Ausbildung und Umschulung von Zahnmedizinischen
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Ausbildung und Umschulung von Zahnmedizinischen
Ausbildung und Umschulung von Zahnmedizinischen Fachangestellten Wer kann ausbilden? Zahnärzte in eigener Niederlassung Welche Zahnarztpraxis eignet sich als Ausbildungsstätte? Die Einstellung von bis zu zwei Auszubildenden ist an die Beschäftigung einer Fachkraft (Zahnarzthelfer/-in, Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r, Stomatologische Schwester etc.) in der Praxis gebunden. Jede/r weitere Auszubildende erfordert das Vorhandensein einer weiteren Fachkraft. Wer kann ausgebildet oder umgeschult werden? Wie lange dauert die Ausbildung oder Umschulung? Berufsausbildung berufliche Umschulung Jugendliche und Erwachsene (i. d. R. Schulabgänger) Erwachsene mit vorangegangener Berufstätigkeit drei Jahre zwei Jahre als duales System mit zwei Lernorten: Wie erfolgt die Ausbildung oder Umschulung? betriebliche Berufsbildung schulische Berufsbildung Ausbildungs-/Umschulungsstätte berufsbildende Schule (i. d. R. Zahnarztpraxis) (zuständige Oberstufenzentrum) an drei Tagen pro Woche an zwei Tagen pro Woche Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Ausbildung oder Umschulung? Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBI.I Nr. 33, S. 1492) >>> ZahnmedAusbV Wie werden Ausbildungs- oder Umschulungsvertragsbedingungen festgelegt? Mit dem Abschluss eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages zwischen den Ausbildenden bzw. Umschulenden und den Auszubildenden (und den Eltern bei unter 18jährigen Auszubildenden) bzw. den Umschülern. Was stellt die LZÄKB den Ausbildungspraxen oder Umschulungsträgern zur Verfügung? Ausbildungs- bzw. Umschulungspaket: Informationsblatt zur Berufsausbildung und zur beruflichen Umschulung, Checkliste zur Eintragung der Unterlagen, Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverträge, Antrag auf Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis der LZÄKB, Anmeldung am Oberstufenzentrum, Muster betrieblicher Ausbildungsplan Wer berät zur Ausbildung oder Umschulung? Landeszahnärztekammer Brandenburg [LZÄKB] Referat Zahnmedizinische Fachangestellte [ZFA] Frau Klar (03 55) 3 81 48 -12 und [email protected] Frau Blasseck (03 55) 3 81 48 -13 und [email protected] (Ausbildungs-)Berater: Sprechzeiten im Internet www.lzkb.de © LZÄKB 11/2014