EU-Wochenspiegel - europa.sachsen
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EU-Wochenspiegel Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel - Nr. 10/12 08.03.2012 Aus den Institutionen (S. 2) In eigener Sache KOM (I) Mehr Frauen in Chefetagen Nun ist der Zeitpunkt gekommen, KOM (II) Lohngleichheit um Abschied zu nehmen! Nach EP Verhandlung über neue Roaming-Tarife mehr als 16 Jahren Tätigkeit, EuGH Urteil zum EU-Führerschein zuerst als Referent und ab 2000 als Leiter der Landesvertretung werde ich in der nächsten Woche als Direktor in den Ausschuss der Regionen wechseln. Damit geht für mich eine Aus den Fachbereichen (S. 7) Gesundheit Medikamente schneller auf dem Markt Finanzen EU-Staaten besiegeln Fiscalpaket Was - Wann - Wo (S. 9) IPP Treffen in Anhalt-Bitterfeld und DIHK Workshop in der LV arbeitsintensive Zeit zu Ende, in Kabinett Auswärtige Sitzung in Brüssel der interessante Burgenland Delegation zu Besuch in Brüssel Menschen und Institutionen aus Länderarbeitskreis Oettinger Landesvertretung Wechsel der Leitung faszinierende ich viele unserem Land treffen und – so hoffe ich – in ihren europäischen Anliegen weiterhelfen konnte. Ich möchte mich hiermit vor allem bei meiner Familie, meinen Mitarbeitern in Brüssel, den Kollegen in Magdeburg und allen Kooperationspartnern in Europa bedanken, die mich immer unterstützt haben und mir stets mit Rat und Tat zur Seite standen. Diskussion mit Ausschreibungen (S. 15) KOM Programm ENIAC Joint Undertaking Leben 2.0 Fotowettbewerb der SPE Fraktion im AdR Concourslaureaten Stellenausschreibungen Kontaktbörse (S. 18) DAPHNE III Partnersuche in Großbritannien STEER Partnergesuch aus Großbritannien Büro intern - TIPP (S. 19) Neu in der LV (I) Carmen Johannsen Neu in der LV (II) Sandra Beichert dem Land und den Menschen – Neu in der LV (III) Alice Hesse wenn Besuchergruppen BBS IV MD in Brüssel Ich wünsche Ihnen auch in Zukunft viel Erfolg und ich werde auch aus einiger Entfernung – auch weiterhin eng verbunden bleiben. Kommissar So erreichen Sie uns (S. 21) Thomas Wobben Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 2 von 23 Aus den Institutionen Europäische Kommission (I) Mehr Frauen in Chefetagen (EAG) Angesichts der nur kleinen Fortschritte auf dem Weg zu mehr Frauen in Top-Positionen großer Unternehmen denkt die EU-Kommission nun auch über gesetzliche Regelungen nach. Ein Jahr nach dem Aufruf von EU-Justizkommissarin Viviane Reding für eine glaubwürdige Selbstregulierung startete die Kommission eine öffentliche Konsultation dazu, wie auf EU-Ebene in den Führungsgremien der Unternehmen ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis hergestellt werden kann. Die Konsultation dauert bis zum 28. Mai. Anschließend wird die Kommission über die weiteren Maßnahmen beschließen. „Vor einem Jahr habe ich die Unternehmen aufgerufen, freiwillig mehr Frauen in die Leitungsgremien zu holen", sagte Viviane Reding, die Vizepräsidentin der Kommission und EUJustizkommissarin. "Mein Aufruf wurde vom Europäischen Parlament unterstützt und in vielen EU-Mitgliedstaaten von Ministern für Beschäftigung, Soziales und Gleichstellung von Männern und Frauen an Unternehmensverbände weitergeleitet. Ich bedauere aber, dass die Selbstverpflichtung bisher trotzdem keine zufriedenstellenden Ergebnisse gezeitigt hat. Das Fehlen der Frauen in den Spitzenpositionen der Geschäftswelt schadet Europas Wettbewerbsfähigkeit und behindert das Wirtschaftswachstum." Bislang gibt es bei der Erhöhung des Frauenanteils in den Führungsgremien der Unternehmen nur kleine Fortschritte. Von sieben Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitgliedern führender europäischer Unternehmen ist nur eines weiblich (13,7 Prozent). Das bedeutet eine leichte Verbesserung gegenüber 2010 (11,8 Prozent). Bei dieser Geschwindigkeit würde es allerdings noch immer 40 Jahre dauern, bis ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis (Mindestanteil von 40 Prozent Frauen bzw. Männern) herrscht. Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Spitzenpositionen trägt nachweislich zu besserer Unternehmensleistung, stärkerer Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichem Gewinn bei. So erzielen beispielsweise laut einem McKinsey-Bericht Unternehmen mit einer ausgewogenen Beteiligung von Männern und Frauen einen 56 Prozent höheren Betriebsgewinn als rein männlich besetzte Unternehmen. Ernst & Young untersuchte die 290 größten börsennotierten Unternehmen und fand heraus, dass Unternehmen mit mindestens einer Frau im Führungsgremium einen bedeutend höheren Gewinn verzeichneten als Unternehmen ohne Frauen in der Chefetage. Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung und hier: Pressemappe – Frauen in Chefetagen Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 3 von 23 http://ec.europa.eu/justice/newsroom/gender-equality/news/120305_en.htm Öffentliche Konsultation: Unausgewogenes Geschlechterverhältnis in Unternehmensvorständen in der EU http://ec.europa.eu/justice/newsroom/gender-equality/opinion/120528_en.htm Homepage von EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission: http://ec.europa.eu/reding Europäische Kommission, Datenbank: Frauen und Männer in Entscheidungspositionen: http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/gender-decision-making/index_de.htm Europäische Kommission (II) Lohngleichheit (EAG) Frauen verdienen in Europa noch immer deutlich weniger als Männer. Deutschland gehört zu den Schlusslichtern: hier bekommen Frauen durchschnittlich fast ein Viertel weniger Lohn, EU-weit sind es durchschnittlich 16,4 Prozent. Polen ist mit nur knapp zwei Prozent Differenz Spitzenreiter in Sachen Lohngerechtigkeit. