer Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichem Gewinn bei. So erzielen
beispielsweise laut einem McKinsey-Bericht Unternehmen mit einer ausgewogenen Beteiligung von
Männern und Frauen einen 56 Prozent höheren Betriebsgewinn als rein männlich besetzte
Unternehmen. Ernst & Young untersuchte die 290 größten börsennotierten Unternehmen und fand
heraus, dass Unternehmen mit mindestens einer Frau im Führungsgremium einen bedeutend
höheren Gewinn verzeichneten als Unternehmen ohne Frauen in der Chefetage.
Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung und hier:
Pressemappe – Frauen in Chefetagen
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http://ec.europa.eu/justice/newsroom/gender-equality/news/120305_en.htm
Öffentliche Konsultation: Unausgewogenes Geschlechterverhältnis in Unternehmensvorständen in
der EU http://ec.europa.eu/justice/newsroom/gender-equality/opinion/120528_en.htm
Homepage
von
EU-Justizkommissarin
Viviane
Reding,
Vizepräsidentin
der
Kommission:
http://ec.europa.eu/reding
Europäische Kommission, Datenbank: Frauen und Männer in Entscheidungspositionen:
http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/gender-decision-making/index_de.htm
 Europäische Kommission (II)  Lohngleichheit (EAG)
Frauen verdienen in Europa noch immer deutlich weniger als Männer. Deutschland gehört zu den
Schlusslichtern: hier bekommen Frauen durchschnittlich fast ein Viertel weniger Lohn, EU-weit sind
es durchschnittlich 16,4 Prozent. Polen ist mit nur knapp zwei Prozent Differenz Spitzenreiter in
Sachen Lohngerechtigkeit. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission Viviane Reding sagte bei
Vorstellung der Zahlen in Brüssel: "Der Europäische Tag der
Lohngleichheit führt uns vor Augen, wie viele Arbeitstage
und -stunden die Frauen seit dem 1. Januar 'unbezahlt'
geleistet haben. Der Grundsatz 'gleiche Arbeit, gleicher
Lohn' ist seit 1957 in den EU-Verträgen verankert. Es ist
höchste Zeit, dass er überall durchgesetzt wird.“
Die Zahlen bemessen den durchschnittlichen Unterschied
zwischen den Bruttolöhnen von Frauen und Männern in der gesamten Wirtschaft. Im letzten Jahr lag
der EU-Durchschnitt bei rund 17 Prozent. Dank der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften
ist die direkte Diskriminierung, also Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen im selben
Beruf, bereits zurückgegangen. Schwierigkeiten bestehen aber nach wie vor in der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie. Viele Frauen nehmen Elternurlaub oder arbeiten Teilzeit. Den EU-weiten
"Equal Pay Day" gibt es seit dem letzten Jahr. Das Datum bestimmt sich nach der Zahl von Tagen,
die Frauen ab dem 1. Januar eines Jahres hätten zusätzlich arbeiten müssen, um den Lohn der
Männer zu erreichen. Die Europäische Kommission möchte so die europäische Öffentlichkeit für das
Lohngefälle zwischen Männern und Frauen sensibilisieren.
Weitere Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung und hier:
Europäische Kommission – Das geschlechtsspezifische Lohngefälle
http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/gender-pay-gap/index_de.htm
Generaldirektion Justiz – Neuigkeiten:
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/index_de.htm
Homepage von EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012
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 Europäisches Parlament  Verhandlungen über neue RoamingTarife (EAG)
"Wir müssen die bisherige Abzocke beim Roaming beenden", fordert das EU-Parlament. Der
Industrieausschuss hat dazu neue Tarifobergrenzen für die Auslandszuschläge bei mobilem
Telefonieren und Surfen im Internet vorgeschlagen. Die niedrigeren Preise sollen zur
Sommerferiensaison ab Juli 2012 gelten. Eine Einigung mit dem Rat steht noch aus.
Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments (ITRE) hat diese Woche (28. Februar) seine
Position zum Entwurf einer neuen EU-Verordnung zum Mobilfunk-Roaming
festgelegt.
Die
Abgeordneten wollen, dass ab Juli 2012 strengere Vorgaben für die Auslandszuschläge (Roaming)
bei Telefonaten und Kurznachrichten gelten. Erstmals sollen auch Preisobergrenzen für das
Datenroaming, also für die mobile Internetnutzung im EU-Ausland, festgelegt werden.
"Die Preise müssen sich endlich dem technischen Aufwand annähern. Besonders beim mobilen
Datendownload sind die Roaming-Tarife teilweise noch astronomisch und sachlich überhaupt nicht
gerechtfertigt", sagte Angelika Niebler (CSU), Berichterstatterin des Europäischen Parlaments zur
neuen Roaming-Verordnung.
Der Industrieausschuss sieht dabei für die Mobilfunknutzung im EU-Ausland niedrigere Tarife als der
entsprechende
Vorschlag der EU-Kommission
vor. So sollen sich die Preise für das mobile Runterladen
von Daten jenseits der nationalen Landesgrenze ab Juli 2012 auf 50 Cent pro Megabyte begrenzen.
Ab Juli 2014 sollen dann maximal 20 Cent fällig werden.
Für das Verschicken von SMS aus einem anderen EU-Land sollen die Zuschläge ab Juli 2012 nur
noch maximal 8 Cent betragen, ab 2014 dann 5 Cent. Für Handygespräche sollen die RoamingGebühren ab Juli 2012 für ein angenommenes Gespräch 8 und einen selbstgetätigten Anruf 25 Cent
betragen, ab Juli 2014 nur noch 5 und 15 Cent.
