RAHMENVEREINBARUNG RAHMENVEREINBARUNG der Firma
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RAHMENVEREINBARUNG RAHMENVEREINBARUNG der Firma
RAHMENVEREINBARUNG zwischen der Firma Cologne Truck Wash GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 49, 51149 Köln und 1. Vertragspartner Firma/Rechtsform : Inhaber/Geschäftsführer: Straße : Ort : Tel. : Fax : Bankverbindung, Kto.-Nr.: BLZ : Bank : Homepage: E-Mail: Ansprechpartner: 2. Leistung Die Firma Cologne Truck Wash führt Wäschen in folgenden Filialen durch. An der A4, Abfahrt Eifeltor SVGSVG-Hof Am Eifeltor 1, 50997 Köln Tel : 0221 – 8011033 Fax : 0221 – 8011036 An der A59, Abfahrt PorzPorz-Gremberghoven (Verwaltung) Ettore -Bugatti- Straße 49, 51149 Köln/ Porz Tel : 02203 – 369827 Fax : 02203 – 369837 An der A3, Abfahrt RansbachRansbach-Baumbach MaxiMaxi-Autohof Reimersheck 4, 56424 Mogendorf Tel: 02623-927333 Fax: 02623-927335 An der A45, Abfahrt Wilnsdorf MaxiMaxi-Autohof Elkersberg 6, 57234 Wilnsdorf Tel: 02739 - 470008 Fax: 02739 - 470237 www.colognetruckwash.de Bereitstellung einer Waschmöglichkeit für Lkw mit automatischer Waschanlage inklusive Vorwäsche durch einen Angestellten der Firma Cologne Truck Wash GmbH. 3. Leistungsobjekt Die unter 1. genannte Firma wird ihre folgenden Fahrzeuge zu nachfolgend aufgelisteten Bedingungen bei der Firma Cologne Truck Wash GmbH waschen lassen: Beschreibung der Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen (bitte als Anlage beifügen) 4. Leistungsumfang Die Waschanlage wird folgende Waschleistungen an den unter 3. beschriebenen Fahrzeugen durchführen: Außenreinigung mit Vorwäsche, Schaumwäsche 5. Preis Für die Wäschen, die die Waschanlage Kraft oben stehender Vereinbarung an den Fahrzeugen von der unter 1. genannten Firma durchführt, erhält die Waschanlage den in der jeweils gültigen Preisliste (siehe Anlage) ausgeschriebene Festbetrag / Einzelwäsche abzüglich den nachfolgend aufgeführten Sonderrabatten, die abhängig sind von der Anzahl der Wäschen / Monat. Die Preise verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. 6. Sonderrabatte ANZAHL DER WÄSCHEN / MONAT RABATT ab 10 bis 30 6% 31 bis 50 10% 51 bis 100 12% ab 101 15% 7. Zahlungsbedingungen Die Fahrer sind berechtigt, die Fahrzeuge der unter 1. genannten Firma auf Lieferschein waschen zu lassen. Die Rechnungserstellung erfolgt monatlich nachträglich. Der Rechnungsbetrag wird per Lastschriftverfahren vom Konto eingezogen. 8. Haftungsausschluß Haftungsausschluß Die Firma Cologne Truck Wash GmbH haftet nicht für Schäden, die aus dem Vertragsverhältnis und seiner Erfüllung entstehen, es sei denn, die Firma Cologne Truck Wash GmbH und / oder ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen haben diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei der Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, haftet die Cologne Truck Wash GmbH jedoch uneingeschränkt auch für fahrlässige Verursachung. 9. Sonderleistungen Weitere Sonderleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt 10. Sondervereinbarungen keine 11. Salvatorische Klausel Sollte eine Klausel oder ein Teil einer Klausel dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Beide Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine wirksame Klausel zu vereinbaren und von vornherein für und gegen sich gelten zu lassen, die der ursprünglich gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt und zulässig ist. Der Vertragspartner bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cologne Truck Wash GmbH zur Kenntnis genommen hat und erkennt diese als Vertragsbestandteil ausdrücklich an. ________________________________________ ________________________________________ Datum, Kunde - Unterschrift/Stempel Unterschrift/Stempel - Cologne Truck Wash ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LKW-PORTALWASCHANLAGEN Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder dessen Personals sind zu beachten. Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden, die an nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteilen, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Spoiler, Antenne, Zusatzscheinwerfer, o.ä.) entstehen, es sei denn, der Anlagenbetreiber oder sein Personal handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich oder verletzt vertragswesentliche Pflichten. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Der Kunde/Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen. Der Aufenthalt am Fahrzeug während des Waschvorgangs ist nicht gestattet. Insbesondere alle Türen und Fenster sind zu schließen. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftbeziehung zwischen der Cologne Truck Wash und dem Vertragspartner dieser Vereinbarung ist Köln als Sitz der Cologne Truck Wash GmbH.