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission Viviane Reding sagte bei Vorstellung der Zahlen in Brüssel: "Der Europäische Tag der Lohngleichheit führt uns vor Augen, wie viele Arbeitstage und -stunden die Frauen seit dem 1. Januar 'unbezahlt' geleistet haben. Der Grundsatz 'gleiche Arbeit, gleicher Lohn' ist seit 1957 in den EU-Verträgen verankert. Es ist höchste Zeit, dass er überall durchgesetzt wird.“ Die Zahlen bemessen den durchschnittlichen Unterschied zwischen den Bruttolöhnen von Frauen und Männern in der gesamten Wirtschaft. Im letzten Jahr lag der EU-Durchschnitt bei rund 17 Prozent. Dank der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften ist die direkte Diskriminierung, also Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen im selben Beruf, bereits zurückgegangen. Schwierigkeiten bestehen aber nach wie vor in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Viele Frauen nehmen Elternurlaub oder arbeiten Teilzeit. Den EU-weiten "Equal Pay Day" gibt es seit dem letzten Jahr. Das Datum bestimmt sich nach der Zahl von Tagen, die Frauen ab dem 1. Januar eines Jahres hätten zusätzlich arbeiten müssen, um den Lohn der Männer zu erreichen. Die Europäische Kommission möchte so die europäische Öffentlichkeit für das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen sensibilisieren. Weitere Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung und hier: Europäische Kommission – Das geschlechtsspezifische Lohngefälle http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/gender-pay-gap/index_de.htm Generaldirektion Justiz – Neuigkeiten: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/index_de.htm Homepage von EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 4 von 23 Europäisches Parlament Verhandlungen über neue RoamingTarife (EAG) "Wir müssen die bisherige Abzocke beim Roaming beenden", fordert das EU-Parlament. Der Industrieausschuss hat dazu neue Tarifobergrenzen für die Auslandszuschläge bei mobilem Telefonieren und Surfen im Internet vorgeschlagen. Die niedrigeren Preise sollen zur Sommerferiensaison ab Juli 2012 gelten. Eine Einigung mit dem Rat steht noch aus. Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments (ITRE) hat diese Woche (28. Februar) seine Position zum Entwurf einer neuen EU-Verordnung zum Mobilfunk-Roaming festgelegt. Die Abgeordneten wollen, dass ab Juli 2012 strengere Vorgaben für die Auslandszuschläge (Roaming) bei Telefonaten und Kurznachrichten gelten. Erstmals sollen auch Preisobergrenzen für das Datenroaming, also für die mobile Internetnutzung im EU-Ausland, festgelegt werden. "Die Preise müssen sich endlich dem technischen Aufwand annähern. Besonders beim mobilen Datendownload sind die Roaming-Tarife teilweise noch astronomisch und sachlich überhaupt nicht gerechtfertigt", sagte Angelika Niebler (CSU), Berichterstatterin des Europäischen Parlaments zur neuen Roaming-Verordnung. Der Industrieausschuss sieht dabei für die Mobilfunknutzung im EU-Ausland niedrigere Tarife als der entsprechende Vorschlag der EU-Kommission vor. So sollen sich die Preise für das mobile Runterladen von Daten jenseits der nationalen Landesgrenze ab Juli 2012 auf 50 Cent pro Megabyte begrenzen. Ab Juli 2014 sollen dann maximal 20 Cent fällig werden. Für das Verschicken von SMS aus einem anderen EU-Land sollen die Zuschläge ab Juli 2012 nur noch maximal 8 Cent betragen, ab 2014 dann 5 Cent. Für Handygespräche sollen die RoamingGebühren ab Juli 2012 für ein angenommenes Gespräch 8 und einen selbstgetätigten Anruf 25 Cent betragen, ab Juli 2014 nur noch 5 und 15 Cent. "Der Industrieausschuss hat heute nur ein Flickwerk betrieben und relativ bescheidene Preissenkungen beschlossen. Statt im Sinne der Verbraucher in Europa zu entscheiden, hat die Mehrheit der Abgeordneten sichergestellt, dass die Mobilfunkanbieter auch in Zukunft hohe Gewinne durch das Roaming einfahren können", sagte Rebecca Harms, Ko-Vorsitzende der Grünen-Fraktion im EU-Parlament. So seien die Preise für das Datenroaming tausendmal höher, als die tatsächlichen Kosten. Neben niedrigeren Tarifen fordert der Industrieausschuss auch weitere Änderungen in der RoamingVerordnung. "Mit verschiedenen strukturellen Maßnahmen soll endlich mehr Wettbewerb in den Roaming-Markt kommen", sagte Berichterstatterin Niebler. Zum Beispiel sollen Mobilfunknutzer ab März 2014 die Möglichkeit haben, einen alternativen Roaming-Service für Auslandstelefonate zu wählen, während sie ihren nationalen Netzanbieter mit der gleichen Rufnummer behalten können. Ein solcher Wechsel wäre dann kostenfrei. Außerdem sollen auch kleinere Anbieter zukünftig Zugang zu den Mobilfunknetzen haben, um durch ihre Teilnahme am Roaming-Markt den Wettbewerb zu vergrößern. In einem nächsten Schritt müssen sich das Parlament und der Rat nun auf die Details der neuen EU-Verordnung einigen. "Ich rechne mit einem Ergebnis bis Ostern. Das heutige Votum ist eine ausgezeichnete Grundlage für mehr Transparenz und Wettbewerb sowie günstigere Preise im Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 5 von 23 Mobilfunkmarkt", sagte Niebler. Auch für die Mobilfunknutzung außerhalb Europas sollen feste Tarifobergrenzen diskutiert werden. Links EurActiv Brüssel: EU Parliament votes to lower roaming tariffs (29. Februar 2012) Dokumente EU: Zweite Roaming-Verordnung (18. EU-Parlament: Industry committee sets out to lower mobile roaming rates EU-Kommission: BITKOM: Juni 2009) Vorschlag für die dritte Roaming-Verordnung (28. Februar 2012) (Pressemitteilung, 6. Juli 2011) Stellungnahme zu dem europäischen Verordnungsentwurf zum internationalen Roaming (Roaming III) (23. November 2011) Quelle: EurActiv vom 01.03.12 EuGH Urteil zum EU-Führerschein (EAG) Ein im EU-Ausland ausgestellter Führerschein gilt grundsätzlich in allen anderen Mitgliedsstaaten. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof mit seinem heutigen Urteil die notwendigen Bedingungen für diese Regel klargestellt. Der EU-Rechtsexperte Otmar Philipp analysiert für EurActiv.de das Urteil und seine Folgen. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 1. März die bisherige Rechtsprechung über die "Führerscheinrichtlinie" bekräftigt: Grundsätzlich gilt der Führerschein eines Mitgliedsstaates auch in allen anderen Mitgliedstaaten. Das gilt selbst in einem Staat, der es abgelehnt hat, ihm eine Fahrerlaubnis zu erteilen. Es gilt aber dann nicht, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Führerscheins im ausstellenden Staat nicht vorlagen. Konkret beschäftigte sich das EU-Gericht mit dem Fall des Herrn Akyüz. Herr Akyüz wurde in Deutschland in den Jahren 2004 bis 2008 mehrfach strafrechtlich verurteilt, u.a. wegen Körperverletzung, Fahrens ohne Führerschein, gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung sowie Bedrohung und Beleidigung. Im September 2008 lehnte das Landratsamt des hessischen Wetteraukreises seinen Antrag auf einen Führerschein ab. Die Behörde stützte sich dabei auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten, nach dem er die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs nicht erfülle. Nur zwei Monate später erhielt Herr Akyüz einen Führerschein in Děčín (Tschechische Republik). Nach der EU-Richtlinie über den Führerschein wird der Führerschein von dem Mitgliedstaat ausgestellt, in dessen Hoheitsgebiet der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Nach Angaben der Deutschen Botschaft in Prag war weder bei der zuständigen Ausländerbehörde, noch bei der örtlichen Polizei feststellbar, ob sich Herr Akyüz zu diesem Zeitpunkt in der Tschechischen Republik aufgehalten hatte. Der Ausländerbehörde lag lediglich eine Meldung für die Zeit vom Juni 2009 bis zum Dezember 2009 vor, also nicht für den Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins. Herr Akyüz wurde im Dezember 2008 und im März 2009 in Deutschland am Steuer eines Kraftfahrzeugs angetroffen. In beiden Fällen wurde er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Dagegen wehrte er sich beim Landgericht Gießen. Die dortigen Richter hatten Zweifel am "Fahren Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 6 von 23 ohne Fahrerlaubnis", weil Herr Akyüz den Führerschein aus der Tschechischen Republik vorweisen konnte. Durfte dieser Fahrerlaubnis die Anerkennung verweigert werden? Da es um die Bedeutung einer EU-Richtlinie ging, legten die Gießener Richter dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob ein Staat, der es abgelehnt hatte, eine Fahrerlaubnis zu erteilen, dennoch die Erlaubnis eines anderen Staats akzeptieren muss. Die Antwort des EuGH ist eindeutig. Nach seiner Rechtsprechung zur Führerscheinrichtlinie ist die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorgesehen. Den Mitgliedstaaten bleibt kein Ermessensspielraum bei dieser Verpflichtung zur Anerkennung. Der EuGH wörtlich: "Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß der EURichtlinie ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen. Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag seiner Ausstellung diese Voraussetzungen erfüllte." Wer jetzt allerdings glaubt, danach sei Herr Akyüz freizusprechen, weil er nicht ohne Führerschein fuhr, täuscht sich. Der EuGH erkennt nämlich auch an, dass Mitgliedstaaten sich insbesondere aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs auf ihre innerstaatlichen Vorschriften über die Einschränkung, die Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung der Fahrerlaubnis gegenüber jedem Inhaber eines Führerscheins zu berufen, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet hat. Wenn nämlich aufgrund unbestreitbarer, vom Ausstellermitgliedstaat herrührender Informationen feststeht, dass der Inhaber des Führerscheins nicht die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes erfüllte, darf ausnahmsweise die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins verweigert werden. Es liegt jetzt in der Hand der Gießener Richter, ob sie aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen einen solchen Ausnahmefall annehmen und die Verurteilung von Herrn Akyüz aufrecht erhalten. Otmar Philipp Links EuGH: EU: Urteil zur gegenseitigen Anerkennung von EU-Führerscheinen (1. Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG März 2012) (20. Dezember 2006) Quelle: EurActiv vom 01.03.12 Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 7 von 23 Aus den Fachbereichen Gesundheit Medikamente sollen schneller auf den Markt (EAG) Patienten sollen künftig deutlich schneller von neuen Medikamenten profitieren können. Entsprechende Regeln dazu schlug die Europäische Kommission vor. Statt ein halbes Jahr soll es künftig maximal vier Monate dauern, bis ein Mitgliedstaat über Preisfestsetzung und Kostenerstattung entschieden und damit den Verkauf ermöglicht hat. Bei Generika soll dies sogar innerhalb von dreißig Tagen geschehen. Außerdem schlägt die Kommission vor, Verstöße strenger zu ahnden sollen, denn Studien zufolge wurden diese Fristen teilweise um fast zwei Jahre überschritten. "Wir brauchen zügigere Entscheidungen über die Preisfestsetzung und Kostenerstattung von Arzneimitteln, damit der Markt dynamisch bleibt und sie für die Bürgerinnen und Bürger rascher erhältlich sind", betonte der für