"Der Industrieausschuss hat heute nur ein Flickwerk betrieben und relativ bescheidene
Preissenkungen beschlossen. Statt im Sinne der Verbraucher in Europa zu entscheiden, hat die
Mehrheit der Abgeordneten sichergestellt, dass die Mobilfunkanbieter auch in Zukunft hohe
Gewinne durch das Roaming einfahren können", sagte Rebecca Harms, Ko-Vorsitzende der
Grünen-Fraktion im EU-Parlament. So seien die Preise für das Datenroaming tausendmal höher, als
die tatsächlichen Kosten.
Neben niedrigeren Tarifen fordert der Industrieausschuss auch weitere Änderungen in der RoamingVerordnung. "Mit verschiedenen strukturellen Maßnahmen soll endlich mehr Wettbewerb in den
Roaming-Markt kommen", sagte Berichterstatterin Niebler. Zum Beispiel sollen Mobilfunknutzer ab
März 2014 die Möglichkeit haben, einen alternativen Roaming-Service für Auslandstelefonate zu
wählen, während sie ihren nationalen Netzanbieter mit der gleichen Rufnummer behalten können.
Ein solcher Wechsel wäre dann kostenfrei. Außerdem sollen auch kleinere Anbieter zukünftig
Zugang zu den Mobilfunknetzen haben, um durch ihre Teilnahme am Roaming-Markt den
Wettbewerb zu vergrößern.
In einem nächsten Schritt müssen sich das Parlament und der Rat nun auf die Details der neuen
EU-Verordnung einigen. "Ich rechne mit einem Ergebnis bis Ostern. Das heutige Votum ist eine
ausgezeichnete Grundlage für mehr Transparenz und Wettbewerb sowie günstigere Preise im
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EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012
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Mobilfunkmarkt", sagte Niebler. Auch für die Mobilfunknutzung außerhalb Europas sollen feste
Tarifobergrenzen diskutiert werden.
Links
EurActiv Brüssel:
EU Parliament votes to lower roaming tariffs
(29. Februar 2012)
Dokumente
EU:
Zweite Roaming-Verordnung (18.
EU-Parlament:
Industry committee sets out to lower mobile roaming rates
EU-Kommission:
BITKOM:
Juni 2009)
Vorschlag für die dritte Roaming-Verordnung
(28. Februar 2012)
(Pressemitteilung, 6. Juli 2011)
Stellungnahme zu dem europäischen Verordnungsentwurf zum internationalen Roaming (Roaming III)
(23.
November 2011)
Quelle: EurActiv vom 01.03.12
 EuGH  Urteil zum EU-Führerschein (EAG)
Ein im EU-Ausland ausgestellter Führerschein gilt grundsätzlich in allen anderen Mitgliedsstaaten.
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof mit seinem heutigen Urteil die notwendigen
Bedingungen für diese Regel klargestellt. Der EU-Rechtsexperte Otmar Philipp analysiert für
EurActiv.de das Urteil und seine Folgen.
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem
Urteil vom 1. März
die bisherige Rechtsprechung über
die "Führerscheinrichtlinie" bekräftigt: Grundsätzlich gilt der Führerschein eines Mitgliedsstaates
auch in allen anderen Mitgliedstaaten. Das gilt selbst in einem Staat, der es abgelehnt hat, ihm eine
Fahrerlaubnis zu erteilen. Es gilt aber dann nicht, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für die
Erteilung des Führerscheins im ausstellenden Staat nicht vorlagen.
Konkret beschäftigte sich das EU-Gericht mit dem Fall des Herrn Akyüz. Herr Akyüz wurde in
Deutschland in den Jahren 2004 bis 2008 mehrfach strafrechtlich verurteilt, u.a. wegen
Körperverletzung,
Fahrens
ohne
Führerschein,
gemeinschaftlicher
schwerer
räuberischer
Erpressung sowie Bedrohung und Beleidigung. Im September 2008 lehnte das Landratsamt des
hessischen Wetteraukreises seinen Antrag auf einen Führerschein ab. Die Behörde stützte sich
dabei auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten, nach dem er die körperlichen und geistigen
Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs nicht erfülle.
Nur zwei Monate später erhielt Herr Akyüz einen Führerschein in Děčín (Tschechische Republik).
Nach der EU-Richtlinie über den Führerschein wird der Führerschein von dem Mitgliedstaat
ausgestellt, in dessen Hoheitsgebiet der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Nach
Angaben der Deutschen Botschaft in Prag war weder bei der zuständigen Ausländerbehörde, noch
bei der örtlichen Polizei feststellbar, ob sich Herr Akyüz zu diesem Zeitpunkt in der Tschechischen
Republik aufgehalten hatte. Der Ausländerbehörde lag lediglich eine Meldung für die Zeit vom Juni
2009 bis zum Dezember 2009 vor, also nicht für den Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins.
Herr Akyüz wurde im Dezember 2008 und im März 2009 in Deutschland am Steuer eines
Kraftfahrzeugs angetroffen. In beiden Fällen wurde er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt.
Dagegen wehrte er sich beim Landgericht Gießen. Die dortigen Richter hatten Zweifel am "Fahren
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ohne Fahrerlaubnis", weil Herr Akyüz den Führerschein aus der Tschechischen Republik vorweisen
konnte. Durfte dieser Fahrerlaubnis die Anerkennung verweigert werden?
Da es um die Bedeutung einer EU-Richtlinie ging, legten die Gießener Richter dem Europäischen
Gerichtshof die Frage vor, ob ein Staat, der es abgelehnt hatte, eine Fahrerlaubnis zu erteilen,
dennoch die Erlaubnis eines anderen Staats akzeptieren muss. Die Antwort des EuGH ist eindeutig.
