RAHMENVEREINBARUNG RAHMENVEREINBARUNG der Firma

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RAHMENVEREINBARUNG RAHMENVEREINBARUNG der Firma
RAHMENVEREINBARUNG
zwischen
der Firma Cologne Truck Wash GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 49, 51149 Köln
und
1. Vertragspartner
Firma/Rechtsform :
Inhaber/Geschäftsführer:
Straße :
Ort
:
Tel.
:
Fax :
Bankverbindung, Kto.-Nr.:
BLZ :
Bank :
Homepage:
E-Mail:
Ansprechpartner:
2. Leistung
Die Firma Cologne Truck Wash führt Wäschen in folgenden Filialen durch.
An der A4, Abfahrt Eifeltor SVGSVG-Hof
Am Eifeltor 1, 50997 Köln Tel : 0221 – 8011033 Fax : 0221 – 8011036
An der A59, Abfahrt PorzPorz-Gremberghoven (Verwaltung)
Ettore -Bugatti- Straße 49, 51149 Köln/ Porz Tel : 02203 – 369827 Fax : 02203 – 369837
An der A3, Abfahrt RansbachRansbach-Baumbach MaxiMaxi-Autohof
Reimersheck 4, 56424 Mogendorf Tel: 02623-927333 Fax: 02623-927335
An der A45, Abfahrt Wilnsdorf MaxiMaxi-Autohof
Elkersberg 6, 57234 Wilnsdorf Tel: 02739 - 470008 Fax: 02739 - 470237
www.colognetruckwash.de
Bereitstellung einer Waschmöglichkeit für Lkw mit automatischer Waschanlage inklusive Vorwäsche durch einen Angestellten
der Firma Cologne Truck Wash GmbH.
3. Leistungsobjekt
Die unter 1. genannte Firma wird ihre folgenden Fahrzeuge zu nachfolgend aufgelisteten Bedingungen bei der Firma Cologne
Truck Wash GmbH waschen lassen:
Beschreibung der Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen (bitte als Anlage beifügen)
4. Leistungsumfang
Die Waschanlage wird folgende Waschleistungen an den unter 3. beschriebenen Fahrzeugen durchführen: Außenreinigung mit
Vorwäsche, Schaumwäsche
5. Preis
Für die Wäschen, die die Waschanlage Kraft oben stehender Vereinbarung an den Fahrzeugen von der unter 1. genannten
Firma durchführt, erhält die Waschanlage den in der jeweils gültigen Preisliste (siehe Anlage) ausgeschriebene Festbetrag /
Einzelwäsche abzüglich den nachfolgend aufgeführten Sonderrabatten, die abhängig sind von der Anzahl der Wäschen /
Monat. Die Preise verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
6. Sonderrabatte
ANZAHL DER WÄSCHEN / MONAT
RABATT
ab 10 bis 30
6%
31 bis 50
10%
51 bis 100
12%
ab 101
15%
7. Zahlungsbedingungen
Die Fahrer sind berechtigt, die Fahrzeuge der unter 1. genannten Firma auf Lieferschein waschen zu lassen. Die
Rechnungserstellung erfolgt monatlich nachträglich. Der Rechnungsbetrag wird per Lastschriftverfahren vom Konto
eingezogen.
8. Haftungsausschluß
Haftungsausschluß
Die Firma Cologne Truck Wash GmbH haftet nicht für Schäden, die aus dem Vertragsverhältnis und seiner Erfüllung
entstehen, es sei denn, die Firma Cologne Truck Wash GmbH und / oder ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen haben
diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei der Haftung
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, haftet die Cologne Truck Wash GmbH jedoch
uneingeschränkt auch für fahrlässige Verursachung.
9. Sonderleistungen
Weitere Sonderleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt
10. Sondervereinbarungen keine
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel oder ein Teil einer Klausel dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Beide Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine wirksame Klausel zu vereinbaren
und von vornherein für und gegen sich gelten zu lassen, die der ursprünglich gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt und
zulässig ist.
Der Vertragspartner bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cologne Truck Wash GmbH zur Kenntnis
genommen hat und erkennt diese als Vertragsbestandteil ausdrücklich an.
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Datum, Kunde - Unterschrift/Stempel
Unterschrift/Stempel -
Cologne Truck Wash
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LKW-PORTALWASCHANLAGEN
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder dessen
Personals sind zu beachten.
Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden, die an nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteilen, die nicht zur
Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Spoiler, Antenne, Zusatzscheinwerfer, o.ä.) entstehen, es sei denn, der
Anlagenbetreiber oder sein Personal handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich oder verletzt vertragswesentliche Pflichten.
Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu
einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
Der Kunde/Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem
Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
Der Aufenthalt am Fahrzeug während des Waschvorgangs ist nicht gestattet. Insbesondere alle Türen und Fenster sind zu
schließen.
Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt.
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftbeziehung zwischen der Cologne Truck Wash und dem
Vertragspartner dieser Vereinbarung ist Köln als Sitz der Cologne Truck Wash GmbH.