Industrie und Unternehmen zuständige Kommissar Antonio Tajani. "Mit unserem Vorschlag werden wir erhebliche Einsparungen bei den öffentlichen Gesundheitsausgaben erzielen." Weitere Informationen finden sie in der vollständigen Pressemitteilung und in einem Hintergrund-Memo (Englisch). Weiterführende Informationen über die öffentliche Konsultation der Kommission im Zuge der Ausarbeitung der heutigen Vorschläge: http://ec.europa.eu/competition/sectors/pharmaceuticals/inquiry/index.html Finanzen EU-Staaten besiegeln Fiskalpakt (Cbn) Als Lehre aus der Schuldenkrise haben sich die EU-Staaten striktere Sparvorgaben auferlegt: Beim Gipfel in Brüssel unterzeichneten 25 der 27 EU-Länder am 2. März 2012 den von Deutschland und Frankreich durchgesetzten Fiskalpakt. Nur die Nicht-Euro-Länder Großbritannien und Tschechien verweigerten sich dem schärferen Spardiktat. Bundeskanzlerin Angela Merkel nannte den Pakt einen Meilenstein in der Geschichte der EU. "Dies ist ein starkes Signal, dass wir die Lehren aus der Krise ziehen, die Signale verstanden haben und dass wir auf die Zukunft eines politisch vereinigten Europas setzen", sagte Merkel zu Beginn des zweiten EU-Gipfeltages. Mit dem zwischenstaatlichen Vertrag verpflichten sich die Staaten, eine Schuldenbremse einzuführen. In der Regel darf die Neuverschuldung demnach konjunkturbereinigt 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten. Sollte ein Land die Schuldenbremse nicht wie vereinbart umsetzen, kann es vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden. Klage müsste das Land erheben, das aktuell die Ratspräsidentschaft innehat. Sollten die Nicht-Unterzeichner Großbritannien oder Tschechien die Präsidentschaft führen, muss entweder das Vorgängerland oder der nächste Staat mit EU-Vorsitz dies übernehmen. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 8 von 23 Künftig kann ein Land nur noch Hilfe aus dem Euro-Rettungsschirm ESM in Anspruch nehmen, wenn es den Pakt ratifiziert hat. Das erhöht den Druck auf Irland, das über den Vertrag eine Volksabstimmung abhalten will. Der Inselstaat ist noch von Kredithilfen des provisorischen Rettungsfonds EFSF abhängig. Sollte es nach Ablauf des Programms weitere Hilfe benötigen, müsste es den Pakt bis dahin angenommen haben. Großbritannien hatte die Vereinbarung abgelehnt, weil es als Gegenleistung dafür keine Zusagen zu Erleichterungen bei Banken- und Finanzmarktregeln erreichen konnte. Tschechien hält sich fern, weil die Regierung die Regeln für nicht scharf genug hält. Die Regierung in Prag signalisierte aber, dass sie dem Pakt womöglich später noch beitreten werde. Inkrafttreten kann der Fiskalpakt, sobald zwölf der Unterzeichnerländer ihn ratifiziert haben. Geplant ist das für Anfang nächsten Jahres. Die Staaten haben dann noch ein Jahr Zeit, die Schuldenbremse einzuführen. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 9 von 23 Was - Wann - Wo IPP Treffen in Anhalt-Bitterfeld (Gastartikel TS) Am 21. Februar 2012 trafen sich die Interregionale Arbeitsgruppe (IWG) sowie die Pilotprojektgruppe Internationalisierung öffentlicher Institutionen wie Kommunen und Landkreise des EU Projektes IPP in Sachsen-Anhalt. Gastgeber des ersten Tages war der Landkreis AnhaltBitterfeld im Süden Sachsen-Anhalts. Landrat Uwe Schulze begrüßte die Teilnehmer beider Veranstaltungen und stellte seine Gedanken zur Gestaltung künftiger internationaler Aktivitäten des Landkreises vor. Am 22. Februar 2012 fand das 2. Seminar zum Pilotprojekt der EU-Beratungseinrichtungen im Rahmen des Projektes IPP in Magdeburg statt. Inhalt der Veranstaltung war eine Schulung in Moderationstechniken, ein Erfahrungsaustausch zu verwendeten Instrumenten und die Erörterung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Einrichtungen aus den IPP-Partnerregionen. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg, Dr. Lutz Trümper, empfing die Gäste aus den Partnerregionen im Rathaus. In seinem Grußwort an die Teilnehmer des IPP Projektes unterstrich er die Bedeutung internationaler Kontakte und die Möglichkeiten, von Partnern lernen zu können. Vielen Trägern und Einrichtungen in den Partnerregionen wird es künftig wichtiger werden, sich auf europäischer Ebene nach Unterstützungs- und Kooperationsmöglichkeiten umzusehen. Und genau hier setzt IPP an: Das Projekt "IPP" (steht für Interregional Partnership Platform) ist im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde des EU Programms INTERREG IV C genehmigt worden (Laufzeit: 1.1.2010 bis 31.12.2012). Ziel des Projektes ist es, die Beteiligung von Unternehmen und Einrichtungen aus den beteiligten Regionen an EU Programmen zu erhöhen, Erfahrungen bei der besseren Vernetzung von Beratungseinrichtungen und Kontaktstellen für EU Programme in den Regionen auszutauschen und Regionale Strategien zur stärkeren Einbindung von Transferstellen, Beratungseinrichtungen sowie öffentlichen Trägern in interregionale Kooperationen zu entwickeln durch ein indikatorgestütztes regionales und interregionales Analysesystem die künftige Beteiligung an EU-Programmen besser zu verfolgen und zu bewerten Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 10 von 23 durch den Aufbau geeigneter IT-Instrumente die Barrieren für die Beteiligung an EU Kooperationsprogrammen im Land zu senken und die interregionale Partnerfindung zu erleichtern. An dem Projektantrag sind folgende Institutionen beteiligt: Sachsen-Anhalt/D durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Valencia/E durch die Fundacion Comunidad Valenciana Region Europea sowie die Stadt Paterna Eszak-Alföld/HU durch die Regionale Entwicklungsagentur Lettland/LV durch die