Nach seiner Rechtsprechung zur Führerscheinrichtlinie ist die gegenseitige Anerkennung der von
den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorgesehen. Den
Mitgliedstaaten bleibt kein Ermessensspielraum bei dieser Verpflichtung zur Anerkennung.
Der EuGH wörtlich: "Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß der EURichtlinie ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt, die Beachtung der in
dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen. Der Besitz eines von
einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass
der Inhaber dieses Führerscheins am Tag seiner Ausstellung diese Voraussetzungen erfüllte."
Wer jetzt allerdings glaubt, danach sei Herr Akyüz freizusprechen, weil er nicht ohne Führerschein
fuhr, täuscht sich. Der EuGH erkennt nämlich auch an, dass Mitgliedstaaten sich insbesondere aus
Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs auf ihre innerstaatlichen Vorschriften über die
Einschränkung, die Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung der Fahrerlaubnis gegenüber
jedem Inhaber eines Führerscheins zu berufen, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet hat.
Wenn nämlich aufgrund unbestreitbarer, vom Ausstellermitgliedstaat herrührender Informationen
feststeht, dass der Inhaber des Führerscheins nicht die Voraussetzung eines ordentlichen
Wohnsitzes erfüllte, darf ausnahmsweise die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat
ausgestellten Führerscheins verweigert werden.
Es liegt jetzt in der Hand der Gießener Richter, ob sie aufgrund der ihnen vorliegenden
Informationen einen solchen Ausnahmefall annehmen und die Verurteilung von Herrn Akyüz
aufrecht erhalten.
Otmar Philipp
Links
EuGH:
EU:
Urteil zur gegenseitigen Anerkennung von EU-Führerscheinen (1.
Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG
März 2012)
(20. Dezember 2006)
Quelle: EurActiv vom 01.03.12
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Aus den Fachbereichen
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 Gesundheit  Medikamente sollen schneller auf den Markt (EAG)
Patienten sollen künftig deutlich schneller von neuen Medikamenten profitieren können.
Entsprechende Regeln dazu schlug die Europäische Kommission vor. Statt ein halbes Jahr soll es
künftig
maximal
vier
Monate
dauern,
bis
ein
Mitgliedstaat
über
Preisfestsetzung
und
Kostenerstattung entschieden und damit den Verkauf ermöglicht hat. Bei Generika soll dies sogar
innerhalb von dreißig Tagen geschehen. Außerdem schlägt
die Kommission vor, Verstöße strenger zu ahnden sollen,
denn Studien zufolge wurden diese Fristen teilweise um fast
zwei Jahre überschritten.
"Wir
brauchen
zügigere
Entscheidungen
über
die
Preisfestsetzung und Kostenerstattung von Arzneimitteln,
damit der Markt dynamisch bleibt und sie für die Bürgerinnen und Bürger rascher erhältlich sind",
betonte der für Industrie und Unternehmen zuständige Kommissar Antonio Tajani. "Mit unserem
Vorschlag werden wir erhebliche Einsparungen bei den öffentlichen Gesundheitsausgaben
erzielen."
Weitere Informationen finden sie in der vollständigen
Pressemitteilung
und in einem
Hintergrund-Memo
(Englisch).
Weiterführende Informationen über die öffentliche Konsultation der Kommission im Zuge der
Ausarbeitung der heutigen Vorschläge: http://ec.europa.eu/competition/sectors/pharmaceuticals/inquiry/index.html
 Finanzen  EU-Staaten besiegeln Fiskalpakt (Cbn)
Als Lehre aus der Schuldenkrise haben sich die EU-Staaten striktere Sparvorgaben auferlegt:
Beim Gipfel in Brüssel unterzeichneten 25 der 27 EU-Länder am 2. März 2012 den von Deutschland
und Frankreich durchgesetzten Fiskalpakt. Nur die Nicht-Euro-Länder Großbritannien und
Tschechien verweigerten sich dem schärferen Spardiktat. Bundeskanzlerin Angela Merkel nannte
den Pakt einen Meilenstein in der Geschichte der EU. "Dies ist ein starkes Signal, dass wir die
Lehren aus der Krise ziehen, die Signale verstanden haben und dass wir auf die Zukunft eines
politisch vereinigten Europas setzen", sagte Merkel zu Beginn des zweiten EU-Gipfeltages.
Mit dem zwischenstaatlichen Vertrag verpflichten sich die Staaten, eine Schuldenbremse
einzuführen. In der Regel darf die Neuverschuldung demnach konjunkturbereinigt 0,5 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten. Sollte ein Land die Schuldenbremse nicht wie
vereinbart umsetzen, kann es vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden. Klage müsste
das Land erheben, das aktuell die Ratspräsidentschaft innehat. Sollten die Nicht-Unterzeichner
Großbritannien oder Tschechien die Präsidentschaft führen, muss entweder das Vorgängerland
oder der nächste Staat mit EU-Vorsitz dies übernehmen.
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Künftig kann ein Land nur noch Hilfe aus dem Euro-Rettungsschirm ESM in Anspruch nehmen,
wenn es den Pakt ratifiziert hat. Das erhöht den Druck auf Irland, das über den Vertrag eine
Volksabstimmung abhalten will. Der Inselstaat ist noch von Kredithilfen des provisorischen
Rettungsfonds EFSF abhängig. Sollte es nach Ablauf des Programms weitere Hilfe benötigen,
müsste es den Pakt bis dahin angenommen haben.
Großbritannien hatte die Vereinbarung abgelehnt, weil es als Gegenleistung dafür keine Zusagen zu
Erleichterungen bei Banken- und Finanzmarktregeln erreichen konnte. Tschechien hält sich fern,
weil die Regierung die Regeln für nicht scharf genug hält. Die Regierung in Prag signalisierte aber,
dass sie dem Pakt womöglich später noch beitreten werde.
