Ausbildung und Umschulung von Zahnmedizinischen

Transcription

Ausbildung und Umschulung von Zahnmedizinischen
Ausbildung und Umschulung von Zahnmedizinischen Fachangestellten
Wer kann ausbilden?
Zahnärzte in eigener Niederlassung
Welche Zahnarztpraxis eignet
sich als Ausbildungsstätte?
Die Einstellung von bis zu zwei Auszubildenden ist an die Beschäftigung einer Fachkraft (Zahnarzthelfer/-in, Zahnmedizinische/-r
Fachangestellte/-r, Stomatologische Schwester etc.) in der Praxis gebunden. Jede/r weitere Auszubildende erfordert das Vorhandensein einer weiteren Fachkraft.
Wer kann ausgebildet oder umgeschult werden?
Wie lange dauert die Ausbildung oder Umschulung?
Berufsausbildung
berufliche Umschulung
Jugendliche und Erwachsene
(i. d. R. Schulabgänger)
Erwachsene mit vorangegangener Berufstätigkeit
drei Jahre
zwei Jahre
als duales System mit zwei Lernorten:
Wie erfolgt die Ausbildung oder
Umschulung?
betriebliche Berufsbildung
schulische Berufsbildung
Ausbildungs-/Umschulungsstätte
berufsbildende Schule
(i. d. R. Zahnarztpraxis)
(zuständige Oberstufenzentrum)
an drei Tagen pro Woche
an zwei Tagen pro Woche
Auf
welcher
gesetzlichen
Grundlage erfolgt die Ausbildung oder Umschulung?
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBI.I Nr. 33, S. 1492)
>>> ZahnmedAusbV
Wie werden Ausbildungs- oder
Umschulungsvertragsbedingungen festgelegt?
Mit dem Abschluss eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages zwischen den Ausbildenden bzw. Umschulenden
und den Auszubildenden (und den Eltern bei unter 18jährigen Auszubildenden) bzw. den Umschülern.
Was stellt die LZÄKB den Ausbildungspraxen oder Umschulungsträgern zur Verfügung?
Ausbildungs- bzw. Umschulungspaket:
 Informationsblatt zur Berufsausbildung und zur beruflichen
Umschulung,
 Checkliste zur Eintragung der Unterlagen,
 Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverträge,
 Antrag auf Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis
der LZÄKB,
 Anmeldung am Oberstufenzentrum,
 Muster betrieblicher Ausbildungsplan
Wer berät zur Ausbildung oder
Umschulung?
Landeszahnärztekammer Brandenburg [LZÄKB]
Referat Zahnmedizinische Fachangestellte [ZFA]
Frau Klar  (03 55) 3 81 48 -12 und  [email protected]
Frau Blasseck  (03 55) 3 81 48 -13 und  [email protected]
(Ausbildungs-)Berater: Sprechzeiten im Internet www.lzkb.de
© LZÄKB
11/2014

Documents pareils