Staatliche Regionale Entwicklungsagentur. Mehr Informationen sowie Dokumente und Präsentationen zu den Veranstaltungen finden Sie unter www.i-p-p.eu DIHK Workshop mit Unternehmen der Bauwirtschaft (TR) Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau und die Außenhandelskammer Debelux hatten am 5. März in der Landesvertretung einen Workshop mit Unternehmen der Bauwirtschaft SachsenAnhalts durchgeführt. Anlass war die Baufachmesse BATIBOUW, die in dieser Woche in Brüssel stattfand und zu der mehrere Bauunternehmen des Landes angereist waren. Mit dem Workshop wurde das Ziel verfolgt, Arnd Helfer, von der Außenhandelskammer Debelux, informierte Möglichkeiten des Geschäftseinstiegs in Belgien über das Recht- und Steuersystem in Belgien zu sondieren. Experten für Recht und Steuern, vom flämischen Bauverband und ein in Brüssel ansässiger Architekt informierten über Chancen wie auch Fallstricke eines möglichen Markteinstiegs. Es kamen kulturelle Unterschiede ebenso zur Sprache wie anstehende Herausforderungen für das Baugewerbe in Brüssel. Hierzu gehören insbesondere die energetische Sanierung der bestehenden Bausubstanz und Umbauten bestehender Wohn- und Geschäftshäuser, während der Neubau weniger von Bedeutung sei. Im Anschluss wurde sich direkt vor Ort, auf Baustellen der Stadt Brüssel, über die Baupraxis in Belgien informiert. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 11 von 23 Kabinett Auswärtige Sitzung in Brüssel (Wo) Zum zweiten Mal in der Geschichte des Landes fand in dieser Woche eine auswärtige Sitzung des Landeskabinetts in Brüssel statt. Anlass für diese Reise war das Jubiläum zum 20jährigen Bestehen der Landesvertretung in Brüssel. Auf der Tagesordnung des externen Teils der Sitzung standen dabei Gespräche mit dem Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union, Botschafter Peter Tempel, den Kommissaren für Energie, Günther Oettinger und Regionalpolitik, Johannes Hahn, sowie mit dem Generaldirektor der Generaldirektion Forschung, Robert-Jan Smits. Vorbereitet wurde die Kabinettsitzung durch eine Reihe von Kabinettvorlagen, beispielsweise zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission (Europabericht), zum Auftakt der Strukturfondsprogrammierung für die Förderperiode 2014-2020, zum Landesenergiekonzept oder auch zur künftigen Beteiligung des Landes am Forschungsprogramm Horizont 2020. Botschafter Tempel gab zu Beginn der Sitzung einen aktuellen Überblick über die Ergebnisse des Europäischen Rates und zu den Maßnahmen zur Bewältigung der Euro-Krise. Dabei ging er vor allem auch auf die getroffenen Vereinbarungen für einen Schuldenschnitt in Griechenland und auf die Inhalte des nunmehr geschlossenen Fiskalpakts ein. Botschafter Tempel machte auch deutlich, dass die Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen in den nächsten Wochen und Monaten in eine erste entscheidende Phase gegen. So sei beabsichtigt, dass noch unter dänischer Präsidentschaft eine erste Verständigung über den künftigen Haushaltsrahmen auf Ratsebene erreicht werden soll. Diese sogenannte Verhandlungsbox soll dann in der zweiten Jahreshälfte von der zypriotischen Ratspräsidentschaft aufgenommen und zu Ende verhandelt werden. Das Gespräch mit Kommissar Günther Oettinger stand ganz im Zeichen der europäischen Energie- und Klimapolitik und deren Bezüge zu Sachsen-Anhalt. Kommissar deutlich, die dass vereinbarten Ziele können, wenn der auf nur Oettinger europäischer dann erreicht machte Ebene werden Ausbau der erneuerbaren Energien auch weiterhin stark forciert werde. Darüber hinaus müsse ein wichtiger Schwerpunkt auf den Ausbau der Stromnetze gelegt werden, um den erzeugten Strom auch zu den wichtigsten Verbrauchern zu leiten. Hier bestehe insbesondere in Deutschland noch ein großer Nachholbedarf. Kommissar Oettinger unterstrich in diesem Zusammenhang auch die wichtige Rolle der Braunkohle als Energieträger und als künftiger Rohstoff für die chemische Industrie. Hierbei unterstrich er vor allem auch die vom Land angestoßene europäische Forschungsinitiative zur stofflichen Verwertung Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 12 von 23 der Braunkohle. Dazu gehöre nach seinen Worten auch die Nutzung der Technologien zur CO2Abscheidung und C02-Nutzung. Mit Regionalkommissar Hahn wurden vor allem Fragen der künftigen Nutzung der Strukturfonds in Sachsen-Anhalt besprochen. Kommissar Hahn wies darauf hin, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission zur künftigen Ausgestaltung der Kohäsionspolitik nach 2014 auch für Sachsen-Anhalt eine gute Grundlage darstelle. Von Seiten der Kommission sei wichtig, dass die Effizienz und Effektivität der Strukturfondsförderung in der nächsten Förderperiode erhöht werde. Diese Ziele sollen – so Hahn - durch die Vorschläge zur Konzentration und zur sogenannten ex-ante Konditionalität erreicht werden. Darüber hinaus habe er großes Interesse, dass es auch in Zukunft eine größtmögliche Kohärenz zwischen der Abgrenzung der Fördergebiete im Rahmen der Strukturpolitik und der europäischen Wettbewerbspolitik gebe. Mit Generaldirektor Smits standen vor allem Fragen der künftigen Ausgestaltung der europäischen Forschungsförderung im Mittelpunkt. Anders als in der laufenden Forschungsförderung werde im Rahmen des Programms Horizont 2020 die Lösung von gesellschaftlichen Problemen im Mittelpunkt der Förderung stehen. Generaldirektor Smits wies auch darauf hin, dass das Exzellenzprinzip das zentrale Prinzip der Forschungsförderung in der EU bleiben solle. Er zeigte sich aber durchaus aufgeschlossen, die künftigen Beziehungen zwischen der Strukturfondsförderung in den Regionen und