Inkrafttreten kann der Fiskalpakt, sobald zwölf der Unterzeichnerländer ihn ratifiziert haben. Geplant
ist das für Anfang nächsten Jahres. Die Staaten haben dann noch ein Jahr Zeit, die
Schuldenbremse einzuführen.
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Was - Wann - Wo
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 IPP  Treffen in Anhalt-Bitterfeld (Gastartikel TS)
Am
21.
Februar
2012
trafen
sich
die
Interregionale
Arbeitsgruppe
(IWG)
sowie
die
Pilotprojektgruppe Internationalisierung öffentlicher Institutionen wie Kommunen und Landkreise des
EU Projektes IPP in Sachsen-Anhalt. Gastgeber des ersten Tages war der Landkreis AnhaltBitterfeld im Süden Sachsen-Anhalts. Landrat Uwe Schulze begrüßte die Teilnehmer beider
Veranstaltungen und stellte seine Gedanken zur Gestaltung künftiger internationaler Aktivitäten des
Landkreises vor.
Am 22. Februar 2012 fand das 2. Seminar zum Pilotprojekt
der EU-Beratungseinrichtungen im Rahmen des Projektes IPP
in Magdeburg statt. Inhalt der Veranstaltung war eine
Schulung in Moderationstechniken, ein Erfahrungsaustausch
zu verwendeten Instrumenten und die Erörterung von
Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Einrichtungen aus
den IPP-Partnerregionen. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg, Dr. Lutz
Trümper, empfing die Gäste aus den Partnerregionen im Rathaus. In seinem Grußwort an die
Teilnehmer des IPP Projektes unterstrich er die Bedeutung internationaler Kontakte und die
Möglichkeiten, von Partnern lernen zu können.
Vielen Trägern und Einrichtungen in den Partnerregionen wird
es künftig wichtiger werden, sich auf europäischer Ebene
nach
Unterstützungs-
und
Kooperationsmöglichkeiten
umzusehen. Und genau hier setzt IPP an:
Das Projekt "IPP" (steht für Interregional Partnership Platform)
ist im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde des EU
Programms INTERREG IV C genehmigt worden (Laufzeit:
1.1.2010 bis 31.12.2012).
Ziel des Projektes ist es,

die Beteiligung von Unternehmen und Einrichtungen aus den beteiligten Regionen an EU
Programmen zu erhöhen,

Erfahrungen bei der besseren Vernetzung von Beratungseinrichtungen und Kontaktstellen für
EU Programme in den Regionen auszutauschen und Regionale Strategien zur stärkeren
Einbindung von Transferstellen, Beratungseinrichtungen sowie öffentlichen Trägern in
interregionale Kooperationen zu entwickeln

durch ein indikatorgestütztes regionales und interregionales Analysesystem die künftige
Beteiligung an EU-Programmen besser zu verfolgen und zu bewerten
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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durch den Aufbau geeigneter IT-Instrumente die Barrieren für die Beteiligung an EU
Kooperationsprogrammen im Land zu senken und die interregionale Partnerfindung zu
erleichtern.
An dem Projektantrag sind folgende Institutionen beteiligt:

Sachsen-Anhalt/D durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft

Valencia/E durch die Fundacion Comunidad Valenciana Region Europea sowie die Stadt
Paterna

Eszak-Alföld/HU durch die Regionale Entwicklungsagentur

Lettland/LV durch die Staatliche Regionale Entwicklungsagentur.
Mehr Informationen sowie Dokumente und Präsentationen zu den Veranstaltungen finden Sie unter
www.i-p-p.eu
 DIHK  Workshop mit Unternehmen der Bauwirtschaft (TR)
Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
und die Außenhandelskammer Debelux hatten am
5. März in der Landesvertretung einen Workshop
mit Unternehmen der Bauwirtschaft SachsenAnhalts
durchgeführt.
Anlass
war
die
Baufachmesse BATIBOUW, die in dieser Woche
in
Brüssel
stattfand
und
zu
der
mehrere
Bauunternehmen des Landes angereist waren.
Mit dem Workshop wurde das Ziel verfolgt,
Arnd Helfer, von der Außenhandelskammer Debelux, informierte
Möglichkeiten des Geschäftseinstiegs in Belgien
über das Recht- und Steuersystem in Belgien
zu sondieren. Experten für Recht und Steuern,
vom flämischen Bauverband und ein in Brüssel
ansässiger
Architekt
informierten
über
Chancen
wie
auch
Fallstricke
eines
möglichen
Markteinstiegs. Es kamen kulturelle Unterschiede ebenso zur Sprache wie anstehende
Herausforderungen für das Baugewerbe in Brüssel. Hierzu gehören insbesondere die energetische
Sanierung der bestehenden Bausubstanz und Umbauten bestehender Wohn- und Geschäftshäuser,
während der Neubau weniger von Bedeutung sei. Im Anschluss wurde sich direkt vor Ort, auf
Baustellen der Stadt Brüssel, über die Baupraxis in Belgien informiert.
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 Kabinett  Auswärtige Sitzung in Brüssel (Wo)
Zum zweiten Mal in der Geschichte des Landes fand in dieser Woche eine auswärtige Sitzung des
Landeskabinetts in Brüssel statt. Anlass für diese Reise war das Jubiläum zum 20jährigen Bestehen
der Landesvertretung in Brüssel. Auf der Tagesordnung des externen Teils der Sitzung standen
dabei Gespräche mit dem Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der
Europäischen Union, Botschafter Peter Tempel, den Kommissaren für Energie, Günther Oettinger
und Regionalpolitik, Johannes Hahn, sowie mit dem Generaldirektor der Generaldirektion
Forschung, Robert-Jan Smits. Vorbereitet wurde die Kabinettsitzung durch eine Reihe von
Kabinettvorlagen,
beispielsweise
zum
Arbeitsprogramm
der
Europäischen
Kommission
(Europabericht), zum Auftakt der Strukturfondsprogrammierung für die Förderperiode 2014-2020,
zum
Landesenergiekonzept
oder
auch
zur
künftigen
Beteiligung
des
Landes
am
Forschungsprogramm Horizont 2020.
Botschafter Tempel gab zu Beginn der Sitzung einen aktuellen Überblick über die Ergebnisse des
Europäischen Rates und zu den Maßnahmen zur Bewältigung der Euro-Krise. Dabei ging er vor
allem auch auf die getroffenen Vereinbarungen für einen Schuldenschnitt in Griechenland und auf
die Inhalte des nunmehr geschlossenen Fiskalpakts ein. Botschafter Tempel machte auch deutlich,
dass die Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen in den nächsten Wochen
und Monaten in eine erste entscheidende Phase gegen. So sei beabsichtigt, dass noch unter
dänischer Präsidentschaft eine erste Verständigung über den künftigen Haushaltsrahmen auf
Ratsebene erreicht werden soll. Diese sogenannte Verhandlungsbox soll dann in der zweiten
Jahreshälfte von der zypriotischen Ratspräsidentschaft aufgenommen und zu Ende verhandelt
werden.
Das Gespräch mit Kommissar Günther Oettinger stand ganz im Zeichen der europäischen
Energie- und Klimapolitik und deren Bezüge zu
Sachsen-Anhalt.
Kommissar
deutlich,
die
dass
vereinbarten
Ziele
können, wenn der
auf
nur
Oettinger
europäischer
dann
erreicht
machte
Ebene
werden
Ausbau der erneuerbaren
Energien auch weiterhin stark forciert werde.
Darüber hinaus müsse ein wichtiger Schwerpunkt
auf den Ausbau der Stromnetze gelegt werden, um
den erzeugten Strom auch zu den wichtigsten
Verbrauchern zu leiten. Hier bestehe insbesondere in Deutschland noch ein großer Nachholbedarf.
Kommissar Oettinger unterstrich in diesem Zusammenhang auch die wichtige Rolle der Braunkohle
als Energieträger und als künftiger Rohstoff für die chemische Industrie. Hierbei unterstrich er vor
allem auch die vom Land angestoßene europäische Forschungsinitiative zur stofflichen Verwertung
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der Braunkohle. Dazu gehöre nach seinen Worten auch die Nutzung der Technologien zur CO2Abscheidung und C02-Nutzung.
Mit Regionalkommissar Hahn wurden vor allem Fragen der künftigen Nutzung der Strukturfonds in
Sachsen-Anhalt besprochen. Kommissar Hahn wies darauf hin, dass der Vorschlag der
Europäischen
Kommission
zur
künftigen
Ausgestaltung der Kohäsionspolitik nach 2014 auch
für Sachsen-Anhalt eine gute Grundlage darstelle.
Von Seiten der Kommission sei wichtig, dass die
Effizienz und Effektivität der Strukturfondsförderung in
der nächsten Förderperiode erhöht werde. Diese Ziele
sollen – so Hahn - durch die Vorschläge zur
Konzentration
und
zur
sogenannten
ex-ante
Konditionalität erreicht werden. Darüber hinaus habe
er großes Interesse, dass es auch in Zukunft eine größtmögliche Kohärenz zwischen der
Abgrenzung
der
Fördergebiete
im
Rahmen
der
Strukturpolitik
und
der
europäischen
Wettbewerbspolitik gebe.
Mit
Generaldirektor Smits standen vor allem Fragen der künftigen Ausgestaltung der
europäischen
Forschungsförderung
im
Mittelpunkt.
Anders
als
in
der
laufenden
Forschungsförderung werde im Rahmen des Programms Horizont 2020 die Lösung von
gesellschaftlichen
Problemen im Mittelpunkt der
Förderung stehen. Generaldirektor Smits wies auch
darauf hin, dass das Exzellenzprinzip das zentrale
Prinzip der Forschungsförderung in der EU bleiben
solle. Er zeigte sich aber durchaus aufgeschlossen,
die
künftigen
Beziehungen
zwischen
der
Strukturfondsförderung in den Regionen und der
künftigen Forschungsförderung enger zu verknüpfen.
Die Strukturfonds könnten wichtige Hilfestellungen
geben, um die Exzellenz in den Regionen zu erhöhen. Darüber hinaus bietet die Strategie zur
smarten Spezialisierung einige Möglichkeiten, um die Forschungs- und Innovationsschwerpunkte
einer Region stärker hervorzuheben.
 Burgenland  Delegation trifft Kommissar Oettinger und andere
EU-Vertreter (Wo)
Im Rahmen des Festes zum 20jährigen Bestehen der Landesvertretung, das zusammen mit dem
Burgenlandkreis in Brüssel durchgeführt wurde, fanden auch einige Treffen von Vertretern aus dem
Burgenlandkreis mit hochrangigen Vertretern der Europäischen Institutionen statt. Landrat Harry
Reiche nutzte dabei die Gelegenheit, um insbesondere Kernanliegen des Kreises wie die künftige
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Nutzung der Braunkohle für die Energiegewinnung und
insbesondere als Rohstoff für die chemische Industrie
in Mitteldeutschland anzusprechen.