der künftigen Forschungsförderung enger zu verknüpfen. Die Strukturfonds könnten wichtige Hilfestellungen geben, um die Exzellenz in den Regionen zu erhöhen. Darüber hinaus bietet die Strategie zur smarten Spezialisierung einige Möglichkeiten, um die Forschungs- und Innovationsschwerpunkte einer Region stärker hervorzuheben. Burgenland Delegation trifft Kommissar Oettinger und andere EU-Vertreter (Wo) Im Rahmen des Festes zum 20jährigen Bestehen der Landesvertretung, das zusammen mit dem Burgenlandkreis in Brüssel durchgeführt wurde, fanden auch einige Treffen von Vertretern aus dem Burgenlandkreis mit hochrangigen Vertretern der Europäischen Institutionen statt. Landrat Harry Reiche nutzte dabei die Gelegenheit, um insbesondere Kernanliegen des Kreises wie die künftige Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 13 von 23 Nutzung der Braunkohle für die Energiegewinnung und insbesondere als Rohstoff für die chemische Industrie in Mitteldeutschland anzusprechen. Im Rahmen eines Fachseminars von zahlreichen Vertretern aus dem Burgenland konnten mit Experten aus der Generaldirektion Energie und Regionalpolitik zentrale Fragen der künftigen Ausgestaltung der europäischen Energiepolitik und über den Einsatz der Strukturfonds in Ostdeutschland diskutiert werden. Von allen Teilnehmern der Gespräche wurde begrüßt, dass der Meinungs- und Gedankenaustausch sehr frühzeitig vor dem Anlaufen der neuen Förderperiode stattfindet und somit auch einen konkreten Beitrag zu den Maßnahmen zur Programmierung der Strukturfonds in Sachsen-Anhalt leisten kann. Länderbüros Leiterarbeitskreis diskutiert mit Kommissar Oettinger (Wo) Auf Einladung der Leiter der deutschen Länderbüros in Brüssel fand in dieser Woche ein gemeinsames Mittagessen mit Kommissar Oettinger statt, bei dem vor allem Fragen der europäischen Energie und Finanzpolitik diskutiert wurden. Die Leiter der deutschen Länderbüros nutzten die Gelegenheit, um aktuelle Einschätzungen zu zukünftigen Vorschlägen der Europäischen Kommission in diesem Bereich zu erhalten. In regelmäßigen Abständen soll dieser Dialog auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. Landesvertretung Wechsel in der Leitung der Vertretung in Brüssel Auf der auswärtigen Kabinettssitzung der Landesregierung aus Anlass des 20jährigen Bestehens der Landesvertretung gab Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff bekannt, dass der langjährige Leiter der Vertretung, Thomas Wobben, ab dem 15. März in den Ausschuss der Regionen wechseln wird. Herr Wobben war seit Anfang 2000 Leiter der Vertretung in Brüssel und wird als Direktor für regionale Netzwerke und Subsidiaritätskontrolle im AdR tätig sein. „Unter der Leitung von Herrn Wobben hat die Landesvertretung bei vielen EU-Themen als Frühwarnsystem, als wichtige Verbindungsstelle zu den Akteuren in Brüssel und als Kooperationsplattform mit Gleichgesinnten gedient. Dafür möchte ich Herrn Wobben ausdrücklich Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 14 von 23 danken und ihm alles Gute für die weitere Arbeit wünschen“, sagte Ministerpräsident Dr. Haseloff auf der Jubiläumsfeier. Als Nachfolgerin von Herrn Wobben wird Frau Dr. Henrike Franz ab April diesen Jahres die Leitung der Landesvertretung übernehmen. Frau Dr. Franz war bisher Referatsleiterin für Inneres und Justiz in der Staatskanzlei und seit 2010 vor allem zuständig für die Verhandlungen der Länder mit der Europäischen Kommission über den Glücksspiel-Staatsvertrag. Neue Stellvertretende Leiterin der Landesvertretung ist seit März diesen Jahres Carmen Johannsen, die bereits von 2006 – 2010 in der Landesvertretung tätig war. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 15 von 23 Ausschreibungen Die Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, diese Dokumente sind unter folgender Webseite nachzulesen: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/index.htm Gegenstand: Europäische Kommission Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm des gemeinsamen Programms ENIAC Joint Undertaking Hiermit wird zur Einreichung von Vorschlägen entsprechend dem Arbeitsprogramm des ENIAC Joint Undertaking aufgefordert. Für die folgende Einzelaufforderung werden Vorschläge erbeten: ENIAC-2012-1 Fundstelle: Abl. C 64 vom 03.03.12 Bewerbungsfrist: 14.06.12 Antragsunterlagen: Frist und Mittelausstattung sind dem Wortlaut der Aufforderung zu entnehmen, die auf der folgenden Website veröffentlicht ist: http://www.eniac.eu/web/calls/ENIACJU_Call6_2012-1.php Leben 2.0 5. Fotowettbewerb der SPE-Fraktion im AdR (PM AdR) Die SPE-Fraktion im Ausschuss der Regionen (AdR) schreibt einen Fotowettbewerb für Europäerinnen und Europäer im Alter von 18 bis 108 aus, der sich am Thema des Europäischen Jahres 2012 für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen orientiert. Amateurfotografen werden gebeten, ein Foto einzusenden, das veranschaulicht, wie sie ältere Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen, die an der Gesellschaft aktiv teilnehmen und ihr Potenzial entfalten. Im Rahmen von "Leben 2.0 – Bereit für einen Neubeginn?" soll aufgezeigt werden, wie die Herausforderungen einer alternden Bevölkerung in Chancen verwandelt werden können – z.B. durch die Entdeckung einer neuen Berufung, durch das Bemühen um Mobilität, Fitness und Gesundheit oder durch die Förderung des generationenübergreifenden Lernens. Der Wettbewerb läuft vom 1. März bis 30. Juni 2012. Die drei besten Bilder werden ausgesucht von einer Jury aus Mitgliedern der SPE-Fraktion im AdR, die die Städte und Regionen der EU vertreten, und Profis der Fotografie. Für die Sieger gibt es mehrere lohnende Preise. So besteht der erste Preis aus zwei Reisen für zwei Personen in zwei europäische Städte und einem Tablet-PC. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 16 von 23 Weitere Informationen über den Wettbewerb und Werbematerial unter: www.pes.cor.europa.eu. Ansprechpartner: Samy Benomran [email protected] +32 2 282 22 37 oder Katja Turck [email protected] +32 2 282 21 69 Concourslaureaten (I) Stellenausschreibung der Bayerischen Staatskanzlei (EAG) Die Bayerische Staatskanzlei sucht zum 01.06.2012 für eine befristete Beschäftigung von höchstens 18 Monaten eine Laureatin/einen Laureaten (CAST FG IV oder erfolgreicher AD-Concours) zur Mitarbeit in der Abteilung „Europapolitik und Internationale Beziehungen“. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Themenfeldern „makroregionale Strategien (Donau- und Alpenraum)“, „Nachbarschaftspolitik“ und „Strukturpolitik“. Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und haben erfolgreich an einem EU-Auswahlverfahren teilgenommen. Vorausgesetzt wird zudem ein möglichst enger Bezug zum Freistaat Bayern (z. B. Geburtsort, Schulzeit, Studium, Berufstätigkeit, Wohnort). Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Entgeltgruppe 13 inklusive der Zulage für die Tätigkeit an obersten Dienstbehörden. Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen. Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Europass-Lebenslauf, Zeugniskopien) einschließlich Angaben zu Art und Datum des bestandenen Auswahlverfahrens sowie dessen Gütigkeitsdauer an die Bayerische Staatskanzlei, Referat B I 3, Postfach 22 00 11, 80535 München bzw. [email protected] . Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel. 089 2165-2359 zur Verfügung. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 17 von 23 Concourslaureaten (II) Rechtsreferendare in der Europäischen Kommission (EAG) Die Abteilung "Basic Industries, Manufacturing and Agriculture" der Generaldirektion Wettbewerb nimmt gern Bewerbungen von qualifizierten Referendarinnen und Referendaren entgegen (Mindestaufenthalt: 3 Monate ab August 2012). Das Referat prüft Fusionen gemeinschaftsweiter Bedeutung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt. Die Referendarstelle bietet die Möglichkeit, an laufenden Fusionsverfahren mitzuarbeiten und unmittelbar in die Arbeit der Case Teams eingebunden zu werden. Vorausgesetzt werden Interesse am Europäischen Wettbewerbsrecht und die sichere Beherrschung der englischen Sprache. Bei Interesse schicken Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Motivationsschreiben) an Frau Birthe Panhans: [email protected] Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 18 von 23 Kontaktbörse Der Vertretung liegen derzeit folgende aktuelle Partnerschaftsgesuche für europäische Projekte vor. DAPHNE III Partnersuche in Großbritannien (EAG) Expanding Horizons Merseyside sucht Partner für ein DAPHNE-Projekt. Gearbeitet wird an einem Trainingsprogramm für Sozialarbeiter, die mit Problemen der häuslichen Gewalt befasst sind. Es sollen Handreichungen erstellt werden, wie in solchen Fällen zu agieren ist. Mit dem Programm Daphne III wird das Ziel verfolgt, alle Formen von Gewalt, insbesondere körperliche, sexuelle und psychische Gewalt, gegen Kinder, Jugendliche und Frauen zu verhindern und zu bekämpfen. Ein weiteres Ziel ist der Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen, um auf dem gesamten Gebiet der Union ein hohes Maß an Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit, an Wohlbefinden und sozialem Zusammenhalt herbeizuführen. Dieses Programm bildet die dritte Phase des Daphne-Programms und deckt den Zeitraum 20072013 Kontakt und Details: Rosina Nduke Transnational Programme and Development Manager [email protected] www.expandinghorizons.co.uk Intelligente Energie Partnergesuch aus Großbritannien (EAG) Für ein Intelligent Energy Europe (STEER) – Projekt werden Partner in Ost – England gesucht. Projekttitel ist: ‘Sustainable Mobility of an Ageing Population’. Um Interessensbekundungen wird bis zum 31. März 2012 gebeten. STEER ist auf die Herstellung von Kraftstoffen aus erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz im Verkehrswesen ausgerichtet. Unterstützt werden auch Initiativen, die energiespezifische Aspekte des Verkehrswesens und die Diversifizierung von Kraftstoffen verfolgen. Kontakt und Details: Paul Mathieson at Southend-on-Sea Borough Council at [email protected] or on +44 1702 215321 Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 19 von 23 Büro intern - TIPP Neu in der LV (I) Carmen Johannsen (Jo) Wer einmal in Brüssel war, den lassen das Thema Europa und die Stadt nur schwer wieder los. Dies trifft auch auf mich zu, denn am 01.03.2012 habe ich meinen Dienst in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union erneut angetreten und möchte mich an dieser Stelle (wieder)vorstellen. Mein Name ist Carmen Johannsen. Ich wurde 1971 in Niebüll/Schleswig-Holstein geboren und habe in Kiel Jura studiert. Im Anschluss an das Studium absolvierte ich meine Referendarzeit in Osnabrück und Düsseldorf. Im April 2001 stellte mich das Land Sachsen-Anhalt als Richterin in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein. Im Wege der Abordnung war ich bereits seit September 2004 in der Staatskanzlei des Landes in der Abteilung „Medienrecht und Medienpolitik“ tätig, bis ich hierher in die Landesvertretung wechselte. Hier habe ich ab Frühjahr 2006 die Aufgaben für das Ministerium der Justiz, das Ministerium des Inneren und den Ausschuss der Regionen wahrgenommen bis ich nach vier Jahren Referententätigkeit nach Magdeburg zurückgegangen bin, um dort als Richterin am Landgericht in Magdeburg als Zivilrichterin zu arbeiten. Nach weiteren zwei Jahren als Richterin bin ich nun nach Brüssel in die Landesvertretung zurückgekehrt, nun mehr als stellvertretende Leiterin. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt daher diesmal auf der bürointernen Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und dem Thema Medien. Ich freue mich sehr, zurückgekehrt zu sein und über die Herzlichkeit, mit der ich von den mir bekannten Kollegen in und außerhalb der Landesvertretung aufgenommen werde. In diesem Sinne hoffe ich auf eine gute, für alle Beteiligten gewinnbringende, Zusammenarbeit mit alten und vielen neuen Kollegen. Neu in der LV (II) Sandra Beichert (SB) Mein Name ist Sandra Beichert. Ich bin 25 Jahre alt und werde im März und April in der Landesvertretung Sachsen-Anhalts in Brüssel tätig sein. Ich komme aus Magdeburg und habe dort auch mein Studium der Sozialwissenschaften mit dem Schwerpunkt Soziologie und Politikwissenschaften an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg aufgenommen. Zur Zeit bin ich in den letzten Zügen meines Masterstudiums, das ich auch nach meinem Aufenthalt in Brüssel abschließen werde. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 20 von 23 Nachdem ich mehrere Praktika in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts absolviert habe, erwarte ich mir von dem Praktikum in der Landesvertretung neue praktische Erfahrungen und Einblicke in die EU-Politik zu erhalten. Mein Aufgabenbereich umfasst die Unterstützung des Referenten André Lange, zuständig für Inneres und Justiz sowie den Ausschuss der Regionen. Alles in allem bin ich sehr gespannt auf die Zeit in Brüssel und die Arbeit in der Landesvertretung, wie auch die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern. Neu in der LV (III) Alice Heße (AH) Mein Name ist Alice Heße und ich bin eine von zwei neuen Praktikantinnen in der Landesvertretung Sachsen- Anhalt. Ich bin 24 Jahre und komme aus der schönen Landeshauptstadt Magdeburg. Derzeit bin ich Studentin an der Hochschule Magdeburg- Stendal mit der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre. Es macht mich sehr stolz Erfahrungen auf europäischer Ebene zu sammeln und die Verbindung zwischen Sachsen-Anhalt und Europa kennen zulernen. Mit Herrn Rieke, als Fachreferent im Bereich Wirtschaft und Forschung & Entwicklung, werde ich zahlreiche Einblicke erlangen, die für meinen späteren Berufsweg von großer Bedeutung sind. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit und bin sehr gespannt was mich in der schönen Europahauptstadt Brüssel erwartet. Einige Einblicke konnte ich von dieser schönen Hauptstadt bisher sammeln und ich bin begeistert was Brüssel noch alles zu bieten hat. Ich wünsche mir eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit meinen Kollegen und ein gutes Gelingen. Besuchergruppen BBS IV in Brüssel (EAG) In dieser Woche waren die Berufsbildenden Schulen Magdeburg IV mit einer Gruppe von 150 Auszubildenden in Brüssel. Auf dem Programm standen neben dem Besuch der eigenen Landesvertretung Termine bei der Europäischen Kommission, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Parlament. Aber auch die Erkundung der Stadt Brüssel und ein Ausflug nach Antwerpen haben die Studienreise ergänzt. Die BBS IV Magdeburg führt seit Jahren Bildungsfahrten mit Auszubildenden nach Brüssel durch. Initiiert werden diese Fahrten immer durch Berufsschullehrer Martin Köhler. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 21 von 23 So erreichen Sie uns Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU Boulevard Saint Michel 80 B-1040 Brüssel Tel (Sekretariat) ++32.2.741.09.31 Fax ++32.2.741.09.39 www.lv-bruessel.stk.sachsen-anhalt.de [email protected] Ansprechpartner Inhalt Leiter des Büros Thomas Wobben (Wo) Stellvertretende Leiterin Carmen Johannsen (Jo) Grundsatzangelegenheiten der EU Presse ÖA, Info-Gesellschaft, Medien ...30 E-Mail Thomas Rieke (TR) Wissenschaft und Wirtschaft ...10 E-Mail Christine Bormann (CBn) Finanzen, Landesentwicklung, Verkehr ...38 E-Mail ...33 E-Mail Andre Lange (AL) Justiz, Innen und AdR ...18 E-Mail Elke Andrea Große (EAG) Redaktion Wochenspiegel, Veranstaltungsorganisation, Tourismus ...32 E-Mail Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 NN Landwirtschaft, Umwelt ...12 E-Mail Seite 22 von 23 NN Bildung und Kultur, ...19 E-Mail Christine Kuhn (CK) Doris Bergner (DB) Gesundheit, Soziales und Arbeit Verwaltung ...16 ...36 E-Mail E-Mail Céline Liessem (CL) Assistenz Leiter und Sekretariat Besucherbetreuung ...31 E-Mail Hospitantin Mariann Albert (MA) INNOVA Eszak-Aföld Nonprofit Ltd ...34 E-Mail Praktikant Martin Pilling (MP) ...22 E-Mail Praktikantin Alice Heße (AH) ...22 E-Mail Hospitant Christian Kenkel (Ke) Finanzen, Landesentwicklung, Verkehr ...23 E-Mail Praktikantin Franziska Busse (FB) ...22 E-Mail Praktikantin Sandra Beichert (SB) ...22 E-Mail Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 10/12 08.03.2012 Seite 23 von 23 Impressum Herausgeber: Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union Boulevard Saint Michel 80 1040 Brüssel Verantwortliche Redakteurin: Elke Andrea Große Fotos: Elke Andrea Große, Thomas Große, Kevin Lüdemann, Internet (wenn nicht anders ausgewiesen) Layout: Wibke Pörschke Die Artikel sind mit Namenskürzeln versehen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Mitarbeiter. Dieser Newsletter wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Sachsen-Anhalt herausgegeben. Er darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf dieser Newsletter nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union