Im Rahmen eines Fachseminars von zahlreichen
Vertretern aus dem Burgenland konnten mit Experten
aus der Generaldirektion Energie und Regionalpolitik
zentrale Fragen der künftigen Ausgestaltung der
europäischen Energiepolitik und über den Einsatz der
Strukturfonds in Ostdeutschland diskutiert werden.
Von allen Teilnehmern der Gespräche wurde begrüßt,
dass der Meinungs- und Gedankenaustausch sehr
frühzeitig vor dem Anlaufen der neuen Förderperiode
stattfindet und somit auch einen konkreten Beitrag zu den
Maßnahmen zur Programmierung der Strukturfonds in
Sachsen-Anhalt leisten kann.
 Länderbüros  Leiterarbeitskreis diskutiert mit Kommissar
Oettinger (Wo)
Auf Einladung der Leiter der deutschen Länderbüros in Brüssel fand in dieser Woche ein
gemeinsames Mittagessen mit Kommissar Oettinger statt, bei dem vor allem Fragen der
europäischen Energie und Finanzpolitik diskutiert wurden. Die Leiter der deutschen Länderbüros
nutzten die Gelegenheit, um aktuelle Einschätzungen zu zukünftigen Vorschlägen der Europäischen
Kommission in diesem Bereich zu erhalten. In regelmäßigen Abständen soll dieser Dialog auch in
den nächsten Jahren fortgesetzt werden.

Landesvertretung  Wechsel in der Leitung der Vertretung in
Brüssel
Auf der auswärtigen Kabinettssitzung der Landesregierung aus Anlass des 20jährigen Bestehens
der Landesvertretung gab Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff bekannt, dass der langjährige Leiter
der Vertretung, Thomas Wobben, ab dem 15. März in den Ausschuss der Regionen wechseln wird.
Herr Wobben war seit Anfang 2000 Leiter der Vertretung in Brüssel und wird als Direktor für
regionale Netzwerke und Subsidiaritätskontrolle im AdR tätig sein.
„Unter der Leitung von Herrn Wobben hat die Landesvertretung bei vielen EU-Themen als
Frühwarnsystem,
als
wichtige
Verbindungsstelle
zu
den
Akteuren
in
Brüssel
und
als
Kooperationsplattform mit Gleichgesinnten gedient. Dafür möchte ich Herrn Wobben ausdrücklich
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danken und ihm alles Gute für die weitere Arbeit wünschen“, sagte Ministerpräsident Dr. Haseloff
auf der Jubiläumsfeier.
Als Nachfolgerin von Herrn Wobben wird Frau Dr. Henrike Franz ab April diesen Jahres die Leitung
der Landesvertretung übernehmen. Frau Dr. Franz war bisher Referatsleiterin für Inneres und Justiz
in der Staatskanzlei und seit 2010 vor allem zuständig für die Verhandlungen der Länder mit der
Europäischen Kommission über den Glücksspiel-Staatsvertrag.
Neue Stellvertretende Leiterin der Landesvertretung ist seit März diesen Jahres Carmen Johannsen,
die bereits von 2006 – 2010 in der Landesvertretung tätig war.
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Ausschreibungen
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Die Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, diese
Dokumente sind unter folgender Webseite nachzulesen:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/index.htm
Gegenstand: Europäische Kommission
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm des gemeinsamen
Programms ENIAC Joint Undertaking
Hiermit wird zur Einreichung von Vorschlägen entsprechend dem Arbeitsprogramm des ENIAC Joint
Undertaking aufgefordert.
Für die folgende Einzelaufforderung werden Vorschläge erbeten: ENIAC-2012-1
Fundstelle: Abl. C 64 vom 03.03.12
Bewerbungsfrist: 14.06.12
Antragsunterlagen: Frist und Mittelausstattung sind dem Wortlaut
der Aufforderung zu entnehmen, die auf der folgenden Website
veröffentlicht ist: http://www.eniac.eu/web/calls/ENIACJU_Call6_2012-1.php
 Leben 2.0  5. Fotowettbewerb der SPE-Fraktion im AdR (PM
AdR)
Die SPE-Fraktion im Ausschuss der Regionen (AdR) schreibt einen Fotowettbewerb für
Europäerinnen und Europäer im Alter von 18 bis 108 aus, der sich am Thema des Europäischen
Jahres 2012 für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen orientiert.
Amateurfotografen werden gebeten, ein Foto einzusenden, das veranschaulicht, wie sie ältere
Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen, die an der Gesellschaft aktiv teilnehmen und ihr Potenzial
entfalten.
Im Rahmen von "Leben 2.0 – Bereit für einen Neubeginn?" soll aufgezeigt werden, wie die
Herausforderungen einer alternden Bevölkerung in Chancen verwandelt werden können – z.B.
durch die Entdeckung einer neuen Berufung, durch das Bemühen um Mobilität, Fitness und
Gesundheit oder durch die Förderung des generationenübergreifenden Lernens.
Der Wettbewerb läuft vom 1. März bis 30. Juni 2012.
Die drei besten Bilder werden ausgesucht von einer Jury aus Mitgliedern der SPE-Fraktion im AdR,
die die Städte und Regionen der EU vertreten, und Profis der Fotografie.
Für die Sieger gibt es mehrere lohnende Preise. So besteht der erste Preis aus zwei Reisen für zwei
Personen in zwei europäische Städte und einem Tablet-PC.
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Weitere Informationen über den Wettbewerb und Werbematerial unter:
www.pes.cor.europa.eu.
Ansprechpartner:
Samy Benomran
[email protected]
+32 2 282 22 37
oder
Katja Turck
[email protected]
+32 2 282 21 69
 Concourslaureaten (I)  Stellenausschreibung der Bayerischen
Staatskanzlei (EAG)
Die Bayerische Staatskanzlei sucht zum 01.06.2012 für eine befristete Beschäftigung von höchstens
18 Monaten eine Laureatin/einen Laureaten (CAST FG IV oder erfolgreicher AD-Concours)
zur Mitarbeit in der Abteilung „Europapolitik und Internationale Beziehungen“. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Themenfeldern „makroregionale Strategien (Donau- und Alpenraum)“,
„Nachbarschaftspolitik“ und „Strukturpolitik“.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und haben erfolgreich an einem EU-Auswahlverfahren teilgenommen. Vorausgesetzt wird zudem ein möglichst enger
Bezug zum Freistaat Bayern (z. B. Geburtsort, Schulzeit, Studium, Berufstätigkeit, Wohnort).
Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Entgeltgruppe 13 inklusive der Zulage für die Tätigkeit an obersten Dienstbehörden. Schwerbehinderte
Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Zur Verwirklichung
der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung
von Frauen. Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der
Aufgaben gesichert ist.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Europass-Lebenslauf,
Zeugniskopien) einschließlich Angaben zu Art und Datum des bestandenen Auswahlverfahrens
sowie dessen Gütigkeitsdauer an die Bayerische Staatskanzlei, Referat B I 3, Postfach 22 00 11,
80535 München bzw. [email protected] .
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel. 089 2165-2359 zur Verfügung.
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 Concourslaureaten (II)  Rechtsreferendare in der Europäischen
Kommission (EAG)
Die Abteilung "Basic Industries, Manufacturing and Agriculture" der Generaldirektion Wettbewerb
nimmt gern Bewerbungen von qualifizierten Referendarinnen und Referendaren entgegen
(Mindestaufenthalt: 3 Monate ab August 2012). Das Referat prüft Fusionen gemeinschaftsweiter
Bedeutung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt. Die Referendarstelle bietet die
Möglichkeit, an laufenden Fusionsverfahren mitzuarbeiten und unmittelbar in die Arbeit der Case
Teams eingebunden zu werden.
Vorausgesetzt werden Interesse am Europäischen Wettbewerbsrecht und die sichere Beherrschung
der englischen Sprache.
Bei Interesse schicken Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Motivationsschreiben)
an Frau Birthe Panhans: [email protected]
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Kontaktbörse
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Der Vertretung liegen derzeit folgende aktuelle Partnerschaftsgesuche für europäische Projekte vor.
 DAPHNE III  Partnersuche in Großbritannien (EAG)
Expanding Horizons Merseyside sucht Partner für ein DAPHNE-Projekt.
Gearbeitet wird an einem Trainingsprogramm für Sozialarbeiter, die mit
Problemen der häuslichen Gewalt befasst sind. Es sollen Handreichungen
erstellt werden, wie in solchen Fällen zu agieren ist.
Mit dem Programm Daphne III wird das Ziel verfolgt, alle Formen von
Gewalt, insbesondere körperliche, sexuelle und psychische Gewalt, gegen
Kinder, Jugendliche und Frauen zu verhindern und zu bekämpfen. Ein
weiteres Ziel ist der Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen, um auf dem gesamten Gebiet der
Union ein hohes Maß an Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit, an Wohlbefinden
und sozialem Zusammenhalt herbeizuführen.
Dieses Programm bildet die dritte Phase des Daphne-Programms und deckt den Zeitraum 20072013
Kontakt und Details:
Rosina Nduke
Transnational Programme and Development Manager
[email protected]
www.expandinghorizons.co.uk
 Intelligente Energie  Partnergesuch aus Großbritannien (EAG)
Für ein Intelligent Energy Europe (STEER) –
Projekt werden Partner in Ost – England
gesucht. Projekttitel ist: ‘Sustainable Mobility of
an Ageing Population’.
Um Interessensbekundungen wird bis zum 31.
März 2012 gebeten.
STEER ist auf die Herstellung von Kraftstoffen aus erneuerbaren Energien und die Steigerung der
Energieeffizienz im Verkehrswesen ausgerichtet. Unterstützt werden auch Initiativen, die energiespezifische
Aspekte des Verkehrswesens und die Diversifizierung von Kraftstoffen verfolgen.
Kontakt und Details:
Paul Mathieson at Southend-on-Sea Borough Council at
[email protected]
or on +44 1702
215321
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Büro intern - TIPP
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 Neu in der LV (I)  Carmen Johannsen (Jo)
Wer einmal in Brüssel war, den lassen das Thema Europa und die Stadt nur schwer wieder los. Dies
trifft auch auf mich zu, denn am 01.03.2012 habe ich meinen Dienst in der Vertretung des Landes
Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union erneut angetreten und möchte mich an dieser Stelle
(wieder)vorstellen.
Mein Name ist Carmen Johannsen. Ich wurde 1971 in Niebüll/Schleswig-Holstein geboren und habe
in Kiel Jura studiert. Im Anschluss an das Studium absolvierte ich meine Referendarzeit in
Osnabrück und Düsseldorf. Im April 2001 stellte mich das Land Sachsen-Anhalt als Richterin in der
ordentlichen Gerichtsbarkeit ein.
Im Wege der Abordnung war ich bereits seit September 2004 in der Staatskanzlei des Landes in der
Abteilung „Medienrecht und Medienpolitik“ tätig, bis ich hierher in die Landesvertretung wechselte.
Hier habe ich ab Frühjahr 2006 die Aufgaben für das Ministerium der Justiz, das Ministerium des
Inneren und den Ausschuss der Regionen wahrgenommen bis ich nach vier Jahren
Referententätigkeit nach Magdeburg zurückgegangen bin, um dort als Richterin am Landgericht in
Magdeburg als Zivilrichterin zu arbeiten.
Nach weiteren zwei Jahren als Richterin bin ich nun nach Brüssel in die Landesvertretung
zurückgekehrt, nun mehr als stellvertretende Leiterin. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt daher
diesmal auf der bürointernen Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und dem Thema Medien.
Ich freue mich sehr, zurückgekehrt zu sein und über die Herzlichkeit, mit der ich von den mir
bekannten Kollegen in und außerhalb der Landesvertretung aufgenommen werde. In diesem Sinne
hoffe ich auf eine gute, für alle Beteiligten gewinnbringende, Zusammenarbeit mit alten und vielen
neuen Kollegen.
 Neu in der LV (II)  Sandra Beichert (SB)
Mein Name ist Sandra Beichert. Ich bin 25 Jahre alt und werde im März und April in der
Landesvertretung Sachsen-Anhalts in Brüssel tätig sein.
Ich komme aus Magdeburg und habe dort auch mein Studium der Sozialwissenschaften mit dem
Schwerpunkt Soziologie und Politikwissenschaften an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
aufgenommen. Zur Zeit bin ich in den letzten Zügen meines Masterstudiums, das ich auch nach
meinem Aufenthalt in Brüssel abschließen werde.
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Nachdem ich mehrere Praktika in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts absolviert habe, erwarte
ich mir von dem Praktikum in der Landesvertretung neue praktische Erfahrungen und Einblicke in
die EU-Politik zu erhalten.
Mein Aufgabenbereich umfasst die Unterstützung des Referenten André Lange, zuständig für
Inneres und Justiz sowie den Ausschuss der Regionen.
Alles in allem bin ich sehr gespannt auf die Zeit in Brüssel und die Arbeit in der Landesvertretung,
wie auch die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern.
 Neu in der LV (III)  Alice Heße (AH)
Mein Name ist Alice Heße und ich bin eine von zwei neuen Praktikantinnen in der Landesvertretung
Sachsen- Anhalt.
Ich bin 24 Jahre und komme aus der schönen Landeshauptstadt Magdeburg. Derzeit bin ich
Studentin an der Hochschule Magdeburg- Stendal mit der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre.
Es macht mich sehr stolz Erfahrungen auf europäischer Ebene zu sammeln und die Verbindung
zwischen Sachsen-Anhalt und Europa kennen zulernen. Mit Herrn Rieke, als Fachreferent im
Bereich Wirtschaft und Forschung & Entwicklung, werde ich zahlreiche Einblicke erlangen, die für
meinen späteren Berufsweg von großer Bedeutung sind. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit
und bin sehr gespannt was mich in der schönen Europahauptstadt Brüssel erwartet.
Einige Einblicke konnte ich von dieser schönen Hauptstadt bisher sammeln und ich bin begeistert
was Brüssel noch alles zu bieten hat.
Ich wünsche mir eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit meinen Kollegen und ein gutes Gelingen.
 Besuchergruppen  BBS IV in Brüssel (EAG)
In
dieser
Woche
waren
die
Berufsbildenden Schulen Magdeburg IV
mit
einer
Gruppe
von
150
Auszubildenden in Brüssel. Auf dem
Programm standen neben dem Besuch
der eigenen Landesvertretung Termine
bei der Europäischen Kommission, dem
Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Parlament.
Aber auch die Erkundung der Stadt Brüssel und ein Ausflug nach Antwerpen haben die Studienreise
ergänzt.
Die BBS IV Magdeburg führt seit Jahren Bildungsfahrten mit Auszubildenden nach Brüssel durch.
Initiiert werden diese Fahrten immer durch Berufsschullehrer Martin Köhler.
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Vertretung des Landes
Sachsen-Anhalt bei der EU
Boulevard Saint Michel 80
B-1040 Brüssel
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 Ansprechpartner Inhalt
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Thomas Wobben (Wo)
Stellvertretende Leiterin
Carmen Johannsen (Jo)
Grundsatzangelegenheiten der EU
Presse ÖA,
Info-Gesellschaft, Medien
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Thomas Rieke (TR)
Wissenschaft und Wirtschaft
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 E-Mail
Christine Bormann (CBn)
Finanzen,
Landesentwicklung, Verkehr
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 E-Mail
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 E-Mail
Andre Lange (AL)
Justiz, Innen und AdR
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 E-Mail
Elke Andrea Große (EAG)
Redaktion Wochenspiegel,
Veranstaltungsorganisation,
Tourismus
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NN
Landwirtschaft, Umwelt
 ...12
 E-Mail
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NN
Bildung und Kultur,
 ...19
 E-Mail
Christine Kuhn (CK)
Doris Bergner (DB)
Gesundheit, Soziales
und Arbeit
Verwaltung
 ...16
 ...36
 E-Mail
 E-Mail
Céline Liessem (CL)
Assistenz Leiter und Sekretariat
Besucherbetreuung
 ...31
 E-Mail
Hospitantin
Mariann Albert (MA)
INNOVA Eszak-Aföld Nonprofit Ltd
 ...34
 E-Mail
Praktikant
Martin Pilling (MP)
 ...22
 E-Mail
Praktikantin
Alice Heße (AH)
 ...22
 E-Mail
Hospitant
Christian Kenkel (Ke)
Finanzen,
Landesentwicklung, Verkehr
 ...23
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Praktikantin
Franziska Busse (FB)
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Praktikantin
Sandra Beichert (SB)
 ...22
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Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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1040 Brüssel
Verantwortliche Redakteurin: Elke Andrea Große
Fotos: Elke Andrea Große, Thomas Große, Kevin Lüdemann, Internet (wenn nicht anders ausgewiesen)
Layout: Wibke Pörschke
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